Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 1Dezember 1848–7. Jänner 1850Sitzung 92WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/ThomasKletečkaDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 1 Dezember 1848–7. Jänner 1850WienÖBV200218701628
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Gyulai, Bach, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 11. 6.), Krauß 12. 6., Gyulai 12. 6., Bach 11. 6., Thinnfeld 11. 6., Kulmer 11. 6.; abw. Stadion, Bruck.RansonnetSchwarzenbergKraußGyulaiBachThinnfeldKulmerSchwarzenbergBdE. 1849-06-11 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)KraußBdE. 12. 6.GyulaiBdE. 12. 6.BachBdE. 11. 6.ThinnfeldBdE. 11. 6.KulmerBdE. 11. 6.StadionBruckÜberführung Christian Plattensteiners nach KuefsteinGraf Ludwig Batthyánysche Familie um Gestattung des Aufenthaltes in Laibach; Prüfung der Geschäftsführung der Zentralen Untersuchungskommission durch einen JustizministerialratBestellung einer Kommission zur Überprüfung der ungarischen StaatsbeamtenAuszeichnung für Wenzel Seemann und Eduard PodolskiPensionierung Ladislaus’ v. Szőgyény-MarichWeiterbeförderung des Proviantes für die russischen HilfstruppenArmeekomplettierungBestellung eines Landeskommissärs für SiebenbürgenOrdnung der kroatischen ZuständeVerhängung des Belagerungszustandes über die nördlichen Teile TirolsInstruktion für FML. Carl Fürst Schwarzenberg bezüglich des allfälligen Einschreitens im AuslandeRegierungsabgeordnete zur Pariser Industrieausstellungfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Protokoll der Sitzung am 10. Junius 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern etc. Fürsten Schwarzenberg.
Überführung Christian Plattensteiners nach Kuefstein
Der Minister Bach besprach die Einstreuungen, welche gegen die Abführung des gewesenen Nationalgardehauptmanns Plattensteiner nach Kufstein zur Vollziehung der Festungsarreststrafe versucht werden, wodurch jedoch der Vollzug des kriegsrechtlichen Urteiles nicht verhindert werden wirdChristian Plattensteiner, der auch Maler und angesehener Kunstsammler gewesen ist, war zu vier Jahren Kerker verurteilt worden, zu ihm siehe Österreichisches Biographisches Lexikon 8, 118. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 11. 6. 1849/III..
Graf Ludwig Batthyánysche Familie um Gestattung des Aufenthaltes in Laibach; Prüfung der Geschäftsführung der Zentralen Untersuchungskommission durch einen Justizministerialrat
Der Ministerrat beschloß, daß dem Gesuche der Frau des in Untersuchung stehenden Grafen Ludwig Batthyány, sich mit ihren Kindern zu ihrem in Laibach in Haft befindlichen Gatten begeben zu dürfen, keine Folge zu geben wäreDas Gesuch konnte unter den Beständen der Wiener Archive nicht gefunden werden. Zur Verhaftung Batthyánys siehe MR. v. 5. 6. 1849/XI., bei welchem Anlaß Minister Bach auf die Notwendigkeit hinwies, die Geschäftsführung der Zentraluntersuchungskommission durch einen Justizministerialrat einer Prüfung unterziehen zu lassen, da dem Ministerium über deren Prozedierung gar nichts Näheres bekannt seiBach verlangte in seinem Schreiben an Gyulai v. 14. 6. 1849, nachdem er sich über die zu großzügige Behandlung Batthyánys beschwert hatte, die Art der Gestion der für die ungarischen Kompromittierten niedergesetzten Militäruntersuchungskommission überhaupt einer strengen Untersuchung zu unterziehen, abgedruckt bei Kàrolyi, Gróf Batthyány Lájos 2, Nr. 148, 371. Fortsetzung des Gegenstandes über Batthyány in MR. v. 16. 6. 1849/IV..
Bestellung einer Kommission zur Überprüfung der ungarischen Staatsbeamten
Über Antrag des provisorischen Ministers des Inneren wurde die Zusammensetzung einer Kommission beschlossen, deren Aufgabe darin bestünde, die ungarischen Staatsbeamten in den wiederzuerobernden Landesteilen einer Sichtung in der Beziehung zu unterziehen, ob und in welcher Eigenschaft selbe im Dienste zu belassen wärenZu den bereits früher entwickelten Grundsätzen, nach denen die ungarischen Beamten behandelt werden sollten, siehe MR. v.v. 15. 5. 1849/XII. Ein schriftlicher Hinweis auf die hier von Bach angeregte Kommission konnte unter den Beständen des AVA., IM., Präs., nicht gefunden werden. Die beiden stark angesengten Akten AVA., IM., Präs. 4552 und 5557, beide ex 1849, enthalten detaillierte Direktiven zur Behandlung der ungarischen und siebenbürgischen Beamten. Vgl. dazu auch das Schreiben der siebenbürgischen Kameralverwaltung an Krauß v. 29. 10. 1849 über die Einsetzung einer Gremialkommission zur Sichtung der Beamten in ihrem Bereich, FA., FM., Präs. 11967/1849. Zur vorläufigen Praxis der Verwendung kompromittierter Beamten in Ungarn siehe MR. v. 17. 8. 1849/IV..
Auszeichnung für Wenzel Seemann und Eduard Podolski
Ferner wurde beschlossen, das Einschreiten des Gouverneurstellvertreters Freiherrn v. Böhm wegen Erwirkung einer Auszeichnung für den Generalauditor Leutnant Seemann ablehnend zu beantwortenBöhm hat dies mit Schreiben v. 28. 5. 1849 an Schwarzenberg beantragt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1973/1849. Der Akt ebd., MRZ. 642/1849, wonach Seemann mit Ah. E. v. 1. 3. 1849 zum Generalauditorleutnant ernannt worden ist, liegt nicht mehr ein. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 16. 6. 1849/II., während Minister Bach sich vorbehielt, bezüglich der für den Polizeikommissär Podolski wegen seiner vorzüglichen Dienste in Gouvernementgeschäften vorgeschlagenen Verleihung des kaiserlichen Ratstitels nach näherer Prüfung der Verhältnisse seinen Antrag zu erstattenDie Angelegenheit kam offenbar zu keinem positiven Abschluß, denn Podolski wird im Hof- und Staatshandbuch des Kaiserthums Österreich 1856 ohne Ratstitel angeführt..
Pensionierung Ladislaus’ v. Szőgyény-Marich
Nachdem durch die neuesten in Absicht auf die Zivilverwaltung in Ungarn getroffenen Ah. Verfügungen die aktive Dienstleistung des geheimen Rats v. Szőgyény entbehrlich wird, so wurde beschlossen, bei Sr. Majestät darauf au. anzutragen, daß er mit dem Ausdrucke der Ah. Anerkennung für seine treue Dienstleistung mit Rücksicht auf das zugestandene Begünstigungsjahr in Disponibilität zu haltenKorrektur a–a Bachs aus in den zeitlichen Ruhestand zu versetzen. wäre. Er würde gleich den übrigen ungarischen Beamten der HofstellenKorrektur b–b Bachs aus Staatsbeamten. seinen vollen Gehalt noch während eines Jahres genießen, doch würden ihm die Diäten sofort eingestellt. Hierüber wird Minister Bach einen au. Vortrag erstattenIn diesem Sinne erstattete Bach seinen Vortrag v. 13. 6. 1849, der mit Ah. E. v. 23. 6. 1849 resolviert wurde, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1995/1849..
Weiterbeförderung des Proviantes für die russischen Hilfstruppen
Der von dem provisorischen Minister des Inneren zur Kenntnis des Ministerrates gebrachte Umstand, daß 1300 Vorspannswägen mit Proviant sich in Sillein befinden, woselbst ein Verpflegsmagazin nach den neuesten Dislokationsveränderungen der russischen Armee nicht mehr notwendig sein dürfte, und daß es zu Vermeidung beträchtlicher Kosten sehr notwendig erscheine, baldigst zu erfahren, wohin diese Naturalien zu führen seien, veranlaßte den Ministerpräsidenten sofort ex consilio eine Anfrage hierüber an den kaiserlich russischen General v. Berg zu richtenGyulai hatte mit Schreiben (K.) v. 10. 6. 1849 das Innenministerium über die einlaufenden Nachrichten bezüglich der Marschänderung des Armeekorps Rüdiger unterrichtet und ersuchte um Kontaktnahme mit Berg, KA., KM., Präs. 4286/1849. Mit Schreiben (K.) vom selben Tag wies Gyulai Haynau an, mit Berg, der sich zu diesem Zeitpunkt in Haynaus Hauptquartier befand, das Erforderliche zu veranlassen, ebd..
Armeekomplettierung
Über die von dem Kriegsminister in Anregung gebrachte Aushebung von weiteren 30.000 Mann zur Komplettierung der Armee wurde von dem Minister des Inneren eingewendet, daß diese neuerliche Rekrutierung in den meisten Provinzen einen schlimmen Eindruck hervorbringen dürfte, zumal die zunächst berufenen Altersklassen größtenteils erschöpft seienZur Ausschreibung der Rekrutierung für 1849 siehe MR. v. 5. 12. 1848/IV, MR. v. 24. 12. 1848/IV und MR. v. 26. 12. 1848/II.. Minister Baron Krauß glaubte, es dürfte jedenfalls noch abgewartet werden, bis man den Effektivstand der verschiedenen Armeekorps aus den von Se. Majestät den Korpskommandanten abgeforderten Nachweisungen näher kennen wirdFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 14. 7. 1849/VI..
Bestellung eines Landeskommissärs für Siebenbürgen
Das Einrücken der Russen und des FML. Grafen Clam in Siebenbürgen bringt die Notwendigkeit der Bestellung eines Landeskommissärs für dieses Land mit sich. Minister Bach hat sich bereits mit der allerdings schwierigen Wahl eines geeigneten Mannes für diesen Posten beschäftigtFortsetzung des MR. v. 9. 6. 1849/X.. Der Oberlandeskommissär v. Bedeus (ein Sachse) würde sich in mancher Beziehung dafür eignen, doch gedenkt der Minister Bach vor Erstattung seines definitiven Antrages noch nähere Erkundigungen über dessen Individualität einzuziehenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 12. 6. 1849/V. Zu Joesph Bedeus v. Scharberg, der seit 1837 in der siebenbürgischen Hofkanzlei tätig war, siehe Österreichisches Biographisches Lexikon 1, 63..
Ordnung der kroatischen Zustände
Die durch den Minister Baron Kulmer zur Kenntnis des Ministerrates gebrachten bedenklichen Beschlüsse der Agramer Slawenska lipa über das kroatische SchulwesenDie Slavenska Lipa wurde am 29. 11. 1848 in Agram gegründet und diente der kroatischen Nationalpartei nach Vertagung des kroatischen Landtags zur Fortsetzung ihrer politischen Aktivitäten, siehe dazu Šidak, Studije iz hrvatske povijesti 291–321; zu ihrer Tätigkeit die Schulfragen betreffend ebd. 318 f. mit weiteren Quellenangaben., welches vom Klerus ganz emanzipiert und in einem antideutschen Sinne umgewandelt werden will, veranlaßten den Minister Bach seine auch von den übrigen Anwesenden geteilte Überzeugung auszusprechen, daß die kroatischen Zustände nur durch einen energischen Militär, welchem verhältnismäßige Truppen zu Gebote stehen, wieder in die Ordnung gebracht werden können. Dies müsse aber bald geschehen, und zwar nicht durch den Banus Jellačić selbst, damit er seine für die kaiserliche Regierung ersprießliche Popularität nicht dabei einbüßeFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 21. 6. 1849/VIII..
Verhängung des Belagerungszustandes über die nördlichen Teile Tirols
Die von dem Kriegsminister gestellte Anfrage, ob der FML. Fürst Carl Schwarzenberg ermächtigt werden könne, über die nördlichen Teile Tirols den Belagerungszustand auszusprechen, wenn die Stimmung daselbst und die Verhältnisse im benachbarten Auslande es erheischen, wurde von dem Ministerrate bejahend beantwortet, mit dem Vorbehalte, daß Fürst Schwarzenberg diesfalls mit dem Landeschef Grafen Bissingen sich vorläufig in das Einvernehmen zu setzen habeUnter den Beständen der Wiener Archive konnte kein Hinweis auf eine derartige schriftliche Ermächtigung Carl Schwarzenbergs gefunden werden. Schwarzenberg, der mit dem Kommando über das sog. Observationskorps in Tirol und Vorarlberg betraut worden war, hielt sich allerdings bis mindestens 21. 6. 1849 in Wien auf; möglicherweise ist ihm diese Ermächtigung mündlich erteilt worden..
Instruktion für FML. Carl Fürst Schwarzenberg bezüglich des allfälligen Einschreitens im Auslande
Der Ministerpräsident verlas hierauf den Entwurf einer Instruktion für denselben FML. Fürsten Schwarzenberg über die Fälle, in welchen er mit seinem Korps im Auslande einzuschreiten habe. Wenn nämlich die Aufforderung zur Hülfeleistung ausgeht 1. vom Erzherzog Reichsverweser oder seinem Ministerium, 2. von einer eventuell unter Österreichs Dazwischenkunft gebildeten Reichsgewalt, 3. von dem König von Bayern und seinen Ministern, 4. von dem König von Württemberg, sofern außer Zweifel ist, daß der freie Wille des Königs selbst dabei zum Grunde liegt, 5. von dem Großherzoge von Baden, wenn er einmal wieder in seine Souveränitätsrechte wieder eingesetzt ist, 6. von dem regierenden Fürsten Liechtenstein.
Der Ministerrat war mit dem Inhalte dieser Instruktion völlig einverstandenDie Abschrift dieser Instruktion liegt dem Schreiben Schwarzenbergs an Gyulai v. 10. 6. 1849 bei, HHSTA., PA. XL, Karton 63, Fasz. Kriegsministerium, fol. 246–249; zur Errichtung eines Observationskorps in Tirol und Vorarlberg unter dem Kommando von Carl Schwarzenberg siehe MR. v. 23. 5. 1849/II..
Regierungsabgeordnete zur Pariser Industrieausstellung
Wurden von dem Finanzminister Baron Krauß die Wünsche des Niederösterreichischen Gewerbsvereines besprochen, welcher glaubt, daß statt zwei Regierungsabgeordneten zur Pariser Industrieausstellung lieber deren vier abgesendet werden dürften, um die verschiedenen Industriezweige besser zu vertreten, dann daß 8000 f. für den Ankauf von Mustern zu bewilligen wärenFortsetzung des MR. v. 29. 5. 1849/VIII. Die Wiener Handelskammer machte diesen Vorschlag mit ihrem Schreiben v. 11. 6. 1849, AVA., HM., Präs. 819/1849.. Minister Baron Krauß glaubt, daß zwei Regierungsabgeordnete jedenfalls genügen dürften und höchstens noch ein Pauschal von 2000–3000 f. für diejenigen Abgeordneten des Vereins zu bewilligen wären, welche sich den ersteren anschließen wollen. Für die Aussetzung einer Dotation zum Ankaufe von Mustern könne er nicht stimmen. Dies sei Sache der Fabrikanten selbst, welche davon Vorteil ziehen wollen, und geschieht ohnehin fortwährend, ohne Unterstützung von Seite des Staates.
Minister v. Thinnfeld glaubte, daß die österreichische Regierung dieses Opfer für die Industrie bringen sollte, zumal die französische Regierung durch ihre Abgeordneten bei der Wiener Gewerbsausstellung Einkäufe von Mustern um einen noch weit höheren Betrag habe machen lassenDas Handelsministerium teilte der Wiener Handelskammer mit Schreiben (K.) v. 13. 6. 1849 mit, daß es bei zwei Delegierten zu verbleiben habe. Mit Schreiben (K.) vom selben Tag ersuchte das Handelsministerium Krauß um Anweisung von 3000 fl. für diese Mission, ebd.; anbei auch die Instruktion (K.) für die Delegierten. Die Entsendung dieser zweiköpfigen ministeriellen Kommission durch den Ministerrat wurde in der Wiener Zeitung (M.) v. 15. 6. 1849 angezeigt..
Wien, 11. Junius 1849. Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 17. Juni 1849.