Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IDie Ministerien des Revolutionsjahres 1848Band 1März 1848–21. November 1848Sitzung 115WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a1-1848_z115.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition.
The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/ThomasKletečkaDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung I Die Ministerien des Revolutionsjahres 1848, Band 1 März 1848–21. November 1848WienÖBV19842064
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Wacek; VS. Wessenberg; BdE. 2. 9. und anw. Doblhoff (keine BdE.), Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Schwarzer, Wessenberg; BdE. Franz Karl (12. 9.).WacekWessenbergFranz KarlBdE. 12. 9.Militärische AngelegenheitenUnterstellung beider slawonischer Grenzinfanterieregimenter unter den Befehl des Warasdiner-Karlstädter GeneralkommandosOrganisationsänderung des KriegsministeriumsWünsche der ungarischen MinisterAnsuchen Jellačić' um Geld zur Auszahlung der TruppeGetreideausfuhrverbot nach KrainKünftige Organisierung der italienischen BesitzungenProjektierte Eisenbahn vom neuen Kärntnertor nach HütteldorfBeschäftigtenstand bei öffentlichen Arbeitenfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition.
2020-01-30 first version generated via verlag2tei.xsl2021-02-25 updated teiHeaders with more detailed series title information
Nr. 115Ministerrat, Wien, 1. September 1848
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Wacek;
VS.
Vorsitz Wessenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht 2. 9. und
anw.
anwesend Doblhoff (keine
BdE.
Bestätigung der Einsicht), Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Schwarzer, Wessenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht Franz Karl (12. 9.).
2064
Protokoll der Ministerratssitzung vom 1. September 1848 unter dem Vorsitze des Conseilspräsidenten, Ministers des Hauses und des Äußern Freiherrn v. Wessenberg.
Militärische Angelegenheiten
Der Kriegsminister Graf Latour brachte folgende Gegenstände in Antrag: a) mit dem au. Vortrage vom 25. August d. J., KZ. 2845, die Ah. Bewilligung eines Generalpardons für die Deserteurs der k. k. italienischen Truppenkörper vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts auf die Dauer von drei Monaten und Ausdehnung dieses Ah. Gnadenaktes auf alle innerhalb des erwähnten Zeitraumes zurückkehrenden Deserteurs der ganzen k. k. österreichischen ArmeeDer Vortrag Latours wurde mit Ah. E. v. 8. 9. 1848 genehmigt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1908/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 4885/1848. Auf Vortrag Latours v. 9. 9. 1848 wurden überdies allen in Italien stationierten und treu gebliebenen italienischen Soldaten zwei, allen außerhalb Italiens treu gebliebenen italienischen Soldaten ein Jahr ihrer achtjährigen Militärpflicht mit Ah. E. v. 19. 9. 1848 nachgelassen. HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2009/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 5176/1848.; b) mit dem au. Vortrag vom 25. August d. J., KZ. 2848, den pensionierten Titulargeneralmajor Ignaz Szereday v. Szent Karamsay für den erledigten Elisabeth Theresianischen Stiftungsplatz dritter KlasseAuf Vortrag Latours wurde Szereday v. Szent Karamsay der erledigte Stiftungsplatz mit Ah. E. v. 8. 9. 1848 verliehen, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1911/1848.; c) mit dem au. Vortrage vom 20. August d. J., Z. 2849, die Ag. Bewilligung einer Badeunterstützung von 40 fr. für jeden der zwölf im Vortrage namentlich aufgeführten mittellosen subalternen Offiziere, welche wegen ihrer vor dem Feinde erhaltenen Wunden das Badner Bad im dortigen Militärbadhause und in der zweiten diesjährigen Badeperiode daselbst gebraucht habenDer Vortrag Latours wurde mit Ah. E. v. 9. 9. 1848 resolviert, ebd., MRZ. 1912/1848.; d) mit dem Vortrage vom 29. August d. J., Z. 2847, die Versetzung des Generalmajors und Brigadiers zu Triest, Victor v. Pontis, in den zeitlichen Ruhestand mit der höheren Generalmajorspension von 2000 fr.Mit Ah. E. v. 8. 9. 1848 wurde dieser Vortrag Latours in allen Punkten bewilligt, ebd., MRZ. 1910/1848.; e) mit dem Vortrage vom 29. August d. J., Z. 2846, die Ag. Genehmigung der Erhöhung des Standes der wirklichen Obersten im Generalquartiermeisterstabe von vier auf sechsMit Ah. E. v. 8. 9. 1848 wurde aufgrund dieses Vortrages Latours der Stand von vier auf sechs erhöht, ebd., MRZ. 1909/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 4884/1848..
Unterstellung beider slawonischer Grenzinfanterieregimenter unter den Befehl des Warasdiner-Karlstädter Generalkommandos
Mit dem weiteren au. Vortrage vom 29. August d. J., Z. 2241HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1907/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 4882/1848., erstattet der Kriegsminister die Anzeige, daß sich die beiden slawonischen Grenzinfanterieregimenter (das Broder und Gradiskaner) zur Sicherung ihrer Nationalität und um die durch die separatistischen Tendenzen des ungarischen Ministeriums bedrohte Integrität der österreichischen Monarchie aufrecht zu erhalten, freiwillig unter die Befehle des Warasdiner-Karlstädter Generalkommandos gestellt haben und nicht mehr von dem die Befehle des ungarischen Ministeriums befolgenden slawonisch-syrmischen Generalkommando abhängen wollenZum Streit über die Kompetenzverteilung in der Militärgrenze vgl. MR. v. 30. 4. 1848/XII, MR. v. 1. 5. 1848/XIIMR. v. 4. 5. 1848/II, und MR. v. 24. 5. 1848/X.. Das Generalkommando in Agram hat, um diese Regimenter vor einer gänzlichen Auflösung zu bewahren (wie dieses mit den in Syrmien und im Banate liegenden leider schon der Fall ist), solche der Brigade zu Vinkovcze und dem Divisionskommando zu Agram bezüglich des vorgeschriebenen Dienstganges zugewiesen.
Der Kriegsminister findet diese, unter den gegenwärtigen außerordentlichen Verhältnissen des Grenzgebietes notwendige Verfügung des Generalkommandos zu Agram nicht zu beanständenDer in Anm. 6 zit. Vortrag wurde mit Ah. E. v. 8. 9. 1848 zur Kenntnis genommen..
Organisationsänderung des Kriegsministeriums
In dem au. Vortrage vom 28. August d. J., Z. 2240HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1905/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 5019/1848., findet sich der Kriegsminister aus Anlaß der Ah. genehmigten Umgestaltung des ehemaligen Hofkriegsrates in das KriegsministeriumZum Aufgehen des Hofkriegsrates im neugeschaffenen Kriegsministerium siehe MR. v. 9. 5. 1848/IX. und um aus der fortschreitenden Entwicklung dieser neuen Gestaltung auch den Finanzen eine Erleichterung zu verschaffen, zu folgenden Anträgen veranlaßt: die Hofräte Jakob Rosner und Bernhard Weckbecker, von denen der erstere 81 Lebens- und 65 Dienstjahre, der letztere 71 Lebens- und 46 Dienstjahre zählt, mit ihrem bisherigen Aktivitätsgehalte in den Ruhestand zu versetzen und jedem von ihnen das Ritterkreuz des kaiserlich-österreichischen Leopoldordens taxfrei zu verleihen; das bisherige Sanitätsdepartement N aufzulassen, dessen Geschäfte mit jenem des Departements D durch Hofrat Joachim v. Einkhemmer unter Beigabe des dirigierenden Stabsfeldarztes Dr. Kottmayer für wichtige Sanitätsgegenstände und die Angelegenheiten des feldärztlichen Personales mit der ihm zu bewilligenden Zulage von 400 fr. und dem kompetenten Quartiersgenusse besorgen zu lassen; den Hofsekretär Franz Winkler, welcher 68 Jahre alt ist und 47 Jahre dient, in den Pensionsstand mit seinem bisherigen Gehalte normalmäßig zu versetzen und ihm den Titel und Charakter eines Amtsrates zu verleihen; an die Stelle desselben den Oberverpflegsverwalter Hermann Keller v. Schleitheim zum Ministerialsekretär im Zentralmilitärverpflegsdepartement zu ernennen; seinen Ersatz aber beim niederösterreichischen Generalkommando durch den Oberverpflegsverwalter Ehrler aus Peterwardein leisten zu lassen; ferner den Expeditsdirektor Regierungsrat Sartorius und den Registratursdirektor Johann Bugel (welche über 70 Jahre alt sind und über 50 Jahre dienen) mit ihren Aktivitätsgehalten in den Ruhestand zu versetzen und dem ersteren das Ritterkreuz der eisernen Krone III. Klasse taxfrei, dem letzteren aber eine Personalzulage jährlicher 300 fr. zu verleihen und ihre Stellen, und zwar die Expeditsdirektorsstelle durch den Hofsekretär Paulin Feuerle und die Registratursdirektorsstelle durch den Hofsekretär Johann Sommer zu besetzen. Schließlich trägt der Kriegsminister an, daß die Hofräte und Hofsekretäre des bestandenen Hofkriegsrates künftig, wie es bei den übrigen Ministerien der Fall ist, Ministerialräte und Ministerialsekretäre benannt werdenDer in Anm. 9 zit. Vortrag wurde mit Ah. E. v. 9. 9. 1848 in allen Punkten bewilligt..
Gegen die Anträge des Kriegsministers sub I und III wurde von keiner Seite etwas zu erinnern gefunden.
Wünsche der ungarischen Minister
Der Kriegsminister eröffnete dem Ministerrate, daß die gegenwärtig hier anwesenden ungarischen Minister, wie er aus einer mit ihnen gepflogenen Besprechung entnommen, drei Begehren stellen, nämlich: a) daß ein Befehl erlassen werde, alle in Ungarn befindlichen, auch nichtungarischen Truppen hätten unbedingt gegen die Serben zu kämpfen; b) daß allen kroatischen Zivil- und Militärautoritäten befohlen werde, keine Feindseligkeiten gegen Ungarn auszuüben, und c) daß Se. Majestät der Kaiser sich auch längere Zeit nach Pest begeben möchten.
Der Kriegsminister bemerkte ihnen, ohne sich in eine Erörterung des letzten Punktes einzulassen, daß hier nur die Vereinigung einiger Ministerien Abhilfe schaffen könne, wogegen dieselben erinnerten, daß kein ungarisches Ministerium bei dem gegenwärtigen Reichstage es durchzubringen vermöchte, das Gesetz des letzten Reichstages hinsichtlich der Minister zurückzunehmenDer am 12. 11. 1847 in Preßburg eröffnete ungarische Reichstag hatte eine Reihe von Gesetzen – die sog. ungarische Verfassung des Jahres 1848 – beschlossen, die von Ferdinand am 11. 4. 1848 sanktioniert wurde. Im § 14 des 3. Gesetzesartikels waren die einzelnen Ministerien aufgezählt und der § 15 desselben Gesetzesartikels bestimmte, daß jedem Ministerium ein besonderer Minister vorzustehen habe; siehe dazu Bernatzik, Verfassungsgesetze 88..
Der Kriegsminister Graf Latour bemerkte denselben weiter, daß das hiesige Ministerium seine Ansichten hierüber in eine Sr. Majestät überreichten Staatsschrift bereits ausgesprochen habeZur diesbezüglichen Staatsschrift siehe MR. v. 27. 8. 1848/VI und MR. v. 29. 8. 1848/I..
Ansuchen Jellačić' um Geld zur Auszahlung der Truppe
Derselbe Minister brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß er ein dringendes Schreiben vom Ban, Baron Jellačić, erhalten habe, worin derselbe zur notwendigen Auszahlung der Löhnungen etc. abermals um Geldsubsidien bittetSchreiben Jellačić’ v. 29. 8. 1848, KA., HKR., KM., Präs. 4719/1848. und den Bedarf mit Rücksicht auf die Rückstände für die Monate Juni, Juli und August d. J. und die zugewachsene Übernahme zweier slawonischer GrenzregimenterSiehe dazu Tagesordnungspunkt II. auf 481.000 fr., für den Monat September allein auf 170.000 fr. berechnet.
Nach der Ansicht des Kriegsministers bleibt, um die schon öfter besprochenen Nachteile von dem kroatisch-slawonischen Militär etc. und von Ungarn selbst abzuwenden, nichts anderes übrig, als den Ban abermals mit Geld zu unterstützen, weil das ungarische Ministerium bestimmt erklärt hat, ihm kein Geld zu schicken, und im Ministerrate bereits früher beschlossen wurde, den Ban zu unterstützen, wenn das ungarische Ministerium nicht bis zu Ende dieser Woche antwortetSiehe dazu MR. v. 26. 8. 1848/II..
Es wurde beschlossen, dem Banus aus der Kriegskasse, ohne übrigens von der Ursache zu sprechen, eine Vorschuß von 100.000 fr. für die Löhnungen der Truppen auf Rechnung der Einkommenszweige der Krone Ungarns anzuweisen. Die allenfällige Abrechnung mit den Finanzen kann am Schlusse des Verwaltungsjahres geschehenMit Schreiben (K.) v. 2. 9. 1848 wurde Jellačić von dieser Entscheidung informiert und gleichzeitig das Universalkriegszahlamt angewiesen, die erforderliche Summe zur Verfügung zu stellen, KA., HKR., KM., Präs. 4719/1848. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 17. 9. 1848/VI..
Getreideausfuhrverbot nach Krain
Der Minister des Inneren teilt eine Anzeige des Grafen Welsersheim mit, nach welcher der Ban von Kroatien, aus Rücksicht für die Verpflegung seiner Armee, die Ausfuhr von Getreide nach Krain verboten und die Kundmachung hievon auch in diesem Lande verlangt hat, welche von dem Gouverneur Grafen Welsersheim auch verfügt worden istDiese Anzeige Welsersheims konnte unter den Beständen des AVA., IM., Präs., nicht gefunden werden..
Diese Maßregel des Banus läßt sich nach dem Dafürhalten des Ministerrates keineswegs rechtfertigen. Während man den Ban hierorts nach Tunlichkeit mit Geld unterstützt, soll Krain durch das erwähnte Verbot nicht in Nachteil versetzt werden. Derselbe wäre demnach bei Übersendung des oberwähnten Vorschusses dringend aufzufordern, das gedachte Ausfuhrverbot wieder rückgängig zu machen, was der Kriegsminister ernstlich zu tun übernahmMit Schreiben (K.) v. 2. 9. 1848 ersuchte dann Latour Jellačić, diese Verfügung zurückzunehmen, KA., HKR., KM., Präs. 4719/1848..
Künftige Organisierung der italienischen Besitzungen
Auf die vom Minister des Inneren gestellte Anfrage, ob in Beziehung auf die künftige Organisierung von Italien das Nötige bereits vorbereitet sei, erwiderte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, daß er den Grafen Montecuccoli angegangen habe, seine Ansichten diesfalls mitzuteilenSchreiben (K.) Wessenbergs an Montecuccoli v. 4. 8. 1848, HHSTA., StK., Provinzen Lombardo-Venetien 19, Fasz. Korrespondenz mit den Pazifizierungs-Hofkommissären Gf. Hartig und Gf. Montecuccoli 1848, fol. 287 ff.. Graf Montecuccoli habe bereits seine vorläufige Äußerung mitgeteiltMontecuccoli hatte bereits mit Schreiben v. 17. 8. 1848 an Wessenberg ausführlich seine Ansichten dargelegt, ebd., fol. 311–324; abgedruckt in Filipuzzi, Relazioni diplomatiche 216–222., welche gute Daten enthalte, aber einen ausführlichen Bericht über diesen Gegenstand nachzutragen versprochen, welcher abgewartet werden müsseEin weiterer ausführlicher Bericht Montecuccolis über diesen Gegenstand ist unter den Beständen des HHSTA., StK., nicht vorhanden..
Hinsichtlich der Organisierung der Justiz bemerkte der Justizminister, daß seine und des Grafen Montecuccoli ausgesprochenen Ansichten, jemanden vom Obersten Gerichtshofe mit einer bestimmten Instruktion dahin abzusenden, vollkommen übereinstimmen und sich bereits begegnet habenGemeint ist damit die Entsendung Pederzanis, siehe dazu MR. v. 10. 8. 1848/II, MR. v. 13. 8. 1848/I und MR. v. 16. 8. 1848/II..
Projektierte Eisenbahn vom neuen Kärntnertor nach Hütteldorf
Aus Rücksicht für die Beschäftigung von Arbeitern und in der Hoffnung, ihrer fünf- bis sechstausend durch zwei Jahre bei einer Privatunternehmung anbringen zu können, machte der Minister der öffentlichen Arbeiten auf ein vor mehreren Jahren bereits verhandeltes, nun neuerdings zur Sprache gebrachtes Projekt aufmerksam, nämlich das Projekt von Sichrowsky und Konsorten, eine Eisenbahn vom neuen Kärntnertor am linken Wienufer nach Hietzing und Hütteldorf als Anfang einer künftigen Reichsbahn gegen Salzburg auf Aktien zu bauen, bei welchem Unternehmen mehrere tausend Arbeiter durch zwei Jahre Beschäftigung finden könntenHeinrich Sichrowsky, Generalsekretär der Kaiser Ferdinand-Nordbahn, hatte dieses Projekt mit Anträgen v. 6. 5. und 16. 7. 1844 eingericht. Nach vier Jahren war Sichrowsky nicht mehr sicher, ob das Projekt in der 1844 vorgeschlagenen Art und Weise durchgeführt werden könnte, Schreiben Sichrowskys an die niederösterreichische Landesregierung v. 14. 8. 1848, NÖLA., G 4, Z. 33833/1848; anbei die beiden Anträge von 1844.. Die Unternehmer verlangen bloß eine mäßige Garantie vom Staate.
Gegen dieses Projekt wurde im Ministerrate geltend gemacht, daß eine Eisenbahn von Wien nach Hietzing und Hütteldorf selbst für Vergnügungszwecke nicht notwendig erscheine, indem dieser Zweck viel leichter auch von Hetzendorf aus nötigenfalls erreicht werden könnte, die Ausführung der gedachten Bahn großen Schwierigkeiten und Anständen in Expropriationshinsichten unterworfen wäre und die Rentabilität dieser kurzen Strecke Bahn mit Grund in Zweifel gezogen werden müßteWeder unter den Akten des FA., FM., Präs., noch unter denen des FA., Montan-Präsidial-Acten (AM. Präs), findet sich irgendein Hinweis, daß dieses Projekt im Jahr 1848 weiter verfolgt wurde..
Beschäftigtenstand bei öffentlichen Arbeiten
Schließlich brachte der Minister der öffentlichen Arbeiten zur Kenntnis des Ministerrates, daß die Zahl der bei öffentlichen Bauten beschäftigten Arbeitern, welche in den Tagen vor der LohnherabsetzungZur Herabsetzung der Arbeitslöhne siehe MR. v. 18. 8. 1848/I und MR. v. 20. 8. 1848/XI. 14.800 betrug, heute sich auf 11.200 beläuft und mit Ende der Woche auf 10.500 herabsinken wird. Neue Arbeiter werden nicht mehr aufgenommenZu der Beschäftigtenzahl vgl. den Bericht des Oberbaudirektors v. 29. 8. 1848, der allerdings von 13.601 Arbeitern auf 15 Bauplätzen spricht, FA., Montan-Präsidial-Acten (AM. Präs.) 480/1848. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 2. 9. 1848/IV..
Wien, am 1. September 1848.Anhergelangt den 11. 9. 1848.Ges. 12. September. Franz Karl. Vidi.