Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Der gefertigte
Ministerpräsident
teilte mit den Tagesbericht des FZM. Baron Haynau vom 18. d. [M.] mit einem Briefe Kossuths an Bem, wovon in einem Zeitungsartikel Kunde gegeben werden wird
Eine von der Pest-Ofener Judengemeinde eingelangte Bittschrift in betreff der ihr auferlegten Strafkontribution wurde nach dem Antrage des Ministers des Inneren dem FZM. Baron Haynau zur Erstattung seines Gutachtens hierüber im Einvernehmen mit Baron Geringer zu übermitteln beschlossen
Der von der hiesigen Presse im üblen Sinne ausgebeutete Bericht des Feldmarschalls Fürsten Paskiewitsch an seinen Monarchen über Görgeys Unterwerfung („Ungern liegt zu den Füßen Ew. Majestät“
Minister des Inneren
Anlaß zu dem Antrage, in einem offiziellen Zeitungsartikel, vorderhand und bis Görgeys Auslieferung alle diesfälligen Gerüchte tatsächlich widerlegen wird, erklären zu lassen, daß Görgeys Unterwerfung eine rein militärische Angelegenheit, wobei keinerlei politische Transaktion oder Konzession stattfand, gewesen, er ein Gefangener der vereinigten k.k. und kaiserlich russischen Armee sei und sein Schicksal von der Ah. Bestimmung Sr. Majestät abhänge
Derselbe Minister beantragte für die in drückender Not zurückgelassene Witwe und drei Kinder des von der ungrischen Rebellenregierung wegen dem General Hentzi
Da der Vater selbst nur 500 fr. Gage gehabt hat, so fand es der
Finanzminister
auffallend, daß man seiner rückgelassenen Familie mehr geben wolle, als sie bei Lebzeiten des Vaters gehabt; dagegen ward jedoch das Außerordentliche des Falls und der Jammer der Familie geltend gemacht
Nachdem das Schloß in Linz, wo gegenwärtig das provisorische Strafhaus ist, für militärische Zwecke geräumt werden muß, so handelt es sich um Ausmittlung einer andern Lokalität zur Unterbringung der Sträflinge. Man glaubte selbe im Zwangsarbeitshause und in der Pionierkaserne gefunden zu haben. Allein, eine ausgesandte Ministerialkommisison erklärte diese Lokalitäten für ungeeignet und brachte vielmehr das ehemalige Zisterzienserkloster Garsten bei Steyr zu diesem Zwecke in Vorschlag.
Der
Minister des Inneren
, der dieses Gebäu kennt, erklärte sich mit diesem Vorschlage umso mehr einverstanden, als die Einrichtung und Adaptierung gewiß nicht mehr als jene der Kasern und des Zwangsarbeitshauses (50.000 fr.) kosten und ein Teil des Gebäus sich für Zellengefängnisse eignen würde.
Dem vom
Justizminister
geäußerten Bedenken, eine Masse von 350–400 Sträflingen in die Nähe einer Stadt zu verlegen, die keine Garnison hat, wurde durch die Bereitwilligkeit des Kriegsministers, zwei Kompanien dahin zu verlegen, wovon eine im Garstener Kloster selbst stationiert bleiben könnte, begegnet, und da mit der gemachten Proposition in thesi alle Stimmen einverstanden waren, behielt sich der Minister des Inneren vor, wegen der Ausführungsmodalitäten mit dem Justizminister das nähere Einvernehmen zu pflegen
Der
Justizminister
referierte über die von ihm im Einvernehmen mit dem Minister der Montanangelegenheiten beantragte Organisierung der Berggerichte
Da hiergegen nichts erinnert ward, so behielt sich der Justizminister vor, über diese Angelegenheit den Vortrag an Se. Majestät zu erstatten
Der
Unterrichtsminister
brachte sein Budget in Vortrag. Notwendige und dringende Verbesserungen im Schulwesen machen dessen Erhöhung im ganzen um 2,482.000 f. gegen früher nötig. Darunter sind eineinhalb Millionen zur besseren Dotierung der Schullehrer, 500.000 fr. zur Unterstützung des Schulwesens in den der Zentralverwaltung bisher nicht unterworfen gewesenen Provinzen verstanden
Insofern nach § 36 der Reichsverfassung nur das höhere Unterrichtswesen als Reichsangelegenheit, das Volksschulwesen aber laut § 35 als Landesangelegenheit zu behandeln ist, müßte der
Finanzminister
gegen die Unterstützung des Volksschulwesens aus Reichsmitteln im Grundsatze sich erklären. Nur in der Rücksicht, weil die Monarchie gegenwärtig bei dem Mangel einer organisierten Landesvertretung in einem Übergangszustande sich befindet, würde er für das bevorstehende Verwaltungsjahr als Übergangsmaßregel für eine jedoch auf das dringendste Bedürfnis zu beschränkende, gewissermaßen vorschußweise Unterstützung der Volksschulen in der Art stimmen, daß mit Einschluß der bisher der Zentralverwaltung nicht unterstandenen Kronländer, je nach den Verhältnissen der Provinzen, denjenigen Gemeinden eine Unterstützung aus Staatsmitteln gereicht werde, welche nicht imstande sind, ihre Schullehrer zu erhalten. Keinesfalls aber hätte die für das Unterrichtswesen angesprochene Erhöhung der Dotation die Summe 1,200.000 bis eineinhalb Millionen Gulden im ganzen zu überschreiten.
Nach einer längeren Debatte, woran der
Justiz-
und der