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Nr. 220 Ministerrat, Wien, 19. April 1918 – Protokoll II

RS. fehlt; Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak); Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1918.

P. Ehrhart; VS. Toggenburg; anw. Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Žolger, Czapp, Twardowski, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca; abw. Seidler.

KZ. 23 – MRZ. 27

Protokoll [II] des zu Wien am 19. April 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministers des Innern Grafen Toggenburg.

I. Erwirkung des Adelstandes für den Ministerialrat der IV. Rangsklasse und Vorstand der Direktion der Staatsschulden Dr. Johann Munk

I. ℹ️ Der Minister des Innern kommt auf den in der Sitzung des Ministerrates vom 9. März d. J. gefassten Beschluss wegen Erwirkung des Ritterstandes für den Ministerialrat der IV. Rangsklasse und Vorstand der Direktion der Staatsschulden Dr. Johann Munk zurück1. Er habe Gelegenheit gehabt, anlässlich der Vorschreibung des betreffenden Aktes für das Ministerium des Innern die Angelegenheit genauer zu prüfen und müsse nun betonen, dass der betreffende Vorschlag des Finanzministers der ständigen Praxis in Adelssachen nicht entspreche2. Dr. Munk sei als Ministerialrat nur ad personam und überdies erst seit kurzer Zeit in die IV. Rangsklasse der Staatsbeamten eingereiht, während der Ritterstand normalmäßig nur für ältere wirkliche Sektionschefs erwirkt zu werden pflege. Unter diesen Umständen richte er an den Finanzminister die Bitte, seinen Vorschlag im Sinne der Erwirkung des einfachen Adelstandes zu modifizieren, womit sich der Finanzminister einverstanden erklärt. Der Ministerrat beschließt sohin, den vorerwähnten Beschluss im angedeuteten Sinne abzuändern3.

II. Erwirkung der Würde eines geheimen Rates für den Zweiten Präsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Johann Berka

II. ℹ️ Der Justizminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrats zur Erwirkung der Würde eines geheimen Rates für den Zweiten Präsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Johann Berka. Der Genannte blickt auf eine Dienstzeit von 46½ Jahren zurück und wurde, nachdem er durch fast acht Jahre als Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes sehr verdienstlich gewirkt hatte, im März 1917 zu dessen Zweiten Präsidenten ernannt4.

III. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für mehrere Hof- und Gerichtsadvokaten in Wien

III. ℹ️ Der Justizminister erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrats zur Erwirkung Ah. Auszeichnungen für eine Reihe von Hof- und Gerichtsadvokaten, die sich in der niederösterreichischen Standesorganisation der Advokaten besonders verdient gemacht haben. Die Einzelheiten der bezüglichen Vorschläge sind in der anverwahrten Tabellea ersichtlich gemacht5.

IV. Verhandlungen mit Ungarn wegen der Erhebung von Kriegsschäden und Gewährung von Vergütungen hiefür

IV. ℹ️ Der Minister für Landesverteidigung erinnert daran, dass der Ministerrat in seiner Sitzung vom 9. März 1918 beschlossen habe, dass die Frage der Erhebung von Kriegsschäden und Gewährung von Vergütungen hiefür an der Hand eines Gesetzentwurfes zum Gegenstand von Verhandlungen mit Ungarn zu machen wäre6.

Er habe daher einen dementsprechenden Entwurf ausgearbeitet, der sowohl die Frage der Erhebung der Kriegsschäden als die der Gewährung von Vorentschädigungen zu regeln suche. Der sprechende Minister erörtert sohin an der Hand des anverwahrten Entwurfesb die Einzelheiten des letzteren. Nach einer längeren Erörterung, an der sich insbesondere der Minister des Innern, der Justizminister, der Minister für öffentliche Arbeiten und der Finanzminister beteiligen, spricht sich der Ministerrat dahin aus, dass der vorliegende Entwurf geeignet sei, als Grundlage für die Verhandlungen mit Ungarn verwendet zu werden. Dabei werde hinsichtlich der Einzelheiten auch späterhin die Möglichkeit einer Stellungnahme offenbleiben. Die Frage, in welcher Weise eventuell die Sache in Angriff zu nehmen wäre, wenn die Ungarn auf den hierortigen Vorschlag nicht eingingen, werde durch die heutige Beschlussfassung in keiner Weise präjudiziert7.

Der Minister für Landesverteidigung erhält sohin die Zustimmung des Ministerrates, die Verhandlungen mit Ungarn auf Grund des vorliegenden Entwurfes einzuleiten8.

V. Beantwortung von Interpellationen, betreffend die Verrätereien tschechischer Truppenteile

V. ℹ️ Der Minister für Landesverteidigung teilt mit, es seien von deutscher Seite eine Interpellation über den Verrat von Carzano sowie ℹ️von deutscher und tschechischer Seite Interpellationen, betreffend die Verrätereien tschechischer Truppenteile eingebracht worden9. Der sprechende Minister bringt eine Reihe von für die Beantwortung dieser Interpellationen maßgebenden Tatsachen zur Sprache und teilt sohin seine Absicht mit, die Beantwortung lediglich durch rückhaltlose Angabe der vollkommen erhärteten Fakten und ohne Hinzufügung irgendeines Kommentars zu geben.

Der Ministerrat stimmt dieser Absicht zu10.

VI. Umwandlung der im Wege einer kaiserlichen Verordnung in Kraft gesetzten Landsturmnovelle aus dem Jahre 1915 in ein definitives Gesetz

VI. ℹ️ Der Minister für Landesverteidigung teilt mit, dass im Wehrausschusse die Frage der Umwandlung der im Wege einer kaiserlichen Verordnung in Kraft gesetzten Landsturmnovelle aus dem Jahre 1915 in ein definitives Gesetz anhängig sei11.

Die Regierung trete für die unveränderte Übernahme des Textes ein, doch gebe es erhebliche Strömungen in anderer Richtung. ℹ️Von sozialdemokratischer Seite wünsche man einen sukzessiven Abbau des neuen Regimes zur früher bestandenen Landsturmpflicht12, ferner liege ein Antrag des Abgeordneten Baron Hock vor, der die Abschaffung der so genannten Perennierung und die Gleichstellung der Wehrfähigkeit mit der Waffenfähigkeit bezwecke13. Sollte der Regierungsstandpunkt nicht vollkommen durchdringen, so liege der Gedanke an einen Mittelweg nahe, etwa in der Richtung der Anlehnung an die deutsche Landsturmpflicht bis zum 45. Jahre mit gleichzeitiger Perennierung. Dadurch würde sich für den gegenwärtigen Krieg kein wesentlich anderer Zustand ergeben, als er ohnedies durch die bereits in Aussicht genommene sukzessive Beurlaubung der ältesten Jahrgänge erwachse. Dabei könnte auf diese Weise vielleicht ein Dauergesetz geschaffen werden, und zwar mit gewissen Verbesserungen gegenüber dem gegenwärtigen Stande, insbesondere Statuierung einer Meldepflicht und der Möglichkeit der Heranziehung von Reservejahrgängen für die Friedensstände. ℹ️Seitens der kompetenten militärischen Faktoren seien die bezüglichen Vorschläge des sprechenden Ministers zwar nicht akzeptiert worden, Se. Majestät habe jedoch die grundsätzliche Ah. Genehmigung erteilt14, im Bedarfsfalle auf dieses Projekt zurückzukommen. Der sprechende Minister gedenke also zunächst für den unveränderten Inhalt der kaiserlichen Verordnung einzutreten, und falls er auf diese Weise keinen Erfolg erzielen könnte, den vorerwähnten Mittelweg zu beschreiten. Jedenfalls sei es notwendig, darüber mit Ungarn in Verhandlungen zu treten15.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilungen des Ministers für Landesverteidigung zustimmend zur Kenntnis16.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Reichenau, am 5. Oktober 1918. [Karl.]