Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Der
Ministerpräsident
leitete die Aufmerksamkeit des Ministers des Kultus und des öffentlichen Unterichtes auf den ausgezeichneten Professor der Staatsrechtslehre in Leipzig Dr. Bülau, welcher die deutschen Verhältnisse genau kennt, erst unlängst eine vortreffliche Broschüre über die Zustände Deutschlands herausgegeben hat und hier auf diesem oder einem anderen Felde mit Vorteil verwendet werden könnte, zu dem Ende, um eine schickliche Gelegenheit wahrzunehmen, diesen Mann womöglich hierher zu ziehen
Bezüglich der vielen von der Komorner Kapitulation herrührenden Honveds Offiziere, die mit Geleitscheinen, welche die Amnestie enthalten, sich im ganzen Lande zerstreut befinden
Über die Anfrage des
Kriegsministers
, ob es nun schon als gewiß angenommen werden könne, daß Se. Majestät heuer nicht nach Triest kommen
Der
Minister des Inneren
brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß bei der in den öffentlichen Blättern besprochenen Gutsbesitzerversammlung in Baden nur zehn Individuen erschienen sind, und diese unverrichteterdinge auseinandergingen.
Ferner erwähnte dieser Minister eine ihm zugekommene Anzeige, nach welcher in Preßburg ein Attentat gegen Se. Majestät den Kaiser beabsichtiget werden soll. Obgleich dem Minister diese Anzeige gleich unverläßlich vorkam, habe er dennoch die erforderlichen Erhebungen vornehmen lassen, welche klar herausstellten, daß diese Anzeige völlig unbegründet gewesen und sich nur das herausgestellt habe, daß im Herbste des vorigen Jahres einige Individuen in Preßburg, welche der revolutionären ungarischen Partei angehörten, darunter der berüchtigte und ins Ausland entkommene Baron Berger
von einem neueren Attentate nichts bekannt sei und mit dieser Anzeige nur gemeint sein könne, daß im September v.J. einige Böswillige
.gedroht
.ihn ums Leben zu bringen
.
Hierauf besprach dieser Minister die Dotationsangelegenheit der Gouverneure von Mailand, Venedig und Triest
Der Ministerrat hat mit Rücksicht auf die früheren Besprechungen über diesen Gegenstand beschlossen, daß dem Feldmarschall Grafen Radetzky auch mit Rücksicht auf das, was für denselben in neuerer Zeit geschehen ist, die gegenwärtige Funktionszulage von 18.000 fr. zu belassen wäre. Die Funktionszulage des Gouverneurs in Mailand soll nach dem Beschlusse von gestern in 12.000 fr., jene der Gouverneure in Venedig und Triest in 10.000 fr. nebst der Funktionszulage von . . . bestehen. Graf Montecuccoli hätte einen Gehalt von 8.000 fr. und eine Funktionszulage von 4.000 fr., und Graf Strassoldo einen Gehalt von 6.000 fr. und eine Funktionszulage von 2.000 fr. zu beziehen.
Rücksichtlich dieses letzteren bemerkte der Finanzminister, daß ihm mit Beachtung der Stellung des Grafen ein Genuß von 6.000 fr. im ganzen hinreichend erscheine. Eine Einrichtungsgebühr für die Gouverneure in Mailand und Venedig erscheint nicht notwendig,
Der
Minister für Landeskultur Ritter von Thinnfeld
brachte die bereits in dem Ministerratsprotokolle vom 1. Oktober d.J. besprochene Kolonisierung Ungarns und die zu diesem Ende beschlossene Bestellung einer gemischten Kommission bei dem gedachten Ministerium in Anregung, welche Kommission die diesfalls nötigen Erhebungen zu veranlassen und die Ausarbeitung der Vorschläge über die Grundlinien und über den Gang der Kolonisierung zu liefern hätte
Der Minister bemerkte, daß die ersten Erhebungen behufs der Kolonisierung Ungarns durch die seinem Ministerium zu Gebote stehenden Männer und Hilfsmittel zu geschehen hätte, indem die Wirksamkeit einer Kommission erst dann eintreten könne, wenn ein Substratum vorliegt, das beurteilt werden soll. Die Kolonisierung sei allerdings nicht das Geschäft eines Ministers für sich allein, sie müsse im Einverständnisse mehrerer Ministerien geschehen, und die hierbei zu beobachtenden Grundsätze müssen gemeinschaftlich festgestellt werden. Sind eben diese Grundsätze festgesetzt, dann müsse die Anordnung und Durchführung nur einem Minister überlassen werden. Bei diesem Anlasse brachte der Minister gleichfalls in Anregung, daß, nachdem die Waldungen der Staatsherrschaften und Domänen dem Ministerium der Landeskultur zugewiesen sind, auch der übrige Grund und Boden, nämlich Felder und Wiesen, diesem Ministerium untergeordnet werden sollten. Hierdurch, wenn nämlich das Ganze beisammen bleibt, würde die Organisierung des Ganzen vereinfacht und ihm dann erst möglich werden, sein Ministerium gehörig zu konstituieren.
Die nähere Besprechung über diesen Gegenstand wurde einer späteren Ministerratssitzung vorbehalten