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Nr. 266 Ministerrat, Wien, 6. November 1918 - ( PDF)

RS.; P. Ehrhart; VS. Lammasch; BdE. und anw. (Lammasch 6. 11.); anw. Banhans, Homann, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Vittorelli, Hampe, Seipel, Redlich, Lehne; abw. Gałecki.

. KZ. fehlt – MRZ. 73

Protokoll des zu Wien am 6. November 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Lammasch.

I. Frage einer eventuellen Demission des Kabinetts.

[I.] ℹ️Der Ministerpräsident möchte die in der Sitzung vom Vormittag1 bereits erörterte Frage der Demission neuerlich in Verhandlung ziehen. Minister Paul würde die Richtung einer Anfrage an den deutsch-österreichischen Staatsrata über das wechselseitige Verhältnis für einen gangbaren Weg erachten, neige aber doch mehr der Meinung zu, dass man von einer Demission nicht absehen könne. Die Regierung trage, wenn sie im Amte bleibe, eine gewisse Verantwortung für das, was sie zu verhindern nicht in der Lage sei, und es sei sehr problematisch ob sie dadurch der Krone nütze.

Der Ministerpräsident hält eine Befragung der Nationalräte für schwierig. Als Rest einer Zentralregierung könnte das gegenwärtige Kabinett doch nicht Deutsch-Österreich allein fragen. Durch die Antwort der verschiedenen Nationalregierungen aber würde sich keine klare Situation ergeben. Auch der sprechende Minister möchte von seinem Verbleiben keinen Vorteil für Krone und Staat erwarten und daher für eine Demission sprechen, doch dürfe die k. k. Regierung nicht ganz verschwinden, sondern müsste mindestens in Form eines Rumpfministeriums überbleiben.

Der Minister für soziale Fürsorge spricht sich nochmals gegen die Demission aus und zwar im Prinzipe wie auch unter den hier entwickelten Modalitäten. Die Anfrage an die Staatsräte laufe auf eine Art Bitte um Zulassung der k. k. Regierung hinaus, was sehr bedenklich sei. Ein zwingender Grund zum Abgang liege nicht vor und man sollte nicht selbst dem ungünstigen Laufe der Ereignisse vorgreifen. Es fehle eben ein würdiger großer Anlass für die Demission. Mangels eines solchen würde sie als eine Art Demonstration betrachtet werden, sei es im Sinne eines Fallenlassens der Hoffnung auf die Monarchie, sei es im Sinne einer Art Protestes gegen Deutsch-Österreich. Die Demission liege übrigens auch nicht im Interesse Deutsch-Österreichs, das noch gar nicht international anerkannt und daher völkerrechtlich nicht verhandlungsfähig sei. Die gegenwärtige Regierung sei zunächst dazu berufen, als Sachwalter für Deutsch-Österreich, aber auch für die übrigen Nationalstaaten zu wirken. Weiters bedeute der Name des Ministerpräsidenten ein wichtiges Moment für die Friedensfrage2, auf das man nicht verzichten könne. Schließlich müsse die Regierung doch alles aufbieten, damit Se. Majestät die Beziehungen zum Staate nicht vollkommen löse und sie könnte daher Letzteres ihrerseits gewiss nicht tun.

Der Ministerpräsident konstatiert, dass er nicht an ein Verschwinden des Kabinetts überhaupt, sondern an ein Rumpfkabinett denke. ℹ️Die Mission als Friedenskabinett sei aber für die gegenwärtige Regierung zweifelhaft geworden und es erscheine fraglich, ob der Ministerpräsident selbst auf diesem Posten noch irgendetwas für die Verbesserung des Friedens wirken könnte. Das wäre vielleicht eher möglich, wenn er nicht mehr Ministerpräsident wäre3.

Der Minister des Innern fürchtet, dass das Rumpfkabinett zu einer Ablehnung und somit zu einer Bloßstellung der Krone führt. Minister Paul erinnert daran, dass er, so wie wohl auch einzelne seiner Kollegen, vor dem Eintritte in das Kabinett gewisse außenpolitische Beruhigungen verlangt hätten, die auch den deutschen Parteien bekannt wären. Die Entwicklung der Dinge habe speziell ihn, aber auch jene Kollegen gegenüber den Deutschen in eine sehr schwierige Lage gebracht4.

ℹ️Der Finanzminister teilt mit, dass auch die Finanzlage in die Angelegenheit hineinspiele. Das erhoffte Giro der böhmischen Regierung für das neue Bankanlehen5 sei vorerst doch nicht zu erreichen, wohl infolge politischer Verschiebungen. Immerhin sei eine Kenntnisnahme des Anlehens bei den Tschechen hoffentlich durchzusetzen und auf diese Weise das Anlehen zu realisieren. So sehr er politisch auch für eine Demission sprechen würde, müsse doch das erwähnte Moment hier berücksichtigt werden und es sei ihm aus Kreisen der Wiener Bankwelt eine Mitteilung zugekommen, wonach man große Bedenken gegen eine Regierungskrise hege.

Der Justizminister möchte sich im Allgemeinen der Auffassung des Ministers Paul anschließen. Er betont jedoch, dass der deutsch-österreichische Staatsrat nach seinen Kabinettsprotokollen mindestens mit dem Verbleiben der Regierung bis zum 12. d. M. rechne, sodass sich in der Zwischenzeit ein Rumpfkabinett etablieren könnte6. Der Minister für öffentliche Arbeiten hält die Ernennung eines völlig neuen Kabinetts für ausgeschlossen. Das Rumpfkabinett wäre aber vor die gleichen Schwierigkeiten gestellt wie das vollständige. Es bleibt also wohl nichts übrig als das Odium des Ausharrens auf sich zu nehmen. Man könnte aber Sr. Majestät die schwierige Lage des Kabinetts mit dem Beifügen au. darlegen, dass es auf Geheiß Sr. Majestät weiterhin verbleiben werde. Der Leiter des Ministeriums für Landesverteidigung verweist darauf, es seien am 12. d. M. weittragende Beschlüsse der deutsch-österreichischen Nationalversammlung zu gewärtigen, die wohl zu einer Klärung der Situation führen dürften. Der Ministerpräsident konstatiert, in der Demissionsfrage bestehe keine Einigung, aber der Gedanke, Sr. Majestät diese Situation au. darzulegen und zu fragen, ob Allerhöchstderselbe auf das Verbleiben des Kabinetts Wert lege, scheine dem Gedankengang der überwiegenden Mehrzahl der Regierungsmitglieder zu entsprechen.

Der Eisenbahnminister konstatiert, dass die Gesamtdemission bzw. das Gesamtverbleiben des Kabinetts ein Politikum sei und er sich in dieser Richtung solidarisch betrachte. Sollte dagegen nur ein Teil des Kabinetts abtreten, weil den betreffenden Mitgliedern der Boden für eine Ressorttätigkeit entzogen sei, so gelte dies in höchstem Maße für ihn, da er keine Staats- und keine Privatbahn mehr in der Hand habe7. Der Minister für öffentliche Arbeiten konstatiert, dass auch er keine Verwaltung zu führen in der Lage sei.

Der Ministerpräsident schlägt vor, er werde Sr. Majestät einen au. Bericht über die Situation erstatten, wünsche aber, dass als Vertreter der beiden Auffassungen, wovon die eine mehr für den Abgang des Kabinetts, die andere für dessen Verbleiben sei, der Eisenbahnminister und der Minister für soziale Fürsorge auch in der Audienz erscheinen sollten.

Der Handelsminister knüpft an die früheren Ausführungen des Ministerpräsidenten über die Zweckmäßigkeit seines Ausscheidens an. Im Falle einer Demission des Ministerpräsidenten wäre es vielleicht möglich, dass vorläufig die übrigen Minister bleiben. Der Minister für soziale Fürsorge erblickt im Verlaufe der Diskussion insoferne einen gewissen Widerspruch, als ja die Unmöglichkeit eines ressortmäßigen Wirkens den Ausgangspunkt der ganzen Frage gebildet habe, während nun mit der Möglichkeit gerechnet werde, dass die politische Persönlichkeit des Kabinetts, nämlich der Ministerpräsident ausscheide, die Ressortminister aber im Amte verbleiben. Jedenfalls würde der sprechende Minister aus der Demission des Ministerpräsidenten auch für seine Person Konsequenzen ableiten müssen. Der Finanzminister betont, dass wenn der Abgang des Ministerpräsidenten die Situation gegenüber der Regierung Deutsch-Österreichs erleichtern sollte, das auch bezüglich seiner Person zutreffen würde und dass er daher mitdemissionieren müsste. Der Handelsminister konstatiert, er habe keineswegs sich für die von ihm gekennzeichnete Eventualität aussprechen wollen, er meine aber, dass eben alle Möglichkeiten grundsätzlich erwogen werden müssten8.

Der Ministerpräsident hebt seinerseits hervor, dass die Besprechung dieser Eventualität durch seine eigenen Worte ausgelöst worden sei, und kommt im Übrigen auf seinen früheren Vorschlag wegen au. Berichterstattung bei Sr. Majestät zurück. Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlage zu9.

[Keine Ah. E. Protokoll nicht im Protokollbuch der Kab. Kanzlei verzeichnet.]