Protokoll in Reinschrift überliefert
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition
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Gegenstand der heutigen Beratung ist der Staatsvoranschlag für das Verwaltungsjahr 1849, welcher demnächst dem Reichstage zu unterziehen sein wird.
Der
Finanzminister Baron Krauß
teilte dem Ministerrate die in der beigeschlossenen Übersicht enthaltenen Positionen des Staatsvoranschlages
Das Hauptresultat stellt sich in folgenden Ziffern dar:
Dieser Abgang dürfte sich jedoch auf den Betrag von 49,335.398 fl. vermindern, wenn a) die lombardisch-venezianischen Provinzen, mit einer reinen Jahresabfuhr von ca. 8 Millionen, der Monarchie erhalten bleiben; wenn b) das Land Ungarn das zugesicherte Aversum von 3 Millionen für Hofstaat, diplomatisches Korps etc. entrichtet und wenn die frühere bare Abfuhr Siebenbürgens per 1,500.000 fl. jährlich den Zentralfinanzen wieder zugewendet würde
Strengste Erfüllung aller Verpflichtungen des Staates gegen seine Gläubiger sei nämlich die Basis des Staatskredits und verbürge allein einen glücklichen Erfolg der weiteren Kreditoperationen. Zur Gewinnung des nötigen Vertrauens bei künftigen Staatsanleihen sei daher vor allem eine Gewährleistung aller bisher kontrahierten Staatsschulden von Seite des Reichstages äußerst wünschenswert, und aus diesem Gesichtspunkt würde es
Auf die von dem
Justizminister
erhobene Einwendung, daß es nicht ohne Bedenken sein würde, eine solche direkte Anforderung an den Reichstag zu richten, weil diese Lebensfrage des Staatskredits, an welche sich so viele Existenzen knüpfen, von dem Reichstage vielleicht als eine bloße Personenfrage aufgefaßt werden und eine antiministerielle Majorität deren Verneinung durchsetzen könnte; dann in der weiteren, von dem Unterstaatssekretär Baron Stifft und von dem
Als Pflicht der Gerechtigkeit gegen die Grundsteuerkontribuenten würde Baron Krauß die Festsetzung eines gleichen Perzents von dem reinen Grundertrag als Quote der Grundsteuer für alle Provinzen erkennen. Gegenwärtig herrscht die größte Ungleichheit, da man in einigen Provinzen 16% bis 18%, in Salzburg dagegen nur 8% des Reinertrags an Grundsteuer zahltebd., 64–69
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Unterstaatssekretär Baron Stifft
erinnerte hierüber, die Ungleichheit des Steuerperzents der Provinzen sei uralt und beruhe auf den Rezessen zwischen den Ständen und dem Landesfürsten. Andererseits sei diese Ungleichheit mehr eine scheinbare und der Grund hiervon vorzüglich in der Ungleichheit der Ausführung der Katastralschätzungen in den verschiedenen Provinzen gelegen. In Salzburg aber würde es fast ganz unmöglich und selbst aus politischen Rücksichten nicht rätlich sein, das Steuerperzent von 8 auf 16 zu erhöhen. Der
Zur Bedeckung des diesfälligen unbedeckten Gesamtaufwands und des Ausfalles bei der herabzusetzenden Hauszinssteuer dürften folgende neue Einnahmsquellen in Anspruch genommen werden:
a) eine Regulierung des Einfuhrzolltarifs in der Weise, daß alle Einfuhrverbote aufgehoben und mäßige Zollsätze statt derselben eingeführt würden. Die dadurch ermöglichte Einfuhr vieler Fabrikate und Rohstoffe, welche dermal gar nicht oder nur durch Schleichhandel eingeführt werden, dürfte bedeutend den Gefällsertrag erhöhen.
Obgleich im Grundsatze mit der beabsichtigten Regulierung der Zölle einverstanden, glaubte doch der
Handelsminister und der Unterstaatssekretär Baron Stifft
, daß der gegenwärtige Augenblick nicht der geeignete wäre, um eine größere Zollreduktion ins Leben treten zu lassen; ja, man müsse selbst besorgen, daß auch bloß die Ankündigung einer entfernten Herabsetzung des Zolles auf gewisse ausländische Fabrikate viel Aufregung hervorbringen und zur Folge haben werde, daß die Fabriken die kaum erst beginnenden Arbeiten wieder einstellen. Man müßte bei dieser Regulierung sehr langsam und vorsichtig zu Werk gehen.
b) Die Besteuerung des Zuckers, welcher aus inländischen Stoffen erzeugt wird, ein Objekt, welches mit Unrecht schon lange steuerfrei gelassen wurde.
c) Erhöhung der Branntweinsteuer, da die Fabrikation bedeutende Fortschritte gemacht hat, im Auslande dieses Getränk auch viel höher belegt ist, und der Konsument in Galizien durch Aufhebung der Propination ohnehin bedeutend gewinnt.
d) Ausdehnung der Hauszinssteuer auf alle vermischten Gebäude, von denen dermal die bei weitem größte Zahl nur durch die niedrige Gebäudeklassensteuer getroffen wird.
e) Einführung einer Einkommensteuer, welcher das Einkommen von Grund- und Boden, Häusern etc., die Interessen der Staatsschulden- und Privataktien, dann der Ertrag von Gewerbe und Handel, nach gewissen Klassen zu unterziehen wäre. Den Grund- und Hausbesitzern würde das Recht eingeräumt, den Hypothekargläubigern ein entsprechendes Perzent von den Interessen in Abzug zu bringen, wodurch der bis jetzt beinahe steuerfreie Kapitalist auch entsprechend ins Mitleid gezogen würde. Diese Steuer wird von der öffentlichen Meinung laut gefordert, und es scheint nicht zu umgehen, daß dieselbe baldigst, wenngleich vorläufig nur auf ein Jahr, eingeführt werde. Der Unterstaatssekretär Baron Stifft glaubte sich mit dem Prinzipe einer Einkommensteuer, wodurch bereits belegte Renten noch einmal besteuert würden, nicht vereinigen zu können, hielte jedoch die einmalige Ausschreibung einer Vermögens-(Kapitals)steuer durch die dermaligen außerordentlichen Umstände gerechtfertigt