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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Dezember 1848–<date when="1850-01-07">7. Jänner 1850</date>
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            <title level="a" type="desc" n="014">Sitzung 14</title>
            <meeting>
               <placeName>Kremsier</placeName>
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            </editor>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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            <respStmt>
               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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            <respStmt>
               <resp>Conversion to TEI-conformant markup </resp>
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                  <forename>Stephan</forename>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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         </titleStmt>
         <publicationStmt>
            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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         <seriesStmt>
            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
            </respStmt>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a2-b1-z14.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
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                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Kletečka">
                        <persName>
                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 1 Dezember 1848–7. Jänner 1850</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="2002">2002</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
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                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Kremsier</placeName>
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               </p>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Stadion, Krauß, Bach, Bruck, Cordon, Thinnfeld; BdE. (Schwarzenberg 11. 1.), Krauß 23. 4., Bach 24. 4. Bruck, Thinnfeld, Kulmer.</orig>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <title type="num">Nr. 14</title>
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            </head>
            <div type="regest">
               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Marherr; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Schwarzenberg; <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Stadion, Krauß, Bach, Bruck, Cordon, Thinnfeld; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> (Schwarzenberg 11. 1.), Krauß 23. 4., Bach 24. 4. Bruck, Thinnfeld, Kulmer.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">524</idno>
                  <idno type="KZ">fehlt</idno>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Kremsier am <date when="1849-01-09">9. Jänner 1849</date> unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten zu Schwarzenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_14_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Besetzung des Lemberger Erzbistums</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> trug vor den Besetzungsvorschlag des Landeschefs von Galizien für das Erzbistum von Lemberg.</p>
                  <p>Da keiner der Vorgeschlagenen für den Posten vollkommen geeignet erscheint, so wird der Minister nach Andeutung des Freiherrn v. Krauß weitere Nachforschungen über geeignete Kandidaten, etwa aus dem Stande der Pfarrer, einleiten<note type="footnote" n="1">Der galizische Gouverneur Zaleski hatte mit Schreiben v. <date when="1848-11-30">30. 11. 1848</date> einen Dreiervorschlag unterbreitet. Sein Nachfolger, Gołuchowski, hingegen schlug den Domherrn des Lemberger Metropolitankapitels Lukas Ritter v. Baraniecki zur Ernennung vor. Stadion schloß sich dieser Ansicht an; auf seinen Vortrag v. <date when="1849-03-24">24. 3. 1849</date> wurde Baraniecki mit Ah. E. v. <date when="1849-03-30">30. 3. 1849</date> zum Erzbischof von Lemberg, ritus latini, ernannt, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 886/1849</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_14_2" n="2">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>II. </num>
                     </label>Behandlung der nach Galizien geflüchteten ungarischen Aufständischen</head>
                  <p>Derselbe referierte über eine Anfrage des Lemberger Gouverneurs, was mit den aus Ungern geflüchteten Teilnehmern an der dortigen Insurrektion zu geschehen habe.</p>
                  <p>Graf Stadion gedächte die Antwort dahin zu erteilen, sie seien nach den bestehenden Gesetzen zu behandeln, und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> setzte hinzu, daß, wenn solche Flüchtlinge en masse kämen, eine Sichtung derselben vorgenommen, die minder Beinzichtigten entlassen, die schwerer Beschuldigten aber (insofern sie nicht Galizianer sind, welche, wie <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Baron Krauß</rs>
                     </hi> meinte, im Lande zu behalten wären) an die in Ungern zu errichtenden Militärgerichte abgeliefert werden sollten<note type="footnote" n="2">Weder die Anfrage aus Lemberg noch die Antwort Stadions konnte in den Wiener Archiven gefunden werden.</note>.</p>
                  <p>Bei dieser Gelegenheit erinnerte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi>, daß er auf eine ähnliche Anfrage von Seite des k.k. Konsuls in Odessa bezüglich der von den Okkupationstruppen in den Fürstentümern Moldau und Walachei gefangenen, nach Odessa abgeführten Polen die Antwort dahin erteilt habe, daß eine Reklamierung derselben nicht stattfinde, vielmehr deren Behandlung der dortigen Regierung zu überlassen sei<note type="footnote" n="3">Die diesbezüglichen Berichte aus Odessa v. 17. 11., 22. 11., 15. 12. und <date when="1848-12-22">22. 12. 1848</date> in  <bibl type="archival">HHSTA., StK., Konsulate, Karton 33, Fasz. Odessa 1848–60, fol. 1–11</bibl>. Schwarzenberg hatte aber das Generalkonsulat in Bukarest, dass mit demselben Problem konfrontiert war, mit Schreiben (K.) v. <date when="1848-12-05">5. 12. 1848</date> angewiesen, die vertraglichen Bestimmungen, wonach österreichische Staatsbürger in den Donaufürstentümern nur von österreichischen Gerichten abgeurteilt werden dürften, bei der russischen Besatzungsmacht einzufordern; diese Weisung wurde dem österreichischen Generalkonsul in Odessa in Abschrift als Richtlinie für das weitere Vorgehen mitgeteilt, <bibl type="archival">ebd., Karton 6, Fasz. Bukarest, fol. 179 f.</bibl> Nach weiteren Komplikationen wies Schwarzenberg das Bukarester Generalkonsulat noch mit Schreiben (K.) v. <date when="1848-12-30">30. 12. 1848</date> an, auf der Einhaltung der Verträge zu bestehen, <bibl type="archival">ebd., fol. 185.</bibl>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_14_3" n="3">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>III. </num>
                     </label>Abberufung des galizischen Gouverneurs Wenzel Ritter v. Zaleski; Berufung des galizischen Vizepräsidenten Agenor Graf Gołuchowski an seine Stelle</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> trug weiters das Einschreiten des Kommandierenden von Galizien um Abberufung des Gouverneurs Zaleski von seinem Posten vor und sprach sich für dessen Genehmigung mit dem Bemerken aus, daß dieser sonst tüchtige und redliche, aber wegen seiner Vorliebe für die polnische Nationalität auf seinem gegenwärtigen Posten nicht entsprechende Landeschef daselbst durch den Vizepräsidenten Gołuchowski zu ersetzen und in Anbetracht seiner sonstigen Verwendbarkeit für die durch Wickenburgs Beurlaubung erledigte Gouverneurstelle in Steiermark zu bestimmen wäre<note type="footnote" n="4">Anfangs hatte Hammerstein, der kommandierende General in Galizien, Gołuchowski als für diesen Posten ungeeignet bezeichnet und die Vereinigung der Zivil- und Militärgewalt in einer – seiner – Hand vorgeschlagen, Schreiben Hammersteins an Schwarzenberg v. <date when="1848-10-30">30. 10. 1848</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kabinettsarchiv, Geheimakten, Karton 9, fol. 232–235</bibl>. Das hier zit. Schreiben Hammersteins konnte in den Wiener Archiven nicht gefunden werden.</note>.</p>
                  <p>Der Minister wird demgemäß mit Zustimmung des Ministerrates den Vortrag an Se. Majestät erstatten<note type="footnote" n="5">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490112-P-0015.xml#top_2_1_15_4">MR. v. <date when="1849-01-12">12. 1. 1849</date>/IV</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_14_4" n="4">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IV. </num>
                     </label>Duldung Leopold Häfners in Wien</head>
                  <p>Meldung des Gouverneurs von Wien FML. Baron Welden, daß der berüchtigte Häfner, seiner Haft entlassen, in Wien ankommen werde, mit der Anfrage, ob derselbe nicht von da weggewiesen werden solle.</p>
                  <p>Nachdem diese Maßregel gegen Häfner, einen geborenen Wiener, nicht anwendbar ist, er auch bei etwaigen Übergriffen dem Gesetze verfallen würde, so glaubte der Ministerrat hierauf nicht eingehen zu können<note type="footnote" n="6">Leopold Häfner, ehemaliger Redakteur der Constitution und einer der radikalsten Journalisten, war nach seiner Flucht aus Wien – zu Beginn der Oktoberrevolution – verhaftet und im Brünner Spielberg inhaftiert worden. Nach seiner Entlassung begab er sich allerdings nach Dresden, wo er im Mai 1849 neuerdings verhaftet wurde, siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Wurzbach</author>, Biographisches Lexikon 7, 173 f.</bibl> Diese Meldung Weldens konnte unter den Beständen des HHSTA. und des KA. nicht gefunden werden.</note>.
</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_14_5" n="5">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>V. </num>
                     </label>Interimistische Verwaltungsorganisation Ungarns</head>
                  <p>Anträge des Freiherrn v. Kübeck zur interimistischen Organisierung der Verwaltung im Königreiche Ungern unter militärischer Oberleitung<note type="footnote" n="7">Die inhaltliche Wiedergabe dieses Organisationsentwurfes in <bibl type="secondary">
                           <author>Helfert</author>, Geschichte Oesterreichs IV/2, 421 f.</bibl>
                     </note>.</p>
                  <p>Diese wären dem Feldmarschall Fürsten Windischgrätz zur Vergutachtung mitzuteilen und derselbe zugleich aufzufordern, wegen Beseitigung der bestehenden Übelstände in Ansehung der Suprematie der magyarischen Sprache nach dem Antrage des Justizministers unverweilt die geeigneten Maßregeln einzuleiten oder vorzuschlagen, jedoch, wie der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> hinzusetzte, mit der gehörigen Vorsicht, damit das Prinzip der Gleichberechtigung der Nationalitäten auch in Ansehung der Magyaren nicht beeinträchtigt werde. Und da Baron Kübeck in seinem Vortrage von der Voraussetzung ausgeht, das Ministerium beabsichtige die Verwerfung der ungrischen Konstitution, so <pb n="89" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s89.pdf"/>meinte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> noch, es sei dem Fürsten zu erklären, daß diese Voraussetzung nicht bestehe<note type="footnote" n="8">Über den Entwurf und die Ansichten der Regierung dazu wurde Windischgrätz durch Stadion informiert; dazu und zur Reaktion Windischgrätz‘ <quote>ebd., 422 f.</quote>
                     </note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_14_6" n="6">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VI. </num>
                     </label>Unruhen im Salzburgischen anläßlich der Verhaftung zweier Wilddiebe</head>
                  <p>Bericht des obderennsischen Landeschefs über einen aus Anlaß der Arretierung zweier Wilddiebe im Salzburgischen vorgefallenen Exzeß, wobei die Verhafteten gewaltsam befreit und dieser Vorgang damit entschuldigt wurde, daß die Beteiligten durch die Äußerung eines Reichstagsabgeordneten, die Jagd sei nun frei, in Irrtum geführt worden seien<note type="footnote" n="9">Dieser Bericht konnte unter den Beständen des AVA. nicht mehr gefunden werden.</note>.</p>
                  <p>In letztrer Beziehung wurde nun zwar die vom Landeschef beantragte Belehrung der Irregeleiteten auch vom Ministerrate für notwendig erkannt, allein darum die Wilddiebe und die Exzedenten straflos durchkommen zu lassen, ginge nach dem Erachten des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizministers</rs>
                     </hi> nicht an, vielmehr wäre die Untersuchung gegen die erstern aufrechtzuerhalten, gegen die Rädelsführer der letztern aber sofort einzuleiten, zu welchem Ende der Minister des Inneren den Gegenstand dem Justizminister zur weitern Verfügung abtreten wird<note type="footnote" n="10">Eine entsprechende diesbezügliche Verfügung konnte unter den Beständen des AVA. nicht gefunden werden; vgl. dazu einen sehr ähnlichen Fall in Podgora, <bibl type="archival">AVA., JM., Karton 1391, Fasz. I P 1,3</bibl>. Zu der allgemeinen Rechtsunsicherheit in dieser Frage <bibl type="secondary">
                           <author>Kohl</author>, Jagdrecht 67–76</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_14_7" n="7">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VII. </num>
                     </label>Entwurf des provisorischen Jagdgesetzes</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister für Landeskultur</rs>
                     </hi> übergab den Entwurf eines provisorischen Jagdgesetzes<note type="footnote" n="11">Zur Entstehung dieses Gesetzentwurfes mit Nachweis der dazugehörigen interministeriellen Korrespondenz, <quote>ebd., 81 f.</quote> Zum bis dahin geltenden Jagdrecht <quote>ebd., 20–33</quote>, und <bibl type="secondary">
                           <author>Ogris</author>, Rechtsentwicklung in Cisleithanien 654 f.</bibl>, beide mit reichhaltigen weiterführenden Literaturhinweisen.</note>. Von der Voraussetzung ausgehend, daß durch die in dem Gesetze vom <date when="1848-09-07">7. September 1848</date> ausgesprochene Entlastung des Grundbesitzes das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden aufgehoben sei, glaubte der Minister im Interesse der Erhaltung des Wildstandes und mit Beachtung der bei der Ausübung des Jagdrechts eintretenden polizeilichen Rücksichten folgende Grundzüge des neuen Jagdgesetzes in Antrag bringen zu sollen: In Tiergärten, eingefriedeten Gründen, dann auf einem Besitzer gehörigen Flächen von 200 Joch Feld oder 500 Joch Wald steht das Jagdrecht dem Grundeigentümer zu. Auf allen kleineren Parzellen (vorbehaltlich des k.k. Leibgeheges, in Ansehung dessen eine besondre Vorschrift erteilt werden soll) übergeht das Jagdrecht auf die Gemeinde, welche dasselbe entweder durch einen eigens bestellten Jäger oder durch einen Pächter auszuüben hat. Der Ertrag der Gemeindejagd wird zugunsten der Besitzer der zum Jagdbezirke gehörigen Grundstücke in der Art verwendet, daß denselben ihre Tantiemen bei den Gemeindeauflagen zugute gerechnet werden.</p>
                  <p>Gegen diese Grundsätze ergaben sich bei der Debatte einige Bedenken. Zuvörderst bezweifelte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> die unbedingte Richtigkeit der Voraussetzung, daß durch das Gesetz vom <date when="1848-09-07">7. September 1848</date> das Jagdrecht auf fremden Grund und Boden aufgehoben worden sei, nachdem darin nicht alle Beschränkungen des Grundbesitzes, namentlich nicht die Servituten unter den aufgehobenen Lasten aufgeführt sind. Weiters fand der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister des Inneren</rs>
                     </hi> es bedenklich, das Jagdrecht, welches nicht <pb n="90" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s90.pdf"/>immer ein obrigkeitliches, sondern häufig ein titolo oneroso erworbenes Privatrecht ist, den bisherigen Besitzern zu entziehen und auf andere zu übertragen, welche, wie auch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsident</rs>
                     </hi> bemerkte, gar keinen Anspruch darauf haben. In dieser Rücksicht müßte sich insbesondere gegen die Verteilung des Jagdertrags der der Gemeinde zuzuweisenden Bezirke an die einzelnen Grundbesitzer derselben erklärt werden. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister der Landeskultur</rs>
                     </hi> suchte zwar diese Bestimmungen durch die Betrachtung zu rechtfertigen, daß das auf einem Grunde vorhandene Wild dem Eigentümer des Grundes gehöre und daß den bisherigen Jagdinhabern für das ihnen entzogene Recht die Entschädigung nach den über die Ablösung der Grundlasten hinauszugebenden Bestimmungen vorbehalten bleibe.</p>
                  <p>Allein, die Minister des Inneren, der Finanzen und der Justiz vereinigten sich in der Ansicht, daß mit Beseitigung aller Entscheidung über das Jagdrecht selbst und den Ertrag desselben sich nur auf die polizeiliche Normierung der Ausübung der Jagd von Seite der Regierung eingelassen werden könne. Hiernach würde die Ausübung der Feldjagd ohne Rücksicht auf das Ausmaß der Grundflächen den Gemeinden aus polizeilichen Rücksichten zu übertragen sein.</p>
                  <p>Anders verhält es sich mit den Waldungen. Dort gebieten außer den allgemeinen auch noch die besonderen Forstpolizeirücksichten besondere Bestimmungen, so daß es keinem Anstande unterläge, dem Besitzer einer größeren Waldfläche die Ausübung der Jagd auf derselben zu überlassen. Für eingefriedete Grundflächen ist eine Regulierung der Jagdausübung nicht erforderlich. Die aus der Zuweisung der Jagdausübung an die Gemeinden oder an einzelne Waldbesitzer entspringenden Entschädigungsansprüche bleiben den bisher Berechtigten natürlich vorbehalten.</p>
                  <p>Mit diesen Grundsätzen vereinigten sich sofort auch die übrigen Minister, nur in Ansehung des Ausmaßes der zur eigenen Jagd zuzuteilenden Waldflächen ergab sich eine Differenz, indem die Minister des Inneren und der Finanzen sich nur für 200 Joch erklärten, während die übrigen, also mehreren Stimmen sich für die Beibehaltung der vom Minister für Landeskultur angetragenen 500 Joch aussprachen.</p>
                  <p>Außerdem wurde vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> auf die Notwendigkeit hingewiesen, für die Beobachtung des Jagdgesetzes durch eine Strafsanktion auf Übertretungen desselben Sorge zu tragen, und insbesondere rücksichtlich der Wilddiebstähle auf die bestehenden Strafgesetze zu verweisen. Auch erklärte sich dieser Minister gegen jede Beschränkung der Jagdpachtvertragsdauer.</p>
                  <p>Schließlich vereinigte sich der Ministerrat in dem Beschlusse, daß über den Erfolg des nach diesen Grundsätzen hinauszugebenden Jagdgesetzes nach drei Jahren von den Länderchefs Bericht abgefordert werde.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister für Landeskultur</rs>
                     </hi> behält sich vor, demgemäß an Se. Majestät Vortrag zu erstatten<note type="footnote" n="12">Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490120-P-0016.xml#top_2_1_16_4">MR. v. <date when="1849-01-20">20. 1. 1849</date>/IV</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_14_8" n="8">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>VIII. </num>
                     </label>Einführung der Einkommensteuer</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erbat sich die Ermächtigung seines bereits in mehreren Konferenzen beratenen Gesetzvorschlags wegen Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer<note type="footnote" n="13">Fortsetzung des <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490106-P-0012.xml#top_2_1_12_19">MR. v. <date when="1849-01-06">6. 1. 1849</date>/XIX</ref>.</note>. <pb n="91" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einzelseiten/a2-b1_s91.pdf"/>Er hält denselben für dringend notwendig, weil die immer steigenden Staatsbedürfnisse eine Erhöhung des Staatseinkommens erheischen und er kein anderes Mittel kennt, diesen Anforderungen zu genügen. Er hält aber auch den gegenwärtigen Moment zur Einbringung des Vorschlags für den geeignetsten, weil die allgemeine Meinung sich für die Einführung einer Einkommensteuer ausgesprochen, er selbst auch hierwegen bereits im Reichstage die vorläufige Ankündigung gemacht hat und der günstige Umstand eintritt, daß eben jetzt ein großer Teil der Steuerpflichtigen durch das Patent vom <date when="1848-09-07">7. September 1848</date> in seinen Lasten wesentlich erleichtert worden ist.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Justiz-</rs>
                     </hi> und der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> erklärten sich, abgesehen vom finanziellen Standpunkte, aus politischen Rücksichten gegen die sofortige Einbringung dieses Gesetzvorschlags. Sie besorgen, daß bei der Höhe des Steuersatzes, der auf dem Grundbesitze lastet, eine weitre Erhöhung desselben mittelst der Einkommensteuer eine unerschwingliche Last und dadurch der Grund zum Mißvergnügen und zur Aufregung sein würde, welche im gegenwärtigen Augenblicke, wo das Land in der Konstituierung begriffen ist, zu den bedenklichsten Folgen führen würde.</p>
                  <p>Allein, das dringende Gebot der Notwendigkeit einer Erhöhung des Staatseinkommens, die vom <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Ministerpräsidenten</rs>
                     </hi> gemachte Bemerkung, daß die politische Zweckmäßigkeit dieser Steuer der Reichstag zu vertreten haben werde, endlich die Aufklärung des <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzministers</rs>
                     </hi>, daß der Grundbesitzer die Einkommensteuer von den Zinsen der auf seinem Besitztume haftenden Kapitalien dem Gläubiger abzuziehen berechtigt ist, dann die Erklärung des Ministers, daß er bereit sei, von dem ursprünglich beantragten Ansatze mit 33 auf 25% herabzugehen, bestimmten den Ministerrat, in die Einbringung des gedachten Gesetzvorschlags beim Reichstage zu willigen, wobei übrigens die <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Minister der Justiz</rs>
                     </hi> und <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">des Handels</rs>
                     </hi> eine besondere Berücksichtigung der Städte, insbesondre Wiens, wo die Wirkungen des Patents vom 7. September minder fühlbar und die Verhältnisse weniger günstig sind, empfehlen zu sollen erachteten<note type="footnote" n="14">Auf Vortrag Krauß‘ v. <date when="1849-01-13">13. 1. 1849</date> wurde mit Ah. E. v. <date when="1849-01-25">25. 1. 1849</date> die Einbringung dieses Gesetzesvorschlags im Reichstag bewilligt, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 565/1849</bibl>, und <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 267/1849</bibl>. Zu den Vorarbeiten dieses Gesetzentwurfs siehe den umfangreichen Sammelakt <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 11.687/1849</bibl>, und <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus I, 445–455</bibl>. Fortsetzung des Gegenstandes in <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490923-P-0172.xml#top_2_1_172_4">MR. v. <date when="1849-09-23">23. 9. 1849</date>/IV</ref>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_14_9" n="9">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>IX. </num>
                     </label>Erhöhung der Verzehrungssteuer für Branntwein</head>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> machte den vom Ministerrate auch angenommenen Vorschlag, die A[h]. genehmigte Erhöhung der Verzehrungssteuer vom Branntwein mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse Galiziens, welches vorzugsweise dadurch hart betroffen werden würde, nicht sogleich, sondern erst im nächsten Jahre ins Leben treten zu lassen und hiernach dem Reichstage die Vorlage zu machen<note type="footnote" n="15">Zur Erhöhung der Verzehrungssteuer auf Branntwein siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480512-P-0035.xml#top_1_1_35_6">MR. v. <date when="1848-05-12">12. 5. 1848</date>/VI</ref>. Durch die Auflösung des Reichstags wurde das Kraußsche Vorhaben hinfällig. Mit Erlaß des Finanzministeriums v. <date when="1849-10-21">21. 10. 1849</date>, den provisorischen Bestimmungen für das Verwaltungsjahr 1850, wurde die Branntweinsteuer in allen Kronländern, in denen sie bisher eingehoben worden war – also auch in Galizien – erhöht, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 426/1849</bibl>; siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 476</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_2_1_14_10" n="10">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>X. </num>
                     </label>Ahndung eigenmächtiger Veröffentlichungen über Amtssachen oder persönlichen Dienstangelegenheiten durch Beamte</head>
                  <p>Ebenderselbe Minister machte aus Anlaß eines speziellen Falles, wo ein Kameralbeamter eine in seiner persönliche Angelegenheit seinem Vorgesetzten übergebene Vorstellung durch die Zeitung veröffentlichte, den Antrag, im allgemeinen jede eigenmächtige Veröffentlichung von Amtssachen oder persönlichen Dienstangelegenheiten von Seite eines Beamten für ein Dienstvergehen zu erklären und als solches zu ahnden<note type="footnote" n="16">Ein böhmischer Kameralrat sah sich bei der Besetzung einer freien Gremialstelle übergangen; seine diesbezügliche Protestnote an den Finanzminister ließ er in der <bibl type="source" subtype="dated">
                           <title>
                              <ref type="external" target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?datum=">Constitutionellen Allgemeinen Zeitung von Böhmen</ref>
                           </title> v. 18. und <date when="1848-11-19">19. 11. 1848</date>
                        </bibl> veröffentlichen.</note>.</p>
                  <p>Der Ministerrat, hiermit einverstanden, überließ es den einzelnen Ministern, hiernach in ihren Departements die erforderliche Verfügung zu treffen. Nur der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> äußerte das Bedenken, daß die Bestrafung eines Beamten wegen eines solchen Vorgangs ohne förmlichen Prozeß nicht stattfinden könne, wogegen jedoch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> erinnerte, daß auch er eine derlei Bestrafung ohne vorausgegangene Untersuchung und Erkenntnis nicht gemeint habe<note type="footnote" n="17">Mit Zirkular v. <date when="1849-02-28">28. 2. 1849</date> wies Krauß sämtliche Kameralgefällsverwaltungsvorstände an, ein derartiges eigenmächtiges Vorgehen von Beamten als ein Dienstvergehen zu behandeln und gegebenenfalls vorschriftmäßig vorzugehen, <bibl type="archival">FA., FM., Präs. 6963/1848</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <seg type="other">Kremsier, am <date when="1849-01-11">11. Jänner 1849</date>. F. Schwarzenberg.</seg>
                  <seg type="emperors_approval">Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph.</seg>
               </closer>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>