<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:number="http://dummy/" xmlns:functx="http://www.functx.com" xmlns:xs="http://www.w3.org/2001/XMLSchema">
   <teiHeader>
      <fileDesc>
         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Dezember 1848–<date when="1850-01-07">7. Jänner 1850</date>
            </title>
            <title level="a" type="desc" n="030">Sitzung 30</title>
            <meeting>
               <placeName>Wien</placeName>
               <date when="1849-03-09"/>
            </meeting>
            <editor ref="#editor_Kletecka">
               <persName>
                  <forename>Thomas</forename>
                  <surname>Kletečka</surname>
               </persName>
            </editor>
            <respStmt>
               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
               <persName ref="#editor_Kurz">
                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
               </persName>
            </respStmt>
         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
</publicationStmt>
         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
            <biblScope unit="series">
                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b1-z30.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Kletečka">
                        <persName>
                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 1 Dezember 1848–7. Jänner 1850</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2002">2002</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
               </biblStruct>
            </relatedItem>
         </notesStmt>
         <sourceDesc>
            <msDesc>
               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">711</idno>
                  <idno type="KZ">744</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1849-03-09"/>
               </p>
            </msDesc>
            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
         </sourceDesc>
      </fileDesc>
      <profileDesc>
         <abstract>
            <list type="listperson_prose">
               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Stadion, Krauß, Bach, Bruck, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 10. 3.), Krauß (28. 6.), Bach (28. 6.), Thinnfeld (27. 7.), Kulmer (28. 6).</orig>
               </item>
            </list>
            <listPerson type="attendants">
               <person role="protocol">
                  <persName ref="#mpr9255">
                     <surname>Wacek</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="chair">
                  <persName ref="#mpr8270">
                     <surname>Schwarzenberg</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr8275">
                     <surname>Stadion</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr6886">
                     <surname>Krauß</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr8565">
                     <surname>Bach</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr8295">
                     <surname>Bruck</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr8372">
                     <surname>Thinnfeld</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="attendant">
                  <persName ref="#mpr8303">
                     <surname>Kulmer</surname>
                  </persName>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8270">
                     <surname>Schwarzenberg</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-03-10">1849-03-10</date> (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)</note>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr6886">
                     <surname>Krauß</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-06-28">28. 6.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8565">
                     <surname>Bach</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-06-28">28. 6.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8372">
                     <surname>Thinnfeld</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-07-27">27. 7.</date>
                  </note>
               </person>
               <person role="signed-protocol">
                  <persName ref="#mpr8303">
                     <surname>Kulmer</surname>
                  </persName>
                  <note>BdE. <date when="1849-06-28">28. 6</date>
                  </note>
               </person>
            </listPerson>
            <list type="agenda">
               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_1">Patent zur Einführung der österreichischen Verfassung in Ungarn</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="2">II.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_2">Übergabe Adolf Fischhofs und Giovani a Pratos an die Gerichtsbehörde</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="3">III.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_3">Leopoldorden für Franz Grillparzer</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="4">IV.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_4">Minister für Ungarn beim österreichischen Ministerium</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="5">V.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_5">Russisches Anleiheprojekt</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="6">VI.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_6">Annullierung der vom Fürsten Windischgrätz erlassenen Kundmachung über die ungarischen Banknoten</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="7">VII.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_7">Steuerausschreibung für das zweite Semester 1849</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="8">VIII.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_8">Aufhebung des Stempels für periodische Schriften</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="9">IX.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_9">Sendung Karl Friedrich Freiherrn Kübeck v. Kübau nach Ofen</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="10">X.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_10">Entwürfe bezüglich der Krönung und Titel Sr. Majestät und eines Patentes hinsichtlich der Bukowina und Krakau</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="11">XI.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_11">Gesetzesentwurf des provisorischen Vereins- und Assoziationsrechts</ref>
               </item>
               <item>
                  <label>
                     <num n="12">XII.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_2_1_30_12">Provisorische Verordnung über den Mißbrauch der Presse</ref>
               </item>
            </list>
         </abstract>
      </profileDesc>
      <encodingDesc>
         <appInfo>
            <application xml:id="verlag2tei" ident="verlag2tei" version="1.0">
               <label>generic XML from ministerrat.dtd to TEI</label>
            </application>
         </appInfo>
         <styleDefDecl scheme="css"/>
         <tagsDecl>
            <rendition xml:id="b" scheme="css">font-weight:bold;</rendition>
            <rendition xml:id="su" scheme="css">vertical-align:super;font-size:.7em;</rendition>
            <rendition xml:id="s" scheme="css">text-decoration:line-through;</rendition>
            <rendition xml:id="u" scheme="css">text-decoration:underline;</rendition>
            <rendition xml:id="ow" scheme="css">text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;</rendition>
            <rendition xml:id="r" scheme="css">display:block;text-align:right;</rendition>
            <rendition xml:id="letterspaced" scheme="css">letter-spacing:0.15em;</rendition>
         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
      <revisionDesc>
         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
         </list>
      </revisionDesc>
   </teiHeader>
   <text>
      <body>
         <div xml:id="MRP-1-2-01-0-18490309-P-0030" ana="a2-b1-z30">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_z30.pdf">
               <title type="num">Nr. 30</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1849-03-09">9. März 1849</date>
               </title>
            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Wacek; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Stadion, Krauß, Bach, Bruck, Thinnfeld, Kulmer; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 10. 3.), Krauß (28. 6.), Bach (28. 6.), Thinnfeld (27. 7.), Kulmer (28. 6).</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">711</idno>
                  <idno type="KZ">744</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll. Wien <date when="1849-03-09">9. März 1849</date> unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Patent zur Einführung der österreichischen Verfassung in Ungarn</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Baron Kulmer</rs>
                     </hi> las den Patentsentwurf vor, mit welchem die neue österreichische Reichskonstitution in Ungarn eingeführt werden soll<note type="footnote" n="1">Der Patentsentwurf in <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 709/1849</bibl>; er war von der sog. ungarischen Kommission ausgearbeitet worden, die zugleich – mit Schreiben v. <date when="1849-03-08">8. 3. 1849</date> an Schwarzenberg – ihre Tätigkeit einstellte, <bibl type="archival">ebd.</bibl>
                     </note>. Gegen die Textierung desselben wurde im allgemeinen nichts erinnert und nur bemerkt, daß darin der Gleichberechtigung aller Nationalitäten keine Erwähnung geschieht. Diese Gleichberechtigung wurde vom Minister Baron Kulmer am geeigneten Orte des Entwurfes beigesetzt<note type="footnote" n="2">Schwarzenberg überlegte es sich anders; in seinem Vortrag v. <date when="1849-03-10">10. 3. 1849</date> verwarf er die Idee, die oktroyierte Verfassung durch ein kaiserliches Patent einzuführen; statt dessen sollte dies Windischgrätz, zwar auf Befehl des Kaisers, aber im eigenen Namen, kundmachen, <bibl type="archival">ebd.</bibl> Mit Handschreiben v. <date when="1849-03-12">12. 3. 1849</date> wies der Kaiser Windischgrätz an, in diesem Sinne zu verfahren, <bibl type="archival">ebd., MRZ. 747/1849</bibl>, in dem beiligenden Proklamationsentwurf ist der Passus über die Gleichberechtigung der Nationalitäten enthalten. Windischgrätz kam diesem Befehl mit einer entsprechenden Kundmachung v. <date when="1849-03-20">20. 3. 1849</date> nach, abgedruckt in <bibl type="secondary">
                           <title>Sammlung der für Ungarn erlassen Allerhöchsten Manifeste und Proklamationen</title>  XXXVIII, 580</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Übergabe Adolf Fischhofs und Giovani a Pratos an die Gerichtsbehörde</head>
                  <p>Hinsichtlich der wegen demagogischer Umtriebe eingezogenen ehemaligen Deputierten des österreichischen Reichstages Fischhof und Prato wurde von den Ministern Grafen Stadion und Dr. Alexander Bach erinnert, es sei notwendig, die Anordnung zu treffen, daß dieselben vor Ablauf der in der Konstitution festgesetzten Frist von der Polizei dem kompetenten Gerichte übergeben werden, was sogleich ex consilio verfügt wurde. Zugleich wird der Zivil- und Militärgouverneur FML. Baron Welden auf den Stand der Angelegenheit unter einem aufmerksam gemacht<note type="footnote" n="3">Zur Verhaftung Fischhofs und Pratos am <date when="1849-03-08">8. 3. 1849</date> siehe den Bericht vom selben Tag, <bibl type="archival">AVA., Nachlaß Bach, Karton 40</bibl>. Der § 9 des kaiserlichen Patents v. <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date> über die durch die konstitutionelle Staatsform gewährleisteten politischen Rechte bestimmte, daß die Sicherheitsbehörde jeden Verhafteten innerhalb von 48 Stunden dem zuständigen Gericht zu überweisen oder freizulassen habe, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 151/1849</bibl>. Mit Schreiben (K.) v. <date when="1849-03-09">9. 3. 1849</date>, das dem Originalprotokoll beiliegt, wurde Welden angewiesen, die beiden Verhafteten sofort dem Gericht zu übergeben. Dem Originalprotokoll liegt weiters ein Schreiben Weldens an Schwarzenberg v. <date when="1849-03-11">11. 3. 1849</date> bei, in dem er die Übergabe Fischhofs und Pratos an das Wiener Kriminalgericht anzeigt; anbei auch die Kopie eines diesbezüglichen Schreibens der Militärzentraluntersuchungskommission an das Wiener Kriminalgericht.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Leopoldorden für Franz Grillparzer</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident Fürst Schwarzenberg</rs>
                     </hi> teilte dem Ministerrate den Inhalt eines Vortrages mit, den er wegen Auszeichnung des berühmten vaterländischen Dichters Grillparzer an Se. Majestät zu erstatten sich veranlaßt gefunden hat. Sein Antrag ging dahin, dem Grillparzer, der unter den vaterländischen Dichtern unstreitig auf der ersten Linie steht, ein treuer Untertan, fleißiger Beamter und guter, von reinen politischen Gesinnungen beseelter Mensch ist und dem es zur vorzügliche Ehre gereicht, im Juni 1848 an Grafen Radetzky ein schönes, die Armee begeisterndes Gedicht gerichtet zu haben, welches seine Wirkung nicht verfehlt hat, das Ritterkreuz des kaiserlich österreichischen Leopoldordens taxfrei zu verleihen<note type="footnote" n="4">Gemeint ist die Ode <quote>In deinem Lager ist Österreich</quote>.</note>.</p>
                  <p>Da Se. Majestät diesen Antrag bereits Ah. zu genehmigen geruhet haben, so will der Ministerpräsident zur Verstärkung des Eindruckes den Grillparzer hievon mittelst eines eigenen Briefes in die Kenntnis setzen<note type="footnote" n="5">Auf Vortrag Schwarzenbergs v. <date when="1849-03-09">9. 3. 1849</date> wurde Grillparzer diese Auszeichnung mit Ah. E. v. <date when="1849-03-13">13. 3. 1849</date> verliehen, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 757/1849</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Minister für Ungarn beim österreichischen Ministerium</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren Graf Stadion</rs>
                     </hi> machte auf die Masse Geschäfte aufmerksam, die auf ihm lasten und die eine Erleichterung wünschenswert, ja notwendig erscheinen machen<note type="footnote" n="6">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490308-P-0029.xml#top_2_1_29_3">MR. v. <date when="1849-03-08">8. 3. 1849</date>/III</ref>.</note>. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> erinnerte, daß es notwendig sei, einen Minister für Ungarn dem österreichischen Ministerium einzuverleiben und zu diesem Behufe ein Portefeuille zu ermitteln. Ob dieses das des Kultus oder des öffentlichen Unterrichtes oder ein anderes sein solle, das sei die Frage<note type="footnote" n="7">Stadion war mit Ah. E. v. <date when="1848-11-21">21. 11. 1848</date> auf Vortrag Schwarzenbergs vom selben Tag provisorisch mit der Leitung des Unterrichtswesens betraut worden, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2590/1848</bibl>.</note>. Er habe diesfalls mit Grafen Apponyi<note type="footnote" n="8">Zum ehemaligen ungarischen Hofkanzler Georg Graf Apponyi siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Wurzbach</author>, Biographisches Lexikon 1, 57 f.</bibl>
                     </note>, einem gebildeten, allgemein geehrten und gut gesinnten Manne, gesprochen, dieser hat aber auf seine geschwächte Gesundheit hingewiesen, die es notwendig mache,daß er sich auf einige Monate nach Gräfenberg begebe. Wenn sich später eine Gelegenheit ergeben sollte, von seinem Dienste Gebrauch zu machen, so sei er dazu bereit. Graf Apponyi hat gleichzeitig auf den Grafen Emil Dessewffy<note type="footnote" n="9">Zu Emil Graf Dessewffy v. Czernek und Tárkö ebd. 3, 260 f.; zu seiner konservativen Haltung vgl. <bibl type="secondary">
                           <author>Deak</author>, Lawful Revolution 244 f.</bibl>
                     </note> hingedeutet, der ein vielseitig gebildeter, mit vielen Talenten und Kenntnissen begabter Mann sei.</p>
                  <p>Gegen die Anregung, daß ein Ungar dem österreichischen Ministerium beigesellt werde, wie auch gegen die Person des Dessewffy wurde von keiner Seite etwas erinnert, nur bemerkte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Dr. Bach</rs>
                     </hi>, daß diesem Minister speziell den öffentlichen Unterricht anzuvertrauen auf großen Widerspruch stoßen dürfte. Als früher Palacký zum Unterrichtsminister ernannt wurde (was aber nicht zur öffentlichen Kenntnis kam),<pb n="158" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s158.pdf"/> erhoben sich bereits viele Stimmen dagegen<note type="footnote" n="10">Zur Absicht, Palacký zum Unterrichtsminister zu ernennen, siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480506-P-0029.xml#top_1_1_29_1">MR. v. <date when="1848-05-06">6. 5. 1848</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. I, Nr. 29</bibl>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480509-P-0032.xml#top_1_1_32_1">MR. v. <date when="1848-05-09">9. 5. 1848</date>/I</ref>, <quote>ebd., Nr. 32</quote>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480510-P-0033.xml#top_1_1_33_11">MR. v. <date when="1848-05-10">10. 5. 1848</date>/XI</ref>, <quote>ebd., Nr. 33</quote>.</note>. Gegen einen ungarischen Unterrichtsminister, bei welchem Ministerium gerade die Nationalitätsfrage praktisch hervortritt, würde nicht nur von slawischer, sondern auch von deutscher Seite nur noch mehr angekämpft werden.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister Ritter v. Bruck</rs>
                     </hi> deutete hierbei an, ob man nicht auf eine Einrichtung bedacht sein sollte, durch die Presse auf das Publikum zu wirken und zu diesem Zwecke einen höher gestellten Mann zu benützen.</p>
                  <p>Der Gegenstand zu IV wird einer näheren Erwägung vorbehalten und später wieder vorgebracht werden<note type="footnote" n="11">Fortsetzung des Gegenstandes über die Berufung eines Unterrichtsministers in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490321-P-0037.xml#top_2_1_37_3">MR. v. <date when="1849-03-21">21. 3. 1849</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Russisches Anleiheprojekt</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Baron Krauß</rs>
                     </hi> hält sich verpflichtet, hinsichtlich der in einer früheren Ministerratssitzung besprochenen Petersburger Geldangelegenheit gegenwärtig zwei Punkte zur Kenntnis des Ministerrates zu bringen<note type="footnote" n="12">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490227-P-0026.xml#top_2_1_26_4">MR. v. <date when="1849-02-27">27. 2. 1849</date>/IV</ref>. Zum Folgenden siehe das Schreiben Krauß‘ an Schwarzenberg v. <date when="1849-03-06">6. 3. 1849</date>, in dem er seine Ansichten über das russische Anleiheangebot ausführt, <bibl type="archival">HHSTA., PA. X, Karton 27, Fasz. Varia, fol. 243–249</bibl>.</note>. Der erste betrifft die Austauschung der französischen Rente gegen österreichische Metalliques. Die russische Regierung berechnet die Francs gegen österreichische Konventionsmünze mit 251 f. gegen 100 fr. Bei uns wird der Franc zu 23 1/2 Kreuzer Konventionsmünze angenommen. Diese verschiedene Berechnung macht bei dem Geschäfte eine Differenz von 220.000 fr. Der zweite Punkt betrifft den Wunsch der russischen Regierung, daß die Zinsen ausgeglichen werden. In diesem Falle müßten die verfallenen Zinsen in Barem nach Petersburg gesendet werden. Ein Auskunftsmittel, meint Baron Krauß, dürfte darin gefunden werden, daß die österreichischen Kupons von dem Tage zu laufen hätten, von welchem die französische Rente läuft. Hätten wir keine Konstitution, so würde der Finanzminister keinen Anstand nehmen, in diese Punkte einzugehen, aber unter dem gegenwärtigen Verhältnissen bedürfe es der Zustimmung des Ministerrates hierzu.</p>
                  <p>Es wurde beschlossen, die erwähnten Bemerkungen des Baron Krauß als Wünsche des Finanzminister­iums der russischen Gesandtschaft mitzuteilen<note type="footnote" n="13">Schwarzenberg informierte mit Schreiben (K.) v. <date when="1849-03-13">13. 3. 1849</date> Buol über die Bedingungen, unter denen die österreichische Regierung bereit war, das russische Angebot zu akzeptieren, <bibl type="archival">ebd., fol. 250–256</bibl>. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490429-P-0058.xml#top_2_1_58_6">MR. v. <date when="1849-04-29">29. 4. 1849</date>/VI</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Annullierung der vom Fürsten Windischgrätz erlassenen Kundmachung über die ungarischen Banknoten</head>
                  <p>Las der Finanzminister infolge des gestrigen Beschlusses (vide MRZ. 684, Protokollpunkt III) die an den Feldmarschall Fürsten Windischgrätz zu erlassende Note wegen Bedeckung des Erfordernisses<note type="footnote" n="14">Mit Schreiben v. <date when="1849-03-05">5. 3. 1849</date> hatte Windischgrätz Krauß um die Dotation der Kameral- und Militärkassen ersucht, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 3092/1849</bibl>, in <quote>ebd., GP. 20/2 ex 1849</quote>.</note> und wegen der am 2. d.M. vom Fürsten Windischgrätz erlassenen Kundmachung vor, daß eine Außerkurssetzung der ungarischen Banknoten im Privatverkehre keine Anwendung haben solle<note type="footnote" n="15">Die Kundmachung v. <date when="1849-03-02">2. 3. 1849</date> war vom Armeeoberkommando in Ungarn erlassen worden, abgedruckt in <bibl type="secondary">
                           <title>Sammlung der für Ungarn erlassen Allerhöchsten Manifeste und Proklamationen</title> XXVII, 47 f.</bibl>  Inzwischen hatte Windischgrätz mit Verordnung v. <date when="1849-03-08">8. 3. 1849</date> – mit dem Hinweis, die zit. Kundmachung sei ohne sein Wissen erfolgt – verfügt, daß die 5 fl. und 100 fl. ungarischen Banknoten sofort außer Kraft zu setzten seien, die Zirkulation jener zu 1 fl. und 2 fl. aber gestattet sei, abgedruckt in <quote>ebd. XXXI, 73</quote>.</note>. Diese letztere Verfügung <pb n="159" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s159.pdf"/>des Fürsten wird als gefährlich, die Kräfte der Empörung unterhaltend und als eine Anerkennung dieses ungesetzlichen Papieres erklärt, welche alle jene benachteiliget, welche nach der ministeriellen Kundmachung diese Papiere annehmen. Der Ministerrat habe demnach beschlossen, die Kundmachung des Fürsten außer Kraft zu setzen. Der Fürst hätte schleunig den Vollzug hievon zu verfügen und den Ministerpräsidenten davon in Kenntnis zu setzen.</p>
                  <p>Diese Note wird von dem Ministerpräsidenten sogleich an den Fürsten Windischgrätz befördert werden<note type="footnote" n="16">Das entsprechende Schreiben (K.) Krauß‘ an Windischgrätz v. <date when="1849-03-09">9. 3. 1849</date> wurde mit einem kurzen Begleitschreiben (K.) Schwarzenbergs v. <date when="1849-03-10">10. 3. 1849</date> an Windischgrätz übermittelt, <bibl type="archival">HHSTA., Kabinettsarchiv Geheimakten, Karton 12, Fasz. VII, Nr. fol. 322</bibl>. In weiterer Folge verfügte Windischgrätz mit Verordnung v. <date when="1849-03-12">12. 3. 1849</date>, daß die 1 fl. und 2 fl. ungarischen Banknoten innerhalb von sechs bzw. acht Tagen ab Kundmachung dieser Verordnung in österreichisches Geld gewechselt werden könnten, dann aber endgültig außer Kraft gesetzt werden, abgedruckt in <bibl type="secondary">
                           <title>Sammlung der für Ungarn erlassen Allerhöchsten Manifeste und Proklamationen</title> XXXV, 77 f.</bibl>  Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490404-P-0043.xml#top_2_1_43_1">MR. v. <date when="1849-04-04">4. 4. 1849</date>/I</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Steuerausschreibung für das zweite Semester 1849</head>
                  <p>Hierauf erwähnte der Finanzminister der Notwendigkeit der weiteren direkten Steueraus­schreibung für 1849, welche von dem bestandenen Reichstage nur auf ein halbes Jahr bewilligt und so ausgeschrieben wurde<note type="footnote" n="17">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490824-P-0154.xml#top_2_1_154_4">MR. v. <date when="1849-08-24">24. 8. 1849</date>/IV</ref>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. I, Nr. 111</bibl>. Die Steuerausschreibung für das erste Halbjahr 1849 wurde mit kaiserlichem Patent v. <date when="1848-10-20">20. 10. 1848</date> kundgemacht, publiziert in <bibl type="secondary">
                           <title>Oesterreichische Zeitschrift für Rechts- und Staatswissenschaften</title> 1848, Bd. 3, Nr. 317, 285 f.</bibl>
                     </note>. Diese Ausschreibung dürfte mit Beziehung auf den Beschluß des Reichstages und die betreffenden Paragraphen der Konstitution geschehen, wogegen nichts zu erinnern gefunden wurde<note type="footnote" n="18">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490312-P-0032.xml#top_2_1_32_2">MR. v. <date when="1849-03-12">12. 3. 1849</date>/II</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Aufhebung des Stempels für periodische Schriften</head>
                  <p>Brachte der Finanzminister die Aufhebung des Stempels von den periodischen Schriften zur Sprache, welcher Stempel ohnedies nur bei [ein] paar Blättern (den vom Staate unterhaltenen oder verpachteten) besteht und gegenwärtig anstößig gefunden wird. Der Finanzminister will den Stempel für die inländischen Blätter aufheben und dafür eine kleine Gebühr für jene Blätter aufnehmen, die das lukrative Recht haben, mit Inseraten ihre Spalten zu füllen. Freiherr v. Krauß kann in dem Stempel kein Mittel erblicken, die Presse zu regulieren. Er wird im kurzen wegen Aufhebung dieses Stempels ein Gesetz vorschlagen, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte<note type="footnote" n="20">Krauß ließ sich freilich Zeit; die Angelegenheit kam erst im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491222-P-0235.xml#top_2_1_235_5">MR. v. <date when="1849-12-22">22. 12. 1849</date>/V</ref> wider zur Sprache – und zwar durch den Unterrichtsminister Thun.</note>.</p>
                  <p>Was die ausländischen Blätter anbelangt, so ist Baron Krauß auch für die Aufhebung des Stempels, insbesondere für die deutschen Blätter, was aber der weiteren Zukunft vorbehalten wird<note type="footnote" n="21">Fortsetzung des Gegenstandes über die Stempelpflicht ausländischer Zeitungen in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491224-P-0236.xml#top_2_1_236_10">MR. v. <date when="1849-12-24">24. 12. 1849</date>/X</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Sendung Karl Friedrich Freiherrn Kübeck v. Kübau nach Ofen</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> eröffnete, daß er infolge des erhaltenen Auftrages beim Baron Kübeck war, um mit ihm wegen der an Fürsten Windischgrätz zu übernehmenden<pb n="160" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s160.pdf"/> Sendung zu sprechen<note type="footnote" n="22">	Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490308-P-0029.xml#top_2_1_29_3">MR. v. <date when="1849-03-08">8. 3. 1849</date>/III</ref>.</note>. Baron Kübeck habe sich eine Bedenkzeit von 24 Stunden ausgebeten, es sei aber zu hoffen, daß er diese Sendung an den Fürsten, der ihn persönlich schätzt, übernehmen werde<note type="footnote" n="23">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Kübeck</author>, Tagebücher 2/3, 41</bibl>. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490310-P-0031.xml#top_2_1_31_3">MR. v. <date when="1849-03-10">10. 3. 1849</date>/III</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Entwürfe bezüglich der Krönung und Titel Sr. Majestät und eines Patentes hinsichtlich der Bukowina und Krakau</head>
                  <p>Wegen der in der Konstitutionsurkunde vorbehaltenen Krönung und Titel Sr. Majestät, dann wegen Erlassung eines Patentes hinsichtlich der Bukowina und Krakaus wird der Ministerpräsident die nötigen Entwürfe verfassen lassen<note type="footnote" n="24">Der § 12 der oktroyierten Verfassung v. <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date> bestimmte: Der Kaiser wird als Kaiser von Oesterreich gekrönt. Ein besonderes Statut wird diesfalls das Nähere bestimmen. <bibl type="archival">RGBL. Nr. 150/1849</bibl>. Während der Regierungszeit Schwarzenbergs wurde weder die Krönung durchgeführt, noch lassen sich irgendwelche Entwürfe dazu finden, siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Walter</author>, Zentralverwaltung III/1, 342 f.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_11" n="11">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XI. </num>
                     </label>Gesetzesentwurf des provisorischen Vereins- und Assoziationsrechts</head>
                  <p>Hierauf wurde der Entwurf eines provisorischen Gesetzes über die Vereine und das Assoziationsrecht der ersten Lesung und Beratung unterzogen<note type="footnote" n="25">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490225-P-0024.xml#top_2_1_24_8">MR. v. <date when="1849-02-25">25. 2. 1849</date>/VIII</ref>.</note>.</p>
                  <p>Es wurde für angemessen erachtet, die ersten Paragraphe 1–8 einer Umarbeitung und kürzeren Fassung (Zusammenziehung in etwa zwei Paragraphen) zu unterziehen. Hierbei soll im Prinzipe ausgesprochen werden, welche Vereine der Bewilligung der gesetzgebenden Gewalt und welche der Bewilligung der Staatsverwaltung bedürfen, dann welche sich frei konstituieren können. Der Justizminister wird diese Paragraphen einer nochmaligen Prüfung mit seinen Räten unterziehen und das Resultat neuerdings vorbringen. Derselbe wird auch am geeigneten Platze des Gesetzes den Satz einschalten, daß in einem Umkreise von fünf Meilen keine Versammlung gehalten werden darf, solange der Reichs- oder der Landtag dauert.</p>
                  <p>Der § 8 wäre nach der Ansicht des Finanzministers Baron Krauß zu streichen, weil er nicht wesentlich ist. Aus dem § 9 wäre nach Baron Krauß und Ritter v. Bruck der Satz „welcher aus mehr als zwölf Mitgliedern besteht“, wegzulassen.</p>
                  <p>Am Schlusse dieses Paragraphes „und spätere Änderungen derselben (Statuten) anzuzeigen“, wäre nach Baron Krauß im Sinne der früheren Sätze des Paragraphes zu setzen: „die Änderungen 14 Tage, ehe sie in Wirksamkeit treten, anzuzeigen“.</p>
                  <p>Zu § 12 bemerkte Baron Krauß, daß man sich die Hände nicht so binden sollte, wie es dieser Paragraph enthält. Ihm scheint der Gegenstand zur Vorlage an die Statthalter geeignet zu sein, welche die Polizeiaufsicht über die Vereine zu führen haben.</p>
                  <p>§ 14. Baron Krauß findet den Schluß des Paragraphes „so kann sich der Verein als gesetzlich konstituiert betrachten“ zu viel gewährend. Statt desselben wäre besser zu setzen: „so kann der Verein seine Sitzungen beginnen“.</p>
                  <p>§ 15 wäre nach Ritter v. Thinnfeld mit Rücksicht auf die im § 14 bestimmten 14 Tage für den Rekurs an den Kreischef ebenfalls eine Frist von 14 Tagen zu bestimmen.</p>
                  <p>Der Finanzminister Baron Krauß meint, daß in diesem Paragraphe statt des Satzes „so steht ihnen das Recht der Berufung an den Kreischef zu“ zu setzen wäre: „so steht ihnen frei, den Rekurs an die höhere Behörde zu ergreifen“. Dann wäre bei diesem Paragraphe der Zusatz zu machen: „oder sofern er seine Sitzungen begonnen hat, dieselben bis zur Erledigung des Rekurses nicht fortsetzen“.</p>
                  <p>
                     <pb n="161" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s161.pdf"/>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister Dr. Bach</rs>
                     </hi> fände dies mit § 14 im Widerspruche. Lieber wäre nach seiner Ansicht § 14 ein größerer Termin zu erteilen. Das Auflösen eines Vereines sei bedenklicher als die frühere Nichtgestattung desselben. Nach seiner Ansicht wäre der erwähnte Zusatz nicht aufzunehmen.</p>
                  <p>§ 33 wäre statt „zu ziehen beginnt“ „zieht oder zu ziehen versucht“ zu setzen.</p>
                  <p>§ 43 wäre nach Baron Krauß als nicht notwendig zu streichen.</p>
                  <p>§ 44. Mit diesem Paragraphe könnte sich der Finanzminister Freiherr v. Krauß auch nicht einverstanden erklären. Wenn z.B. ein Verein sich gegen das Verbot konstituiert, so unterliegt er als verbotene Gesellschaft den Bestimmungen des II. Teiles des allgemeinen Strafgesetzbuches.</p>
                  <p>Die Paragraphen dieses Gesetzes werden übrigens noch einmal kombiniert und zur Beratung gebracht werden<note type="footnote" n="26">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490315-P-0033.xml#top_2_1_33_4">MR. v. <date when="1849-03-15">15. 3. 1849</date>/IV</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_30_12" n="12">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>XII. </num>
                     </label>Provisorische Verordnung über den Mißbrauch der Presse</head>
                  <p>Schließlich wurde die provisorische Verordnung gegen den Mißbrauch der Presse einer Beratung unterzogen<note type="footnote" n="27">Zur Regelung des Pressewesens galt noch immer die Provisorische Verordnung gegen den Mißbrauch der Presse und die Provisorische Verordnung über das Verfahren in Preßsachen v. <date when="1848-05-18">18. 5. 1848</date>, siehe dazu <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18480518" ana="prot2 top0">MR. II v. <date when="1848-05-18"/>18. 5.1848</ref>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. I, Nr. 42</bibl>. Windischgrätz hatte allerdings infolge der Oktoberrevolution die Pressefreiheit in Wien empfindlich eingeschränkt, siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Lienbacher</author>, Historisch-genetische Erläuterungen 24</bibl>, und <bibl type="secondary">
                           <author>Winckler</author>, Periodische Presse Österreichs 76 f.</bibl> Überdies war durch einen Erlaß des Innenminsiters v. <date when="1848-12-20">20. 12. 1848</date> u.a. verfügt worden, daß jede Zeitung vor ihrem Erscheinen der Behörde überreicht werden mußte, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 42/1849</bibl>. Der § 5 des kaiserlichen Patents v. <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date>, des Grundrechts, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 151/1849</bibl>, garantierte wiederum die Pressefreiheit und schloß mit dem Satz: Gegen den Mißbrauch der Presse wird ein Repressivgesetz erlassen.</note>.</p>
                  <p>Zu § 3 wurde bemerkt, daß für mechanische Mittel „technische“ zu setzen wäre.</p>
                  <p>Im § 4 „Herausgeber oder Verleger“ wäre statt des Wortes „oder“ „und“ zu setzen, weil dies zwei verschiedene Personen sein können.</p>
                  <p>§ 6 wäre statt des unbestimmten „vorläufig“ die Zeit genau zu bestimmen, etwa „24 Stunden vor der Herausgabe“.</p>
                  <p>§ 7 wäre statt „unter gleicher Sanktion“ „unter gleichen Rechtsfolgen“ zu setzen.</p>
                  <p>§ 9 würde der Finanzminister es für angemessener halten, daß periodische Druckschriften, wenn sie auch nur einmal des Monates oder noch seltener erscheinen, zum Erlage einer Kaution verpflichtet würden, wodurch alle periodischen Schriften einer gleichen Regel unterworfen wären.</p>
                  <p>§ 10. Die Bestimmung dieses Paragraphes, nach welcher in allen Städten außer Wien nur die Hälfte der für Wien bestimmten Summe als Kaution zu erlegen wäre, fand der Ministerrat nicht angemessen. Die Betrachtung, daß große Städte in Ansehung der Presse vorzüglich gefährlich sein können, gelte auch für Prag, Pest und Ofen, Lemberg, Mailand etc. etc. Um aber die Presse als ein wichtiges Vehikel für die Regierung nicht einer allzu großen Beschränkung zu unterwerfen, einigte sich der Ministerrat in dem Beschlusse, daß für Städte, welche mit einem Rayon von zwei Meilen 60.000 Einwohner zählen, die für Wien bestimmte Kaution, für die anderen aber nur die Hälfte dieser Summe als Kaution anzunehmen wäre.</p>
                  <p>
                     <pb n="162" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s162.pdf"/>Zu § 11, wo es am Schlusse heißt, daß die Kaution von dem Tilgungsfonds mit vier Prozent verzinset wird, bemerkte der Finanzminister, daß der Tilgungsfonds nur drei Prozent zahlt. Es wäre daher nebst dem, daß die Kaution auch in Staatspapieren geleistet werden könne, nur zu sagen: „gegen die für die Anlegung der Kautionen vorgeschriebenen Prozente“.</p>
                  <p>§ 13. Gegen die Bemerkung, ob in diesem Paragraphe statt des Wortes „beim Beginne“ nicht besser „vor dem Beginne“ zu setzen wäre, fand der Justizminister zu erinnern, daß eine solche Bestimmung nicht zu überwachen wäre, und daß es genüge, den Zeitpunkt der Herausgabe genau zu bestätigen. Die Drucksachen, die von einer öffentlichen Behörde herausgegeben werden, sind ohnehin ausgenommen.</p>
                  <p>Zu § 20 bemerkte der Finanzminister, daß außer dem, daß die Blätter in Hochverratsfällen in diesem Paragraphe zu nachsichtig behandelt werden, im Absatze d) statt „werden soll“ gesetzt werden möge „werden kann“.</p>
                  <p>Zu § 21 bemerkte derselbe, daß die Textierung des Anfanges etwa so vorgenommen werden dürfte: „Wer in Druckschriften die Unverantwortlichkeit und Unverletzlichkeit des Staatsoberhauptes angreift“, und des Schlusses: „verfällt einer Strafe von 500 f., die aus der Kaution eingebracht wird“.</p>
                  <p>§ 29 wurde als zweckdienlich erkannt, zwischen den verschiedenen Vergehen verschiedene Strafen festzusetzen.</p>
                  <p>§ 34 scheint die Verjährungsfrist von drei Monaten zu kurz zu sein, und es wäre eine unseren Strafgesetzen angemessenere (der Minister Ritter v. Bruck meint von sechs Monaten) zu setzen.</p>
                  <p>§ 35 wäre der ganze erste Satz als nicht notwendig wegzulassen<note type="footnote" n="28">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490312-P-0032.xml#top_2_1_32_6">MR. v. <date when="1849-03-12">12. 3. 1849</date>/VI</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, den 10. März. Schwarzenberg.</dateline>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Der Inhalt dieses Protokolles dient zur Wissenschaft. Franz Joseph. Olmütz, den <date when="1849-03-25">25. März 1849</date>.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>