Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IDie Ministerien des Revolutionsjahres 1848Band 1März 1848–21. November 1848Sitzung 108WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a1-1848_z108.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition.
The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/ThomasKletečkaDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung I Die Ministerien des Revolutionsjahres 1848, Band 1 März 1848–21. November 1848WienÖBV19842057
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Wacek; VS. fehlt; Bde. 21. 8. und anw. Doblhoff, Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Schwarzer; abw. Wessenberg; BdE. Franz Karl (29. 8.).WacekunbekanntfehltFranz KarlBdE. 29. 8.WessenbergVersammlungen in der AulaVerhalten der Studentenlegion bei der letzten RevueAmnestie für PreßvergehenAuflösung des Wiener Gemeinde- und SicherheitsausschussesBewilligung der 2. Klasse der silbernen TapferkeitsmedailleEinsetzung eines Maria Theresien-OrdenskapitelsPensionierung und Beförderung bei MilitärsMilitärische BeförderungenAdjutant für den Kriegsminister; militärische BeförderungReaktion der Venezianer auf den Waffenstillstand mit König Karl Albert von SardinienHerabsetzung der ArbeiterlöhneBeförderungen bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen; neues BeamtenschemaUnterstützung der GewerbeleuteBegünstigungsjahr für lombardisch-venezianische BeamteProklamation Montecuccolis an die ItalienerNachtragswahlen für das Frankfurter Parlament in Böhmen und Mährenfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition.
2020-01-30 first version generated via verlag2tei.xsl2021-02-25 updated teiHeaders with more detailed series title information
Nr. 108Ministerrat, Wien, 20. August 1848
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Wacek;
VS.
Vorsitz fehlt; Bde. 21. 8. und
anw.
anwesend Doblhoff, Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Schwarzer;
abw.
abwesend Wessenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht Franz Karl (29. 8.).
2057
Protokoll der Ministerratssitzung vom 20. August 1848.
Versammlungen in der Aula
Der Minister des Inneren teilte dem Ministerrate mit, daß er sich aus Anlaß der in der neuesten Zeit in der Aula stattgefundenen Versammlungen und gefaßten Beschlüsse an den Ausschuß der Studenten um die Erklärung gewendet habe, in welcher Beziehung diese Versammlungen etc. zu der Studentenschaft stehen.
Die erhaltene Antwort geht dahin, daß der Studentenausschuß davon nichts wisse, daß nur wenige Studenten an den Versammlungen teilgenommen haben, daß er aber die Einleitung getroffen habe, daß die Aula gesperrt gehalten und nur mit seiner Bewilligung und in seiner Gegenwart geöffnet werde.
Das Schreiben und die Antwort werden durch die Wiener Zeitung bekanntgemacht werdenBeide Schreiben konnte unter den Beständen des AVA., IM., Präs., nicht gefunden werden. Sie wurden aber in der Wiener Zeitung (M.) v. 23. 8. 1848 abgedruckt..
Verhalten der Studentenlegion bei der letzten Revue
Den Umstand, daß sich die Studentenlegion bei der letzten Revue von der Nationalgarde dadurch auffallend unterschieden, daß sie nur dem Reichstage Vivat gebracht, sich aber sonst ganz still verhalten hat, klärte der Studentenausschuß damit auf, daß sich die Legion ebenso wie das Militär ruhig verhalten wollte, daß sie vor Sr. kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzog Johann, obwohl für ihn als den Repräsentanten der deutschen Sache die größte Begeisterung herrschte, gleichfalls still waren und daß sie den Reichstagsabgeordneten nur darum Vivat zurief, weil diese die Studentenlegion im Vorbeiziehen „Hoch“ leben ließenDiese Revue war am 19. 8. 1848, nach der Rückkehr des Kaisers nach Wien, auf dem Glacis abgehalten worden. Zu den erwähnten Vorfällen siehe Reschauer - Smets, Revolution 2, 485ff..
Amnestie für Preßvergehen
Der Justizminister eröffnete, daß ihm der Vortrag hinsichtlich der Amnestie Ah. resolviert zugekommen seiDer Vortrag Bachs v. 14. 8. 1848 war mit Ah. E. v. 19. 8. 1848 resolviert worden, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1733/1848., worin Se. Majestät Gnade über alles, was die Ah. Person betrifft, nicht aber über jene Preßvergehen ergehen lassen, welche den Staat berühren. Künftigen Donnerstag soll der erste Fall eines Verbrechens gegen den Staat zur öffentlichen Verhandlung kommen. Obgleich vorauszusehen ist, daß die Publikation der erwähnten Amnestie nicht ohne Rückwirkung auf die erwähnte Verhandlung sein werde, so wäre sie dennoch sogleich zu verfügen, weil die Bekanntmachung der Amnestie nach erflossenem Urteile als ein Akt der Schwäche ausgelegt werden könnteDie Ah. Entschließung über diese Amnestie wurde bereits am 21. 8. 1848 in der Wiener Zeitung (M.) publiziert..
Auflösung des Wiener Gemeinde- und Sicherheitsausschusses
Der Minister des Handels, der Industrie und d es Ackerbaues teilte dem Ministerrate mit, daß der Gemeindeausschuß dahin zu bewegen sei, sich aufzulösenFortsetzung des MR. v. 17. 8. 1848/XI.. Er will zuerst die Gemeindeordnung, wozu er ursprünglich berufen wurde, zustandebringen, worauf ein neuer Gemeindeausschuß rekonstituiert werden könne. Wollte man ihn zur Auflösung zwingen, so würde er eher ein Proklam an seine Wähler mit der Anfrage erlassen, ob sie ihm ihr Mandat entziehen. Übrigens nimmt sich der Gemeindeausschuß vor, nun rüstig an sein Werk zu schreiten und ohne Rücksicht auf eine zweite Behörde vorzugehen.
Bei dieser Gelegenheit wurde zugleich bemerkt, daß sich der Sicherheitsausschuß von selbst auflösen dürfte, da die meisten Kompanien der Nationalgarde ihre Vertreter bei dem Sicherheitsausschusse zurückrufenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 23./24. 8. 1848/II..
Bewilligung der 2. Klasse der silbernen Tapferkeitsmedaille
Der Kriegsminister machte bekannt, daß Se. Majestät die 2. Klasse (kleinere) silberne Tapferkeitsmedaille bereits zu bewilligen geruhet habenSiehe dazu MR. v. 14. 8. 1848/V.. Er werde nun diesen Gegenstand an den Finanzminister leiten, damit etwa 1000 Stück solcher Medaillen in der Größe eines Guldenstückes geprägt werdenMit Schreiben (K.) v. 21. 8. 1848 wandte sich Latour an das Finanzministerium mit der Bitte, das Entsprechende in die Wege zu leiten, KA., HKR., KM., Präs. 4395/1848. Mit Schreiben v. 24. 8. 1848 zeigte Krauß an, daß dies geschehen sei, ebd., Präs. 4512/1848; anbei die Abschrift eines Dekrets an das Hauptmünzamt v. 24. 8. 1848..
Einsetzung eines Maria Theresien-Ordenskapitels
Während der letzten Kriegsereignisse haben sich nach dem Zeugnisse der Armeeführer mehrere Generäle, Stabs- und andere Offiziere durch tapferes Benehmen derart ausgezeichnet, daß sich selbe um die Ag. Verleihung des Maria-Theresien-Ordens in Bewerbung setzen können.
Der Kriegsminister bittet daher mit seinem au. Vortrage vom 18. August d. J., Z. 2201HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1786/1848., um die Ah. Ermächtigung, ein Maria-Theresien-Ordenskapitel unter dem Vorsitze des Feldmarschalls Baron Wimpffen zur Prüfung der vorkommenden Ansprüche zusammensetzen zu düfrenDer in Anm. 9 zit. Vortrag wurde mit Ah. E. v. 25. 8. 1848 resolviert..
Pensionierung und Beförderung bei Militärs
Mit dem weiteren au. Vortrage vom 18. August d. J., Z. 2733Ebd., MRZ. 1787/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 4538/1848., bringt der Kriegsminister aus den in diesem Vortrage angeführten Gründen die Pensionierung des Artilleriemajors Gottfried Hofbauer v. Hohenwall mit Verleihung des Oberstleutnantcharakters und der diesem entsprechenden Pension, dann die Beförderung der Artilleriehauptleute Friedrich v. Duras, Franz Holscher und Franz Molnar zu Majors in AntragDer in Anm. 11 zit. Vortrag wurde mit Ah. E. v. 25. 8. 1848 resolviert..
Militärische Beförderungen
Durch die Beförderung des Obersten Götz zum GeneralmajorDas war mit Ah. E. v. 18. 7. 1848 auf den Vortrag Latours v. 5. 7. 1848 geschehen, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1368/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 3473/1848. ist die Kommandantenstelle des Regimentes Nr. 27 in Erledigung gekommen, für welchen Posten der Kriegsminister mit seinem au. Vortrage vom 19. August d. J., Z. 2734HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1788/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 4537/1848., den Oberstleutnant des Regiments v. Riebenfeld umso mehr in Antrag bringt, als derselbe das Regiment in jüngster Zeit vor dem Feinde gut führte und auch vom Feldmarschall Grafen Radetzky für diese Stelle geeignet erklärt wird.
Für die dadurch erledigte Oberstleutnantsstelle wird der 2. Major v. Catharin und an dessen Stelle der rangsälteste Hauptmann Streicher zum Major in diesem Regimente in Antrag gebracht.
Ferner bemerkt der Kriegsminister, daß der Oberstleutnant Frossard, Adjutant Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Johann, in dem Regimente Nr. 27 dem Oberstleutnant Riebenfeld im Range vorgeht, und daß derselbe, nach bisheriger Gepflogenheit, gleichzeitig mit seinem Nachmanne zum Obersten befördert werden dürfte, worauf gleichfalls der Antrag gestellt wirdDer in Anm. 14 zit. Vortrag wurde mit Ah. E. v. 25. 8. 1848 resolviert..
Adjutant für den Kriegsminister; militärische Beförderung
Da der jeweilige Präsident des bestandenen Hofkriegsrates mit Bewilligung Sr. Majestät einen Stabsoffizier als Adjutanten zugeteilt hatte, so bittet der nunmehrige Kriegsminister, dem jetzt ein ausgedehnterer Wirkungskreis als dem früheren Präsidenten zugewiesen istZur Auflösung des Hofkriegsrates siehe MR. v. 9. 5. 1848/IX., um eine gleiche Begünstigung. Der frühere interimistische Zustand des Ministeriums hinderte den Kriegsminister, diese Bitte früher zu stellen.
Zum Major und seinem Adjutanten bringt der Kriegsminister den Premier-Rittmeister Friedrich Baron Boxberg von Graf Hardegg-Kürassier, der schon mehrere Monate diesen Posten zu seiner vollen Zufriedenheit versieht, in Antrag.
Gleichzeitig bringt der Kriegsminister den früher in der Zentralkanzlei des Hofkriegsrates, jetzt bei dem Kriegsministerium angestellten ausgezeichneten Hauptmann Vinzenz Müller von Prinz von Preußen-Infanterie zum Major mit Belassung in seiner Anstellung au. in AntragDer Vortrag Latours v. 19. 8. 1848 wurde mit Ah. E. v. 25. 8. 1848 in allen Punkten genehmigt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1789/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 4359/1848..
Gegen die Anträge des Kriegsministers sub VI, VII, VIII und IX ergab sich keine Erinnerung.
Reaktion der Venezianer auf den Waffenstillstand mit König Karl Albert von Sardinien
Schließlich brachte der Kriegsminister zur Kenntnis des Ministerrates, daß nach einer gestern ihm zugekommenen Depesche des FML. WeidenBericht Weldens v. 14. 8. 1848ebd., Präs. 4323/1848. die Venezianer seinen mit der Meldung des mit Karl Albert abgeschlossenen WaffenstillstandesNach der Einnahme von Mailand durch Radetzky war zwischen der österreichischen und sardinischen Armee am 9. 8. 1848 ein Waffenstillstand geschlossen worden, Text des Abkommens abgedruckt in der Wiener Zeitung (A.) v. 14. 8. 1848. dahin abgesendeten Kommissär schlecht empfangen haben, daß sie die Piemontesen nicht fortlassen wollen und daß sie sich in die verschiedenen Forts verteilt haben, um einen hartnäckigen Widerstand zu leistenLatour ließ diesen und weitere angeschlossene Berichte mit Schreiben (K.) v. 19. 8. 1848 dem Außenministerium zukommen, KA., HKR., KM., Präs. 4323/1848..
Herabsetzung der Arbeiterlöhne
Der Minister der öffentlichen Arbeiten meldete, daß die bereits früher besprochene Herabsetzung des Taglohnes der ArbeiterFortsetzung des MR. v. 18. 8. 1848/I. ohne Störung vor sich gegangen ist und mit dem 4. September ganz in Ausführung sein wird. Bei der einen Abteilung der Arbeiter kommt nämlich die Herabsetzung des Taglohnes gleich, bei einer zweiten nach acht Tagen und bei der dritten nach 14 Tagen zur Ausführung.
Als Grund wurde geltend gemacht, daß man jetzt mehrere Arbeiten eröffnet habe, bei denen sich die Arbeiter, wenn sie fleißig sind, viel mehr verdienen können als gegenwärtig. Auch wurde die Verfügung getroffen, daß, um den eigentlichen bedürftigen Arbeitern die Aussicht auf einen länger dauernden Verdienst nicht zu schmälern, die unter den Arbeitern befindlichen Professionisten (Schuster, Schneider, Gärtner etc.) zu ihren Professionen zurückkehren mögenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 26. 8. 1848/IV..
Beförderungen bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen; neues Beamtenschema
Aus Anlaß der vom Minister der öffentlichen Arbeiten berührten gleichzeitigen Beförderung der kaiserlichen Räte und Inspektoren bei der Generaldirektion für die Staatseisenbahnen Adalbert Schmid und Karl Ghega zu RegierungsrätenAuf Vortrag Schwarzers v. 4. 9. 1848 wurde die Beförderung mit Ah. E. v. 21. 9. 1848 ausgesprochen, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1938/1848. wurde bemerkt, daß künftig die Benennungen: Hofrat, Regierungsrat, Hofsekretär und Hofkonzipist bei den verschiedenen Ministerien aufzuhören und statt der beiden ersteren Kategorien Ministerialräte, dann Sektionsräte, beide in zwei Klassen mit entsprechenden Gehaltsabstufungen und den diesen entsprechenden Quartiergeldern, zu bestehen hätten.
Den diesfälligen Vortrag an Se. Majestät wird der Finanzminister erstattenDer entsprechende Vortrag Krauß’ v. 1. 9. 1848 wurde mit Ah. E. v. 13. 9. 1848 resolviert, ebd., MRZ. 1963/1848..
Unterstützung der Gewerbeleute
Der Minister des Inneren brachte hierauf die Unterstützung der Gewerbsleute zur SpracheFortsetzung des MR. v. 27. 6. 1848/VIII.. Der Plan hierzu sei bereits ausgearbeitet. Das aufzustellende Komitee werde aus Mitgliedern der Ministerien des Inneren, der Finanzen, der öffentlichen Arbeiten und des Handels, dann aus Abgeordneten des Gemeindeausschusses und der Innungen zu bestehen haben. Dieses Komitee wird dann erst die äußeren Komitees der Innungen zu bilden haben, welche mit den Gewerbsleuten kommunizieren werden. Als Grundsatz werde angenommen, daß dieses Komitee nicht als ein lf. oder als ein Regierungsorgan zu gelten habe und daß die Regierung bloß die Unterstützung dieser Angelegenheit durch die Garantie für die Vorschüsse übernehme.
Dieser Gegenstand wird zur weiteren Einleitung dem Finanzminster mitgeteiltZu diesem von der Regierung kontrollierten Komitee siehe Zenker, Revolution 215. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 22. 8. 1848/II..
Begünstigungsjahr für lombardisch-venezianische Beamte
Derselbe Minister leitete nun die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf das in einem ihm von mehreren Beamten des lombardisch-venezianischen Königreiches überreichten Gesuche geschilderte, sehr traurige Schicksal dieser dienstlos gewordenen Beamten. Diese Beamten haben sich nichts zuschulden kommen lassen, haben alles verloren, waren zwei bis drei Monate eingesperrt und sind nun, mehrere mit zahlreicher Familie, auf ein Drittel oder die Hälfte ihres Gehaltes herabgesetzt.
Nach der Ansicht des Ministers wären diese Beamten ebenso zu behandeln wie die aus administrativen Rücksichten in Reduktion verfallenen Beamten, d. h. es wäre ihnen das sogenannte Begünstigungsjahr zu bewilligen, nach dessen Verlauf, wenn ihnen während desselben keine Anstellung zuteil wurde, sie erst der normalmäßigen Behandlung zu unterziehen wären.
Hierüber erlaubt sich der Finanzminister zu bemerken, daß diese Beamten deshalb als Quieszenten behandelt wurden, weil wir das Land, auf das sie angewiesen waren, nicht besaßen und man ihre Gehalte nicht aus den Mitteln der anderen Provinzen bestreiten wollte. Jetzt seien die Umstände anders. Vorläufig müsse man aber sehen, wie es mit den Einkünften in Italien stehen werden, da die Versorgung dieser Beamten als eine Last des lombardisch-venezianischen Königreiches anzusehen ist. Sollte ein Teil dieses Königreiches abgetreten werden, so wäre auch ein Teil der gedachten Beamten dahin zu überweisen.
Es wurde beschlossen, das erwähnte Gesuch an den Finanzminister zur weiteren Verfügung zu leitenMit einem befürwortenden Schreiben v. 25. 8. 1848 übersandte Doblhoff das Gesuch der aus Lombardo-Venetien vertriebenen Beamten an Krauß, FA., FM., Präs. 4382/1848. In seiner Antwort (K.) v. 7. 9. 1848 erklärte Krauß, die vertriebenen Beamten könnten nur auf der Grundlage der für die Quieszierung geltenden Normen behandelt werden, falls sie nicht auf einem anderen systemisierten Posten untergekommen sind, ebd..
Proklamation Montecuccolis an die Italiener
Der Minister des Inneren teilte ferner einen Brief des bevollmächtigten Hofkommissärs Grafen Montecuccoli mitDieser Brief konnte unter den Beständen des AVA., IM., Präs., nicht gefunden werden., womit dieser ein Proklam an die Italiener vom 4. August d. J.Vermutlich handelt es sich um die Notifikation Montecuccolis, die von Radetzky am 10. 8. 1848 bestätigt wurde und auch mit diesem Datum publiziert wurde, abgedruckt in Raccolta 83; vgl. dazu Mazohl-Wallnig, Verwaltungsstaat 245, Anm. 102. vorlegt, und sich zugleich hinsichtlich des gebrauchten Titels „Staatsminister“ dahin rechtfertiget, daß ihm dieser Titel von Sr. Majestät verliehen wurdeMontecuccoli war mit Handschreiben v. 1. 3. 1848 zum Staatsminister ernannt worden, siehe dazu HHSTA., ÄStR. 1081/1848. und daß man in Italien auf solche Titulaturen viel hält; übrigens werde er sich in Zukunft nach der erhaltenen Weisung benehmen, wie denn auch das vorgelegte Proklam bloß mit „Commissario imperiale plenipotenziario“ gefertigt erscheint.
Hinsichtlich dieser Fertigung wurde bemerkt, daß den gegenwärtigen Verhältnissen die Unterschrift „Commissario ministeriale plenipotenziario“ angemessener wäreDieser Titel wurde dann auch offiziell verwendet, vgl. dazu das Schreiben Doblhoffs an das Außenministerium v. 30. 8. 1848, ebd., StK., Noten von der Hofkanzlei, Fasz. 1848, fol. 455f..
Nachtragswahlen für das Frankfurter Parlament in Böhmen und Mähren
Schließlich brachte dieser Minister noch die Nachtragswahlen für den Frankfurter Reichstag in Böhmen und Mähren zur SpracheZu den Schwierigkeiten, allein die Wahlen zum Frankfurter Parlament in diesen beiden Ländern auszuschreiben, siehe MR. v. 29. 4. 1848/VII und MR. v. 30. 4. 1848/IV..
Für Mähren habe er sie dort unbedingt ausschreiben lassen, wo sie schon einmal stattfanden und ohne Anstand und Aufregung vorgenommen wurden. Wo das Gegenteil zu besorgen wäre, wie auch in Böhmen, wo solche Wahlen große Aufregung verursachen würden, sei damit innezuhalten. Das Gubernium erhielt übrigens den Auftrag, die Kreisämter anzuweisen, die öffentliche Stimmung zu überwachen und den Zeitpunkt wahrzunehmen, in dem diese Wahlen ohne Anstand vorgenommen werden könnten, um sie dann auch wirklich vornehmen zu lassenMit Schreiben v. 22. 8. 1848 informierte Doblhoff Lažanzky über die getroffene Entscheidung und wies ihn an, den geeigneten Zeitpunkt zur Vornahme der Wahlen zu bestimmen, MZA., Gubernium, Präs. 5341/1848; anbei das Zikular Lažanzkys v. 26. 8. 1848 an die Kreishauptleute über den Inhalt der Weisung Doblhoffs. Auch das böhmische Gubernialpräsidium wies Doblhoff mit Schreiben v. 30. 8. 1848 an, den geeigneten Zeitpunkt zur Vornahme der Wahlen selbst zu bestimmen, SUA., PG., StH., Präs. 8349/1848; anbei die entsprechende Weisung (K.) des Präsidiums v. 8. 9. 1848 an die Kreishauptleute..
Wien, den 20. August 1848.Ges. 29. August. Franz Karl. Vidi.