Nr. 259 Ministerrat, Wien, 30. Oktober 1918 - ( PDF)
RS.Reinschrift; P. Ehrhart; VS.Vorsitz Lammasch; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Lammasch 30. 10.); anw.anwesend Banhans, Homann, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Gałecki, Vittorelli, Hampe, Seipel, Redlich, Lehne.
- I. Mitteilungen des Ministerpräsidenten über Beschlüsse der polnischen Nationalversammlung in Galizien, betreffend die Übernahme der Verwaltung im Lande Galizien.
- II. Frage der Ablegung des Pflichtgelöbnisses an die deutsch-österreichische Regierung seitens der deutsch-österreichischen Beamten.
- III. Erörterung der gegenwärtigen Finanzlage.
- I. Mitteilungen des Ministerpräsidenten über Beschlüsse der polnischen Nationalversammlung in Galizien, betreffend die Übernahme der Verwaltung im Lande Galizien
- II. Frage der Ablegung des Pflichtgelöbnisses an die deutsch-österreichische Regierung seitens der deutsch-österreichischen Beamten
- III. Erörterung der gegenwärtigen Finanzlage
. KZ. fehlt – MRZ. 66
Protokoll des zu Wien am 30. Oktober 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Lammasch.
I. Mitteilungen des Ministerpräsidenten über Beschlüsse der polnischen Nationalversammlung in Galizien, betreffend die Übernahme der Verwaltung im Lande Galizien
I. ℹ️Der Ministerpräsident teilt mit, dass die polnische Nationalversammlung in Galizien1 ein von den Abgeordneten Witos, Daszyński, Skarbek und Tertil unterzeichnetes Telegramm2 gesendet habe, in dem die Übernahme der Verwaltung im Lande Galizien notifiziert wird3. Diese Nationalversammlung habe vorläufig die Lebensmitteltransporte aus Galizien sistiert, sei aber bereit, in Verhandlungen einzutreten, um im Wege der Kompensationen eine gegenseitige Güteraushilfe eintreten zu lassen. Die Frage der Anerkennung der neuen Landesverwaltung stehe in innigem Zusammenhange mit den bereits erwähnten Wünschen der Ukrainer. Diese verlangen nämlich die Sicherung ihres Rechtes auf nationale Verwaltung in ℹ️Ostgalizien bzw. im Oberlandesgerichtssprengel Lemberg durch einen Akt der Regierung, der eine Art administrative Zweiteilung statuiere4. Sie denken sich dies in der Weise, dass der bisherige Statthalter von der Verwaltung Ostgaliziens enthoben und an seine Stelle ein eigener Statthalter etwa in der Person des Abgeordneten Dr. Konstantin Lewyckyj ernannt werde5.
ℹ️Der Minister für Volksgesundheit tritt für die Erfüllung dieses Wunsches ein. Schon die Tatsache, dass die neue polnische Verwaltung ihren Sitz in Lemberg aufzuschlagen gedenke, sei für die Ukrainer ein casus belli. Würde aber die Regierung die polnische Verwaltung für das ganze Land anerkennen, so wäre dies die unmittelbare Veranlassung blutiger Zusammenstöße zwischen Polen und Ukrainern. Minister Dr. Ritter v. Gałecki betont, dass die Polen auf dem Standpunkt der Einheitlichkeit des Landes Galizien stehen, dass sie aber bereit seien, mit den Ukrainern zu verhandeln. Er für seine Person habe sich jedoch mit dem Ah. Manifest6 identifiziert, das das Recht der Ukrainer auf nationale Selbstständigkeit auf unbedingt ukrainischen Gebieten offenlasse. Die Abgrenzung und die Regelung der Einzelheiten müssten natürlich dem Verhandlungswege überlassen bleiben. In der sich hieran knüpfenden längeren Erörterung, an der die Mehrzahl der Kabinettsmitglieder sich beteiligt, wird darauf verwiesen, dass es gefährlich sei, sich mit der polnischen Nationalregierung7 in einen vollen Gegensatz zu stellen, da hiedurch die Möglichkeit weiterer Lebensmittelzuschübe für Deutsch-Österreich ausgeschaltet würde.
Der Ministerpräsident will dieses Argument nicht verkennen, macht aber aufmerksam, dass die Ablehnung des ukrainischen Wunsches von großer politischer Tragweite wäre, da sich die Ukrainer dadurch von der Monarchie zurückgestoßen fühlen und ihren Anschluss an den ukrainischen Staat ins Auge fassen würden. Der Eisenbahnminister hebt hervor, die Regierung könnte gewiss ebenso, wie sie die neuen polnischen Einrichtungen akzeptiere, auch einen von ukrainischer Seite geschaffenen Zustand anerkennen8. Einen solchen Zustand aber ihrerseits administrativ zu schaffen oder vorzubereiten sei, abgesehen davon, dass die Macht zur tatsächlichen Durchführung fehle, wohl mit der der Regierung vorgezeichneten Haltung unvereinbar.
Die Angelegenheit wird sohin einer weiteren Beratung vorbehalten9.
II. Frage der Ablegung des Pflichtgelöbnisses an die deutsch-österreichische Regierung seitens der deutsch-österreichischen Beamten
II. ℹ️Der Eisenbahnminister bringt zur Sprache, dass sich die Notwendigkeit ergeben werde, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die deutsch-österreichischen Beamten berechtigt sind, der neuen deutsch-österreichischen Regierung ein Pflichtengelöbnis abzuleisten.
In einer längeren Erörterung tritt die vorläufige Auffassung zutage, dass ein grundsätzlich ablehnender Standpunkt nicht eingenommen werden könne, dass man aber trachten müsse, dieses neue Verhältnis in irgendeinen Einklang mit dem aufrecht bestehenden alten Amtseid zu bringen10.
III. Erörterung der gegenwärtigen Finanzlage
III. ℹ️Der Finanzminister erörtert die Finanzlage, die er aufgrund einer eingehenden Prüfung als überaus kritisch betrachte. Der Banknotenumlauf habe den Betrag von 30 Milliardena überschritten. Die Regierung verfüge noch über eine Kreditermächtigung von 4,5 Millionen11. Was aber die Barmittel anbelangt, so sei wohl die Dotation für den 1. November gesichert, darüber hinaus seien aber keine erheblichen Bestände vorhanden. Für die Realisierung der noch offenen Kreditermächtigung biete sich vorerst kein anderer Ausweg, als der der Geldbeschaffung durch die Oesterreichisch-ungarische Bank. Bei dieser aber bestünden gewisse Bedenken, der gegenwärtigen Regierung Geldmittel ohne Weiteres zur Verfügung zu stellen12, da es ihr zweifelhaft erscheine, ob die österreichische Regierung heute noch als Verpflichtungssubjekt auftreten könne, bzw. ob die einzelnen Staaten solche Verpflichtungen anerkennen würden. Dass nun durch eine Sistierung der staatlichen Zahlungen geradezu eine wirtschaftliche Katastrophe hervorgerufen werden würde, liege auf der Hand. Es wäre eine Geldkrise, wie sie die Geschichte noch nie gesehen habe, und das ℹ️soziale Chaos würde hereinbrechen. Unter diesen Umständen erachte es der sprechende Minister für den einzigen Ausweg, mit den einzelnen Staaten, die daran im höchsten Maße interessiert seien, sofort wegen Sicherstellung eines gemeinsamen und ausreichenden Vorgehens in Verbindung zu treten.
Der Ministerrat stimmt dieser Absicht zu und ermächtigt den Finanzminister, alles aufzubieten, um einen Ausweg aus dieser überaus gefährlichen Situation zu finden13.
Wien, am 30. Oktober 1918. Lammasch.
[Keine Ah. E.Allerhöchste Entschließung Protokoll nicht im Protokollbuch der Kab. Kanzlei verzeichnet.]