Nr. 252 Ministerrat, Wien, 15. Oktober 1918 - ( PDF)
RS.Reinschrift; P. Ehrhart; VS.Vorsitz Hussarek; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Hussarek 15. 10.); anw.anwesend Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Czapp, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Gałecki, Madeyski; außerdem anw.anwesend Löwenthal, Hold.
Druck: Rumpler, Völkermanifest, 49 f.
KZ. 62 – MRZ. 59
Protokoll des zu Wien am 15. Oktober 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Freiherrn von Hussarek.
I. Entwurf eines Ah. Manifestes, betreffend die innere Umgestaltung Österreichs
[I.] ℹ️Der Ministerpräsident teilt mit, es stehe die Erlassung eines Ah. Manifestes über die innere Umgestaltung Österreichs in Erwägung1. Der Zweck einer solchen Kundgebung sei ein doppelter. Einerseits erscheine es wünschenswert, die künftigen Verhandlungen mit der Entente über die inneren Fragen Österreichs durch eine Initiative auf dem betreffenden Gebiete zu erleichtern, andererseits sei auch vom innerpolitischen Standpunkte ein Eingreifen geboten. Die Haltung verschiedener nationaler Parteien, insbesondere der Tschechen2, sei eine derartige, dass die Fortführung eines geordneten staatlichen Betriebes geradezu gefährdet sei. Namentlich hinsichtlich des Ernährungswesens mache sich dies geltend und es bestehe tatsächlich die Gefahr, dass in der nächsten Zeit keine Lebensmittelzuschübe aus Böhmen bewerkstelligt werden könnten3. Dadurch, dass die oberste Autorität im Staate selbst für eine Umgestaltung eintrete, werde aber wohl ein Boden gewonnen, auf dem dann eine Auseinandersetzung mit den nationalen Parteien und die Überführung des inneren Evolutionsprozesses in ordnungsmäßige und ruhige Formen ermöglicht wird.
Was den Inhalt anbelangt, so werde an eine Umgestaltung im bundesstaatlichen Sinne gedacht. Die Fragen der Thronfolge, der Herrscherrechte, der Vertretung nach außen und der Verteidigung, des wirtschaftlichen Verhältnisses zum Auslande, des Eisenbahnwesens und der Wasserwege hätten gemeinsam zu bleiben, ebenso auch wie natürlich die Liquidierung des Krieges mit allen ihren Konsequenzen gemeinsam durchzuführen wäre. Innerhalb dieser Gemeinsamkeit könnten sich auf den nationalen Siedlungsgebieten selbstständige Staatswesen aufbauen, ein deutsch-österreichisches, ein böhmisches, ein südslawisches und ein ukrainisches. Die Bukowina und die Stadt Triest mit ihrem Gebiete wären dem Wunsche der Bevölkerung gemäß nicht einzubeziehen und ihnen innerhalb des Bundesstaates eine gesonderte Stellung einzuräumen. Was die Polen anbelangt, so sei, insoweit es sich um ihre unbestrittenen Siedlungsgebiete handelt, ihr Anschluss an den unabhängigen polnischen Staat ja durch die Annahme der Wilsonschen Propositionen bereits zugestanden. Dem könne natürlich durch die Umgestaltung Österreichs kein Eintrag geschehen. Was den Weg anbelangt, so sei die kaiserliche Initiative durchaus am Platze. Für die Durchführung aber müsse der verfassungsmäßige Vorgang und die Mitwirkung der Völker in Aussicht genommen werden. Auch in der Form sei nämlich jeder absolutistische Anstrich zu vermeiden, der vom außen- wie vom innerpolitischen Standpunkte den Erfolg gefährden würde. Das Manifest sei nur für Österreich gedacht, könne daher sich auf die Länder der ungarischen Krone nicht beziehen. Es sei aber ein Wunsch der ungarischen Regierung, dies auch im Kontexte ausdrücklich festzustellen und es erscheine dem sprechenden Minister durchaus notwendig, diesem Wunsche Rechnung zu tragen, da man gerade unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf die Bereitwilligkeit Ungarns zur Lebensmittellieferung unbedingt angewiesen sei4. Der Ministerpräsident bringt sohin den von ihm ausgearbeiteten Entwurf eines solchen Manifestes zur Verlesung5.
Daran schließt sich eine längere Erörterung, an der sämtliche Mitglieder des Kabinetts teilnehmen und in deren Verlauf Ministerialrat Freiherr v. Löwenthal und Ministerialrat Freiherr v. Hold sachliche Erläuterungen6 geben. Besonders besprochen wird hiebei auch das künftige Verhältnis zwischen Polen und Ukrainern, wobei Minister Dr. Ritter v. Gałecki hervorhebt, dass die Polen bekanntlich auf dem Standpunkte der Unteilbarkeit Galiziens stehen, während der Minister für Volksgesundheit feststellt, man erwarte auf ukrainischer Seite die Zulassung eines ukrainischen Staates im bundesstaatlichen Rahmen, die ohne die schwersten Rückwirkungen nicht unterbleiben könnte7. Der Ministerpräsident führt aus, die Wilsonschen Propositionen hätten die Zusammenfassung der unbestrittenen polnischen Gebiete zu einem unabhängigen Staate in Aussicht genommen8 und aus ihrer Annahme durch die Monarchie ergebe sich also die Konsequenz, dass auch die unbestrittenen polnischen Gebiete Österreichs diesem Staate anzuschließen wären, während die den österreichischen Völkern im Allgemeinen angekündigte Selbstbestimmung den Ukrainern nicht versagt werden könnte.
Der Ministerrat stimmt sohin den Vorschlägen des Ministerpräsidenten grundsätzlich zu, wobei die endgültige stilistische Feststellung ihm überlassen bleibt9.