Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IIDas Ministerium SchwarzenbergBand 1Dezember 1848–7. Jänner 1850Sitzung 27WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Stadion, Krauß, Bach, Bruck, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 1. 3.), Krauß 23. 4., Bach 24. 4., Bruck, Thinnfeld 1. 6., Kulmer.MarherrSchwarzenbergStadionKraußBachBruckThinnfeldKulmerSchwarzenbergBdE. 1849-03-01 (nur am Ende des Protokolls, nicht aber auf dem Mantelbogen)KraußBdE. 23. 4.BachBdE. 24. 4.BruckThinnfeldBdE. 1. 6.KulmerLetzte Lesung des GrundrechteentwurfsBeantwortung der Interpellation über die RekrutenaushebungLetzte Lesung des UrbarialentschädigungsgesetzesGesetzentwurf über das Reichsgesetz- und RegierungsblattGesetzentwurf über die Organisierung des JustizwesensUrlaub für den Minister Ritter v. Thinnfeldfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 28. Februar 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten v. Schwarzenberg.
Letzte Lesung des Grundrechteentwurfs
Letzte Lesung des ministeriellen Entwurfs der Grundrechte zur Verfassung, welcher sofort mit dem Vorbehalte angenommen wurde, daß der Justizminister die infolge der Gleichstellung der Konfessionen notwendig gewordenen Modifikationen in den Bestimmungen des Toleranzpatents und der demselben nachgefolgten Verordnungen zu entwerfen haben werde.Das Toleranzpatent Joseph II. v. 13. 10. 1781 u.a. abgedruckt in Loesche, Von der Toleranz zur Parität 86–89. Die in den §§ 1 und 2 des Grundrechtspatents gewährleistete Religionsfreiheit für gesetzlich anerkannte Kirchen bedingte u.a. daß die sog. Toleranzbethäuser nun durch öffentliche Eingänge, Türme und Glockengeläute gekennzeichnet werden durften, siehe dazu Ders., Geschichte des Protestantismus 592. Fortsetzung des Gegenstandes über den Grundrechtsentwurf in MR. v. 4. 3. 1849/III, Anm. 6.
Beantwortung der Interpellation über die Rekrutenaushebung
Der Minister des Inneren verlas den Entwurf seiner auf die Interpellation wegen der gegenwärtigen Rekrutenaushebung in der Reichsversammlung zu erteilenden Antwort.Die entsprechende Interpellation war in der 87. Sitzung des Reichstags am 12. 2. 1849 eingebracht worden, Stenographische Protokolle des Reichstags V, 68 f. Zur Ausschreibung der Rekrutierung ohne vorherige Zustimmung des Parlaments siehe MR. v. 15. 12. 1848/VIII.
Der Justizminister erachtete, daß bei dem Umstande, wo die Erteilung einer oktroyierten Verfassung und sohin die Auflösung der Reichsversammlung bevorsteht, keine in derselben gemachte Interpellation mehr vom Ministerium beantwortet werden sollte – wenigstens insoweit dabei Prinzipienfragen zur Sprache kämen, weil eine derlei Beantwortung die Anerkennung der Wirksamkeit des Reichstags in sich schließen, sohin mit der bereits ausgesprochenen Absicht der Auflösung desselben im Widerspruche stehen und bei deren Realisierung dem Ministerium den Vorwurf der Unlauterkeit zuziehen würdeDie Interpellation wurde dennoch von Stadion in der 97. Sitzung des Reichstags am 3. 3. 1849 dahingehend beantwortet, daß keine Gesetzwidrigkeit vorgelegen war, Stenographische Protokolle des Reichstags V, 340.. Dies sollte jedoch nach dem Erachten des Finanzministers nicht alle Beteiligung der Minister an den Reichstagsverhandlungen (namentlich von seiner Seite bezüglich des Antrags wegen Zurücknahme der Verfügung über die Depositengelder) ausschließen.Zur Verfügung, Depositengelder den Staatsfinanzen zuzuführen, siehe MR. I v. 19. 5.1848, ÖMR. I, Nr. 43. Krauß nahm in der Folge auch an der Reichstagsdebatte über diese Frage teil, Stenographische Protokolle des Reichstags, 97. Sitzung, 3. 3. 1849, 328–332.
Letzte Lesung des Urbarialentschädigungsgesetzes
Letzte Lesung des Gesetzentwurfs über die Entschädigung der ehemaligen Urbarial- und Zehentenberechtigten.Fortsetzung des MR. v. 12. 2. 1849/III.
Derselbe wurde ohne Erinnerung angenommen.Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 4. 3. 1849/V.
Gesetzentwurf über das Reichsgesetz- und Regierungsblatt
Der Justizminister übergab den Entwurf eines Gesetzes über das Erscheinen und die Einrichtung des „Reichsgesetz- und Regierungsblattes“. Die darin § 1 enthaltene Bestimmung, daß nicht der deutsche, sondern der in der Landessprache der betreffenden Provinz abgefaßte Text in derselben als Urtext anzusehen sei, erschien sowohl dem Finanz- als dem Handelsminister etwas bedenklich und zu vielfältigen Verwickelungen (besonders in Prozessen) Anlaß gebend.
Allein, der Justizminister erklärte im Einklange mit Baron Kulmer diese Bestimmung für eine unbedingte Forderung und Konsequenz der grundsätzlich anerkannten Gleichberechtigung der Nationalitäten, wornach sofort auch der Gesetzentwurf angenommen wurde.Auf Vortrag des Ministerrates v. 4. 3. 1849 wurde mit Ah. E. v. 7. 3. 1849 das entsprechende Gesetz genehmigt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 693/1849; der Passus, über die einzelnen Landessprachen verblieb darin, abgedruckt als Einleitung zum RGBL. Nr. 153/1849; auch RGBL. 1849, Einleitung II ff.; die Ministerialverordnung des Innen- und Justizministeriums v. 2. 4. 1849ebd. V ff.; vgl. auch Silvestri, Deutschsprachige Gesetzblätter Österreichs 6–10; in das RGBL. 1849 sind rückwirkend die Gesetze, Patente und Kundmachungen ab dem 9. 12. 1848 aufgenommen worden. Zur bis dahin verwendeten Gesetzessammlung siehe Mischler-Ulbrich, Staatswörterbuch 2, 460.
Gesetzentwurf über die Organisierung des Justizwesens
Der vom Justizminister in Vortrag gebrachte Gesetzentwurf über die Organisierung des JustizwesensFortsetzung des MR. v. 5. 12. 1848/VIII. ward behufs dessen genauerer Prüfung durch jeden einzelnen Minister einer weiteren Beratung vorbehalten, nachdem der unterzeichnete Ministerpräsident bemerkt hatte, daß darin statt des Ausdrucks „Ministerium“ zu setzen sei „Ministerrat“, und daß der Paragraph, so vom Gerichtsstande der zum Ah. Kaiserhause gehörigen Personen handelt, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verfassung zu textieren wäre.Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 16. 5. 1849/VI.
Urlaub für den Minister Ritter v. Thinnfeld
Dem Minister v. Thinnfeld ward auf sein Ansuchen von dem gefertigten Ministerpräsidenten ein zweitägiger Urlaub zugestanden.