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         <titleStmt>
            <title level="s" type="desc">Digitale Edition</title> <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale Edition</title> <title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital edition</title>
                <title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
                <title level="s" type="sub" n="1">Abteilung I</title>
                <title level="s" type="sub">Die Ministerien des Revolutionsjahres 1848</title>
            <title level="m" type="main" n="1">Band 1</title>
            <title level="m" type="sub">März 1848–<date when="1848-11-21">21. November 1848</date>
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            <title level="a" type="desc" n="126">Sitzung 126</title>
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               <resp>Projektverantwortung: </resp>
               <name>Research Unit Digital Historiography and Editions, <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1202798799">Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB)</rs>, Austrian Academy of Sciences</name>
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               <resp>Digitalisierung der gedruckten Quellen </resp>
               <name>Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
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                  <forename>Stephan</forename>
                  <surname>Kurz</surname>
                  <affiliation>IHB</affiliation>
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            <publisher>Österreichische Akademie der Wissenschaften</publisher>
            <availability status="free">
               <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de">Lizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)</licence>
            </availability>
            <date when="2020"/>
         <idno type="DOI">https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542</idno>
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            <title>Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)</title>
                <title level="s" type="overarching" xml:lang="de">Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie</title>
<title level="s" type="overarching" xml:lang="en">Minutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy</title>
<title level="s" type="main" n="1">Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867</title>
            <respStmt>
               <resp>Bearbeitet und herausgegeben an der </resp>
               <name>Österreichischen Akademie der Wissenschaften</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Textverantwortung</resp>
               <name>bei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer Bände</name>
            </respStmt>
            <respStmt>
               <resp>Hauptbearbeiter Digitale Version</resp>
               <name>Stephan Kurz</name>
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                28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
                <ref target="https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html">https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html</ref>. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe <ref target="https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A">https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A</ref>. 
            </biblScope>
         </seriesStmt>
         <notesStmt>
            <note>
                This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a1-1848_z126.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
                In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition. 
            </note>
                <note>The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/</note>
            <relatedItem>
               <biblStruct>
                  <monogr>
                     <editor ref="#editor_Kletečka">
                        <persName>
                           <forename>Thomas</forename>
                           <surname>Kletečka</surname>
                        </persName>
                     </editor>
                     <title>Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung I Die Ministerien des Revolutionsjahres 1848, Band 1 März 1848–21. November 1848</title>
                     <imprint>
                        <pubPlace>Wien</pubPlace>
                        <publisher>ÖBV</publisher>
                        <date when="1984">1984</date>
                     </imprint>
                  </monogr>
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               <msIdentifier>
                  <idno type="MRZ">2438</idno>
               </msIdentifier>
               <p>
                  <span>Protokoll in Reinschrift überliefert</span>
                  <placeName>Wien</placeName>
                  <date when="1848-10-02"/>
               </p>
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            <bibl>
                Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
                <ref target="https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946">https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946</ref>
            </bibl>
            <bibl>Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.</bibl>
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               <item ana="formatted">
                  <orig>RS.; P. Ransonnet; VS. Wessenberg; anw. Doblhoff, Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Wessenberg; außerdem anw. Stifft; BdE. Wessenberg.</orig>
               </item>
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               <item>
                  <label>
                     <num n="1">I.</num>
                  </label>
                  <ref target="#top_1_1_126_1">Staatsvorschlag für 1849</ref>
               </item>
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         </tagsDecl>
         <editorialDecl>
            <p>Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten <q>Probleme der Edition</q>.</p>
         </editorialDecl>
      </encodingDesc>
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         <list>
            <item>
               <date when="2020-01-30">2020-01-30</date> first version generated via verlag2tei.xsl</item>
                <item>
                    <date when="2020-01-30">2021-02-25</date> updated teiHeaders with more detailed series title information</item>
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            <head corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a1-pdf.xml#a1-1848_z126.pdf">
               <title type="num">Nr. 126</title>
               <title type="descr">Ministerrat, Wien, <date when="1848-10-02">2. Oktober 1848</date>
               </title>
            </head>
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               <list type="listperson_prose">
                  <item ana="formatted">
                     <orig>
                                <choice>
                                    <abbr>RS.</abbr>
                                    <expan>Reinschrift</expan>
                                </choice>; <choice>
                                    <abbr>P.</abbr>
                                    <expan>Protokoll</expan>
                                </choice> Ransonnet; <choice>
                                    <abbr>VS.</abbr>
                                    <expan>Vorsitz</expan>
                                </choice> Wessenberg; <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Doblhoff, Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Wessenberg; außerdem <choice>
                                    <abbr>anw.</abbr>
                                    <expan>anwesend</expan>
                                </choice> Stifft; <choice>
                                    <abbr>BdE.</abbr>
                                    <expan>Bestätigung der Einsicht</expan>
                                </choice> Wessenberg.</orig>
                  </item>
               </list>
               <p>
                  <idno type="MRZ">2438</idno>
                  <idno type="KZ"/>
               </p>
            </div>
            <div type="protocol">
               <head>Protokoll der Ministerratssitzung am <date when="1848-10-02">2. Oktober 1848</date> unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, zugleich Ministers des Äußern Freiherrn v. Wessenberg.</head>
               <div type="agenda_item" xml:id="top_1_1_126_1" n="1">
                  <head type="regest">
                     <label>
                        <num>I. </num>
                     </label>Staatsvorschlag für 1849</head>
                  <p>Gegenstand der heutigen Beratung ist der Staatsvoranschlag für das Verwaltungsjahr 1849, welcher demnächst dem Reichstage zu unterziehen sein wird.</p>
                  <p>Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister Baron Krauß</rs>
                     </hi> teilte dem Ministerrate die in der beigeschlossenen Übersicht enthaltenen Positionen des Staatsvoranschlages<note type="footnote" n="1">Liegt dem Originalprotokoll in gedruckter Fassung bei.</note> samt den nötigen Erläuterungen mit.</p>
                  <p>Das Hauptresultat stellt sich in folgenden Ziffern dar:</p>
                  <p/>
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                  </figure>
                  <p>Dieser Abgang dürfte sich jedoch auf den Betrag von 49,335.398 fl. vermindern, wenn a) die lombardisch-venezianischen Provinzen, mit einer reinen Jahresabfuhr von ca. 8 Millionen, der Monarchie erhalten bleiben; wenn b) das Land Ungarn das zugesicherte Aversum von 3 Millionen für Hofstaat, diplomatisches Korps etc. entrichtet und wenn die frühere bare Abfuhr Siebenbürgens per 1,500.000 fl. jährlich den Zentralfinanzen wieder zugewendet würde<note type="footnote" n="2">Siebenbürgen hatte seine Union mit Ungarn erklärt, siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480605-P-0062.xml#top_1_1_62_5">MR. v. <date when="1848-06-05">5. 6. 1848</date>/V</ref>.</note>. Unter dieser Voraussetzung würden die eigenen Hülfsquellen des Staates hinreichen, das laufende Erfordernis ganz und selbst mit einem Überschusse von 1,584.899 fl. zu bedecken. Der Finanzminister glaubte jedoch auch auf die Bedingungen hinweisen zu sollen, unter welchen es allein möglich sein wird, diesen Voranschlag einzuhalten. Diese sind: Wiederherstellung eines geregelten Zustandes und des Verkehrs im Inneren; befriedigende Schlichtung der ungarischen Wirren<note type="footnote" n="3">Zur ungarischen Krise siehe zuletzt <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480918-P-0122.xml#top_1_1_122_3">MR. v. <date when="1848-09-18">18. 9. 1848</date>/III</ref>.</note>; Frieden im Verhältnisse zum Auslande; Festigkeit des Geldkurses im Inneren durch Regelung der Verhältnisse des Staates zur Nationalbank<note type="footnote" n="4">Zu dem durch die Geldknappheit des Staates verursachten, durch frühere Abkommen nicht gedeckten Verhältnis zur Nationalbank siehe <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 162f. und 171</bibl>.</note>; endlich Handhabung strenger Gerechtigkeit, sowohl gegen die Staatsgläubiger als gegen die Steuerpflichtigen.</p>
                  <p>Strengste Erfüllung aller Verpflichtungen des Staates gegen seine Gläubiger sei nämlich die Basis des Staatskredits und verbürge allein einen glücklichen Erfolg der weiteren Kreditoperationen. Zur Gewinnung des nötigen Vertrauens bei künftigen Staatsanleihen sei daher vor allem eine Gewährleistung aller bisher kontrahierten Staatsschulden von Seite des Reichstages äußerst wünschenswert, und aus diesem Gesichtspunkt würde es <pb n="647" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a1-pdf.xml%23a1_einzelseiten/a1-1848_s647.pdf"/>dem Finanzminister angezeigt erscheinen, bei dem gegenwärtigen Anlasse eine solche förmliche Anerkennung des Staatsschuld zu erwirken.</p>
                  <p>Auf die von dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Justizminister</rs>
                     </hi> erhobene Einwendung, daß es nicht ohne Bedenken sein würde, eine solche direkte Anforderung an den Reichstag zu richten, weil diese Lebensfrage des Staatskredits, an welche sich so viele Existenzen knüpfen, von dem Reichstage vielleicht als eine bloße Personenfrage aufgefaßt werden und eine antiministerielle Majorität deren Verneinung durchsetzen könnte; dann in der weiteren, von dem Unterstaatssekretär Baron Stifft und von dem <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister</rs>
                     </hi> herausgehobenen Erwägung, daß es vorsichtiger sei, die Anerkennung der Staatsschuld gar nicht in Zweifel zu stellen und die Sanktion derselben durch den Reichsrat indirekt und implizite zu erwirken, erklärte der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi>, kein bestimmtes Ansinnen wegen Gewährleistung für die Staatsschuld von dem konstituierenden Reichstage aus Anlaß des vorliegenden Budgets richten zu wollen, sondern derselben nur in seinem Vortrage nebenbei zu erwähnen. Übrigens sei der Grundsatz, die Staatsschulden früherer, selbst revolutionärer und usurpatorischer Regierungen anzuerkennen, im europäischen Staatsrechte durch die Praxis ziemlich allgemein eingeführt.</p>
                  <p>Als Pflicht der Gerechtigkeit gegen die Grundsteuerkontribuenten würde Baron Krauß die Festsetzung eines gleichen Perzents von dem reinen Grundertrag als Quote der Grundsteuer für alle Provinzen erkennen. Gegenwärtig herrscht die größte Ungleichheit, da man in einigen Provinzen 16% bis 18%, in Salzburg dagegen nur 8% des Reinertrags an Grundsteuer zahlt<note type="footnote" n="5">Zur Entwicklung und praktichen Durchführung des Grundsteuersystems im Vormärz siehe <quote>ebd., 64–69</quote>.</note>. Er würde für die allgemeine Normierung von 16% stimmen, wobei man auch den administrativen Vorteil hätte, die Grundsteuer auch noch vor vollendeter Katastrierung der ganzen Provinz Galizien in denjenigen Landesteilen, wo die Operationen vollendet sind, sofort nach dem neuen Maßstabe umlegen zu können. Überdies wird die Herstellung der Gleichheit in der Grundbesteuerung bereits lange und dringend von mehreren Provinzen, namentlich von Inner- und Oberösterreich, begehrt. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person">Unterstaatssekretär Baron Stifft</rs>
                     </hi> erinnerte hierüber, die Ungleichheit des Steuerperzents der Provinzen sei uralt und beruhe auf den Rezessen zwischen den Ständen und dem Landesfürsten. Andererseits sei diese Ungleichheit mehr eine scheinbare und der Grund hiervon vorzüglich in der Ungleichheit der Ausführung der Katastralschätzungen in den verschiedenen Provinzen gelegen. In Salzburg aber würde es fast ganz unmöglich und selbst aus politischen Rücksichten nicht rätlich sein, das Steuerperzent von 8 auf 16 zu erhöhen. Der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Finanzminister</rs>
                     </hi> verkannte auch seinerseits nicht die Notwendigkeit, bezüglich der Grundsteuer im Salzburgischen ausnahmsweise vorzugehen, hielt es aber doch für rätlich, daß die Regierung bezüglich der Festsetzung oder vielmehr der Ausführung des ursprünglich schon angenommenen Prinzips einer Gleichstellung der Grundsteuerperzente die Initiative ergreife. Baron Krauß bemerkte ferner, es werde auch nicht zu umgehen sein, das allzu hohe Perzent der Hauszinssteuer herabzusetzen, allenfalls von 18% auf 16%, wobei es mit dem Grundsteuerperzent parifiziert werden würde. Der Finanzminister glaubte nunmehr besonders darauf aufmerksam machen zu sollen, daß in dem Erfordernisaufsatze für das Verwaltungsjahr 1849 zwei sehr bedeutende Ausgabsposten gar nicht erwähnt seien, wodurch sich der präliminierte Abgang von 61,835.398 fl. (49,335.398 fl.) noch mehr erhöhen würde. 1. Die Entschädigung für die aufgehobenen Zehent- und Urbarialgefälle<note type="footnote" n="6">Zur Aufhebung der Urbarial- und Zehentleistungen siehe <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480824-P-0111.xml#top_1_1_111_4">MR. v. <date when="1848-08-24">24. 8. 1848</date>/IV</ref>, Anm. 14.</note>, <pb n="648" corresp="https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-1/a1-pdf.xml%23a1_einzelseiten/a1-1848_s648.pdf"/>welche zwar aus den Mitteln der einzelnen Provinzen erfolgen soll, aber den Zentralfinanzen voraussichtlich doch auch mancherlei Opfer auferlegen wird, und 2. die Kosten für die statt der Patrimonialgerichte zu organisierenden ersten Instanzen<note type="footnote" n="7">Durch die Aufhebung des Untertanverhältnisses sollte auch die Tätigkeit der Urbarialgerichte erlöschen: sie führten aber provisorisch die Rechtspflege weiter, siehe dazu <ref type="protocol-link" target="MRP-1-1-01-0-18480915-P-0120.xml#top_1_1_120_12">MR. v. <date when="1848-09-15">15. 9. 1848</date>/XII</ref>.</note>.</p>
                  <p>Zur Bedeckung des diesfälligen unbedeckten Gesamtaufwands und des Ausfalles bei der herabzusetzenden Hauszinssteuer dürften folgende neue Einnahmsquellen in Anspruch genommen werden:</p>
                  <p>a) eine Regulierung des Einfuhrzolltarifs in der Weise, daß alle Einfuhrverbote aufgehoben und mäßige Zollsätze statt derselben eingeführt würden. Die dadurch ermöglichte Einfuhr vieler Fabrikate und Rohstoffe, welche dermal gar nicht oder nur durch Schleichhandel eingeführt werden, dürfte bedeutend den Gefällsertrag erhöhen.</p>
                  <p>Obgleich im Grundsatze mit der beabsichtigten Regulierung der Zölle einverstanden, glaubte doch der <hi rend="#letterspaced">
                        <rs type="person" ana="indirect">Handelsminister und der Unterstaatssekretär Baron Stifft</rs>
                     </hi>, daß der gegenwärtige Augenblick nicht der geeignete wäre, um eine größere Zollreduktion ins Leben treten zu lassen; ja, man müsse selbst besorgen, daß auch bloß die Ankündigung einer entfernten Herabsetzung des Zolles auf gewisse ausländische Fabrikate viel Aufregung hervorbringen und zur Folge haben werde, daß die Fabriken die kaum erst beginnenden Arbeiten wieder einstellen. Man müßte bei dieser Regulierung sehr langsam und vorsichtig zu Werk gehen.</p>
                  <p>b) Die Besteuerung des Zuckers, welcher aus inländischen Stoffen erzeugt wird, ein Objekt, welches mit Unrecht schon lange steuerfrei gelassen wurde.</p>
                  <p>c) Erhöhung der Branntweinsteuer, da die Fabrikation bedeutende Fortschritte gemacht hat, im Auslande dieses Getränk auch viel höher belegt ist, und der Konsument in Galizien durch Aufhebung der Propination ohnehin bedeutend gewinnt.</p>
                  <p>d) Ausdehnung der Hauszinssteuer auf alle vermischten Gebäude, von denen dermal die bei weitem größte Zahl nur durch die niedrige Gebäudeklassensteuer getroffen wird.</p>
                  <p>e) Einführung einer Einkommensteuer, welcher das Einkommen von Grund- und Boden, Häusern etc., die Interessen der Staatsschulden- und Privataktien, dann der Ertrag von Gewerbe und Handel, nach gewissen Klassen zu unterziehen wäre. Den Grund- und Hausbesitzern würde das Recht eingeräumt, den Hypothekargläubigern ein entsprechendes Perzent von den Interessen in Abzug zu bringen, wodurch der bis jetzt beinahe steuerfreie Kapitalist auch entsprechend ins Mitleid gezogen würde. Diese Steuer wird von der öffentlichen Meinung laut gefordert, und es scheint nicht zu umgehen, daß dieselbe baldigst, wenngleich vorläufig nur auf ein Jahr, eingeführt werde. Der Unterstaatssekretär Baron Stifft glaubte sich mit dem Prinzipe einer Einkommensteuer, wodurch bereits belegte Renten noch einmal besteuert würden, nicht vereinigen zu können, hielte jedoch die einmalige Ausschreibung einer Vermögens-(Kapitals)steuer durch die dermaligen außerordentlichen Umstände gerechtfertigt<note type="footnote" n="8">Durch den Ausbruch der Wiener Oktoberrevolution wurde die Behandlung des Budgetvoranschlages verzögert. Erst am <date when="1848-12-04">4. 12. 1848</date> kam die Angelegenheit wieder in den Reichsrat, siehe dazu <bibl type="secondary">
                           <author>Brandt</author>, Neoabsolutismus 1, 176f</bibl>.</note>.</p>
               </div>
               <closer>
                  <dateline>Wien, <date when="1848-10-02">2. Oktober 1848</date>.</dateline>
               </closer>
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</TEI>