Digitale EditionDie Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie, digitale EditionMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian Monarchy, digital editionDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Abteilung IDie Ministerien des Revolutionsjahres 1848Band 1März 1848–21. November 1848Sitzung 36WienThomasKletečkaProjektverantwortung: Research Unit Digital Historiography and Editions, Institute for Habsburg and Balkan Studies (IHB), Austrian Academy of SciencesDigitalisierung der gedruckten Quellen Verlag der Österreichischen Akademie der WissenschaftenConversion to TEI-conformant markup StephanKurzIHBÖsterreichische Akademie der WissenschaftenLizenziert unter CC-BY-4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)https://zenodo.org/badge/latestdoi/342235542Edition der Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie online (MRP)Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen MonarchieMinutes of Ministers’ Councils of Austria and the Austro-Hungarian MonarchyDie Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848–1867Bearbeitet und herausgegeben an der Österreichischen Akademie der WissenschaftenTextverantwortungbei den jeweiligen Bandbearbeitern und Herausgebern der Serie und ihrer BändeHauptbearbeiter Digitale VersionStephan Kurz
28 Bände Retrodigitalisate, vgl. den Editionsplan und die Bandübersicht unter
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Protokoll in Reinschrift überliefertWien
Quellbestand: AT-OeStA/HHSTA KA KK ÖMR-Prot Österreichische Ministerratsprotokolle, 1848-1866 (Teilbestand)
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Nr. 36Ministerrat, Wien, 13. Mai 1848
RS.
Reinschrift; RdA. Pipitz;
VS.
Vorsitz Pillersdorf;
anw.
anwesend Sommaruga, Krauß, Latour. Doblhoff, Baumgartner, Lebzeltern (interimistischer Leiter des Außenministeriums);
BdE.
Bestätigung der Einsicht Pillersdorf. Franz Karl (16. 5.).
775–776
Protokoll der Sitzung des Ministerrates vom 13. Mai 1848 unter dem Vorsitze des interimistisch mit dem Präsidium des Ministerrates beauftragten Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.
Nichteinmischung des Ministeriums in das ungarisch-kroatische Verhältnis
Der Minister des Inneren eröffnete die Sitzung durch die Mitteilung eines von Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge Franz Karl erhaltenen alarmierenden Berichtes des Banus von Kroatien FML. Baron Jellačić (vom 8. d. M.)Dieses Schreiben ist unter den Beständen des AVA., IM., Präs., nicht mehr erhalten. Die Korrespondenz Jellačić’ mit den Erzherzögen Franz Karl und Johann befindet sich im Familienarchiv Jellačić im Stadtarchiv von Zagreb, vgl. dazu die Hinweise in Hauptmann, Erzherzog Johann als Vermittler., worin derselbe unter Beziehung auf den soeben mit Ah. Kabinettschreiben erhaltenen Befehl, den Anordnungen des Herrn Erzherzog Statthalters und des ungarischen Ministeriums in allen Zweigen der Verwaltung Folge zu leistenDas Kabinettschreiben v. 6. 5. 1848 in HHSTA., SBProt. 664/1848, abgedruckt bei Pejakovic, Aktenstücke 8, allerdings mit Datum v. 7. 5. 1848., die Bitte stellt, den Status quo wenigstens bis zum nächstbevorstehenden kroatisch-slawonischen Landtage aufrechterhalten zu wollen, da nur bei dem Landtage die Gesetze publiziert werden und erst darauf für Kroatien und Slawonien Kraft erhalten, und wenn die Befehle des ungarischen Ministeriums früher geltend gemacht werden wollten, dies zu der furchtbarsten Katastrophe Anlaß geben könnte.
Der Minister des Inneren habe Sr. kaiserlichen Hoheit bemerkt, daß das hiesige Ministerium nicht berufen sei, eine Meinung über diesen Gegenstand abzugeben, welche giltig nur von den Ratgebern der ungarischen Krone ausgehen könne, da Kroatien ein der Krone Ungarns einverleibtes Land sei.
Da indessen Se. kaiserliche Hoheit ihn ermächtiget haben, diese Angelegenheit vor den Ministerrat zu bringen, so frägt er sich an, ob der Ministerrat seine oberwähnte Ansicht teile, in welchem Falle der Bericht des Baron Jellačić mit Eröffnung dieser Ansicht Ew. Majestät vorgelegt werden würde.
Der Ministerrat erklärte sich damit umso mehr einverstanden, als die Regierung bei ihren einmal ausgesprochenen Grundsätzen fest stehen bleiben müsseLatour brachte die Angelegenheit erst mit Vortrag v. 30. 5. 1848 dem Kaiser vor, KA, HKR., KM., Präs. 1993/1848, und HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 1845/1848..
Befreiung Professor Helms
Ferner teilte der Minister des Inneren dem Ministerrat den Inhalt eines Schreibens Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Palatin mit, worin sich Se. kaiserliche Hoheit für den Professor Helm in Pavia verwenden, welcher bei den in Italien ausgebrochenen Unruhen als Geisel daselbst zurückbehalten wurde, und nebstbei eine sehr düstere Schilderung des Zustandes der Monarchie beifügen und unter anderem bemerken, daß Ungarn itzt momentan ruhig seiDieses Schreiben konnte unter den Beständen des AVA., IM., Präs., nicht mehr gefunden werden..
Was den Professor Helm anbelangt, so wird mit Zustimmung des Ministerrates der Kriegsminister an den Feldmarschall Grafen Radetzky und der Minister des Inneren an den Hofkommissär Grafen Hartig schreiben, damit sie wegen dieses Professors das Erforderliche veranlassen mögenIn den Schreiben, die Latour bis Ende Mai an Radetzky richtete – und die sich im KA., HKR., KM. Präs., befinden – wurden diese Angelegenheiten nicht erwähnt. Auch unter den Beständen des AVA., IM., Präs., konnte ein entsprechendes Schreiben an Hartig nicht gefunden werden; vgl. dazu den Akt AVA., IM., Präs. 2361/1848, in dem Helm – neben anderen Betroffenen – um Wiederanstellung und Entschädigung für seine Verluste ersucht..
Ausschreitungen in Buda und Pest
In Ansehung der im vorigen Absatze erwähnten Ruhe in Ungarn brachte der Kriegsminister einen heute erhaltenen, an Ew. Majestät gerichteten Vortrag des Palatinus (vom 11. d. M.)HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 633/1848. zur Kenntnis des Ministerrates, nach welchem es daselbst, dieser neuesten Nachricht zufolge, nichts weniger als ruhig zugeht. Nachdem Katzenmusiken vor den Wohnungen einiger Individuen, die höhere Stellen bei den betreffenden Ministerien erhielten, ohne weitere Folge stattgefunden hatten, sollte den 10. abends eine ähnliche Demonstration bei dem kommandierenden Generalen Baron Lederer vorgenommen werden. Die Ausführung wurde jedoch durch das Einschreiten des Militärs gehindert, wobei aus dem Volke 12 Individuen mehr oder weniger verwundet worden sein sollen. Dies hatte eine höchst gefährliche Aufregung gegen den Kommandierenden und das Militär zur Folge. Noch in der Nacht wurde ein Ministerrat bei dem Palatin abgehalten und daß unter diesen Umständen Erforderliche veranlaßt. Den 12. sollte eine Volksversammlung in Pest stattfinden, bei welcher wahrscheinlich wieder zu stellende Petitionen Verlegenheiten bereiten werden. Baron Lederer begibt sich (den 11. d. M.) nach Wien, um Bericht zu erstatten und wahrscheinlich um auch um Enthebung von seinem Posten zu bitten.
Se. kaiserliche Hoheit zeigen dies mit dem Bemerken an, daß auf den Fall, wenn der allenfalls zu stellenden Petition, daß das Militär aus beiden Städten gezogen und die Aufrechthaltung der Ruhe und Sicherheit der National- und Bürgergarde überlassen werde, unter den gegenwärtigen Umständen Folge zu geben wäre, für die Unterbringung der dortigen Garnisonen bereits Sorge getroffen sei.
Der Kriegsminister findet es auffallend und unerklärlich, wie man durch die letztere Maßregel die Ruhe von Pest und Ofen und selbst die Sicherheit des Palatinus so bloßstellen könne. Ofen sei eine Festung, und es würde genügen, bloß die Tore zu schließen, um gegen jeden Andrang sicher zu sein.
Da indessen nach dem obigen die Ankunft des Baron Lederer nächstens bevorsteht, so fand es der Ministerrat angedeutet, diese abzuwarten, um von ihm selbst die weitere Aufklärung und die allenfälligen Anträge zu vernehmenZu den geschilderten Vorfällen siehe den Bericht (Abschrift) Lederers v. 11. 5. 1848, KA, HKR., KM., Präs. 1332/1848. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 14. 5. 1848/V..
Deutsche Verfassungsurkunde; Anerkennung Königin Isabellas
Der Minister des Inneren teilte dem Ministerrate den Inhalt eines von Baron Wessenberg erhaltenen Schreibens mit, worin dieser im wesentlichen sagt, daß die gegenwärtig in politischen Dingen herrschende Verwirrung der Begriffe viel Unheil besorgen lasse. Einstimmiges Festhalten der Regierungen an dem Staatenbunde sei durchaus notwendig; die Regierungen müßten aber hier offen mit der Sprache herausDieses Schreiben konnte weder unter den Beständen des AVA., IM., Präs., noch unter denen des HHSTA., StK., gefunden werden.. Von dem jüngst veröffentlichten Entwurfe der Verfassungsurkunde für das einige große deutsche ReichSiehe dazu MR. v. 1. 5. 1848/VII., bemerkte Wessenberg, daß sie den Akten werde beigelegt werden. Echte Politik müsse sich das Nützliche, aber auch zugleich das leicht Erreichbare zum Ziele setzen; ein Bundesstaat sei aber in Deutschland nicht ausführbar.
Da in der Nachschrift dieses Briefes zugleich die Frage vorkommt: Werden wir die Königin Isabella nicht bald anerkennen?Österreich hatte 1836 wegen der Entwicklung im spanischen Bürgerkrieg die diplomatische Beziehungen zu Spanien abgebrochen. Siehe dazu Kampel, Beziehungen Österreichs zu Spanien 123–131. – fand der diesfalls zur Äußerung aufgeforderte Staats- und Konferenzrat Baron Lebzeltern zu bemerken, daß das Ministerium des Äußern sich diesfalls schon gegen die preußische Gesandtschaft dahin ausgesprochen habe, daß unsererseits kein Anstand dagegen obwalte, daß aber von spanischer Seite diesfalls zuerst ein Schritt gemacht werden sollte. Baron Lebzeltern behielt sich übrigens vor, in der nächsten Versammlung den Ministerrat darüber näher zu informierenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 27. 6. 1848/I..
Französische Außenpolitik
Ferner teilte Baron Pillersdorf ein ihm aus Paris zugekommenes Schreiben mit, worin ein Überblick der französischen auswärtigen Politik, insbesondere über Italien gegeben wirdEin entsprechendes Schriftstück konnte unter den Beständen des AVA., IM., Präs., nicht gefunden werden..
Was nun Italien betrifft, wird darin bemerkt, daß die Absicht der Franzosen dahin gehe, dem Könige Karl Albert zu der Lombardie zu verhelfen, Savoyen aber und Piemont für Frankreich zu erwerben. Die Erhaltung der Lombardie für Österreich wird als unmöglich und eine Republik in Italien für unausführbar erklärtFortsetzung des Gegenstandes über die französische Italienpolitik in MR. v. 7. 6. 1848/IV..
Kommission für deutsche Angelegenheiten
Derselbe Minister machte weiter einen Antrag in Beziehung auf die deutschen Angelegenheiten. Bei dem bevorstehenden Zusammentritte des ParlamentesZum geplanten Eröffnungstermin des österreichischen Reichstags siehe MR. v. 10. 5. 1848/I. werden die deutschen Geschäfte komplizierter, welche ein eigenes Organ notwendig machen, das diese Geschäfte behandelt und für das Ministerium vorbereitet, und um auch die divergierenden Ansichten, wo sie sich ergeben, zu vereinigen.
Zu diesem Behufe wäre eine Kommission aus einem Leiter und vier ständischen Mitgliedern aufzustellen. Die Leitung der Kommission wäre dem Grafen ColloredoColloredo war von seinem Posten als österreichischer Gesandter beim Deutschen Bundestag abberufen worden, siehe dazu MR. v. 11. 5. 1848/XI. anzuvertrauen, und zu den vier ständischen Mitgliedern zwei aus den slawischen und zwei aus den deutschen Provinzen zu wählen.
Auf die Bemerkung des Ministers des Handels, des Ackerbaues und der Industrie, daß die slawischen Mitglieder der Kommission von jenen slawischen Provinzen genommen werden sollten, welche Abgeordnete nach Frankfurt gewählt haben, entgegnete der Minister des Inneren, daß er sie gerade aus den Provinzen Böhmen und Mähren, wo diese Wahl nicht stattfandIn den von Tschechen dominierten Wahlbezirken dieser Provinzen wurden die Wahlen zum Frankfurter Parlament nicht durchgeführt, vgl. dazu Huber, Verfassungsgeschichte 2, 606 f.; Marsan, Čechové a němci 143 f.; statistische Angaben zu den Wahlen in Böhmen ebd. 209 – 212., herzunehmen wünschte, als ein Mittel, die Extreme verschwinden zu machen, wogegen nichts weiter erinnert wurde. Da übrigens die Ankunft des Barons Wessenberg, welcher in den deutschen Angelegenheiten sehr bewandert ist, und auch jene des Grafen Colloredo bald bevorstehtDer als Nachfolger Ficquelmonts designierte Wessenberg – siehe dazu MR. v. 6. 5. 1848/I – lebte in Freiburg im Breisgau und hatte den 18. 5. 1848 für seine Abreise nach Wien bestimmt, siehe dazu Helfert, Stadion 2, 47., so einigte sich der Ministerrat in der Ansicht, diese Angelegenheit bis zur Ankunft des einen oder des anderen einstweilen zu vertagenMit Schreiben v. 13. 5. 1848 teilte Pillersdorf diesen Entschluß des Ministerrates Lebzeltern mit, HHSTA., StK., Deutsche Akten, neue Reihe 81, Fasz. 1. 5. – 15. 6. 1848, Fol. 145–148. Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 24. 5. 1848/XV..
Kaiserliches Vertrauenszeichen an die Nationalgarde
In der Ministerratssitzung vom 12. d. M. wurden die Maßregeln über die Einwirkung auf die Nationalgarde verhandelt und zugleich erwähnt, daß dieser Garde irgendein Merkmal des Ah. Vertrauens gewährt werden dürfteSiehe dazu MR. v. 12. 5. 1848/II; von einem Merkmal des Ah. Vertrauens war allerdings keine Rede..
Der Minister des Inneren würde es vorziehen, diese Gegenstände nicht vereint, sondern den letzteren als einen Akt für sich zu behandeln. Es fragt sich nun, in welcher Art der Nationalgarde dieses Merkmal des Ah. Vertrauens gewährt werden dürfte. Daß es nur in Ehrenauszeichnungen bestehen könne, bedürfe keines weiteren Beweises.
Als solche schienen dem Baron Pillersdorf folgende sach- und zweckdienlich zu sein: a) wenn Ew. Majestät die Bewachung der Ah. Person teilweise der Nationalgarde anvertrauen und hierzu gegenwärtig nur die Ah. Absicht auszusprechen geruhen wollten; b) wenn in den Fällen, wo Ew. Majestät Allerhöchstdero Haus anderen öffne, auch der Nationalgarde der Zutritt gestattet würde, wie es bisher bei den Bürgerkorps schon der Fall war, und c) wenn der Nationalgarde auch ein Wirken, ein Dienst in der nächsten Umgebung Ew. Majestät gestattet würde.
Der diesfalls gemachten Bemerkung des Kriegsministers in Ansehung der Art dieses Dienstes, daß nämlich immer ein Ordonnanzoffizier der Nationalgarde und einer des Militärs in dem Vorzimmer Ew. Majestät des Ah. Dienstes gewärtig sein sollte, wurde allseitig beigestimmt. Auch bemerkte der Minister des Inneren, daß Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Franz Karl, mit Höchstwelchem es diesfalls mündliche Rücksprache nahm, von der Zweckmäßigkeit der obigen Ehrenauszeichnungen überzeugt zu sein erklärten.
Die diesfalls erforderlichen Ah. Aufträge an den ersten Obersthofmeisterstellvertreter, an den Oberstkämmerer, an den Minister des Inneren wegen Verständigung der Nationalgarde und an den Kriegsminister wegen Verständigung des Militärs werden am Schlusse dieses Protokolls der Ah. Genehmigung Ew. Majestät ehrfurchtsvoll unterzogenMit Kabinettschreiben an Dietrichstein – einmal als Oberstkämmerer und dann als Obersthofrneisterstell-vertreter – v. 16. 5. 1848 bestimmte Ferdinand, daß von nun an an jedem Tage Meiner Anwesenheit in Wien ein Offizier der Nationalgarde und ein Offizier Meiner Garde in der Nähe Meiner Person verwendet werde; mit Kabinettschreiben vom selben Tag wurden die Minister des Inneren und des Kriegswesens von dieser Anordnung unterrichtet, alle HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 775/776 ex 1848; siehe dazu auch ebd., OMeA. 563, r. 130/7, und KA., HKR., KM., Präs. 1488/1848..
Zurückberufung der Erzherzöge von der Armee in Italien
Der Minister des Inneren machte neuerdings auf die schon bei einer früheren Beratung hervorgehobenen Unzukömmlichkeiten aufmerksam, welche aus dem Verweilen mehrerer Herren Erzherzoge bei der Armee in Italien entsprüngenSiehe dazu MR. v. 8. 4. 1848/XI und MR. v. 28. 4. 1848/VI. Außer den bei der Armee regulär dienenden Erzherzögen Ernst und Sigismund befanden sich zur fraglichen Zeit noch Franz Joseph, Albrecht, Leopold und Wilhelm bei Radetzky in Verona. Franz Joseph hatte das Verlassen des Kriegsschauplatzes ausdrücklich abgelehnt, siehe dazu Brief Radetzkys an Zanini v. 1. 5. 1848, KA., HKR., KM., Präs. 1060/1848..
Was insbesondere den Thronfolger, Erzherzog Franz Joseph betrifft, so werde er dadurch (wie auch unlängst die Wiener Zeitung meldete)Zit. aus einem Bericht Radetzkys in der Wiener Zeitung (A.) v. 11. 5. 1848; vgl. auch den Bericht aus Verona v. 7. 5. 1848 in der Beilage der Wiener Zeitung (M.) v. 12. 5. 1848. einer nicht zu rechtfertigenden Gefahr für seine Person ausgesetzt; auch könnte es sich leicht ereignen, daß er unter den dortigen Umständen Zeuge grausamer Behandlung der Untertanen Sr. Majestät sein müßte, was von ihm ferngehalten werden soll. Über die Frage, ob alle Herren Erzherzoge oder nur welche von der Armee zurückzurufen wären, einigte sich der Ministerrat in dem au. Antrage, daß der Thronerbe Erzherzog Franz Joseph bestimmt zurückzurufen, Erzherzog Albrecht aber, der nach der Bemerkung des Kriegsministers die Bewilligung erhalten hat, den Feldzug in Italien als Volontär mitzumachen, wozu ihn die hierortigen bekannten Unannehmlichkeiten veranlaßten, noch ferner im Hauptquartiere zu belassen wäre. Die anderen Herrn Erzherzoge hätten dagegen die Weisung zu erhalten, sich von der Armee zurückzuziehen.
Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Franz Karl schienen, wie Baron Pillersdorf bemerkt, die obige Absicht zu billigenFortsetzung des Gegenstandes in MR. 1 v. 18. 5. 1848/VII..
Reaktivierung des Obersten Joseph Freiherr Lazarich v. Lindago
Der Justizminister Baron Sommaruga leitete die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf einen sehr verdienten Militär, einen Mann von großer Kriegserfahrung, den pensionierten englischen Obersten Lazarich v. LindagoZu Joseph Freiherr Lazarich v. Lindago, seit September 1847 in Ruhestand und Ritter des Maria-Theresien-Ordens, siehe Wurzbach, Biographisches Lexikon 14, 254–257., welcher österreichischer Untertan, dem Kaiserhause sehr anhänglich ist, als Krüppel den ganzen Feldzug von 1809 mitgemacht hat und gegenwärtig als Privater in Görz lebt.
Baron Sommaruga meint, daß, wenn ein Wort an diesen Mann gerichtet würde, er gewiß mit Freude und mit ganzer Hingebung seine Kriegserfahrung zugunsten des Staates verwenden würde.
Über die von dem Ministerrate geteilte Bemerkung des Kriegsministers, daß die Initiative von dem pensionierten Obersten selbst ausgehen müßte, um zu entnehmen, wie und in welcher Charge er dienen wolle, behielt sich Baron Sommaruga vor, den gedachten Pensionisten auf dieses Einschreiten aufmerksam zu machenEs sollte bis September 1848 dauern, bevor die Angelegenheit konkrete Formen annahm und Lazarich auf Initiative Doblhoffs als Oberkommandant der Triestiner und küstenländischen Nationalgarde in Vorschlag gebracht wurde; die beiden diesbezüglichen Akten KA., HKR., KM., Präs. 5397/1848 und Präs. 5843/1848 sind nicht mehr auffindbar..
Komitee zur Schlichtung des Nationalitätenstreits in Böhmen
Baron Pillersdorf machte weiter auf das Zerwürfnis der Nationalitäten in Böhmen aufmerksamDieses Zerwürfnis war besonders in der Folge der Beschickung des Frankfurter Parlaments sichtbar geworden, siehe dazu MR. v. 23. 4. 1848/I, MR. v. 29. 4. 1848/VII, MR. v. 30. 4. 1848/IV. MR. v. 7. 5. 1848/XV und MR. v. 9 5. 1848/II.. Durch den Telegraphen sei ihm wieder eine Deputation von dort angemeldet wordenDas Telegramm Thuns v. 12. 5. 1848 lautete: Es wird morgen eine Deputation von Prag nach Wien kommen, um gegen die Auflösung der Swornost zu protestieren. Ich ersuche dringend darüber nicht zu entscheiden, ohne mich früher gehört zu haben, SUA., PG., Karton 2219, Fasz. 15c, 28g.. Er beabsichtiget, in diesen Widerstreit ein versöhnendes Element durch die Bildung eines Komitees zu bringen. Er will nämlich den Gubernialpräsidenten auffordern, aus beiden Nationalitäten ein Komitee zu bilden, welches zu beraten und die Mittel anzugeben hätte, wie diesen Zerwürfnissen zu begegnen wäre. Seine Ansichten darüber hätte das Komitee zum Gegenstande vertraulicher Mitteilungen an den Minister des Inneren zu machen, welcher sich vorbehält, den Ministerrat von dem Gange dieser Mitteilungen in Kenntnis zu erhalten.
Dem Ministerrate ergab sich gegen dieses Vorhaben des Baron Pillersdorf keine ErinnerungNoch am selben Tag schickte Pillersdorf ein in diesem Sinne gehaltenes Schreiben an Thun, ebd., StH., Präs. 6196/1848..
Korruption des in Wien stationierten galizischen Regiments
Mit Beziehung auf die gestern verhandelte, vom Minister des Inneren neuerdings angeregte Frage wegen der angeblich versuchten Korruption des hierorts stationierten galizischen Regimentes durch die PolenSiehe dazu MR. v. 12. 5. 1848/III., bemerkte der Kriegsminister, daß er keine Ursache habe zu glauben, daß die diesfälligen Versuche bereits eine Folge gehabt haben. Übrigens werde fortwährend eine genaue Überwachung gepflogenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 17. 5. 1848/VIII..
Die Frage, ob die Garnison in Wien stark genug sei, bejahte der Kriegsminister und bemerkte nur noch, daß man nötigenfalls von Brünn und Olmütz in 24 Stunden Hilfe haben könnte.
Vereinigung der medizinisch-chirurgischen Abteilung der Wiener Universität mit dem Josephinum
Der Minister des Inneren erwähnte weiter des bekannten Umstandes, daß die Studierenden hier das gärende Element, der fortwährende Anlaß zu Unruhen seien. Unter den Studierenden machen sich aber hierin vorzüglich die Mediziner und Techniker bemerkbar. Die letzteren seien zwar von den übrigen Studierenden durch die Lokalität getrennt, mit ihnen aber wieder dadurch vereiniget, daß sie Mitglieder der Akademischen Legion sind.
Nach der Ansicht des Baron Pillersdorf wäre es politisch gut, das medizinische Studium von den übrigen Studienzweigen zu trennen, was durch die Vereinigung der medizinischchirurgischen Lehrabteilung der Wiener Universität mit dem JosephinumDieses Institut zur Ausbildung von Militärärzten war nach seinem Gründer Joseph II. benannt; siehe dazu Groner, Wien Lexikon 561 f. mit weiterführender Literatur. am leichtesten bewirkt werden könnte. Zum Behufe dieser Vereinigung ist bereits unterm 15. Februar 1846, St. Z. 946/905HHSTA., ÄStR. 946/1846. Siehe dazu auch Wolf, Neuer Universitätsbau 12 f. Die Vereinigung ist erst mit Ah. E. v. 16. 5. 1848 prinzipiell genehmigt worden., von der Studienhofkommission ein au. Vortrag erstattet worden, welcher noch der Ah. Erledigung entgegensieht. In diesem Vortrage seien die Gründe umständlich auseinandergesetzt worden, welche dieser Vereinigung das Wort reden.
Der Ministerrat vereinigte sich daher einstimmig darin, Ew. Majestät ehrfurchtsvoll zu bitten, Allerhöchstdieselben wollen die Vereinigung der medizinisch-chirurgischen Abteilung der Wiener Universität mit der am Josephinum bestehenden Lehranstalt im Grundsatze zu genehmigen und die Einleitungen zur zweckmäßigen Ausführung dem Vernehmen der betreffenden Ministerien zu überlassen geruhen.
Der entsprechende, den au. Vortrag vom 15. Februar 1846 erledigende Resolutionsentwurf befindet sich auf einem besonderen, dem Protokolle beiliegenden BogenDer Unterrichtsminister hatte bereits mit Vortrag v. 8. 5. 1848 unter Hinweis auf frühere unerledigte Anträge, um möglichst schleunige Ah. Entschließung in dieser Angelegenheit ersucht. Mit Ah. E. v. 13. 6. 1848 hat der Kaiser auf seine prinzipielle Entscheidung v. 16. 5. 1848, siehe Anm. 32, verwiesen und hinzugefügt, daß über die praktische Durchführung seinerzeit das Angemessene zu verfügen sei, HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 589/1848. Diese Maßnahmen wurden im Vortrag des Unterrichtsministeriums v. 19. 9. 1848 zur Genehmigung vorgelegt und mit Ah. E. v. 14. 10. 1848 resolviert, ebd., MRZ. 2158/1848..
Entlassung Friedrich Emanuel Hurters
Endlich brachte noch der Minister des Inneren den schon früher besprochenen GegenstandSiehe dazu MR. v. 7. 5. 1848/VIII. in Anregung, nämlich, daß die mißliebige Person, der als Historiograph bei der Staatskanzlei angestellte Hofrat Hurter, von Ew. Majestät dieses seines Amtes zu entheben wäre.
Der Ministerrat erlaubt sich daher, Ew. Majestät im Wege dieses Protokolls au. zu bitten, daß Allerhöchstdieselben den Hofrat Hurter seiner Stelle als Historiograph bei der Staatskanzlei zu entheben geruhenAuf Antrag des Ministerrates v. 13. 5. 1848 wurde Hurter mit Ah. E. v. 16. 5. 1848 seines Postens enthoben, HHSTA., Kab. Kanzlei. MRZ. 775/776 ex 1848..
Entgegnung auf einen Artikel der „Constitution“
Der Finanzminister Freiherr v. Krauß brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß gestern in der „Constitution“ ein Aufsatz zu lesen war, nach welchem England erklärt haben soll, daß es Österreich, wenn hier solche Auftritte wie gegen Grafen Ficquelmont vorkommen, keine Geldunterstützung gewähren wolle, und worin zugleich mehrere Fragen an den Finanzminister zur Beantwortung gestellt werdenDas war im Artikel Beweis, daß die Reaktion kein Gespenst, sondern Fleisch und Blut ist geschehen, die Constitution v. 12. 5. 1848..
Der Finanzminister hält es für notwendig, diesen Artikel nicht unbeantwortet zu lassen, und will deshalb einen Artikel in den ämtlichen Teil der Wiener Zeitung und der Constitutionellen Donauzeitung einrücken lassen, worin im wesentlichen gesagt wird, daß man in öffentlichen Blättern das oben Erwähnte gelesen habe, daß aber alles dies falsch und nur dasjenige wahr sei, was darüber in der Wiener Zeitung vorgekommen ist.
Der Ministerrat fand gegen dieses Vorhaben des Finanzministers nichts zu erinnernWeder in der Wiener Zeitung noch in der Constitutionellen Donau-Zeitung sind während der nächsten Tage entsprechende Artikel erschienen. Erst in der Wiener Zeitung (A.) v. 21. 5. 1848 und in der Constitutionellen Donau-Zeitung v. 22. 5. 1848 erschienen kurze gleichlautende Notizen über das Eintreffen von Silberbarren aus der englischen Bank in Wien. Allerdings berichtete die Allgemeine Österreichische Zeitung v. 15. 5. 1848 in ihrer Morgenausgabe, daß zum Behufe der Vermehrung des gegenwärtigen Baarschatzes der Nationalbank bereits ein Quantum Silber, welches in London für Rechnung der Nationalbank angekauft wurde, in Hamburg angekommen ist und ehestens hierher intradiert wird..
Maßnahmen Hartigs in Udine
Der Justizminister teilte dem Ministerrate eine Zuschrift des Grafen Hartig mit, worin dieser die provisorischen Maßregeln anzeigt, welche er in Udine zur Besorgung der Justizgeschäfte zu treffen für notwendig fand.
Der Justizminister findet diese Maßregeln zweckmäßig und wird dem Grafen Hartig seinen Dank dafür aussprechen, wogegen nichts erinnert wurdeDer Akt mit dem zit. Bericht Hartigs und der Antwort Sommarugas v. 24. 5. 1848AVA., JM., Präs. 645/1848, ist nicht mehr vorhanden..
Pensionierung von Mitgliedern des aufgelösten Hofkriegsrates
Mit dem vorliegenden au. Vortrage vom 12. Mai 1848, Z. 1724HHSTA., Kab. Kanzlei, MRZ. 661/1848, und KA., HKR., KM., Präs. 1510/1848., trägt der Kriegsminister aus Anlaß der im Grundsatze bereits Ah. genehmigten Organisierung des Kriegsministeriums und Auflösung des HofkriegsratesSiehe dazu MR. v. 9. 5. 1848/IX. auf die Pensionierung der beiden nun entbehrlich werdenden Vizepräsidenten Fürsten HohenloheNachdem der Hofkriegsratspräsident Ficquelmont zum Außenminister berufen worden war, übernahm Hohenlohe die Leitung des Hofkriegsrates, siehe dazu Wagner, Kriegsministerium 1, 11. und Grafen MensdorffZu Emanuel Graf Mensdorff-Pouilly siehe Wurzbach, Biographisches Lexikon 17, 168–372., dann des FML. Baron OdelgaZu Joseph Freiherr v. Odelga siehe Wurzbach, Biographisches Lexikon 20, 478 ff. an. Für die beiden ersteren wird auf Pensionierung mit dem nach dem Zivilnormale bei ihrer mehr als 50jährigen Dienstzeit entfallenden vollen Gehalte und nebstbei für den Fürsten Hohenlohe wegen seiner stets bewiesenen Anhänglichkeit an Ew. Majestät auf Verleihung des Großkreuzes vom Leopoldorden und für den FML. Baron Odelga auf die normalmäßige Pension, Belassung der Zulage als wirklichen Hofkriegsrat jährlicher 1500 fl., dann wegen seines hohen Ranges und 50jähriger Dienstleistung auf den Feldzeugmeistercharakter ad honores angetragen.
Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen mit Ausnahme der Personalzulage für den FML. Baron Odelga, welche er bei den gegenwärtigen Verhältnissen nicht zu verantworten vermöchte, und worin ihm zuletzt auch der Kriegsminister beistimmte, einverstanden.
Bei der am 14. Mai abgehaltenen Versammlung stellte der Kriegsminister rücksichtlich des FML. Baron Odelga noch einmal vor, daß eine höhere als die normalmäßige Pension für diesen durch 58 Jahre im Heere befindlichen Generalen wegen seiner beschränkten ökonomischen Lage und deshalb wohl begründet erscheine, weil er bereits zur Beförderung als Feldzeugmeister vorgeschlagen worden und es schon öfter vorgekommen sei, die ältesten Generäle um einen Rang höher zu pensionieren.
Diesem Einraten zufolge wird vom Ministerrate einhellig die Pension eines Feldzeugmeisters für Baron Odelga in Vorschlag gebrachtDer in Anm. 39 zit. Vortrag wurde mit Ah. E. v. 16. 5. 1848 was die beiden Vizepräsidenten des Hofkriegsrates betraf ganz im Sinne des Ministerratsbeschlusses entschieden. Odelgas Angelegenheit fand im MR. v. 14. 5. 1848/IV ihre Fortsetzung. Auf Vortrag Latours v. 25. 5. 1848 erließ der Kaiser noch ein anerkennendes Handschreiben an Mensdorff mit Ah. E. v. 3. 6. 1848, KA., HKR., KM., Präs. 2278/1848..
Aufstellung halber Landesbataillone bei den Grenzregimentern
Ferner wollte der Kriegsminister mit einem eigenen Vortrag die Bitte des Banus von Kroatien bei Ew. Majestät unterstützen, womit ihm bei dem Umstande, daß die beiden ersten Bataillons der Grenzregimenter ins Feld gerückt sindVgl. dazu den Marschbefehl für die zweiten Bataillone nach Istrien v. 5. 5. 1848, ebd., Präs. 1048/1848. Die Bitte Jellačić’s v. 1. 5. 1848 in ebd., Präs. 2599/1848., gestattet werden wolle, wie es in solchen Fällen üblich ist, die halben Landesbataillons zu errichten.
Über die Bemerkung, daß von Seite des ungarischen Ministeriums Einsprache dagegen erhoben werden könnte und daß es daher zweckmäßiger sei, vorerst noch mit diesem Ministerium Rücksprache darüber zu pflegen, nahm der Kriegsminister seinen diesfälligen Vortrag zurück und wird sich vor allem noch mit dem ungarischen Ministerium darüber unmittelbar ins Einvernehmen setzenFortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 15. 5. 1848/V..
Patent zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in Niederösterreich
Der Minister des Handels, des Ackerbaues und der Industrie, Baron Doblhoff legt vor die Umänderung des niederösterreichischen ständischen Entwurfes zu einem kaiserlichen Aufrufe an das niederösterreichische Landvolk wegen genauer Leistung der Urbarialschuldigkeiten und Einhaltung eines gesetzlichen Zustandes überhaupt, welcher Entwurf nach dem Ministerratsprotokolle vom 11. d. M.Fortsetzung des MR. v. 11. 5. 1848/III. eine kürzere Fassung und eine Modifikation in der Richtung zu erhalten hatte, daß die bisher noch ihre Pflichten erfüllenden Untertanen dadurch nicht verletzt werdenDer im Sinne des Ministerratsbeschlusses modifizierte kaiserliche Aufruf An das biedere Landvolk der Provinz Nieder-Oesterreich erschien mit Datum v. 10. 5. 1848. Druck in HHSTA., RTA. 164, Fasz. b..
Wien, den .. Mai 1848. Pillersdorf.Ges. 16. Mai. Franz Karl. Vidi.Ferdinand. Wien, den 16. Mai 1848.