Nr. 261 Ministerrat, Wien, 31. Oktober 1918 – Protokoll II - ( PDF)
RS.Reinschrift; P. Uebelhör; VS.Vorsitz Lammasch; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Lammasch 31. 10.); anw.anwesend Banhans, Homann, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Gałecki, Vittorelli, Hampe, Seipel, Redlich, Lehne; abw.abwesend Horbaczewski.
- I. Übertragung der Verwaltung an die deutsch-österreichische Regierung; Stellung der Beamten; Entbindung vom Amtseid.
- II. Übergabe der Verwaltung Schlesiens an die drei Nationalräte, Treuegelöbnis der Beamten.
- III. Übergabe der Verwaltung Galiziens an Polen.Im Originalprotokoll wurde die Liste der Tagesordnungspunkte vermutlich aus Versehen weggelassen; sie wurde hier ergänzt.
- I. Übertragung der Verwaltung an die deutsch-österreichische Regierung; Stellung der Beamten; Entbindung vom Amtseid
- II. Übergabe der Verwaltung Schlesiens an die drei Nationalräte, Treuegelöbnis der Beamten
- III. Übergabe der Verwaltung Galiziens an Polen. Im Originalprotokoll wurde die Liste der Tagesordnungspunkte vermutlich aus Versehen weggelassen; sie wurde hier ergänzt
. KZ. fehlt – MRZ. 68
Protokoll II des zu Wien am 31. Oktober 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Lammasch.
I. Übertragung der Verwaltung an die deutsch-österreichische Regierung; Stellung der Beamten; Entbindung vom Amtseid
I. ℹ️Der Ministerpräsident berichtet über seine Unterredung, die er mit den drei Präsidenten des deutsch-österreichischen Staatsrates gehabt hat. Diese in durchaus freundlichem Ton geführte Unterredung drehte sich in erster Linie um die Frage der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung. ℹ️Die einzige Möglichkeit, aller Umsturzbewegungen Herr zu werden, bestehe darin, ℹ️dass sofort eine Armee des deutsch-österreichischen Staates gebildet wird. Der Staatsrat werde daher von den Verfügungen des Kriegsministeriums ungesäumt Gebrauch machen1. Eine Uneinigkeit unter den Präsidenten bestehe in der Frage der Statthalter. Präsident Hauser möchte für Oberösterreich den Statthalter beibehalten, während im Übrigen die Strömung dahin geht, die Statthalter zu beurlauben und die ganze Verwaltung den Landesausschüssen unter gleichzeitiger Verschmelzung der Beamten der Statthaltereien und der Landesausschüsse zu übertragen. Es werde sohin voraussichtlich in den einzelnen Kronländern ein verschiedener Vorgang eingehalten werden2. Der Ministerpräsident erklärte den Präsidenten , dass gegen die vollständige Übertragung der Verwaltung an die deutsch-österreichische Regierung keine Einwendung werde erhoben werden. Er habe den Eindruck gewonnen, dass die einzelnen Staatssekretäre zweifellos mit den Ministern in vollkommenem Einvernehmen vorgehen werden.
ℹ️Was die Stellung der Staatsbeamten betrifft, so fordern die Präsidenten , dass jene Beamten, welche von der deutsch-österreichischen Regierung übernommen werden sollen, den Anordnungen der Staatssekretäre Folge zu leisten haben. Hiebei wurde auch die Frage der Entbindung vom Amtseide berührt. Da diesbezüglich noch gewisse Bedenken bestehen, beabsichtigt der sprechende Minister darüber die Ah. Willensmeinung einzuholen3.
ℹ️Schwierigkeiten ergeben sich noch in der Frage der gerichtlichen Urteile. Immerhin sei die Hoffnung vorhanden, dass die Urteile wie bisher im Namen Sr. Majestät gefällt werden. Der Ministerrat nimmt diese Mitteilungen zur Kenntnis4.
II. Übergabe der Verwaltung Schlesiens an die drei Nationalräte, Treuegelöbnis der Beamten
II. ℹ️Der Minister des Innern verliest ein Telegramm des Landespräsidenten in Troppau5, worin dieser um Weisung bittet, wie er sich gegenüber der Forderung der Nationalräte der drei verschiedenen Nationen in Schlesien wegen Übergabe der Verwaltung und Ablegung eines Treuegelöbnisses verhalten solle. Der Ministerrat beschließt, dem Landespräsidenten nachfolgende Antwort zu erteilen: „Gegen die Übergabe der politischen Verwaltung an die Nationalräte der betreffenden Nationen in ihren Siedlungsgebieten besteht kein Anstand. Nationale Abgrenzung der betreffenden Verwaltungsgebiete muss jedoch dem Einvernehmen der beteiligten Nationalräte vorbehalten bleiben. Wegen Diensteid folgt Weisung.“6
III. Übergabe der Verwaltung Galiziens an Polen. Im Originalprotokoll wurde die Liste der Tagesordnungspunkte vermutlich aus Versehen weggelassen; sie wurde hier ergänzt
III. ℹ️Der Ministerpräsident teilt mit, dass die Ukrainer die im letzten Ministerrate vereinbarte Formel hinsichtlich der Übergabe der Verwaltung in Galizien an die Polen abgelehnt haben7. Sie erblicken darin ein bloß akademisches Zugeständnis, das keinerlei praktischen Wert habe, da die Polen tatsächlich die Verwaltung in ihren Händen haben. Sie bestehen mit der größten Entschiedenheit darauf, dass die Abgrenzung bereits jetzt festgesetzt werde. Sie seien bereit, den Polen bestimmte Freiheiten zu gewähren, einen Polen in ihre Regierung aufzunehmen und diesem ein Veto in allen polnischen Fragen einzuräumen.
Nach einer längeren Erörterung des ganzen Fragenkomplexes wirft der Ministerpräsident die Frage auf, ob es nicht möglich wäre, dem an sich gewiss begründeten Anspruch der Ukrainer auf ihre eigene Verwaltung in der Weise entgegenzukommen, dass die überwiegend von Ukrainern besiedelten Bezirkshauptmannschaften mit ukrainischen Beamten besetzt werden. Im weiteren Verlauf der Debatte beschließt der Ministerrat, den Ukrainern folgende Zugeständnisse zu machen: Die Regierung wird sofort den Statthalter anweisen, in allen Gebieten Ostgaliziens mit ukrainischer Nationalität die Bezirkshauptmannschaften und Finanzbezirksdirektionen mit Beamten ukrainischer Nationalität im Einvernehmen mit dem ukrainischen Nationalrate zu besetzen. Einer dieser Bezirkshauptleute ist als überwachendes Organ zu bestellen. Auch in den Eisenbahnstationen dieser Bezirke werden Eisenbahnbeamte ukrainischer Nationalität bestellt werden, soweit solche vorhanden sind. Insoferne das Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt8 nicht entgegensteht, werden in diesen Bezirken Richter ukrainischer Nationalität, soweit solche zur Verfügung stehen, ernannt werden. Für einen entsprechenden Nachwuchs wird in allen bezeichneten Kategorien vorgesorgt werden9.
Wien, am 31. Oktober 1918. Lammasch.
[Keine Ah. E.Allerhöchste Entschließung Protokoll nicht im Protokollbuch der Kab. Kanzlei verzeichnet.]