<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:number="http://dummy/" xmlns:functx="http://www.functx.com" xmlns:xs="http://www.w3.org/2001/XMLSchema">
   <teiHeader>
      <fileDesc>
         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Dezember 1848–<date when="1850-01-07">7. Jänner 1850</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="155">Sitzung 155</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1849-08-25"/>
            </meeting>
            <editor ref="#editor_Kletecka">
               <persName>
                  <forename>Thomas</forename>
                  <surname>Kletečka</surname>
               </persName>
            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b1-z155.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Kletečka">
                        <persName>
                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 1 Dezember 1848–7. Jänner 1850</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2002">2002</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
            <msDesc>
               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">2923</idno>
                  <idno type="KZ">2895</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1849-08-25"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
         </sourceDesc>
      </fileDesc>
      <profileDesc>
         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 26. 8.), Krauß 7. 9., Bach 9. 9., Gyulai 7. 9., Schmerling 5. 9., Thinnfeld 5. 9., Thun, Kulmer 28. 8.; abw. Stadion, Bruck.</orig>
               </item>
            </list>
            <listPerson type="attendants">
               <person role="protocol">
                  <persName ref="#mpr9255">
                     <surname>Wacek</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="chair">
                  <persName ref="#mpr8270">
                     <surname>Schwarzenberg</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr6886">
                     <surname>Krauß</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr8565">
                     <surname>Bach</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr8292">
                     <surname>Gyulai</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr6888">
                     <surname>Schmerling</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr8372">
                     <surname>Thinnfeld</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr7419">
                     <surname>Thun</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr8303">
                     <surname>Kulmer</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8270">
                     <surname>Schwarzenberg</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-08-26">1849-08-26</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr6886">
                     <surname>Krauß</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-09-07">7. 9.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8565">
                     <surname>Bach</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-09-09">9. 9.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8292">
                     <surname>Gyulai</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-09-07">7. 9.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr6888">
                     <surname>Schmerling</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-09-05">5. 9.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8372">
                     <surname>Thinnfeld</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-09-05">5. 9.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr7419">
                     <surname>Thun</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8303">
                     <surname>Kulmer</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-08-28">28. 8.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr8275">
                     <surname>Stadion</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="absent">
                  <persName ref="#mpr8295">
                     <surname>Bruck</surname>
                  </persName>
               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_155_1">Kriegsoperationen in Siebenbürgen</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_155_2">Militärmesse am Glacis und Armeebefehl</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_155_3">Verträge mit Modena und Parma</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_155_4">Tätigkeit der ungarischen Emigranten in der Türkei</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="5">V.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_155_5">Wahlrecht der Offiziere</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="6">VI.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_155_6">Prager Katholikenverein</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="7">VII.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_155_7">Salzlieferungsvertrag mit Graubünden und Liechtenstein</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="8">VIII.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_155_8">Ärarvorschuß für die Gemeinden Freiwaldau und Zuckmantel</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="9">IX.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_155_9">Entwurf des neuen Gymnasialstudienplans</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="verlag2tei" ident="verlag2tei" version="1.0">
               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
            <rendition xml:id="b" scheme="css">font-weight:bold;</rendition>
            <rendition xml:id="su" scheme="css">vertical-align:super;font-size:.7em;</rendition>
            <rendition xml:id="s" scheme="css">text-decoration:line-through;</rendition>
            <rendition xml:id="u" scheme="css">text-decoration:underline;</rendition>
            <rendition xml:id="ow" scheme="css">text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;</rendition>
            <rendition xml:id="r" scheme="css">display:block;text-align:right;</rendition>
            <rendition xml:id="letterspaced" scheme="css">letter-spacing:0.15em;</rendition>
         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
      <revisionDesc>
         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
         </list>
      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-2-01-0-18490825-P-0155" ana="a2-b1-z155">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_z155.pdf">
               <title type="num">Nr. 155</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1849-08-25">25. August 1849</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Thinnfeld, Thun, Kulmer; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 26. 8.), Krauß 7. 9., Bach 9. 9., Gyulai 7. 9., Schmerling 5. 9., Thinnfeld 5. 9., Thun, Kulmer 28. 8.; <choice>
                                    <abbr>abw.</abbr>
                                    <expan>abwesend</expan>
                                </choice> Stadion, Bruck.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">2923</idno>
                  <idno type="KZ">2895</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der am <date when="1849-08-25">25. August 1849</date> in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_155_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Kriegsoperationen in Siebenbürgen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> las einen vom FZM. Baron Haynau eingelangten, aus dem Hauptquartier Arad den 21. d.M. datierten, sehr günstigen Bericht über die neuesten Kriegsoperationen in Siebenbürgen vor<note type="footnote" n="1">Schreiben (Abschrift) Haynaus an den Kaiser v. <date when="1849-08-21">21. 8. 1849</date> in <bibl type="archival">KA., KM., Präs. 6766/1849</bibl>.</note>. Der wesentliche Inhalt dieses in das Morgenblatt der Wiener Zeitung aufzunehmenden Berichtes ist, daß die Verfolgung der Rebellen durch das dritte Armeekorps ein vollständiges Resultat geliefert und Siebenbürgen fast ganz von den Insurgenten gereiniget habe; 72 Kanonen sind dem Feinde abgenommen worden; die unter Bem und Guyon stehenden Truppen werden verfolgt; General Lüders habe ihnen einen 24stündigen Waffenstillstand bewilliget, den Bem und Guyon wahrscheinlich dazu benützen werden, um zu entfliehen. Am 18. d.M. haben sich 8000 Mann den Russen ergeben; 24 Geschütze blieben in Deva zurück; General Dessewffy hat sich dem Wallmoden gestellt. An diesem günstigen Resultate haben vorzüglich der FML. Fürst Liechtenstein und General Ramberg Anteil. Auch die Banknotenpresse und viele von den Insurgenten vergrabene Bestandteile von Dampfmaschinen wurden vorgefunden. Es seien Einleitungen getroffen worden, daß das Kriegsmateriale und die Gefangenen den österreichischen Truppen übergeben werden. Der Krieg könne bei diesen Resultaten als beendet angesehen werden<note type="footnote" n="2">Die freie Wiedergabe des Haynauschen Berichts erschien in einem umfangreichen Artikel im nicht amtlichen Teil der <bibl type="secondary">
                           <title>Wiener Zeitung</title> (M.) v. <date when="1849-08-26">26. 8. 1849</date>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_155_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Militärmesse am Glacis und Armeebefehl</head>
                  <p>Der Ministerrat hat es als angemessen gefunden, daß morgen, wo um neun Uhr eine Militärmesse mit Te Deum am Glacis für die günstigen Resultate der österreichischen Waffen stattfindet und 101 Kanonenschüsse abgefeuert werden, auch ein Armeebefehl als Extrablatt erscheine, wozu der Kriegsminister die Veranstaltung sogleich getroffen hat<note type="footnote" n="3">Siehe dazu den Bericht über die Feierlichkeiten in der <bibl type="secondary">
                           <title>Wiener Zeitung</title> (M.) v. <date when="1849-08-28">28. 8. 1849</date>
                        </bibl>. Ein Armeebefehl zum Anlaß der Publizierung des Friedensvertrages zwischen Österreich und Sardinien, unterzeichnet von Franz Joseph mit Datum v. <date when="1849-08-23">23. 8. 1849</date>, erschien in der <bibl type="secondary">
                           <title>Wiener Zeitung</title> (A.) v. <date when="1849-08-27">27. 8. 1849</date> und (M.) v. <date when="1849-08-28">28. 8. 1849</date>
                        </bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_155_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Verträge mit Modena und Parma</head>
                  <p>Der Ministerpräsident teilte hierauf die vom Minister Ritter v. Bruck unterm 20. d.M. eingesendeten Originalurkunden mit a) über die mit Modena und Parma geschlossene Postkonvention; wegen des Zollvereins werden diese Staaten mit Österreich in Unterhandlung treten; b) mit Modena wegen Abtretung des Gebietes von Rolo; c) mit Modena und Parma wegen der Poschiffahrt. Der Minister Ritter v. Bruck bemerkt hiebei, daß an der Geneigtheit der römischen Regierung, dieser letzteren Konvention beizutreten, nicht zu zweifeln sei. Ferner fügte dieser Minister bei, daß er nun nach beendigten Geschäften Mailand verlassen und am 26. d.M. in Wien eintreffen werde<note type="footnote" n="4">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490624-P-0105.xml#top_2_1_105_1">MR. v. <date when="1849-06-24">24. 6. 1849</date>/I</ref>. Mit Schreiben v. <date when="1849-08-15">15. 8. 1849</date> an Schwarzenberg übersandte Bruck den am <date when="1849-07-03">3. 7. 1849</date> mit Modena und Parma abgeschlossenen Postvertrag, abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                           <author>Filipuzzi</author>, Relazioni diplomatiche 2, Nr. 418, 492</bibl>. Der Vertrag als Beilage <quote>ebd., 492 ff.</quote>, publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 311/1849</bibl>. Mit einem weiteren Schreiben v. <date when="1849-08-15">15. 8. 1849</date> an Schwarzenberg übersandte Bruck den am <date when="1849-08-08">8. 8. 1849</date> mit Modena abgeschlossenen Vertrag wegen Rolo, abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                           <author>Filipuzzi</author>, Relazioni diplomatiche 2, Nr. 420, 497</bibl>. Der Vertrag als Beilage <quote>ebd., 497–501</quote>, publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 323/1850</bibl>. Den mit Modena und Parma am <date when="1849-07-03">3. 7. 1849</date> abgeschlossenen Vertrag über die Poschiffahrt übersandte Bruck mit Schreiben v. <date when="1849-08-15">15. 8. 1849</date> Schwarzenberg, abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                           <author>Filipuzzi</author>, Relazioni diplomatiche 2, Nr. 421, 501 f.</bibl> Der Vertrag als Beilage <quote>ebd., 502–507</quote>, publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 322/1850</bibl>. Die zwischen Österreich, Parma und Modena am <date when="1849-07-03">3. 7. 1849</date> abgeschlossene Konvention über einen zwischen diesen Staaten zu bildenden Zollverein – eine grundsätzliche Erklärung, daß Verhandlungen über die Angelegenheit aufgenommen werden sollen – publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 313/1849</bibl>.</note>. Auch teilte derselbe eine Zuschrift des Feldmarschalls Grafen Radetzky mit, worin dieser ihm in verbindlichen Ausdrücken seine Anerkennung für die glückliche Lösung seiner vielfältigen schwierigen Aufgaben ausdrückt<note type="footnote" n="5">Das Anerkennungsschreiben übersandte Bruck mit Schreiben v. <date when="1849-08-20">20. 8. 1849</date> Schwarzenberg, abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                           <author>Filipuzzi</author>, Relazioni diplomatiche 2, Nr. 427, 519</bibl>. Das Schreiben Radetzkys an Bruck v. <date when="1849-08-19">19. 8. 1849</date> als Beilage A <quote>ebd., 520</quote>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_155_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Tätigkeit der ungarischen Emigranten in der Türkei</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> eröffnete, daß nach Privatbriefen in Siebenbürgen große Bedrückungen und Erpressungen von Seite der Rebellen stattgefunden haben. Häuser und Gewölbe, welche verlassen worden sind, wurden von ihnen geöffnet und in den letzteren ein Ausverkauf der Waren vorgenommen.</p>
                  <p>Bei diesem Anlasse machte dieser Minister aufmerksam, daß bei dem Umstande, wo die ungarischen Emigrés zahlreich in die Türkei gehen und von dort aus Unruhen oder gar eine Invasion in die österreichischen Provinzen zu unternehmen versuchen und darin von den dortigen englischen Agenten unterstützt werden dürften, es nun notwendig erscheine, im Einvernehmen mit Rußland energisch im Oriente aufzutreten und dafür zu sorgen, daß eine strenge Grenzbewachung gegen die Türkei zu Land und an den Seeküsten stattfinde<note type="footnote" n="6">Zu den Aktivitäten der ungarischen politischen Flüchtlinge in der Türkei vgl. das Schreiben (K.) Schwarzenbergs an Timoni v. <date when="1849-08-21">21. 8. 1849</date> über die Umtriebe dieser Flüchtlinge mit Abschriften erbeuteter Briefe der Rebellenführer, aus denen hervorgeht, daß die Aufstellung einer walachischen Legion beabsichtigt war, <bibl type="archival">HHSTA., PA. XXXVIII, Karton 90, Fasz. Bukarest Weisungen, fol. 17–57</bibl>. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490827-P-0157.xml#top_2_1_157_4">MR. v. <date when="1849-08-27">27. 8. 1849</date>/IV</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_155_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Wahlrecht der Offiziere</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Kriegsminister</rs>
                     </hi> brachte hierauf eine Anfrage der Stadt Feldkirch in Vorarlberg zur Sprache, ob die dortigen Offiziere zum Behufe der Ausübung des aktiven Wahlrechtes in die Konsignationen der Gemeinde aufgenommen werden sollen oder<pb n="628" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s628.pdf"/> nicht<note type="footnote" n="7">Mit Schreiben v. <date when="1849-08-20">20. 8. 1849</date> teilte FML. Carl Fürst Schwarzenberg dieses Ansuchen Gyulai mit, <bibl type="archival">KA., KM., Präs. 6763/1849</bibl>.</note>. Der § 28 des provisorischen Gemeindegesetzes bestimmt hinsichtlich des aktiven Wahlrechtes folgendes: Wahlberechtiget sind 1. die Gemeindebürger und 2. unter den Gemeindeangehörigen die Ortsseelsorger, Staatsbeamten, Offiziere, die mit Offiziersrang Angestellten, Personen, welche einen akademischen Grad erlangt haben und öffentliche Lehrer; und der § 13 desselben Gesetzes sagt: Staatsdiener, Offiziere, die mit Offiziersrang Angestellten, Geistliche und öffentliche Lehrer sind Angehörige jener Gemeinde, in welcher ihre Stelle ihnen einen ständigen Aufenthalt anweiset.</p>
                  <p>Es frage sich nun, ob von Seite des Militärs jene Individuen wahlberechtigt sind, die zur militia vaga, oder nur jene, die zur militia stabilis (wie Pensionisten u. dgl.) gehören<note type="footnote" n="8">Zum provisorischen Gemeindegesetz siehe zuletzt <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490315-P-0033.xml#top_2_1_33_1">MR. v. <date when="1849-03-15">15. 3. 1849</date>/I</ref>.</note>.</p>
                  <p>Es wurde sich im Ministerrate dafür erklärt, daß nur jene Offiziere, welche einen ständigen Aufenthalt in einer Gemeinde haben, in den Angelegenheiten dieser Gemeinde wahlberechtigt sein sollen, weil sonst, wie der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> bemerkte, dieselben Offiziere, da sie in Kriegszeiten ihren Standort häufig wechseln, an zwei und drei Orten wählen könnten, und es auch geschehen könnte, daß sie, zufällig in einer Gemeinde zahlreich anwesend, die Majorität ausmachen und in Angelegenheiten der ihnen sonst fremden Gemeinde entschieden eingreifen könnten. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Dr. Bach</rs>
                     </hi> machte hiefür noch geltend, daß aktive Offiziere von politischen Angelegenheiten ferngehalten werden sollen, und daß nur jene bei den Gemeindewahlen sich beteiligen dürften, die in einem Orte ihren Wohnsitz haben, wie z.B. Festungs- und Platzkommandanten u. dgl. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi> machte hierbei aufmerksam, daß, wenn Offiziere von dem aktiven Wahlrechte in der Gemeinde ausgeschlossen werden, sie auch von der aktiven Wahl zum Reichstage ausgeschlossen werden müßten, weil das aktive Wahlrecht zum Reichstage nur jene auszuüben haben, welche es in der Gemeinde ausüben<note type="footnote" n="9">Diese Bestimmung enthielt der § 43 der oktroyierten Verfassung v. <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date>, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 150/1849</bibl>.</note>. Offiziere in der Friedensgarnison hätten dieses Recht (wie in Preußen) unbeanständet auszuüben.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Dr. Bach</rs>
                     </hi> stellte an den Kriegsminister das Ansuchen, ihm diesen Akt mitzuteilen, damit er an den Landeschef von Tirol und Vorarlberg Graf Bissingen wegen Ausscheidung der Offiziere aus den Wahllisten das Nötige erlassen könne<note type="footnote" n="10">Gyulai erledigte die Angelegenheit selbst. Mit Schreiben (K.) v. <date when="1849-08-27">27. 8. 1849</date> instruierte er gemäß des Ministerratsbeschlusses, daß die Offiziere seines Armeekorps nicht wahlberechtigt seien, <bibl type="archival">KA., KM., Präs. 6763/1849</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_155_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Prager Katholikenverein</head>
                  <p>In Absicht auf das bereits früher besprochene Ansuchen des Prager Katholikenvereins wegen Gestattung der Abhaltung von Plenarsitzungen desselben<note type="footnote" n="11">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490822-P-0152.xml#top_2_1_152_3">MR. v. <date when="1849-08-22">22. 8. 1849</date>/III</ref>.</note> hat der Minister Dr. Bach die nötigen Erkundigungen über ein gleiches Gesuch des hiesigen Katholikenvereins eingeholt und vom FZM. Baron Welden erfahren, daß diesem letzteren Gesuche, gegen welches sich auch der hiesige Erzbischof erklärte, bei dem bestehenden Belagerungszustande<pb n="629" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s629.pdf"/> nicht willfahrt werden konnte und nur dem Ausschusse dieses Vereins gestattet wurde, sich zu versammeln<note type="footnote" n="12">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Heim</author>, Katholischen Vereine 48</bibl>.</note>.</p>
                  <p>Nach der Ansicht des Ministers Dr. Bach, welchem der Ministerrat beistimmte, wäre dem Kommandier­enden in Prag zu erwidern, daß es seiner Erwägung im Einvernehmen mit der dortigen politischen Behörde überlassen bleibe, dem Prager Katholikenverein die angesuchten Plenarbesprechungen zu gestatten. Hierorts finde man keine Veranlassung, solche Versammlungen zu verbieten, zumal es den Landesautoritäten freisteht, sich durch lf. Kommissäre von dem Tun und Lassen solcher Versammlungen Kenntnis zu verschaffen<note type="footnote" n="13">Unter den Beständen des Ava., IM., Präs. und Allg. konnte kein Hinweis auf diese Angelegenheit gefunden werden.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_155_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Salzlieferungsvertrag mit Graubünden und Liechtenstein</head>
                  <p>Hierauf brachte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> folgenden Gegenstand zum Vortrage. Der Kanton Graubünden und das Fürstentum Liechtenstein haben mit Österreich einen Vertrag wegen Salzlieferung abgeschlossen. Es wurde darin bedungen, daß das Fürstentum Liechtenstein für je 475 Pfund Nettogewicht 13 f. Reichswährung in 24 fr. Fuße, und Graubünden für ein bestimmtes Gewicht 9 fr. in eben dieser Währung bezahle; bei Graubünden wurde insbesondere festgesetzt, wenn die Bezahlung in Kronentalern geschähe, sie nur zu 2 f. 12 Kreuzer CM. angenommen werden sollen. Nun zahlen Graubünden und Liechtenstein das ihnen überlassene Salz in Banknoten, und es frägt sich itzt, ob wir die Bezahlung in Silber oder in einem dieser Währung korrespondierenden Werte fordern dürfen oder nicht<note type="footnote" n="14">Der Vertrag war auf zehn Jahre abgeschlossen worden und lief Ende Oktober 1849 aus. Die Tiroler Kameralgefällsverwaltung hatte mit Schreiben v. <date when="1849-07-11">11. 7. 1849</date> beim Finanzministerium angefragt, in welcher Form die Zahlungen zu akzeptieren seien, <bibl type="archival">FA., FM., Abt. II (Bankale), Z. 18873/1291 ex 1849</bibl>.</note>. Dem Finanzminister scheint das Recht zu dieser Forderung zu bestehen, weil der 24 f. Fuß eine ausländische, bei uns nicht bestehende Währung ist. Der Gegenstand sei übrigens nicht von der Bedeutung, um auf diesem Rechte zu bestehen, wenn dessen Durchsetzung einen unangenehmen Eindruck verursachen oder politische Rücksichten dagegen sprechen sollten.</p>
                  <p>Über die Bemerkung der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Dr. Bach</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Ritter v. Schmerling</rs>
                     </hi>, daß in den obigen Verträgen nur die Währung, nicht aber die Spezies ausgedrückt ist, wir daher mit unserer diesfälligen Forderung der Zahlung in Silber nicht aufkommen würden, wurde dieser Gegenstand mit Zustimmung des Ministerrates fallengelassen<note type="footnote" n="15">Mit Dekret (K.) v. <date when="1849-08-24">24. 8. 1849</date> wies Krauß die Tiroler Kameralgefällsverwaltung an, für die Dauer des Vertrages auch österreichische Banknoten als Zahlungsmittel zu akzeptieren, <quote>ebd.</quote> Mit einem weiteren Dekret (K.) v. <date when="1849-11-17">17. 11. 1849</date> ermächtigte Krauß das Tiroler Landespräsidium, einen neuen Salzlieferungs­vertrag mit Liechtenstein auf fünf Jahre abzuschließen, mit dem Zusatz, <quote>daß die Salzpreiszahlung in klingender Münze mit Ausschluß jeden Papiergeldes zu geschehen habe</quote>, <bibl type="archival">ebd., Z. 28620/1976 ex 1849</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_155_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Ärarvorschuß für die Gemeinden Freiwaldau und Zuckmantel</head>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich weiter mit dem Antrage des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzministers Freiherrn v. Krauß</rs>
                     </hi> einverstanden, den Gemeinden Freiwaldau und Zuckmantel zur Unterstützung der dortigen, in großer Not bestehenden Weber einen Ärarialvorschuß von 5000 f. für beide, welcher durch Hypotheken vollkommen gedeckt wird, zu bewilligen. Als diese Gesuche früher vorkamen, meinte man, daß die Nationalbank zur<pb n="630" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s630.pdf"/> Leistung solcher Vorschüsse berufen wäre, was ihr aber jetzt nicht wohl zugemutet werden kann, da nach den neuesten Verfügungen ihre Noten nicht vermehrt werden sollen<note type="footnote" n="16">Die in Not geratenen Weber von Zuckmantel und Freiwaldau hatten bereits 1848 um ein Darlehen bei der österreichischen Nationalbank angesucht; die Bank hatte dieses Ansuchen abgelehnt, siehe dazu <bibl type="archival">ebd., Abt. I (Kamerale), Fasz. 19/1, Z. 1624/195 ex 1849</bibl>. Nach einer Intervention des Finanzminister­iums erklärte sich die Nationalbank aber bereit, das Darlehen zu gewähren. Nach dem im Ministerrat gefaßten Beschluß ermächtigte Krauß das mährisch-schlesische Landespräsidium mit Schreiben (K.) v. <date when="1849-08-30">30. 8. 1849</date>, den beiden Gemeinden je einen Vorschuß von 5000 fl. aus der Kameralkassa anzuweisen, <bibl type="archival">ebd., Z. 11598/1329 ex 1849</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_155_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Entwurf des neuen Gymnasialstudienplans</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Leo Thun</rs>
                     </hi> bemerkte schließlich, daß es wegen der Nähe des künftigen Schuljahres nun schon zu spät sein dürfte, einen neuen Gymnasialstudienplan für dieses Schuljahr festzusetzen und hinauszugeben. <ref xml:id="fn_2_1_155_a">Jedoch wäre der bereits ausgearbeitete Plan</ref>
                     <note type="variant" n="a" target="#fn_2_1_155_a">Korrektur a–a Thuns aus <quote>Für das nächste Schuljahr wäre die eine provisorische Vorschrift diesfalls und zwar nur</quote>.</note> als ein Entwurf hinauszugeben, damit sich die Leute orientieren und ihre allenfälligen Bemerkungen darüber erstatten können<note type="footnote" n="17">Der Unterrichtsplan basierte auf dem von Franz Seraphin Exner und Hermann Bonitz ausgearbeiteten und vom Ministerium des Kultus und Unterrichts später gedruckten Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreichisch. Siehe dazu und zum folgenden <bibl type="secondary">
                           <author>Lentze</author>, Universitäts­reform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein 32 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                           <author>Meister</author>, Entwicklung und Reform des österreichischen Studienwesens 94–102</bibl>, und <bibl type="secondary">
                           <author>Engelbrecht</author>, Geschichte des österreichischen Bildungswesens 4, 147 f.</bibl> mit zahlreichen weiteren Quellen und Literaturhinweisen.</note>. Über die definitive Feststellung des Gymnasialstudienplanes werde mit der Zeit Sr. Majestät ein au. Vortrag erstattet werden.</p>
                  <p>In Absicht auf die provisorische Vorschrift glaubte der Unterrichtsminister folgende Grundsätze im allgemeinen in Antrag bringen zu sollen: Gymnasien wären dort zu errichten, wo die Mittel dazu vorhanden sind. Wo, wie in Ungarn, nicht Staatsgymnasien, sondern nur Privatgymnasien der Klöster und Gemeinden bestehen, hätte es dabei zu bewenden.<ref xml:id="fn_2_1_155_b"/>
                     <note type="variant" n="b" target="#fn_2_1_155_b">Streichung Thuns <quote>und ihre Zeugnisse wären als giltig anzusehen</quote>.</note> <ref xml:id="fn_2_1_155_c">Neben den Staatsgymnasien können auch künftig noch Gymnasien, welche von geistlichen oder weltlichen Korporationen erhalten werden, bestehen.</ref>
                     <note type="variant" n="c" target="#fn_2_1_155_c">Einfügung c–c Thuns.</note> Der Regierung wäre jedoch<ref xml:id="fn_2_1_155_d"/>
                     <note type="variant" n="d" target="#fn_2_1_155_d">Einfügung Thuns.</note> die Bestimmung vorzubehalten, welches Gymnasium als ein öffentliches anzusehen sei, <ref xml:id="fn_2_1_155_e">d.i. als ein solches, dessen Zeugnisse Zeugnisse den Zeugnissen der Staatsgymnasien gleich gelten.</ref>
                     <note type="variant" n="e" target="#fn_2_1_155_e">Einfügung e–e Thuns.</note> Wenn ein Gymnasium in Verfall kommt und der Staat die Lehrer unterstützen muß, hätte er auch die unterstützten Lehrer zu bestellen, und wenn die Hälfte der Lehrer unterstützt werden müßte, wäre das ganze Gymnasium vom Staate zu übernehmen. Was die Leitung der Gymnasien anbelangt, wäre für jedes Kronland eine Gymnasialdirektion, ein Schulrat, zu errichten, welcher die Kontrolle über alle Gymnasien des Kronlandes zu führen hätte und welchem der Lehrkörper der Gymnasien verantwortlich wäre.</p>
                  <p>
                     <pb n="631" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s631.pdf"/>In Absicht auf die Sprache, in welcher gelehrt werden soll, hätte mit Rücksicht auf die Gleichbe­rechtigung der Nationen als Grundsatz zu gelten, daß Organ des Unterrichtes jede Landessprache sein kann. Die Kreisvertretung<ref xml:id="fn_2_1_155_f"/>
                     <note type="variant" n="f" target="#fn_2_1_155_f">Korrektur Thuns aus <quote>Kreisbehörde</quote>.</note>  hätte zu entscheiden, in welcher Sprache gelehrt werden soll. An einem Gymnasium könnte auch in zwei Sprachen – in zwei Abteilungen <ref xml:id="fn_2_1_155_g">oder verschiedene Gegenstände –</ref>
                     <note type="variant" n="g" target="#fn_2_1_155_g">Einfügung g–g Thuns.</note> gelehrt werden. Graf Thun bemerkte, daß das Ministerium bisher vermieden habe, diesfalls<ref xml:id="fn_2_1_155_h"/>
                     <note type="variant" n="h" target="#fn_2_1_155_h">Einfügung Thuns.</note> etwas zu bestimmen, und es dürfte am zweckmäßigsten sein, es den dabei Interessierten zu überlassen, wo sich dann die Sache von selbst machen würde. Nur bei entstehendem Zwiespalt über die Unterrichtssprache hätte <ref xml:id="fn_2_1_155_i">die Vertretung des Kreises und provisorisch die Schulbehörde</ref>
                     <note type="variant" n="i" target="#fn_2_1_155_i">Korrektur i–i Thuns aus <quote>der Kaiser</quote>.</note> zu entscheiden. Hinsichtlich der Sprachen, welche gelehrt werden sollen, wäre zu bestimmen, daß nebst der lateinischen und griechischen auch die Muttersprache und an jedem Gymnasium auch die andere Landessprache gelehrt werde; die deutsche Sprache wäre an allen Gymnasien, auch dort, wo sie nicht Landessprache ist, zu lehren. Die Muttersprache wäre obligat, die anderen Sprachen wären der Wahl der Schüler und ihrer Eltern zu überlassen. Der Einwendung, daß die deutsche Sprache dadurch bevorzugt wird<ref xml:id="fn_2_1_155_j"/>
                     <note type="variant" n="j" target="#fn_2_1_155_j">Streichung Thuns <quote>und Lehrer der deutschen Sprache aus den Landesmitteln erhalten werden müßten</quote>.</note>, wird dadurch begegnet, daß kein Zwang für die Erlernung der deutschen Sprache bestehen soll, daß <ref xml:id="fn_2_1_155_k">es jedoch</ref>
                     <note type="variant" n="k" target="#fn_2_1_155_k">Korrektur k–k Thuns aus <quote>und daß ihre Erlernung ein politisches Bedürfnis ist</quote>.</note> ein politisches Bedürfnis ist, zu ihrer Erlernung Gelegenheit zu bieten.</p>
                  <p>Ferner wäre anzuordnen, daß dort, wo ein Gymnasium besteht, aus den Vertretern der Gemeinde, aus dem Gemeinderate, drei oder nach Umständen mehrere Glieder zu wählen wären, welche die Vermittlung zwischen dem Gymnasium und dem Publikum zu übernehmen hätten, denen aber keine Entscheidung in irgendeiner Beziehung zustünde, und die auch nicht fordern könnten, den Beratungen des Lehrkörpers beigezogen zu werden. Ihr Geschäft wäre, die Wünsche der Gemeinde dem Lehrkörper vorzubringen, die Disziplin zu überwachen, die Lehrstunden als passive Beobachter zu besuchen, sich mit dem Lehrkörper zu besprechen u. dgl.</p>
                  <p>Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen im wesentlichen einverstanden, nur schiene es dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Freiherrn v. Krauß</rs>
                     </hi> nicht angemessen und nicht notwendig, den Gemeinden den hier angetragenen Einfluß auf die Gymnasien zu gestatten, sie würden sich dann in alles mischen wollen und Reibungen wären unvermeidlich; die Überwachung der Disziplin und überhaupt alles Exekutive hätte die Regierung nicht aus der Hand zu geben.</p>
                  <p>In Absicht auf die Sprache, in welcher gelehrt werden soll, hat der Ministerrat der Ansicht, daß die diesfällige Bestimmung von der Kreisbehörde auszugehen hätte, nicht beigestimmt. Mit Rücksicht auf den vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Dr. Bach</rs>
                     </hi> geltend gemachten § 4 der Grundrechte<note type="footnote" n="18">
                        <bibl type="archival">RGBL. Nr. 151/1849</bibl>.</note>, welcher sagt „für allgemeine Volksbildung soll durch öffentliche<pb n="632" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s632.pdf"/> Anstalten, und zwar in den Landesteilen, in denen eine gemischte Bevölkerung wohnt, der Art gesorgt werden, daß auch die Volksstämme, welche die Minderheit ausmachen, die erforderlichen Mittel zur Pflege ihrer Sprache und zur Ausbildung in derselben erhalten“, wäre die diesfällige Bestimmung der Regierung und nicht der Kreisvertretung vorzubehalten.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Graf Thun</rs>
                     </hi> wird, was die Unterrichtssprache anbelangt, diesen Gegenstand mit Rücksicht auf den erwähnten § 4 der Grundrechte in nochmalige Erwägung ziehen und darüber neuerdings vortragen<note type="footnote" n="19">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490826-P-0156.xml#top_2_1_156_3">MR. v. <date when="1849-08-26">26. 8. 1849</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den <date when="1849-08-26">26. August 1849</date>. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, <date when="1849-09-25">25. September 1849</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>