Nr. 34 Ministerrat (erweiterter Wirkungskreis), Wien, 27. Juli 1918
RS.Reinschrift; P. Ehrhart; VS.Vorsitz Hussarek; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Hussarek 27. 7.); Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Czapp, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer, anw.anwesend Gałecki, Madeyski.
- [I.] Genehmigung des Vertrages über die Wasserkraftanlage des Johann Möschl am ärarischen Burkbache.
KZ. 48 – MRZ. 2
Protokoll des zu Wien am 27. Juli 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Freiherrn v. Hussarek.
I. Genehmigung des Vertrages über die Wasserkraftanlage des Johann Möschl am ärarischen Burkbache
[I.] ℹ️Der Ackerbauminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zum Abschluss eines Vertrages über die Wasserkraftanlage des Johann Möschl am ärarischen Burkbache. Aufgrund rechtskräftigen Erkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat Johann Möschl in Vergrößerung seiner seit unvordenklichen Zeiten mit Wasserkraft betriebenen Schmiede eine neue Schmiedewerkstätte bei gleichzeitigem Einbau einer Turbine errichtet, welche seit 1. Dezember 1912 in Betrieb ist. Die erforderliche Wasserkraft entnimmt er wie früher dem ärarischen Burkbache (Parzelle Nr. 415) und dem Unterwasserkanale (Parzelle Nr. 414/1 Katastralgemeinde Mittersill). Er verpflichtet sich, vom Tage der tatsächlichen Ausnützung für die in Anspruch genommenen 4 HP dem Ärar den üblichen Wasserzins für die ersten 15 Jahre von 2 K, für die weiteren 10 Jahre von 3 K und für die restliche Vertragsdauer von 4 K für jede HP zu bezahlen. Der bezügliche Vertrag, in welchem sich Genannter allen übrigen in dem seinerzeit aufgestellten Vertragsschema vom Konzessionswerber zu übernehmenden Verpflichtungen unterwirft, wurde auf 60 Jahre (Konzessionsdauer) abgeschlossen. Gegen die Erteilung der vorbehaltenen Genehmigung des Vertrages besteht somit kein Anstand1.
Wien, am 27. Juli 1918.
[Ah. E.Allerhöchste Entschließung fehlt.]