Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 1Dezember 1848–7. Jänner 1850Sitzung 89WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 7. 6.), Krauß 8. 6., Bach 8. 6., Gyulay 8. 6., Thinnfeld, Kulmer 8. 6.; außerdem anw. Grünne; abw. Stadion, Bruck.WacekSchwarzenbergKraußBachGyulaiThinnfeldKulmerSchwarzenbergBdE. 1849-06-07 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)KraußBdE. 8. 6.BachBdE. 8. 6.GyulaiBdE. 8. 6.ThinnfeldKulmerBdE. 8. 6.StadionBruckGrünne Beschwerde des Karl Friedrich Freiherrn Kübeck v. Kübau über einen Artikel des „Lloyd“Verhaftung zweier Beamten des AußenministeriumsNachrichten über die italienischen AngelegenheitenVerhandlungen mit VenedigBeschränkung des Verkehrs zwischen Ungarn und den übrigen ProvinzenFriedensverhandlungen mit SardinienMaßnahmen gegen die BanknotenentwertungEntschädigung für die aufgehobenen Urbarialleistungen in UngarnEntweichung zweier Divisionen des PalatinalhusarenregimentsUnverläßlichkeit des Regiments Zaninifont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Protokoll der am 6. Juni 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Auswärtigen und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.
Beschwerde des Karl Friedrich Freiherrn Kübeck v. Kübau über einen Artikel des „Lloyd“
Der Ministerpräsident teilte dem Ministerrate die Antwort mit, welche er dem Baron Kübeck auf sein Schreiben von Hadersdorf, worin sich derselbe über einen Artikel im Lloyd (vermeintlich einem ministeriellen Blatte) vom 5. d.M., überschrieben „Der Staat, die Bank und das Volk“, beschwert, zu geben gedenktIn dem Artikel, der sich kritisch mit dem Verhältnis des Staates zur Oesterreichischen Nationalbank auseinandersetzte, wurden Kübeck Fehlentscheidungen vorgeworfen, siehe dazu Walter, Nachlaß Kübeck 29, Eintragung v. 5. u. 6. 6. 1849. Brandt, Neoabsolutismus 1, 193, Anm. 137, vermutet dahinter einen politischen Schachzug Bachs.. Der Ministerpräsident anwortet, daß der Lloyd sich bereits seit längerer Zeit von aller Verbindung mit dem Ministerium losgesagt habe, daß das Ministerium auf das besagte Blatt gar keinen Einfluß nehme. Baron Kübeck möge den gedachten Artikel in demselben Blatte berichtigen oder, falls der Lloyd sich weigern sollte, diese Berichtigung aufzunehmen, sie in der Wiener Zeitung abdrucken lassen. Gegen diese Erwiderung wurde nichts erinnertFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 8. 6. 1849/III..
Verhaftung zweier Beamten des Außenministeriums
Der Ministerpräsident eröffnete weiter, daß heute in seinem Ministerium und auf seine Veranstaltung ein Beamter namens Czereniszki, aus dessen interzipierten Briefen hochverräterische Verbindungen entnommen wurden, der heilsamen Wirkung wegen in Gegenwart aller Beamten des Ministeriums durch einen Polizeikommissär mit der nötigen Zivil- und Militärwache gefänglich eingezogen wurde, um dem Kriminalgerichte übergeben zu werden. Bei diesem Anlasse sei auch ein zweiter Beamter dieses Ministeriums namens Fissko arretiert wordenDie Wiener Zeitung (M.) v. 3. 7. 1849 brachte die Meldung, daß Fissko nach abgeschlossener Voruntersuchung freigelassen worden sei, da seine völlige Unschuld zutage kam. Zu Czereniszki siehe Rogge, Oesterreich von Világos bis zur Gegenwart 1, 128 f..
Nachrichten über die italienischen Angelegenheiten
Ferner teilte der Ministerpräsident mit, daß in Florenz die Angelegenheiten gut stehen, die Tricolore wurde überall abgeschafft und dafür die großherzoglichen Farben aufgezogen. Nach erhaltenen Nachrichten habe der französische General Oudinot den Befehl erhalten, Rom um jeden Preis zu nehmen. Sind die Franzosen einmal in Rom, dann müssen sie mit einer bestimmten Farbe heraus, was für uns wichtig ist. Ancona werde belagert und werde sich nicht lange halten können, und Ravenna sei besetzt, was alles gut auf Venedig zurückwirkeZu den hier genannten Vorgängen in Italien vgl. den Bericht Schnitzer-Meeraus an Schwarzenberg v. 31. 5. 1849, HHSTA., PA. XI, Karton 26, Fasz. Weisungen-Varia, fol. 31 ff., und die Berichte des österreichischen Konsuls in Civita Vecchia, Palomba, v. 4., 12., 15. und 21. 5. 1849, alle in ebd., PA. XL, Karton 64, fol. 244–253, 258–262, 265–268 und 283–291..
Verhandlungen mit Venedig
Der Ministerpräsident las hierauf ein vom Minister Ritter v. Bruck erhaltenes Schreiben vor, worin derselbe meldet, daß die beiden venezianischen Gesandten Foscolo und Calucci sich bei ihm eingefunden hätten, um über das künftige Verhältnis zu Österreich eine Beruhigung zu erhaltenFortsetzung des MR. v. 5. 6. 1849/II. Schreiben Brucks an Schwarzenberg v. 3. 6. 1849, abgedruckt bei Filipuzzi, Relazioni diplomatiche 2, Nr. 311, 221 ff.. Der Minister v. Bruck habe jeden Gedanken auf eine Unabhängigkeit Venedigs schon im voraus zurückgewiesen und erklärt, daß nur die Reichsverfassung als Grundlage des künftigen diesfälligen Verhältnisses angenommen werden müsse. Aus den Äußerungen der Gesandten habe er übrigens entnommen, daß sie nicht gegen die österreichische Botmäßigkeit sind und auch nicht für die italienische Einheit schwärmen, sondern daß ihnen vielmehr darum zu tun ist, aus der gegenwärtigen mißlichen Lage auf eine gute Manier herauszukommen. Der Minister Ritter v. Bruck deutete bei diesem Anlasse drei Wege an, a) sämtliche lombardisch-venezianischen Provinzen eine gemeinschaftliche oder b) beiden Teilen eine besondere Verfassung zu geben, oder c) das venezianische Festland von der Stadt zu trennen und die Stadt (wie Triest) als ein eigenes Kronland zu erklären. Er bat, diese Punkte im Ministerrate zu erwägen und ihm eine baldige Weisung darüber zu erteilen.
Die dritte Alternative hat der Ministerrat einstimmig als verwerflich erkannt, weil man einen Ort wie Venedig nicht separieren und zum Sitze der Giovine Italia machen kann. Die Separatstellung Triests sei allerdings ein ungünstiges Präzedens; allein, Triest wurde seiner Treue wegen begünstigt und ausgezeichnet, welcher Grund bei Venedig wegfällt; dann würden Fiume, Görz und andere Teile der Monarchie mit gleichen Ansprüchen hervortreten. Auch über die ersten Alternativen lasse sich gegenwärtig, will man den Kammern nicht vorgreifen, keine Bestimmung treffen und Zusicherung erteilen; ferner wäre es bedenklich, eine bestimmte Form der Verfassung zum Gegenstande der Unterhandlungen zu machen. Dem Minister Ritter v. Bruck wäre daher zu erwidern, Venedig könne ein eigenes Kronland nicht sein, übrigens würden die Verirrungen der Venetianer vergessen und sie nicht nachteiliger wie die anderen Provinzen des Reiches behandelt werden. Man werde sie im Einklange mit den übrigen Kronländern an allen Wohltaten der Reichsverfassung teilnehmen lassen uswMit Schreiben v. 9. 6. 1849 teilte Schwarzenberg Bruck mit, der Ministerrat werde wahrscheinlich die Möglichkeit, den lombardischen und venezianischen Provinzen einen besonderen Landtag zuzugestehen, annehmen, abgedruckt bei ebd., Nr. 320, 244 f. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 11. 6. 1849/I..
Beschränkung des Verkehrs zwischen Ungarn und den übrigen Provinzen
Der kommandierende General in Ungarn FZM. Baron Haynau will nach einer vom Ministerpräsidenten eröffneten Zuschrift desselben den Verkehr zwischen Ungarn und den übrigen Provinzen gänzlich einstellenSchreiben Haynaus an Schwarzenberg v. 4. 6. 1849, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1922/1849.. Der Finanzminister Freiherr v. Krauß bemerkte darüber, daß die Einfuhr von Waffen, Kriegsmunition, Monturen etc. ohnedies verboten sei; aber jeden Verkehr zu verbieten, sei teils bedenklich, teils unausführbar. Zur Verstärkung der Wachen an der 150 Meilen langen Grenze Ungarns würde überdies viel Zeit erfordern, bis wohin sich die Sachen anders gestaltet haben können.
Es wurde beschlossen, über diesen Gegenstand vor allem noch den Ministerialkommissär für Ungarn Baron Geringer zu vernehmenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 8. 6. 1849/II..
Friedensverhandlungen mit Sardinien
teilte der Ministerpräsident eine Zuschrift des Ministers v. Bruck, von Verona auf die Einladung in das Ministerium nach Wien zurückzukehren, mitFortsetzung des MR. v. 27. 5. 1849/V. Schreiben Brucks an Schwarzenberg v. 3. 6. 1849, abgedruckt bei Filipuzzi, Relazioni diplomatiche 2, Nr. 312, 223 ff.. Der Minister v. Bruck sagt, daß er selbst sehnlich wünsche, bald auf seinem Posten in Wien zu sein. Indessen habe er noch einen Schritt in der Friedensunterhandlung tun zu sollen geglaubt, indem er nach Turin dem Azeglio schrieb und ihm eröffnete, daß er bald nach Wien zurückkehren werde; Azeglio möchte Bevollmächtigte nach Modena absenden, wo er sich eine kurze Zeit aufzuhalten gedenke. Zögern die Piemontesen, so werde v. Bruck nach Wien zurückkehren, wo dann die Friedensverhandlungen fortgeführt werden können, auf deren Beendigung durch ihn selbst er einen Wert legeDas erwähnte Schreiben Brucks an Azeglio v. 2. 6. 1849, abgedruckt bei ebd., Beilage B, 224. Filipuzzi bezeichnet es irrtümlich als Schreiben Brucks an Brenner-Felsach; der Legationsrat Adolf Freiherr v. Brenner-Felsach war mit der Überbringung des Schreibens betraut.. Sollten aber die weiteren Verhandlungen in Mailand stattfinden, so würde er sich wieder dahin begebenMit Schreiben v. 9. 6. 1849 an Bruck bezweifelte Schwarzenberg, daß die Mission Brenner-Felsachs Erfolg haben würde, was, wie er hinzufügte, das Gute hätte, daß Bruck nach Wien zurückkehrte, abgedruckt bei ebd., Nr. 321, 247. Fortsetzung des Gegenstandes über die Friedensverhandlungen mit Sardinien in MR. v. 13. 6. 1849/I..
Maßnahmen gegen die Banknotenentwertung
Der Finanzminister Freiherr v. Krauß bemerkte, daß Deputierte der Wiener Handelskammer mit dem Ansuchen bei ihm waren, es möchte eine Kommission von Sachkennern abgehalten werden, wie der Entwertung der Banknoten begegnet werden könneFortsetzung des MR. v. 4. 6. 1849/I. Schreiben Hornbostels an Krauß v. 6. 6. 1849, FA., FM., Präs. 6616/1849.. Baron Krauß erklärte sich mit der Abhaltung einer solchen Kommission mit dem Beisatze einverstanden, daß er dieses Ansinnen im Ministerrate vortragen werde. Über die von ihm gestellte Frage, ob mit dieser Kommission nicht so lange zuzuwarten wäre, bis sich die Nationalbank über denselben Gegenstand ausgesprochen haben würdeZur diesbezüglichen Anfrage Krauß’ an die Nationalbank siehe MR. v. 4. 6. 1849/I., bemerkten die Abgeordneten, es komme viel darauf an, daß das Publikum es erfahre, daß die Regierung sich mit diesem wichtigen Gegenstande beschäftige.
Es wurde beschlossen, diese Kommission mit vieler Öffentlichkeit abhalten zu lassen. Rücksichtlich der dazu zu berufenden Personen behielt sich der Finanzminister die weitere Beratung vorMit Schreiben (K.) v. 7. 6. 1849 forderte Krauß den Vorstand der Wiener Handelskammer und des niederösterreichischen Gewerbevereins, den Bankgouverneur und das Handelsministerium auf, Abgeordnete für diese Kommission zu entsenden, FA., FM., Präs. 6616/1849. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 20. 6. 1849/IX..
Entschädigung für die aufgehobenen Urbarialleistungen in Ungarn
Brachte der Finanzminister einen bereits vorgetragenen und von Sr. Majestät genehmigten Gegenstand zur Sprache, nämlich, daß bei Vorrückung der Armee etwas für die Entschädigung der Grundbesitzer geschehen müsseFortsetzung des MR. v. 26. 5. 1849/III.. Er las einen diesfälligen Kundmachungsentwurf (von Szőgyény) vor, nach welchem jene Grundbesitzer, welche durch Aufhebung der Urbarialgiebigkeiten fühlbare Verluste erlitten haben, für ihren Entgang eine angemessene Schadloshaltung erhalten sollen. Eine genaue Bestimmung derselben werde nach den diesfälligen Erhebungen ausgesprochen werden. Schon inzwischen wären aber den Grundbesitzern Vorschüsse (mit der Hälfte der Zinsen 300 fr. per Session)Korrektur a–a Krauß’ aus von 300 f. per Session, 2/3 im Baren und 1/3 in Renten.Einfügung c–c Gyulais. zu bewilligenDieser Kundmachungsentwurf konnte unter den Beständen des FA., FM., Präs., nicht gefunden werden. Im Finanzministerium hatten im Mai am 24., 25. und 29. Konferenzen unter Beteiligung von ungarischen Finanzverwaltungs- und österreichischen Ministerialbeamten stattgefunden. Szőgyény, der als Chef der provisorischen Zivilverwaltung in Ungarn auch anwesend war, entwickelte seine Ansichten zu diesem Thema in der Sitzung v. 24. 5. 1849, das Protokoll in FA., FM., Präs. 6897/1849..
Ferner wurde auch in Anregung gebracht, daß sich viele Pfarrer in bedrängten Umständen befinden, und daß daran liege, die Landgeistlichkeit für die Regierung zu gewinnen. Diesen wären für den Entgang der geistlichen Zehente gleichfalls Entschädigung zu leisten, zu welchem Behufe jeder Geistliche, der durch solchen Entgang an seiner Kongrua verkürzt ist, die diesfällige Nachweisung und Berechnung vorzulegen hätte.
Der Finanzminister erklärte sich mit diesen Anträgen im ganzen einverstanden. Über die Frage, ob diese Bestimmungen durch ein Manifest Sr. Majestät oder durch ein Publikandum von Seite des Kommandanten bekannt zu machen wären, einigte sich der Ministerrat in dem Beschlusse, daß, da Se. Majestät Sich über die Entschädigung früher selbst auszusprechen geruhten, es auch jetzt umso mehr durch ein Manifest zu geschehen hätte, als die Bestimmungen nur Gutes für das Landvolk und die Geistlichkeit enthalten. Über den Betrag der Entschädigung wird darin von Sr. Majestät nichts ausgesprochen, sondern nur gesagt, daß die Entschädigung genau auszumitteln sei. Der Vorschuß könne entweder in Kapital oder in Renten geleistet werden.
Den Vorschuß in Kapital zu leisten, hält der Finanzminister nicht für zweckmäßigKorrektur b–b Krauß’ aus Für einen Vorschuß im Kapital ist der Finanzminister nicht.; die Güter sind verschuldet, und die Gläubiger erhielten das Recht auf das Kapital. Nach seiner vom Ministerrate gebilligten Ansicht wäre der Vorschuß, wie bei der Dazentschädigung, in Rente zu leisten, worauf später die Abrechnung und die Berichtigung des Kapitals erfolgt.
Die Fortsetzung der Beratung über diesen Gegenstand wird folgendes Gegenstandes in MR. v. 8. 6. 1849/I..
Entweichung zweier Divisionen des Palatinalhusarenregiments
Schließlich wurde (vom Generaladjutanten Sr. Majestät Grafen Grünne) der meuterischen Entweichung zweier Divisionen (der Obersten- und 1. Major-Division) des Palatinal-Husaren-Regimentes Nr. 12 bei Steyr in Oberösterreich erwähntFortsetzung des MR. v. 5. 6. 1849/V.. Vorstellungen der Offiziere sollen nichts genützt haben. Der Grund ihrer Unzufriedenheit soll der Marsch nach Italien, wo sie immer kaserniert zu sein besorgen, dann Unruhe über das Schicksal des Vaterlandes sein. Der Kriegsminister Graf Gyulai meint, daß, wenn die Meuterer längs der Enns hinunter gehen, Bruck an der Mur durch Truppen von hier ausan der Mur durch Truppen von hier aus zu besetzen wäre, welcher Auftrag dem Kommandierenden zukommen werde. Sollten sie sich heraufziehen, so wären ihnen [ein] paar Bataillons Grenadiere von hier aus entgegenzusendenMit Schreiben (K.) v. 7. 6. 1849 instruierte Gyulai das erste Armeekorpskommando der Donauarmee von der Meuterei und wies es an, entsprechende Vorsorge zu treffen, KA., KM., Präs. 4141/1849. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 12. 6. 1849/XI..
Unverläßlichkeit des Regiments Zanini
Nach einer brieflichen Mitteilung des Ministers Dr. Bach von Brünn soll das Regiment Zanini auch unverläßlich seinDiese Mitteilung an Bach konnte unter den Beständen der Wiener Archive nicht gefunden werden. Die Unzuverläßlichkeit dieses Regiments dürfte allerdings notorisch gewesen sein. Sein Kommandant bezeichnete die Mannschaft als Auswürflinge der italienischen Bevölkerung und ersuchte um die – ausnahmsweise – Anwendung der körperlichen Strafe im Disziplinarwege, Schreiben v. 16. 7. 1849, ebd., Präs. 5673/1849; diesem Ansuchen gab Gyulai mit Weisung (K.) v. 1. 8. 1849 statt, ebd..
Wien, den 7. Juni 1849. Schwarzenberg.Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 14. Juni 1849.