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Nr. 265 Ministerrat, Wien, 4. November 1918 - ( PDF)

RS.; P. Ehrhart; VS. Banhans; BdE. und anw. (Banhans 4. 11.); anw. Homann, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Vittorelli, Hampe, Seipel, Redlich, Lehne; abw. Lammasch, Gałecki.

. KZ. fehlt – MRZ. 72

Protokoll des zu Wien am 4. November 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Eisenbahnministers Dr. Freiherrn von Banhans1.

I. Erörterung der Frage über die Stellungnahme der Landeschefs gegenüber den gegenwärtigen politischen Verhältnissen

I. ℹ️Der Vorsitzende teilt einen Bericht des Landespräsidenten in der Bukowina mit, worin dieser eine Ermächtigung hinsichtlich des Vorgehens für den Fall erbittet, dass von den nationalen Parteien die Übernahme der Landesverwaltung verlangt werden sollte.

Der Ministerrat konstatiert, dass sich die Anträge des Landespräsidenten in derselben Richtung bewegen, in der auch in den übrigen Ländern vorgegangen wurde2, und spricht sich daher für eine zustimmende Erledigung dieser Anträge aus3.

II. Bereitstellung von Zahlungsmitteln an die Landeschefs

II. ℹ️Der Vorsitzende erörtert einen weiteren Bericht des Landespräsidenten in der Bukowina, worin dieser eine Dotierung von 30 Millionen Kronen für die Finanzlandeskasse behufs Weiterführung der Verwaltung erbittet.

Der Finanzminister bemerkt, dass ähnliche und sogar weitergehende Wünsche aus Tirol gestellt worden seien, denen er allerdings entgegenkommen müsse, weil infolge des Abtransportes der Truppen in Innsbruck tatsächlich ein enormes Bedürfnis nach flüssigen Zahlungsmitteln bestehe. Auch hinsichtlich der Bukowina werde er trachten einzugreifen, einen Betrag in so großer Höhe wie der verlangte durch die vom Bürgerkrieg bedrohten Länder hindurchzusenden wäre aber gefährlich4.

III. Frage der Erstattung von au. Vorträgen wegen Ernennungen und Auszeichnungen im gegenwärtigen Zeitpunkte

III. ℹ️Der Vorsitzende stellt die Frage zur Diskussion, ob die Regierung gegenwärtig mit au. Anträgen wegen Ernennungen und Auszeichnungen vorgehen solle oder nicht.

Der Ministerrat spricht sich nach einer längeren Erörterung dahin aus, die Ah. Kronrechte in dieser Richtung seien unzweifelhaft, dennoch erscheine es zweckmäßig, unter den gegenwärtig so ungeklärten Verhältnissen die Ah. Person nicht unnötig in Anspruch zu nehmen. Die neuen Regierungen müssen zunächst selbst dafür sorgen, die Beamten zufriedenzustellen, und die monarchische Idee würde vielleicht dadurch wesentlich gestärkt werden, wenn eine vorübergehende Zurückhaltung in der Ausübung der Kronrechte den Wunsch nach Wiederkehr von den früheren ähnlichen Zuständen hervorruft. ℹ️Auch dürfe man nicht die Übernahme der Beamten in den Dienst der einzelnen Nationalstaaten durch präjudizierliche Akte erschweren. Es sollen daher in nächster Zeit einschlägige au. Anträge in der Regel unterbleiben. Ausnahmen zum Beispiel bei Pensionierungen oder wo es sich um einen systemmäßigen Adelsanspruch handle, seien jedoch nicht bedenklich5.

IV. Kabinettsprotokolle über die ersten Sitzungen der deutsch-österreichischen Regierung

IV. ℹ️Der Vorsitzende teilt mit, dass seitens der deutsch-österreichischen Regierung den Ministerien die Kabinettsprotokolle über die ersten Sitzungen6 zugemittelt worden seien, und skizziert deren Inhalt. Der Ministerrat nimmt diese Mitteilungen zur Kenntnis.

V. Kohlenversorgung für Deutsch-Österreich

V. ℹ️Der Minister für öffentliche Arbeiten teilt mit, die Angelegenheiten der Kohlenversorgung7 für Deutsch-Österreich seien dem Staatsrate übergeben worden.

ℹ️Nichtsdestoweniger habe sich der Bürgermeister im Hinblicke auf die schlechte Kohlenversorgung Wiens wieder an die alte Regierung gewendet. Tatsache sei, dass aus Böhmen keine Kohle weggehe, sodass die Halden schon überladen seien und Betriebseinstellungen notwendig werden. Von tschechischer Seite leugne man eine feindselige Absicht und erkläre zu Lieferungen bereit zu sein, wenn Waggons geschickt werden8. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Angelegenheit der Waggonbeschaffung in den nächsten Tagen durch bahnseitige Besprechung zwischen deutsch-österreichischen und tschechischen Faktoren in Gmünd bereinigt werden solle. Der Minister für öffentliche Arbeiten ersucht den Vorsitzenden die Wichtigkeit der Sache dem deutsch-österreichischen Staatssekretär für das Eisenbahnwesen besonders ans Herz zu legen9.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilungen zustimmend zur Kenntnis10.

VI. Sistierung des Abtransportes von Quecksilber aus dem Bergwerke in Idria durch den südslawischen Staat

VI. ℹ️Der Minister für öffentliche Arbeiten teilt mit, dass der südslawische Staat den Abtransport von Quecksilber aus dem Bergwerke in Idria in ziemlich rücksichtsloser Form sistiert habe. Der sprechende Minister beabsichtigt mangels erfolgversprechenden Abwehrmitteln hier nicht entgegenzutreten, doch müsse die Produktion des Bergwerkes in Idria für die seinerzeitige Abrechnung zwischen den einzelnen Nationalstaaten in Evidenz gehalten werden11.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zustimmend zur Kenntnis.

VII. Frage der Verwaltung Deutsch-Böhmens und Deutsch-Mährens

VII. ℹ️Der Minister des Innern verweist darauf, dass die Verwaltung Deutsch-Böhmens und Deutsch-Mährens12 sowohl vom deutsch-österreichischen als vom tschechoslowakischen Staate in Anspruch genommen werde.

Die Verwaltungsbeamten seien infolgedessen in einer schwierigen Lage und bäten um Weisungen. Der sprechende Minister halte es nicht für tunlich hier einzugreifen, möchte aber den Vorsitzenden bitten, die Angelegenheit bei einer ohnedies bevorstehenden Besprechung mit dem Leiter der Staatskanzlei Dr. Renner nachdrücklich zur Sprache zu bringen, was der Vorsitzende zusagt13.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilungen zustimmend zur Kenntnis14.

VIII. Aufhebung der Ministerialverordnung, betreffend die teilweise Unterstellung der Zivilpersonen unter die Militärstrafgewalt

VIII. ℹ️Der Leiter des Ministeriums für Landesverteidigung teilt mit, dass unter verschiedenen Maßnahmen auf dem Gebiete der Militärjustizpflege, die der deutsch-österreichische Staatsrat im Auge habe, auch die Aufhebung einer aufgrund des § 14 des Militärstrafgesetzes erlassenen, aus der Zeit des Kriegsbeginnes stammenden Ministerialverordnung in Betracht komme, durch welche Zivilpersonen für bestimmte Delikte unter die Militärstrafgewalt gestellt wurden15.

Eine solche Maßnahme entspreche auch der Auffassung in den übrigen Nationalstaaten und sei durch die Liquidierung des Krieges sachlich begründet. Der sprechende Leiter des Ministeriums für Landesverteidigung beantrage daher, der Justizminister möge mit der Aufhebung jener Verordnung vorgehen. Der Justizminister erklärt sich hiezu bereit. Der Ministerrat billigt eine solche Maßnahme. Es sei jedoch zweckmäßig, unbeschadet der zu erwartenden sachlichen Billigung in allen Nationalstaaten, doch aus formellen Gründen mit ihnen in geeigneter Form hierüber in Fühlung zu treten16.

IX. Approvisionierungsfragen

IX. ℹ️ Minister Paul teilt mit, dass wenn die Versorgung Wiens auch vielleicht nicht ganz so günstig stehe wie der deutsch-österreichische Staatssekretär des Innern dies verkündet habe, die Situation doch relativ beruhigend aussehe17.

In den Sudetenländern, aber auch in Galizien und selbst in Ungarn mache sich die Neigung zu Lebensmittelzuschüben bemerkbar, freilich zunächst gegen Kompensation. Eine Menge von Vorräten sei auch durch die Liquidierung der militärischen Reserven in Wien verfügbar geworden. Der Leiter des Ministeriums für Landesverteidigung teilt mit, dass die Inanspruchnahme derartiger Vorräte vielleicht nicht unbedenklich sei, weil für den Rücktransport der Truppen große Nahrungsmittelquanten erforderlich würden. Minister Paul will diesen Gesichtspunkt nicht unterschätzen, glaubt aber, dass im gegenwärtigen Zeitpunkte die Verwahrung dieser Vorräte durch den deutsch-österreichischen Ernährungsdienst18 sicherer sei als bei den liquidierenden Militärbehörden19.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilungen zur Kenntnis.

X. Sicherung der Geldmittel für die Fortführung des staatlichen Betriebes

X. ℹ️Der Finanzminister teilt mit, er habe in Konsequenz seiner kürzlich gestellten Anträge20 eine Verhandlung mit dem deutsch-österreichischen Staatssekretär Steinwender, mit dem Gesandten Tusar21 und dem böhmischen Finanzfachmann Pospišil22 sowie dem Bankvizegouverneur Gruber23 in Ansehung der Sicherung der Geldmittel für die Fortführung des staatlichen Betriebes gepflogen24.

Sowohl Steinwender als Tusar hätten eine entgegenkommende Haltung eingenommen. Das zunächst in Aussicht genommene Bankdarlehen von 955 Millionen Kronen sowie ein weiteres von einer Milliarde seien durch diese Erklärungen entsprechend garantiert25. Der sprechende Minister erwarte nun die Schlussfassung der Banken und bittet die übrigen Ressortminister, auf die Generalräte26 einzuwirken. Für die Zukunft sei wohl zu erhoffen, dass auch weitere Darlehen bis zur Höhe der bestehenden Kreditermächtigung von vier Milliarden realisiert werden können. Diese Darlehen würden den verschiedenen Nationalstaaten zur Verfügung stehen. Der sprechende Minister wolle aber unkontrollierbare Abhebungen ausschließen, sodass die Gebarung immer ganz durchsichtig bleibe. Vor allem müsse die alte Regierung und der deutsch-österreichische Staat, denen besondere Ausgaben erwachsen, auf diese Mittel greifen. Im tschechoslowakischen Staate seien die Steuereingänge günstiger, auch beschäftige man sich mit einer gewiss erfolgreichen inneren Anleihe und denke auch an die Ausgabe von Staatsnoten. In letzterer Hinsicht werde wohl ein Arrangement mit der Oesterreichisch-ungarischen Bank herbeigeführt werden müssen. Das Bestreben des sprechenden Ministers gehe nun dahin, für die weitere Gestaltung der Finanzverhältnisse ein dauerndes Zusammenwirken mit dem deutsch-österreichischen, dem tschechoslowakischen, dem südslawischen und eventuell auch dem polnischen Staate zu sichern. Der Ministerrat nimmt diese Mitteilungen zustimmend zur Kenntnis27.

XI. Regelung des Dienstverhältnisses der Beamten gegenüber dem deutsch-österreichischen Staate.

XI. ℹ️Der Finanzminister bespricht die in mehreren deutsch-österreichischen Staatsämtern erlassenen Kurrenden28 über die Regelung der Dienstverhältnisse der Beamten29, was der Vorsitzende, der Minister für öffentliche Arbeiten, der Handelsminister, der Minister des Innern, Minister Paul und der Leiter des Ministeriums für Landesverteidigung durch Wahrnehmungen in ihren Ressorts ergänzen.

Es wird konstatiert, dass diese Kurrenden nicht nur eine gewisse Verwirrung in das Verhältnis der Beamten zu der früheren Regierung und den neuen Staatsämtern bringe, sondern dass gewisse Wendungen den Eindruck machen, als ob nicht alle deutsch-österreichischen Beamten, ja vielleicht nicht einmal die große Mehrzahl derselben in den neuen Staatsämtern übernommen werden sollten. Dies bringt natürlich eine sehr tiefgreifende Aufregung mit sich. Ähnlich lägen die Verhältnisse beim Offizierskorps des Ministeriums für Landesverteidigung. Es sei zwar anzunehmen, dass die Beamten sich sehr rasch an ihre Organisationen wenden und diese sehr energisch eingreifen dürften, immerhin liege darin ein Moment politischer Beunruhigung30.

Der Vorsitzende übernimmt es, die Angelegenheit zum Gegenstande einer Besprechung mit dem Leiter der Staatskanzlei Dr. Renner zu machen, was der Ministerrat zustimmend zur Kenntnis nimmt31.

[Keine Ah. E. Protokoll nicht im Protokollbuch der Kab. Kanzlei verzeichnet.]