Nr. 228 Ministerrat, Wien, 28. Mai 1918
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift der Tagesordnungspunkte I, VII, VIII, IX, X, XI, XIV, XVII und XIX; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kab. Kanzlei, Protokoll 1918.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Seidler (28. 5.); anw.anwesend Toggenburg, Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Czapp, Twardowski, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca.
- I. Ablehnende Behandlung der von den radikal-oppositionellen tschechischen Abgeordneten vorgebrachten Wünsche.
- II. Erwirkung der Ernennung des mit dem Titel und Charakter eines Statthaltereivizepräsidenten bekleideten Hofrates der Statthalterei in Zara Dr. Franz Grafen Thun-Hohenstein zum Statthaltereivizepräsidenten ad personam unter gleichzeitiger Verleihung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste I. Klasse.
- III. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für die Ministerialräte im Ministerium des Innern Dr. Emanuel Herrmann Edlen v. Otavský, Dr. Rudolf Ritter Rohm v. Hermannstädten und Dr. Stefan Freiherrn Wassilko v. Serecki.
- IV. Erwirkung des Sternes zum Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens für den Präsidenten der böhmischen Advokatenkammer in Prag Dr. Friedrich Kaufmann und des Offizierskreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor Dr. Bruno Kafka.
- V. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Kurator der evangelischen Gemeinde H. B. in Wien Guts- und Bergwerksbesitzer Friedrich Förster.
- VI. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für besonders verdiente Mitglieder der Zweigstelle Prag des Kriegsfürsorgeamtes.
- VII. Streik der Arbeiter in einzelnen Eisenbahnwerkstätten; Maßnahmen zur Verhinderung des Umsichgreifens dieser Bewegung.
- VIII. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Einführung einer Altersgrenze für die Richter im Reichsrate.
- IX. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Grundverkehrsgesetz) im Reichsrate.
- X. Vorlage der mit der Türkei abgeschlossenen Staatsverträge an den Reichsrat.
- XI. Errichtung einer Akademie der Technischen Wissenschaften.
- XII. Erwirkung des Titels und Charakters eines Sektionschefs für den Ministerialrat im Ministerium für öffentliche Arbeiten Ingenieur Karl Haberkalt.
- XIII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Ministerialrat im Ministerium für öffentliche Arbeiten Alfred Grafen Alberti de Poja.
- XIV. Anwendung militärischer Disziplinarmittel zur Unterdrückung der Bewegung unter der Bergarbeiterschaft.
- XV. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Stern für den Vizepräsidenten der Finanzlandesdirektion und Finanzlandesdirektor Dr. Viktor Schiller in Brünn.
- XVI. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für Funktionäre der Finanzverwaltung.
- XVII. Subventionierung der österreichischen Stickstoffwerke AG.
- XVIII. Erwirkung des Adelstandes für den Kommerzialrat Wilhelm Stiepel in Reichenberg.
- XIX. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung des Meliorationsfondspräliminares für das Verwaltungsjahr 1917/18 im Reichsrate.
- I. Ablehnende Behandlung der von den radikal-oppositionellen tschechischen Abgeordneten vorgebrachten Wünsche
- II. Erwirkung der Ernennung des mit dem Titel und Charakter eines Statthaltereivizepräsidenten bekleideten Hofrates der Statthalterei in Zara Dr. Franz Grafen Thun-Hohenstein zum Statthaltereivizepräsidenten ad personam unter gleichzeitiger Verleihung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste I. Klasse
- VII. Streik der Arbeiter in einzelnen Eisenbahnwerkstätten; Maßnahmen zur Verhinderung des Umsichgreifens dieser Bewegung
- VIII. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Einführung einer Altersgrenze für die Richter im Reichsrate
- IX. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Grundverkehrsgesetz) im Reichsrate
- X. Vorlage der mit der Türkei abgeschlossenen Staatsverträge an den Reichsrat
- XI. Errichtung einer Akademie der Technischen Wissenschaften
- XII. Erwirkung des Titels und Charakters eines Sektionschefs für den Ministerialrat im Ministerium für öffentliche Arbeiten Ingenieur Karl Haberkalt
- XIV. Anwendung militärischer Disziplinarmittel zur Unterdrückung der Bewegung unter der Bergarbeiterschaft
- XV. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Stern für den Vizepräsidenten der Finanzlandesdirektion und Finanzlandesdirektor Dr. Viktor Schiller in Brünn
- XVII. Subventionierung der österreichischen Stickstoffwerke AG
- XVIII. fehlt.
- XIX. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung des Meliorationsfondspräliminares für das Verwaltungsjahr 1917/18 im Reichsrate
KZ. 36 – MRZ. 35
Protokoll des zu Wien am 28. Mai 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ritter v. Seidler.
I. Ablehnende Behandlung der von den radikal-oppositionellen tschechischen Abgeordneten vorgebrachten Wünsche
I. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak).
Der Ministerpräsident teilt mit, er sei von tschechischer Seite aufmerksam gemacht worden, es sei unbedingt notwendig, innerhalb der tschechischen Abgeordneten einen gewissen Unterschied zwischen denjenigen zu machen, die sich auf einen direkten staatsfeindlichen Standpunkt stellen und jenen, die bestrebt sind, eine Annäherung des tschechischen Volkes an die Staatszwecke herbeizuführen.
Eine solche Differenzierung, die sich speziell auch in der ablehnenden Behandlung der von radikaloppositioneller Seite vorgebrachten Wünsche zu manifestieren hätte, würde den staatstreuen Elementen ihre Arbeit erleichtern. Der Ministerpräsident hält diese Auffassung, die ja auch im Ministerrate des Öfteren geäußert worden sei‚ für durchaus zutreffend und schlägt vor, dass die einzelnen Minister in dem angedeuteten Sinne vorgehen mögen.
Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlage zu1.
II. Erwirkung der Ernennung des mit dem Titel und Charakter eines Statthaltereivizepräsidenten bekleideten Hofrates der Statthalterei in Zara Dr. Franz Grafen Thun-Hohenstein zum Statthaltereivizepräsidenten ad personam unter gleichzeitiger Verleihung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste I. Klasse
[II.–VI. fehlt.]
VII. Streik der Arbeiter in einzelnen Eisenbahnwerkstätten; Maßnahmen zur Verhinderung des Umsichgreifens dieser Bewegung
VII. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak).
Der Eisenbahnminister teilt mit, dass in einzelnen Eisenbahnwerkstätten die Arbeiterschaft in Streik getreten2 sei und dass es notwendig erscheine, um ein Umsichgreifen dieser Bewegung zu verhindern, mit der Militarisierung vorzugehen.
Es sei aber nicht zu verkennen, dass die Lage der Arbeiterschaft tatsächlich eine schwierige sei und es der Regierung an Mitteln fehle, dort einzusetzen, wo eine Remedur wirklich notwendig wäre, nämlich auf dem Gebiete der Ernährung. ℹ️Unter diesen Umständen gewinne der Wunsch der Arbeiterschaft nach Abkürzung der Arbeitszeit eine gewisse Bedeutung, und wenn der sprechende Minister auch nicht befürworten wolle, sich auf irgendeine Maßnahme in der sehr heikeln Frage des Achtstundentages einzulassen, er docha eine wenigstens provisorische Verkürzung der Arbeitszeit‚ etwa um eine halbe Stunde, angemessen erachten würde3. Diese Maßnahme wäre jedoch jedenfalls auf die Kriegsdauer zu beschränken.
Der Minister für Landesverteidigung hebt hervor, dass derartige Maßnahmen zur Entspannung der Situation umso wünschenswerter wären, als ja die Militarisierung lediglich in beschränktem Umfange ins Leben treten könne. ℹ️Die militärischen Machtmittel seien im Hinterlande doch nur in einem geringen Maße vorhanden und überdies durch Truppenverschiebungen des Armeeoberkommandos, die trotz der eindringlichen Abmahnung des sprechenden Ministers erfolgt seien, wenn auch nicht in quantitativer so doch jedenfalls in qualitativer Richtung sehr herabgemindert worden4.
Der Ministerpräsident konstatiert, dass, wenn die Regierung sich in der letzten Zeit zu einem etwas energischeren Kurse entschlossen habe, dies eben nur im Vertrauen auf die bündige Zusicherung der Militärverwaltung über das Vorhandensein ausreichender militärischer Machtmittel geschehen sei. Sollte diese Voraussetzung nicht stichhaltig oder späterhin wenigstens nicht im nötigen Umfange gegeben sein, so bliebe natürlich der Regierung gar nichts anderes übrig, als alle auftretenden Bewegungen durch ein möglichstes Entgegenkommen abzudämpfen. Er glaube, dass das Kabinett verpflichtet sei, diese Gesichtspunkte zur Ah. Kenntnisnahme zu bringen und ein Machtwort Sr. Majestät in der Richtung zu erbitten, dass genügend militärische Machtmittel dem Hinterlande gesichert bleiben.
Nach einer längeren Erörterung, in deren Verlauf insbesondere auch der Minister des Innern und der Minister für soziale Fürsorge das Wort ergreifen, werden die Mitteilungen der sprechenden Minister zur Kenntnis genommen. ℹ️Der Vorschlag, den Arbeitern der Eisenbahnwerkstätten eine gewisse Erleichterung in der Arbeitszeit ohne Präjudiz für den Achtstundentag zu gewähren, wird mit der Maßgabe gebilligt, dass diese Begünstigung nicht grundsätzlich für die ganze Kriegszeit, sondern für die Periode der gekürzten Mehlkarte5 zuzugestehen wäre, wodurch einerseits voraussichtlich eine kürzere Befristung, anderseits ein strengerer Zusammenhang zwischen der Erleichterung in der Arbeitszeit und der Verschlechterung der Ernährungsverhältnisse hergestellt würde6.
ℹ️Weiters beschließt der Ministerrat, dass durch den Ministerpräsidenten Sr. Majestät die Situation hinsichtlich der militärischen Machtmittel im Hinterlande und die Konsequenzen einer nicht ausreichenden Aufrechterhaltung dieser Machtmittel au. dargelegt werden sollen7.
VIII. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Einführung einer Altersgrenze für die Richter im Reichsrate
VIII. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak).
Der Justizminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Ermächtigung behufs Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Einführung einer Altersgrenze für die Richter als Regierungsvorlage im Reichsrate. Bereits seit längerer Zeit sind Bemühungen im Zuge, um für die richterlichen Personen, welche vermöge Unabsetzbarkeit nicht im administrativen Wege pensioniert werden können und daher zum Teil über die Grenze der physischen und geistigen Eignung für ihr Amt hinaus im Staatsdienste verbleiben, eine Altersgrenze einzuführen. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt diese Grenze im Allgemeinen mit dem 65. Lebensjahre fest, während sie für die Senatspräsidenten zur Vermeidung eines allzu häufigen, dem Dienste abträglichen Wechsels auf das 67. Lebensjahr abgestellt werden soll. Von der Gesetzwerdung der Vorlage ist eine entsprechende Regeneration des richterlichen Beamtenmateriales sowie auch eine Verbesserung der Vorrückungsverhältnisse zu erhoffen8.
IX. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Grundverkehrsgesetz) im Reichsrate
IX. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak).
Der Justizminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Ermächtigung behufs Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Grundverkehrsgesetz) als Regierungsvorlage im Reichsrate. Mit der kaiserlichen Verordnung vom 9. August 1915 über die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke9 wurde – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – die Übertragung des Eigentums an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie, um einer Umgehung des Gesetzes vorzubeugen, auch die lang dauernde Verpachtung an die Zustimmung einer besonderen Grundverkehrskommission geknüpft. Die Bestimmungen der kaiserlichen Verordnung wurden später durch die Ministerialverordnungen vom 18. April 1916 und vom 30. Dezember 1917 abgeändert und ergänzt10.
Anträge der Abgeordneten Freiherrn v. Pantz11 und Genossen sowie Bauchinger12 und Genossen verlangten einen weiteren Ausbau der Vorschriften über den Grundverkehr. Diesen Bestrebungen zustimmend, hat der landwirtschaftliche Ausschuss des Abgeordnetenhauses in seiner Sitzung vom 24. Jänner 1918 den Wunsch nach Ersetzung der kaiserlichen Verordnung durch ein entsprechend ausgestaltetes Grundverkehrsgesetz ausgesprochen und die Regierung zur Vorlage eines die gestellten Anträge tunlichst berücksichtigenden Gesetzentwurfes aufgefordert. Dieser Aufforderung wurde durch den vorliegenden Entwurf entsprochen, der an den bewährten Grundsätzen der kaiserlichen Verordnung festhält, aber auch den von verschiedenen Seiten gemachten Vorschlägen und Anregungen, soweit ihnen zugestimmt werden kann, Rechnung trägt13.
X. Vorlage der mit der Türkei abgeschlossenen Staatsverträge an den Reichsrat
X. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak).
Der Justizminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates‚ die mit der Türkei abgeschlossenen Verträge, und zwar einen Konsularvertrag, einen Vertrag über Rechtsschutz und Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten, einen Niederlassungsvertrag, einen Auslieferungsvertrag und einen Vertrag über die gegenseitige Überstellung von Wehrflüchtigen und Fahnenflüchtigen der Land- und Seestreitkräfte im Reichsrate vorzulegen, wobei die drei erstgenannten Verträge einer Zustimmung des Reichsrates bedürfen, während die beiden letztgenannten ihm lediglich zur Kenntnis gebracht werden. Der Text der betreffenden Vorlagen an den Reichsrat erscheint anverwahrtb,14.
XI. Errichtung einer Akademie der Technischen Wissenschaften
XI. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak).
Der Minister für öffentliche Arbeiten kommt auf das bereits in der Sitzung des Ministerrates vom 31. Dezember 1917 erörterte Projekt der Schaffung einer Akademie der technischen Wissenschaften zurück15. Er erläutert neuerlich die Bedeutung dieses Projektes und berichtet, dass die Verhandlungen mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht eine Einigung bis auf zwei Punkte herbeigeführt haben. Die offenen Punkte bilden einerseits der Titel der zu schaffenden Einrichtung, anderseits die Frage der ressortmäßigen Zuweisung. Die Technikerschaft wünsche, dass in dem Titel die Gleichstellung mit der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zum Ausdrucke komme und dass die neue Anstalt zum Ministerium für öffentliche Arbeiten ressortieren möge. Das Ministerium für Kultus und Unterricht trete aber dafür ein, dass eine andere Bezeichnung gewählt werde, um der bisherigen Stellung der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften keinen Abbruch zu tun und dass das neue Institut dem Ministerium für Kultus und Unterricht unterstellt werde.
Der Minister für Kultus und Unterricht legt in einer ausführlichen Rede dar, dass er die neue Institution herzlichst begrüße und gerne zu fördern bereit sei. Was die Titelfrage anbelangt, so sei zu berücksichtigen, dass ja die technischen Wissenschaften nach ihrer theoretischen Seite hin bereits im Schoße der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften gepflegt werden und dass dem neuen Institute vor allem die praktische Anwendung dieser Disziplinen zufallen würde, was eben in der Bezeichnung zum Ausdruck kommen müsse. Das Ministerium für Kultus und Unterricht könne aber auch nicht auf die ressortmäßige Kompetenz hinsichtlich des neuen Institutes verzichten, weil die Unterrichtsverwaltung eben das gesamte Gebiet des wissenschaftlichen Bildungswesens zusammenfassend behandeln solle. Es bestünde aber die Gefahr, dass die Abzweigung dieses Institutes zu einem anderen Ressort weiterhin die Auslösung der technischen Hochschulen aus dem Gefüge des Ministeriums für Kultus und Unterricht und schließlich die Überweisung verschiedener anderer Studienzweige den ihnen sachlich nahestehenden Ressorts nach sich ziehen könnte, was aber zu einer völligen Katastrophe der einheitlichen Unterrichtsverwaltung führen müsste. Der Minister des Innern tritt warm für den Standpunkt des Ministers für Kultus und Unterricht ein und möchte es als eine überaus gefährliche und schädliche Maßnahme bezeichnen, wenn in die Einheitlichkeit der Unterrichtsverwaltung eine Bresche gelegt würde.
Der Minister für öffentliche Arbeiten erklärt, er wäre eventuell bereit dafür einzutreten, dass das neue Institut den Titel „Kaiser Karl Akademie für technische Forschung“ erhalten solle.
Der Ministerpräsident glaubt, dass, wenn das neue Institut vorwiegend eine Pflegestätte für die Erkenntnislehre der technischen Wissenschaften würde, allerdings unbedingt die Kompetenz des Ministeriums für Kultus und Unterricht erheischt wäre, dass aber unter dieser Voraussetzung das Institut gar nicht selbstständig zu konstruieren, sondern gewissermaßen in die kaiserliche Akademie der Wissenschaften einzugliedern wäre. Seine wahre Bedeutung würde dieses Institut aber in der Pflege der praktischen Seite der technischen Wissenschaften finden und bei Vorkehrung dieses entscheidenden Momentes würde sich allerdings die selbstständige Konstruktion und die Angliederung an das Ministerium für öffentliche Arbeiten rechtfertigen lassen. Diese Betonung des praktischen Momentes müsste aber wohl auch im Titel zum Ausdruck kommen und er glaube, dass sich die Proponenten der neuen Einrichtung mit dieser Tatsache abfinden müssten. Argumenten der äußerlichen Gleichstellung mit der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften wäre der sprechende Minister nicht zugänglich, er glaube, die Bedeutung des Institutes werde von seiner Arbeit und nicht von der sklavischen Nachahmung der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften abhängen; ein allzu eindringliches Betonen derartiger Kanapeefragen wäre geeignet an dem Ernste des Projektes zweifeln zu lassen. Er befürworte daher den vom Minister für öffentliche Arbeiten vorgeschlagenen Ausweg.
Nachdem in einer längeren Debatte, an der sich insbesondere der Justizminister beteiligt, die administrative und legistische Form der Errichtung des Institutes beleuchtet worden ist und der Minister für Kultus und Unterricht das Ersuchen stellt, bei weiterer Behandlung der Frage im Einvernehmen mit ihm und durch seine Vermittlung auch in Fühlung mit der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu bleiben, spricht sich der Ministerrat dafür aus, dass das neue Institut zu schaffen wäre, die vom Minister für öffentliche Arbeiten vorgeschlagene Bezeichnung zu erhalten hätte und dass endlich dem Minister für Kultus und Unterricht die entsprechende Ingerenz auf die ganze Angelegenheit zu wahren sein werde16.
XII. Erwirkung des Titels und Charakters eines Sektionschefs für den Ministerialrat im Ministerium für öffentliche Arbeiten Ingenieur Karl Haberkalt
[XII.–XIII. fehlt.]
XIV. Anwendung militärischer Disziplinarmittel zur Unterdrückung der Bewegung unter der Bergarbeiterschaft
XIV. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak).
Der Minister für öffentliche Arbeiten teilt mit, dass die Bewegung unter der Bergarbeiterschaft es notwendig mache, mit voller Strenge die militärischen Disziplinarmittel zur Anwendung zu bringen und dass er sich daher dem Kriegsminister gegenüber als mit einer solchen Vorgangsweise einverstanden zu erklären veranlasst sehe. Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zustimmend zur Kenntnis17.
XV. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Stern für den Vizepräsidenten der Finanzlandesdirektion und Finanzlandesdirektor Dr. Viktor Schiller in Brünn
[XV.–XVI. fehlt.]
XVII. Subventionierung der österreichischen Stickstoffwerke AG
XVII. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak).
Der Finanzminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Subventionierung der österreichischen Stickstoffwerke AG. Die Subventionierung soll im Wege der Übernahme von Stammaktien im Betrage von 2,5 Millionen Kronen auf den Staatsschatz erfolgen18.
XIX. Erwirkung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung des Meliorationsfondspräliminares für das Verwaltungsjahr 1917/18 im Reichsrate
XIX. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak).
Der Ackerbauminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Ermächtigung, das Meliorationsfondspräliminare19 für das Verwaltungsjahr 1917/18 im Reichsrate einbringen zu dürfen. Die Zustimmung des Finanzministers liegt vor20.
Wien, am 28. Mai 1918. Seidler.
[Ah. E.Allerhöchste Entschließung fehlt.]