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Nr. 255 Ministerrat, Wien, 23. Oktober 1918 - ( PDF)

RS.; P. Uebelhör; VS. Hussarek; BdE. und anw. (Hussarek 23. 10.); anw. Mataja, Banhans, Schauer, Wimmer, Czapp, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Gałecki, Madeyski; abw. Homann.

KZ. 65 – MRZ. 62

Protokoll des zu Wien am 23. Oktober 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Freiherrn v. Hussarek.

I. Politische Lage in Galizien

I. ℹ️Der Ministerpräsident teilt mit, dass eine Deputation der ukrainischen Reichsratsabgeordneten bei ihm erschienen sei und bezüglich ihrer Stellung zum Staate verschiedene Bitten vorgebracht habe. Sie stehen auf dem Standpunkte, dass Ostgalizien bis zum San, die Bukowina bis zum Sereth einschließlich der Stadt Czernowitz und die von Ukrainern besiedelten Gebiete Ungarns das Territorium des ukrainischen Staates zu bilden hätten1. Sie seien vollkommen bereit, dieses Staatswesen im engsten Anschluss an die Monarchie zu begründen, sie befürchten aber, dass ihre Staatsgründung von den Polen unmöglich gemacht werde. Sie verweisen darauf, dass der größte Teil des Verwaltungsdienstes in Ostgalizien in polnischen Händen liege, dass insbesondere in der Stadt Lemberg das polnische Element bei den Behörden vorherrsche und dass es mit Rücksicht auf die Vorgänge in Warschau außerordentlich wahrscheinlich sei, dass die Polen den Versuch machen werden, ihre Herrschaft in Ostgalizien noch mehr zu befestigen. Dies würde natürlich eine heftige Gegenbewegung auf ukrainischer Seite auslösen, welche vielleicht in Lemberg niedergeschlagen werden könne, im übrigen Lande aber zum Blutvergießen führen würde. Als Mittel, um solchen schweren Ereignissen entgegenzutreten, bezeichnen sie die sofortige Ernennung eines eigenen Statthalters für Ostgalizien, und zwar in der Person des ukrainischen Reichsratsabgeordneten Dr. Konstantin Lewyckyj. Überdies müsse die Statthalterei reformiert werden, den Beamten müsse die Wahl gelassen werden, ob sie im Osten des Landes verbleiben wollen oder nicht. Der Landesausschuss müsse aufgelöst und durch eine Landesverwaltungskommission ersetzt werden. Schließlich verlangen sie die Auflösung der Bezirksvertretungen. Sie bezeichnen es als notwendig, dass diese Maßnahmen binnen wenigen Tagen getroffen werden, da die Polen alles vorbereiten, um die ukrainische Staatsgründung zu verhindern und die nationalen Bestrebungen der Ukrainer zu vereiteln.

Minister von Gałecki legt an der Hand von historischen und statistischen Daten in ausführlicher Weise die Gründe dar, welche die Polen veranlassen, unbedingt auf der Einheitlichkeit des Landes zu bestehen. Die polenfeindliche Stimmung der ukrainischen Bevölkerung sei hauptsächlich ein Produkt der Agitation der ukrainischen Führer. Seiner Ansicht nach sei eine Ausgleichung der nationalen Gegensätze nur durch Verhandlungen von Volk zu Volk möglich, die Ukrainer weigern sich aber, die ihnen von den Polen dargebotene Hand zu ergreifen. Der sprechende Minister müsse auf das Entschiedenste davor warnen, dass die Grenzen von der Regierung dekretiert werden. Man solle sich daher nicht vorzeitig binden, um nicht die polnische Nation auf das Schwerste zu verstimmen und sie einer etwaigen austro-polnischen Lösung2, die er noch immer für möglich hält, noch mehr zu entfremden.

Minister Dr. Horbaczewski tritt den Ausführungen des Vorredners entgegen und weist darauf hin, dass die nationale Sonderstellung der Ukrainer in der Geschichte begründet sei und sich insbesondere auf den Umstand stütze, dass Ostgalizien mit Ausnahme der Städte zum überwiegenden Teile von Ukrainern besiedelt sei. Die Annahme der Wilsonschen Formel3 gebe den Ukrainern endlich die Möglichkeit, ihre alten, bisher aber stets unterdrückten Postulate durchzusetzen.

Der Ministerpräsident bemerkt, dass die bisherige Einheit des Landes, welche von polnischer Seite so nachdrücklich gefordert wird, nur insolange aufrechterhalten werden konnte, als das ganze Land unter österreichischer Verwaltung gestanden ist. Heute lägen aber die Verhältnisse anders, da Westgalizien im Begriffe sei, in Verbindung mit dem Staate Polen zu treten4. Wenn man in die Situation komme, ein Gebiet abzutreten, müsse man sehr genau abwägen, wie weit dieses Gebiet reicht. Tatsache sei nun, dass im Osten eine überwiegende Mehrheit von ukrainischer Bevölkerung lebt, welche zweifellos einen sehr lebhaften Wunsch nach Sonderstellung habe. Diese Bevölkerung habe sich zu verschiedenen Zeiten dem österreichischen Staate und der Dynastie ergeben gezeigt und es würden viele Momente dafürsprechen, dass man sich die Möglichkeit, dieses Gebiet weiter zu behalten, offenlässt. Anders würde die Sache liegen, wenn die sogenannte austro-polnische Lösung eine größere Aussicht auf Verwirklichung hätte.

Der Justizminister meint, es stehe fest, dass die Polen dem Staate bereits verloren sind. Die Nichtanerkennung der ukrainischen Ansprüche, die er im Hinblick auf die Siedlungsverhältnisse grundsätzlich für berechtigt hält, würde sicher auch den Verlust der Ukrainer zur Folge haben. Gleichzeitig sei er nicht dafür, dass die Regierung einen Machtspruch fällt. Im Wesen des Selbstbestimmungsrechtes liege es, dass die beiden Nationen Galiziens zunächst miteinander verhandeln. Erst wenn diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen sollten, müsse die Regierung eingreifen. Überdies halte er die von den Ukrainern geltend gemachten Wünsche für praktisch nicht durchführbar, da eine plötzliche Umänderung der Verwaltung eine vollständige Desorganisation mit sich brächte.

Der Minister des Innern und der Handelsminister sind gleichfalls der Ansicht, dass die geforderten Maßnahmen kaum verwirklicht werden könnten. Auf der anderen Seite wäre es aber vielleicht möglich, die Ukrainer für einige Zeit dadurch zu beruhigen, dass ihnen gewisse Zugeständnisse gemacht werden, wie sie ihnen von den Polen im Falle ihres Eintrittes in den zukünftigen polnischen Staat angeboten wurden.

Der Ministerpräsident fasst das Ergebnis der Erörterung dahin zusammen, dass die von den Ukrainern gewünschten Maßnahmen vorläufig nicht ins Auge zu fassen seien und dass zunächst der Versuch zu machen wäre, die Angelegenheit temporisierend zu behandeln5.

II. Sprachengebrauch bei den Eisenbahnen in Galizien

II. ℹ️Der Eisenbahnminister bringt dem Ministerrate zur Kenntnis, dass vor einigen Tagen von einem Eisenbahnkomitee in Krakau unter Hinweis auf die Wiedererrichtung des unabhängigen polnischen Staates die Einführung der polnischen Sprache im Eisenbahndienste in Galizien verfügt worden sei6.

Das sofortige Eingreifen des Eisenbahnministeriums, welches diese Verfügung als null und nichtig erklärte, habe lediglich den Erfolg gehabt, dass von dem genannten Komitee einige Ausnahmen, insbesondere hinsichtlich der Korrespondenz mit den militärischen und den Zentralstellen, zugelassen wurden. Bedauerlicherweise sei der Staatsbahndirektor von Krakau der praktischen Durchführung der von dem Komitee erlassenen Verfügungen nicht von allem Anfang an mit der nötigen Energie entgegengetreten, sodass tatsächlich im Krakauer Direktionsbezirke in polnischer Sprache amtiert wird. Auf die übrigen galizischen Direktionsbezirke habe sich die Bewegung bisher noch nicht ausgedehnt. Obwohl bei allen Beteiligten, insbesondere auch bei den polnischen Politikern, die volle Einsicht herrscht, dass die Schritte des Krakauer Komitees im höchsten Grade unzweckmäßig und bedenklich sind, erscheine eine Rückgängigmachung der Anordnungen dieses ganz unberufenen Komitees nicht mehr möglich. Bei der in Galizien herrschenden Stimmung sei mit Sicherheit zu erwarten, dass eine Außerkraftsetzung der in Rede stehenden Anordnungen ebenso wie die Amovierung des Staatsbahndirektors von den Bediensteten sofort mit Streik oder passiver Resistenz beantwortet würde. Hiedurch würde nicht nur die Autorität vollständig verloren gehen, sondern auch der Verkehr ganz lahmgelegt werden, was schon mit Rücksicht auf die Approvisionierung unter allen Umständen zu vermeiden wäre. Bei dieser Sachlage müsse sich das Eisenbahnministerium darauf beschränken, dem Staatsbahndirektor eine scharfe Verwarnung zu erteilen, im Übrigen aber geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Bewegung nicht weiter um sich greift.

Nach kurzer Debatte nimmt der Ministerrat die Ausführungen des Eisenbahnministers zur Kenntnis7.

III. Sprachengebrauch bei der Staatsanwaltschaft in Prag

III. ℹ️Der Justizminister teilt mit, dass nach einem telefonischen Bericht der Oberstaatsanwaltschaft in Prag staatsanwaltschaftliche Beamte der Staatsanwaltschaft in Prag gestern bei ihrem Vorstand erschienen sind und erklärt haben, dass sie in Hinkunft nur mehr tschechisch amtieren werden8. Die Oberstaatsanwaltschaft habe beigefügt, dass ihrer Meinung nach eine gegenteilige Weisung nicht befolgt werden würde. Der sprechende Minister hält unter den gegebenen Umständen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nicht für zweckmäßig und beabsichtigt nach Einlangen des schriftlichen Berichtes der Oberstaatsanwaltschaft lediglich zu eröffnen, dass durch das Ah. Manifest vom 16. Oktober9 an den bestehenden Vorschriften nichts geändert wurde, diese daher nach wie vor bei sonstiger Straffälligkeit strengstens zu befolgen sind. Der Ministerrat nimmt die Ausführungen des Justizministers zur Kenntnis10.

IV. Erwirkung der ad-personam-Einreihung des Sektionschefs im Ministerium für Kultus und Unterricht Emil Milosch v. Fesch in die III. Rangsklasse

IV. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der ad-personam-Einreihung des Sektionschefs im Ministerium für Kultus und Unterricht Emil Milosch v. Fesch in die III. Rangsklasse. Der Genannte steht seit 1885 im Staatsdienste, wurde 1907 mit dem Titel und Charakter eines Sektionschefs bekleidet, 1908 zum wirklichen Sektionschef ernannt und versieht den ihm überwiesenen ausgebreiteten Wirkungskreis in einer überaus zufriedenstellenden Weise11.

[Keine Ah. E. Protokoll wurde nicht mehr resolviert.]