Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Der
Ministerpräsident
übergab eine Interzession der Familie Nádasdy zugunsten des verurteilten Grafen Leopold Nádasdy dem
Ebenderselbe übernahm auf Einladung des Ministerpräsidenten aus Anlaß der im Ministerrat vom 15. d.M. sub No. III. besprochenen Anstände bei Ausfolgung von Pässen an die Komorner Kompromittierten die nähere Prüfung der diesfälligen Kapitulationsakte, um nach deren richtiger Auslegung die Behandlung derjenigen normieren zu können, welche sich nicht als Offiziere der Komorner Besatzung ausweisen
Eine an den
Ministerpräsidenten
gelangte Meldung über Auffindung von Kossuthschen Präsidialakten im Doriegschen Hause gab, als dem Minister des Innern schon bekannt, keinen Anlaß zu einer besonderen Verfügung
Die Anfrage des Ministerpräsidenten, was es mit dem allgemein verbreitet gewesenen Gerüchte von einem Krawall in Brünn für ein Bewandtnis habe, ward von den
Ministern des Inneren und des Kriegs
dahin beantwortet, daß nichts an der Sache sei und das Gerücht durch ein bei Disponierung eines Bataillons eingetretnes Mißverständnis veranlaßt wurde.
Der Gouverneur von Wien hat seine schon mehrmals gemachten Projekte wegen Aufführung von Befestigungswerken in Wien
Der Ministerrat, welcher sich schon bei früheren Beratungen gegen die ursprünglich angetragenen vereinzelten Befestigungen der Stadttore ausgesprochen hatte, erkannte auch gegenwärtig, daß der beabsichtigte Zweck, Konzentrierung der Militärmacht in einem gesicherten Platze, am besten durch Errichtung von ein oder zwei Zitadellen erreicht werden würde und glaubte daher, den Antrag des Gouverneurs in der Art unterstützen zu sollen, daß der Kommission, welcher auch ein Individuum der Zivilbaubehörde beizugeben wäre, die Richtung dahin vorzuzeichnen sei, daß sich bei Lösung der gestellten Aufgabe auf die Errichtung solcher Forts mit Berücksichtigung der etwaigen Erweiterung der inneren Stadt nach den bereits vorhandenen Projekten beschränkt werde
Der
Justizminister
las den, infolge Ministerratsbeschlusses vom 3. d.M. sub No. III. entworfenen Vortrag an Se. Majestät wegen der aus Anlaß der Untersuchung des Exdeputierten Fischhof angetragenen Amnestie für die an den Oktoberbeschlüssen des Reichstags und seiner Permanenz Beteiligten.
Der
Ministerpräsident
kam auf seine bereits bei der ersten Beratung geäußerte Besorgnis zurück, daß im Falle der Ah. Genehmigung des Antrags alle geflüchteten Wühler, Füster, Violand, Goldmark etc. ungehindert würden zurückkehren können.
Der
Justizminister
, welcher dieses nicht glaubt, weil alle diese Leute nicht sowohl wegen ihrer Beteiligung an den Akten der Permanenz als vielmehr wegen verbrecherischer Handlungen außerhalb der Reichsversammlung der Kriminalbehandlung unterliegen, wird hierüber in specie genauere Information beim hiesigen Kriminalgerichte einholen und das Resultat mitteilen
Ebenderselbe erklärte, seinen Vortrag mit dem Entwurfe des Seerechts zu dem Ende zurückzunehmen, um denselben nach der Andeutung des Handelsministers gleich dem Wechselrechte in einem mit Abgeordneten der norddeutschen Seestaaten zusammenzusetzenden Kongresse zur Grundlage der Beratung über ein allgemeines deutsches Seerecht zu machen
Der
Minister für Bergwesen
erbat sich die Zustimmung des Ministerrats zu einem Antrage bei Sr. Majestät zur Errichtung einer geologischen Anstalt bei seinem Ministerium behufs der geognostischen Durchforschung der ganzen Monarchie nach einem systematischen Plane, Aufnahme des Resultats in Karten, Sammlung und chemischen Untersuchung der gefundenen Mineralien, dann Zusammenstellung aller auf den Bergbau bezüglichen Daten. Dieses Institut würde aus einem Direktor, zwei stabilen, zwei provisorischen Geologen, einem Assistenten, Archivar, Bibliothekar und einigen zu Bereichungen zu verwendenden Bergpraktikanten etc. bestehen und für das erste Jahr mit den Kosten der ersten Einrichtung etwa 27–28.000 fr., künftig aber circa 20.000 fr. jährlich, außer wenn die Kosten aufzulegen kämen, erfordern.
Der
Finanzminister
erklärte sich gegen jeden nicht durch das Gebot der Notwendigkeit und Dringlichkeit begründeten Anspruch auf die ohnehin überaus belasteten Finanzen und rücksichtlich Steuerpflichtigen auf das nachdrücklichste verwahren zu müssen. Er erachtet, daß die Verfolgung wissenschaftlicher Zwecke, wie der hier beabsichtigte, weit zweckmäßiger durch Vereine, deren bereits bestehen, als durch Staatsanstalten bewirkt werde. Er besorgt, daß die geognostische Aufnahme des Landes ohne Schürfung (für welche letztere bereits bedeutende Summen vom Staate aufgewandt werden) von keinem praktischen Nutzen seie, also die Schürfungen nicht entbehrlich machen werde, endlich daß es schwerlich bei den für diese Anstalt beantragten Kosten bleiben, vielmehr dieselben in der Folge wie gewöhnlich eine namhafte Steigerung erfahren dürften.
Auf die Entgegnung des
Ministers für Bergwesen
, daß in den meisten größeren Staaten derlei Institute auf Staatskosten bestehen, daß ferner die geognostische Erforschung des Landes, wenn sie wie bisher vereinzelt von Vereinen versucht wird, als eine Arbeit ohne Plan und Zusammenhang als bloßes Stückwerk durchaus keinen Wert hätte, während dieselbe, von einer Staatsanstalt systematisch geleitet und in den Resultaten geordnet und zusammengestellt, ein wichtiges Hilfsmittel der Landeskenntnis werden und, was insbesondre den Bergbau betrifft, die bisher so kostspieligen Schürfungen entbehrlich machen würde, erklärte sich die Stimmenmehrheit im Grundsatze mit dem Antrage dieses Ministers einverstanden und, um der Besorgnis des Finanzministers wegen etwaiger künftiger Erhöhung der Dotation der in Rede stehenden Anstalt zu begegnen, vereinigte man sich in dem Beschlusse, eine bestimmte Summe auszusprechen, welche jährlich für diese Anstalt zu widmen wäre.
Der Minister fürs Bergwesen brachte solche mit 25.000 fr. jährlich und einem ersten Einrichtungsbeitrag von 10.000 fr.