Nr. 263 Ministerrat, Wien, 2. November 1918 – Protokoll I - ( PDF)
RS.Reinschrift; P. Uebelhör; VS.Vorsitz Lammasch; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Lammasch 2. 11.); anw.anwesend Banhans, Homann, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Gałecki, Vittorelli, Hampe, Seipel, Redlich, Lehne; abw.abwesend Horbaczewski.
- I. Übergabe der Verwaltung Galiziens und Polnisch-Schlesiens an Polen.Keine Tagesordnung im Originalprotokoll, hier ergänzt.
- II. Waffenstillstandsbedingungen Italiens.
. KZ. fehlt – MRZ. 70
Protokoll I des zu Wien am 2. November 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Lammasch.
I. Übergabe der Verwaltung Galiziens und Polnisch-Schlesiens an Polen. Keine Tagesordnung im Originalprotokoll, hier ergänzt
I. ℹ️Der Ministerpräsident bringt dem Ministerrate zur Kenntnis, dass der polnische Ministerpräsident Dr. v. Świeżyński ein Telegramm an ihn gerichtet habe1, worin er anzeigt, dass der Regentschaftsrat im Einklange mit dem Manifeste Sr. Majestät vom 16. Oktober2 behufs Einverleibung Galiziens und Polnisch-Schlesiens3 in den polnischen Staat4 Fürsten Witold Czartoryski zum Generalkommissär mit der Leitung der Übernahme der Staatsgewalt in den genannten Ländern durch polnische Behörden betraut habe und sohin die Bitte stellt, Verfügungen zu treffen, damit österreichischerseits den Landeschefs in Galizien und Schlesien entsprechende Vollmachten eingeräumt und ihnen Weisungen dahin erteilt werden, im Einvernehmen mit Fürsten Czartoryski die Übergabe sämtlicher Zivil- und Militärgewalten in Galizien und Polnisch-Schlesien an polnische Behörden reibungslos durchzuführen5.
ℹ️Minister Dr. Ritter v. Gałecki spricht sich dafür aus, dass diesem Wunsche entsprochen werde, insoweit das Selbstbestimmungsrecht der Ukrainer nicht tangiert wird. Diese Einschränkung komme übrigens schon in der vom Ministerrate beschlossenen Formel zum Ausdrucke6. Er glaube allerdings, dass die Polen mit dieser Formel nicht zufrieden sein werden und müsse sich daher vorbehalten, sein Verbleiben im Kabinett von der Stellungnahme der Polen abhängig zu machen7. ℹ️Nach einer kurzen Debatte beschließt der Ministerrat aufgrund der bereits vereinbarten Formel nachstehende Antwort an den polnischen Ministerpräsidenten Dr. v. Świeżyński zu erteilen:
„Die Regierung erhebt keine Einwendung dagegen, dass entsprechend dem Gedanken der Vereinigung der polnischen Gebiete Österreichs mit dem unabhängigen polnischen Staate die Verwaltung dieser Gebiete schon jetzt in die Hände der Vertreter der polnischen Nation übergeht. Sie setzt hiebei aber unbedingt voraus, dass die polnische Vertretung ihre Tätigkeit auf ukrainische Gebiete nicht erstrecken wird, da sie das gleiche Recht der ukrainischen Nation auf Bildung eines selbstständigen staatlichen Gemeinwesens anerkennt8, dessen Grenzen durch Vereinbarung zwischen den Nationen bzw. im Friedensschlusse festzustellen sind. An den Statthalter von Galizien ergeht entsprechende Weisung. An den Landespräsidenten von Schlesien ist schon am 31. Oktober Weisung ergangen, dass gegen Übergabe der politischen Verwaltung an die Nationalräte der betreffenden Nationen in ihren Siedlungsgebieten kein Anstand besteht und dass nationale Abgrenzung der Verwaltungsgebiete dem Einvernehmen der beteiligten Nationalräte vorbehalten bleiben muss.“
Gleichzeitig ersucht der Ministerrat den Minister Dr. v. Gałecki diese Antwort persönlich in Warschau zu überreichen und sie erforderlichenfalls mündlich entsprechend zu erläutern9.
II. Waffenstillstandsbedingungen Italiens
II. ℹ️Der Ministerpräsident bespricht die Lage an der italienischen Front10 und teilt mit, dass die Italiener bereits ihre Waffenstillstandsbedingungen bekanntgegeben haben11. Unter Hinweis auf die ungeheure Tragweite der in dieser Frage zu fassenden Entschließungen stellt der Finanzminister den Antrag, den Beratungen des Ministerrates den Minister des Äußern, den Kriegsminister, den Chef des Generalstabes und die Vertreter der deutsch-österreichischen Regierung beizuziehen12. Der Ministerrat schließt sich diesem Antrage an und vertagt seine Beratungen13.
Wien, am 2. November 1918. Lammasch.
[Keine Ah. E.Allerhöchste Entschließung Protokoll nicht im Protokollbuch der Kab. Kanzlei verzeichnet.]