Nr. 242 Ministerrat, Wien, 17. August 1918 - ( PDF)
RS.Reinschrift fehlt; Abschriften der Tagesordnungspunkte II und III.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Hussarek; anw.anwesend Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Czapp, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Gałecki, Madeyski.
- I. Erwirkung der Ernennung des vormaligen Kabinettsdirektors Geheimen Rates Arthur Grafen v. Polzer-Hoditz zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes unter gleichzeitiger Einreihung in die III. Rangsklasse der Staatsbeamten und Gewährung einer in die Pension nicht einrechenbaren Personalzulage jährlicher 10.000 K; der Einreihung des Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Geheimen Rates Dr. Heinrich Freiherrn v. Reissig ad personam in die III. Rangsklasse, des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für die Senatspräsidenten Dr. August Ritter v. Popelka und Dr. Max Schuster Edlen v. Bonnott sowie des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Rat dieses Gerichtshofes Guido v. Bonfioli-Cavalcabo, ferner des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für die Senatspräsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Rudolf Schörghuber und Alexander Ladislaus Münnich.
- II. Vorschlag der ungarischen Regierung wegen Angliederung Bosniens und der Herzegowina an Ungarn.
- III. Frage der Trennung der Armee in ein österreichisches und ein ungarisches Heer.
- IV. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste für auf dem Gebiete der Kriegsfürsorge in Mähren besonders verdiente Frauen.
- V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Direktorstellvertreter der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt für Mähren und Schlesien Dr. Max Sonnenschein.
- VI. Erwirkung des Elisabeth-Ordens II. Klasse für Frau Johanna Schwiedland in Wien.
- VII. Ernennung des Ministerialrates im Justizministerium Dr. Rudolf Paltauf zum Sektionschef; Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Stern für den im Justizministerium in Verwendung stehenden Hofrat des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Sigismund v. Dworski.
- VIII. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Verwendung der Gebarungsüberschüsse der gemeinschaftlichen Waisenkassen im Reichsrate.
- IX. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für den Landesgerichtspräsidenten in Brünn Dr. Karl Dočekal, den Hofrat und Kreisgerichtspräsidenten in Neutitschein Dr. Bernhard Günzburg und den mit der Leitung der strafgerichtlichen Abteilung des Landesgerichtes in Brünn betrauten Vizepräsidenten Hofrat Arthur Wolf.
- X. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Landesgerichtsrat August Łonicki in Lemberg.
- XI. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für volkswirtschaftliche Redakteure der Wiener Tagespresse.
- XII. Erwirkung der Ah. Sanktion für den Gesetzentwurf über die Teuerungszulagen der Volksschullehrerschaft im Jahre 1918.
- XIII. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Anrechnung von Kriegsjahren für Zivilstaatsbedienstete.
- XIV. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für den Finanzsekretär der Finanzlandesdirektion in Wien Dr. Oskar Peters.
- XV. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension für die Postkondukteurswitwe Anna Nowotny.
- XVI. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste für auf dem Gebiete der Munitions- und Waffenerzeugung um die Wehrmacht verdiente Persönlichkeiten.
- XVII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Ministerialsekretär im Handelsministerium Dr. Karl Kirschbaum und Dr. Richard v. Soos.
- XVIII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Fabriksdirektor der Kuffner’schen Lundenburger Zuckerfabriks-AG in Lundenburg Gustav Elsner.
- XIX. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Kaufmann und Vizepräsidenten der Handels- und Gewerbekammer in Leoben Ludwig Krempl.
- XX. Beistellung von Kohle für die Dampfackerung, den Drusch und die Zuckerindustrie.
- XXI. Erwirkung des Elisabeth-Ordens I. Klasse für die Gattin des Ministers a. D. Geheimen Rates Friedrich Grafen Toggenburg, Leopoldine Gräfin Toggenburg.
- XXII. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für die Gattin des Stellvertreters des Militärkommandanten in Wien FML. Godwin v. Lilienhoff Adelstein, Gabriele v. Lilienhoff Adelstein.
- XXIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Statthaltereirat und Leiter der Bezirkshauptmannschaft in Mödling Josef Fuchs.
- XXIV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Landesverweser des Fürstentums Liechtenstein Leopold Freiherrn v. Imhof.
- XXV. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Statthaltereirat und Leiter der Bezirkshauptmannschaft in Pilsen Wenzel Dvořak.
- XXVI. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für den Oberrechnungsrat der Staatsschuldenkontrollkommission Franz Frühweis.
- XXVII. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Landesamtsdirektor in Czernowitz Dr. Eugen Simiginowicz.
- XXVIII. Erwirkung des Offizierskreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Kaiserlichen Rat Kommerzialrat Reginald Czermak in Wien.
- XXIX. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Bürgermeister in Klagenfurt, Friedrich Freiherrn Wetzler v. Plankenstern.
- XXX. Erwirkung des Sternes zum Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens für den Direktor der Theresianischen Akademie Hofrat Dr. Boleslaus von Matłachowski und des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Vorstand des Rechnungsdepartements dieser Akademie Oberrechnungsrat Guido Malbohan und den Gutsverwalter des Theresianischen Fondsgutes Neutitschein Forstrat August Ružička.
- XXXI. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für auf dem Gebiete des Unterrichtswesens verdiente Persönlichkeiten.
- XXXII. Erwirkung einer Zulage zur Witwenpension bzw. zu den Erziehungsbeiträgen für die Hinterbliebenen des Professors an der Lehrerbildungsanstalt in Oberhollabrunn Josef Heinz.
- I. Erwirkung der Ernennung des vormaligen Kabinettsdirektors Geheimen Rates Arthur Grafen v. Polzer-Hoditz zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes unter gleichzeitiger Einreihung in die III. Rangsklasse der Staatsbeamten und Gewährung einer in die Pension nicht einrechenbaren Personalzulage jährlicher 10.000 K; der Einreihung des Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Geheimen Rates Dr. Heinrich Freiherrn v. Reissig ad personam in die III. Rangsklasse, des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für die Senatspräsidenten Dr. August Ritter v. Popelka und Dr. Max Schuster Edlen v. Bonnott sowie des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Rat dieses Gerichtshofes Guido v. Bonfioli-Cavalcabo, ferner des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für die Senatspräsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Rudolf Schörghuber und Alexander Ladislaus Münnich
- II. Vorschlag der ungarischen Regierung wegen Angliederung Bosniens und der Herzegowina an Ungarn
- III. Frage der Trennung der Armee in ein österreichisches und ein ungarisches Heer
- IV. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste für auf dem Gebiete der Kriegsfürsorge in Mähren besonders verdiente Frauen
I. Erwirkung der Ernennung des vormaligen Kabinettsdirektors Geheimen Rates Arthur Grafen v. Polzer-Hoditz zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes unter gleichzeitiger Einreihung in die III. Rangsklasse der Staatsbeamten und Gewährung einer in die Pension nicht einrechenbaren Personalzulage jährlicher 10.000 K; der Einreihung des Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Geheimen Rates Dr. Heinrich Freiherrn v. Reissig ad personam in die III. Rangsklasse, des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für die Senatspräsidenten Dr. August Ritter v. Popelka und Dr. Max Schuster Edlen v. Bonnott sowie des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Rat dieses Gerichtshofes Guido v. Bonfioli-Cavalcabo, ferner des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für die Senatspräsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Rudolf Schörghuber und Alexander Ladislaus Münnich
[I. fehlt.]
II. Vorschlag der ungarischen Regierung wegen Angliederung Bosniens und der Herzegowina an Ungarn
II. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava. Ministerratsprotokolle, Karton 38 (Abschriften ČSR).
Der Ministerpräsident teilt mit, dass sich der kgl. ung. Ministerpräsident in Angelegenheit der künftigen Stellung Bosniens und Herzegowinas schriftlich an die österreichische Regierung gewendet und dass diese Angelegenheit auch den Gegenstand einer mündlichen Aussprache mit Dr. Wekerle gebildet habe1.
Der Ministerpräsident verliest sohin die bezügliche Note des ungarischen Ministerpräsidenten und konstatiert, der ungarische Vorschlag gehe dahin, dass Bosnien und Herzegowina gegen eventuelle Kompensationen für Österreich an Ungarn angegliedert werden solle. Der sprechende Minister habe sich bereits des Längeren mit der Frage der Stellung Bosniens und Herzegowinas vertraut gemacht, und erblicke darin eines der wichtigsten Zeitprobleme2. Aufgrund der vorliegenden Note habe er übrigens auch mit dem Landeschef jener Länder Rücksprache genommen. Dass das bisherige Verhältnis der beiden Länder nicht aufrechterhalten werden könne, sei klar. Eine trialistische Gestaltung würde an dem Widerstande Ungarns unter allen Umständen scheitern. Ebenso undurchsetzbar, aber wohl auch politisch bedenklich, wäre die Angliederung an Österreich. Unter diesem Gesichtspunkte sei es notwendig, den ungarischen Wünschen entgegenzukommen. Dagegen würde der sprechende Minister es für gefährlich erachten, diese Länder direkt an Ungarn anzugliedern, weil dann die Prävalenz des serbischen Elementes und die damit verbundenen Gefahren für Bosnien und Herzegowina unausweichlich wären. Würde dagegen Bosnien und Herzegowina mit Kroatien-Slawonien vereinigt und überdies Dalmatien dazugeschlagen, so würde in dem zu schaffenden Komplexe das kroatische Element überwiegen, was im Interesse der Monarchie gelegen sei. Dem sprechenden Minister schwebe somit eine Art subdualistischer Lösung der Frage im ungarischen Rahmen vor3. Unter diesem Gesichtspunkte würde er sich sogar mit einem Verzichte Österreichs auf Dalmatien abfinden können. Die Sache sei aber jedenfalls so gedacht, dass Österreich sich nur dann mit einem Aufgeben seiner Rechte hinsichtlich Bosniens und Herzegowinas sowie hinsichtlich Dalmatiens einverstanden erklärt, wenn Ungarn der subdualistischen Lösung zustimmt. Für den Fall als Ungarn auf seiner Konstruktion der direkten Angliederung beharre, müsse sich Österreich alle seine Rechte vorbehalten. Er verliest sohin den Entwurf einer Antwortnote an die ungarische Regierung4.
In einer längeren Debatte, an der sich insbesondere auch der Handelsminister, der Justizminister, der Eisenbahnminister, Minister Ritter v. Gałecki, Minister Paul, der Minister für öffentliche Arbeiten, der Minister für Kultur und Unterricht und der Minister des Innern beteiligen, tritt die Auffassung zutage, dass es jedenfalls notwendig sei, die südslawische Frage, soweit das überhaupt geschehen könne, schon jetzt in Angriff zu nehmen, weil man sich sonst bei den Friedensverhandlungen der unangenehmsten Einmischungen nicht erwehren könnte. In der vorgeschlagenen Konstruktion liege gewiss für uns ein schmerzlicher Verzicht. Ein Vorteil sei aber, dass dann eben für Österreich nur mehr die Slowenen in Betracht kommen, und das überbleibende Segment der südslawischen Frage isoliert sich leichter lösen lassen werde. Jedenfalls sei es aber notwendig, den österreichischen Verzicht an entsprechende Kompensationen zu knüpfen. In dieser Beziehung einen ausdrücklichen Zusammenhang mit dem austro-polnischen Problem5 herzustellen, sei inopportun, und zwar ebensowohl weil die betreffenden Kompensationen gar nicht so sehr von Ungarn abhängen als von anderen Faktoren6, und überdies zur Vermeidung irgendwelchen annexionistischen Eindrucks. Dagegen seien wirtschaftliche und finanzielle Kompensationen, wie sie der Entwurf der Antwortnote andeute, unerlässlich.
Der Ministerrat billigt sohin den Standpunkt des Ministerpräsidenten und akzeptiert den Entwurf der Antwortnote im Sinne des anverwahrten richtiggestellten Textesa .
III. Frage der Trennung der Armee in ein österreichisches und ein ungarisches Heer
III. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava. Ministerratsprotokolle, Karton 38 (Abschriften ČSR).
Der Ministerpräsident kommt auf die Frage der künftigen Armeeorganisation im Sinne der Teilung in ein österreichisches und ungarisches Heer zurück, die den Ministerrat schon des Öftern beschäftigt habe7. Eine bereits seit längerer Zeit eingelangte gegenständliche Zuschrift des Kriegsministers erheische nunmehr dringend der Antwort8 und der Ministerpräsident habe sich daher bewogen gefühlt, den Entwurf einer solchen auszuarbeiten. Er bringt sohin die beiden anverwahrten Texteb zur Verlesung und konstatiert, dass nach seiner Meinung in prinzipieller Hinsicht den ungarischen Wünschen kaum mehr mit Erfolg entgegengetreten werden könne, das Schwergewicht müsse daher auf die Kautelen gelegt werden, die dafür bürgen sollen, dass das Aufhören der Gemeinsamkeit keine Lockerung in der Einheitlichkeit der Wehrmacht nach sich ziehe. In dieser Beziehung handle es sich vor allem um die Sicherung der einheitlichen Ah. Kommandogewalt.
Der Minister für Landesverteidigung erörtert an der Hand des anverwahrten Exposés den Stand der Angelegenheit und die österreichischerseits zu wahrenden Gesichtspunktec .
In einer längeren Erörterung, an der sich insbesondere auch der Ministerpräsident, der Ackerbauminister, der Justizminister und der Handelsminister beteiligen, wird es als wünschenswert bezeichnet, dass die einzelnen Kabinettsmitglieder an der Hand der Unterlagen ihre Stellungnahme zu den vorliegenden Projekten entsprechend vorbereiten können. Zu diesem Zwecke wird in Aussicht genommen, diese Unterlagen zu vervielfältigen und die Angelegenheit im nächsten Ministerrate endgiltig in Verhandlung zu nehmen9.
Wien, am 17. August 1918. Hussarek.
[Ah. E.Allerhöchste Entschließung fehlt.]