Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IDie Ministerien des Revolutionsjahres 1848Band 1März 1848–21. November 1848Sitzung 106WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
This TEI document has been generated from a rekeyed XML file (a1-1848_z106.xml) corresponding to the printed edition quoted below.
In addition, the tei:sourceDesc has additional information on the original sources used for the creation of the print edition.
The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/ThomasKletečkaDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung I Die Ministerien des Revolutionsjahres 1848, Band 1 März 1848–21. November 1848WienÖBV19841995
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Wacek; VS. fehlt; BdE. 18. 8. und anw. Doblhoff (keine BdE.), Latour, Krauß (keine BdE.), Bach, Hornbostel, Schwarzer; abw. Wessenberg; BdE. Franz Karl (20. 8.).WacekunbekanntfehltFranz KarlBdE. 20. 8.WessenbergTragen der deutschen Farben beim österreichischen MilitärBeförderung Joseph Graf Ingelheims Echter von und zu MespelbrunnPensionierung und Beförderung von MilitärsMilitärische BeförderungBezüge Erzherzog JohannsUngarischer Wunsch nach Anwesenheit des Kaisers bei der Schließung des ungarischen ReichstagsEntsendung eines vertrauenswürdigen Mannes nach PragVorläufig keine militärische Bewachung von ArbeiternOrdensverleihung an Grafen GrünnePensionserhöhung für die Witwe Franz Ritter v. NadhernysAuflösung des Wiener Gemeinde- und SicherheitsausschussesBeschwerde Windischgrätz' über ministerielle Einflußnahme auf Untersuchungen in Pragfont-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
Ausführliche Editionsrichtlinien sind vermerkt in den Einleitungen zur Gesamtedition (Rumpler, MRP-1-0-00-0-00000000-edition.xml) sowie in den Dokumenten bzw. Abschnitten Probleme der Edition.
2020-01-30 first version generated via verlag2tei.xsl2021-02-25 updated teiHeaders with more detailed series title information
Nr. 106Ministerrat, Wien, 17. August 1848
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Wacek;
VS.
Vorsitz fehlt;
BdE.
Bestätigung der Einsicht 18. 8. und
anw.
anwesend Doblhoff (keine
BdE.
Bestätigung der Einsicht), Latour, Krauß (keine
BdE.
Bestätigung der Einsicht), Bach, Hornbostel, Schwarzer;
abw.
abwesend Wessenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht Franz Karl (20. 8.).
1995
Protokoll der Ministerratssitzung vom 17. August 1848.
Tragen der deutschen Farben beim österreichischen Militär
In dem Ministerratsprotokolle vom 16. August d. J. kam unter anderm vor, daß der Kriegsminister über die dort erwähnten Modalitäten des Tragens der deutschen Farben von Seite des österreichischen Militärs einen eigenen Vortrag an Se. Majestät erstatten werdeSiehe dazu MR. v. 17. 8. 1848/III.. Der Kriegsminister eröffnet nun, daß er darüber mündlich Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge Franz Karl Mitteilungen gemacht und von Höchstdemselben die Billigung dieser Modalitäten erhalten habe, wornach es von der Erstattung eines eigenen Vortrages abkommen dürfteMit Schreiben (K.) an die Generalkommadopräsidien in Böhmen, Mähren, Schlesien, Nieder- und Innerösterreich und die Militärkommanden in Linz, Innsbruck und Triest v. 18. 8. 1848 befahl Latour, daß alle Truppen, deren Wehrbebezirke sich in den zum Deutschen Bund gehörenden Provinzen befinden und welche in diesen Provinzen garnisoniert sind, an den Fahnen und Standarten ein Band mit den deutschen Farben zu tragen haben. Die deutschen Kokarden sollten aber erst dann angesteckt werden, wenn ein Truppenkörper tatsächlich in deutschen Bundesdienst trat, KA., HKR., KM., Präs. 4279/1848..
Beförderung Joseph Graf Ingelheims Echter von und zu Mespelbrunn
In dem Vortrage vom 13. August d. J., Z. 2718HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1757/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 4489 1/2 ex 1848., zeigt der Kriegsminister an, daß der Feldmarschall Graf Radetzky in seinem innehabenden 5. Husarenregimente zum Ersatze des vor dem Feinde gebliebenen Majors Grafen Szécsen bei der Nichteignung der beiden rangsältesten Eskadronskommandanten zu aktiven Stabsoffiziers den dritten Premier-Rittmeister Grafen Ingelheim mit 3. d. M. zum Major ernannt habe, und erbittet sich die nachträgliche Ah. Genehmigung dieser ErnennungDer in Anm. 3. zit. Vortrag Latours wurde von Doblhoff am 20. 8. 1848 dem Kaiser vorgelegt und mit Ah. E. v. 23. 8. 1848 resolviert, ebd., und HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1790/1848..
Pensionierung und Beförderung von Militärs
Mit dem weiteren au. Vortrage vom 15. August d. J., Z. 2720HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1759/1848., trägt der Kriegsminister an, dem halbinvalid gewordenen Oberstleutnant v. Großmann von Graf Latour-Infanterie in den normalmäßigen Pensionsstand mit gleichzeitiger Vormerkung für eine Friedensanstellung zu übernehmen und an dessen Stelle den ersten Major dieses Regiments Franz Landgrafen Fürstenberg zum Oberstleutnant im Regimente zu befördernDer in Anm. 5 zit. Vortrag Latours wurde von Doblhoff am 20. 8. 1848 dem Kaiser vorgelegt und mit Ah. E. v. 23. 8. 1848 resolviert. ebd., MRZ. 1790/1848..
Militärische Beförderung
In dem Vortrage vom 15. August d. J., Z. 2719HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1758/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 4478/1848., unterstützt der Kriegsminister den Antrag des Pionierkorpskommandanten, einen dritten Major im Pionierkorps für die Dauer der gegenwärtigen Verhältnisse zu kreieren und diese Stelle dem rangsältesten Hauptmann im Korps, Anton Obermüller, der bereits 32 Jahre brav und eifrig dient und seine dermalige Charge über 12 Jahre bekleidet, zu verleihenDer in Anm. 7 zit. Vortrag wurde mit Ah. E. v. 22. 8. 1848 resolviert..
Gegen die Anträge sub II, III und IV wurde nichts zu erinnern gefunden.
Bezüge Erzherzog Johanns
Laut des weiteren au. Vortrages vom 16. August d. J., Z. 2189HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1756/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 4492/1848., unterstützt der Kriegsminister das bereits im Ministerratsprotokolle vom 14. d. M.MR. v. 14. 8. 1848/II. erwähnte Ansuchen Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Johann, welches dahin geht: a) daß die Gebühren Höchstdesselben an Gage (10.000f.) und Generaldirektorszulage (6000f.) bei der Mainzer Feldoperationskasse angewiesen werden; b) daß die bisherigen zwölf unentgeltlichen Pferdeportionen auf 24 Gratisfourageportionen erhöht und vom 1. August 1848 angefangen in Mainz erfolgt werden; c) daß für die wenigen in Wien zurückgelassenen Pferde Sr. kaiserlichen Hoheit noch auf kurze Zeit der Fourageempfang wie vorher fortdauere, endlich d) daß die Gebühren der drei bei Sr. kaiserlichen Hoheit verwendeten Stabsoffiziere (des Dienstkämmerers Obersten Peter Grafen Morzin, des Adjutanten Oberstleutnants Karl Frossard und des als Adjutant verwendeten Majors Ludwig v. Weißenthurn) sowie das Quartiergeld derselben nach dem Wiener Fuße und auch die FourierschützengebührenDas ist ein Rastmacher. denselben gleich den übrigen zu Frankfurt kommandierten k. k. Offizieren bei der Mainzer Feldoperationskasse flüssig gemacht werden.
Der Kriegsminister erbittet sich über dieses Einschreiten Sr. kaiserlichen Hoheit die Ah. Bestimmung Sr. Majestät, wogegen sich gleichfalls keine Erinnerung ergabDer in Anm. 9 zit. Vortrag Latours wurde am 20. 8. 1848 von Doblhoff dem Kaiser vorgelegt, der ihn mit Ah. E. v. 23. 8. 1848 resolvierte, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1790/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 4492/1848..
Ungarischer Wunsch nach Anwesenheit des Kaisers bei der Schließung des ungarischen Reichstags
Der Kriegsminister machte ferner im Auftrage Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Franz Karl dem Ministerrate die Mitteilung, daß nach einer Eröffnung des Fürsten Esterházy in Pest der Wunsch lebhaft geäußert werde, Se. Majestät der Kaiser möchten Sich zur Schließung des Reichstages nach Ofen zu begeben geruhenFerdinand hatte versprochen, bei der Eröffnung des ungarischen Reichstages anwesend zu sein, Handschreiben Ferdinands v. 29. 5. 1848 an Erzherzog Palatin Stephan, MOL., N 31, Z. 1300/1848; diese Zusage hatte er mit Handscheiben v. 26. 6. 1848 an den Palatin zurückgenommen, ebd., Z. 1620/1848. Esterházy hatte bereits mit Vortrag v. 16. 8. 1848 um die Anwesenheit des Kaisers bei der Schließung des ungarischen Reichstages angesucht, ebd., H 6, Z. 1031/1848..
Der Ministerrat kann sich diesfalls nur auf dasjenige beziehen, was Se. Majestät den ungarischen Deputationen zu erwidern und sonst darüber auszusprechen geruhtenDie Ah. E. v. 20. 8. 1848 auf den in Anm. 13 zit. Vortrag Esterbázys v. 16. 8. 1848 fiel ganz im Sinne der ministeriellen Empfehlung aus. Eine Deputation des ungarischen Reichstages hatte am 8. 8. 1848 in Innsbruck Ferdinand die Bitte vorgetragen, der Kaiser möge den Reichstag schließen, Text der Petition abgedruckt bei Frey, Kossuth 1, 212ff. Ferdinand erwiderte darauf, daß er, wenn es möglich sein werde, den ungarischen Reichstag persönlich beschließen werde; Text der Antwort abgedruckt bei ebd., 214..
Entsendung eines vertrauenswürdigen Mannes nach Prag
Der Minister des Inneren Freiherr v. Doblhoff eröffnete dem Ministerrate mit Beziehung auf die im Ministerratsprotokolle vom 14. d. M.Siehe dazu MR. v. 14. 8. 1848/VIII. dargestellten Notwendigkeit, daß er einen vollkommen vertrauenswürdigen Mann nach Prag gesendet habe, um in die dortigen Zustände Einsicht zu nehmen und mittelst eines Planes die dortigen militärischen Dispositionen ersichtlich zu machen. – Diese Sendung habe übrigens keinen ämtlichen Charakter und soll nur dazu dienen, um über die sich so sehr widersprechenden Angaben hinsichtlich des Zustandes von Prag dem Ministerium Aufklärung zu verschaffenUnter den Beständen des AVA., IM., Präs., befinden sich weder Akten über diesen Gegenstand, noch ein Hinweis auf die Identität dieses Vertrauensmannes..
Vorläufig keine militärische Bewachung von Arbeitern
Hinsichtlich der im Ministerratsprotokolle vom 16. d. M.Siehe dazu MR. v. 16. 8. 1848/XIII. besprochenen und beschlossenen Absendung einer Kompanie Soldaten zur Überwachung der Eisenbahnarbeiter in der Gegend von Gloggnitz und anderer Vorkehrungen bemerkte der Minister des Inneren, daß nach den neuesten, ihm zugekommenen Nachrichten es nun dort ruhig sei. Auch sei ihm versichert worden, daß die Absendung des Militärs dahin eine äußerst schlechte Wirkung auf die Arbeiter hervorbringen und sie vielleicht zum Aufgeben der Arbeit bestimmen würde. Etwas mehr Zivilaufsicht würde den Zweck besser erreichen. Es sei nur eine Fraktion der Arbeiter exzessiv; die Absendung des Militärs würde aufreizend wirken; auch wäre dessen Unterbringung in der dortigen Gegend schwer und für die Bevölkerung belästigend. Bei diesen Verhältnissen wird mit den beschlossenen Maßregeln einstweilen innegehaltenErst mit Befehl (K.) Latours v. 2. 9. 1848 wurde eine Kompanie des III. Batatillons des Deutschmeister-Infanterie-Regiments nach Gloggnitz befohlen, KA., HKR., KM., Präs. 4735/1848..
Ordensverleihung an Grafen Grünne
Derselbe Minister eröffnete, daß sich der Herr Erzherzog Stephan Palatin von Ungarn an Se. kaiserliche Hoheit den Herrn Erzherzog Johann wegen Verleihung des Ordens der Eisernen Krone an Grafen Grünne, Obersten in der Armee, verwendet habe, welcher mehrere Jahre bei demselben in Diensten gestanden ist und diese Dienste in Ungarn nicht fortsetzen konnteGrünne war mit Handschreiben v. 27. 6. 1848 von der Obersthofineisterstelle bei Erzherzog Stephan enthoben, zugleich aber mit der gleichen Funktion bei Erzherzog Franz Joseph betraut worden, KA., HKR., KM., Präs. 2958/1848..
Da kein schriftliches Einschreiten diesfalls vorliegt, wird der Minister des Inneren Sr. kaiserlichen Hoheit schreiben, diesen Gegenstand in gehörige Form bringen zu wollenEs war dann aber Latour, der mit Schreiben v. 3. 9. 1848 Erzherzog Joseph fragte, ob er eine Auszeichnung Grünnes befürworte, der Akt ebd., Präs. 4846/1848, ist skartiert worden. Nachdem Erzherzog Joseph mit Schreiben v. 4. 9. 1848 eine positive Antwort gab, stellte Latour mit Vortrag v. 9. 9. 1848 den Antrag, Grünne das Kommandeurkreuz des Leopoldordens zu verleihen, was auch mit Ah. E. v. 17. 9. 1848 genehmigt wurde, ebd., Präs. 5160/1848. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 10. 9. 1848/I..
Pensionserhöhung für die Witwe Franz Ritter v. Nadhernys
Derselbe brachte das Gesuch der Witwe des Hofrates v. Nadherny um eine höhere als die normalmäßige Pension, nämlich um 800f. statt 600f., zur SpracheIhr Mann, Franz Ritter v. Nadherny, war am 7. 8. 1848 gestorben..
Hinsichtlich dieses Gesuches wurde bemerkt, daß man sich bei der noch immer bestehenden Vorschrift, wo Gnadenanträge nur über vorläufige Ah. Bezeichnungen erstattet werden können, das Gesuch aber nicht Ah. bezeichnet ist, nicht erlauben könne, diese Bitte ohne eine Ah. Aufforderung bei Sr. Majestät zu unterstützenAuf Vortrag Doblhoffs v. 9. 9. 1848 wurde das Gesuch mit Ah. E. v. 21. 9. 1848 genehmigt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 2051/1848..
Auflösung des Wiener Gemeinde- und Sicherheitsausschusses
Der Minister des Inneren leitete nun die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf die beiden hier bestehenden Körperschaften, nämlich den Gemeindeausschuß und den SicherheitsausschußZur Errichtung des Wiener Sicherheitsausschusses siehe MR. v. 27. 5. 1848/I. Der Gemeindeausschuß war mit Erlaß v. 18. 4. 1848 von Pillersdorf genehmigt worden und hatte sich, nachdem die Wahlen am 20. 5. 1848 durchgeführt worden waren, am 25. 5. 1848 konstituiert, siehe dazu Weiß, Gemeinde-Verfassung 79ff.. Er bemerkte, daß diese Korporationen sich feindselig entgegenstehen und sich wechselseitig in ihrem Wirken schwächenDie Unstimmigkeiten zwischen den beiden Ausschüssen gingen so weit, daß der Gemeindeausschuß am 21. 7. 1848 eine Kommission wegen obwaltender Differenzen mit dem Sicherheitsausschuß bildete und den Innenminister bat, den Sicherheitsausschuß zur Beschickung dieses Komitees zu bewegen, siehe dazu HHSTA., RTA. 148, Fasz. II, Lit. G, fol. 514ff.. Der Sicherheitsausschuß sei für die gegenwärtigen Verhältnisse nicht mehr passend. Der Gemeindeausschuß habe von allem Anfange wenig Vertrauen genossen, sei durch seine Kämpfe mit dem anderen Ausschusse noch mehr unpopulär geworden, habe wenig Energie entwickelt, und schon die Basis, auf welcher er konstruiert wurde (der hohe Zensus), sei nicht volkstümlich gewesenDer Wahlmodus für den Gemeindeausschuß war am 6. und 7. 4. 1848 vom gesamten Rat und dem provisorischen Bürgerausschuß beschlossen worden. Die gedruckte Wahlordnung in ebd., RTA. 146, Fasz. I, Lit. E, fol. 412 f.. Zwischen diesen beiden Ausschüssen steht die Stadthauptmannschaft und weiß nicht, wem sie eigentlich gehorchen soll.
Der Minister würde dafür halten, daß es am besten wäre, diese beiden Ausschüsse aufzuheben. Der Sicherheitsausschuß sei bereit dazu, und der Gemeindeausschuß, welcher noch immer in dem Wahne befangen ist, vollkommen zu entsprechen, wäre dazu zu stimmen. Eine Änderung sei dringend notwendig, denn man brauche eine kräftige Unterstützung von der Kommunalbehörde, teils zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, teils zur Ordnung der gewerblichen Verhältnisse. Es könnte sich sogleich ein neuer Gemeindeausschuß auf einer liberaleren Basis (wo etwa jeder Steuerpflichtige wählbar, ein Zensus von etwa 5f. anzunehmen wäre, während er gegenwärtig in 20f. Steuer besteht) konstituieren, um eine ausgiebigere Wirksamkeit zu beginnen.
Die übrigen Stimmführer glaubten nicht, daß der Ministerrat den Gemeindeausschuß schon dermal aufheben könne. Der Ministerrat selbst habe den Gemeindeausschuß auf den gegenwärtigen Zensus und zu dem Ende ins Leben gerufen, daß er binnen einer Jahresfrist die Gemeindeverfassung für Wien zustande bringeDer Gemeindeausschuß änderte einige Bestimmungen der Wahlordnung für die Wahl des Gemeinderates der Stadt Wien in seiner Sitzung am 26. 8. 1848. Neben der Erweiterung der zur Wahl zugelassenen Personengruppen waren auch alle jene wahlberechtigt, welche von einem steuerpflichtigen Gewerbe eine gerechte Steuer entrichten; eine bestimmte Steuerleistung wurde nicht mehr gefordert, gedruckte Kundmachung dieser Wahlordnung v. 27. 8. 1848 in ebd., RTA. 157, fol. 233f.. Erst nach dieser Jahresfrist, oder wenn er nicht entspräche oder gefährlich wäre (was denn doch nicht von ihm behauptet werden könne), könnte er aufgelöst werden. Auch werde bemerkt, daß der neue, auf einer liberaleren Basis errichtete Gemeindeausschuß kaum besser als der jetzige entsprechen würdeFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 20. 8. 1848/IV..
Beschwerde Windischgrätz' über ministerielle Einflußnahme auf Untersuchungen in Prag
Der Justizminister Dr. Bach brachte endlich eine ihm vom Kriegsminister Grafen Latour mitgeteilte Note des Kommandierenden in Prag Fürsten WindischgrätzDer Bericht Windischgrätz’ v. 10. 8. 1848, KA., HKR., KM., Präs. 4149/1848, ist skartiert worden; Konzept in ebd., AFA., Karton 1809, 8/5. zur Sprache, worin a) die Entlassung des Dr. BraunerDer liberal-nationale tschechische Politiker Brauner war auf Befehl Windischgrätz’ am 28. 6. 1848 unter dem Verdacht festgenommen worden, ein Anführer des Prager Pfingstaufstandes gewesen zu sein, und am 8. 8. 1848 entlassen worden. Brauner war zum Abgeordneten des Wiener Reichstages gewählt worden. Siehe dazu Král, Brauner za revoluce 158–161. Zu Brauner siehe Wurzbach, Biographisches Lexikon 2, 125f., und Österreichisches Biographisches Lexikon 1, 109. aus der Haft als illegal, inkonstitutionell und durch die Macht verfügt erklärt und b) Verwahrung gegen die mögliche Niederschlagung des Prozesses und Freilassung der Gefangenen ausgesprochen wird. Die Freigebung dieser Individuen hieße die ganze Untersuchung niederschlagen, weil sie sich gegenseitige Mitteilungen machen und die Untersuchung vereiteln könnten. Hierüber bemerkt der Justizminister ad a) daß die Tatsachen hinsichtlich des bereits vollzogenen Gerichtsaktes unrichtig dargestellt erscheinen. In der Prager Angelegenheit habe das Ministerium den Gang des Gesetzes genau eingehalten. Als der Belagerungszustand in Prag aufgehobenDer Belagerungszustand in Prag war mit Kundmachung Windischgrätz’ v. 20. 7. 1848 aufgehoben worden, siehe dazu Černý, Boj za právo 347f., aber zugleich die Fortdauer der MilitäruntersuchungskommissionZu dieser Untersuchungskommission siehe zuletzt MR. v. 25. 7. 1848/I. ausgesprochen wurde, habe das Ministerium sich verpflichtet gehalten, diese nun nicht mehr zu rechtfertigende Kommission aufzulösen und die weitere Untersuchung dem ordentlichen Richter zuzuweisenSiehe dazu ebd., insbesondere Anm 4.. Der Reichstag habe diese Verfügung genehmiget. Von Seite des Ministeriums ist kein Machtspruch erfolgt, sondern der Spruch des ordentlichen Gerichtes, das die Vermutung des gesetzlichen Vorganges für sich hat, habe die Freilassung des Dr. Brauner verfügtBach hatte dann auch mit Schreiben v. 19. 8. 1848 gegen die Behauptung Windischgrätz’, Brauner sei auf ministerielle Weisung freigelassen worden, protestiert, der Akt KA., HKR., KM., Präs. 4486/1848, ist skartiert worden..
Ad b) bemerkte der Minister, daß eine Deputation von Prag bei ihm war, welche die Niederschlagung des Prozesses und die Freilassung der Gefangenen begehrt habe; er habe ihr aber erwidert, daß er nicht in der Lage sei, in den gesetzlichen Gang der Untersuchung einzugreifen; was er tun könne und werde, sei nur auf die Beschleunigung der Untersuchung einzuwirkenAuch das Schreiben Bachs v. 30. 8. 1848, ebd., Präs. 4716/1848, in dem er den Erhalt eines entsprechenden Gesuches bestätigt und seine diesbezügliche Antwort ausführt, ist skartiert worden; Abschrift dieses Schreibens in ebd., AFA., Karton 1809, 8/5 b.. Er hoffe binnen wenigen Tagen die Nachricht zu erhalten, ob gesetzliche Anzeigungen vorliegen, die Inkulpierten auf freiem Fuße zu untersuchen, oder sie im Verhafte zu behalten. Diese Verwahrung des Fürsten Windischgrätz verfehlt daher ganz ihren Zweck.
Was jedoch die Beschuldigungen ad a) anbelangt, sah sich der Justizminister zu der Erklärung veranlaßt, daß der Fürst Windischgrätz aufgefordert werde, dieselben zurückzunehmen und den getanen Schritt zu redressieren, indem er sonst diese Sache vor den Reichstag bringen oder bei solchen Beschuldigungen von ungesetzlichen Vorgängen von seinem Posten abtreten müßte.
Der Kriegsminister nahm es über sich, dem Fürsten Windischgrätz darüber im Auftrage des Ministeriums nachdrücklich zu schreiben und den erwähnten Schritt rückgängig zu machenDas einzige, was Latour tat, war – und das erst mit Schreiben v. 9. 9. 1848 – Windischgrätz über die in Anm. 33 und Anm. 34 getanen Aussagen Bachs kommentarlos zu informieren, ebd., 8/5 a..
Wien, den 17. August 1848.Ges. 20. August. Franz Karl. Vidi.