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Nr. 242 Ministerrat, Wien, 17. August 1918 - ( PDF)

RS. fehlt; Abschriften der Tagesordnungspunkte II und III.

P. Ehrhart; VS. Hussarek; anw. Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Czapp, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, Gałecki, Madeyski.

KZ. 50 – MRZ. 49

I. Erwirkung der Ernennung des vormaligen Kabinettsdirektors Geheimen Rates Arthur Grafen v. Polzer-Hoditz zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes unter gleichzeitiger Einreihung in die III. Rangsklasse der Staatsbeamten und Gewährung einer in die Pension nicht einrechenbaren Personalzulage jährlicher 10.000 K; der Einreihung des Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Geheimen Rates Dr. Heinrich Freiherrn v. Reissig ad personam in die III. Rangsklasse, des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für die Senatspräsidenten Dr. August Ritter v. Popelka und Dr. Max Schuster Edlen v. Bonnott sowie des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Rat dieses Gerichtshofes Guido v. Bonfioli-Cavalcabo, ferner des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für die Senatspräsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Rudolf Schörghuber und Alexander Ladislaus Münnich

[I. fehlt.]

II. Vorschlag der ungarischen Regierung wegen Angliederung Bosniens und der Herzegowina an Ungarn

II. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava. Ministerratsprotokolle, Karton 38 (Abschriften ČSR).

Der Ministerpräsident teilt mit, dass sich der kgl. ung. Ministerpräsident in Angelegenheit der künftigen Stellung Bosniens und Herzegowinas schriftlich an die österreichische Regierung gewendet und dass diese Angelegenheit auch den Gegenstand einer mündlichen Aussprache mit Dr. Wekerle gebildet habe1.

Der Ministerpräsident verliest sohin die bezügliche Note des ungarischen Ministerpräsidenten und konstatiert, der ungarische Vorschlag gehe dahin, dass Bosnien und Herzegowina gegen eventuelle Kompensationen für Österreich an Ungarn angegliedert werden solle. Der sprechende Minister habe sich bereits des Längeren mit der Frage der Stellung Bosniens und Herzegowinas vertraut gemacht, und erblicke darin eines der wichtigsten Zeitprobleme2. Aufgrund der vorliegenden Note habe er übrigens auch mit dem Landeschef jener Länder Rücksprache genommen. Dass das bisherige Verhältnis der beiden Länder nicht aufrechterhalten werden könne, sei klar. Eine trialistische Gestaltung würde an dem Widerstande Ungarns unter allen Umständen scheitern. Ebenso undurchsetzbar, aber wohl auch politisch bedenklich, wäre die Angliederung an Österreich. Unter diesem Gesichtspunkte sei es notwendig, den ungarischen Wünschen entgegenzukommen. Dagegen würde der sprechende Minister es für gefährlich erachten, diese Länder direkt an Ungarn anzugliedern, weil dann die Prävalenz des serbischen Elementes und die damit verbundenen Gefahren für Bosnien und Herzegowina unausweichlich wären. Würde dagegen Bosnien und Herzegowina mit Kroatien-Slawonien vereinigt und überdies Dalmatien dazugeschlagen, so würde in dem zu schaffenden Komplexe das kroatische Element überwiegen, was im Interesse der Monarchie gelegen sei. Dem sprechenden Minister schwebe somit eine Art subdualistischer Lösung der Frage im ungarischen Rahmen vor3. Unter diesem Gesichtspunkte würde er sich sogar mit einem Verzichte Österreichs auf Dalmatien abfinden können. Die Sache sei aber jedenfalls so gedacht, dass Österreich sich nur dann mit einem Aufgeben seiner Rechte hinsichtlich Bosniens und Herzegowinas sowie hinsichtlich Dalmatiens einverstanden erklärt, wenn Ungarn der subdualistischen Lösung zustimmt. Für den Fall als Ungarn auf seiner Konstruktion der direkten Angliederung beharre, müsse sich Österreich alle seine Rechte vorbehalten. Er verliest sohin den Entwurf einer Antwortnote an die ungarische Regierung4.

In einer längeren Debatte, an der sich insbesondere auch der Handelsminister, der Justizminister, der Eisenbahnminister, Minister Ritter v. Gałecki, Minister Paul, der Minister für öffentliche Arbeiten, der Minister für Kultur und Unterricht und der Minister des Innern beteiligen, tritt die Auffassung zutage, dass es jedenfalls notwendig sei, die südslawische Frage, soweit das überhaupt geschehen könne, schon jetzt in Angriff zu nehmen, weil man sich sonst bei den Friedensverhandlungen der unangenehmsten Einmischungen nicht erwehren könnte. In der vorgeschlagenen Konstruktion liege gewiss für uns ein schmerzlicher Verzicht. Ein Vorteil sei aber, dass dann eben für Österreich nur mehr die Slowenen in Betracht kommen, und das überbleibende Segment der südslawischen Frage isoliert sich leichter lösen lassen werde. Jedenfalls sei es aber notwendig, den österreichischen Verzicht an entsprechende Kompensationen zu knüpfen. In dieser Beziehung einen ausdrücklichen Zusammenhang mit dem austro-polnischen Problem5 herzustellen, sei inopportun, und zwar ebensowohl weil die betreffenden Kompensationen gar nicht so sehr von Ungarn abhängen als von anderen Faktoren6, und überdies zur Vermeidung irgendwelchen annexionistischen Eindrucks. Dagegen seien wirtschaftliche und finanzielle Kompensationen, wie sie der Entwurf der Antwortnote andeute, unerlässlich.

Der Ministerrat billigt sohin den Standpunkt des Ministerpräsidenten und akzeptiert den Entwurf der Antwortnote im Sinne des anverwahrten richtiggestellten Textesa .

III. Frage der Trennung der Armee in ein österreichisches und ein ungarisches Heer

III. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava. Ministerratsprotokolle, Karton 38 (Abschriften ČSR).

Der Ministerpräsident kommt auf die Frage der künftigen Armeeorganisation im Sinne der Teilung in ein österreichisches und ungarisches Heer zurück, die den Ministerrat schon des Öftern beschäftigt habe7. Eine bereits seit längerer Zeit eingelangte gegenständliche Zuschrift des Kriegsministers erheische nunmehr dringend der Antwort8 und der Ministerpräsident habe sich daher bewogen gefühlt, den Entwurf einer solchen auszuarbeiten. Er bringt sohin die beiden anverwahrten Texteb zur Verlesung und konstatiert, dass nach seiner Meinung in prinzipieller Hinsicht den ungarischen Wünschen kaum mehr mit Erfolg entgegengetreten werden könne, das Schwergewicht müsse daher auf die Kautelen gelegt werden, die dafür bürgen sollen, dass das Aufhören der Gemeinsamkeit keine Lockerung in der Einheitlichkeit der Wehrmacht nach sich ziehe. In dieser Beziehung handle es sich vor allem um die Sicherung der einheitlichen Ah. Kommandogewalt.

Der Minister für Landesverteidigung erörtert an der Hand des anverwahrten Exposés den Stand der Angelegenheit und die österreichischerseits zu wahrenden Gesichtspunktec .

In einer längeren Erörterung, an der sich insbesondere auch der Ministerpräsident, der Ackerbauminister, der Justizminister und der Handelsminister beteiligen, wird es als wünschenswert bezeichnet, dass die einzelnen Kabinettsmitglieder an der Hand der Unterlagen ihre Stellungnahme zu den vorliegenden Projekten entsprechend vorbereiten können. Zu diesem Zwecke wird in Aussicht genommen, diese Unterlagen zu vervielfältigen und die Angelegenheit im nächsten Ministerrate endgiltig in Verhandlung zu nehmen9.

IV. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste für auf dem Gebiete der Kriegsfürsorge in Mähren besonders verdiente Frauen

[IV.–XXXII. fehlt.]

[Ah. E. fehlt.]