Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IDie Ministerien des Revolutionsjahres 1848Band 1März 1848–21. November 1848Sitzung 96WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 96Ministerrat, Wien, 11. Juli 1848
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Doblhoff;
anw.
anwesend Sommaruga, Krauß, Latour, Baumgartner;
abw.
abwesend Wessenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht Doblhoff (12. 7.).
1455 et 1456
Protokoll der Sitzung des Ministerrates vom 11. Juli 1848 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Inneren Freiherrn v. Doblhoff.
Orden für Leopold Freiherr Rzikowsky v. Dobrschitz
Der Kriegsminister übergab seinen Vortrag vom 10. Juli 1848, KZ. 2048HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1417/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 3496/1848., womit er den unterm 20. JännerIm Protokoll irrtümlich Juni. 1846 erstatteten, unerledigt zurückgelangten Vortrag des HofkriegsratspräsidiumsEbd. wegen Verleihung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse an den Ingenieurhauptmann Rzikowsky zur Belohnung der Verdienste desselben um die fortifikatorischen Arbeiten in der Bundesfestung Mainz in der Rücksicht reproduziert, weil ihm (Kriegsminister) die ausgezeichneten Leistungen dieses gegenwärtig bei Sr. kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzog Leopold als Dienstkämmerer angestellten Hauptmanns persönlich bekannt sind.
Gegen die Ah. Genehmigung dieses Antrags ergab sich keine ErinnerungMit Ah. E. v. 19. 7. 1848 auf den in Anm. 1 zit. Vortrag wurde Rzikowsky die angeregte Auszeichnung zugesprochen, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1455/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 3496/1848. Rzikowsky hatte für seine Tätigkeit in Mainz bereits das preußische Ritterkreuz des Roten-Adler-Ordens und eine schriftliche Belobigung des Königs von Bayern erhalten, ebd..
Verleihung des Oberstencharakters ad honores an Friedrich Freiherr v. Mylius
Ebenderselbe übergab den Vortrag vom 11. Juli 1848, KZ. 2479HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1418/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 3504/1848., wegen Verleihung des Oberstencharakters ad honores für den sehr verdienten Oberstleutnant und Badhauskommandanten in Baden Baron Mylius, welcher Antrag insbesondere vom Ministerpräsidenten in Rücksicht der bekannten Verdienste des Baron Mylius mit aller Wärme unterstützt wardMit Ah. E., v. 19. 7. 1848 wurde der in Anm. 4 zit. Vortrag positiv erledigt, ebd., und HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1455/1848..
Finanzielle Unterstützung für Emanuel Freiherr Dietrich v. Hermannsberg
Weiters erstattete der Kriegsminister den in der Ministerratssitzung vom 8. d. M.Siehe dazu MR. v. 8. 7. 1848/II. vorläufig besprochenen Vortrag über das Gesuch des FML. Baron Dietrich in Pest um eine Unterstützung (de dato 11. Juli 1848, KZ. 2047) dahin, daß es der Ah. Gnade anheimgestellt werden müsse, ob diese, von Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Stephan mit 5000f. angetragene Unterstützung etwa aus der Ah. Privatkasse Ew. Majestät Ag. zu bewilligen seiVortrag Latours v. 9. 7. 1848, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1416/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 3497/1848..
Dieser Vortrag wird Ew. Majestät mittelst eines besondern Referatsbogens zur Ah. Schlußfassung vorgelegtDem in Anm. 7 zit. Vortrag wurde mit Ah. E. v. 18. 7. 1848 keine Folge gegeben, ebd., und HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1416/1848..
Reisepauschale für Vincenz Freiherrn v. Augustin
Der FML. Baron Augustin, welchem mit Ah. Genehmigung laut Ministerratsprotokoll vom 21. JuniSiehe dazu MR. v. 21. 6. 1848/XI. zur Bestreitung der Reiseauslagen nach Neustadt behufs der Inspizierung des Raketenkorps 1200f. gegen dem angewiesen worden sind, daß er diese Auslagen gehörig ausweise, hat nun dargetanSchreiben Augustins v. 8. 7. 1848, KA., HKR., KM., Allg. 1848, J 26/100., daß dieselben im Laufe eines Jahres wirklich 1327f. betragen haben, und gebeten, ihm sofort die 1200 f. als Pauschale zu belassen, was der Kriegsminister auch unter Zustimmung des Finanzministers und des Ministerrates unter einem zugestanden hatMit Schreiben (K.) v. 12. 7. 1848 wurde das niederösterreichische Generalkommando von Latour angewiesen, Augustin die 1200 fl. Pauschale weiter auszuzahlen, ebd., und Augustin wurde mit Schreiben (K.) vom selben Tag von diesem Schritt benachrichtigt, ebd..
Antrag auf Zerstörung der sardinischen Flotte vor Triest durch Brander
In einen vom Kriegsminister mitgeteilten Antrag des Militärkommandanten in Triest, FML. Graf Gyulai, über ein Anerbieten eines Griechen zur Zerstörung der sardinischen Flotte vor Triest mittelst BrandernGyulai berichtete in seinem Schreiben v. 6. 7. 1848, er hätte dieses Angebot durch die Vermittlung des österreichischen Gesandten am griechischen Hof Proksch erhalten, ebd., HKR., KM., Präs. 3596/1848. glaubte der Ministerrat dermal, nachdem die Flotte sich von Triest entfernt hatSiehe dazu die zuletzt von Gyulai an Latour abgesandten Berichte v. 4. und 6. 7. 1848, ebd., Präs. 3197/1848 und Präs. 3264/1848. Im letzteren Bericht wurde allerdings die Möglichkeit der Rückkehr der sardinischen Flotte vor Triest angedeutet. und ihre fernere Bestimmung unbekannt ist, nicht eingehen zu sollenMit Schreiben (K.) v. 17. 7. 1848 teilte Latour Gyulai mit, daß der Plan aus höheren Rücksichten verworfen wurde, ebd., Präs. 3254/1848. Mit Schreiben (K.) vom selben Tag wandte sich Latour an das Außenministerium und bat es, in diesem Sinne auch Prokesch zu informieren, ebd. Lebzeltern meldete dann in seinem Schreiben v. 22. 7. 1848, daß dies auch geschehen sei, ebd., Präs. 3596/1848..
Bezahlung der Krakauer Truppen mir Silbergeld
Dem vom Kriegsminister vorgetragenen Einschreiten des FML. Grafen Schlik in Krakau um Zusendung eines Teils der monatlichen Dotation zur Bezahlung der dortigen Truppen in Silbergeld wurde, nach Versicherung des Finanzministers, durch eine Verfügung des letzteren bereits entsprochenDer entsprechende Akt ebd., Präs. 3319/1848, ist skartiert worden. Im Protokollbuch findet sich unter dieser Zahl folgende Eintragung: Finanzministerium ohne Nummer am 12. Juli zeigt an, daß es dem FML. Schlick den für die Monate Juni und Juli gestellten Dotations Anspruch erfolgt hat..
Revision des Vorschußabkommens mit der Nationalbank
Der Finanzminister bemerkte: Nach dem zwischen der Finanzverwaltung und der Nationalbank geschlossenen ÜbereinkommenSiehe dazu zuletzt MR. v. 19. 4. 1848/I. werden von den durch letztre auf Hypothekaranweisungen vorzuschießenden 30 Millionen Gulden 20 auf Begehren der erstem, die andern 10 Millionen aber erst dann erfolgt, wenn jene 20 Millionen durch hinausgegebene Hypothekaranweisungen gedeckt sind. Dies beruhte auf der Voraussetzung, daß jene Papiere vom Publikum sehr gesucht sein würden. Allein, die MaiereignisseSiehe dazu MR. v. 15. 5. 1848/I, MR. v. 16. 5. 1848/I und MR. I v. 18. 5. 1848/I. haben den Absatz der Hypothekaranweisungen ins Stocken gebracht; es wurden etwa für 2 Millionen Hypothekaranweisungen ausgegeben, während die Finanzverwaltung genötigt war, von den ersten 20 Millionen Vorschuß bereits 17 Millionen in Anspruch zu nehmen. Indessen drängt die Zeit; der monatliche Abgang der Bedekkungsmittel für den durch den Krieg etc. gesteigerten Staatsaufwand beträgt 9–10 Millionen; ein Anleihen kann nur mit Bewilligung des Reichstags aufgenommen werden. Es kann also für den augenblicklichen Bedarf nur dann Rat geschafft werden, wenn die Bank sich herbeiläßt, von der Bedingung abzugehen, daß vor Erfolgung des Vorschußrests per 10 Millionen der erste Vorschuß per 20 Millionen durch Hinausgabe von Hypothekaranweisungen gedeckt sein müsse.
Die Bank, hierwegen angegangenDas war mit Schreiben (K.) v. 16. 6. 1848 an den Bankgouverneur geschehen, FA., FM., Präs. 2034/1848., hat sich auch dazu bereit erklärt, jedoch unter der Bedingung, daß a) die Bestimmung, wornach die Interessen für jene 10 Millionen, welche 1843 auf Zentralkassaanweisungen genommen wurden, nicht zugunsten der Aktionärs, sondern des Reservefonds verwendet werden sollenDer damalige Hofkammerpräsident Kübeck hatte in seinem Vortrag v. 22. 1. 1843 über den Staatshaushalt vorgeschlagen, den damals fast schon zurückgezahlten Kredit von 10 Millionen gegebenenfalls wieder in Anspruch nehmen zu können, allerdings unter den hier genannten Bedingungen. Das Ansuchen wurde mit Ah. E. v. 28. 6. 1843 resolviert, HHSTA., MKA., MZ. 195/1843. Der diesfällige Kredit wurde dann auf Vortrag Kübecks v. 14. 11. 1846 mit Ah. E. v. 18. 11. 1846 bewilligt, ebd., MZ. 2062/1846. Zu den seit Mitte 1842 herausgegebenen Zentralkassaanweisungen siehe Salomon, Österreichische Staatspapiere 240f., zurückgenommen werde, und b) das Ärar die Kosten übernehme, welche die Herbeischaffung von Silber aus dem Auslande der Bank verursachtDiese Forderung stellte Mayer-Gravenegg in seiner Note v. 23. 6. 1848, FA., FM., Präs. 2386/1848. Zu den diesbezüglichen Verhandlungen mit der Nationalbank siehe Pressburger, Notenbank I/1, 256..
Über das Begehren ad a) hat der Finanzminister einen besondern Vortrag unterm 8. Juli 1848, KZ. 2058, erstattet und darin auf die Ah. Genehmigung dieser Bitte angetragen. Dieselbe dürfte binnen kurzem erfolgenDer Vortrag Krauß’ wurde mit Ah. E. v. 22. 7. 1848 resolviert, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1432/1848., daher dieser Punkt keinem Anstande mehr unterliege. Bedenklich schiene das Begehren ad b). Die Bank, welche durch Unterstützung des Staats besteht und seit 30 Jahren die glänzendsten Geschäfte gemacht hat, dürfte jetzt, wo sie zum erstenmale in Verlegenheit gekommen, wohl auch schuldig sei, größere Anstrengungen zu machen und Opfer zu bringen, um ihren Kredit zu erhalten. Indessen bedarf auch der Staat fortwährend der Beihilfe der Bank zur Aufbringung der klingenden Münze für die nötigen Barsendungen nach Tirol und Italien, wo man sich fortan weigert, Banknoten zu nehmen. Es erscheint daher nicht nur durch die Klugheit geboten, sondern auch in Anbetracht der beträchtlichen Kosten, welche der Bezug des Goldes und Silbers aus dem Auslande verursacht, wirklich billig, daß der Staat wenigstens einen Teil der Kosten der Aufbringung der für seine Zwecke erforderlichen Barschaft übernehme.
Der Finanzminister würde daher die Übernahme der Hälfte dieser Kosten auf das Ärar von nun an und rücksichtlich der Summen, welche der Staat für die Bezahlung der Truppen und zur Versendung nach auswärts in Anspruch nehmen wird, in Antrag bringen, zugleich aber damit, sowohl zur Erleichterung des Ärars als der Bank, eine Maßregel verbinden, wodurch erzweckt würde, daß nicht so viele Barsendungen nach Italien erforderlich werden. Das Mittel dazu wäre entweder die Ausdehnung der in den übrigen k. k. Staaten bestehenden Verordnung, daß die Banknoten bei allen Zahlungen als Münze angenommen werden müssenSiehe dazu MR. v. 21. 5. 1848/XIV, MR. v. 22. 5. 1848/XXII und MR. v. 25. 5. 1848/IX., auf TirolDiese Angabe ist etwas irreführend. Die proponierte Maßnahme war in Tirol bereits eingeführt, siehe dazu MR. v. 8. 6. 1848/V. und den von den k. k. Truppen besetzten Teil des lombardisch-venezianischen Königreichs, oder aber die Emission eines anderen Kreditpapiers, sogenannte Schatzkammerscheine. Der Finanzminister würde sich in Anbetracht des üblen Eindrucks, den die erstre Maßregel im lombardisch-venezianischen Königreiche machen würde, für die Emission von Schatzkammerscheinen erklären.
Allein, der Ministerpräsident erklärte aufs bestimmteste, die Verantwortlichkeit für diese Maßregel, wodurch eigentlich eine neue Staatsschuld gegründet würde, nicht auf sich nehmen zu können, da zur Kontrahierung von Staatsschulden die Genehmigung des Reichstags erforderlich ist. Der Finanzminister entgegnete zwar, daß dies allerdings bei einer fundierten Staatsschuld, nicht aber bei einer schwebenden, wie die vorgeschlagene, der Fall sein würde, und daß rücksichtlich der letztern, nach dem Beispiele aller konstitutionellen Staaten, das Ministerium nicht an die Zustimmung der Reichsstände gebunden wäre. Indessen wolle er nicht länger auf diesem Antrage bestehen, sondern sich für die andere Maßregel, nämlich für den Zwangskurs der Banknoten für Tirol und die von den k. k. Truppen besetzten Teile des lombardisch-venezianischen Königreiches nach dem Wunsche des Ministerpräsidenten erklären, wenn damit zugleich die Verfügung verbunden wird, daß die Hälfte aller Abgaben in diesen Provinzen in Banknoten entrichtet werden muß. Denn nur von einer solchen Vorschrift, welche den Steuerpflichtigen nötiget, sich Banknoten zu verschaffen, kann mit Zuversicht erwartet werden, daß die Banknoten auch bei anderen Zahlungen anstatt Münze werden angenommen werden. Es wird dadurch eine Masse von Silbergeld zurückströmen, die Bank wird durch diese Maßregel sehr befriedigt und zur leichteren Annahme der ihr auf ihr Begehren ad b) gemachten Proposition bewogen, das Ärar aber in eben dieser Beziehung wesentlich dadurch erleichtert werden, daß es dann auch weniger Barsendungen nach Italien zu machen und sohin auch weniger vom Auslande bezogenes Silber von der Bank in Anspruch zu nehmen bemüßiget sein wird.
Was nun die angetragene Übernahme der Hälfte der Kosten für Herbeischaffung von Münzen aus dem Auslande auf das Ärar anbelangt, so hätte zwar der Minister der öffentlichen Arbeiten in Betracht der Höhe dieser Kosten (22%) gewünscht, daß vorerst mit der Bank zu unterhandeln wäre, ob sie nicht von der Forderung sub b) ganz abstehe, da ihr durch die übrigen in Antrag gekommenen Maßregeln, namentlich durch Einführung des Zwangskurses in Italien, wesentliche Vorteile erwachsen werden. Diesen Wunsch teilte auch der Ministerpräsident.
Allein, nachdem der Finanzminister bemerkt hatte, wie schwierig jede Unterhandlung mit der Bank überhaupt und unter den gegenwärtigen dringenden Umständen insbesondre sein würde, nachdem ferner die Minister Baron Sommaruga und Graf Latour dem Finanzminister beigestimmt hatten, so ergab sich der Beschluß dahin, daß die von der Bank gesetzte Bedingung ad a) unbedingt, jene ad b) bezüglich der Hälfte der Kosten und nach Maß der von nun an in Anspruch genommenen Barsummen zugestanden und überdies der Zwangskurs der Banknoten in Tirol und Italien mit der Bestimmung eingeführt werde, daß alldort die Hälfte aller Abgaben in Banknoten zu entrichten sei.
Diesemnach behält sich der Finanzminister vor, die weitern Verfügungen zu treffenMit Schreiben (K.) v. 11. 7. 1848 an den Bankgouverneur teilte dann aber Krauß mit, daß zwar der Banknotenzwangskurs in Lombardo-Venetien und die Bestimmung bezüglich der Abgaben in Kraft treten werden, der Forderung der Bank nach Übernahme der Kosten bei der Silberbeschaffung vom Ärar nicht einmal zum Teil entsprochen werden könnte, FA., FM., Präs. 2386/1848. Anbei Kundmachung (K.) und entsprechende Weisungen (K.) v. 11. 7. 1848 an Latour und Hartig, die Lombardo-Venetien betreffenden Bestimmungen zu publizieren. Die Bank weigerte sich zunächst, die letzten 10 Millionen der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen, falls nicht zumindest die Hälfte der Silberbeschaffungskosten refundiert würden, Schreiben Mayer-Graveneggs an Krauß v. 13. 7. 1848, ebd., Präs. 3022/1848. Am nächsten Tag teilte der Bankgouverneur allerdings dem Finanzminister mit, die Summe würde ohne die gestellte Bedingung ausgezahlt, ebd., Präs. 3023/1848. In einem weiteren Schreiben v. 14. 7. 1848 an Krauß drängte dann Mayer-Gravenegg auf die Übernahme der Hälfte der Kosten durch den Staat, ebd., Präs. 3029/1848. Die Angelegenheit fand schließlich mit einer Note (K.) Krauß’ an den Bankgouverneur v. 17. 7. 1848 ihr Ende: Der Staat übernahm die Hälfte der entstandenen und zukünftigen Spesen bei der Beschaffung von Silber im Ausland, ebd..
Verpflegskosten der Truppen in der Hofburg während der Märzereignisse
Derselbe stellte den ihm brevi manu zur Äußerung mitgeteilten Vortrag des Obersthofmeisteramts vom 2. Juli 1848, KZ. 2022HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1357/1848., wegen Bedeckung der aus Anlaß der Märzereignisse bestrittenen Auslagen für Verpflegung der Garden und Truppen in der Hofburg mit dem Bemerken zurück, daß er gegen den diesfälligen Antrag des Obersthofmeisteramts sowie gegen die Fortdauer der Verpflegung der zum Wachdienste in der Burg berufenen Nationalgardeabteilung nichts einzuwenden habe.
Der Entwurf der Ah. Erledigung dieses Vortrags wird Ew. Majestät mittelst besondern Votantenbogens au. vorgelegtDer in Anm. 25 zit. Vortrag wurde mit Ah. E. v. 19. 7. 1848 dahingehend resolviert, daß während der Dauer des Reichstages die Nationalgarden weiterhin zu verköstigen seien..
Vermittlung Erzherzog Johanns zwischen Ungarn und Kroaten
Der Ministerpräsident teilte den Inhalt eines Vortrags des Kommandierenden in Slawonien, FML. Baron Hrabowsky, vom 8. Juli 1848 mitDieser Vortrag konnte unter den Beständen des AVA., IM., Präs., nicht gefunden werden., worin derselbe unter Darstellung der gegenwärtigen Lage der Dinge in Kroatien, Slawonien und der Militärgrenze Se. k. k. Hoheit den Herrn Erzherzog Johann dringend bittet, das von Ew. Majestät Höchstdemselben übertragene Vermittlungsgeschäft zur Beilegung der ungrisch-kroatischen WirrenZur Bestellung Erzherzog Johanns als Vermittler zwischen Ungarn und Kroatien siehe MR. v. 8. 7. 1848/I. so bald als möglich zu übernehmenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 26. 8. 1848/I.; – dann
Bitte Jellačić' um Widerruf des Ah. Manifestes vom 10. 6. 1848, um Nichteinmischung Johann Freiherrn Hrabovskys v. Hrabova und um Einstellung der ungarischen Kriegsvorbereitungen
einen Vortrag des Banus von Kroatien Baron JellačićDieser Vortrag konnte unter den Beständen des AVA., IM., Präs., nicht mehr gefunden werden., worin für die empfangenen 100.000f. zur Bezahlung der GrenztruppenZur Finanzierung der Grenztruppen siehe MR. v. 3. 7. 1848/VI und MR. v. 4. 7. 1848/III; vgl. dazu das Schreiben Jellačić’ an Latour v. 12. 7. 1848, in dem er den Empfang des Geldes bestätigt, KA., HKR., KM., Präs. 3421/1848. der au. Dank abgestattet und um fernere Sorgfalt für diesen Teil des Dienstes, endlich um Revozierung des Ah. Manifests vom 10. JuniZu diesem Manifest siehe MR. v. 25. 6. 1848/III, Anm. 7. und um Beauftragung des Baron Hrabowsky, sich aller Eingriffe in die Funktionen des Banus zu enthalten, dann um Veranlassung der Einstellung aller Kriegsrüstungen und Zuzüge von Seite Ungerns gegen Kroatien etc. gebeten wirdFortsetzung des Gegenstandes über die Finanzierung der Grenztruppen in MR. v. 18. 7. 1848/VIII..
Wien, den 12. Juli 1848. Doblhoff.Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Erzherzog Johann. Wien, den 19. Juli 1848.