Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Der
Ministerpräsident
brachte die bereits wiederholt beratene Frage über die Abtretung von Rolo zur definitiven Beschlußfassung, wobei er seine Meinung dahin aussprach, daß die Abtretung dieses nicht sehr ausgedehnten Gebietes an Modena zur Erwirkung der freien Poschiffahrt bewilligt werden dürfte
Der
Justizminister Ritter v. Schmerling
, obgleich im wesentlichen mit dem Antrage auf Abtretung (rücksichtlich Tausch) des Rolenser Gebietes einverstanden, glaubte doch, daß man dabei mit umso größerer Vorsicht zu Werke gehen müsse, als die Bewohner des dortigen Distrikts über ihre eigenen Wünsche nicht vernommen worden sind, und man einst vielleicht der Regierung den Vorwurf machen könnte, einen Teil des österreichischen Gebietes gegen den Willen seiner Bewohner abgetreten zu haben. Aus diesem Gesichtspunkte, und da das freiwillige Aufgeben eines Territoriums immerhin eine delikate Sache bleibt, welche sehr verschieden beurteilt werden kann, würde Minister v. Schmerling glauben, daß in dem Staatsvertrage diese Gebietsabtretung nur unter Vorbehalt der Sanktion des nächsten österreichischen Reichstages zuzugestehen wäre.
Ministerpräsident
erklärte sich mit diesem Auskunftsmittel einverstanden, und es wurde sofort beschlossen, dem Minister v. Bruck die Instruktion in diesem Sinne zu erteilen
Der
Minister des Inneren
zeigte die Figurini der projektierten Staatsbeamtenuniform mit Degen statt des Säbels vor, wobei man sich einstimmig dafür erklärte, daß der Degen ganz frei außer dem Waffenrocke zu tragen sei
Der
Ministerpräsident
eröffnete im Nachhange zu der am 1. August stattgefundenen Beratung, er habe ein Schreiben des FZM. Baron Hammerstein vom 24. l.M. erhalten, worin er anzeigt, daß er dem Kaiser von Rußland von den Indizien einer in Galizien weit verzweigten Verschwörung gleichzeitig die Anzeige erstatte
Wenngleich diese gleichzeitige Meldung an den Ministerpräsidenten den Vorgang des Freiherrn v. Hammerstein in einem milderen Lichte darstellt, als er sich anfänglich zeigte, so erscheint doch noch immer diese Anzeige an Kaiser Nikolaus auf der Grundlage von sehr schwankenden Wahrnehmungen voreilig, unberufen und umso auffallender, als Baron Hammerstein den Landeschef Grafen Gołuchowski von der ihm so bedrohlich vorkommenden Gefahr eines Aufstands damals nicht in Kenntnis setzte, während doch in den Tagen der Gefahr Militär- und Zivilautoritäten gemeinsam für die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung wachen müssen.
Der Kriegsminister behielt sich vor, dem Kommandierenden Generalen Baron Hammerstein die nötigen Erinnerungen in diesem Sinne zu machen
Der Ministerpräsident las eine an den Korrespondenten der Londoner Times gerichtete Erwiderung auf die von ihm erhobenen Schadenersatzansprüche etc. aus Anlaß seiner Aufgreifung in Ungarn und der zwangsweisen Zurückführung nach den deutschen Provinzen, worin demselben bemerklich gemacht wird, daß er es sich nur selbst zuzuschreiben habe, wenn er es ungeachtet der vom Fürsten Schwarzenberg erhaltenen Warnungen wagte, ohne einen auf Ungarn lautenden Paß und der Landessprache unkundig, den Kriegsschauplatz zu bereisen und er sich dadurch in peinliche Lagen versetzt fand
Schließlich äußerte der gefertigte Ministerpräsident, daß sich der aus Konstantinopel hier eingetroffene Generalkonsul Mihanovich bei ihm gemeldet habe, aber alle Äußerungen desselben von der Art seien, daß man sich von ihm kein ersprießliches kräftiges Einschreiten in die kroatischen Landesangelegenheiten ad latus des Grafen Coronini versprechen könne
Der
Minister des Inneren
entgegnete hierauf, daß dieses Urteil mit dem Resultate seiner eigenen Wahrnehmungen übereinstimme, daher man ernstlich bedacht sein müsse, für diesen wichtigen Posten eine andere Wahl zu treffen
Der Kanzler des Leopoldordens Freiherr v. Kübeck hat sich in einem an den Ministerpräsidenten gerichteten Schreiben darüber beschwert, daß in ein paar Fällen Leopoldordensdekorationen durch Minister aus dem Ordensschatze zur Behändigung an Ordensglieder behoben wurden, bevor noch das Ah. Handschreiben über die bezüglichen Ordensverleihungen an die Ordenskanzlei gelangt war
Der Ministerrat beschloß, diese Zuschrift sei in dem Sinne zu beantworten, daß man das Recht der Ordenskanzlei, die Intimationsdekrete auszufertigen und die Dekorationen den Ernannten zu übermitteln, anerkenne und sich auch künftig hiernach werde benehmen werden, jedoch unbeschadet der Befugnis der Minister, wie bisher die über ihren Antrag mit Orden Ag. beteilten Individuen von dem Inhalt der Ah. Resolution zu unterrichten.
Was die Verlautbarungen der Ordensverleihungen in den Zeitungen betrifft, so sei dieselbe in den Statuten keineswegs der Ordenskanzlei ausschließend vorbehalten, auch pflegen mehrere andere Ordenskanzleien faktisch die Einrückung in der Zeitung den Ministerien zu überlassen. Wofern aber Baron Kübeck einen besonderen Wert darauf lege, daß die Verlautbarung von der Kanzlei ausgehe, so wolle er mindestens den diesfälligen Aufsatz an das für den ämtlichen Teil der Wiener Zeitung bei dem Ministerium des Inneren bestehende Redaktionsbüro einsendenebd.
Mit Schreiben v. ebd.