Nr. 262 Ministerrat, Wien, 1. November 1918 - ( PDF)
RS.Reinschrift; P. Ehrhart; VS.Vorsitz Lammasch; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Lammasch 1. 11.); anw.anwesend Banhans, Homann, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Gałecki, Vittorelli, Hampe, Seipel, Lehne.
- I. Frage der administrativen Zweiteilung Galiziens.
- II. Besprechung der gegenwärtigen Situation der k. k. Regierung.
- III. Angelobung der Beamten gegenüber den neugebildeten Staaten.
. KZ. fehlt – MRZ. 69
Protokoll des zu Wien am 1. November 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Heinrich Lammasch.
I. Frage der administrativen Zweiteilung Galiziens
I. ℹ️Der Ministerpräsident teilt mit, dass die Ukrainer sich mit der vom Ministerrate vereinbarten Formel nicht einverstanden erklärt hätten1. Es entstehe nun die Frage, ob ein weiteres Entgegenkommen möglich sei. Im Ministerrate machen sich die schwersten Bedenken geltend, irgendeine administrative Vorkehrung zu treffen, die das tatsächliche Kräfteverhältnis verschiebe.
Der Minister für Volksgesundheit glaubt, dass die administrative Zweiteilung Galiziens ohnedies in Aussicht genommen worden sei und dass man bei Erlassung des Ah. Manifestes an die Errichtung eines Großfürstentums Halicz gedacht habe. Er würde daher dafür eintreten, dass man jenen prinzipiell bereits eingenommenen Standpunkt nunmehr tatsächlich zur Geltung bringe und von Amts wegen eine besondere Verwaltung für Ostgalizien einrichte.
Minister Dr. Ritter v. Gałecki betont, dass es wohl ein Projekt der Zweiteilung Galiziens gegeben habe, dass aber weder die frühere Regierung noch auch der frühere Ministerpräsident sich mit diesem Projekte identifiziert habe.
Der Minister für Volksgesundheit erklärt, dass er an diesem Projekte festhalten und aus seiner Ablehnung die Konsequenzen ableiten müsse.
Der Ministerrat spricht sich nichtsdestoweniger dafür aus, man könne wohl prinzipiell das Recht der Ukrainer nach einer selbstständigen Verwaltung auf ausgesprochen ukrainischen Gebieten grundsätzlich anerkennen, es sei aber nicht zulässig, von Regierungswegen administrative Verschiebungen vorzunehmen2.
II. Besprechung der gegenwärtigen Situation der k. k. Regierung
II. ℹ️Der Eisenbahnminister glaubt, dass die gegenwärtige Situation der k. k. Regierung unhaltbar sei.
Ihr Wirkungskreis sei nicht klar definiert, es bestünde keine Abgrenzung jener Tätigkeit, die sie selbst zu entfalten habe, und jener Belange, für die die neuen Nationalregierungen speziell auch die deutsch-österreichische, anerkannt würden. Er sehe unter diesen Umständen in der Demission der Regierung den richtigen Ausweg. Die Regierung könnte dann durch Se. Majestät mit der Fortführung der Geschäfte betraut werden; damit wären ihr Charakter als Liquidationskabinett und ihre eigentlichen Missionen klarer umschrieben und die Auseinandersetzung mit den nationalen Regierungen würde leichter vonstattengehen. Obwohl die grundsätzliche Auffassung des Eisenbahnministers im Allgemeinen Zustimmung findet, werden doch gegen die Realisierung dieses Vorhabens im gegenwärtigen Zeitpunkte sehr ernste Bedenken geltend gemacht. ℹ️Es könnte nämlich der Anschein erweckt werden, dass nunmehr das monarchistische Prinzip in der Administration keine positive Verkörperung mehr finde und dadurch die dynastische Orientierung der Bevölkerung eine Einbuße erleide. ℹ️Weiters seien eine Reihe überaus wichtiger Angelegenheiten vorhanden, die schließlich nur von der alten Regierung3 besorgt werden können, in welchem Zusammenhange der Finanzminister insbesondere auf die Notwendigkeit einer Regelung der Finanzfragen hinweist. ℹ️Dazu komme, dass wahrscheinlich in allernächster Zeit die Demission der agemeinsamen Regierunga erfolgen werde und dass, wenn beide Demissionen auch nur logische Konsequenzen des einmal geschaffenen Zustandes darstellen, sie doch namentlich bei einem zeitlichen Zusammenfallen in der Bevölkerung als ein weiteres Schwinden der Autorität empfunden und daher ein Signal für ordnungsstörende Erscheinungen bilden könne. ℹ️Endlich sei das gegenwärtige Kabinett auch ein Friedenskabinett und seine Demission könnte vom außenpolitischen Gesichtspunkte ungünstig ins Gewicht fallen.
Der Ministerpräsident meint, der wesentliche Gedanke des Eisenbahnministers gehe offenbar dahin, die Stellung des Kabinetts zu klären, die Demission und Wiederbetrauung sei nur ein Weg in dieser Richtung. Man könnte denselben Zweck vielleicht auch auf andere Weise erreichen und zwar durch ein Ah. Handschreiben, worin die Regierung von jener Verantwortlichkeit, die mit der Geschäftsübernahme durch die nationalen Regierungen nicht mehr vereinbarlich wäre, enthoben, sie jedoch beauftragt wird, im Amte zu bleiben, sowie ihre Friedenstätigkeit, ihre Liquidationsgeschäfte und die Wahrung der noch vereinigten Interessen fortzuführen4. Der Ministerpräsident macht speziell darauf aufmerksam, dass auch die außenpolitische Lage einen Aufschub der Demission sehr wünschenswert macht. Der Ministerrat spricht sich nun in Würdigung der vorgebrachten Argumente und speziell des vom Ministerpräsidenten betonten außenpolitischen Gesichtspunktes dafür aus, dass für die nächsten Tage nicht nur von einer Demission, sondern auch von irgendeiner sonstigen Maßnahme zur näheren Klarstellung der Regierungsaufgaben abzusehen wäre.
ℹ️Der Finanzminister stellt bei diesem Anlasse den formellen Antrag, dass noch heute eine Zusammentretung des Kabinetts mit den Vertretern der deutsch-österreichischen Regierung stattzufinden hätte. Nach einer längeren Erörterung billigt der Ministerrat diesen Vorschlag mit der Maßgabe, dass die Verhandlungen mit den verschiedenen nationalen Regierungen möglichst paritätisch zu führen wären und dass zu der vom Finanzminister vorgeschlagenen Besprechung auch Vertreter des tschechoslowakischen und südslawischen Staates zu laden wären5.
III. Angelobung der Beamten gegenüber den neugebildeten Staaten
III. ℹ️Der Ministerpräsident stellt sohin die bereits mehrfach gestreifte6 Frage der Angelobung der Beamten gegenüber dem neugebildeten staatlichen Gemeinwesen7 zur Diskussion.
Er berichtet, dass bereits eine Ah. grundsätzliche Ermächtigung in dieser Richtung eingeholt sei8 und dass die Angelegenheit speziell mit Rücksicht auf die Verhältnisse in Deutsch-Österreich überaus aktuell erscheine.
Das Prinzip wird sohin in folgendem Sinne verlautbart: „Die Beamten dürfen den gegenwärtigen nationalen Regierungen das Gelöbnis leisten und werden für diese Zwecke des Amtseides entbunden.“9
Wien, am 1. November 1918. Lammasch.
[Keine Ah. E.Allerhöchste Entschließung Protokoll nicht im Protokollbuch der Kab. Kanzlei verzeichnet.]