Nr. 33 Ministerrat (erweiterter Wirkungskreis), Wien, 28. Mai 1918
RS.Reinschrift; P. Ehrhart; VS.Vorsitz Seidler; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Seidler 28. 5.); Toggenburg, Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Czapp, Twardowski, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca.
KZ. 35 – MRZ. 1
Protokoll des zu Wien am 28. Mai 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ritter v. Seidlera .
I. Vertragsabschluss mit der Firma Stern & Hafferl bezüglich Ausnützung der Wasserkräfte der ärarischen Großarler Ache
[I.] ℹ️Der Ackerbauminister erbittet die Zustimmung des Ministerrates zum Abschluss eines Vertrages mit der Firma Stern & Hafferl bezüglich Ausnützung der Wasserkräfte der ärarischen Großarler Ache. Das Ärar gestattet der Firma Stern & Hafferl AG in Gmunden zum Betriebe einer hydroelektrischen Anlage, für welche ihr die wasserrechtliche Bewilligung seitens der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau rechtskräftig erteilt wurde, die Entnahme des erforderlichen Betriebswassers auf die Dauer von 60 Jahren, beginnend mit dem Tage des Vertragsabschlusses, wofür die Firma pro je 1 Pferdekraft roh des bei der behördlichen Kollaudierung erst noch festzustellenden, zur Ausnützung gelangenden Krafteffektes den üblichen Wasserzins von in den ersten 15 Jahren je 2 K, in den weiteren zehn Jahren je 3 K und für die restliche Vertragsdauer je 4 K an das Ärar und zwar vom Zeitpunkte der tatsächlichen Inbetriebsetzung der Anlage an, entrichtet. Außerdem wird der Firma die Inanspruchnahme ärarischen Grund und Bodens für die Errichtung eines Krafthauses samt Nebengebäuden und sonstigen Anlagen sowie für die Rohrleitung, der Wehranlage, usw. gegen Bezahlung eines Bodenzinses bzw. Anerkennungszinses von 3 h pro m2 bzw. 2 h pro m2 und Jahr gestattet. Da durch den Vertrag, der im Übrigen alle nach dem seinerzeit aufgestellten Vertragsschema vom Konzessionswerber zu übernehmenden Verpflichtungen enthält, die Interessen des Ärars vollauf gewahrt erscheinen, besteht gegen seinen Abschluss kein Bedenken. Das Finanzministerium hat seine Zustimmung erteilt.
Der Justizminister macht darauf aufmerksam, nach seiner Meinung könne dieser Vertrag nur unter der Voraussetzung abgeschlossen werden, dass dadurch dem landschaftlichen Bilde der Liechtensteinklamm kein Eintrag geschehe. Der Ackerbauminister sagt die Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes zu.
Mit dieser Maßgabe erteilt der Ministerrat dem Ackerbauminister die erbetene Zustimmung1.
Wien, am 28. Mai 1918. Seidler.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Reichenau, am 5. Oktober 1918. Karl.