Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IDie Ministerien des Revolutionsjahres 1848Band 1März 1848–21. November 1848Sitzung 72WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
https://mrp.oeaw.ac.at/pages/volumes.html. Vollständige bibliographische Referenzen zur Gesamtedition siehe https://www.zotero.org/groups/2042149/mrp-bib/collections/TR58LL9A.
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The XML data mentioned in the note is available through both http://doi.org/10.5281/zenodo.3580414 and http://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/ThomasKletečkaDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867, Abteilung I Die Ministerien des Revolutionsjahres 1848, Band 1 März 1848–21. November 1848WienÖBV19841091 et 1092
Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=946Quelle für diese TEI-Datei ist die im notesStmt beschriebene Druckedition.RS.; P. Marherr; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour, Baumgartner, Lebzeltern (in Vertretung Wessenbergs); abw. Doblhoff, Wessenberg; BdE. Pillersdorf (14. 6.), Franz Karl (19. 6.).MarherrPillersdorfSommarugaKraußLatourBaumgartnerLebzelternin Vertretung WessenbergsPillersdorfBdE. 14. 6.Franz KarlBdE. 19. 6.DoblhoffWessenbergSchreiben Doblhoffs über a) die Nichtanerkennung der provisorischen Regierung in Prag, b) die ständische und die Wiener Deputation in InnsbruckFreilassung der italienischen GeiselnLeitung Galiziens durch Wilhelm Freiherr v. Hammerstein-Equord und Graf Agenor GonuchowskiBlockade Triests durch die sardinische FlotteVerstärkung der österreichischen EskaderBesetzung mehrerer GeneralspostenStandrecht in KrakauAuftritt des Anton Hye vor dem SicherheitsausschußZeitpunkt der Aufhebung der Natural-, Robot- und Zehentleistungen in MährenVertragserneuerung mit der „Wiener Zeitung“font-weight:bold;vertical-align:super;font-size:.7em;text-decoration:line-through;text-decoration:underline;text-decoration:line-through;text-decoration-style:double;display:block;text-align:right;letter-spacing:0.15em;
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Nr. 72Ministerrat, Wien, 14. Juni 1848
RS.
Reinschrift;
P.
Protokoll Marherr;
VS.
Vorsitz Pillersdorf;
anw.
anwesend Sommaruga, Krauß, Latour, Baumgartner, Lebzeltern (in Vertretung Wessenbergs);
abw.
abwesend Doblhoff, Wessenberg;
BdE.
Bestätigung der Einsicht Pillersdorf (14. 6.), Franz Karl (19. 6.).
1091 et 1092
Protokoll der Sitzung des Ministerrates am 14. Juni 1848 unter dem Vorsitze des interimistisch mit dem Präsidio des Ministerrates beauftragten Ministers des Inneren Baron Pillersdorf.
Schreiben Doblhoffs über a) die Nichtanerkennung der provisorischen Regierung in Prag, b) die ständische und die Wiener Deputation in Innsbruck
Schreiben des Ministers Baron Doblhoff aus Innsbruck vom 11. Juni 1848, KZ. 1905/1848AVA., IM., Präs. 2032/1848., mit der Ah. Entschließung über den Vortrag des Ministerrates vom 9. Juni 1848Der Vortrag, abgefaßt in Innsbruck, ist nur von Wessenberg und Doblhoff unterzeichnet, ebd. wegen Nichtanerkennung der zu Prag konstituierten provisorischen RegierungZur provisorischen Regierung in Prag siehe zuletzt MR. v. 6. 6. 1848/V..
Diese Ah. Entschließung vom 11. Juni wird der Minister des Inneren, da gegenwärtig infolge der Ereignisse vom 12. Juni zu PragZum Prager Pfingstaufstand siehe MR. v. 13. 6. 1848/I. der Gubernialpräsident Graf Thun nicht frei ist, dem zur Untersuchung derselben am 13. mit Graf Mensdorff dahin abgesandten Hofrate KlezanskyZur Absendung der beiden Kommissäre siehe ebd. (welcher laut telgraphischer Nachricht heute um 4 Uhr früh daselbst angekommen istDieses Telegramm konnte weder unter den Beständen des AVA., IM., Präs., noch unter jenen des SUA., PG., und ebd., PGT., gefunden werden.) mit der Weisung eröffnen, daß er auf die Befreiung des Grafen Thun wirke und sofort die weiteren Befehle erwarteSchreiben (K.) Pillersdorfs an Klezansky v. 14. 6. 1848, AVA., IM., Präs. 2032/1848..
Außerdem gibt das Schreiben zu einer Verfügung keinen Anlaß, und der Minister des Inneren hob nur noch den Umstand als bemerkenswert hervor, daß Graf Stadion erklärt habe, die Bildung eines neuen Ministeriums nicht übernehmen zu könnenStadion war an das kaiserliche Hoflager in Innsbruck berufen worden, siehe dazu MR. v. 30. 5. 1848/III..
Der Minister des Inneren teilte bei dieser Gelegenheit auch das Resultat einer Unterredung mit der vom Ah. Hoflager zurückgekehrten ständischen Deputation über den ihr und der großen Wiener Deputation daselbst zuteil gewordenen Empfang mit, woraus hervorgeht, daß die ständische Deputation auf die große Wiener Deputation so günstig eingewirkt hat, daß man sich sogar in eine Prüfung der dem Ah. Hofe bezüglich der Rückkehr nach Wien zu bietenden Garantien, nämlich Auflösung des Sicherheitsausschusses und der Akademischen Legion, freilich mit dem Zweifel eingelassen hat, ob der Sicherheitsausschuß dazu werde zu bestimmen seinZu der hier gemeinten Deputation des Wiener Sicherheitsausschusses siehe MR. v. 2. 6. 1848/V; zu ihrer Reise und dem Empfang beim Kaiser siehe Reschauer-Smets, Revolution 2, 328 und 333f..
Freilassung der italienischen Geiseln
Mit Bezug auf die im Ministerrate vom 13. Juni gemachte Mitteilung Casatis aus Mailand vom 5. d. [M.]Siehe dazu MR. II v. 13. 6. 1848/II, Anm. 2. machte der Minister des Inneren den Antrag, die dermalen noch in unsern Händen befindlichen italienischen Geiseln in ihre Heimat zu entlassen. Diese Maßregel wird seines Erachtens (abgesehen davon, daß die Zurückbehaltung von Geiseln den Grundsätzen der Humanität und des unter zivilisierten Nationen geltenden Völkerrechts widerspricht) hier insbesondere durch die doppelte Rücksicht geboten, einmal um zu zeigen, daß es der österreichischen Regierung mit dem nun durch Grafen Colloredo zu pflegenden PazifikationsgeschäfteZur Pazifikationsmission Colloredos siehe MR. v. 7. 6. 1848/IV, MR. v. 9. 6. 1848/V und MR. v. 10. 6. 1848/VII. ernst und sie geneigt sei, noch bestehende Anlässe zur Erbitterung und Feindseligkeit zu beheben; dann, weil die österreichische Regierung, nachdem sie mit der Ergreifung der Geiseln die Initiative gemacht, wohl auch verbunden erscheint, mit deren Freigebung ebenfalls die Initiative zu ergreifen.
Der Kriegsminister wandte dagegen ein, daß, nachdem der größte Teil dieser Geiseln mit den Waffen in der Hand, also im offenen Aufruhr ergriffen worden, die Freigebung derselben als Initiative von Seite der österreichischen Regierung bei der k. k. Armee zuverlässig einen üblen Eindruck machen werde, und daß er daher, wenn er gleich der angetragenen Maßregel im Grundsatze nicht entgegentreten wolle, doch daran die Bedingung knüpfen müsse, daß der Moment, davon Gebrauch zu machen, in die Hände des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und rücksichtlich des zum Pazifikationsgeschäfte bevollmächtigten Grafen Colloredo gelegt werde, weil die österreichische Regierung außerdem gar keine Garantien für die Erreichung ihrer Absicht haben würde.
Der Minister des Inneren entgegnete darauf: Er für seine Person müsse jedenfalls auf der sogleichen Freilassung dieser Geiseln bestehen, weil er sich davon und von der daraus folgenden Besänftigung der erbitterten Gemüter die größte moralische Wirkung zugunsten des bevorstehenden Pazifikationsgeschäftes erwarte, wogegen weder das ursprüngliche Anhalten der Geiseln noch deren fernere Zurückbehaltung von irgend einem Vorteile für die österreichische Regierung gewesen. Es sei nämlich bisher damit nichts anderes erreicht worden, als daß die Italiener Repressalien genommen haben. Die Angabe, als sei der größte Teil mit Waffen ergriffen worden, scheine nicht ganz richtig, indem sich sehr viele Zivilpersonen, z. B. der Delegat Belatti, darunter befinden; gesetzt aber, sie wäre wahr, so hätten die Ergriffenen als Landesverräter vor Gericht gestellt und nicht monatelang ohne Prozedur von einem Orte zum andern – gegen alle Grundsätze der Humanität und des Völkerrechts – herumgezogen werden sollen.
Warum aber der Moment, wann von der Freigebung Gebrauch zu machen wäre, in die Hände des Ministers des Äußern gelegt werden soll, leuchte umso weniger ein, als die Regierung nur im Gesamtministerium vertreten wird und der Minister der auswärtigen Angelegenheiten als ein Agent und Mitglied desselben kaum im Besitze mehrerer Anhaltspunkte als das Ministerium sein dürfte, um hierüber entscheiden zu können.
Bei der Umfrage erklärte sich der Justizminister durchaus mit dem Minister des Inneren einverstanden, weil die italienischen Geiseln, da sie nicht gefangengehalten werden, wegen ihres Einflusses auf die inländische Bevölkerung in unsern Ländern gefährlicher sind als in ihrer Heimat, ihre längere Anhaltung also, abgesehen davon, daß sie bisher für den Hauptzweck keinen Vorteil brachte, mit Bedenken für die innere Ruhe verbunden ist, wogegen die sogleiche Freilassung derselben die italienische Regierung bestimmen wird, auch ihrerseits die noch zurückbehaltenen österreichischen Geiseln freizulassen.
Auch der Finanzminister erklärte sich für die Freigebung dieser Geiseln. Die Haupteinwendung, die dagegen gemacht wurde, ist, daß sie in flagranti delicto des Hochverrats oder Aufruhrs ergriffen worden. Dies würde nur ihre gerichtliche Verfolgung zur Folge haben, die man aber gegen sie nicht wird einleiten wollen und können, so wenig als gegen die Urheber des 13. März oder 15. Mai. Wollte man aber die Geiseln wegen des Unglücks unserer Waffen noch länger zurückbehalten, so würde dies als ein Akt der Verzweiflung und der Rache nicht mit Unrecht bezeichnet werden. Dagegen ist, nach dem Inhalte des Schreibens von Casati vom 5. d. [M.] zu schließen, von einer entgegenkommenden Maßregel der österreichischen Regierung ein günstiger Eindruck auf die Mailänder mit Zuversicht zu hoffen, und es wird ihnen dann jeder Vorwand zur längeren Anhaltung des Grafen O’DonellZur Geiselnahme O‘Donells siehe MR. v. 31. 5. 1848/III. und der andern österreichischen Geiseln benommen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten endlich, in thesi ebenfalls für die Freilassung, erklärte sich bezüglich der Modalität der Ausführung mit dem Kriegsminister einverstanden. Den Italienern gegenüber, die alle Vorteile berechnen und aufs beste zu benützen verstehen, erscheint es als ein Gebot der Klugheit, auch unsererseits nichts aus der Hand zu lassen, was, bei der Friedensunterhandlung gehörig benützt, derselben und einer etwaigen Gegenforderung Gewicht geben kann. Aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, würde die Freigebung der Geiseln in die Hände des mit dem Pazifikationsgeschäfte Bevollmächtigten und beziehungsweise des Ministers des Äußern gelegt, zum Vorteile der Pazifikationsunterhandlung benützt werden können, und – wenngleich um einige Tage später – als durch eine unmittelbar vom Gesamtministerium ausgehende Verfügung doch wirksamer die Absichten der Regierung unterstützen.
Hiernach und da der Finanzminister die Entscheidung über die Modalität der Ausführung dem weitern Ermessen anheimgestellt hatte, glaubte der vorsitzende Minister des Inneren, hierwegen in einem besonderen Schreiben den Minister des Äußern, Baron Wessenberg, angehen zu sollenDieses Schreiben konnte weder unter den Beständen des AVA., IM., Präs., noch unter denen des HHSTA., StK., gefunden werden. Vgl. dazu das Schreiben Lebzelterns an Wessenberg v. 14. 6. 1848, in dem es heißt, daß die Entscheidung über die Freilassung aller italienischen Geiseln als Akt der generosité in Ew. Exzellenz Hände gelegt werden soll, HHSTA., StK., Interiora, Korr. Memoires 81, Fasz. alt 101, fol. 67f. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 19. 6. 1848/VI..
Leitung Galiziens durch Wilhelm Freiherr v. Hammerstein-Equord und Graf Agenor Gonuchowski
Eine Anzeige von FML. Baron Hammerstein, kommandierender General, und Gołuchowski, Gubernialvizepräsident in Galizien, über die nach Abreise des Grafen Stadion auf dessen Aufforderung übernommene Leitung der Provinz ward zur Notiz genommenSchreiben Hammersteins v. 3. 6. 1848, KA., HKR., KM., Präs. 2283/1848; anbei Schreiben Stadions v. 3. 6. 1848 mit dem Ansuchen, Hammerstein möge gemeinsam mit Gołuchowski die Gouverneurstelle übernehmen. Stadion war am 3. 6. 1818 von Lemberg nach Innsbruck abgereist..
Blockade Triests durch die sardinische Flotte
Bericht des Grafen Salm aus Triest vom 12. JuniDieser Bericht konnte weder unter den Beständen des AVA., IM., Präs., noch unter jenen des KA., HKR., KM., Präs., gefunden werden. Die Stadt hat sich aus Anlaß der bevorstehenden, seit 11. Juni bereits in Wirksamkeit gesetzten Blockade von TriestZum Inkrafttreten der Blockade von Triest siehe Benko, Kriegs-Marine 181–286. Eine Abschrift über die Diclarazione del bloco di Trieste v. 15. 6. 1848 befindet sich in KA., HKR., KM., Präs. 2514/1848 und Präs. 2516/1848. an die deutsche Bundesversammlung gewendet, um von ihr Intervention zu verlangenDas diesbezügliche Ansuchen Salms kam in der 63. Sitzung der Deutschen Bundesversammlung am 16. 6. 1848 zur Sprache; die Bundesversammlung beschloß einstimmig, Protest gegen die Blockade Triests einzulegen, PdB., § 615, 683f. Mit Note v. 19. 6. 1848 entschuldigte sich der sardinische Gesandte für das Vorgehen, ebd., 65. Sitzung v. 25. 6. 1848, § 647, 706f., und mit Note v. 1. 7. 1848 zeigte er an, daß Befehle zur Aufhebung der Blockade ergangen sind, ebd., 69. Sitzung, § 688, 733f. Siehe dazu Benko, Kriegs-Marine 284, 317–321.. Es wird darin dringend um Verstärkung der Garnison gebeten, was auch vom Militärkommandanten Grafen Gyulai in einer dem Kriegsminister zugekommenen Depesche verlangt wirdSchreiben Gyulais v. 11. 6. 1848, KA., HKR., KM., Präs. 2475/1848., mit der Anzeige, daß infolge der eingetretenen Blockade die Stadt in Belagerungsstand erklärt worden und Graf Gyulai die Zivil- und Militärgewalt übernommen hat. Der Kriegsminister hat unter einem verfügt, daß die gewünschte Verstärkung mit zwei Bataillons samt Geschütz von Görz und Wien aus nach Triest abgeheDies war mit Befehlen (K.) an die entsprechenden Stellen v. 14. 6. 1848 geschehen, ebd. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 15. 6. 1848/II..
Verstärkung der österreichischen Eskader
Übergab derselbe seinen Vortrag vom 14. Juni 1848, KZ. 1913HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1086/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 2347/1848., über die eingeleitete Verstärkung der k. k. EskaderEs handelte sich dabei um zusätzliche Verstärkung mit Artillerie, zu den entsprechenden Befehlen (K.) v. 11. 6. 1848 siehe ebd., wozu Ew. Majestät, nachdem auch von Seite des Finanzministers nichts dagegen erinnert worden ist, die nachträgliche Ah. Genehmigung zu erteilen geruhenDie in dem in Anm. 20 zit. Vortrag angesprochenen Maßnahmen wurden mit Ah. E. v. 21. 6. 1848 nachträglich genehmigt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1091/1848..
Besetzung mehrerer Generalsposten
Auch gegen den Antrag desselben vom 12. Juni 1848, KZ. 2221Ebd., MRZ. 1087/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 2790/1848., wegen Besetzung von mehreren Generalsposten ergab sich in der Hauptsache kein Anstand. Nur bezüglich des Obersten Chizzola, Unterleutnant bei der lombardo-venezianischen Garde, ergab sich das Bedenken, ob es denn itzt an der Zeit sei, bei dieser Garde eine Personalbeförderung eintreten zu lassen, worauf der Kriegsminister auch von seinem diesfälligen Antrage für gegenwärtig, jedoch unter Vorbehalt des Rangs für Chizzola, abstand.
Der Erledigungsentwurf zu diesem Vortrage wird Ew. Majestät mittelst eines besondern Referatsbogens zur Ah. Schlußfassung vorgelegtMit Ah. E. v. 21. 6. 1848 wurden folgende Entscheidungen getroffen: An Stelle des in Pension gehenden Pester Divisionärs FML. Spannoghe wurde GM. Moga zum Feldmarschalleutnant befördert und mit diesem Posten betraut. Weiters wurden die GM. Haller und Perglas zur Feldmarschalleutnants befördert und zu Divisionären ernannt, der erste bei Radetzky, der zweite bei Welden. GM. Degenfeld übernahm eine Brigade bei der Division Haller, GM. Teleky den Brigadeposten in Pest. Zu Generalmajoren wurden die Obersten Zitta, Neustädter, Phillipovich, Kempen, Karger, Hauslab und Frank ernannt, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1087/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 2790/1848..
Standrecht in Krakau
Eine Bitte des bev[ollmächtigten] Hofkommissärs in Krakau, FML. Grafen Schlik, um die Ermächtigung, das militärische Standrecht gegen Zivilpersonen proklamieren und vollziehen zu dürfenDer entsprechende Akt, ebd., Präs. 2519/1848, ist skartiert worden., welche auf der so häufig gewordenen Verführung von Soldaten zum Abfall betreten werden, ward dem Justizminister zur vorläufigen Vergutachtung übergebenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 15. 6. 1848/III..
Auftritt des Anton Hye vor dem Sicherheitsausschuß
Derselbe ward auch aufgefordert, aus Anlaß eines Auftretens des Professors Hye im Sicherheitsausschusse, wo derselbe erklärt haben soll, die Minister seien wegen der Vorgänge des 26. Mai in Anklagestand zu setzenHye selbst war im Zusammenhang mit der zurückgenommenen Auflösung der Akademischen Legion mit der Einleitung eines Gerichtsverfahrens bedroht worden, siehe dazu zuletzt MR. v. 9. 6. 1848/I., die nötigen Materialien zu sammeln und zu ordnen, welche zur vollständigen Beleuchtung dieser Ereignisse und sohin zur Rechtfertigung des Ministeriums dienen können; dann aber auch die Frage in Überlegung zu nehmen, ob Hye nach jener Äußerung noch länger Generalsekretär im Ministerio des öffentlichen Unterrichts bleiben könneHye war Generalsekretär im Justizministerium, siehe dazu MR. v. 29. 4. 1848/IX. Er verblieb in dieser Stellung, bis sie auf Vortrag Bachs v. 18. 8. 1848 mit Ah. E. v. 25. 8. 1848 aufgelöst wurde und Hye unter Vorbehalt des Ranges und Charakters eines Ministerialrates wieder an die Universität zurückkehrte, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1783/1848..
Zeitpunkt der Aufhebung der Natural-, Robot- und Zehentleistungen in Mähren
Die mährischen Stände haben am Landtage beschlossen, mit Rücksicht auf das RobotablösungspatentZu diesem Patent siehe MR. v. 5. 5. 1848/V, Anm. 14. schon mit 1. Juli 1848 die Natural-, Robot- und Zehentenleistung aufhören zu lassen und wegen Ausmittlung der Entschädigung dafür eine Kommission zu bestellenDer neugewählte mährische Landtag hatte diesen Antrag in seiner sechsten Sitzung am 9. 6. 1848 beschlossen, Dvořák, Moravské sněmování 143, der tschechisch Text des Beschlusses ebd. Der Beschluß war noch am selben Tag mit öffentlicher Proklamation publiziert worden, siehe dazu Grünberg, Bauernbefreiung 1, 383 und Springer, Geschichte Österreichs 2, 381f.. Zu ersterem bedürfen sie der Ah. Genehmigung Ew. Majestät, welche der Minister des Inneren in einem besondern Vortrage sich erbittenDer entsprechende Vortrag Pillersdorfs v. 14. 6. 1848 wurde mit Ah. E. v. 26. 6. 1848 resolviert, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1116/1848., zugleich aber wegen der Dringlichkeit dieser – ohnehin den Ah. Absichten entsprechenden Maßregeln – den Ständen sub spe altissimi rati die entsprechende Erledigung hinausgeben wirdPillersdorf teilte die Erledigung dem mährischen Landtag mit Schreiben v. 14. 6. 1848 mit, siehe dazu Dvořák, Moravské sněmování 143. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 24. 6. 1848/IV..
Vertragserneuerung mit der „Wiener Zeitung“
Erbat sich der Finanzminister bezüglich der Erneuerung des Kontrakts mit den v. Ghelenschen Erben als Unternehmer der Wiener ZeitungAm 8. 10. 1847 war mit den Ghelenschen Erben ein neuer Vertrag abgeschlossen worden, der ihnen das Privileg der Verlegung und Ausgabe der WIENER ZEITUNG v. 1. 1. 1848 bis 31. 12. 1857 garantierte und für das sie 32.000 fl. Konventionsmünze jährlich zahlten. Siehe dazu Helfert, Wiener Journalistik 10. auf Grundlage der nach Bogen oder Zeilen zu leistenden Entschädigung für die ämtlichen AufsätzeDurch die Märzereignisse, vor allem durch das neue Preßgesetz, ging der WIENER ZEITUNG ihre Haupteinnahmsquelle – das im Vertrag v. 18. 10. 1847 festgelegte ausschließliche Recht, alle privaten Nachrichten, d. h. Inserate, nur in der WIENER ZEITUNG abzudrucken – verloren. Daraufhin erklärten die Herausgeber der WIENER ZEITUNG den Vertrag für ungültig und ersuchten um eine den neuen Verhältnissen angepaßte Modifizierung, siehe dazu ihr Schreiben v. 20. 5. 1848, FA., FM., 6 Präs. 1671/1848, und Schreiben v. 6. 6. 1848, ebd. Schließlich wurde der alte Vertrag mit Ende Juni 1848 gekündigt, Weisung (K.) des Finanzministeriums an die niederösterreichischen Landesregierung v. 10. 6. 1848, ebd., und die Vorzugsbestätigung der niederösterreichische Landesregierung v. 16. 6. 1848, ebd., Präs. 2083/1848, und v. 20. 6. 1848, ebd., Präs. 2266/1848. Die hier erwähnten Zahlungen sind detailliert im Verhandlungsvorschlag der Ghelenschen Erben v. 13. 6. 1848 aufgelistet, ebd., Präs. 2841/1848., dann wegen Auffindung eines ganz geeigneten Redakteurs für die Aufsätze, welche jederzeit dem Systeme des Ministeriums zu folgen hätten, die Mitwirkung des Ministers des InnerenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 17. 6. 1848/IV..
Wien, den 14. Juni 1848. Pillersdorf.Ges. 19. Juni. Franz Karl. Vidi.Ah. E. Der Inhalt dieses Protokolls dient zur Nachricht. Ferdinand. Innsbruck, am 21. Juni 1848.