Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 1Dezember 1848–7. Jänner 1850Sitzung 176WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 30. 9.), Krauß 1. 10., Bach 2. 10., Gyulai 1. 10., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 1. 10.; abw. Stadion.MarherrSchwarzenbergKraußBachGyulaiSchmerlingBruckThinnfeldThunKulmerSchwarzenbergBdE. 1849-09-30 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)KraußBdE. 1. 10.BachBdE. 2. 10.GyulaiBdE. 1. 10.SchmerlingBruckThinnfeldThunKulmerBdE. 1. 10.StadionJoseph Freiherr v. Jellačić de Bužim um Unterstützung VerwundeterPetitionen der venezianischen DeputationPetitionen der venezianischen DeputationPetitionen der venezianischen DeputationFeier des kaiserlichen NamenstagesAnkauf des Kriegsdampfers BombayKriegsrechtliche Erkenntnis über Verlust der KämmererwürdeErleichterungen in der Behandlung der politischen GefangenenErleichterungen in der Behandlung der politischen GefangenenZusatzvertrag zur Postkonvention mit Rußland; BelohnungsanträgeNorm zur Organisierung der StudentenvereineVorschüsse für ungarischen GemeindenNachricht von Komorns wirklicher Kapitulationfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 29. September 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
Joseph Freiherr v. Jellačić de Bužim um Unterstützung Verwundeter
Der Ministerpräsident übergab dem Finanzminister ein Einschreiten des Ban Baron Jellačić wegen Beteilung der Blessierten und Witwen der gebliebenen Serben mit UnterstützungenDas an den Kaiser gerichtete Ansuchen Jellačić’ v. 25. 9. 1849 in FA., FM., Präs. 10604/1849. Auf Vortrag Krauß’ v. 30. 9. 1849 bewilligte der Kaiser mit Ah. E. v. 7. 10. 1849 eine Summe von 3000 Dukaten für den angesuchten Zweck, ebd., Präs. 10908/1849., dann
Petitionen der venezianischen Deputation
ein Einschreiten der venezianischen Deputation zugunsten der durch letzten Ereignisse in Not versetzten Bewohner von Venedig und dessen RayonDas Ansuchen – ein Majestätsgesuch – v. 28. 9. 1849 in FA., FM., Präs. 10618/1849. Es ging um die Begleichung der von der revolutionären Regierung in Venedig verursachten Schulden. Zur weiteren Entwicklung siehe ebd., Präs. 10945 und 11191 beide ex 1849. Die Angelegenheit wurde erst 1852 definitiv gelöst, siehe dazu MR. v. 17. 4. 1852/I, ÖMR., III/1, Nr. 3 und MR. v. 22. 4. 1852/I, ebd., Nr. 4.;
Petitionen der venezianischen Deputation
dem Handelsminister eine Interzession wegen Aufrechthaltung des Freihafens von Venedig, welche derselbe ablehnend beantworten wirdUnter den Beständen des AVA., HM., Präs. konnte kein Hinweis auf diese Petition und die entsprechende Antwort des Handelsministers gefunden werden. Die Frage der Aufhebung des Freihafens von Venedig war zuletzt in MR. v. 23. 9. 1849/I zur Sprache gekommen.; endlich
Petitionen der venezianischen Deputation
eine Fürsprache des Kardinals Patriarchen zugunsten der verwiesenen venezianischen Familien und des Arsenals zur wechselseitigen Verhandlung zwischen den Ministern des Inneren und des KriegsUnter den Beständen des KA., KM., Präs. und des AVA., IM., Präs. konnte kein Hinweis auf diese Angelegenheit gefunden werden..
Feier des kaiserlichen Namenstages
Der Minister des Inneren referierte aus Anlaß einer vorgekommenen Anfrage, wie sich rücksichtlich der Feier des Ah. Namensfestes Sr. Majestät von den Landesbehörden zu benehmen sei, worüber der Beschluß dahin ausfiel, daß sich diesfalls, wie früher, benommen werden sollVgl. dazu das Schreiben Bachs an Thun v. 30. 9. 1849, in dem er dasselbe mitteilte, AVA., CUM., Präs. 97/1849. Zu dem am 4. 10. 1849 stattgefundenen Feierlichkeiten siehe den Bericht in Die Presse v. 4. 10. 1849..
Ankauf des Kriegsdampfers Bombay
Der Kriegsminister brachte die schon öfter besprochene Angelegenheit wegen des Ankaufs des englischen Kriegsdampfers „Bombay“Fortsetzung des MR. v. 14. 9. 1849/IX. mit dem Bemerken in Erinnerung, daß, nachdem Morgan infolge der ihm erteilten Ermächtigung den Kauf um 67.000 Pfund Sterling bereits abgeschlossen hat, wegen Flüssigmachung des Geldes vom Finanzminister das Erforderliche verfügt werden möge. Der letzere sprach das Bedauern darüber aus, daß von Seite des Ministeriums keinerlei Ratifikation des Kontraktabschlusses vorbehalten worden, da die Kaufsumme bedeutend und die Zahlungsmodalitäten lästig sind. Indessen sagte er, da es nun schon geschehen, seine Mitwirkung zur Ordnung dieser Angelegenheit gegen dem zu, daß ihm vom Kriegsministerium die betreffenden Verhandlungsakten mitgeteilt werdenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 1. 10. 1849/VII..
Kriegsrechtliche Erkenntnis über Verlust der Kämmererwürde
Der Kriegsminister referierte über eine Differenz zwischen den ungrischen Kriegsgerichten und dem obersten Militärgerichtshof in betreff der Aufnahme des Erkenntnisses über den Verlust der k.k. geheimen Rats- und Kämmererswürde in die kriegsrechtlichen Urteile. Während nämlich die Kriegsgerichte, gestützt auf die Kriegs- und ungrischen Landesgesetze auf der Aufnahme solcher Erkenntnisse in das Urteil bestehen, spricht der oberste Gerichtshof denselben dieses Recht infolge der Ah. Entschließungen vom 4. November 1823 (KZ. 1510) und vom 19. Dezember 1833, dann 28. September 1846 (KZ. 4333 und 3001/3165) ab.
Obwohl nun zwar nach der Bemerkung des Ministers des Inneren das Erkenntnis über den Verlust des Adels nach dem allgemeinen Strafgesetze in das Kriminalurteil aufgenommen wird, so erklärten sich doch der Justizminister und der Ministerpräsident sowohl im Grunde der gedachten Ah. Entschließungen als auch vermöge der Natur der Sache gegen eine unbedingte Kompetenz der Gerichte bezüglich der geheimen Rats- und Kämmererwürde, welche von Sr. Majestät verliehen werden und über deren Verlust wohl nur nach vorläufiger Rücksprache mit dem betreffenden Hofamte von Sr. Majestät sollte entschieden werden könnenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 10. 11. 1849/I..
Erleichterungen in der Behandlung der politischen Gefangenen
Aus Anlaß des dem Kriegsminister vorgelegten Einschreitens des kriegsrechtlich abgeurteilten Grafen Leopold Nádasdy, ihm zur Pflege seiner zerrütteten Gesundheit die Bedienung durch seinen Kammerdiener und seine eigene Küche zu gestatten (was zwar nach den allgemeinen Gesetzen unstatthaft istDas Gesuch Nádasdys konnte unter den Beständen des KA., KM., Präs., nicht gefunden werden. Zu Leopold (Lipót) Graf Nádasdy v. Nádasd und Fogarasföld siehe Österreichisches Biographisches Lexikon 7, 14 f. Zu seiner Verurteilung siehe MR. v. 26. 7. 1849/II. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 18. 10. 1849/I.), dann
Erleichterungen in der Behandlung der politischen Gefangenen
einer vom hiesigen Gouverneur Baron Welden an ein Festungskommando erlassenen Weisung, den wegen politischer Verbrechen abgeurteilten RaveauxZur Verurteilung Raveaux’ siehe MR. v. 24. 12. 1848/XI. nicht als gemeinen Verbrecher, sondern als Staatsgefangenen zu behandeln, behielt sich der Justizminister vor, den Gegenstand wegen Behandlung der politischen Verbrecher in den Straforten im allgemeinen aufzufassen und zur Erzielung einer Gleichförmigkeit diejenigen Erleichterungen in Antrag zu bringen, welche allen solchen Verurteilten in Rücksicht auf ihren Stand zuzugestehen wärenFortsetzung des Gegenstandes über die Behandlung von politischen Gefangenen in MR. v. 20. 10. 1849/VI..
Zusatzvertrag zur Postkonvention mit Rußland; Belohnungsanträge
Der Handelsminister referierte über den zur Postkonvention mit Rußland von 1843 zwischen dem k.k. Generalkonsul Gutmannsthal und den kaiserlich russischen Postoberbehörden verabredeten Zusatzvertrag, welcher die Aufhebung des Frankaturzwanges und Herabsetzung des Brief- und Fahrpostportos bezweckt. Derselbe wurde zur Ratifikation geeignet erkanntZur österreichisch-russischen Proklamation v. 3. 1. 1843 siehe Vesque von Püttlingen, Österreichische Staatsverträge 332. Den am 14. 7. 1849 unterzeichneten Vertrag hatte Gutmannsthal mit einem Begleitschreiben v. 6. 8. 1849 an Bruck übermittelt, AVA., HM., Präs. 1147/1849..
Hieran knüpfte der Generalkonsul Auszeichnungsanträge für die russischen Beamten, die hiebei intervenierten, und zwar: für den Direktor des Postdepartements v. Prianišnikof, welcher bereits den Orden der Eisernen Krone Erster Klasse besitzt und auf eine kostbare Dose mit dem Ah. Bildnisse Sr. Majestät einen besonderen Wert legen würde, die Verleihung einer solchen Dose, dann für den Chef der Sektion v. Laube und den Kollegienrat v. Reinbott den Orden der Eisernen Krone II. und beziehungsweise III. KlasseDiese Anträge hatte Gutmannsthal mit Schreiben v. 12. 9. 1849 an Bruck gestellt, ebd., Präs. 1442/1849..
Gegen die Orden ward nichts erinnert; was aber die Portraitdose betrifft, welche für eine der größten Auszeichnungen angesehen wird, so glaubte der Ministerpräsident, daß deren Verleihung hier nicht angezeigt, sondern daß sich auf eine Chiffredose zu beschränken wäre.
Hiernach wird der Handelsminister den Vortrag an Se. Majestät erstattenBruck ersuchte mit Vortrag v. 1. 10. 1849 um die Genehmigung zur Ratifizierung des Zusatzvertrages der Postkonvention von 1843 und stellte zugleich den Antrag auf Auszeichnung der russischen Unterhändler; alles wurde mit Ah. E. v. 7. 10. 1849 genehmigt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 3515/1849; anbei Ah. Handschreiben (K.) vom selben Tag an den Oberstkämmerer wegen Überreichung einer Tabatière mit dem Ah. Namenszug im Werte von 3000 fl. an Prianišnikof, und an den Ordenskanzler des Eisernen Kronenordens wegen Verleihung dieses Ordens zweiter Klasse an Laube und der dritten Klasse an Reinbott. Der Zusatzvertrag publiziert als RGBL. Nr. 216/1850..
Norm zur Organisierung der Studentenvereine
Der Unterrichtsminister trug mit Beziehung auf die im Ministerrate vom 27. September 1849Fortsetzung des MR. v. 27. 9. 1849/VII; im Originalprotokoll wurde irrtümlich der 28. 9. 1849 angegeben. vorgekommene Konsultation den modifizierten Entwurf eines Reglements zur Organisierung der Studentenvereine vor. Nach demselben würden solche Vereine bloß auf wissenschaftliche Zwecke und zur Geselligkeit auf die Zahl von 50, höchstens 100 Teilnehmer, aber bloß Studenten, beschränkt und unter die Aufsicht des akademischen Senats gestellt sein. Der Unterrichtsminister hält eine solche Organisierung des Studentenvereinswesens für nötig, weil bereits derlei Vereine bestehen, und glaubt, daß diese Maßregel einem gänzlichen Verbote solcher Vereine vorzuziehen sei, weil sich sonst geheime Gesellschaften bilden, weil angemeldete Studentenvereine leicht zu überwachen und vor Ausschreitungen zu bewahren sind und nur dann gefährlich werden, wenn Fremde daran teilnehmen; weil endlich die Studenten durch Gestattung eigener Vereine von der Teilnahme an anderen Vereinen abgehalten werden.
Bei der Abstimmung erklärten sich die Minister Dr. Bach, Graf Gyulai, v. Schmerling, Baron Kulmer und der gefertigte Ministerpräsident, also die mehreren Stimmen für die unbedingte Untersagung der Studentenvereine, weil dieselben in großen Städten (wo meistens unsre Universitäten bestehen) schwer zu überwachen sind; weil sie zum Aushängeschild und Deckmantel geheimer Verbindungen werden, weil sie ihrer Natur nach permanent bleiben und in ihren Gliedern nur, aber unaufhörlich wechseln, also doppelt bedenklich sind; weil sie mit den angetragenen Beschränkungen, namentlich in der Zahl der Teilnehmer, nur als ein halbes Zugeständnis und als mit dem Prinzip selbst nicht übereinstimmend angesehen werden würden; weil die Überwachung durch den akademischen Senat höchst mangelhaft und die Teilnahme der Professoren nach den gemachten Erfahrungen bedenklich wäre; endlich weil durch die Konstituierung solcher Vereine die jungen Leute dahin gebracht werden, bei den Debatten, Präsidenten- und Ausschußwahlen etc. Rollen zu spielen und sich eine Bedeutung beizulegen, die nur zu leicht zur Überschätzung der eigenen Einsichten und Kräfte führt. Die Minister Ritter v. Bruck und v. Thinnfeld vereinigten sich dagegen mit dem Antrage des Unterrichtsministers, und zwar v. Thinnfeld mit der Bemerkung, daß durch die Teilnahme der Professoren das Gefährliche solcher Vereine gemindert würde; daß ihm ferner gerade die Beteiligung der jungen Leute bei Vereinsreden und Debatten als eine Vorschule für die künftige parlamentarische Ausbildung in einem konstitutionellen Staate wünschenswert erschiene und daß auch in England unter den Studenten Vereine bestehen, wogegen der Ministerpräsident jedoch erinnerte, daß dort die Verhältnisse ganz anders und insbesondre die Jugend meist in Konvikten versammelt unter der strengsten Disziplin gehalten wird. Der Finanzminister endlich hielt ein unbedingtes Verbot der Studentenvereine für zu weitgehend, würde aber dieselben bloß auf wissenschaftliche Zwecke beschränken und den gesetzlichen Aufsichtsbehörden unterwerfen, übrigens die Sache gegenwärtig nicht in Anregung bringen, da sie ihm nicht dringend scheint, und die Regierung nur in dringenden Fällen im Verordnungswege provisorisch Gesetze zu erlassen berufen istDer von Thun mit Vortrag v. 30. 9. 1849 vorgelegte Entwurf einer allgemeinen Verordnung für das Studienwesen, einer provisorischen Disziplinarordnung an den Universitäten und über die Einführung der Kollegiengelder ab dem Studienjahr 1850/51 wurde mit Ah. E. v. 11. 10. 1849 resolviert, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 3497/1849. Der entsprechende Erlaß Thuns v. 13. 10. 18949 publiziert als RGBL. Nr. 416/1849; der § 11 der Beilage 2 (provisorische Disziplinarordnung für die Universitäten) untersagte explizit die Bildung von Studentenvereinen..
Vorschüsse für ungarischen Gemeinden
Der Finanzminister referierte über die Anträge des Freiherrn v. Geringer zur Behebung der Verlegenheiten, welche in Ungern durch die Ungültigskeitserklärung der Kossuthnoten in den Verkehrsmitteln herbeigeführt wurdenSeine Vorschläge hatte Geringer mit Schreiben v. 25. 9. 1849 an Krauß übermittelt, FA., FM., Präs. 10494/1849. Zur Außerkurssetzung der sog. Kossuthnoten siehe zuletzt MR. v. 15. 5. 1849/V.. Nach denselben wären a) den Gemeinden unter Solidarhaftung derselben Vorschüsse ab aerario zu erteilen, und b) ihnen zu gestatten, eigene Kreditspapiere auszugeben. Gegen letzteres müßte sich der Finanzminister in jedem Falle erklären; dagegen würde der Antrag ad a) unter den gehörigen Beschränkungen keinem Anstande unterliegen, und behielt sich der Finanzminister vor, hierwegen die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen sowie seinerzeit nach Vernehmung des ehemaligen ungrischen Finanzministers Duschek eine generelle Maßregel in betreff der Kossuthnoten in Antrag zu bringenMit Schreiben (K.) v. 2. 10. 1849 unterrichtete Krauß Geringer, daß zur Linderung der Not der ungarischen Gemeinden Vorschüsse in der Höhe von 50.000 fl. in ungarischen Münzscheinen zur Verfügung gestellt werden, FA., FM., Präs. 10494/1849. Mit einem weiteren Schreiben (K.) vom selben Tag wies Krauß die Staatszentralkassa an, dieses Summe flüssig zu machen, ebd. Fortsetzung des Gegenstandes über Duschek in MR. v. 16. 10. 1849/II und MR. v. 27. 10. 1849/III..
Zum Schlusse ward
Nachricht von Komorns wirklicher Kapitulation
dem Ministerpräsidenten die dienstliche Meldung von dem am 27. d. [M.] wirklich erfolgten Abschlusse der Kapitulation Komorns überbrachtZur Kapitulation Komorns siehe Deak, Lawful Revolution 328, und Klapka, Erinenrungen 170–181. Der Kapitulationsvertrag, der u.a. eine Amnestie für die gesamte Besatzung garantierte, abgedruckt bei ebd. 181 ff..
Am 30. September 1849. Schwarzenberg.A. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 11. Oktober 1849.