Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 1Dezember 1848–7. Jänner 1850Sitzung 160WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 2. 9.), Krauß 7. 9., Bach 7. 9., Gyulai 7. 9., Schmerling 5. 9., Bruck, Thinnfeld 5. 9., Thun, Kulmer 6. 9.; abw. Stadion.MarherrSchwarzenbergKraußBachGyulaiSchmerlingBruckThinnfeldThunKulmerSchwarzenbergBdE. 1849-09-02 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)KraußBdE. 7. 9.BachBdE. 7. 9.GyulaiBdE. 7. 9.SchmerlingBdE. 5. 9.BruckThinnfeldBdE. 5. 9.ThunKulmerBdE. 6. 9.StadionProjekt Ludwig Freiherrn v. Biegeleben zur Errichtung der deutschen ZentralgewaltVeröffentlichung der Czaplitzkyschen PapiereAbberufung Carl Graf PachtasBestrafung der Teilnehmer am Krawall in MailandVollzug der Todesstrafe gegen die Mörder der Kroaten in GünsInternierung Josef Bonaventura Ignaz Grafen ZałuskiBelagerungszustand in TriestLeitung des Justizwesens in VenedigTodesurteileTodesurteilefont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 1. September 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
Projekt Ludwig Freiherrn v. Biegeleben zur Errichtung der deutschen Zentralgewalt
Der gefertigte Ministerpräsident eröffnete die Sitzung mit der Mitteilung des Projektes des Herrn v. Biegeleben zur interimalen Konstituierung der deutschen ZentralgewaltFortsetzung des MR. v. 27. 8. 1849/V..
Dasselbe erschiene im ganzen zur Annahme geeignet; die österreichische Regierung würde daher dasselbe zur Grundlage einer Unterhandlung mit dem preußischen Kabinett machen, welches sich nach Versicherung des preußischen Gesandten geneigt finden dürfte, darauf einzugehen, wenn die Initiative von Seite Österreichs ergriffen wird.
Der Ministerrat, hiermit einverstanden, wünschte nur bezüglich der Detailbestimmungen des Projekts einige Modifikationen, und zwar, daß die Dauer des Interims nicht bis 26. Mai (1850) als dem Jahrestage des sogenannten DreikönigsentwurfsZum Dreikönigsbündnis siehe Huber, Verfassungsgeschichte 2, 890., sondern lieber bis 18. Juni als jenem der Wahl des deutschen Reichsverwesers festgesetzt (modifiziert durch Ministerratsbeschluß vom 3. September 1849 zu I.); daß ferner die Bestimmung über die Leitung der an die Stelle der Reichsministerien tretenden Abteilungen präziser gefaßt und eine auf die Niederlegung des Amts des Reichsverwesers bezüglich Phrase („ein der Nation zu bewahrendes Gut“) wegen möglicher Mißdeutung hinweggelassen, endlich zum künftigen Sitze der Interimsreichsgewalt wie bisher Frankfurt bestimmt werden mögeFortsetzung des Gegenstandes in MR. 3. 9. 1849/I..
Veröffentlichung der Czaplitzkyschen Papiere
Der Minister des Inneren brachte seinen Antrag bezüglich der Publizierung der Czaplitzkyschen Papiere, wovon im Ministerrate vom 31. August 1849 sub VII. erwähnt ward, mit der Anfrage wieder zur Sprache, ob solche mittelst eines offiziellen Zeitungsartikels zu geschehen habe, oder ob sie in den nichtoffiziellen Teil eines Journals, etwa des „Correspondenten“, aufzunehmen sei.
Die Mehrheit der Stimmen des Ministerrates erklärte sich für das letztereRandvermerk: Selbe erschienen im Korrespondenten vom 6. September 1849.. Nur der Finanzminister war überhaupt gegen jede Veröffentlichung dieser Papiere, welche ihm, solange nicht über die in demselben angeführten Tatsachen Erhebungen gepflogen wurden, wegen der darin enthaltenen schweren AnklagenEinfügung b–b Krauß’. mit Rücksicht auf deren Inhalt und die Art, wie die Regierung in deren Besitz kam, nicht angemessen zu sein schienDas von Czaplicki aufgenommene Protokoll über die am 18. 5. 1849 in Paris bei Fürst Czartoryski abgehaltene Konferenz wurde im Oesterreichischen Correspondent v. 6. 9. 1849 abgedruckt. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 19. 9. 1849/IV..
Abberufung Carl Graf Pachtas
Der Minister des Inneren zeigte mit Beziehung auf die Ministerratsdeliberationen vom 28. und 31. August Nr. VIII und X an, daß er den Grafen Pachta von Mailand bereits abberufen habeFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 14. 10. 1849/IV. und erklärte die Absicht,
Bestrafung der Teilnehmer am Krawall in Mailand
den Feldmarschall Grafen Radetzky einzuladen, die Gründe anzugeben, aus welchen die von vielen Seiten getadelte öffentliche Züchtigung der beim Mailänder Krawalle vom 18. v. [M.] Beteiligten beliebt wurdeZu den am Geburtstag des Kaisers ausgebrochenen Unruhen in Mailand siehe den Bericht in Constitutionelles Blatt aus Böhmen v. 26. 8. 1849. Die angeblichen Schuldigen waren zu mehrmonatigem Kerker oder öffentlicher Züchtigung verurteilt worden, siehe dazu die Bekanntmachung des Mailänder Militärguberniums v. 23. 8. 1849, abgedruckt in ebd. v. 30. 8. 1849. Eine Anfrage Bachs an Radetzky, die Gründe für diese Maßnahme zu erläutern, konnte unter den Beständen des AVA., IM., Präs., und KA., AFA., nicht gefunden werden..
Vollzug der Todesstrafe gegen die Mörder der Kroaten in Güns
Der Kriegsminister bevorwortete den sofort auch angenommenen Antrag, neun zum Tode verurteilte Teilnehmer an der Ermordung der 55 Kroaten in Güns von Kufstein, ihrem dermaligen Untersuchungsverhafte, nach Güns zurückbringen und dort zum erspiegelnden Beispiele die Todesstrafe an ihnen vollstrecken zu lassen, wobei übrigens der Justizminister nur bemerkte, daß ihnen das Todesurteil nicht etwa schon in Kufstein kundgemacht werdeIn den Präsidialreihen des AVA., IM. und JM., und KA., KM., konnte kein Hinweis auf diese Angelegenheit gefunden werden..
Internierung Josef Bonaventura Ignaz Grafen Załuski
Ein Antrag des Kommandierenden in Galizien wegen Konfinierung des heimgekehrten Załuski auf seinem Gute bei Tarnow, worüber der Kriegsminister referierte, ist vom Minister des Inneren durch die hierwegen bereits getroffene Anordnung erledigt wordenFortsetzung des MR. v. 10. 7. 1849/VI. Nachdem Załuski von den Russen in Galizien verhaftet und nasch Polen übergeführt worden war, verlangte Österreich dessen Auslieferung, siehe dazu das Schreiben (K.) Schwarzenbergs an Buol v. 7. 7. 1849, HHSTA., PA. X, Karton 27, Fasz. Varia, fol. 392–399. Diesem Ansuchen kamen die Russen, nachdem sie Załuski durch ein Militärgericht zum Tode haben verurteilen lassen, schließlich nach, siehe dazu das Schreiben Nesselrodes an Buol v. 8. 8. 1849, in dem er die Abschiebung Załuskis ankündigt, ebd., fol. 431 f. Schwarzenberg forderte daraufhin mit Schreiben (K.) v. 24. 8. 1849 Bach auf, diejenigen Maßnahmen anzuordnen, welche die bemerkte Lage der Dinge notwendig macht, ebd., fol. 434 f. Bach ordnete daraufhin an, Załuski Meran als Aufenthaltsort anzuweisen, Schreiben Bachs an Schwarzenberg v. 24. 8. 1849, ebd., fol. 451..
Belagerungszustand in Triest
Der Militärkommandant von Triest General Standeisky hat wegen Aufhebung des Belagerungszustandes von Triest angefragt und aus Anlaß der Heimkehr vieler an dem Venediger Aufstande beteiligten Istrianer die Verschiebung dieser Maßregel angetragenFortsetzung des MR. v. 28. 8. 1849/I. Standeisky hatte dies mit Schreiben v. 28. 8. 1849 Gyulai vorgeschlagen, KA., KM., Präs. 7008/1849.. Der Kriegsminister gedenkt jedoch, ihm sofort die unverweilte Aufhebung dieses Ausnahmszustands aufzutragen, nachdem, wie schon im Ministerrate vom 28. August zu I. bemerkt worden, die Ursachen desselben aufgehört haben und durch dessen Verlängerung nichts erzweckt würde, gegen die heimgekehrten Kompromittierten aber, sofern sie sich etwas zu Schulden kommen lassen, nach den Gesetzen verfahren und, soweit sich darunter, wie nicht zu zweifeln, viele Rekrutierungspflichtige befinden, mit deren Abstellung zum Militär vorgegangen werden kannFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 7. 9. 1849/XVII..
Leitung des Justizwesens in Venedig
Der Justizminister deutete auf die Notwendigkeit hin, zur Leitung des Justizwesens in Venedig den Appell[ationsgerichts]präsidenten Schrott dahin wieder abzusenden und ihn durch zwei tüchtige Präsidenten des Zivil- und Kriminaltribunals erster Instanz zu unterstützenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 12. 9. 1849/X..
Todesurteile
Dann referierte er über zwei Kriminalverhandlungen mit den Todesurteilen wider Jacob Frey, Johann Neuhauser und Mathias Wegler wegen Gattenmordes mit dem Antrage auf Vollziehung der TodesstrafeAuf Vortrag Schmerlings v. 31. 8. 1849 wurde mit Ah. E. v. 13. 9. 1849 nach dem Beschluß des Ministerrates entschieden, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 3109/1849. und
Todesurteile
wider Carl Olivatti wegen Raubmordes mit dem Einraten auf Nachsicht der Todes- und deren Umwandlung in eine zeitliche Strafe, wogegen keinerseits etwas erinnert wurdeAuf Vortrag Schmerlings v. 31. 8. 1849 wurde mit Ah. E. v. 13. 9. 1849 die Todesstrafe aufgehoben und der Oberste Gerichtshof angewiesen, eine angemessene zeitliche Strafe zu bestimmen, ebd., MRZ. 3096/1849..
Wien, am 2. September 1849. Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 22. September 1849.