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            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title>
            
<title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <title level="s" type="sub" n="2">Abteilung II</title>
            <title level="s" type="sub">Das Ministerium Schwarzenberg</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">Dezember 1848–<date when="1850-01-07">7. Jänner 1850</date>
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            <title level="a" type="desc" n="0003">Einleitung</title>
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                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
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         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
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               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
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               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
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               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
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            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
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                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung II Das Ministerium Schwarzenberg, Band 1 Dezember 1848–7. Jänner 1850</title>
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                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
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                     </imprint>
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                  <span>Wissenschaftlicher Paratext zur Edition der Ministerratsprotokolle in der Verantwortung der Herausgeber/in: 
                                Thomas Kletečka.
                                </span>
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                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
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               <p resp="#pers_SK">Von Thomas Kletečka</p>
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               <title type="descr">Zustandekommen des Ministeriums und Thronwechsel</title>
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               <p>Der Ausbruch der Wiener Oktoberrevolution hatte die de facto Auflösung der Regierung Wessenberg eingeleitet. Nachdem die Minister Theodor Ritter v. Hornbostel, Anton Freiherr v. Doblhoff-Dier und Alexander Bach am 10. bzw. <date when="1848-10-11">11. Oktober 1848</date> zurückgetreten waren, Wessenberg selbst dem geflüchteten kaiserlichen Hof nach Olmütz gefolgt war und nur Philipp Freiherr von Krauß im revolutionären Wien verblieb, wo er – zumindest theoretisch – die vakant gewordenen Ministerien vertrat, wobei der in Permanenz tagende Reichstag einen neugeschaffenen Sicherheitsausschuß mit der Exekutivgewalt betraut hatte, lag die Notwendigkeit der Bildung einer neuen Regierung klar auf der Hand. Krauß hatte bereits in seinem Vortrag von <date when="1848-10-13">13. Oktober 1848</date> dem Kaiser diese Notwendigkeit erläutert. Unter dem Eindruck der konkreten politischen Entwicklung empfahl der Finanzminister die baldige Einsetzung eines „volkstümlichen Ministeriums“, das seiner Meinung nach nur ein liberales sein konnte.<note type="footnote" n="1">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author> Andreas, Der Reichstag von Kremsier und die Regierung Schwarzenberg. Die Verfassungsdiskussion des Jahres 1848 im Spannungsfeld zwischen Reaktion und nationaler Frage (Wien/München 1995) 20</bibl>.</note>  Der Kaiser hatte mit seinem Hof am <date when="1848-10-07">7. Oktober 1848</date> unter starker militärischer Eskorte Schönbrunn verlassen, um sich in Sicherheit, nach Olmütz, zu begeben. Schwarzenberg, der sich in Wien aufhielt, bekam am <date when="1848-10-09">9. Oktober 1848</date> den kaiserlichen Befehl, sich dem kaiserliche Hoflager anzuschließen. Doch der Fürst, der kein großes Vertrauen in die militärische Führung der Wiener Truppen hegte, hielt es für den Augenblick ratsamer, in der Residenzstadt zu bleiben. Er entsandte statt dessen seinen Vertrauten Alexander Freiherr von Hübner nach Olmütz, mit dem Auftrag, den Empfang einer Reichstagsdeputationen durch den Kaiser zu verhindern.<note type="footnote" n="2">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Hübner</author> Alexander Freiherr von, Ein Jahr meines Lebens (Leipzig 1891) 231 f.</bibl>
                  </note>  Schwarzenberg war Anfang Oktober ohne Ermächtigung des Kriegsministers, dem er unterstand, aber auf Wunsch Radetzkys nach Wien gekommen. Sein Schwager, Alfred Fürst von Windischgrätz, ließ bei ihm anfragen, ob er gesonnen sei, ein Regierungsamt zu übernehmen. Dies und die aufgeschreckte Reaktion der einzelnen Mitglieder der Regierung Wessenberg bei der Ankunft Schwarzenbergs in der Hauptstadt können als handfeste Beweise dafür gewertet werden, daß die<pb n="10" ana="X" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=10"/> konservativen Kräfte des Reiches bereits vor Ausbruch der Wiener Oktoberrevolution sich bereit machten, eine Änderung der bisherigen Politik – also auch eine Regierungsumbildung – herbeizuführen.<note type="footnote" n="3">Siehe dazu <quote>ebd. 218 f.</quote>
                  </note>
               </p>
               <p>Hübner war auftragsgemäß dem kaiserlichen Hof nachgeeilt, den er am <date when="1848-10-11">11. Oktober 1848</date> einholte. Am nächsten Tag wurde im Beisein des Kaisers, der Kaiserin, des Erzherzogs Franz Karl, der Erzherzogin Sophie und des Erzherzogs Franz Joseph ein Familienrat abgehalten, infolge dessen u.a. Schwarzenberg den Befehl erhielt, sich unverzüglich an das kaiserliche Hoflager zu verfügen. Schwarzenberg kam am <date when="1848-10-14">14. Oktober 1848</date> in Olmütz an. Hier versammelten sich die maßgeblichen Persönlichkeiten des Habsburgerreiches, um über die künftige Politik und die zu treffenden Maßnahmen zu beraten. Neben Schwarzenberg waren es sein Schwager Windischgrätz und Franz Graf Stadion; der einflußreiche frühere Hofkammerpräsident Carl Freiherr von Kübeck hatte wegen seiner Erkrankung seinen Neffen Alois Kübeck mit genauen Direktiven als Vertreter entsandt.<note type="footnote" n="4">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Kiszling</author> Rudolf, Fürst Felix zu Schwarzenberg. Der politische Lehrmeister Kaiser Franz Josephs (Graz/Köln 1952) 45</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Kübeck</author> Max Freiherr von (Hg.), Tagebücher des Carl Friedrich Freiherrn Kübeck von Kübau (Wien 1909) Bd. 2, 29</bibl>.</note>  Kübecks Absichten, die sich weitgehend mit denen Windischgrätz’ deckten, gingen dahin, den Reichstag aufzulösen und das Habsburgerreich in Belagerungszustand zu versetzen; Windischgrätz sollte, mit sehr weitreichenden Vollmachten versehen, die Funktion eines Diktators erhalten.<note type="footnote" n="5">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier 23</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Kiszling</author>, Schwarzenberg 47</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author> Stefan, Felix Fürst zu Schwarzenberg. Eine politische Biographie (Stuttgart 1998) 161</bibl>.</note>  Am <date when="1849-10-16">16. Oktober 1849</date> unterzeichnete Ferdinand ein unter Mitwirkung Schwarzenbergs entworfenes Manifest, das die Wiener Oktoberrevolution in scharfen Worten verurteilte – so war darin vom „verbrecherischen Wahnsinn eines Teils der Bevölkerung“ und vom Hochverrat die Rede – und in dem Windischgrätz der Oberbefehl über sämtliche Truppen des Reiches mit Ausnahme der italienischen Armee übertragen wurde; der Reichstag sollte allerdings weiter bestehen bleiben.<note type="footnote" n="6">Das Manifest abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                        <author>Reschauer</author> Ernst / <author>Smets</author> Moritz, Das Jahr 1848. Geschichte der Wiener Revolution, Bd. 2 (Wien 1872) 622</bibl>. Hübner, der Koautor des Manifestes, notierte bezüglich des Parlaments: <quote>Dagegen machte er [Schwarzenberg], dadurch daß er die Auflösung des Reichstages verschob, Stadion und dessen Freunden ein höchst wichtiges Geschenk. Ich bedauere es unendlich</quote>. <bibl type="secondary">
                        <author>Hübner</author>, Ein Jahr meines Lebens 244</bibl>.</note>  Der garantierte Weiterbestand des Reichstages bedeutete im Grunde eine Absage an die Politik der reaktionären Kräfte, deren wichtigste Protagonisten Windischgrätz und Kübeck waren. Dennoch rief dieses kaiserliche Manifest unter den aus Wien nach Olmütz geflüchteten – in der Mehrzahl böhmischen – Reichstagsabgeordneten große Bestürzung hervor. Unterstützt von Stadion und Wessenberg verlangten sie die Zurücknahme des Manifestes, wobei ihnen vor allem die weitgehenden Vollmachten Windischgrätz’ ein Dorn im Auge waren. Nach teilweise erregten Debatten erhielten sie am <date when="1848-10-18">18. Oktober 1848</date> von Schwarzenberg die Zusicherung, daß ihren Wünschen zumindest teilweise Rechnung getragen würde.<note type="footnote" n="7">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Müller</author> Paul, Feldmarchall Fürst Windischgrätz. Revolution und Gegenrevolution in Österreich (Wien/Leipzig) 145 f.</bibl>
                  </note>  Tatsächlich unterzeichnete Ferdinand am <date when="1848-10-19">19. Oktober 1848</date> ein weiteres Manifest, das im wesentlichen Stadion zum Urheber<pb n="11" ana="XI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=11"/> hatte, und das eine wesentlich versöhnlichere Sprache führte. Ferdinand bezeichnete sich darin als konstitutioneller Kaiser von Österreich und versprach, daß die gewährten „Rechte und Freiheiten . . . ungeschmälert bleiben“ sollten; auch sollte das „begonnene Verfassungswerk von dem konstituierenden Reichstag“ fortgesetzt werden.<note type="footnote" n="8">Das Manifest abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                        <author>Reschauer/Smets</author>, Das Jahr 1848. Bd. 2, 623</bibl>. Die von <bibl type="secondary">
                        <author>Hübner</author>, Ein Jahr meines Lebens, 248</bibl>, verwendete Formulierung <quote>im Einklange mit dem Ministerium eine den Interessen der Monarchie entsprechende Verfassung auszuarbeiten</quote> ist in der publizierten Fassung allerdings nicht enthalten.</note>
               </p>
               <p>Am selben Tag wurde Schwarzenberg mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. Das war in eingeweihten Kreisen seit einiger Zeit erwartet worden, zumal sich der im Augenblick starke Mann der Monarchie, Windischgrätz, für diese Lösung stark gemacht hatte. Der Feldmarschall sah in seinem Schwager den geeigneten Mann, Recht und Ordnung – und zwar in seinem d. h. im reaktionären Sinn – in der Habsburgermonarchie wiederherzustellen. Doch Schwarzenberg entwickelte von Anfang an seine eigene Politik. Bezeichnend dafür war der Umstand, daß er, obwohl sie in Olmütz Tür an Tür wohnten, Windischgrätz weder von seinen Verhandlungen mit den geflüchteten Reichstagsabgeordneten unter­richtete noch ihm den Inhalt des zweiten kaiserlichen Manifestes vor dessen Abreise Richtung Wien zur Kenntnis brachte.<note type="footnote" n="9">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author>, Schwarzenberg 163</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Müller</author>, Windischgrätz 146</bibl>.</note> Schwarzenberg hatte lange gezögert, bevor er den Regierungsauftrag annahm; ob aus politischem Kalkül oder aus innerer Überzeugung sei dahingestellt. Jedenfalls stand er nun vor der – wie sich herausstellen sollte – komplizierten Aufgabe, ein den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechendes (und seinen Absichten dienliches) Kabinett aufzustellen. Die politische Absicht, die mit der Berufung Schwarzenbergs zum Ministerpräsidenten verbunden war, lag auf der Hand. Es sollte eine zumindest konservative Regierung gebildet werden, die der revolutionären Bewegung des Jahres 1848 gegensteuerte. Die Nichtauflösung des Reichstages und die Absicht, von ihm eine Verfassung ausarbeiten zu lassen, bargen aber implizit den Auftrag in sich, den bürgerlichen Emanzipationsbestrebungen – zumindest für den Augenblick – Rechnung zu tragen.</p>
               <p>Für diese politische Gratwanderung war Schwarzenberg genau der richtige Mann. Als überzeugter Konservativer hatte er dennoch die Schwächen des alten, vormärzlichen Systems erkannt. Als klugem Taktiker erschien ihm die von den reaktionären Kräften geforderte Vorgangsweise – wie sie u. a. von seinem Schwager und Kübeck vertreten wurde – allerdings unter den konkreten Bedingungen nicht opportun. Was er für die von ihm beabsichtigte „Erneuerung Österreichs“ suchte, waren „kluge Köpfe“, die dieses Vorhaben in seinem Sinne durchführen konnten. Seine Absicht ging dahin, „die Leute, die man jetzt nicht entbehren kann“, mit den entsprechenden Ministerposten zu betrauen, und er spekulierte darauf, „daß sie sich bei näherer Bekanntschaft meinen Ideen fügen und meinen Weg gehen“.<note type="footnote" n="10">Schreiben Schwarzenbergs an Windischgrätz vom <date when="1848-10-28">28. 10. 1848</date>, zit. bei <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author> Andreas, Reichstag von Kremsier, 24</bibl>.</note> Den Weg, den Schwarzenberg einzuschlagen gedachte, beschreibt sein enger Mitarbeiter und Vertrauter Hübner folgendermaßen: „Das neue Ministerium, . . ., werde vor allem eine Verfassung ausarbeiten und, mittlerweile,<pb n="12" ana="XII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=12"/> den Reichstag, nicht in Wien sondern in Kremsier wohin er versetzt werden solle, sein Dasein fristen lassen“.<note type="footnote" n="11">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Hübner</author>, Ein Jahr meines Lebens. 300 f.</bibl>
                  </note> Vom Reichstag hatte der neue Ministerpräsident keine gute Meinung. „Hervorgegangen aus einer unreifen Bevölkerung, gewählt unter den Auspizien der Wiener Aula, mit Ausschließung von fast allen Notabilitäten des Besitzes, der Intelligenz, der Erfahrung und Geschäftskenntnis“,<note type="footnote" n="12">Schreiben (Konzept) Schwarzenbergs an Radetzky vom <date when="1848-10-22">22. 10. 1848</date>, <bibl type="archival">Haus-, Hof- und Staatsarchiv (HHSTA), Kabinettsarchiv Geheimakten, Karton 9, Fasz. II, Nr. 59</bibl>.</note> setzte er keine großen Erwartungen in diese Versammlung, trotzdem sprach er ihr einen gewissen Nutzen für seine Regierung nicht ab, denn, „wenn sie auch unfähig war zu leiten, so hat sie doch die Bestimmung, sich leiten zu lassen, bisher nicht gänzlich ausgeschlossen“.<note type="footnote" n="13">
                     <quote>Ebd.</quote>
                  </note>
               </p>
               <p>Neben dem Vorsitz im Ministerrat übernahm Schwarzenberg auch den Posten des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern. Für das Amt des Innenministers hatte Schwarzenberg Alexander Bach vorgesehen. Für diese Wahl war, wie es Schwarzenberg formulierte, „seine konstitutionelle aber streng monarchische Gesinnung, sein entschiedenes parlamentarisches Talent, sowie sein vollkommen reiner Personalcharakter“ ausschlaggebend.<note type="footnote" n="14">Schreiben Schwarzenbergs an Windischgrätz vom <date when="1848-11-03">3. 11. 1848</date>, zit. bei <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier 33, Anm. 89</bibl>.</note> Bach, der Revolutionär der ersten Stunde, hatte zwar einen erstaunlichen politischen Gesinnungswandel vollzogen, was ihm auch die Berufung als Justizminister in das Kabinett Wessenberg gebracht hatte, doch es war wohl das „parlamentarische Talent“, das ihn für Schwarzenberg so attraktiv machte.<note type="footnote" n="15">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Kann</author> Robert A., Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie, Bd. 2 (Graz/Köln 1964) 91</bibl>, bezeichnet ihn als einen Mann von <quote>schwierigem, komplexem und undurchsichtigem Charakter</quote>. Zu Bach siehe auch <bibl type="secondary">
                        <author>Loew</author> Hans, Alexander Freiherr v. Bach (phil. Diss. Wien 1947)</bibl>.</note> Doch die Berufung Bachs zum Innenminister stieß auf entschiedenen Widerstand Windischgrätz’. Der Feldmarschall war von der Wandlung des früheren Revolutionärs zur Stütze der geplanten – konservativen – Ordnung nicht überzeugt. Da Schwarzenberg aber Bach, der überdies auch in der Erzherzogin Sophie eine Gönnerin gefunden hatte, unbedingt in seinem Kabinett haben wollte, wurde schließlich ein Kompromiß geschlossen: Bach erhielt das Justizministerium.<note type="footnote" n="16">Zur Auseinandersetzung zwischen Windischgrätz und Schwarzenberg über die Berufung Bachs siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier 33</bibl> mit weiteren Quellen- und Literaturangaben und <bibl type="secondary">
                        <author>Müller</author>, Windischgrätz 167</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Der Mann, den Windischgrätz auf dem Sessel des Innenministers sehen wollte, war Stadion. Der Graf besaß zu diesem Zeitpunkt noch sein Vertrauen. Vor allem seine Tätigkeit in Galizien hatte ihn für den Fürsten eingenommen. Retrospektiv betrachtet mutet es etwas merkwürdig an, daß der eine ständisch-reaktionäre Politik betreibende Windischgrätz den reformfreudigen Stadion zu seinem Protegé auserkoren hatte. Der Feldmarschall hielt aber die ideologischen Differenzen für marginal: „Seine überspannten Ideen wird Stadion bei der nunmehrigen Lage der Dinge abgelegt haben“, schrieb er an Schwarzenberg.<note type="footnote" n="17">Schreiben Windischgrätz an Schwarzenberg vom <date when="1848-11-09">9. 11. 1848</date>, <bibl type="archival">HHSTA, Acta Secreta 582, fol. 22 f.</bibl>
                  </note> Unter diesen Umständen blieb dem designierten Ministerpräsident<pb n="13" ana="XIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=13"/> nichts anderes übrig, als sich dem Willen seines Schwagers zu beugen; Stadion erhielt den Posten des Innenministers.</p>
               <p>Die Leitung des Finanzministeriums im neuen Kabinett behielt der alte Ressortchef Krauß.</p>
               <p>An die Stelle des Ministers des Handels berief Schwarzenberg Karl Ludwig Ritter von Bruck. Den gebürtigen Rheinländer kannte Schwarzenberg aus seiner diplomatischen Tätigkeit in Italien. Bruck hatte wesentlich zur Gründung des Österreichischen Lloyd in Triest beigetragen und war dann Direktor einer dem Lloyd angegliederten Schiffahrtsgesellschaft geworden.</p>
               <p>Das an die Stelle des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten getretene Ministerium für Landeskultur und Bergwesen besetzte Schwarzenberg mit dem steirischen Gutsbesitzer und Montanunternehmer Ferdinand Edler von Thinnfeld.</p>
               <p>Schwierigkeiten ergaben sich bei der Besetzung des Unterrichtsressorts. Der für diese Aufgabe ausersehene, erst 27jährige Joseph Alexander Freiherr von Helfert – der früher schon als Justizminister kurz im Gespräch gewesen war – lehnte einen Ministerposten ab, erklärte sich aber bereit, das Unterrichtswesen als Unterstaatssekretär zu leiten. Bei dieser Lösung blieb es; die nominelle Leitung des Unterrichtsministeriums übernahm provisorisch Stadion.<note type="footnote" n="18">Siehe dazu Joseph <bibl type="secondary">
                        <author>Helfert</author> Alexander Freiherr von, Geschichte Österreichs vom Ausgang des Wiener October-Aufstandes 1848, Bd. 3 (Prag 1872) 50 f. und 68</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Mit der Führung des Kriegsministeriums wollte Schwarzenberg zunächst einen Nichtmilitär betrauen. Diese Absicht deckte sich auch mit jener Windischgrätz’, der sie schon 1848 vertreten hatte – die reine Militärverwaltung sollte von der militärischen Entscheidungsgewalt getrennt werden. Doch diese Idee wurde schließlich von Schwarzenberg fallen gelassen. Franz Freiherr von Cordon, der Militärkommandant von Wien, erhielt die Berufung auf diesen Posten und nahm – nach anfänglichem Zögern – auch an.<note type="footnote" n="19">Siehe dazu <quote>ebd., 49 und 68</quote>.</note>
               </p>
               <p>Das Kabinett, das Schwarzenberg gebildet hatte, war durch die politische Einstellung seiner einzelnen Mitglieder alles andere als homogen zu nennen. Der designierte Ministerpräsident war sich dieser Tatsache durchaus bewußt. Doch er sah sich gezwungen, den konkreten politischen Bedingungen Rechnung zu tragen. Zudem stand er unter Zeitdruck. Die Auftragserteilung zur Bildung eines neuen Ministeriums vom <date when="1848-10-19">19. Oktober 1848</date> war nicht publik gemacht worden. Schwarzenberg bestand darauf, daß Wessenberg weiterhin offiziell die Regierungsgeschäfte führte. „Ich bin im Lande zu wenig bekannt“, begründete er diese Konstruktion in seinem Brief an Windischgrätz vom <date when="1848-10-28">28. Oktober 1848</date>, „um die Leute, die man jetzt nicht entbehren kann, mit Erfolg einzuberufen. . . . Denn meiner Einladung, unter den jetzigen Verhältnissen an meinem Ministerium teilzunehmen, wird man nicht Folge leisten – und die Schwierigkeit, eine komplette Regierung zu bilden, wird von Tag zu Tag größer.<note type="footnote" n="20">Zit. bei <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier 24 f.</bibl>
                  </note> Doch Wessenberg, der diese Rolle nur widerwillig angenommen hatte, drängte auf eine möglichst schnelle Bildung des neuen Kabinetts; am <date when="1848-11-05">5. November 1848</date> reichte er sein viertes Entlassungsgesuch<pb n="14" ana="XIV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=14"/> ein.<note type="footnote" n="21">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Helfert</author>, Geschichte Oesterreichs 3, 67</bibl>.</note> Der Auftrag zur Bildung einer neuen Regierung ging im wesentlichen auf den Einfluß Windischgrätz’ zurück, der in seinem Schwager den geeigneten Mann zur Durchführung seiner reaktionären Ideen sah. Der Feldmarschall nahm auch Schwarzenberg das Versprechen ab, alle wichtigen Regierungsentscheidung erst durch ihn, Windischgrätz, absegnen zu lassen.<note type="footnote" n="22">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Hübner</author>, Ein Jahr meines Lebens 300</bibl>.</note> Es steht außer Frage, daß Schwarzenbergs Grundhaltung konservativ war. Doch die starre, im vormärzlichen, ständischen Denken verhaftete Politik seines Schwagers wollte er – und zwar von Anfang an – nicht mittragen. Es war ihm bewußt, daß zur Erreichung seiner Ziele, nämlich der Stärkung des Habsburgerreiches ohne Aufgabe des autokratischen Prinzips, tiefgreifende Reformen notwendig waren. Diese Überlegung bildete auch die Leitlinie bei der Aufstellung seines Kabinetts. Er holte sich Fachmänner, wobei er deren zum Teil recht unterschiedliche politische Vorstellungen in Kauf nahm, und hoffte – wie schon erwähnt –, daß sie sich nach und nach seinen Ideen anschließen würden.</p>
               <p>Mit Stadion war ein Mann zum Innenminister berufen worden, der diese Hoffnung aber kaum erfüllen durfte. Der hervorragende Verwaltungsfachmann mit eingehenden Kenntnissen der Zustände in den Provinzen, hatte eigene Vorstellungen über die durchzuführenden Reformen, die sich mit denen seines Ministerpräsidenten nur teilweise in Einklang bringen ließen. Obwohl ein Anhänger des Josephinismus, propagierte Stadion die Autonomie der Gemeinden als Grundlage der Staatsverwaltung. Seine Vorstellungen über die notwendigen Reformen – die Modernisierung des Staates und der Gesellschaft – waren zu eigenständig, zu unkonventionell, um ihn den zwei vorherrschenden politischen Strömungen der damaligen Zeit, dem Liberalismus und dem Konservativismus, zuordnen zu lassen. Das erkannte übrigens auch bald Windischgrätz, der eigentlich Stadion zum Innenminister gemacht hatte. Er intervenierte bei seinem Schwager, „um diesen [Stadions] überspannten Ideen, die nur mit dem größten Nachteil verbunden sein dürften und mit denen ich mich nie einverstanden erklären würde, keine Geltung werden zu lassen“.<note type="footnote" n="23">Schreiben Windischgrätz an Schwarzenberg vom <date when="1849-01-07">7. 1. 1849</date>
                     <bibl type="archival">HHSTA, Acta Secreta, Faszikel 582, fol. 48 und 53</bibl>. Zu Stadion siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Matausch</author> Rudolf, Franz Graf Stadion. Ein Staatsmann und Reformer Alt-Österreichs</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <title>Stifter-jahrbuch</title> 5 (1957) 61–71</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Friedjung</author> Heinrich, Reformen unter dem Grafen Stadion</bibl>, In: <bibl type="secondary">
                        <title>Österreichische Rundschau</title> 18 (1909) 23–30</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier 34 ff;</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Bei den anderen Mitgliedern seines Kabinetts konnte Schwarzenberg durchaus damit rechnen, sie seinen Ideen zugänglich zu machen. Bach, dessen erstaunliche politische Wandlungsfähigkeit ihm eine bemerkenswerte Karriere ermöglicht hatte, war ohnehin seine erste Wahl für den Posten des Innenministers gewesen. Der sich zum „Liberalen mit konservativen Tendenzen“ gewandelte Rechts­anwalt<note type="footnote" n="24">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author>, Schwarzenberg 173</bibl>.</note> erwies sich in der Folge als das, was Schwarzenberg von ihm erwartet hatte – ein williges Werkzeug zur Durchsetzung seiner Politik.<note type="footnote" n="25">Zu Bach siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Kann</author> Robert A., Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie. 2. Bd.: Ideen und Pläne zur Reichsreform (Graz/Köln 1964) 89–95</bibl>; vgl. auch <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier 33</bibl>.</note> Mit Bruck hatte der designierte Ministerpräsident einen Mann in<pb n="15" ana="XV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=15"/> seine Regierung geholt, der durchaus seinen Vorstellungen entsprach. Der als Wirtschafts­fachmann geltende neue Handelsminister, der noch in seiner Jugend am griechischen Freiheitskampf teilnehmen wollte, war in politischer Hinsicht äußerst konservativ. In ökonomischer Hinsicht war er ein entschiedener Vertreter des Wirtschaftsliberalismus, mithin der richtige Mann für eine „Erneuerung Österreichs von oben“.<note type="footnote" n="26">Zu Bruck siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Charmatz</author> Richard, Minister Freiherr von Bruck. Der Vorkämpfer Mitteleuropas (Leipzig 1916)</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Burgstaller</author> Wolf-Dieter, Das österreichische Handelsministerium unter Karl Ludwig Freiherr v. Bruck und der Kampf um die politische und wirtschaftliche Vormachtstellung im deutschen Raum (phil. Diss., Graz 1969)</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Kann</author>, Nationalitätenproblem 2, 72–75</bibl>.</note> Der Wiederbestellung Krauß’ zum Finanzminister waren harte Auseinander­setzungen mit Windischgrätz vorausgegangen. Der Feldmarschall, der Krauß für einen „Esel oder schlechten Patron“ hielt.<note type="footnote" n="27">Schreiben Windischgrätz an Schwarzenberg vom <date when="1848-11-07">7. 11. 1848</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Acta Secreta, Faszikel 582, fol. 21</bibl>.</note> wollte seinen Mann, Kübeck, an der Spitze dieses Ressorts sehen. Doch unter den konkreten politischen Bedingungen, d.h. vor allem durch die Entscheidung, den Reichstag weiter bestehen zu lassen, hatte der auf konstitutionellem Boden stehende Krauß gegenüber dem reaktionären Kübeck einen gewaltigen Vorteil – er besaß das Vertrauen der Volksvertretung. Das gab auch den Ausschlag für seine Berufung. Denn die finanzielle Lage der Habsburgermonarchie war ausgesprochen schlecht und zu deren Meisterung brauchte man die Mitwirkung des Parlaments. „Politisch dürfen wir ziemlich beruhigt in die Zukunft sehen“, analysierte Schwarzenberg die Situation in einem Schreiben an Radetzky. „Eine Klippe haben wir jedoch zu fürchten, an der alle unsere Pläne zu scheitern drohen, wenn wir nicht bei Zeiten darauf bedacht sind und alle unsere Sorgfalt anwenden, um dieselbe zu umschiffen. Der Zustand unserer Finanzen ist ein wahrhaft erschreckender, und man braucht nicht tief in die Einzelheiten dieses Zweiges einzugehen, um die Größe der Gefahr zu erkennen, die die Monarchie von dieser Seite bedroht.<note type="footnote" n="28">Schreiben (K.) Schwarzenbergs an Radetzky vom <date when="1848-12-22">22. 12. 1848</date>, <bibl type="archival">ebd., Kab. Kanzlei, MRZ. 523/1849</bibl>. Zur Bestellung Krauß’ siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author> Harn-Hinrich, Der österreichische Neoabsolutismus: Staatsfinanzen und Politik 1848–1860, Bd. 1 (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 15, Göttingen 1978) 173ff.</bibl>
                  </note> Die Berufung des politisch eher farblosen Krauß’ ließ auch nicht befürchten, daß dieser Finanzminister in den anstehenden Reformfragen eine zu eigenständige Position vertreten werde. Dasselbe galt auch für den altliberalen Thinnfeld, der wegen seiner Fachkompetenz in das neue Kabinett aufgenommen wurde. Cordon, in der starren Befehlsstruktur des Militärs denkend, spielte politisch überhaupt keine Rolle. Zur Vervollständigung des Ministeriums wurde nachträglich, Anfang Dezember, noch Franjo Freiherr von Kulmer zum Minister ohne Portfeuill ernannt, mit dem Auftrag, die kroatischen Angelegenheiten wahrzunehmen.</p>
               <p>Die Besetzung der wichtigsten Posten seines Kabinetts mit Männern, die bereit und befähigt waren, entsprechende Reformen durchzuführen, war für Schwarzenberg wichtiger als deren politische Einstellung. Die Grundlinien seiner zukünftigen Politik hatte der Fürst in seinem Schreiben an Radetzky folgendermaßen umrissen: „Bezwingung des Aufruhrs überall und um jeden Preis, Wahrung der Rechte der Dynastie gegen die Übergriffe der Revolution, Anerkennung der von dem Kaiser seinen Völkern gewährten Freiheit im Inneren und Aufrechterhaltung der Integrität der Monarchie nach außen werden<pb n="16" ana="XVI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=16"/> das Programm des neuen Kabinetts sein.<note type="footnote" n="29">Schreiben Schwarzenbergs an Radetzky vom <date when="1848-10-22">22. 10. 1848</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kabinettsarchiv, Geheimakten 9, Fasz. 2, Nr. 59</bibl>.</note> Daß die Umsetzung dieses Programms die Rückkehr zu den vormärzlichen Verhältnissen von vornherein ausschloß, war Schwarzenberg klar. Da aber, wie ihm sein enger Vertrauter Hübner attestierte, seine Kenntnisse der administrativen und innenpolitischen Verhältnisse der Monarchie mangelhaft waren<note type="footnote" n="30">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Hübner</author>, Ein Jahr meines Lebens 221 f.</bibl>
                  </note>, war er auf die Mitwirkung geeigneter Fachleute angewiesen. Um weiters die liberale Meinung nicht zu verletzen, wie er gegenüber Windischgrätz erklärte, hatte Schwarzenberg dieses – wie er es nannte – „Koalitionsministerium“ gebildet.<note type="footnote" n="31">
                     <quote>Ebd., 300</quote>.</note> Ein weiterer Grund für die Besetzungswahl lag wohl darin, daß sich Schwarzenberg vom Einfluß seines Schwagers emanzipieren wollte. Alles in allem war die Bildung des neuen Ministeriums eine taktische Meisterleistung.<note type="footnote" n="32">Zur Bewertung des Ministeriums Schwarzenberg vgl. <bibl type="secondary">
                        <author>Rumpler</author> Helmut, Eine Chance für Mitteleuropa. Bürgerliche Emanzipation und Staatsverfall in der Habsburgermonarchie (Österreichische Geschichte, Wien 1997) 307 ff.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Der nächste Schritt auf dem Weg zur Stabilisierung und politischen Neugestaltung des Habsburgerreiches war der Thronwechsel. Die Idee, den in jeder Beziehung unfähigen Ferdinand durch einen anderen zu ersetzen – wobei von Anfang an sein Neffe, der Erzherzog Franz Joseph, im Gespräch war – war nicht neu. Schon gegen Ende 1847 wurde diese Maßnahme in Aussicht gestellt, kam während der Höhepunkte der revolutionären Bewegung des Jahres 1848 wiederholt in Erwägung, wurde aber immer wieder verschoben.<note type="footnote" n="33">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Müller</author>, Windischgrätz 128 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Hübner</author>, Ein Jahr meines Lebens, 319 f.</bibl>
                  </note> Nun, nachdem der Wiener Oktoberaufstand gewaltsam niedergeworfen worden war – und damit die revolutionäre Bewegung in den nichtungarischen Ländern der Monarchie eingedämmt werden konnte – und eine neue Regierung die Lenkung der Staatsgeschäfte übernommen hatte, schien dazu der geeignete Augenblick. Abgesehen von seiner Unfähigkeit, und somit dem Umstand, daß Ferdinand in einer mit allen Implikationen versehenen Umbruchszeit als Galionsfigur des monarchischen Prinzips denkbar ungeeignet war, hatte sich der Kaiser durch die ihm abgerungenen Zusagen an die Revolution zu sehr kompromittiert. Schwarzenberg hatte auch als Bedingung zur Übernahme der Ministerpräsidentschaft den Thronwechsel verlang.<note type="footnote" n="34">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier, 43</bibl> mit weiteren Literaturangaben.</note> Der Wechsel sollte und wurde auch als ein Signal für das Wiedererstarken des Staates und der Dynastie verstanden. In seinem Patent vom <date when="1848-12-02">2. Dezember 1848</date>, in dem er seine Thronbesteigung kundtat, sprach Franz Joseph I. zwar – wenngleich etwas vage – von seinem Willen zur Einführung zeitgemäßer Institutionen und der Bereitschaft zur Teilung seiner Rechte mit den Vertretern seiner Völker, aber auch von der Entschlossenheit, „den Glanz der Krone ungetrübt, und die Gesamtmonarchie ungeschmälert zu erhalten“. Und, was den fortschrittlichen Kräften zweifellos zu denken gab, das Patent war mit „Wir Franz Joseph der Erste von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich“ gezeichnet; sein Vorgänger hatte letztlich seine Manifeste als konstitutioneller Kaiser unterzeichnet. Sowohl die Abdikationsurkunde Ferdinands als auch das Thronbesteigungspatent Franz<pb n="17" ana="XVII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=17"/> Josephs wurden von Schwarzenberg redigiert, der zwar bei der Textierung in einigen Punkten seinen liberaleren Ministerkollegen nachgab, für die schließlich aber beibehaltene konservative Note der Schriftstücke verantwortlich war.<note type="footnote" n="35">Zur Aufnahme der Thronerklärung siehe ebd., 46; zum deren Zustandekommen und der darüber geführten Diskussion im Ministerrat <bibl type="secondary">
                        <author>Hübner</author>, Ein Jahr meines Lebens, 310 f.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Damit waren die Weichen für die weitere Entwicklung, wie sie Schwarzenberg vorschwebte, gestellt.</p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a2-b1-einleitung-2">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_einl.pdf">
               <title type="descr">Reichstag und Verfassung</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Am <date when="1848-11-27">27. November 1848</date> stellte Schwarzenberg in einer Rede vor dem nach Kremsier verpflanzten Reichstag sein Regierungsprogramm vor. Der Ministerpräsident bekannte sich „aufrichtig und ohne Rückhalt“ zur konstitutionellen Monarchie. Weiters versprach er die Gleichberechtigung aller Staatsbüger vor dem Gesetz zu achten, die Gleichberechtigung aller Volkstämme zu wahren, die Öffentlichkeit in allen Zweigen der Verwaltung einzuführen und gab seiner Hoffnung Ausdruck, auf der Basis des Vertrauens mit der Volksvertretung zusammenarbeiten zu können.<note type="footnote" n="36">
                     <bibl type="secondary">
                        <title>Verhandlungen Des Österreichischen Reichstages</title> nach der stenographischen Aufnahme IV, 54. Sitzung, <date when="1848-11-27">27. 11. 1848</date>, 12 ff.</bibl>
                  </note> Auch als Franz Joseph I. einige Tage später die Nachfolge des abgedankten Kaisers Ferdinand I. angetreten hatte, versprach er in seinem Patent vom <date when="1848-12-02">2. Dezember 1848</date> die „Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, so wie die Teilnahme der Volksvertreter an der Gesetzgebung“ und war bereit „Unsere Rechte mit den Vertretern Unserer Völker zu teilen.<note type="footnote" n="37">
                     <bibl type="archival">RGBL. 1/1848</bibl>.</note> Diese Aussage wurde als Garantieerklärung für den Weiterbestand des Reichstages aufgefaßt, dessen vornehmlichste Aufgabe in der Ausarbeitung einer neuen Verfassung bestand. Eine Auffassung, die allerdings durch die tatsächlichen Absichten des geschickten Taktikers Schwarzenberg eher fragwürdig erschien.<note type="footnote" n="38">Siehe dazu Anm. 11, 12 und 13.</note> Der Reichstag wurde dennoch bei wichtigen Ent­scheidungen von der neuen Regierung als Partner ins Kalkül gezogen. Das galt vor allem für die Finanzen.<note type="footnote" n="39">Siehe dazu Kapitel 3.</note> Auch in der noch offenen Frage der Entschädigung für die aufgehobenen Urbarial- und Zehentleistungen beabsichtigte der Finanzminister, geeignete Vorschläge im Reichstag einzubringen. Diese Absicht wurde allerdings durch die weitere Entwicklung in der Beziehung Regierung – Parlament nicht verwirklich.<note type="footnote" n="40">Siehe dazu Kapitel 3.</note> Die Situation in Ungarn und in Lombardo-Venetien machte die Ausschreibung einer neuen Rekrutierung notwendig. Da dies eines eigenen Gesetzes bedurfte und deswegen vor das Parlament hätte gebracht werden müssen, sah sich das Kabinett Schwarzenberg vor ein neues Problem gestellt. Denn einerseits erkannte es das Recht des Reichstages an, bei der Erlassung von Gesetzen mitzuwirken, was durch wiederholte Zusagen des Kaisers bekräftigt war, andererseits stand es in dieser akuten Frage unter Zeitdruck. Die Lösung fand die Regierung darin, die Rekrutierung von sich aus auszuschreiben und das Parlament davon vorläufig zu unterrichten in der Hoffnung, „der Reichstag werde diese Ausschreibung<pb n="18" ana="XVIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=18"/> durch die Dringlichkeit der Umstände gerechtfertigt finden und sie ohne Bedenken genehmigen“. Doch auch diesmal blieb es bei der Absicht – der Reichstag erhielt keine Mitteilung und wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.<note type="footnote" n="41">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481224-P-0006.xml#top_2_1_6_4">MR. v. <date when="1848-12-24">24. 12. 1848</date>/IV</ref> und <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18480106" ana="prot0 top12">MR. v. <date when="1848-01-06">6. 1. 1848</date>/XII</ref>.</note>
               </p>
               <p>Zu diesem Zeitpunkt, Ende 1848 – Anfang 1849, war die Haltung der Regierung dem Reichstag gegenüber noch positiv-abwartend. Abwartend nicht zuletzt deswegen, weil die große Aufgabe, die den Volksvertretern gestellt worden war, die Ausarbeitung einer neuen Verfassung, sich ihrem Abschluß näherte.<note type="footnote" n="42">Schwarzenberg setzte allerdings keine großen Erwartungen in die Arbeit des Reichstages; er spekulierte mit dessen Unfähigkeit, damit dann die Regierung <quote>mit einem vernünftigen praktischen Werk</quote> vortreten könne. Schreiben Schwarzenbergs an Windischgrätz v. <date when="1848-12-22">22. 12. 1848</date>, zit. bei <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier, 103</bibl>.</note> Die Vorarbeiten dazu waren bereits im August 1848 dem Verfassungsausschuß übertragen worden. Der Ausschuß erstellte einen Grundrechtskatalog, der neben den Forderungen nach Abschaffung der adeligen und kirchlichen Privilegien, der unbeschränkten Presse- und Versammlungs­freiheit und der Eliminierung der Todesstrafe in seinem § 1 die Souveränität des Volkes postulierte.<note type="footnote" n="43">Der Entwurf der Grundrechte des österreichischen Volkes mit Zusatzanträgen abgedruckt in <bibl type="secondary">
                        <author>Bernatzik</author> Edmund (Hg.), Die österreichischen Verfassungsgesetze. Wien 1911, 133–145</bibl>. Zum Zustandekommen des Entwurfes siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Fischel</author> Alfred, Die Protokolle des Verfassungsausschusses über die Grundrechte. Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Reichstages vom Jahre 1848. Wien/Leipzig 1912</bibl>. Vgl. auch <bibl type="secondary">
                        <author>Heinrich Friedjung</author>, Österreich von 1848 bis 1860, Bd. 1. Stuttgart/Berlin 1908, 151f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Springer</author>, Geschichte Oesterreichs 2, 600 ff.</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier 88 f.</bibl>
                  </note> Dieser Grundrechtsentwurf kam im Ministerrat am <date when="1848-12-24">24. Dezember 1848</date> das erste Mal zur Sprache. Das Protokoll dieser Sitzung vermerkt dazu lakonisch: „Die Minister teilten sich ihre Ansichten über mehrere Paragraphen dieses Entwurfes mit, ohne übrigens darüber Beschlüsse zu fassen.“<note type="footnote" n="44">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481224-P-0006.xml#top_2_1_6_15">MR. v. <date when="1848-12-24">24. 12. 1848</date>/XV</ref>.</note> Die Aussage, daß über die Grundrechte noch keine Beschlüsse gefaßt worden waren, konnte sich aber nur auf das formale Vorgehen der Regierung beziehen. Denn schon einen Tag vor der Ministerratssitzung teilte Schwarzenberg seinem Schwager „im engsten Vertrauen“ mit, daß sein Kabinett unter keinen Umständen gewillt sei, „die sogenannten Grundrechte, diesen Abhub eines schlecht verkappten Republikanismus“, zuzulassen.<note type="footnote" n="45">Schreiben (Konzept) Schwarzenbergs an Windischgrätz vom <date when="1848-12-23">23. 12. 1848</date>, <bibl type="archival">HHSTA, Kabinettskanzlei Geheimakten, Karton 12, Fasz. VII, Nr. 441</bibl>.</note> Das Kabinett diskutierte zwar zunächst den Vorschlag, dem Reichstag nur das Recht zuzugestehen, die sog. Pillersdorfsche Verfassung zu revidieren und auf die Grundrechte gar nicht einzugehen, entschloß sich aber schließlich doch, Stellung zu beziehen. Dabei setzte sich Bach mit seiner Meinung durch, wonach auf die Verfassung vorläufig gar nicht einzugehen wäre; dem Grundrechts­entwurf des Reichstages sollte einer der Regierung entgegengestellt werden, zum § 1 eine spezielle ministerielle Erklärung abgegeben werden und auf der Freiheit der Kirche, der Schule und der Selbständigkeit des Militärs zu beharren sein. Bach erwies sich auch als gewiefter Taktiker. Denn, so Bach, über die Beratungen dieses Gegenstandes dürfte einige Zeit vergehen, während der sich die politische Lage grundlegend verändern könnte. Der Justizminister bezog sich hier auf die gerade angelaufene – und vielversprechende – Offensive Windischgrätz’ gegen die ungarische „Rebellion“.<pb n="19" ana="XIX" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=19"/> Sollte die militärische Unterwerfung Ungarns gelingen, überlegte Bach, wäre die Verfassungsfrage ohnehin neu zu stellen, da die gegenwärtige Volksvertretung ja nur ein Mandat für die nichtungarischen Länder besaß. Das Gebot der Stunde wäre also Zeitgewinn. Bach machte sich erbötig, den entsprechenden Vorschlag des Ministeriums zu den Grundrechten auszuarbeiten. Überdies schlug Bach noch vor, dem Parlament nahezulegen, den ministeriellen Vorschlag unbedingt anzunehmen, „sonst sei die Auflösung des Reichstages oder der Rücktritt des Ministeriums unvermeidlich“.<note type="footnote" n="46">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481228-P-0010.xml#top_2_1_10_9">MR. v. <date when="1848-12-28">28. 12. 1848</date>/IX</ref>.</note>
               </p>
               <p>Die, von Stadion entworfene, Erklärung des Gesamtministeriums über den § 1 der Grundrechte bezeichnete dessen Inhalt als mit dem monarchischen Prinzip unvereinbarlich und forderte entschieden dessen Zurücknahme. Der Innenminister brachte sie am <date when="1849-01-04">4. Jänner 1849</date> mit den Worten, die Behauptung, alle Gewalt ginge vom Volk aus, sei mit dem Rechtsbestand der Monarchie völlig unvereinbar, dem Reichstag zur Kenntnis.<note type="footnote" n="47">
                     <bibl type="secondary">
                        <title>Verhandlungen Des Österreichischen Reichstages</title> nach der stenographischen Aufnahme IV, 66. Sitzung, <date when="1849-01-04">4. 1. 1849</date>, 266–269</bibl>. Siehe dazu auch <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490102-P-0011.xml#top_2_1_11_1">MR. v. <date when="1849-01-02">2. 1. 1849</date>/I</ref>.</note> Daraufhin entschloß sich das Parlamentsplenum, die Beratung über den Grundgesetzentwurf auszusetzen, damit die Volksvertreter sich über den Inhalt des eben Gehörten klar werden könnten. Stadion war mit den ersten Reaktionen der Reichstagsabgeordneten auf seine Erklärung offenbar zufrieden und gab sich der Hoffnung hin, mit den Grundrechten bald fertig werden zu können.<note type="footnote" n="48">Bericht Stadions vom <date when="1849-01-04">4. 1. 1849</date>, ebd. Beilage..</note> Auch Schwarzenberg deutete das Verhalten der Abgeordneten dahin, daß der Reichstag „ganz und gar zahm geworden“ ist.<note type="footnote" n="49">Schreiben Schwarzenbergs an Windischgrätz v. <date when="1849-01-05">5. 1. 1849</date>, zit. bei <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier, 95 Anm. 31</bibl>.</note> Abgesehen von der sehr deutlichen Erklärung Stadions hatte die Regierung einen eigenen Grundrechtsentwurf beschlossen, den sie im Reichstag einbringen wollte. Auf Anraten des der Rechten angehörenden Reichstags­präsidenten Strobach, dessen Wahl seinerzeit als ein Erfolg des Ministeriums angesehen worden war, beauftragte sie Helfert, ihn in Form von Amendements im Parlament publik zu machen.<note type="footnote" n="50">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Helfert</author>, Geschichte Oesterreichs IV/2, 16 f.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Das Ministerium wollte zu diesem Zeitpunkt also den Fortbestand des Reichstages nicht in Frage stellen. Das zeigte sich auch, als Bruck seinen Ministerkollegen am <date when="1849-01-06">6. Jänner 1849</date> vorschlug, dieses Gremium, das „die Achtung der Welt verloren“ habe, aufzulösen, eine Verfassung zu oktroyieren oder zumindest „eine neue Kammer aus besseren Elementen zusammenzustellen“. Krauß, Stadion und Bach widersprachen ihm entschieden. Im gegenwärtigen Augenblick bestünde kein aktueller Anlaß für eine solche Maßnahme. Zwar teilten sie Brucks Meinung über die „schlechte Zusammensetzung“ des Parlaments, andererseits hofften sie, „durch Benützung der vorhandenen guten Elemente des Reichstags und durch konfidentielle Verständigung mit den Führern der Opposition . . . eine Konstitution zustande zu bringen, die allen billigen Anforderungen entspricht, und die wenigstens als ein angemessener Übergang zur bleibenden Konstitutionierung des Kaiserstaates gelten kann“. Dieser Meinung schlossen sich, mit Ausnahme Brucks, alle anderen Minister an.<note type="footnote" n="51">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490106-P-0012.xml#top_2_1_12_17">MR. v. <date when="1849-01-06">6. 1. 1849</date>/XVII</ref>.</note> Daß die Regierung gewillt war, mit den<pb n="20" ana="XX" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=20"/> „guten Elementen“ zusammenzuarbeiten, beweist auch ihr Beschluß vom selben Tag, auf Grundlage des von Kajetan Mayer ausgearbeiteten Konstitutionsentwurfes in die Diskussion über die neue Verfassung einzusteigen.<note type="footnote" n="52">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490106-P-0012.xml#top_2_1_12_15">MR. v. <date when="1849-01-06">6. 1. 1849</date>/XV</ref>.</note>
               </p>
               <p>Doch nun geschah etwas, womit die Regierung nicht gerechnet hatte. Die Erklärung Stadions über den § 1 der Grundrechte, d. h. vor allem der Umstand, daß die Regierung die bis dahin kooperationsbereite Rechte des Parlaments nicht vorher ins Vertrauen gezogen hatte, wurde von dieser Rechten als Vertrauensbruch, als eine unnötige Machtdemonstration und als Provokation aufgefaßt. Eine bis dahin nicht dagewesen Allianz mit dem linken Flügel des Reichstages war die Folge.<note type="footnote" n="53">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Helfert</author>, Geschichte Oesterreichs IV/2, 21– 24</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Rogge</author> Walter, Oesterreich von Vilagos bis zur Gegenwart. Bd. 1, Leipzig/Wien 1872, 66</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Springer</author>, Geschichte Oesterreichs 2, 603 ff.</bibl>
                  </note> Am <date when="1849-01-08">8. Jänner 1849</date> wurde ein von 178 Abgeordneten unterzeichneter Dringlichkeitsantrag – dem sich sogar Reichstagspräsident Strobach anschloß – eingebracht, der die Stadionsche Erklärung sowohl in inhaltlicher als auch in formaler Hinsicht der Würde freier Volksvertreter unangemessen und mit den dem konstituierenden Reichstag durch kaiserliche Erlässe gewährten Stellung unvereinbar fand. Pinkas als Vertreter der der Rechten angehörenden Tschechen bezeichnete die ministerielle Erklärung als eine Grabrede der Freiheit, einen Drohbrief und vormärzliches Hofdekret. Da die Mehrheit des Parlaments, erklärte Pinkas weiters, ohnehin den § 1 des Grundrechtsentwurfes eliminieren wollte, erscheint das Vorgehen der Regierung um so unverständlicher. Als Sprecher der Linken beschwor Fischhof die Einigkeit der Volksvertreter bei der Abwehr dirigistischer Maßnahmen der Regierung, die ihre Unabhängigkeit gefährdeten. Der Dringlichkeitsantrag wurde schließlich mit überwältigender Mehrheit des Reichstagsplenums angenommen.<note type="footnote" n="54">Der Dringlichkeitsantrag abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                        <author>Helfert</author>, Geschichte Oesterreichs IV/2, 26</bibl>. Die Debatte darüber in <bibl type="secondary">
                        <title>Verhandlungen Des Österreichischen Reichstages</title> nach den stenographischen Aufnahme IV, 67. Sitzung, <date when="1849-01-08">8. 1. 1849</date>, 279–289</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Das Vorgehen der Regierung in der Grundrechtsfrage, begründet in der mangelhaften parlamentarischen Erfahrung und falscher Einschätzung der konkreten politischen Situation, führte jedenfalls dazu, daß die Zusammenarbeit der verschiedenen Fraktionen des Parlaments wesentlich verbessert wurde. Und das lag zweifellos nicht in der Absicht des Ministerrates. Die Annahme des Dringlichkeitsantrages durch das Parlament am <date when="1849-01-08">8. Jänner 1849</date> erwies sich allerdings als ein Signal ohne Wirkung. Denn in der weiteren Debatte über den Grundrechtsentwurf zeigte es sich, daß die Bedenken der Regierung gegen den § 1 des Grundrechtsentwurfes sehr wohl auch von der Mehrheit der Reichstagsabgeordneten geteilt wurden: am Oktober Jänner 1849 wurde der Antrag, den bewußten § als nicht hieher gehörig zu erklären (ohne zu bestimmen, ob, und wenn ja, wo er verankert werden sollte), ohne großen Widerstand angenommen.<note type="footnote" n="55">
                     <quote>Ebd., 68. Sitzung, <date when="1849-01-10">10. 1. 1849</date>, 308</quote>.</note> Dennoch war das vereinte Vorgehen des Reichstages am 8. Jänner gegen die Regierung von großer Bedeutung; es markiert mehr oder minder den Wendepunkt in der grundsätzlichen Haltung der Regierung dem Parlament gegenüber. War noch vor kurzem der Antrag Brucks auf Auflösung des Reichsrates von allen anderen Ministern als nicht zweckmäßig abgelehnt worden, änderte sich nun ihre Einstellung. Und so konnte der reaktionäre<pb n="21" ana="XXI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=21"/> Hübner an dem bewußten 8. Jänner in seinem Tagebuch notieren: „Stadion und Bach hatten sich geschmeichelt alle Fraktionen unter ihrem Hut zu vereinigen. Jetzt fangen sie endlich an zu begreifen, was sie früher nicht einsehen wollten, daß es nur einen Ausweg gibt: die Auflösung des Reichstages.“<note type="footnote" n="56">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Hübner</author>, Ein Jahr meines Lebens, 332</bibl>.</note> Diese Bemerkung des Vertrauten des Ministerpräsidenten entsprang nicht seinem Wunschdenken, sondern entsprach der Realität. Denn als am <date when="1849-01-17">17. Jänner 1849</date> im Parlament die Einstellung der fortschrittlichen „Ostdeutschen Post“ und die Abschaffung der Nobilitierungen zur Sprache kam, empfand Stadion die dabei gehaltenen Reden als „gräßlich“ und kam zu dem Schluß: „Es liegt offenbar in der Absicht der Majorität der Kammer, das Ministerium auf welche Weise immer los zu werden. Sie werden nicht ruhen, bis sie oder das Ministerium bricht. Die Auflösung dieser Kammer ist nötig. Es handelt sich um die Opportunität, um die Frage, wann es geschehen soll.“<note type="footnote" n="57">Schreiben Stadions vom <date when="1849-01-18">18. 1. 1849</date>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490102-P-0011.xml">MR. v. <date when="1849-01-02"/>2. 1. 1849</ref>, Beilage.</note> Auch Schwarzenberg war so weit gekommen, daß er vom Reichstag nichts positives mehr erwartete.<note type="footnote" n="58">Schreiben Schwarzenbergs an Windischgrätz v. <date when="1849-01-14">14. 1. 1849</date>, zit. bei <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier, 95 Anm. 31</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Die prinzipielle Auflösung des Reichstages wurde in der Ministerratssitzung vom <date when="1849-01-20">20. Jänner 1849</date>, in der der junge Kaiser den Vorsitz führte, beschlossen. Schwarzenberg erläuterte die Gründe für diesen Schritt – die Radikalisierung des Parlaments und dessen feindselige Haltung gegen die Regierung. Die offizielle Begründung dieser Maßnahme sollte aber, fuhr Schwarzenberg fort, die Notwendigkeit sein, nach der Eroberung Ungarns eine für alle Teile der Habsburgermonarchie gültige Verfassung ins Leben zu rufen. Um die zu erwartende Aufregung zu beschwichtigen, müßte zugleich mit der Parlaments­auflösung eine oktroyierte Verfassung, das Entschädigungsgesetz für die aufgehobenen Urbarialabgaben, ein provisorisches Jagdgesetz und ein Vereinsgesetz publik gemacht werden. Franz Joseph gab zu all diesen Vorschlägen sofort seine Einwilligung.<note type="footnote" n="59">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490120-P-0016.xml#top_2_1_16_7">MR. v. <date when="1849-01-20">20. 1. 1849</date>/VII</ref>.</note> Damit waren die Würfel gefallen. Nur die Frage nach dem „wann“ blieb noch offen. Das Datum hing davon ab, wie schnell die von Schwarzenberg genannten begleitenden Maßnahmen verwirklicht, d. h. die Verfassung und die entsprechenden Gesetze von seinem Kabinett fertiggestellt werden konnten. Der wichtigste Teil dieser Aufgabe war die Ausarbeitung der zu oktroyierenden Verfassung. In einer Reihe von Ministerratssitzungen, beginnend mit dem November Februar 1849, wurde der vorher erstellte Entwurf dieser Verfassung in Beratung genommen, die sich bis zum 24. Februar hinzog.<note type="footnote" n="60">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490211-P-0017.xml#top_2_1_17_3">MR. v. <date when="1849-02-11">11. 2. 1849</date>/III</ref>, <date when="1849-02-12">12. 2. 1849</date>/II, <date when="1849-02-20">20. 2. 1849</date>/I, <date when="1849-02-21">21. 2. 1849</date>/III, <date when="1849-02-23">23. 2. 1849</date>/I und IV, <date when="1849-02-24">24. 2. 1849</date>/I. Siehe dazu auch <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier, 95 ff.</bibl>
                  </note> Neben den Regierungsmitgliedern nahmen auch der vom Hof hochgeschätzte Kübeck und Windischgrätz, der eine einzigartige Sonderstellung innehatte, auf die Textierung und den Inhalt der zukünftige Konstitution des Reiches Einfluß. Und Windischgrätz war mit der Arbeit der Regierung seines Schwagers alles andere als zufrieden, denn seine Absicht ging dahin, die alte ständische Ordnung möglichst zu erhalten. Von dieser war aber im Verfassungsentwurf der Regierung sehr wenig übriggeblieben. Der Feldmarschall beharrte aber auf seinen Ansichten und drohte sogar bei deren Nichtberücksichtigung<pb n="22" ana="XXII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=22"/> mit seinem Rücktritt. Das wiederum rief einen  vehementen Widerstand in der Regierung hervor, sodaß einige Minister bei Annahme der Windischgrätzschen Forderungen ihre Demission ankündigten. Bruck, der nach Pest gereist war, um eine Einigung mit Windischgrätz herbeizuführen, kehrte unverrichteter Dinge zurück. Erst der Sekretär und Vertraute Schwarzenbergs, Hübner, konnte den reaktionären Feldmarschall zur Annahme des Regierungsentwurfes bewegen – mit dem Argument, daß es sich bei dem Entwurf ohnehin nur um ein aus taktischen Gründen erstelltes Provisorium handelte.<note type="footnote" n="61">Zu den Auseinandersetzungen mit Windischgrätz siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Müller</author>, Windischgrätz, 198–203</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier, 97–100</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Hübner</author>, Ein Jahr meines Lebens, 349 ff.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Dieses, wenn auch widerwillige, Einlenken Windischgrätz’ ließ der Regierung nun völlig freie Hand. Den bereits weitgehend ausgearbeiteten Entwürfen wurde der letzte Schliff verliehen und am <date when="1849-03-04">4. März 1849</date> sanktionierte der Kaiser die ihm vorgelegte Verfassung und das Urbarialentschädigungsgesetz.<note type="footnote" n="62">
                     <bibl type="archival">RGBL. 150/1849 Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich</bibl>; <bibl type="archival">RGBL. 151/1849 Durchführungspatent für die Aufhebung des Untertanenverbandes und die Grundentlastung</bibl>.</note> Sofort danach beschloß der Ministerrat, den Reichstag am 6. oder 7. März aufzulösen, „da für diese Tage keine Sitzung ist und mithin der ganze Akt sich auf eine Zuschrift an den Reichstagspräsidenten“ beschränken würde.<note type="footnote" n="63">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490304-P-0028.xml#top_2_1_28_6">MR. v. <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date>/VI</ref>.</note> Schließlich nahm es Stadion auf sich, zumindest jene Abgeordnete, die als loyal der Regierung gegenüber galten, schon vorher von diesem Schritt zu unterrichten. In der Nacht vom 6. auf den 7. März reiste er in Begleitung des Unterstaatssekretärs Helfert nach Kremsier, berief diese Abgeordneten zu sich und machte ihnen die entsprechende Mitteilung. Auf die gegen dieses Vorgehen erhobenen Proteste gab er das Versprechen, die ganze Sache rückgängig zu machen – ein Versprechen freilich, das er nicht halten konnte. Da sich zudem der Reichstagspräsident weigerte, den Beschluß der Regierung zu vollziehen, wurde das kaiserliche Manifest über die Auflösung des Reichstages kurzerhand an das Tor der erzbischöflichen Residenz, dem Versammlungsort der Volksvertretung, angeschlagen.<note type="footnote" n="64">
                     <bibl type="archival">RGBL. 149/1849 Kaiserlich Manifest über die Auflösung des Reichstages</bibl>. Zu diesen Vorgängen siehe die ausführliche Beschreibung in <bibl type="secondary">
                        <author>Helfert</author>, Geschichte Oesterreichs IV/3, 321–330</bibl>, und den Bericht vom <date when="1849-03-07">7. 3. 1849</date> des mit der militärischen Durchführung betrauten Majors Johann Karl Graf Huyn, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490310-P-0031.xml">MR. v. <date when="1849-03-10"/>10. 3. 1849</ref>, Beilage.</note>
               </p>
               <p>Die Auflösung des Kremsierer Reichtages bedeutete zunächst nicht das prinzipielle Ende des verfassungsmäßig festgelegten Mitspracherechtes einer Volksvertretung. Verschiedentlich wiesen Krauß, Bach, Schmerling und Thun bei späteren Beratungen des Ministerrates über Angelegenheiten, die eine Beteiligung des Parlaments laut Konstitution erforderlich gemacht hätte, daß die Beschlüsse des Kabinetts einer nachträglichen Behandlung der Volksvertreter unterzogen werden müßten.<note type="footnote" n="65">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490723-P-0124.xml#top_2_1_124_4">MR. v. <date when="1849-07-23">23. 7. 1849</date>/IV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490802-P-0134.xml#top_2_1_134_1">MR. v. <date when="1849-08-02">2. 8. 1849</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491004-P-0179.xml#top_2_1_179_1">MR. v. <date when="1849-10-04">4. 10. 1849</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491013-P-0185.xml#top_2_1_185_3">MR. v. <date when="1849-10-13">13. 10. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491026-P-0195.xml#top_2_1_195_3">MR. v. <date when="1849-10-26">26. 10. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491030-P-0198.xml#top_2_1_198_4">MR. v. <date when="1849-10-30">30. 10. 1849</date>/IV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491105-P-0202.xml#top_2_1_202_1">MR. v. <date when="1849-11-05">5. 11. 1849</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491108-P-0205.xml#top_2_1_205_1">MR. v. <date when="1849-11-08">8. 11. 1849</date>/I</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491224-P-0236.xml#top_2_1_236_14">MR. v. <date when="1849-12-24">24. 12. 1849</date>/XIV</ref>.</note> Doch das Erstarken der konservativen Kräfte, nicht zuletzt bedingt durch den Friedensabschluß mit Sardinien und die Niederschlagung des ungarischen Aufstandes, rückten die erneute Einberufung<pb n="23" ana="XXIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=23"/> des Reichstages in weite Ferne – bis zu Ende des Jahres 1849 kam diese Angelegenheit bei den Sitzungen des Ministerrates kein einziges Mal zur Sprache.</p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a2-b1-einleitung-3">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_einl.pdf">
               <title type="descr">Finanzen</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Die neue Regierung Schwarzenberg hatte die finanzielle Misere ihrer Vorgängerin geerbt. In der vorletzten Sitzung des nun abgelösten Kabinetts Wessenberg am <date when="1848-10-02">2. Oktober 1848</date> hatte Krauß den Staatsvoranschlag für 1849 zur Sprache gebracht. Bei einem Gesamterfordernis von 163,104.801 fl. und Einnahmen von 101.269.413 fl. bezifferte der Finanzminister das Defizit mit 61.835,403 fl., das sich allerdings unter der – fragwürdigen – Annahme, daß bestimmten Geldsummen aus Lombardo-Venetien und Ungarn einlangen werden, auf 49.335,398 fl. verringern würde. Zudem hatte Krauß betont daß dieses Defizitausmaß nur unter folgenden Bedingungen eingehalten werden könnte: „Wiederherstellung eines geregelten Zustandes und des Verkehrs im Inneren; befriedigende Schlichtung der ungarischen Wirren; Frieden im Verhältnis zum Auslande; Festigkeit des Geldkurses im Inneren durch Regelung des Verhältnisses des Staates zur Nationalbank; endlich Handhabung strenger Gerechtigkeit, sowohl gegen die Staatsgläubiger als gegen die Steuerpflichtigen.“<note type="footnote" n="66">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18481002-P-0126.xml#top_1_1_126_1">MR. v. <date when="1848-10-02">2. 10. 1848</date>/I</ref>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. I, Nr. 126</bibl>.</note> Die Erfüllung dieser Bedingungen lag – vor allem hinsichtlich Ungarns – gegen Ende des Jahres 1848 in weiter Ferne. Im Gegenteil; die beschlossenen militärische Auseinandersetzung mit Ungarn implizierte ein weiteres Ansteigen der Ausgaben. Krauß muß dies klar gewesen sein, als er am <date when="1848-12-04">4. Dezember 1848</date> den Staatsvoranschlag für 1849 erneut dem Reichstag vorlegte (er hatte dies bereits am <date when="1848-10-03">3. Oktober 1848</date> getan, doch der Ausbruch des Wiener Oktoberaufstandes verhinderte eine Beratung darüber): denn nun verlangte er die Bewilligung eines Kredites von 80 Millionen Gulden zur Abdeckung des zu erwartenden Defizits. Nach hitzigen Debatten ermächtigten die Volksvertreter den Finanzminister zu dieser Maßnahme.<note type="footnote" n="67">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490106-P-0012.xml#top_2_1_12_22">MR. v. <date when="1849-01-06">6.1.1849</date>/XXII</ref>.</note>
               </p>
               <p>Zur weiteren kurzfristigen Absicherung der finanziellen Lage griff Krauß im Dezember 1848, von der Nationalbank dazu gedrängt, auf eine, bereits Anfang des Jahres geborene Idee zurück – die Aufnahme einer Anleihe in Rußland.<note type="footnote" n="68">Zum Anleiheversuch in Rußland 1848 siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Kletečka</author> Thomas, Einleitung ÖMR .I, XXX</bibl>.</note> Die österreichische Hoffnung, vom Zarenreich ein Silberdarlehen in der Größenordnung von 30 bis 40 Millionen Gulden zu erhalten, wurde allerdings nicht erfüllt. Die russische Regierung bot lediglich den Umtausch von 40 Millionen Francs – etwa 16 Millionen Gulden – in französischen Renten gegen fünfprozentige österreichische Metalique an.<note type="footnote" n="69">MR v. <date when="1849-02-26">26. 2. 1849</date>/I.</note> Die österreichische Regierung zögerte „unter den dermaligen Konjunkturen Frankreichs“ mit der Realisierung dieses Angebots.<note type="footnote" n="70">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490227-P-0026.xml#top_2_1_26_4">MR. v. <date when="1849-02-27">27. 2. 1849</date>/IV</ref>.</note> Als man sich dann doch entschloß, die russischen Vorschläge mit einigen Modifikationen zu akzeptieren,<note type="footnote" n="71">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490309-P-0030.xml#top_2_1_30_5">MR. v. <date when="1849-03-09">9. 3. 1849</date>/V</ref>.</note> stellte nun Rußland „so herabwürdigende Bedingungen“, daß sie von österreichischer Seite nicht akzeptabel erschienen. Der Versuch,<pb n="24" ana="XXIV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=24"/> auf der Basis des ursprünglichen russischen Angebots zu einem Vertragsabschluß zu kommen, scheiterten schließlich.<note type="footnote" n="72">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490429-P-0058.xml#top_2_1_58_6">MR. v. <date when="1849-04-29">29. 4. 1849</date>/VI</ref>. Zum russischen Anleiheprojekt siehe auch <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author> Harm-Hinrich, Der österreichische Neoabsolutismus: Staatsfinanzen und Politik 1848–1860, 2 Bde. (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 15, Göttingen 1978)</bibl>, hier <quote>Bd. 1, 179 und 188 f.</quote>
                  </note>
               </p>
               <p>Krauß, der auf keine eigene politische Hausmacht zurückgreifen konnte und fachlich umstritten war, hatte in der neuen Regierung einen schweren Stand. Windischgrätz, der der Berufung Krauß’ heftigen Wiederstand entgegengesetzt hatte, startete im Dezember 1848 einen neunen Versuch, ihn durch Kübeck zu ersetzen; zunächst, wie es schien, mit Erfolg. Kübeck erhielt die Einladung, das Finanzministerium zu übernehmen.<note type="footnote" n="73">Siehe dazu die Eintragung Kübecks in seinem Tagebuch vom <date when="1848-12-18">18. 12. 1848</date>, <bibl type="secondary">
                        <author>Kübeck</author> Max Freiherr v. (Hg.), Tagebücher des Carl Friedrich Freiherrn Kübeck von Kübau, 2 Bde. in 3 (Wien 1909)</bibl>, hier <quote>Bd. 2, 31</quote>. Zur Einflußnahme Windischgrätz’ <bibl type="secondary">
                        <author>Gottsmann</author>, Reichstag von Kremsier 39</bibl>.</note> Doch in Olmütz angekommen, erhielt er von Schwarzenberg die fadenscheinige Auskunft, der Zweck seiner Einladung sei bloß die Erstellung eines Gutachtens über die Staatsfinanzen. Krauß, dem diese Vorgänge nicht verborgen geblieben waren und der zu dieser Zeit überdies von der Presse angegriffen wurde, stellte im Ministerrat die Vertrauensfrage. Er erhielt ein einstimmiges Vertrauensvotum.<note type="footnote" n="74">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481228-P-0010.xml#top_2_1_10_4">MR. v. <date when="1848-12-28">28. 12. 1848</date>/IV</ref>.</note> Der Grund für seinen Weiterverbleib auf dem Posten des Finanzministers war wohl in dem Umstand zu suchen, daß es ihm gelungen war, dem Reichsrat die Bewilligung für das 80 Millionen Darlehen abzugewinnen.<note type="footnote" n="75">Siehe dazu die Analyse bei <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 182 f.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Kübeck kam der Aufforderung, sich zu den Staatsfinanzen zu äußern, Ende Dezember nach. Die Kernaussage seines Gutachtens war die Empfehlung, den Staatshaushalt mit Hilfe der Nationalbank zu regeln. Das stand im direkten Widerspruch zu den Absichten des amtierenden Finanzministers. Krauß hatte das Wohlwollen des Parlaments in der Kreditangelegenheit nicht zuletzt durch die Ankündigung erreicht, Steuerreformen durchzuführen. Dieses Vorhaben bedeute eine klare Absage an die Handhabung der Finanzen im vormärzlichen System; es implizierte zugleich die Einbeziehung der Volksvertreter bei finanziellen Fragen. Kübeck hingegen wollte das alte System weitgehend beibehalten und somit Finanzfragen dem Mitspracherecht des Reichsrates entziehen. Krauß war sich dieses politischen Gegensatzes durchaus bewußt. In seiner Replik auf das Kübecksche Gutachten war sein Hauptargument, daß, wie er sich ausdrückte, „die gänzliche Umwälzung des Staatsgebäudes“ geradezu die Vergesell­schaftung der „Finanzeinrichtungen“ bedingte.<note type="footnote" n="76">Kübecks Gutachten vom <date when="1848-12-28">28. 12. 1848</date> und Krauß’ Stellungnahme vom <date when="1849-01-05">5. 1. 1849</date> in <bibl type="archival">HHSTA, Kab. Kanzlei MRZ. 4027/1849</bibl>. Siehe dazu auch <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 183 f.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Um den täglichen Finanzbedarf zu decken, sah sich Krauß dennoch erneut gezwungen die Dienste der Oesterreichische Nationalbank in Anspruch zu nehmen. Es gelang ihm, von ihr einen zinsenlosen, auf ein Jahr befristeten Kredit von 20 Millionen Gulden zu bekommen; allerdings mußte der Staat bei der mit diesem Kredit zusammenhängenden Silberbeschaffung der Bank die Lasten von 4,5 zu 1,5 übernehmen. Wie dringend der<pb n="25" ana="XXV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=25"/> Bargeldbedarf des Staates zu diesem Zeitpunkt war, beweist der Umstand, daß Krauß sich die Genehmigung zu dieser Operation erst nach Abschluß des Vertrages mit der Bank holte.<note type="footnote" n="77">Siehe dazu <quote>ebd.</quote>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490227-P-0026.xml#top_2_1_26_6">MR. v. <date when="1849-02-27">27. 2. 1849</date>/VI</ref>..</note> Seinen Plan verfolgend, die Nationalbank nicht weiter an der Defizitdeckung des Staates verdienen zu lassen, beabsichtigte der Finanzminister auf der Basis der reichsrätlichen Kreditbewilligung möglichst bald eine Staatsanleihe aufzulegen. Bis die so erhofften Einnahmen zu fließen begannen, sollten 3%ige staatliche Kassaanweisungen im Gesamtvolumen von 25 Millionen Gulden emittiert werden, die in den Staats- und Bankkassen als Zahlungsmittel angenommen werden sollten. Die damit verbundene Absicht, den Banknotenumlauf im Zusammenhang mit der schwebenden Staatsschuld einzudämmen, wurde freilich nicht erreicht. Denn die Nationalbank verpflichtete sich zwar, die Kassaanweisungen anzunehmen, behielt sich aber vor, sie nicht wieder auszugeben.<note type="footnote" n="78">Zur Einbringung des Kraußschen Planes siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490106-P-0012.xml#top_2_1_12_22">MR. v. <date when="1849-01-06">6. 1. 1849</date>/XXII</ref>. Der Erlaß des Finanzministeriums vom <date when="1849-02-06">6. 2. 1849</date> über die Emission der Kassaanweisungen publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 118/1849</bibl>. Siehe dazu auch <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 186 f.</bibl>
                  </note> Da sich die Hoffnung des Finanzministers, eine große Staatsanleihe zu plazieren, unter den konkreten Verhältnissen nicht realisieren ließ,<note type="footnote" n="79">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490226-P-0025.xml#top_2_1_25_2">MR. v. <date when="1849-02-26">26. 2. 1849</date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490323-P-0038.xml#top_2_1_38_5">MR. v. <date when="1849-03-23">23. 3. 1849</date>/V</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490519-P-0073.xml#top_2_1_73_8">MR. v. <date when="1849-05-19">19. 5. 1849</date>/VIII</ref>.</note> entschloß sich Krauß im Juni 1849, erneut 3%ige staatliche Kassaanweisungen – ebenfalls mit einem Volumen von 25 Millionen Gulden – herauszugeben; diesmal allerdings mit Zwangskurs.<note type="footnote" n="80">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490625-P-0106.xml#top_2_1_106_4">MR. v. <date when="1849-06-25">25. 6. 1849</date>/IV</ref>.</note>
               </p>
               <p>Dieser Maßnahme waren einige Turbulenzen um die von Krauß verfolgte Finanzpolitik vorausgegangen. Durch die Weigerung der Nationalbank, die staatlichen Kassaanweisungen der ersten Emission wieder in Umlauf zu bringen, war es zwangsläufig zu einer Vermehrung der Noten der Nationalbank gekommen. Da die Bankausweise monatlich publiziert wurden – im Gegensatz zur ausgegebenen Summe der Kassaanweisungen – konnte die Öffentlichkeit das Anwachsen des Staatsdefizits darin ablesen. Dies führte zu einer allgemeinen Verunsicherung und zu einem Inflationsschub, was bei der labilen politischen Lage Anlaß zur Besorgnis auf Seite der Regierung gab.<note type="footnote" n="81">Schwarzenberg drängte auf die Abhaltung einer Konferenz unter Zuziehung von Sachverständigen aus Industrie, Handel und Bankwesen, siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490604-P-0087.xml#top_2_1_87_1">MR. v. <date when="1849-06-04">4. 6. 1849</date>/I</ref>.</note> Wiederum, wie im Dezember 1848, wurde die Frage aufgeworfen, ob der Posten des Finanzministers mit Kübeck besetzt werden sollte. Doch auch diesmal, bedingt durch grundsätzliche politische Überlegungen, konnte Krauß seine Stellung halten.<note type="footnote" n="82">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 193</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Nach der Niederschlagung des ungarischen Aufstandes und dem Friedensabschluß mit Sardinien, in dem u. a. eine Kriegsentschädigung an Österreich von 75 Millionen Francs – etwa 29 Millionen Gulden – vereinbart worden war, sah Krauß den Moment gekommen, die neue Staatsanleihe auszuschreiben. Das Anleihevolumen lag bei 70 Millionen Gulden; bei Bedarf sollte es auf 85 Millionen ausgeweitet werden. Getreu seiner Linie, wurde die Nationalbank weitgehend von dem Unternehmen ausgeschlossen und die Subskription öffentlich aufgelegt. Da die erhoffte Summe von 70 Millionen nicht ganz aufgebracht werden konnte, durfte sich die Bank mit etwas über drei Millionen<pb n="26" ana="XXVI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=26"/> doch noch beteiligen.<note type="footnote" n="83">Zu den Vorbereitungen der Anleiheausschreibung siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490817-P-0147.xml#top_2_1_147_6">MR. v. <date when="1849-08-17">17. 8. 1849</date>/VI</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490821-P-0151.xml#top_2_1_151_5">MR v. <date when="1849-08-21">21. 8. 1849</date>/V</ref>; zur Auflegung selbst <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490823-P-0153.xml">MR. v. <date when="1849-08-23">23. 8. 1849</date>/I</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490909-P-0165.xml#top_2_1_165_5">MR. v. <date when="1849-09-09">9. 9. 1849</date>/V</ref>. Zur Teilnahme der Nationalbank <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491016-P-0188.xml#top_2_1_188_10">MR. v. <date when="1849-10-16">16. 10. 1849</date>/X</ref>.</note> Die Anleihesumme wurde – bis auf den unbedeutenden Betrag von 4.000 fl. – zur Gänze im Inland aufgebracht.<note type="footnote" n="84">Die statistische Übersicht der Anleihe nach Herkunftsort in <bibl type="archival">FA., FM., Präs 12111/1849</bibl>.</note> Den Großteil sowohl der Anleihe als auch der sardinischen Kriegsentschädigung verwendete Krauß zur Umsetzung seines finanzpolitischen Zieles, nämlich der „Regelung des Verhältnisses des Staates zur Nationalbank“. Am <date when="1849-12-06">6. Dezember 1849</date> schloß er mit der Bank ein Abkommen über die Tilgung der seit Ausbruch der Revolution dem Staat gewährten Kredite, alles in allem etwa 97 Millionen Gulden.<note type="footnote" n="85">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 631</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Ein integrierter Bestandteil der Kraußschen Finanzpolitik war die Ausgliederung der Kosten für die Zivilverwaltung der aufständischen Reichsteile Ungarn und Lombardo-Venetien. Dem Verursacher­prinzip folgend, sollten diese Kosten aus den jeweiligen Landeseinnahmen gedeckt werden.<note type="footnote" n="86">Im Budgetvoranschlag für 1849, siehe dazu Anm. 66, waren Ausgaben für diese beiden Königreiche nicht berücksichtigt.</note> Darüber hinaus bestand bereits seit dem Jahr 1848 die Absicht, den militärischen Aufwand in Lombardo-Venetien aus den im Land selbst aufgebrachte Mittel zu decken.<note type="footnote" n="87">Siehe dazu die diesbezügliche Erklärung des damals neuernannten Zivilkommissärs Albert Graf Montecuccoli-Laderchi in seinem Schreiben an Doblhoff vom <date when="1849-07-18">18. 7. 1849</date>, <bibl type="archival">FA., FM., Präs 3681/1848 (Abschrift)</bibl>.</note> Die zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen bestanden in zum Teil „wilden“ Requirierungen durch die Armee und der Einführung von Sondersteuern.<note type="footnote" n="88">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 202–209</bibl>.</note> Doch auch diese Maßnahmen, die das Land finanziell ausbluteten und politisch bedenklich erschienen, konnten das sich abzeichnende Defizit nicht abwenden. Schließlich fand man einen Ausweg aus der drohenden Finanzmisere: es wurde eine Emission von 70 Millionen Lire (etwas über 23 Millionen Gulden) Papiergeldes, der sogenannten Tresorscheine, das mit drei Prozent verzinst war, in die Wege geleitet.<note type="footnote" n="89">Erlaß des Finanzministeriums vom <date when="1849-04-06">6. 4. 1849</date>, publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 210/1849</bibl>.</note> Da das höchst unpopuläre Papiergeld bei der Bevölkerung auf Ablehnung stieß, wurden, entgegen dem ursprünglichen Plan, Tressorscheine bis zu fünf Lire herab ausgegeben und deren Zwangskurs eingeführt.<note type="footnote" n="90">Siehe dazu MR . v. <date when="1849-06-15">15. 6. 1849</date>/XI.</note> Zur Stabilisierung der lombardo-venezianischen Finanzen versuchte Krauß die Verminderung des Aufwandes für die unter Radetzkys Kommando stehenden Armee durchzusetzen. Eine Bemühung, die auf den strikten Widerstand des Feldmarschalls stieß – erst im November 1849 konnte der Finanzminister seine Absicht in die Tat umsetzen.<note type="footnote" n="91">Siehe dazu MR. v. 15,12,1848/I, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490108-P-0013.xml#top_2_1_13_3">MR . v. <date when="1849-01-08">8. 1. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491114-P-0210.xml#top_2_1_210_3">MR. v. <date when="1849-11-14">14. 11. 1849</date>/III</ref> und MR. v. 16,11,1849/VII.</note>
               </p>
               <p>Anders als in Lombardo-Venetien konnte das Mittel der Sondersteuern wegen der unzureichenden Steuerverfassung in Ungarn nicht angewandt werden.<note type="footnote" n="92">Zur ungarischen Steuerverfassung siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 16 f.</bibl>; zur Verwerfung des Planes einer Sondersteuer siehe <quote>ebd., 228 f.</quote>
                  </note> Somit blieb als einzige Möglichkeit zur Sicherstellung der Militärbedürfnisse die Requirierung. Die<pb n="27" ana="XXVII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=27"/> finanzielle Deckung dieser Vorgangsweise stellte den Finanzminister vor ein weiteres Problem. Da auch in den Ländern der Stephanskrone der Armeeaufwand aus den Landesmitteln getragen werden sollte und das von der ungarischen Regierung in Umlauf gebrachte Papiergeld, die sogenannten Kossuthnoten, von der Wiener Regierung nach einigem Zögern für ungültig erklärt worden waren, entschloß sich Krauß, Anweisungen auf die zukünftigen Landeseinkünfte – mit Zwangskurs und nur für Ungarn geltend – herauszugeben.<note type="footnote" n="93">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490308-P-0029.xml#top_2_1_29_3">MR. v. <date when="1849-03-08">8. 3. 1849</date>/III</ref>. Zum Problem der Kossuthnoten siehe Kapitel Ungarn.</note> Infolge der Schwierigkeiten bei der Annahme dieser Anweisungen, insbesondere durch das Militär, sah sich Krauß schließlich allerdings gezwungen, die Gültigkeit dieses Zahlungs­mittels auch auf die übrigen Kronländer auszudehnen.<note type="footnote" n="94">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490730-P-0131.xml#top_2_1_131_1">MR. v. <date when="1849-07-30">30. 7. 1849</date>/I</ref>.</note> Damit gab er das Prinzip der Trennung der Staatsfinanzen von jenen der „Rebellenprovinzen“ auf; die ungarischen Landesanweisungen trugen nun direkt zur Vermehrung der schwebenden Staatschuld bei.<note type="footnote" n="95">Die in Umlauf gebrachte Summe der ungarischen Landesanweisungen belief sich alles in allem auf 24,4 Millionen Gulden, siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 233</bibl> insbesondere <quote>Anm. 133</quote>.</note>
               </p>
               <p>Der Jahresabschluß für das Jahr 1849 wies eine erschütternde Billanz auf. Bei Einnahmen von 139,3 Millionen Gulden und Ausgaben von 259,1 Millionen Gulden ergab sich ein Defizit von 119,8 Millionen Gulden – beinahe eine Verdoppelung des Defizites von 1848. Den Löwenanteil daran hatte die Finanzierung der Militäroperation mit 152,3 Millionen Gulden; auch hier fast eine Verdoppelung gegenüber 1848.<note type="footnote" n="96">Zum Jahresabschluß für das Jahr 1849 siehe <quote>ebd. 2, 1099, Tabelle 62</quote>.</note>
               </p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a2-b1-einleitung-4">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_einl.pdf">
               <title type="descr">Ungarn</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Nachdem Ferdinand I. (V.) bereits mit Ah. Handschreiben vom <date when="1848-10-03">3. Oktober 1848</date> den ungarischen Reichstag aufgelöst, alle Beschlüsse dieses Reichstages, die nicht die königliche Sanktion erhalten hatten, für ungültig erklärt und Jellačić zu seinem Stellvertreter und Befehlshaber aller in den Ländern der Stephanskrone stationierten Truppen ernannt hatte, war der Bruch mit der cisleithanischen Reichshälfte vollzogen worden, die Weichen Richtung einer militärischen Konfrontation gestellt worden. Zum Vollstrecker dieser Konfrontation wurde Windischgrätz auserkoren.</p>
               <p>Windischgrätz begann seine militärischen Operationen Mitte Dezember 1848; bereits am <date when="1849-01-05">5. Jänner 1849</date> zog er in Budapest ein.<note type="footnote" n="97">Zum militärischen Verlauf des ungarischen Feldzuges siehe detailliert <bibl type="secondary">
                        <author>Rüstow</author> Wilhelm, Geschichte des ungarischen Insurrections-Krieges in den Jahren 1848 und 1849, 2 Bde. (Zürich 1860/1861)</bibl>.</note> Unter der Annahme, die ungarische „Rebellion“ sei damit im großen und ganzen niedergeschlagen, wandte sich der Feldmarschall den politisch-administrativen Angelegenheiten des Landes zu. Seine Bemühungen, die Verwaltung im Gang zu halten, wurde durch den „Mangel an geeigneten Individuen“ erschwert. Den Grund für die mangelnde Bereitschaft, in den österreichischen Staatsdienst einzutreten, lag darin, daß viele der Überzeugung waren, „daß man die alte Constitution und die Märzerrungenschaften berücksichtigen müsse“. Doch Windischgrätz war der festen Auffassung, daß „die vom Kaiser in übergroßer Milde gewährten Concessionen“ durch die<pb n="28" ana="XXVIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=28"/> Rebellion verwirkt worden waren.<note type="footnote" n="98">Schreiben Windischgrätz’ an Schwarzenberg vom <date when="1848-12-22">22. 12. 1848</date>, zit. bei <bibl type="secondary">
                        <author>Walter</author> Friedrich, Von Windischgrätz über Welden zu Haynau. Wiener Regierung und das Armee-Oberkommando in Ungarn 1849/50</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <title>Buchreihe der Südostdeutschen Historischen Kommission</title> 3 (München 1959) 68–161, hier 81</bibl>.</note> Das erklärte er auch unumwunden einer Deputation des ungarischen Reichstages, die mit dem Ersuchen um die Garantie der königlichen Konzessionen des Jahres 1848 am <date when="1849-01-03">3. 1. 1849</date> bei ihm vorstellig wurde, und machte den Abgesandten klar, was sein Ziel war – die bedingungslose Kapitulation der Rebellen.<note type="footnote" n="99">Siehe dazu <quote>ebd. 82</quote>.</note>
               </p>
               <p>Die Frage der Behandlung Ungarns nach der – wie man meinte – baldigen militärischen Unterwerfung beschäftigte auch von Anfang an die Wiener Regierung. Bereits Ende November 1848 hatte der ungarische Konservative Graf Johann Mailáth die Aufforderung erhalten, sich zu diesem Thema zu äußern.<note type="footnote" n="100">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481216-P-0004.xml#top_2_1_4_2">MR. v. <date when="1848-12-16">16. 12. 1848</date>/II</ref>, Anm. 3.</note> Seine Vorschläge wurden jedoch verworfen, da sie „allzusehr dem vormärzlichen Verhältnissen dieses Landes angepaßt“ waren. Statt dessen zog der Ministerrat die Vorschläge des Hofrates Ludwig Carl v. Rosenfeld in Betracht, die darauf hinausliefen, das eroberte Land nach nationalen Gesichtpunkten in politische und Verwaltungseinheiten einzuteilen und die Verwaltung längere Zeit durch das Militär besorgen zu lassen. Darüber hinaus beschloß die Regierung, ein Komitee „zu eindringlichen Prüfung und Begutachtung der ungarischen Angelegenheiten“ unter dem Vorsitz Kübecks einzuberufen. Windischgrätz erklärte sich mit den Rosenfeldschen Vorschlägen nur bedingt einverstanden; vor allem die Einteilung nach nationalen Kriterien entsprach nicht seinen politischen Vorstellungen.<note type="footnote" n="101">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481227-P-0009.xml#top_2_1_9_3">MR. v. <date when="1848-12-27">27. 12. 1848</date>/III</ref>.</note> Als einer der wichtigsten Protagonisten der unverblümten Reaktion wollte er möglichst alle Errungenschaften der Revolution beseitigen und zu den vormärzlichen Verhältnissen zurückkehren. Im konkreten Fall hieß es, die alte ständische Verwaltungs- und Verfassungsordnung Ungarns wiederherzustellen. Die von Windischgrätz in den eroberten Landesteilen errichtete Verwaltungsstruktur orientierte sich so weit wie möglich an den alten Verwaltungsstrukturen, wenngleich die höchste Entscheidungsgewalt dem Militär vorbehalten blieb. Die Posten von der mittleren Verwaltungsebene abwärts wurde mit ungarischen Konservativen, überwiegend Aristokraten, besetzt, deren Bestreben dahin ging, „die verfassungsmäßige Freiheit auf der starken Grundlage der guten Ordnung in kurzer Zeit „ wieder zu errichten.<note type="footnote" n="102">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Sashegyi</author> Oskar, Ungarns politische Verwaltung in der Ära Bach 1849–1860 (= Zur Kunde Südosteuropas II/7, Graz 1979) 12</bibl>; zur Struktur- und Personalpolitik Windischgrätz siehe <quote>ebd. 8–12</quote>.</note> Die Beibehaltung der alten ungarischen Verfassung war auch das erklärte Ziel Windischgrätz’. Als ihm Stadion Ende Dezember 1848 seine Denkschrift über die künftige Behandlung Ungarns vorlegte, die im wesentlichen auf die Eingliederung Ungarns in einen zentralistisch gelenkten Gesamtstaat und die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Nationalitäten auch jenseits der Leitha hinauslief, notierte der Fürst: „Die 800jährige Verfassung Ungarns ganz zu vernichten und einen Neubau zu gründen [sei] bei dem allgemeinen Revolutionsfieber unmöglich.“<note type="footnote" n="103">Die Denkschrift Stadions vom <date when="1848-12-27">27. 12. 1848</date> abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                        <author>Helfert</author> Alexander Freiherr v., Geschichte Oesterreichs vom Ausgange des Wiener October-Aufstandes 1848, Bd. IV/1 (Prag 1872) Anhang 41– 45</bibl>. Die Bemerkungen Windischgrätz zit. bei <bibl type="secondary">
                        <author>Müller</author>, Windischgrätz 206</bibl>.</note>
               </p>
               <p>
                  <pb n="29" ana="XXIX" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=29"/>Das Komitee zur Beratung der ungarische Angelegenheiten nahm seine Arbeit Mitte Februar 1849 auf und erstellte binnen kurzer Zeit detaillierte Vorschläge zur künftigen Verwaltungsorganisation des Landes. Seine Arbeit war allerdings vergeblich,<note type="footnote" n="104">Die Vorschläge des Komitees abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                        <author>Schlitter</author> Hans, Versäumte Gelegenheiten. Die oktroyierte Verfassung vom <date when="1849-03-04">4. März 1849</date> (Zürich/Leipzig/Wien 1920) 92– 143</bibl>.</note> denn mit der Oktroyierung der Märzverfassung, die ausdrücklich auch für die Länder der Stephanskrone zu gelten hatte, erlosch der Anspruch auf eine Sonderstellung Ungarns. Allein der Umstand, daß die Regierung das Komitee seine Arbeit verrichten ließ, ohne es zumindest über die beabsichtigte grundsätzliche politische Richtung bezüglich Ungarns unterrichtet hätte, zeigt die Unsicherheit des Kabinetts Schwarzenberg in dieser Frage. Tatsächlich war Anfang Jänner 1849 noch keineswegs entschieden, ob, wie in der Stadionschen Denkschrift vom Dezember 1848 postuliert, ob die ungarische Verfassung außer Kraft gesetzt werden sollte.<note type="footnote" n="105">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490109-P-0014.xml#top_2_1_14_5">MR. v. <date when="1849-01-09">9. 1. 1849</date>/V</ref>.</note> Einen Monat später wurde „die Herstellung jener Einheit in der höchsten Verwaltung der Gesamtmonarchie, die mit der Beibehaltung der früheren Verhältnisse Ungarns neben den constitutionellen Formen Österreichs zur Unmöglichkeit geworden war“, zur politischen Leitlinie im Verhältnis Ungarns zum übrigen Teil des Habsburgerstaates erhoben.<note type="footnote" n="106">Schreiben (K.) Schwarzenbergs an Apponyi, dem Leiter des ungarischen Komitees, vom <date when="1849-02-12">12. 2. 1849</date>, <bibl type="archival">HHSTA., Kab. Kanzlei MRZ. 709/1849</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Neben den grundsätzlichen Überlegungen über die zukünftige Behandlung Ungarns sah sich die Wiener Regierung mit dem konkreten Problem der sogenannten Kossuthnoten konfrontiert. Die ungarische Regierung hatte bereits Mitte 1848 – vom Palatin sanktioniert – damit begonnen, Ein- und Zweigulden Papiergeld herauszugeben. Zur Deckung des Defizits fuhr sie dann mit dieser Praxis fort; Papiergeld in höherer Stückelung wurde in Umlauf gebracht, nun ohne königliche Sanktion. Als die österreichische Armee in Ungarn einrückte, waren die Kossuthnoten zum fast ausschließlichen Zahlungsmittel des Landes geworden.<note type="footnote" n="107">Bis zur Besetzung Pests durch die österreichischen Truppen waren 20 Millionen Gulden Kossuthnoten ausgegeben worden, weitere 42 Millionen wurden in Debreczin gedruckt, <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 222 Anm. 92</bibl>.</note> Nach der Besetzung Pests setzte Windischgrätz sofort das von der ungarischen Regierung herausgegebene Papiergeld außer Kurs, bis auf die vom Palatin legalisierten Ein- und Zweiguldennoten. Das Ministerium Schwarzenberg nahm in dieser Frage zunächst eine vorsichtigere Haltung ein. Das hing mit der Absicht zusammen, das Militär aus den Mitteln des zu erobernden Landes zu finanzieren. Bei einer vollständigen Ungültigkeitserklärung der Kossuthnoten, hätten österreichischerseits größere Geldbeträge zur Verfügung gestellt werden müssen, da sonst der Zahlungsverkehr zusammengebrochen wäre. Zudem befürchtete man durch ein Verbot der Verwendung des ungarischen Papiergeldes die Pauperisierung weiter Bevölkerungsteile mit unabschätzbaren politischen Folgen. Der Ausweg wurde schließlich in der Herausgabe der auf die zukünftigen Einnahmen Ungarns lautenden Anweisungen gefunden, womit die Liquiditätsprobleme behoben werden sollten. Inzwischen hatte aber Windischgrätz teilweise seine Meinung geändert. Das ging im wesentlichen auf den Einfluß der aristokratischen ungarischen Altkonservativen zurück, mit denen sich der Feldmarschall in<pb n="30" ana="XXX" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=30"/> der Absicht, sie bei der politischen und Verwaltungsorganisierung des Landes einzusetzen, umgeben hatte. Diese Gruppe aber war bei aller Abneigung der Tätigkeit der ungarischen Revolutionsregierung daran interessiert, als Zeichen der ungebrochenen Kontinuität der Sonderstellung Ungarns die Frage der Kossuthnoten erst nach der Niederwerfung der Revolution und in Eigenverantwortung zu lösen. Erst nach erheblichen Schwierigkeiten, und nachdem die Dotierung seiner Armee halbwegs gesichert erschien, konnte Windischgrätz dazu bewogen werden, das Verbot der Kossuthnoten tatsächlich in Kraft zu setzen.<note type="footnote" n="108">Zur Behandlung der Kossuthnoten siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481216-P-0004.xml#top_2_1_4_4">MR. v. <date when="1848-12-16">16. 12. 1848</date>/IV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481219-P-0005.xml#top_2_1_5_8">MR. v. <date when="1848-12-19">19. 12. 1848</date>/VIII</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490112-P-0015.xml#top_2_1_15_8">MR. v. <date when="1849-01-12">12. 1. 1849</date>/VIII</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490223-P-0022.xml#top_2_1_22_2">MR. v. <date when="1849-02-23">23. 2. 1849</date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490308-P-0029.xml#top_2_1_29_3">MR. v. <date when="1849-03-08">8. 3. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490309-P-0030.xml#top_2_1_30_6">MR. v. <date when="1849-03-09">9. 3. 1849</date>/VI</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490405-P-0044.xml#top_2_1_44_1">MR. v. <date when="1849-04-05">5. 4. 1849</date>/I</ref>. Siehe dazu auch die analytische Darstellung bei <bibl type="secondary">
                        <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 221–227</bibl> mit umfangreichen Quellen- und Literaturhinweisen.</note>
               </p>
               <p>Die Differenzen in den Auffassungen zwischen Windischgrätz und der Wiener Zentralregierung über die Stellung Ungarns führten schon frühzeitig zu dem Plan der „Absendung eines höheren Zivilbeamten, . . ., um an der Seite des Feldmarschalls Fürst Windischgrätz die zu schaffende provisorische Administration in Ungarn in eine den Interessen der Gesamtmonarchie und ihrer inneren Einheit günstigen Richtung zu erhalten“. Doch vorläufig kam diese Absicht nicht zur Ausführung.<note type="footnote" n="109">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490106-P-0012.xml#top_2_1_12_2">MR. v. <date when="1849-01-06">6. 1. 1849</date>/II</ref>.</note> Erst zwei Monate später wurde die Idee erneut aufgegriffen und Kübeck mit dieser Aufgabe betraut.<note type="footnote" n="110">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490308-P-0029.xml#top_2_1_29_3">MR. v. <date when="1849-03-08">8. 3. 1849</date>/III</ref>. Siehe dazu auch <bibl type="secondary">
                        <author>Walter</author> Friedrich, Die Ofener Sendung des Freiherrn Carl Friedrich Kübeck von Kübau (März/April 1849)</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <title>Südostdeutsches Archiv</title> 3 (1960) 182–197</bibl>.</note> Windischgrätz hatte zwar, da er sich durch das Anwachsen der Verwaltungs­geschäfte überfordert sah, selbst um die Beistellung eines provisorischen Regierungskomissärs angesucht, <note type="footnote" n="111">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Ders.</author>, Von Windischgrätz über Welden zu Haynau. Wiener Regierung und das Armee-Oberkommando in Ungarn 1849/50</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <title>Buchreihe der Südostdeutschen Historischen Kommission</title> 3 (München 1959) 68–161, hier 98</bibl>.</note> doch die Absendung Kübecks berührte den Feldmarschall sichtlich unangenehm. <note type="footnote" n="112">Tagebucheintrag Kübecks vom <date when="1849-03-19">19. 3. 1849</date>, <bibl type="secondary">
                        <author>Kübeck</author>, Tagebücher II/3, 42 f.</bibl>
                  </note> Kübeck, der Windischgrätz politisch sehr nahe stand und auch dessen Absichten hinsichtlich der künftigen Behandlung Ungarns weitgehend teilte, sollte die ihm persönlich widerstrebende ungarische Politik der Regierung vertreten. Seine Mission war von keinem Erfolg gekrönt. Sein Bericht über seine Unterredungen mit Windischgrätz zeichnete ein düsteres Bild. Nicht die politischen und verwaltungstechnischen Maßnahmen standen hier aber im Vordergrund, sondern sie sich verschlechternde militärische Situation.<note type="footnote" n="113">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Walter</author>, Von Windischgrätz über Welden Haynau zu Haynau 105f.</bibl>
                  </note> Tatsächlich hatte Windischgrätz nach den raschen Anfangserfolgen seiner Truppen den Feldzug gegen die „Aufständischen“ als erfolgreich angesehen und es verabsäumt, die „Rebellion“ gänzlich zu liquidieren. Dies gab dem ungarischen Regierungsheer die Gelegenheit, sich zu reorganisieren und in die Offensive zu gehen, mit dem Ergebnis, daß die Lage der kaiserlichen Truppen nahezu unhaltbar wurde.<note type="footnote" n="114">Zum Verlauf des ungarischen Feldzuges siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Kiszling</author> Rudolf, Die Revolution im Kaisertum Österreich 1848– 1849, 2 Bde. (Wien 1948) hier Bd. 2, 50 ff. und 83 ff.</bibl>
                  </note> Die militärischen Rückschläge beunruhigten die österreichische Regierung zusehends. Gegen Ende März sprach die Mehrheit der Kabinettsmitglieder Kritik an der „fehlerhaften<pb n="31" ana="XXXI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=31"/> Leitung der militärischen Operationen“ aus und äußerte den Wunsch, „auch in administrativer und politischer Beziehung einen Wechsel in der nächsten Umgebung des Feldmarschalls“ durchzuführen.<note type="footnote" n="115">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490323-P-0038.xml#top_2_1_38_4">MR. v. <date when="1849-03-23">23. 3. 1849</date>/IV</ref>. Die Kritiker waren Bach, Bruck, Krauß, Thinnfeld und Kulmer.</note> Kritik kam auch von militärischer Seite. Vor allem FML. Ludwig Freiherr v. Welden, damals Zivil- und Militärgouverneur von Wien, geißelte in einer Denkschrift, die den Gegenstand einer Beratung des Ministerrates bildete, die Versäumnisse Windischgrätz’.<note type="footnote" n="116">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490331-P-0041.xml#top_2_1_41_5">MR. v. <date when="1849-03-31">31. 3. 1849</date>/V</ref>. Siehe dazu auch <bibl type="secondary">
                        <author>Walter</author>, Von Windischgrätz über Welden zu Haynau 101ff.</bibl>
                  </note> Am <date when="1849-04-12">12. 4. 1849</date> war es dann so weit. Windischgrätz wurde seines Kommandos enthoben und Welden zu seinem Nachfolger bestellt.<note type="footnote" n="117">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490412-P-0047.xml">MR. v. <date when="1849-04-12">12. 4. 1849</date>/I</ref>. Siehe dazu auch <bibl type="secondary">
                        <author>Müller</author>, Windischgrätz 227– 234 und Kiszling, Revolution 2, 77ff.</bibl>
                  </note> Der neue Oberkommandierende wurde auch zum Leiter der Zivilverwaltung in Ungarn ernannt – allerdings nur provisorisch. Hatte die Wiener Regierung gehofft, ein willfähriges Werkzeug zur Durchführung ihrer Pläne zur Gestaltung der ungarischen Verhältnisse in der Person Weldens gefunden zu haben, so sah sich enttäuscht. Denn der Feldmarschalleutnant verfolgte seine eigene Politik. Und diese war, zum Mißvergnügen des Wiener Kabinetts, vom Einfluß der magyarischen Konservativen geprägt.<note type="footnote" n="118">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Sashegyi</author>, Ungarns politische Verwaltung 18 f.</bibl>
                  </note> Kulmer bemerkte dazu nach einer Unterredung mit Welden, dieser wolle offenbar „die Macht selbst in den Händen behalten“.<note type="footnote" n="119">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490522-P-0076.xml#top_2_1_76_3">MR. v. <date when="1849-05-22">22. 5. 1849</date>/III</ref>.</note>
               </p>
               <p>Der Kommandowechsel an der Spitze der österreichischen Truppen in Ungarn hatte keine Verbesserung gebracht; im Gegenteil, das siegreiche Vorgehen der Honved ließ eine militärische Katastrophe der kaiserlichen Armee befürchten. Unter dem Druck der Ereignisse wurde die Frage, ob russische Hilfe zur Niederschlagung der ungarischen „Rebellion“ in Anspruch genommen werden sollte, immer aktueller. Das Zarenreich war bereits Anfang Februar 1849 den bedrängten österreichischen Truppen in Siebenbürgen zu Hilfe geeilt. Dabei hatte es sich allerdings um eine lokal wie zeitlich begrenzte Operation gehandelt, die zudem als eine nicht von Regierungsseite initiierte Aktion dargestellt worden war.<note type="footnote" n="120">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Roberts</author> Ian W., Nicholas I and the Russian Intervention in Hungary (London 1991) 78–98</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Andics</author> Erzsébet, Das Bündnis Habsburg-Romanow. Vorgeschichte der zaristischen Intervention in Ungarn im Jahre 1849 (Budapest 1963) 118–121</bibl>.</note> Denn für Schwarzenberg und seine Regierung hätte die offizielle Zuziehung einer ausländischen bewaffneten Macht zur Lösung der inneren militärischen Schwierigkeiten einen zu großen Prestigeverlust bedeutet. Auch erschien die Einmischung Rußlands, der reaktionären Macht Europas, dem überwiegenden Teil des Kabinetts aus innenpolitischen Rücksichten nicht opportun.<note type="footnote" n="121">Zur Diskussion der Minister über diese Angelegenheit siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490323-P-0038.xml#top_2_1_38_4">MR. v. <date when="1849-03-23">23. 3. 1849</date>/IV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490329-P-0039.xml#top_2_1_39_1">MR. v. <date when="1849-03-29">29. 3. 1849</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490403-P-0042.xml#top_2_1_42_2">MR. v. <date when="1849-04-03">3. 4. 1849</date>/II</ref>.</note> Die Frucht seiner Bemühungen bestand zunächst in einer militärisch-politischen Geste – das Zarenreich ließ massiv Truppen an der galizischen Grenze aufmarschieren. Einer der stärksten Befürworter einer russischen Intervention war – zunächst aus politischen Gründen – Windischgrätz. Seine eigenen militärischen Mißerfolge bestärkten ihn nur in seiner<pb n="32" ana="XXXII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=32"/> Absicht.<note type="footnote" n="122">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Kerchnave</author> Hugo, Feldmarschall Alfred Fürst Windisch-Graetz und die Russenhilfe 1849</bibl>. In: <bibl type="archival">MIÖG 43 (1929) 325– 375</bibl>.</note> Aber auch Welden, der sich anfangs gegen ein Eingreifen Rußland ausgesprochen hatte, änderte, nachdem er sich mit der Lage der ihm unterstellten Armee vertraut gemacht hatte, sehr bald seine Meinung. Schwarzenberg, der bereits die prinzipielle Zusage für eine russische Militärhilfe erreicht hatte, war nun – Mitte April 1849 – entschlossen, Rußland tatsächlich zur Unterdrückung der ungarischen „Rebellion“ herbeizurufen. Seine Verhandlungen mit Rußland hatte Schwarzenberg seinem Kabinett offensichtlich nicht mitgeteilt. So waren seine Ministerkollegen noch in der Phase, in der es nicht mehr darum ging ob, sondern wann und unter welchen Umständen die russische Intervention stattfinden würde, gegen diese Intervention. Unter geschickter Ausnutzung der einlaufenden Meldungen über die sich verschlechternde Situation auf dem Kriegsschauplatz bereitete der Ministerpräsident in den Sitzungen des Ministerrates sein Vorhaben vor, um seinem Kabinett schließlich lakonisch mitzuteilen, daß eine Anfrage um russische Hilfe bereits nach St.Petersburg abgegangen sei. Das Ansuchen erhielt mit dem von Franz Joseph eigenhändig verfaßten Schreiben an den Zaren vom <date when="1849-05-01">1. 5. 1849</date>, in dem er um Waffenhilfe bat, einen hochoffiziellen Charakter – eine Forderung der Russen, auf die einzugehen Schwarzenberg lange gezögert hatte.</p>
               <p>Welden, der letztlich so auf das Eingreifen der Russen gedrängt hatte, sah sich trotz der anlaufenden Hilfestellung überfordert. Gegen Ende Mai 1849 bat er um seine Abberufung. Am <date when="1849-05-30">30. 5. 1849</date> wurde er seines Postens enthoben und Julius Freiherr von Haynau zu seinem Nachfolger ernannt.<note type="footnote" n="123">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490529-P-0082.xml#top_2_1_82_2">MR. v. <date when="1849-05-29">29. 5. 1849</date>/II</ref>.</note>
               </p>
               <p>Den neuerlichen Wechsel des Oberkommandos in Ungarn nahm die Regierung zum Anlaß dem Nachfolger Weldens, nicht mehr so weitreichende Befugnisse einzuräumen. Die Zivilverwaltung sollte in die Hände eines Ministerialkommissärs gelegt werden, der einzig die Weisungen der Regierung zu befolgen hätte.<note type="footnote" n="124">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490529-P-0082.xml#top_2_1_82_3">MR. v. <date when="1849-05-29">29. 5. 1849</date>/III</ref>.</note> Für diesen Posten wurde auf eindringlichen Wunsch Bachs Carl Freiherr v. Geringer ausersehen.<note type="footnote" n="125">Zur von Bach betriebenen Bestellung Geringers siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490523-P-0077.xml#top_2_1_77_4">MR. v. <date when="1849-05-23">23. 5. 1849</date>/IV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490524-P-0078.xml#top_2_1_78_3">MR. v. <date when="1849-05-24">24. 5. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490525-P-0079.xml#top_2_1_79_4">MR. v. <date when="1849-05-25">25. 5. 1849</date>/IV</ref> , <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490526-P-0080.xml#top_2_1_80_2">MR. v. <date when="1849-05-26">26. 5. 1849</date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490529-P-0082.xml#top_2_1_82_3">MR. v. <date when="1849-05-29">29. 5. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490529-P-0082.xml#top_2_1_82_3">MR. v. <date when="1849-05-29">29. 5. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490531-P-0084.xml#top_2_1_84_6">MR. v. <date when="1849-05-31">31. 5. 1849</date>/VI</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490603-P-0086.xml#top_2_1_86_1">MR. v. <date when="1849-06-03">3. 6. 1849</date>/I</ref>, und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490604-P-0087.xml#top_2_1_87_3">MR. v. <date when="1849-06-04">4. 6. 1849</date>/III</ref>. Bezüglich des zu erwartenden Widerstandes Weldens gegen die Einsetzung eines Ministerialkommissärs erklärte der provisorische Innenminister im <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490625-P-0106.xml">MR. v. <date when="1849-06-25"/>25. 6. 1849</ref>: <quote>Dem Baron Welden sei in diesem Falle durchaus nicht nachzugeben, widrigens der Minister Bach bitten müßte, von dem Ministerium des Inneren enthoben zu werden</quote>.</note> Es war auch Bach in seiner Funktion als provisorischer Leiter des Ministeriums des Inneren, der die Grundsätze für die künftige Behandlung Ungarns formulierte. Hatte er noch am <date when="1849-05-14">14. 5. 1849</date> seinen Ministerkollegen seine Absicht angekündigt, eine eigene ungarische Sektion im Innenministerium einzurichten, was einer drastischen Einschränkung der alten Rechte der Länder der Stephanskrone gleichkam,<note type="footnote" n="126">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490514-P-0068.xml#top_2_1_68_5">MR. v. <date when="1849-05-14">14. 5. 1849</date>/V</ref>.</note> ging er am <date when="1849-05-26">26. 5. 1849</date> noch einen – entscheidenden – Schritt weiter. Durch den Beschluß des ungarisches Reichstages vom <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date>, wonach das Haus Habsburg-Lothringen abgesetzt worden war, erklärte Bach, habe Ungarn alle seine althergebrachten Rechte verloren: „Es könne demnach,<pb n="33" ana="XXXIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=33"/> sobald das Land wieder unterworfen sein wird, der administrative Neubau ganz abgesehen von den früheren Institutionen des Landes, . . ., begründet werden.“ Auf Grundlage dieser von Bach postulierten Verwirkungstheorie wurden dann die Richtlinien für die politische und administrative Neugestaltung Ungarns formuliert: Die Länder der Stephanskrone werden auch nach der Niederwerfung der Rebellion noch „geraume Zeit . . . einem militärischen Regiment unterworfen bleiben“, das Kriegsrecht soll fortdauern. Die Zivil- und Militärgewalt bleibt in der Hand des Oberbefehlshabers vereinigt; zur Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Ziviladministration soll allerdings dem Oberbefehlshaber ein dem Ministerium direkt unterstelltes Organ, damit war Geringer gemeint, zur Seite gestellt werden.<note type="footnote" n="127">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490526-P-0080.xml#top_2_1_80_2">MR. v. <date when="1849-05-26">26. 5. 1849</date>/II</ref>.</note> Zwar legten die Instruktionen für Geringer fest, daß die vollziehende Gewalt nach Außen auch durch den Oberkommandierenden repräsentiert würde, betonten aber zugleich die enge Bindung des Leiters der Zivilangelegenheiten an die Zentralregierung.<note type="footnote" n="128">Die Instruktionen für Geringer abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                        <author>Schlitter</author>, Versäumte Gelegenheiten, Anhang IX. 150–153</bibl>.</note> Damit hatte sich das Wiener Kabinett einen unmittelbaren Einfluß auf die ungarischen Angelegenheiten gesichert. Geringer begann mit der verwaltungstechnischen Einteilung des Landes und zwar im Sinne der ihm vorgegebenen Leitlinien. Diese liefen darauf hinaus, die alte, in der ungarischen Verfassung verankerte Ordnung aufzuheben, die Ideen und den Einfluß der ungarischen Altkonservativen auszuschalten und die Administration völlig unter die Oberhoheit des Militärs und des kaiserlichen Kabinetts zu stellen.<note type="footnote" n="129">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Sashegyi</author>, Ungarns politische Verwaltung 23–37</bibl>; vgl. auch <bibl type="secondary">
                        <author>Barany</author> George, Ungarns Verwaltung: 1848–1918</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <title>Die Habsburgermonarchie 1848–1918</title>, II: Verwaltung und Rechtswesen</bibl>, hg. v. <bibl type="secondary">
                        <author>Wandruszka</author>, Adam / <author>URBANITSCH</author>, Peter (Wien 1975) 306–468, hier 341 f.</bibl> Der provisorische Verwaltungsorganismus für Ungarn abgedruckt als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 434/1849</bibl>. Dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491012-P-0184.xml">MR. v. <date when="1849-10-12">12. 10. 1849</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491013-P-0185.xml#top_2_1_185_2">MR. v. <date when="1849-10-13">13. 10. 1849</date>/II</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491014-P-0186.xml#top_2_1_186_5">MR. v. <date when="1849-10-14">14. 10. 1849</date>/V</ref>.</note> Ein weiteres Ziel war die Vereinheitlichung des Reiches; folgerichtig wurde auch die Neuorganisierung des Unterrichtswesens, der Gerichtsverfassung und der Prozeßordnung der ungarischen Länder nach jenen Prinzipien durchgeführt, die für die übrigen Teile des Habsburgerstaates in Kraft getreten waren.<note type="footnote" n="130">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490918-P-0168.xml#top_2_1_168_13">MR. v. <date when="1849-09-18">18. 9. 1849</date>/XIII</ref>.</note>
               </p>
               <p>Die Einführung der oktroyierten Verfassung vom <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date> in den Ländern der Stephanskrone bedeutete zugleich auch das Ende der Einheit dieses Länderkomplexes.<note type="footnote" n="131">Die Königreiche Ungarn, Kroatien und Slawonien und das Großfürstentum Siebenbürgen wurden im § 1 der Verfassungsurkunde als einzelne Kronländer des Kaisertums Österreich bezeichnet und die §§ 73 (Kroatien-Slawonien) und 74 (Siebenbürgen) postulierten die völlige Unabhängigkeit von dem Königreiche Ungarn, <bibl type="archival">RGBL. Nr. 150/1849</bibl>.</note> Siebenbürgen wurde genauso wie Ungarn, also als ein rebellisches und wiedererobertes Land, behandelt. FML. Ludwig Freiherr von Wohlgemuth wurde zum eigenständigen Zivil- und Militärgouverneur des Großfürstentums ernannt. Seine ihm von der Wiener Regierung gestellte Aufgabe bestand u. a. darin, die adminidtrativen und politischen Verhältnisse dieses Kronlandes – analog zu Ungarn aber getrennt – neu zu organisieren. Die Forderungen der einzelnen ethnischen Gruppen nach Sicherstellung oder gar Ausbau ihrer nationalen Selbständigkeit innerhalb des Gesamtreiches fanden dabei nur marginale<pb n="34" ana="XXXIV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=34"/> Berücksichtigung. Zwar hatte der Kaiser dem Wunsch der Siebenbürger Sachsen nach direkter Unterstellung ihres Gebietes unter die Krone entsprochen,<note type="footnote" n="132">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481219-P-0005.xml#top_2_1_5_1">MR. v. <date when="1848-12-19">19. 12. 1848</date>/I</ref>.</note> doch bei der dann erfolgten Verwaltungsorganisation beschloß die Regierung, dem Landesgouverneur bei den „kurrenten Administrationsangelegenheiten in dem Sachsenlande einen entscheidenden Einfluß“ einzu­räumen.<note type="footnote" n="133">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490718-P-0120.xml#top_2_1_120_1">MR. v. <date when="1849-07-18">18. 7. 1849</date>/I</ref>.</note> Die Forderung der Rumänen nach einer Autonomie, die auf nationale Selbstverwaltung des politischen und kulturellen Lebens hinauslief, erhielt von der Zentralregierung eine negative Antwort und wurde bei der Neuorganisierung Siebenbürgens nicht berücksichtigt.<note type="footnote" n="134">Zu den rumänischen Forderungen und deren Behandlung siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490220-P-0020.xml#top_2_1_20_3">MR. v. <date when="1849-02-20">20. 2. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490622-P-0103.xml#top_2_1_103_3">MR. v. <date when="1849-06-22">22. 6. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490720-P-0121.xml#top_2_1_121_11">MR. v. <date when="1849-07-20">20. 7. 1849</date>/XI</ref>, <date when="1849-07-30">30. 7. 1849</date>/III und <bibl type="secondary">
                        <author>Hitchins</author> Keith, The Rumanian National Movement in Transylvania 1780–1849 (Cambridge 1969) 258–265 und 274 f.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Beim kroatisch-slawonischen Königreich lagen die Dinge etwas anders. Unter der Führung des Banus Jellačić hatte dieser Teil der Länder der Stephanskrone schon seit 1848 eine nicht unwesentliche Rolle in der gegen die ungarischen „Separationsbestrebungen“ gerichtete Politik der Wiener Regierungen gespielt.<note type="footnote" n="135">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Kletečka</author>, Einleitung ÖMR.I, XXXIVff.</bibl>
                  </note> Jellačić hatte bereits im April 1848 eine selbständige kroatische Landesregierung, den Banalrat, eingesetzt, der mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet wurde. Die Installierung des Banalrates bedeutete an und für sich schon die Annullierung der engen Bindung des kroatisch-slawonischen Königreiches an Ungarn. Der auf Drängen des Banalrates vom Banus einberufene Landtag dieses Königreiches ging noch einen Schritt weiter und formulierte während seiner Sitzungen Mitte 1848 in 25 Gesetzartikeln seine Forderungen. Die wichtigsten bestanden im Wunsch nach Aufhebung der seit 1790 bestehenden staatsrechtlichen Stellung zu Ungarn, Umwandlung der Habsburgermonarchie in einen föderalen Staat und – folgerichtig – Einsetzung einer eigenen kroatischen Landesregierung, die dem Landtag verantwortlich sein sollte.<note type="footnote" n="136">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Sirotković</author> Hodomir, Die Verwaltung im Königreich Kroatien und Slawonien 1848–1918</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <title>Die Habsburgermonarchie 1848–1918</title>, II: Verwaltung und Rechtswesen</bibl>, hg. v. <bibl type="secondary">
                        <author>Wandruszka</author> Adam / <author>Urbanitsch</author> Peter (Wien 1975) 472 f.</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Ivanišević</author> Alojz, Kroatische Politik der Wiener Zentralstellen von 1848 bis 1852 (= Dissertationen der Universität Wien 168, Wien 1984) 18–24</bibl>, beide mit weiterführenden Quellen- und Literaturhinweisen. Die 25 Gesetzartikel abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                        <author>Pejaković</author> Stephan, Aktenstücke zur Geschichte des Kroatisch-slavonischen Landtages und der nationalen Bewegung vom Jahre 1848 (Wien 1861) 25–76</bibl>.</note> Diese Vorstellungen des Landtages, die auch vom Banalrat vertreten wurden, entsprachen nicht jenen der Wiener Regierung. Die oktroyierte Verfassung vom <date when="1849-03-04">4. März 1849</date> sprach zwar die „völlige Unabhängigkeit“ Kroatien-Slawoniens von Ungarn aus,<note type="footnote" n="137">
                     <bibl type="archival">RGBL. Nr. 150/1849 § 73</bibl>.</note> doch eine de facto Autonomie irgendeines Kronlandes war in ihr nicht vorgesehen. Der Banalrat protestierte auch gegen die Publikation der Verfassung im Königreich Kroatien und Slawonien, mußte sich aber dem Druck des Banus und der Regierung beugen.<note type="footnote" n="138">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490803-P-0135.xml#top_2_1_135_4">MR. v. <date when="1849-08-03">3. 8. 1849</date>/IV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490804-P-0136.xml#top_2_1_136_6">MR. v. <date when="1849-08-04">4. 8. 1849</date>/VI</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490809-P-0140.xml#top_2_1_140_4">MR. v. <date when="1849-08-09">9. 8. 1849</date>/IV</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490831-P-0159.xml#top_2_1_159_1">MR. v. <date when="1849-08-31">31. 8. 1849</date>/I</ref>.</note> Zur Regelung der kroatischen Verhältnisse wurden ab der zweiten Hälfte 1849 unter Zuziehung kroatischer Vertrauensleute in Wien Beratungen<pb n="35" ana="XXXV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=35"/> abgehalten, die sich bis Anfang 1850 hinzogen.<note type="footnote" n="139">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490810-P-0141.xml#top_2_1_141_14">MR. v. <date when="1849-08-10">10. 8. 1849</date>/XIV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490813-P-0143.xml#top_2_1_143_11">MR. v. <date when="1849-08-13">13. 8. 1849</date>/XI</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490827-P-0157.xml#top_2_1_157_6">MR. v. <date when="1849-08-27">27. 8. 1849</date>/VI</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490919-P-0169.xml#top_2_1_169_3">MR. v. <date when="1849-09-19">19. 9. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491008-P-0181.xml#top_2_1_181_5">MR. v. <date when="1849-10-08">8. 10. 1849</date>/V</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491019-P-0190.xml#top_2_1_190_2">MR. v. <date when="1849-10-19">19. 10. 1849</date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491118-P-0213.xml#top_2_1_213_1">MR. v. <date when="1849-11-18">18. 11. 1849</date>/I</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491211-P-0225.xml#top_2_1_225_2">MR. v. <date when="1849-12-11">11. 12. 1849</date>/II</ref>. Vgl. auch <bibl type="secondary">
                        <author>Ivanisević</author> , Kroatische Politik 11–43</bibl>.</note> Das Ergebnis war für die Kroaten ernüchternd. Mit kaiserlichen Patent vom <date when="1850-04-07">7. April 1850</date> wurden die Beschlüsse des kroatisch-slawonischen Landtages von 1848 im Sinne der Oktroyierten Verfassung erledigt, d. h. die wichtigsten Forderungen wurden abgelehnt; der Landtag selbst wurde aufgelöst und sollte erst 1861 wieder zusammentreten.<note type="footnote" n="140">
                     <bibl type="archival">RGBL. Nr. 244/1850</bibl>.</note> Die politische Verwaltung des Königreiches regelte schließlich eine Verordnung des Innenministeriums vom <date when="1850-06-12">12. Juni 1850</date>, die diese Verwaltung unter die Oberhoheit der Wiener Zentralregierung stellte.<note type="footnote" n="141">
                     <bibl type="archival">Ebd., Nr. 245/1850</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Ein weiterer Teil der Länder der Stephanskrone wurde ebenfalls dem magyarischen Einfluß entzogen. Die ungarländischen Serben hatten bereits Mitte 1848 ihren Wunsch nach Errichtung der serbischen Woiwodschaft formuliert.<note type="footnote" n="142">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Kletećka</author>, Einleitung ÖMR I, XXXV</bibl>.</note> Diesem Wunsch entsprach die Krone zunächst mit der Wiedereinführung der Würde eines serbischen Patriarchen und serbischen Woiwoden und dem Versprechen, nach Beendigung des Krieges eine „nationale innere Verwaltung“ den Serben zuzugestehen.<note type="footnote" n="143">Kaiserliches Patent vom <date when="1848-12-15">15. 12. 1848</date>, publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 25/1848</bibl>.</note> Der § 72 der oktroyierten Verfassung vom <date when="1849-03-04">4. März 1849</date> postulierte dann eine Woiwodschaft Serbien.<note type="footnote" n="144">
                     <bibl type="archival">Ebd., Nr. 150/1849</bibl>.</note> Dieses Postulat wurde schließlich mit kaiserlichen Patent vom <date when="1849-11-18">18. November 1849</date> mit einer festen territorialen Abgrenzung versehen, wobei die „Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat“ in administrativer Hinsicht der ungarischen Oberhoheit entzogen die nun der Wiener Zentralregierung zugesprochen wurde.<note type="footnote" n="145">
                     <bibl type="archival">Ebd., Nr. V/25 ex 1849</bibl>.</note>
               </p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a2-b1-einleitung-5">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_einl.pdf">
               <title type="descr">Deutsche Frage</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>In dem am <date when="1848-11-27">27. November 1848</date> in Kremsier von Schwarzenberg vorgestellten Regierungsprogramm hatte der Ministerpräsident auch Stellung zur deutschen Frage bezogen. Von der Prämisse ausgehend, der österreichische Kaiserstaat bilde ein untrennbares Ganzes, erklärte er: „Nicht in dem Zerreißen der Monarchie liegt die Größe, nicht in ihrer Schwächung die Kräftigung Deutschlands. Österreichs Fortbestand in staatlicher Einheit ist ein deutsches wie ein europäisches Bedürfnis. Von dieser Überzeugung durchdrungen, sehen wir der natürlichen Entwicklung des noch nicht vollendeten Umgestaltungsprozesses entgegen. Erst wenn das verjüngte Österreich und das verjüngte Deutschland zu neuen und festen Formen gelangt sind, wird es möglich sein, ihre gegenseitigen Beziehungen staatlich zu bestimmen.“ Die Regierung werde, führte er weiter aus, „keinerlei beirrenden Einfluß von außen auf die unabhängige Gestaltung unserer inneren Verhältnisse zulassen“.<note type="footnote" n="146">
                     <bibl type="secondary">
                        <title>Verhandlungen Des Österreichischen Reichstages</title> nach der stenographischen Aufnahme IV, 54. Sitzung, <date when="1848-11-27">27. 11. 1848</date>, 12 ff.</bibl>
                  </note> Mit dieser Formulierung der Grundsätze zur<pb n="36" ana="XXXVI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=36"/> österreichischen Deutschlandpolitik schloß Schwarzenberg zunächst nahtlos an jene Politik, die von seinen Vorgängern während des Jahres 1848 in dieser Frage verfolgt worden war.<note type="footnote" n="147">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Kletećka</author>, Einleitung, ÖMR I, XLI-XLIV</bibl>.</note> Es gab aber auch einen aktuellen Anlaß. Die Deutsche Nationalversammlung in Frankfurt diskutierte seit Mitte Oktober 1848 den ihm von seinem Verfassungsausschuß vorgelegten Verfassungsentwurf für das zu konstituierende Deutsche Reich. Am <date when="1848-10-27">27. Oktober 1848</date> hatte das Plenum die §§ 2 und 3 dieses Entwurfes mit großer Mehrheit angenommen und damit die Integration der Habsburgermonarchie in seiner Gesamtheit in das künftige Deutsche Reich für unmöglich erklärt.<note type="footnote" n="148">Der § 2 des Entwurfes lautete: <quote>Kein Teil des Deutschen Reiches darf mit nichtdeutschen Ländern zu einem Staate vereinigt sein.</quote> Der § 3 bestimmte: <quote>Hat ein deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staatsoberhaupt, so ist das Verhältnis zwischen beiden Ländern nach den Grundsätzen der reinen Personal-Union zu ordnen.</quote>
                  </note> Für die österreichische Regierung war eine derartige Neuordnung Deutschlands von vornherein unannehmbar. Die „Wiener Zeitung“, das offizielle Sprachrohr der Regierung, wandte sich am <date when="1848-12-01">1. 12. 1848</date> im ausgesprochen aggressiven Ton gegen die Beschlüsse der Paulskirche; sie bezeichnete die Deutsche National­versammlung als den größten Feind Österreichs, deren Ziel es sei, die Donaumonarchie zu zertrümmern. In Schwarzenbergs politischem Kalkül nahm die Deutsche Nationalversammlung allerdings keinen hervorragenden Platz ein. Bei seiner Entscheidung, den Abgeordneten dieser Versammlung Robert Blum hinrichten zu lassen, war er sich der außenpolitischen Tragweite dieses Aktes durchaus bewußt, ja er schien geradezu die Konfrontation mit dem Frankfurter Parlament zu suchen. Auch die Behandlung der einlaufenden ausländischen Proteste gegen die Hinrichtung bewies seine Geringschätzung der deutschen Volksvertretung.<note type="footnote" n="149">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481224-P-0006.xml#top_2_1_6_1">MR. v. <date when="1848-12-24">24. 12. 1848</date>/I</ref> und <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author>, Schwarzenberg 169– 172</bibl> mit weiteren Quellen- und Literaturangaben.</note> Der unter der Ägide Metternichs ausgebildete und tätig gewesene Diplomat maß anderen Machtfaktoren (außen)politische Priorität zu. Nicht irgendein aus der revolutionären Bewegung hervorgegangenes Parlament, sondern die souveränen Fürsten – respektive deren Regierungen – waren in seinen Augen dazu berufen, die Verhältnisse Deutschlands zu regeln. Allerdings hatte Schwarzenbergs zunächst noch keine klaren Vorstellungen über die Art und Weise dieser Regelung. Erst die Initiative von Seite Preußens Anfang Dezember 1848 – eine Art Parallelaktion des Königs und der Regierung mit dem Vorschlag eines gemeinsamen Vorgehens bei der Neugestaltung Deutschlands<note type="footnote" n="150">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Heller</author> Eduard, Mitteleuropas Vorkämpfer Fürst Felix zu Schwarzenberg (Wien 1933) 35f.</bibl>
                  </note> – machte es für den Ministerpräsidenten und Außenminister notwendig, ein eigenes Konzept für die Lösung der deutschen Frage zu entwickeln. Am <date when="1848-12-12">12. Dezember 1848</date> legte er seine diesbezüglichen Vorstellungen, in Form eines Memorandums an die preußische Regierung, seinen Ministerkollegen vor.<note type="footnote" n="151">Siehe dazu und zum Folgenden <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481212-P-0002.xml#top_2_1_2_1">MR. v. <date when="1848-12-12">12. 12. 1848</date>/I</ref>.</note>
               </p>
               <p>Die Verfassung, die gerade vom Frankfurter Parlament beraten wurde, führte Schwarzenberg aus, „sei nicht geeignet, um von den großen deutschen Staaten, namentlich Österreich und Preußen, angenommen zu werden“. Es sei vielmehr notwendig, daß die größeren deutschen Staaten, wobei Schwarzenberg auch mit Hannover, Bayern und<pb n="37" ana="XXXVII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=37"/> Sachsen rechnete, die neue Konstitution, und zwar „im Wege der Vereinbarung“, selbst ausarbeiten und in Kraft setzen. Diese neue Verfassung sollte Deutschland als einen Staatenbund definieren. Zwei Repräsentativkörper, der eine aus den von den Regierungen zu ernennenden Abgeordneten der Fürsten, der andere aus gewählten Volksvertretern bestehend, sollten sich nur mit der Gesetzgebung befassen und zeitlich limitiert sein. Eine mit weitgehenden Vollmachten ausgestattete Exekutivgewalt sollte hingegen auf die Dauer eingesetzt werden. Der Ministerrat schloß sich diesen prinzipiellen Gedanken an. In der weiteren Diskussion beschloß die Regierung die Position Österreichs genauer zu bestimmen. Die Habsburgermonarchie könne diesem zu schaffenden deutschen Staatenbund nur als Ganzes beitreten, also mit Einschluß der nichtdeutschen Provinzen. Daraus ergäbe sich, daß zwar die deutschen Staaten „eine engere Verbindung unter sich eingehen könnten“, Österreich „nur unter der Bedingung der Erhaltung seiner Integrität und Selbständigkeit“ diesem Staatenbund beitreten würde, daß also über die österreichischen Interessen nirgendwo anders „als auf seinen Reichstagen beraten und Gesetze diktiert werden“. Die kleineren deutschen Fürstentümer sollten, da sie besonders für „Wühlereien und Revolutionen“ anfällig sind, zu größeren Komplexen vereinigt werden und in dieser Form – unter österreichischen Einfluß – die vorgeschlagene engere Bindung untereinander eingehen. Weiters sollte die geplante Volksvertretung nicht direkt gewählt, sondern aus den Vertretern der einzelnen Reichstage zusammengesetzt werden. Und die auszuarbeitende deutsche Verfassung sollte sich an der Bundesakte von 1815 orientieren.</p>
               <p>Auf der Basis der in diesem Ministerrat ausgesprochenen Überlegungen verfaßte Schwarzenberg das Memorandum vom 13. Dezember 1949 an die preußische Regierung, in dem er eine Zusammenarbeit der beiden deutschen Großmächte vorschlug.<note type="footnote" n="152">Siehe dazu <quote>ebd., Anm. 4</quote>.</note> Die Antwort, die er erhielt, war enttäuschend. Zwar hatte ihm der preußische König versichert, keinesfalls die deutsche Kaiserkrone annehmen zu wollen, doch seine Regierung schlug andere Töne an. Die Versicherung Friedrich Wilhelm IV. hatte einen konkreten politischen Hintergrund. Heinrich Freiherr von Gagern, der am <date when="1848-12-18">18. Dezember 1848</date> Anton Ritter von Schmerling abgelöst hatte und an die Spitze der deutschen Reichsregierung getreten war, verfolgte eine kleindeutsche Politik. Sein Plan, der von der Mehrheit des Frankfurter Parlaments gutgeheißen wurde, ging dahin, Österreich in das als Bundesstaat neu zu konstituierende Deutschland, an dessen Spitze ein Deutscher Kaiser stehen sollte, nicht aufzunehmen. Das Verhältnis der Habsburgermonarchie zu Deutschland sollte durch eine besondere Unionsakte geregelt werden.<note type="footnote" n="153">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Wollstein</author> Günter, Das ‘Großdeutschland’ der Paulskirche. Nationale Ziele in der bürgerlichen Revolution 1848/49 (Düsseldorf 1977) 290</bibl>.</note> Dieser Doppellbundplan Gagerns kam der preußischen Regierung in ihrem Bestreben nach Errichtung einer preußischen Hegemonie in Deutschland sehr gelegen. Dementsprechend fiel auch ihre Antwort auf die Schwarzenbergschen Vorschläge aus. Berlin begrüßte zunächst die von Österreich vorgeschlagene Zusammenarbeit und teilte auch die Ansicht, daß „man sich von Frankfurt keine Verfassung vorschreiben lassen könne“. Die Verfassung, so die Meinung Preußens, sollte nach Vereinbarung unter den Regierungen<pb n="38" ana="XXXVIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=38"/> der deutschen Einzelstaaten dann mit der Frankfurter Volksvertretung ausgearbeitet werden. Die Grundlage der neuen Verfassung sollte sein „die Bildung eines Staatenhauses durch 90 von den Regierungen gewählte Männer neben dem Frankfurter Volkshause; Kräftigung der Zentralgewalt; Konzentrierung des Bundesheeres; unabhängige Stellung Österreichs als engverbundener Staat; innige Vereinigung Preußens mit dem übrigen Deutschland“.<note type="footnote" n="154">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481225-P-0007.xml#top_2_1_7_3">MR. v. <date when="1848-12-25">25. 12. 1848</date>/III</ref>.</note> Diese Vorschläge standen den österreichischen Absichten diametral entgegen. In den Ministerratssitzungen am 25. und <date when="1848-12-26">26. Dezember 1848</date>, zu der auch der designierte österreichische Bevollmächtigte bei der provisorischen deutschen Zentralgewalt Schmerling hinzugezogen wurde, präzisierte die Wiener Regierung ihre zukünftige Deutschlandpolitik. Da eine Zusammenarbeit mit Preußen im Augenblick nicht möglich erschien, sollte den Berliner Hegemonialbestrebungen in Deutschland entgegen gewirkt werden. Deutschland selbst sollte auf der Basis von wenigen Reichskreisen und ohne eine direkt vom Volk gewählte Vertretung organisiert werden. Österreich würde diesem Staatenbund als Gesamtstaat beitreten und die Leitung des zu bildenden Direktoriums – der Zentralgewalt – übernehmen.<note type="footnote" n="155">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481225-P-0007.xml#top_2_1_7_3">MR. v. <date when="1848-12-25">25. 12. 1848</date>/III</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481226-P-0008.xml#top_2_1_8_1">MR. v. <date when="1848-12-26">26. 12. 1848</date>/I</ref>. In seinem Schreiben v. <date when="1848-12-31">31. 12. 1848</date> an Karl Ferdinand Graf von Buol-Schauenstein, den österreichischen Vertreter in St. Petersburg, erläuterte Schwarzenberg seine künftige Deutschlandpolitik: <quote>Deutschland und Österreich sollen in sechs große Kreise zerfallen: Österreich mit all seinen Bestandteilen, Preußen desgleichen, sodann die übrigen vier Königreiche. Ihnen wäre nach Maßgabe der geographischen Lage und sonstigen Verhältnisse die übrigen deutschen Kleinstaaten unterzuordnen. Ein jeder dieser Kreise habe seinen selbständigen gesetzgebenden gesetzgebenden Körper, sein Finanz- und Heerwesen. Den Mittelpunkt des sechsgliedrigen Staatenbundes bildet ein Direktorium, dessen Sitz, wenn man will, Frankfurt sein kann. Die oberste Leitung oder Präsidentschaft bleibt bei Österreich. Gegen den Wechsel in derselben, sei es zwischen Österreich und Preußen, oder noch mit Hinzuziehung des an der Trias gern festhaltenden Bayerns, erklären wir uns entschieden</quote>. <bibl type="secondary">
                        <author>Helfert</author> Joseph Alexander Freiherr von, Geschichte Österreichs vom Ausgang des Wiener October-Aufstandes 1848, Bd. 3, Die Thronbesteigung des Kaisers Franz Joseph I. (Prag 1872) Anhang I, Nr. 6</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Diese prinzipiellen Überlegungen, der sogenannte Mitteleuropaplan, bestimmten fortan die deutsche Politik Schwarzenbergs. Deren Verwirklichung lag freilich vorläufig in weiter Ferne. Am <date when="1849-01-19">19. 1. 1849</date> beschloß die Deutsche Nationalversammlung, als Reichsoberhaupt mit dem Titel „Kaiser der Deutschen“ einen deutschen Fürsten zu berufen; stillschweigend war damit der preußische König gemeint. Zudem hatte die preußische Regierung mit ihrer Zirkulardepesche an die deutschen Regierungen vom <date when="1849-01-23">23. 1. 1849</date> zwar die Schaffung eines deutschen Kaisertums als nicht erforderlich bezeichnet, andererseits aber die Einbeziehung des gesamten Habsburgerstaates in ein vereintes Deutschland erneut abgelehnt.<note type="footnote" n="156">Die Zirkulardepesche abgedruckt bei <bibl type="secondary">Ernst <author>Hoor</author>, Erzherzog Johann von Österreich als Reichsverweser. Der unveröffentlichte Briefwechsel mit Felix Fürst von Schwarzenberg aus den Jahren 1848 und 1849 ((Wien 1981) 51–55</bibl>.</note> Schwarzenberg beharrte auf seinem Mitteleuropaprojekt und versuchte dafür, vor allem unter den deutschen Mittelstaaten, Verbündete zu gewinnen – mit mäßigem Erfolg, wie sich zeigen sollte.<note type="footnote" n="157">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author>, Schwarzenberg 286 f.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Der österreichische Ministerpräsident ließ sich von seiner Linie, die Neugestaltung Deutschlands primär durch eine Übereinkunft unter den einzelnen deutschen Regierung<pb n="39" ana="XXXIX" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=39"/> ins Werk zu setzen, nicht abbringen. Das zeigte sich auch, als die großdeutsche Partei des Frankfurter Parlaments ihm durch eine Delegation einen von ihr ausgearbeiteten Verfassungsentwurf übermitteln wollte. Schwarzenberg empfing die Abordnung nicht einmal.<note type="footnote" n="158">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Friedjung</author> Heinrich, Österreich von 1848 bis 1860, Bd. 1 (Stuttgart/Berlin 1908) 191 f.</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author>, Schwarzenberg 289</bibl>.</note> Abgesehen von der Abneigung des Fürsten gegenüber der Deutschen Volksversammlung spielte zweifellos auch der Umstand, daß die österreichische Regierung gerade dabei war, eine Verfassung für die gesamte Habsburgermonarchie zu oktroyieren, eine maßgebliche Rolle für dieses Vorgehen. Mit dem Inkrafttreten dieser Verfassung wurde die Annahme selbst einer großdeutschen Lösung von der Seite Österreichs von vornherein unmöglich gemacht.<note type="footnote" n="159">Siehe dazu das Schreiben Schwarzenbergs an Schmerling vom <date when="1849-03-09">9. 3. 1849</date>, abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                        <author>Hoor</author> Ernst, Erzherzog Johann als Reichsverweser. Der unveröffentlichte Briefwechsel mit Felix Fürst zu Schwarzenberg aus den Jahren 1848 und 1849 (Wien 1981) 60f.</bibl>
                  </note> Von einer Annahme des großdeutschen Verfassungsvorschlages durch das Frankfurter Parlament konnte ohnehin keine Rede sein. Nach einem mißlungenen Versuch wurde am <date when="1849-03-27">27. 3. 1849</date> die schon seit langem beratene Verfassung für Deutschland mitsam des erblichen Kaisertums angenommen. Am darauf­folgenden Tag erfolgte die Wahl des preußischen Königs zum deutschen Kaiser. <note type="footnote" n="160">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Huber</author> Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 2</bibl> (Stuttgart . . .) und <bibl type="secondary">
                        <author>Valentin</author> Veit, Geschichte der deutschen Revolution von 1848–49, Bd. 1 (Berlin 1930) 373 f.</bibl>
                  </note> Schwarzenberg nahm dies zum Anlaß, unverhohlen seine Meinung über die deutsche Volksvertretung zum Ausdruck zu bringen. Nachdem „das deutsche Parlament über sich selbst den Stab gebrochen“ habe, müßten nun die dortigen österreichischen Abgeordneten zurückberufen werde; Erzherzog Johann sollten aufgefordert werden, seine Reichsverweserwürde zurückzulegen, und Schmerling würde zurückbeordert.<note type="footnote" n="161">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490331-P-0041.xml#top_2_1_41_3">MR. v. <date when="1849-03-31">31. 3. 1849</date>/III</ref>.</note> Im Sinne der bisherigen Deutschlandpolitik verblieb schließlich Erzherzog Johann – nach einigem Zögern – auf seinem Posten; Schmerling, der selbst um seine Abberufung gebeten hatte, wurde durch Johann Bernhard Graf von Rechberg-Rothenlöwen ersetzt. Lediglich der radikale Schritt, die Abberufung der österreichischen Delegierten aus Frankfurt, wurde vollzogen.<note type="footnote" n="162">Zum Verbleib Erzherzog Johanns siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490405-P-0044.xml#top_2_1_44_4">MR. v. <date when="1849-04-05">5. 4. 1849</date>/IV</ref>, zur Berufung Rechbergs <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author>, Schwarzenberg 290</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Friedrich Wilhelm IV. lehnte zwar die ihm angebotene Kaiserwürde ab, doch seine Regierung ließ verkünden, daß Preußen durchaus bereit war, an der Verwirklichung eines deutschen Bundesstaates mitzuwirken – nur unter anderen Bedingungen. Die in Frankfurt beschlossene Verfassung wurde insgesamt von 28 deutschen Regierungen angenommen, nicht aber von den fünf Königreichen Preußen, Bayern Sachsen, Hannover und Württemberg. In Preußen wurde zudem am <date when="1849-04-27">27. 4. 1849</date> die zweite Parlamentskammer aufgelöst und die erste vertagt. Die Nichtannahme der deutschen Kaiserwürde und der Frankfurter Reichsverfassung leiteten eine neue Phase der preußischen Politik ein. Noch immer an der Absicht festhaltend, die Neuordnung Deutschlands im Rahmen eines Bundestaates zu gestalten, wollte Preußen dies nun auf der Basis von zwischenstaatlicher Absprachen – unter Ausschließung des gewählten deutschen Parlaments<pb n="40" ana="XL" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=40"/> – erreichen. Den endgültigen Bruch mit der Paulskirche vollzog Berlin, als es am <date when="1849-05-14">14. 5. 1849</date> die eigenen Abgeordneten aus Frankfurt abberief. Bereits Ende April hatte die preußische Regierung den übrigen deutschen Staaten Beratungen über die deutsche Verfassungsfrage vorgeschlagen.<note type="footnote" n="163">Zirkulardepesche der preußischen Regierung vom <date when="1849-04-28">28. 4. 1849</date>, <bibl type="secondary">
                        <author>Huber</author> Ernst Rudolf, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 1 (Stuttgart 1961) Nr. 121</bibl>.</note> In einer Denkschrift vom <date when="1849-05-09">9. 5. 1849</date>, die für Schwarzenberg bestimmt war, erläuterte Friedrich Wilhelm Graf von Brandenburg, der preußische Ministerpräsident, seinen Plan zur Neugestaltung Deutschlands. Dieser lief auf eine Doppelstruktur der politischen Beschaffenheit Mitteleuropas hinaus: die Schaffung eines deutschen Bundesstaates ohne Österreich der eine deutschen Union mit Österreich eingehen sollte. Die Leitung der bis zur Ausarbeitung einer neuen deutschen Verfassung proponierten provisorischen Zentralgewalt innerhalb des Bundesstaates sollte Preußen übernehmen. Für Schwarzenberg und sein Kabinett war dieser Plan, der jenem Gagerns sehr ähnlich war, unannehmbar. Der österreichische Ministerpräsident wies die kleindeutsche Lösung kategorisch ab. In puncto provisorische Zentralgewalt machte er den Vorschlag, diese von Österreich und Preußen unter Einbeziehung eines dritten Staates besorgen zu lassen. Dieser Vorschlag wurde wiederum von Preußen abgelehnt.<note type="footnote" n="164">Der preußische Unionsplan war von Karl Wilhelm v. Canitz und Dallwitz überbracht worden; dazu und zu den diesbezüglichen Verhandlungen siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490513-P-0067.xml#top_2_1_67_6">MR. v. <date when="1849-05-13">13. 5. 1849</date>/VI</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490517-P-0071.xml#top_2_1_71_3">MR. v. <date when="1849-05-17">17. 5. 1849</date>/III</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490530-P-0083.xml#top_2_1_83_1">MR. v. <date when="1849-05-30">30. 5. 1849</date>/I</ref>. Vgl. dazu auch <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author>, Schwarzenberg 298–301</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Heller</author>, Schwarzenberg 57 ff.</bibl>
                  </note> Zur selben Zeit, als dieser Meinungsaustausch zwischen den beiden deutschen Großmächten gepflogen wurde, fanden in Berlin Verhandlungen zwischen Preußen und den vier deutschen Königreichen über die Deutschlandfrage statt. Das Ergebnis war der Abschluß des Dreikönigsbündnisses vom <date when="1849-05-26">26. 5. 1849</date>. Preußen, Sachsen und Hannover vereinbarten die Errichtung eines deutschen Bundesstaates unter der Leitung Preußens, ohne Österreich.<note type="footnote" n="165">Text des Dreikönigbündnisses abgedruckt bei <bibl type="secondary">
                        <author>Huber</author>, Dokumente 1, Nr. 203</bibl>.</note> Die Vertragsstaaten vereinbarten ebenfalls eine Unionsverfassung, die sogenannte Erfurter Unionsverfassung mit Datum vom <date when="1849-05-28">28. 5. 1849</date>, auf der Basis eines Doppelbundes mit Österreich.<note type="footnote" n="166">Abgedruckt bei <quote>ebd., Nr. 209</quote>.</note> Die Effektivität des Bündnisses und der Verfassung hing allerdings davon ab, daß alle deutschen Staaten diesem Vorhaben beitraten; und das wurde nie erreicht.<note type="footnote" n="167">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Huber</author>, Verfassungsgeschichte 2, 890</bibl>.</note> Österreich stand dieser Art der Neugestaltung Deutschlands – selbstverständlich – ablehnend gegenüber. Die Handlungsfreiheit der Habsburgermonarchie war jedoch durch die inneren Verhältnisse – den ungarischen Aufstand – eingeschränkt. Doch nach Beendigung der Kampfhandlungen in Ungarn und dem Friedensschluß mit Sardinien sah sich Schwarzenberg stark genug, in der Deutschlandpolitik entschiedener aufzutreten. Er erklärte am <date when="1849-08-27">27. 8. 1849</date> die Erfurter Unionsverfassung für eine Verletzung der Deutschen Bundesakte.<note type="footnote" n="168">Siehe dazu <quote>ebd., Anm. 24</quote>.</note> Tatsächlich war diese Akte, und in der Folge auch die deutsche Zentralgewalt mit Erzherzog Johann als Reichsverweser an der Spitze, nicht außer Kraft gesetzt worden. Diese Doppelgleisigkeit der deutschen politischen Wirklichkeit war auf die Dauer, wie allen Beteiligten klar war, nicht haltbar.</p>
               <p>
                  <pb n="41" ana="XLI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=41"/>Zur Bereinigung dieser Situation ergriff die deutsche Reichsregierung die Initiative. Ihr Plan sah die Schaffung einer Bundeskommission vor, die die Befugnisse der Zentralgewalt übernehmen und die gleichermaßen von Österreich und Preußen besetzte werden sollte. Ludwig von Biegeleben, Unterstaatssekretär im Reichsaußenministerium und Urheber dieses Planes, gelang es im August 1849 die Regierungen von Bayern und Preußen für diese Regelung zu gewinnen. Im darauffolgenden Monat reiste er nach Wien, um auch die Zustimmung Österreichs zu erlangen. Seine Bemühungen waren von Erfolg gekrönt; am <date when="1849-09-30">30. 9. 1849</date> schlossen Österreich und Preußen einen Vertrag über die interimistische Übernahme der Befugnisse des Reichsverwesers ab – das sogenannte Interim.<note type="footnote" n="169">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490827-P-0157.xml#top_2_1_157_5">MR. v. <date when="1849-08-27">27. 8. 1849</date>/V</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490901-P-0160.xml#top_2_1_160_1">MR. v. <date when="1849-09-01">1. 9. 1849</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490903-P-0161.xml#top_2_1_161_1">MR. v. <date when="1849-09-03">3. 9. 1849</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490923-P-0172.xml#top_2_1_172_2">MR. v. <date when="1849-09-23">23. 9. 1849</date>/II</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490928-P-0175.xml#top_2_1_175_1">MR. v. <date when="1849-09-28">28. 9. 1849</date>/I</ref>.</note> Das Interim besagte, daß die beiden deutschen Großmächte die Zentralgewalt bis zum <date when="1850-05-01">1. 5. 1850</date> übernahmen. Eine in Frankfurt ansässige Bundeskommission würde in diesem Zeitraum die bisher von der Zentralgewalt wahrgenommenen Angelegenheiten besorgen und aus je zwei Vertretern der Vertragspartner bestehen. Preußen hatte sich ausbedungen, daß die deutsche Verfassungsfrage während des Interims der freien Vereinbarung der deutschen Einzelstaaten überlassen bleiben würde. Der Zweck dieses Abkommens war in seiner Formulierung, nämlich die „Erhaltung des Deutschen Bundes“, nicht eindeutig. Während Österreich darunter die Fortsetzung des Deutschen Bundes verstand, sah Preußen darin die Kreierung des in der Erfurter Unionsverfassung festgelegten weiteren Bundes Deutschlands mit Österreich.<note type="footnote" n="170">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author>, Schwarzenberg 308</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Huber</author>, Verfassungsgeschichte 2, 884</bibl>.</note> Nachdem Erzherzog Johann dem Interim am <date when="1849-10-06">6. Oktober 1849</date> beigetreten war, trat er am <date when="1849-12-20">20. Dezember 1849</date> zurück und die Bundeskommission übernahm die Exekutivgewalt im deutschen Bund – wie immer man diesen Begriff auch verstehen wollte.<note type="footnote" n="171">Ebd.</note>
               </p>
               <p>Damit war zumindest das Problem der Zentralgewalt, wenngleich nur vorläufig, gelöst worden. Nicht aber die Frage der künftigen Verfassung. Schwarzenberg schwebte bei der Konstituierung Deutschlands eine Trias vor. Drei Ländergruppen, Österreich, Preußen und ein engeres Bündnis der übrigen deutschen Staaten sollten ein „unauflösliches völkerrechtliches Bündnis“, einen „mitteleuropäischen Staatenbund“ unter der Leitung eines mit weitgehenden Vollmachten ausgestatteten Direktoriums eingehen; die Leitung des Direktoriums stünde Österreich zu. „An der Seite des Direktoriums hätte eine Kammer aus Ausschüssen der Reichstagsmitglieder der drei Bundeskörper zu stehen, und mit demselben das Gesetzgebungsrecht in den der Wirksamkeit des Direktoriums zugewiesenen Angelegenheiten zu teilen.“ Dieser Staatenbund sollte auch ein gemeinsames Zollgebiet haben.<note type="footnote" n="172">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491008-P-0181.xml#top_2_1_181_1">MR. v. <date when="1849-10-08">8. 10. 1849</date>/I</ref>.</note> Preußen hingegen verfolgte seine auf eine kleindeutsche Lösung hinauslaufende Politik fort. Am <date when="1849-10-19">19. Oktober 1849</date> beschloß der Verwaltungsrat der Union unter seinem Einfluß, am <date when="1850-01-15">15. 1. 1850</date> Wahlen für den Erfurter Reichstag abhalten zu lassen. Dieses eigenmächtige Vorgehen Preußens brachte Sachsen und Hannover, die anderen Vertragspartner des Dreikönigsbündnisses, gegen Berlin auf. Die beiden Königreiche, die sich schon während der Verhandlungen über das Interim Österreich angenähert<pb n="42" ana="XLII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=42"/> hatten,<note type="footnote" n="173">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490919-P-0169.xml#top_2_1_169_1">MR. v. <date when="1849-09-19">19. 9. 1849</date>/I</ref>.</note> lehnten den Wahltermin ab und traten am <date when="1849-10-20">20. Oktober 1849</date> aus dem Verwaltungsrat der Union aus.<note type="footnote" n="174">LIPPERT, Schwarzenberg 3 11.</note> Schwarzenberg benützte die Festlegung des Reichstagswahltermins, um scharf gegen den geplanten Reichstag aufzutreten. In seiner Note vom 28. November 1949 bezeichnete er ihn als eine Gefährdung des Deutschen Bundes und stellte für den Fall, daß er sich als ein Faktor der Unruhe herausstellen sollte, ein Einschreiten Österreichs in Aussicht.<note type="footnote" n="175">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Huber</author>, Verfassungsgeschichte 2, 892</bibl>.</note> Ungeachtet dieser kaum verhüllten Drohung mit einer militärischen Intervention und zugleich einer klaren Ablehnung der preußischen Deutschlandpolitik wurden die Abmachungen des Interims verwirklicht. Erzherzog Johann entließ am <date when="1849-12-20">20. Dezember 1849</date> das Reichsministerium, trat als Reichsverweser zurück und übertrug seine Kompetenzen an die von Österreich und Preußen gebildete Bundeszentralkommission.<note type="footnote" n="176">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author>, Schwarzenberg 309 und 313 f.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Die Installierung dieser provisorischen Zentralgewalt kann als ein Teilerfolg Schwarzenbergs bezeichnet werden. Als der Fürst gegen Ende 1848 sein Kabinett bildete, waren seine Kenntnisse der deutschen Verhältnisse recht mangelhaft; seine diplomatische Tätigkeit im Vormärz hatte sich auf andere Gebiete erstreckt.<note type="footnote" n="177">Zur diplomatischen Kariere Schwarzenbergs siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Kiszling</author>, Schwarzenberg 12–27</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Lippert</author>, Schwarzenberg 62–116</bibl>.</note> Dementsprechend vorsichtig war er anfangs in seiner Deutschpolitik. Die Vorstellungen, die er zunächst entwickelte waren recht wage. Doch bereits Ende 1848 stand ein Axiom dieser Politik fest – die künftige Gestaltung Deutschlands mußte unter Beteiligung Österreichs als Gesamtstaat geschehen. Das allein war Beweis dafür, daß Schwarzenberg die Wahrung der Interessen der Habsburgermonarchie als vorrangig postulierte.<note type="footnote" n="178">Zur Diskussion über die Frage, wie das sogenannte Mitteleuropaprojekt Schwarzenbergs zu bewerten ist und welchen Ursprungs es ist siehe <quote>ebd., 269– 272</quote> mit zahlreichen weiterführenden Hinweisen zum Forschungsstand.</note> Die innere Entwicklung Österreichs – die militärischen Auseinandersetzungen mit Ungarn und Sardinien, die Verfassungs- und Reichstagsfrage, also die innenpolitische Konsolidierung – ließen freilich vorderhand keine aktive Einflußnahme auf die Gestaltung der deutschen Verhältnisse zu. Der österreichische Regierungschef reagierte mehr oder minder nur auf jene Maßnahmen, die von der deutschen Nationalversammlung, der deutschen Reichsregierung und zunehmend von Preußen in die Wege geleitet wurden. Diese Reaktion ließ erkennen, von welchen prinzipiellen Ideen er sich dabei leiten ließ. Neben der schon erwähnten Vorrangigkeit der österreichischen Interessen war es die Abneigung gegenüber einer aus der revolutionären Bewegung entstandenen Volksvertretung, also des Frankfurter Parlaments, und die Absicht, die Deutschlandfrage im Wege einer Vereinbarung der souveränen Fürsten, also der einzelnen deutschen Regerungen, zu lösen, immer mit dem Ziel, die Hegemonialbestrebungen Preußens zu vereiteln. Unter diesen Voraussetzungen konnte Schwarzenberg mit der konkreten politischen Situation, wie sie Ende 1849 herrschte, nicht ganz unzufrieden sein.</p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a2-b1-einleitung-6">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_einl.pdf">
               <title type="descr">Die Reformen oder der Beginn der „Erneuerung Österreichs von oben“</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>
                  <pb n="43" ana="XLIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=43"/>Die Berufung Schwarzenbergs zum Ministerpräsidenten und der damit verbundene Auftrag zur Bildung einer neuen Regierung stand, wie bereits dargelegt wurde, im Zeichen der Erstarkung der konservativen Kräfte. Die Zusammensetzung seines Kabinetts zeigte aber deutlich, daß der designierte Regierungschef von Anfang an die Absicht hatte, nicht bloß eine Restauration der vormärzlichen Zustände durchzuführen, sondern eine tiefgreifende Reform der Habsburger­monarchie in die Wege zu leiten.</p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a2-b1-einleitung-6.1">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_einl.pdf">
               <title type="descr">1. Verwaltung</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Die Reorganisation der politischen Verwaltung auf höchster Ebene hatte bereits mit der Bildung der einzelnen Ministerien bei der Berufung des ersten Kabinetts im März 1848 stattgefunden. Mit dieser Maßnahme wurde, da die Minister für ihr jeweiliges Ressort verantwortlich waren, auch das Kollegialitätsprinzip aufgegeben. Auf der Länderebene erfolgte nach der Märzrevolution in allen Provinzen der „cisleithanischen Reichshälfte“ teils mit, teils ohne ausdrückliche Zustimmung der Regierung sofort eine Verstärkung der ständischen Korporationen – der Landtage – durch nichtständische Elemente. In den meisten Ländern traten dann verstärkte, provisorische Landtage zusammen, die sich auch mit der Ausarbeitung einer neuen Landesverfassung für das jeweilige Kronland beschäftigten. Als Legitimation für dieses Vorgehen diente das Ah. Reskript vom <date when="1848-03-18">18. 3. 1848</date>, in dem u. a. die Vermehrung der ständischen Vertretungen um das bürgerliche Element empfohlen und um Vorschläge zur zeitgemäßen Umgestaltung der Munizipal- und Gemeindeeinrichtungen ersucht wurde.<note type="footnote" n="179">Eine sehr ausführliche Darstellung dieser Entwicklung bei <bibl type="secondary">
                        <author>Hugelmann</author> Karl, Die österreichischen Landtage im Jahre 1848</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <title>Archiv für österreichische Geschichte</title>, 111 (1930) 1– 495, 114 (1938) 1–294 und 115 (1943) 1– 329</bibl>.</note> Die Pillersdorfsche Verfassung vom <date when="1848-04-25">25. 4. 1848</date> behielt die „Prüfung und Würdigung der von den Provinzialständen vorzulegende zeitgemäße Änderung ihrer bisherigen Verfassungen“ dem einzuberufenden Reichstag vor.<note type="footnote" n="180">§ 55 der Pillersdorfschen Verfassung, <bibl type="secondary">
                        <author>Bernatzik</author> Verfassungsgesetze 102– 109</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Der Reichstag hatte allerdings andere Prioritäten und konnte während seines relativ kurzen Bestehens diese Materie nicht zu einem Abschluß bringen. Es blieb der Regierung Schwarzenberg vorbehalten, in dieser Frage die Initiative zu ergreifen. Als erstes wurde die unterste Ebene, nämlich die Gemeindeverwaltung in Angriff genommen. Die Ereignisse der Märzrevolution von 1848 hatten auch einen unmittelbaren Einfluß auf die Verhältnisse der Lokalverwaltung gehabt. Nicht so sehr auf die Landgemeinden, in denen sich relativ wenig änderte, als auf die Stadtgemeinden, in denen es vielfach zur Ausbildung von demokratisch gewählten Ausschüssen gekommen war, die sich parallel zu den noch bestehenden Magistraten in die Verwaltung einschalteten. Insbesondere in Wien war es der Bürgerschaft gelungen die Geschicke der Stadt in eigene Hände zu nehmen, einen eigenen Verwaltungskörper zu bilden und auf der Basis einer neuen<pb n="44" ana="XLIV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=44"/> Gemeindeordnung Wahlen durchzuführen.<note type="footnote" n="181">Zur Entwicklung des Wiener Gemeinderates siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Till</author> Robert, Geschichte der Wiener Selbstverwaltung in den letzten zweihundert Jahren, Wien 1957, 38f.</bibl>
                  </note> Eine ähnliche Entwicklung hatte auch die Prager Stadtverwaltung genommen, wenngleich hier die Zentralstelle, der damalige Landeschef Stadion, seinen Einfluß geltend machen konnte.<note type="footnote" n="182">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Roubík</author> František,Český rok 1848 (Das tschechische Jahr 1848), Praha 1948, 122f.</bibl>
                  </note> Die Regierung hatte nicht initiativ eingegriffen. Ihr, hauptsächlich Pillersdorfs Plan war es gewesen, die Landesgemeinde­ordnungen von den neuen Landtagen ausarbeiten zu lassen.<note type="footnote" n="183">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Klabouch</author>, Gemeindeselbstverwaltung 26</bibl>.</note> Folgerichtig war die Frage nach der Neugestaltung der Gemeindeverhältnisse im Jahre 1848 kein einziges Mal auf die Tagesordnung des Ministerrates gekommen. Der einberufene Reichstag hatte sich mit dieser Materie nur marginal befaßt und hatte am <date when="1849-01-30">30. Jänner 1849</date> schließlich einen Ausschuß gebildet, der eine entsprechende Vorlage vorbereiten sollte. Gemeindeangelegenheiten wurden nur in allgemeiner Form im Rahmen der vom Plenum des Verfassungsausschusses am <date when="1849-03-04">4. März 1849</date> angenommenen bürgerlichen Grundrechte behandelt.<note type="footnote" n="184">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Springer</author> Anton, Protokolle des Verfassungsausschusses im Oesterreichischen Reichstage 1848–1849, Leipzig 1885, 378</bibl>.</note> Durch die kurz darauf erfolgte Auflösung des Reichstages wurde in dieser Angelegenheit aber kein greifbares Ergebnis erzielt.</p>
               <p>Da die oktroyierte Verfassung vom <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date> im § 33 die Grundrechte der Gemeinden festhielt und, wie im Ministerrat vermerkt wurde, „die Konstituierung der Gemeinden den konstitutionellen Ausbau des Kaiserreiches nach unten abschließt“,<note type="footnote" n="185">
                     <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18480213" ana="prot0 top3">MR. v. <date when="1848-02-13">13. 2. 1848</date>/III</ref>.</note> befaßte sich die Regierung parallel zur Ausarbeitung der Verfassung mit dem Gemeindegesetz. Am <date when="1849-03-17">17. März 1849</date> trat das vom nunmehrigen Innenminister Stadion ausgearbeitete Provisorische Gemeindegesetz in Kraft, das dem Prinzip folgte: „Die Grundlage des freien Staates bildet die freie Gemeinde“.<note type="footnote" n="186">
                     <bibl type="archival">RGBL. Nr. 170/1849</bibl>.</note> Den Gemeinden wurden Selbstverwaltungsrechte eingeräumt – der sogenannte natürliche Wirkungsbereich – was ein Novum darstellte. Alle die Gemeinde unmittelbar betreffenden Angelegenheiten wurden ihr übertragen, es gab in diesem Bereich keine Kontroll-, Aufsichts- und Berufungskompetenz der Behörden der politischen Verwaltung. Der Staat trat ihr überdies einige Kompetenzen ab, über die er allerdings sein Kontrollrecht behielt. Alle Posten der Gemeindeverwaltung wurden vom – gewählten – Bürgermeister besetzt, alle Streitfälle innerhalb der Gemeinde von dieser entschieden. Es galt das Zensus- und Kurienwahlrecht. Für bestimmte Gruppen gab es Privilegien: so kamen z.B. Staatsbeamte und die Intelligenz automatisch in die erste Wahlkurie. Andererseits verlor aber der Adel seine bisherigen Privilegien und wurde den anderen Gemeindemitgliedern gleichgestellt. In der Landesverwaltung waren den Gemeinden die sogenannten Ortsgemeinden übergeordnet, diesen die Bezirks- und Kreisgemeinden. Ausgenommen von dieser Regelung waren einige wichtige Städte, die Statutarstädte, 17 an der Zahl, für die eigene, individuelle Sonderstatuten vorgesehen waren.<note type="footnote" n="187">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Brauneder/Lachmayer</author>, Österreichische Verfassungsgeschichte 130 f.</bibl>, <bibl type="secondary">
                        <author>Klabouch</author>, Gemeindeselbstverwaltung 31–36</bibl>, <bibl type="secondary">
                        <author>Lehner</author>, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 184f.</bibl>
                  </note> Das Provisorische Gemeindegesetz trat mit seiner<pb n="45" ana="XLV" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=45"/> Verkündung nicht gleich in Kraft; seine Durchführung wurde sogar mit Erlaß vom <date when="1849-10-29">29. Oktober 1849</date> bis zur Einsetzung der neuen – staatlichen – Behörden sistiert.<note type="footnote" n="188">RGBL. Nr. 440/1849.</note> In der Folge wurde das Gemeindegesetz durch Kompetenzverschiebungen zugunsten des Staates nach und nach derart beschnitten, daß beinahe der vormärzliche Zustand wiederhergestellt wurde.<note type="footnote" n="189">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Klabouch</author>, Gemeindeselbstverwaltung 38–44</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Die verstärkten ständischen Landeskorporationen, die bereits kurz nach der Märzrevolution von 1848 zusammengetreten waren, hatten sich auch mit der Frage ihrer jeweiligen Landesverfassung beschäftigt. In einigen Ländern wurden diesbezügliche Entwürfe ausgearbeitet, deren wesentlichster Punkt die Annullierung des ständischen Vertretungsprinzips war.<note type="footnote" n="190">Siehe dazu Anm. 179.</note> Die oktroyierte Verfassung vom <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date> hob dann die ständischen Landesverfassungen de jure auf und versprach neue (§ 77); diese sollten noch während des Jahres 1849 in Kraft treten und dem Reichstag vorgelegt werden, der nach deren Einführung sofort hätte einberufen werden sollen (§ 83). Stadion hatte zu diesem Zweck eine Kommission eingesetzt, die die Aufgabe hatte, mit Vertretern der Länder die einzelnen Landesver­fassungen und Landtagswahlordnungen auszuarbeiten.<note type="footnote" n="191">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490330-P-0040.xml#top_2_1_40_2">MR. v. <date when="1849-03-30">30. 3. 1849</date>/II</ref>.</note> Bach brachte dann, als Vertreter des Innenministers, Anfang Mai 1849 die Landesverfassung für Böhmen, die als Vorbild für alle anderen Provinzen dienen sollte, im Ministerrat zur Sprache.<note type="footnote" n="192">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490502-P-0061.xml#top_2_1_61_15">MR. v. <date when="1849-05-02">2. 5. 1849</date>/XV</ref>.</note> Doch es sollte bis Mitte Dezember 1849 dauern, ehe diese Angelegenheit wiederum einer ministeriellen Beratung unterzogen wurde. Nach einer Reihe von Sitzungen beschloß der Ministerrat schließlich die Landesverfassungen und Landtagswahl­ordnungen für Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Krain, Schlesien, die Steiermark, Mähren, Böhmen, Tirol und Vorarlberg, Görz, Gradiska und Istrien, Triest und die Militärgrenze.<note type="footnote" n="193">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491212-P-0226.xml#top_2_1_226_2">MR. v. <date when="1849-12-12">12. 12. 1849</date>/II</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491213-P-0227.xml#top_2_1_227_8">MR. v. <date when="1849-12-13">13. 12. 1849</date>/VIII</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491214-P-0228.xml#top_2_1_228_4">MR. v. <date when="1849-12-14">14. 12. 1849</date>/IV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491221-P-0234.xml#top_2_1_234_3">MR. v. <date when="1849-12-21">21. 12. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491222-P-0235.xml#top_2_1_235_4">MR. v. <date when="1849-12-22">22. 12. 1849</date>/IV</ref>, MR. v. 27. 12 . 1849/I und II, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491228-P-0239.xml#top_2_1_239_1">MR. v. <date when="1849-12-28">28. 12. 1849</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491229-P-0240.xml#top_2_1_240_3">MR. v. <date when="1849-12-29">29. 12. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491231-P-0241.xml#top_2_1_241_3">MR. v. <date when="1849-12-31">31. 12. 1849</date>/III</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18500101-P-0242.xml#top_2_1_242_1">MR. v. <date when="1850-01-01">1. 1. 1850</date>/I</ref> und II und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18500102-P-0243.xml#top_2_1_243_2">MR. v. <date when="1850-01-02">2. 1. 1850</date>/II</ref>; die Landesverfassungen für Triest publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 139 und 243 beide ex 1850</bibl>.</note> Bis auf Triest folgten diese Landesverfassungen und Wahlordnungen einem Muster und wiesen starke Elemente der früheren ständischen Struktur auf. Der jeweilige Landtag setzte sich aus Abgeordneten der Höchstbesteuerten, der Städte und Märkte und schließlich jener der übrigen Gemeinden zusammen. Es galt das Zensuswahlrecht. Die Kompetenzen des Landtages waren taxativ aufgezählt. Der Krone war weitgehender Einfluß gesichert: unmittelbar durch das Recht auf Einberufung bzw. Auflösung des Landetages und die Sanktionspflicht der vom Landtag erlassenen Gesetze; unmittelbar durch die Bestimmung, daß während der Zeit, da der Landtag nicht versammelt war, die Regierung provisorische Landesgesetze erlassen konnte. Obwohl diese Verfassungen mit kaiserlichen Patent publiziert worden waren traten sie – mit Ausnahme Triests und der Militärgränze – nie in Wirksamkeit. Sie dienten aber in fast allen<pb n="46" ana="XLVI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=46"/> wichtigen Punkten als Vorbild für die mit dem Februarpatent 1861 erlassenen Landesverfassungen.<note type="footnote" n="194">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Bernatzik</author>, Verfassungsgesetze 174 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Hugelmann</author> Karl, Die österreichischen Landtage</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <author>Ders.</author>, Historisch-politische Studien. Gesammelte Aufsätze vom Staatsleben des XVIII. und XIX. Jahrhunderts insbesondere Österreichs (Wien 1915) 175–191, hier 179 f.</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Brauneder/Lachmayr</author>, Verfassungs­geschichte 129</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Eine wesentlich wichtigere Rolle spielte die Reorganisierung der staatlichen – oder, um es in der Sprache der damalige Zeit auszudrücken – politischen Verwaltung. Den grundlegenden Plan zu dieser Reorganisierung hatte Stadion bereits im Laufe des Jahres 1848 entwickelt.<note type="footnote" n="195">Siehe dazu KLABOUCH, Gemeindeselbstverwaltung 30.</note> Die Staatsverwaltung war danach ein integrierter Bestandteil eines großen Entwurfes, der in sich auch die Lokal- und Landesverwaltung vereinigte. Ausgehend von dem Grundsatz, daß die Grundlage des freien Staates die freie Gemeinde bildete – wie im Gemeindegesetz festgehalten wurde – kam der politischen Verwaltung die Aufgabe zu, auf die Einhaltung und Durchführung der Reichs- und Landesgesetze zu achten. Die Absicht ging dahin, die alte Verwaltungsstruktur der Habsburgermonarchie, die auf den historischen Eigenheiten der einzelnen Provinzen aufbaute, durch eine einheitliche, zentral orientierte zu ersetzen. Bach, der das Stadionsche Konzept weitgehend übernommen und vollendet hatte, erlangte Ende Juni 1849 die kaiserliche Sanktion für diese neue Organisationsstruktur.<note type="footnote" n="196">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18490626" ana="prot0 top4">MR. v. <date when="1849-06-26">26. 6. 1849</date>/IV</ref>.</note> Die administrative Gewalt war im gesamten Reich unteilbar und einheitlich und stand in letzter Instanz dem Kaiser zu. An der Spitze der Verwaltungsorganisation der einzelnen Kronländer, wie nun die Provinzen bezeichnet wurden, stand der vom Kaiser eingesetzte Statthalter. Ihm unterstanden die Kreispräsidenten, die die Leitung der Kreise, der nächsttieferen Verwaltungsebene, zu versehen hatten. Die unterste Verwaltungsebene bildeten die Bezirke mit Bezirkshauptmännern an der Spitze, die unmittelbar den Kreispräsidenten untergeordnet waren. Die Parallelität dieser Einteilung mit jener in Gemeindegesetz vorgesehenen Bildung von Orts-, Bezirks- und Kreisgemeinden war nicht zufällig, ja sie bildete das Kernstück der von Stadion beabsichtigten Neuordnung des Staates. Das Gemeindegesetz schuf auf jeder Verwaltungsebene freie Wahlkörperschaften, die analogen staatlichen Einrichtung hatten nur eine Aufsichtsfunktion. Das Fortschrittliche am Stadionschen Konzept war einerseits die Vereinheitlichung der Verwaltungsstruktur, andererseits die Übertragung der öffentlichen Verwaltung in die Kompetenz gewählter Gremien, was in gewisser Weise eine Demokratisierung der Gesellschaft zur Folge gehabt hätte. Eine weitere wichtige Änderung bestand in der Absicht, die Kreise, nicht die einzelnen Kronländer, zur territorialen Grundeinheit der Verwaltung zu machen. Diese Einteilung bot die Möglichkeit, eine Verwaltungsstruktur zu schaffen, die auf national geschlossenen Gebieten aufgebaut war, somit zumindest in dieser Hinsicht geringes Konfliktpotentional in sich barg.<note type="footnote" n="197">Siehe dazu TZÖBEL Josef A., Vorgeschichte des österreichisch-ungarischen Ausgleichs 1713–1867. In: Peter Berger (Hg.), Der österreichisch-ungarische Ausgleich von 1867. Vorgeschichte und Wirkungen (Wien 1967) 9–37, hier 21.</note> Das Gesamtkonzept konnte aber nur dann funktionieren, wenn alle seine Bestandteile im vollen Umfang verwirklicht wurden – was letztendlich nicht geschah.<pb n="47" ana="XLVII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=47"/> Die alleinige vollständige Umsetzung der staatlichen Verwaltungsreform machte sie schließlich zum genauen Gegenteil des Stadionschen Konzepts – zum Machtinstrument eines zentral gelenkten Obrigkeitsstaates.<note type="footnote" n="198">Zur Reform der staatlichen Verwaltung siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Redlich</author> Josef, Das österreichische Staats- und Reichsproblem. Geschichtliche Darstellung der inneren Politik der habsburgischen Monarchie von 1848 bis zum Untergang des Reiches. I. Bd.: Der dynastische Reichsgedanke und die Entfaltung des Problems bis zur Verkündigung der Reichsverfassung von 1861 (Leipzig 1920) 359–381</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Hellbling</author> Ernst C., Die Landesverwaltung in Cisleithanien</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <author>Wandruszka</author> Adam / <author>Urbanitsch</author> Peter (Hg.), Die Habsburgermonarchie 1848–1918, Bd. 2: Verwaltung und Rechtswesen (Wien 1975) 190–269, hier 193 f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Brauneder/Lachmayr</author>, Verfassungsgeschichte 127</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Lehner</author>, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 173 f.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Eine unmittelbare Anwendung fanden die hier dargestellten Maßnahmen in jenen Teilen der Monarchie, die später die „cisleithanische Reichshälfte“ genannt wurden. Was diesbezüglich in den Ländern der Stephanskrone geschah, ist bereits oben erläutert worden. Die zweite Ausnahme bildete das lombardisch-venezianische Königreich. Die besondere Stellung dieses Landesteils der Habsburger­monarchie zum Gesamtreich bildete bereits zu Anfang der Regierungszeit des Kabinetts Schwarzenberg einen Gegenstand der Beratungen der Minister. Obwohl schon frühzeitig ein eigenes Statut – Verfassung – des Königreiches ausgearbeitet wurde, wurde darüber im ersten Amtsjahr der Regierung keine definitive Entscheidung gefällt.<note type="footnote" n="199">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481216-P-0004.xml#top_2_1_4_7">MR. v. <date when="1848-12-16">16. 12. 1848</date>/VII</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481219-P-0005.xml#top_2_1_5_4">MR. v. <date when="1848-12-19">19. 12. 1848</date>/IV</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481224-P-0006.xml#top_2_1_6_5">MR. v. <date when="1848-12-24">24. 12. 1848</date>/V</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481227-P-0009.xml#top_2_1_9_14">MR. v. <date when="1848-12-27">27. 12. 1848</date>/XIV</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490615-P-0097.xml#top_2_1_97_10">MR. v. <date when="1849-06-15">15. 6. 1849</date>/X</ref>.</note> Nach Abschluß des Friedensvertrags mit Sardinien bekam Lombardo-Venetien aber eine neue Verwaltungsstruktur. Anstelle des Vizekönigs erhielt Radetzky als General­gouverneur sowohl für die militärischen als auch zivilen Angelegenheiten weitgehende Vollmachten. Das Königreich wurde in zwei Statthaltereien aufgeteilt – eine für die Lombardei, die zweite für Venetien.<note type="footnote" n="200">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491005-P-0180.xml#top_2_1_180_1">MR. v. <date when="1849-10-05">5. 10. 1849</date>/I</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491013-P-0185.xml#top_2_1_185_3">MR. v. <date when="1849-10-13">13. 10. 1849</date>/III</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491014-P-0186.xml#top_2_1_186_1">MR. v. <date when="1849-10-14">14. 10. 1849</date>/I</ref>.</note> Damit wurde auch hier, ähnlich wie in Ungarn, die Selbständigkeit des Landes – wenngleich es sich im Falle Lombardo-Venetiens auch im Vormärz eher um eine Fiktion gehandelt hatte – durch die unmittelbare und vermehrte konkrete Einflußnahme des Verwaltungsapparates de facto abgeschafft.<note type="footnote" n="201">Siehe dazu die Analyse bei <bibl type="secondary">
                        <author>Mazohl-Wallnig</author>, Brigitte Österreichischer Verwaltungsstaat und administrative Eliten im Königreich Lombardo-Venetien 1815–1859 (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abteilung Universalgeschichte 146, Mainz 1993) 330–334</bibl>.</note>
               </p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a2-b1-einleitung-6.2">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_einl.pdf">
               <title type="descr">2. Justizwesen</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Als erste Maßnahme von größerer Bedeutung auf dem Justizsektor vor der Installierung der Regierung Schwarzenberg kann die Umwandlung der Obersten Justizstelle in den Obersten Gerichtshof bezeichnet werden, wobei die Justizverwaltung und die Justizgesetzgebung, die früher dieser Stelle oblag, dem neugeschaffenen Justizministerium zugeschlagen wurde.<note type="footnote" n="202">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480519-P-0043.xml#top_1_1_43_9">MR. I v. <date when="1848-05-19">19. 5. 1848</date>/IX</ref>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. I. Nr. 43</bibl>.</note> Auch die Schaffung von Geschworenen­gerichten, freilich nur bei<pb n="48" ana="XLVIII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=48"/> Preßprozessen, bedeutete eine grundlegende Reform des alten Systems.<note type="footnote" n="203">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="toc.html?collection=editions#myTable=f18480518" ana="prot2 top16">MR. II v. <date when="1848-05-18">18. 5. 1848</date>/XVI</ref>, <quote>ebd., Nr. 42</quote>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480522-P-0048.xml#top_1_1_48_16">MR. v. <date when="1848-05-22">22. 5. 1848</date>/XVI</ref>, <quote>ebd., Nr. 48</quote> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480610-P-0067.xml#top_1_1_67_9">MR. v. <date when="1848-06-10">10. 6. 1848</date>/IX</ref>, <quote>ebd., Nr. 67</quote>.</note> Bereits in der ersten Sitzung der neuen Regierung, von der ein Protokoll angefertigt wurde, legte Justizminister Bach die Grundzüge der von ihm beabsichtigten Reform des Justizwesens vor.<note type="footnote" n="204">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481205-P-0001.xml#top_2_1_1_8">MR. v. <date when="1848-12-05">5. 12. 1848</date>/VIII</ref>.</note> Dies war nicht der erste Entwurf zur Reorganisierung des Justizwesens. Schon Bachs Vorgänger, Franz Freiherr v. Sommaruga, hatte während seiner Amtstätigkeit Vorarbeit in dieser Richtung geleistet und einen Entwurf der künftigen Gerichtsorganisation zusammengestellt, der als Vorlage für den einzuberufenden Reichstag gedacht war. Bach hatte dann im September 1848 seinerseits Grundzüge für die Organisation der Justizbehörden veröffentlicht, die sich im wesentlichen an das Sommarugasche Operat anlehnten.<note type="footnote" n="205">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Sommaruga</author> Franz Freiherr v., Die Grundzüge der Gerichtsverfassung für die Länder der österreichischen Monarchie (Wien 1849) 6f.</bibl>
                  </note> Die Anpassung der aus dem Vormärz stammenden Justizstruktur an die Forderungen der revolutionären Bewegung erschien nicht nur aus politischen Erwägungen notwendig; das Grundentlastungspatent vom <date when="1848-09-07">7. 9. 1848</date> hatte de facto das Ende der Patrimonialgerichtsbarkeit mit sich gebracht<note type="footnote" n="206">Der § 9 dieses Patentes bestimmte, daß die Patrimonialbehörden die Gerichtsbarkeit nur mehr provisorisch bis zur Einführung landesfürstlicher Behörden zu führen hätten, siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480915-P-0120.xml#top_1_1_120_12">MR. v. <date when="1848-09-15">15. 9. 1848</date>/XII</ref>, <bibl type="internal_ref">ÖMR. I, Nr. 120</bibl>. Zur vormärzlichen Justizverfassung siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Ogris</author> Werner, Die Rechtsentwicklung in Cisleithanien 1848–1918</bibl> hg. v. <bibl type="secondary">
                        <author>Wandruszka</author> Adam / <author>Urbanitsch</author> Peter (Wien 1975) 538–662, hier 546–550</bibl> mit umfassenden weiteren Literaturhinweisen. 
				Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481205-P-0001.xml#top_2_1_1_9">MR. v. <date when="1848-12-05">5. 12. 1848</date>/IX</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481212-P-0002.xml#top_2_1_2_21">MR. v. <date when="1848-12-12">12. 12. 1848</date>/XXI</ref>.. In: <bibl type="secondary">
                        <title>Die Habsburgermonarchie 1848–1918</title>, II: Verwaltung und Rechtswesen</bibl>, hg. v. <bibl type="secondary">
                        <author>Wandruszka</author> Adam / <author>Urbanitsch</author> Peter (Wien 1975) 538–662, hier 546–550</bibl> mit umfassenden weiteren Literaturhinweisen.</note>. Einen ersten, wenngleich isolierten Schritt in Richtung Anpassung setzte Bach mit der Abschaffung der politischen und Kammeral­repräsentanten bei Zivilprozessen. <note type="footnote" n="207">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481205-P-0001.xml#top_2_1_1_9">MR. v. <date when="1848-12-05">5. 12. 1848</date>/IX</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18481212-P-0002.xml#top_2_1_2_21">MR. v. <date when="1848-12-12">12. 12. 1848</date>/XXI</ref>.</note> Die Ausarbeitung der neuen Richtlinien für die Gerichts­verfassung verzögerte sich. Die beabsichtigte Modernisierung wurde aber bereits in der oktroyierten Verfassung vom <date when="1849-03-04">4. 3. 1849</date> sichtbar. Darin wurde die Unabhängigkeit der Richter bei der Urteilsfindung, die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung und die Öffentlichkeit und die mündliche Durchführung der Verfahren garantiert.<note type="footnote" n="208">Siehe dazu <bibl type="archival">RGBL. Nr. 150/1849, XII. Abschnitt „Von der richterlichen Gewalt“</bibl>.</note> Nachdem die Angelegenheit wiederholt vom Gesamtministerium diskutiert worden war, sanktionierte der Kaiser Mitte Juni 1849 die Grundzüge der neuen Gerichtsverfassung und genehmigte fast gleichzeitig die Organisierung der Gerichte in den meisten Kronländern der „cisleithanischen Reichshälfte“.<note type="footnote" n="209">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490603-P-0086.xml#top_2_1_86_3">MR. v. <date when="1849-06-03">3. 6. 1849</date>/III</ref>.</note> Diese neue Gerichtsverfassung, die, wie schon in der oktroyierten Märzverfassung von 1849 festgelegt worden war, auf der Unabsetzbarkeit der Richter und der Trennung von Justiz und Verwaltung basierte, schuf ausschließlich staatliche Gerichte: Bezirksgerichte, Bezirkskollegialgerichte, Kreis- bzw. Landesgerichte, Oberlandesgerichte und den Obersten Gerichts- und Kassationshof. Diese Struktur – bis auf die Bezirkskollegialgerichte – dient bis zum heutigen Tag als Grundlage der Gerichtsorganisation.<note type="footnote" n="210">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Brauneder/Lachmayer</author>, Verfassungsgeschichte 127f.</bibl> und <bibl type="secondary">
                        <author>Lehner</author>, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 183 f.</bibl>
                  </note> Auch<pb n="49" ana="XLIX" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=49"/> in Ungarn und Kroatien wurde „mit Rücksicht auf die notwendige Herstellung der Einheit und Gleichförmigkeit der Verwaltung“ diese neue Gerichtsverfassung eingeführt.<note type="footnote" n="211">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490918-P-0168.xml#top_2_1_168_13">MR. v. <date when="1849-09-18">18. 9. 1849</date>/XIII</ref>; siehe dazu auch <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491015-P-0187.xml#top_2_1_187_13">MR. v. <date when="1849-10-15">15. 10. 1849</date>/XIII</ref>, <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491029-P-0197.xml#top_2_1_197_6">MR. v. <date when="1849-10-29">29. 10. 1849</date>/VI</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18491129-P-0216.xml#top_2_1_216_3">MR. v. <date when="1849-11-29">29. 11. 1849</date>/III</ref>. Vgl. auch <bibl type="secondary">
                        <author>Sarlós</author> Béla, Das Rechtswesen in Ungarn</bibl>. In: <bibl type="secondary">
                        <title>Die Habsburgermonarchie 1848–1918</title>, II: Verwaltung und Rechtswesen</bibl>, hg. v. <bibl type="secondary">
                        <author>Wandruszka</author> Adam / <author>Urbanitsch</author> Peter (Wien 1975) 499–537, hier 514</bibl>.</note>
               </p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a2-b1-einleitung-6.3">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_einl.pdf">
               <title type="descr">3. Unterrichtswesen</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Die Märzrevolution von 1848 hatte – selbstverständlich – auch Auswirkungen auf das bestehende Unterrichts- und Studienwesen. Bereits am Dezember 3.1848 hatte eine vom Rektor der Wiener Universität einberufene Versammlung von Professoren und Studenten beschlossen, eine Petition um Gewährung der Lehr- und Lernfreiheit an den Kaiser zu richten.<note type="footnote" n="212">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Lentze</author> Hans, Die Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohnestein (= Sitzungsberichte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, philosophisch-historische Klasse 239/2, Wien 1962) 28 f.</bibl>
                  </note> Die Notwendigkeit einer Reform war schon im Vormärz erkannt worden; die zaghaften Ansätze hatten aber zu keinem nachhaltigen Ergebnis geführt.<note type="footnote" n="213">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Engelbrecht</author> Helmut, Geschichte des österreichischen Bildungswesens. Erziehung und Unterricht auf dem Boden Österreichs. Bd. 3: Von der frühen Aufklärung bis zum Vormärz (Wien 1984) die Kapitel 15, 16 und 17</bibl>.</note> Nun, nach den politischen Umwälzungen, begann Franz Freiherr v. Sommaruga, der erste Unterrichtsminister, die Reformen tatsächlich in Angriff zu nehmen. Nachdem er in einer Rede am <date when="1848-03-30">30. 3. 1848</date> ein diesbezügliches Versprechen abgegeben hatte,<note type="footnote" n="214">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Lentze</author>, Universitätsreform 29</bibl>.</note> ließ er Taten folgen. Mit Erlaß vom <date when="1848-04-06">6. 4. 1848</date> wurde die unmittelbare Leitung der höheren Unterrichtsanstalten – der Gymnasien, technischen Lehranstalten und Universitäten – dem jeweiligen Lehrkörper übertragen.<note type="footnote" n="215">
                     <bibl type="secondary">
                        <author>Heintl</author> Carl Ritter v., Universitäts-Acten (vom 12. März bis <date when="1848-07-22">22. Juli 1848</date>) (Wien 1848) 16 ff.</bibl>
                  </note> Am Oktober 5. 1848 ordnete Sommaruga an Stelle des ersten philosophischen Jahrganges an den Universitäten die Einführung von siebenten Klassen an den Gymnasien.<note type="footnote" n="216">
                     <quote>Ebd., 37 ff.</quote>
                  </note> Und mit Erlaß vom <date when="1848-07-06">6. 7. 1848</date> ermöglichte der Unterrichtsminister das Institut der Privatdozenten.<note type="footnote" n="217">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Lentze</author>, Universitätsreform 29</bibl>. Mit Erlaß des Unterrichtsministers v. <date when="1849-12-19">19. 12. 1849</date> wurde dann die Habilitierung von Privatdozenten geregelt, publiziert als <bibl type="archival">RGBL. Nr. 37/1849</bibl>.</note> Weitere Veränderungen während des Revolutionsjahres 1848, die hauptsächlich die Universitäten betrafen, waren nur punktuell und blieben deshalb Stückwerk.<note type="footnote" n="218">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Engelbrecht</author>, Geschichte des österreichischen Bildungswesens 4, 223</bibl>.</note> Eine umfassende Reform des Schul- und Universitätswesens wurde allerdings vorbereitet. Hiebei sind insbesondere zwei Männer zu nennen, nach deren Ideen dieses Reform schließlich gestaltet wurde – Franz Exner und Hermann Bonitz.<note type="footnote" n="219">Zu Hermann Bonitz siehe <bibl type="secondary">
                        <title>Österreichisches Biographisches Lexikon</title> 1815–1950, hg. von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 1 (Wien/Graz/Köln 1957) 101f.</bibl>, zu Franz Serafin Exner <quote>ebd., 257 f.</quote>
                  </note> Exner, Professor an der Prager Karlsuniversität, hatte<pb n="50" ana="L" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=50"/> sich bereits im Vormärz mit Reformplänen des Unterrichtswesens beschäftigt.<note type="footnote" n="220">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Frankfurter</author> Salomon, Graf Leo Thun-Hohenstein, Franz Exner und Hermann Bonitz (Wien 1893) 78 ff.</bibl>
                  </note> Seine Absicht ging dahin, der Mathematik und den Naturwissenschaften vermehrten Eingang in die Unterrichtspläne zu verschaffen. Trotz der turbulenten politischen Ereignisse und dem häufigen Wechsel in der Leitung des Unterrichtsressorts arbeiteten Exner und Bonitz an ihren Reformplänen. Mit der Berufung Thuns zum definitiven Ressortleiter kam der Zeitpunkt zur Verwirklichung dieser Pläne. Nicht ganz zwei Monate nach seinem Amtsantritt erlangte Thun die kaiserliche Sanktion zur Neuorganisierung der Gymnasien und Realschulen.<note type="footnote" n="221">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490905-P-0163.xml#top_2_1_163_8">MR. v. <date when="1849-09-05">5. 9. 1849</date>/VIII</ref>.</note> Die Gymnasien bestanden nun definitiv aus acht Jahrgängen. Das Ziel war die Vermittlung einer Allgemeinbildung, die gleichermaßen den sprachlich-historischen und den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich berücksichtigte. Das gleiche galt für die Realschulen, wobei hier, anders als an den Gymnasien, die den Schwerpunkt auf die klassischen Sprachen und deren Literatur legten, moderne Literatur im Vordergrund stand. Die Absolvierung einer der beiden Schultypen war unabdingbare Voraussetzung für den Besuch der Universität bzw. einer höheren technischen Lehranstalt.<note type="footnote" n="222">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Engelbrecht</author>, Geschichte des österreichischen Bildungswesens 4, 148f.</bibl>; <bibl type="secondary">
                        <author>Meister</author> Richard, Entwicklung und Reform des österreichischen Studienwesens (= Sitzungsberichte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, philosophisch-historische Klasse 239/1, Wien 1962) 93–102</bibl>.</note>
               </p>
               <p>Kurz nach diesem ersten Reformschritt trat auch das „Provisorische Gesetz über die Organisation der akademischen Behörden“ in Kraft.<note type="footnote" n="223">Siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490925-P-0173.xml#top_2_1_173_9">MR. v. <date when="1849-09-25">25. 9. 1849</date>/IX</ref> und <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490927-P-0174.xml#top_2_1_174_1">MR. v. <date when="1849-09-27">27. 9. 1849</date>/I</ref>.</note> Vom Grundsatz der Lehr- und Lernfreiheit ausgehend gestand das Gesetz den Universitäten die Selbstverwaltung zu; folgerichtig wurde das Amt der vom Staat als Kontrollorgan eingesetzten Studiendirektoren abgeschafft. Die Universität hatte eine doppelte Aufgabe, die der Lehre und der Forschung. Aus dem Lehrerkollegium jeder Fakultät, das aus sämtlichen Lehrenden bestand, ging das Professorenkollegium hervor, in dem ordentliche als auch außerordentliche Professoren und Privatdozenten nach einem festgelegten Schlüssel vertreten waren. Dieses Professorenkollegium wählte einen Fakultätsvorstand, den Dekan, und somit indirekt jedes Jahr den akademischen Senat, die oberste akademische Behörde, der auch alle Verwaltungs-, Unterrichts- und Disziplinarangelegenheiten der Universität besorgte, und der aus dem Rektor, Prorektor, den Dekanen und Prodekanen der einzelnen Fakultäten bestand. Der Rektor wurde von Wahlmännern aus den Professorenkollegien gewählt. Es gab allerdings zwei wichtige Ausnahmen; den beiden größten Universitäten der Monarchie, in Wien und Prag, wurde eine Sonderregelung zugestanden. Hier blieb die alte Einrichtung der Doktorenkollegien, die nun eine erweiterte Einflußnahme auf die Verwaltung besaßen, neben jenen der Professorenkollegien weiterbestehen. Damit war das Prinzip der einheitlichen Organisierung der Universitäten durchbrochen. Die Begründung, die Thun für diese Maßnahme gab, daß „aus Achtung vor der Geschichte . . . die Doktorenkollegien integrierende Bestandteile der Universität bleiben“ sollten,<note type="footnote" n="224">
                     <ref type="protocol-link" target="MRP-1-2-01-0-18490925-P-0173.xml#top_2_1_173_9">MR. v. <date when="1849-09-25">25. 9. 1849</date>/IX</ref>.</note> verhüllte nur schlecht die Tatsache, daß konservativer Widerstand<pb n="51" ana="LI" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=51"/> eine umfassende Modernisierung der universitären Verfassungsstruktur verhindert hatte.<note type="footnote" n="225">Siehe dazu <bibl type="secondary">
                        <author>Lentze</author>, Universitätsreform 35 f.</bibl> Eine eingehende Analyse der Thunschen Universitätsreform bei <bibl type="secondary">
                        <author>Meister</author>, Entwicklung und Reform des österreichischen Studienwesens 77–90</bibl>; vgl. auch <bibl type="secondary">
                        <author>Engelbrecht</author>, Geschichte des österreichischen Bildungswesens 4, 223f.</bibl>
                  </note>
               </p>
               <p>Das Reformwerk komplettierten noch die Erlässe über das Studienwesen an den Universitätsfakultäten für das Studienjahr 1850/1851 (mit Ausnahme der theologischen Fakultät), die provisorische Disziplinarordnung an den Universitäten, die Kollegiengelder<note type="footnote" n="226">
                     <bibl type="archival">RGBL. Nr. 416/1849</bibl>.</note> und die provisorische Vorschrift über das Gehalt und Vorrückungsrecht der Fakultätsprofessoren. <note type="footnote" n="227">
                     <quote>Ebd., Nr. 438/1849</quote>.</note> Die Reformen, denen die Organisationsstruktur der deutschen Universitäten zum Vorbild diente, hatten provisorischen Charakter; die Zukunft sollte zeigen, ob sie den österreichischen Verhältnissen entsprachen.</p>
            </div>
         </div>
         <div type="document" xml:id="a2-b1-einleitung-7">
            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml#a2-b1_einl.pdf">
               <title type="descr">Zum Kommentar</title>
            </head>
            <div type="chapter">
               <p>Die Kommentierung des Bandes II/1 erwies sich im Vergleich zum Band I insofern leichter, als die Akten, die die Tätigkeit des Ministeriums Schwarzenberg betreffen, in den Archiven bereits nach der neuen Verwaltungsstruktur abgelegt sind.<note type="footnote" n="228">Zu den Schwierigkeiten bei der Auffindung von Archivalien, bedingt durch die Überschneidungen, die sich aus der Einführung der neuen Organisationsstruktur ergaben, siehe <bibl type="secondary">
                        <author>Kletečka</author>, Einleitung, ÖMR. I, XLVI</bibl>.</note> Dieser erfreuliche Umstand wurde allerdings dadurch stark relativiert, daß die Anzahl der zu kommentierenden Protokolle, respektive deren Tagesordnungspunkte, um ein gutes Drittel mehr ausmachte als die des vorangehenden Bandes, und die Kommentierung in kürzerer Zeit fertiggestellt werden mußte.</p>
               <p>Den Hauptanteil des für die Erstellung des wissenschaftlichen Kommentars verwendeten Aktenmaterials lieferte das Haus-, Hof- und Staatsarchiv; hier vor allem die Kabinettskanzlei und als Ergänzung hiezu die Current- und Separatbillettenprotokolle. Zur Erläuterung der außenpolitischen Ereignisse wurde die Politische Abteilung dieses Archivs, mit ihrer nach den einzelnen Staaten getroffenen Einteilung, herangezogen. Fallweise erwies es sich auch als notwendig die Bestände der Administrativen Registratur und die des Obersthofmeisteramt einzusehen. Es sei noch angemerkt, daß einzelne, militärische Angelegenheiten betreffende Akten der Kabinettskanzlei, die im Protokollbuch verzeichnet sind, aber nicht mehr auffindbar waren, unter den Beständen des Kriegsarchivs, Militärkanzlei Seiner Majestät wieder zum Vorschein kamen.</p>
               <p>Im Allgemeinem Verwaltungsarchiv waren es die Bestände der Ministerien des Inneren, der Justiz, des Handels und des Kultus und Unterrichts, aus denen Quellenmaterial für die Kommentierung herangezogen wurde. Da die Bestände des Innen- und des Justizministeriums bekanntlich beim Justizpalastbrand 1927 größtenteils vernichtend wurden, erwies sich die Auffindung von brauchbaren Quellen insbesondere für die im Jahre 1849 einsetzende tiefgreifende Reformen des Verwaltungs- und Justizwesens als schwierig. Auch der Bestand des Handelsministeriums weist große Lücken auf; hier waren es die umfangreichen Skartierungen, die zu diesem bedauerlichen Umstand führten.</p>
               <p>
                  <pb n="52" ana="LII" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a2-b1-pdf.xml%23a2-b1_einl.pdf%23page=52"/>Wesentlich einfacher erwies sich hingegen die Auffindung vom entsprechenden Quellenmaterial im Finanzarchiv (sowohl in der Präsidial- als auch in der Allgemeinen Reihe) und im Kriegsarchiv (Präsidial- und Allgemeine Reihe, Alte Feldakten und Militärkanzlei Seiner Majestät).</p>
               <p>Das Reichsgesetzblatt wurde vom Anfang Dezember 1848 bis Ende September 1849 – seinem tatsächlichen Erscheinungsbeginn – als (beispielsweise) RGBl. Nr. 150/1849 zitiert; vom Anfang Oktober 1849, da hier die fortlaufende Numerierung neu begann nach dem Stück und der Nummer, als (beispielsweise) RGBl. Nr. III/12 ex 1849. Für die Schreibung von Personen- und Ortsnamen gilt, was darüber an anderer Stelle bereits gesagt wurde.<note type="footnote" n="229">Band 1: <bibl type="secondary">
                        <author>Heindl</author> Waltraud, Einleitung ÖMR. III. Abteilung: Das Ministerium Buol-Schauenstein, <date when="1852-04-14">14. April 1852</date>–<date when="1853-03-13">13. März 1853</date>, LXII f.</bibl>
                  </note>
               </p>
            </div>
         </div>
      </body>
   </text>
</TEI>