Nr. I Konferenz, Laxenburg, 9. Jänner 1918
RS.Reinschrift; Quelle: Hhsta., Kab. Kanzlei, Geheimakten, Karton 24–1, Vertrauliche Akten politischer Natur. a
P. Ehrhardt; VS.Vorsitz Kaiser; anw.anwesend Wekerle, Seidler, Burián, Stöger-Steiner, Szurmay, Czapp, Arz.
Protokoll über die unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät in Angelegenheit des Projektes zur Teilung der gemeinsamen Armee in eine österreichische und ungarische Armee als selbstständige Verwaltungskörper am 9. Jänner 1918 in Laxenburg abgehaltene Konferenz.
ℹ️ Se. Majestät geruhen die Konferenz mit dem Bemerken zu eröffnen, dass der Gegenstand den Teilnehmern bekannt sei1.
Die Hauptsache sei, dass in dieser für beide Staaten der Monarchie so wichtigen Angelegenheit zwischen den beiden Brüdern volle Klarheit über die wechselseitigen Standpunkte und Auffassungen herrsche. Würde man auf solcher Grundlage in dieser Angelegenheit zu einem Einvernehmen gelangen, so könnte dies auch den Ausgangspunkt für die Lösung anderer zwischen den beiden Staaten schwebender Fragen bilden2. Se. Majestät selbst erblicke in den zur Diskussion stehenden Projekten keine besondere Gefahr. Es seien aber dagegen in Österreich, wie auch im Schoße der Armee, Bedenken geltend gemacht worden und namentlich die von Sr. Majestät angehörten Armeekommandanten hätten die Bitte vorgebracht, es möge im gegenwärtigen Zeitpunkte von einer Präzisierung und Konkretisierung der Projekte seitens des ungarischen Ministerpräsidenten abgesehen werden. ℹ️Spezielle Bedenken seien hinsichtlich der Einführung der kroatischen Sprache für das XIII. Korps und der Rückwirkung einer solchen Maßnahme auf die südslawische Frage geltend gemacht worden. Se. Majestät wünschen sohin die Meinung der Anwesenden zu hören und gewärtigen deren freimütige Vorbringung. Zunächst fordern Se. Majestät den ungarischen Ministerpräsidenten auf, die Gründe der von ihm befürworteten Reform darzulegen.
ℹ️Der ungarische Ministerpräsident erklärt, dass es sich hier um höhere politische Motive handle. In erster Linie schwebe ihm nämlich vor, auf diese Weise die Differenzen bezüglich der Heereslieferungen aus der Welt zu schaffen; auch die Schwierigkeiten hinsichtlich der Quotenbestimmungen würden praktisch verschwinden, denn das noch überbleibende gemeinsame Erfordernis würde innerhalb der gemeinsamen Zolleinnahmen seine Bedeckung finden können3. Die Rücksichten auf die innere Politik und Parteikonstellation in Ungarn4 seien nur sekundärer Natur. Immerhin hätte die Reform die Bedeutung, dass die äußerste Linke in Ungarn5 verschwinden würde. Diese Richtung habe zwei Hauptprogrammpunkte: die wirtschaftliche Trennung und die militärische Trennung. Ersterer Punkt sei durch die weltwirtschaftliche Entwicklung beseitigt worden, die Heeresfrage aber würde auf diese Weise gelöst und der Parteistandpunkt jener Gruppen gegenstandslos werden. Ein drittes Motiv sei endlich, dass es überaus wichtig wäre, die Heeresfrage zwischen Ungarn und Österreich zu bereinigen, ehe man eventuell künftighin zu einer Regelung der Heeresfrage zwischen den beiden Staaten der Monarchie und Polen schreitet. Als das Wesen der Reform erscheinen ihm, dass an Stelle einer gewissen, bisher aufrecht erhaltenen Gemeinsamkeit für die Zukunft eine bessere Einheit treten würde.
ℹ️Der Chef des Generalstabes erinnert daran, es habe sich im Kriege die Notwendigkeit ergeben, die einzelnen Truppenteile national zu durchsetzen, so dass heute national einheitliche Regimenter kaum bestehen. Die Truppen an der Ostfront, die nicht unter Feuer stehen, seien der Agitation des Auslandes ausgesetzt und überhaupt mache sich ein starkes Bestreben seitens der Entente geltend, in unsere Armee politische Tendenzen hineinzutragen6. Würden die in Verhandlung stehenden Projekte irgendwie nach außen konkret hervortreten, so bestehe die Gefahr einer politischen Diskussion im Schützengraben. Die Disziplin in der Armee sei zwar heute durchaus befriedigend, man sollte aber keine Exzesse machen. Ohne unsere Verhältnisse mit den russischen vergleichen zu wollen, möchte der Chef des Generalstabes doch darauf aufmerksam machen, dass der Auflösungsprozess in Russland, der dieses Reich in den Zustand der Ohnmacht gebracht habe, von der Lockerung des Gefüges der Armee ausgegangen sei. Vom militärischen Standpunkte müsse daher der gegenwärtige Zeitpunkt als durchaus ungeeignet bezeichnet werden, während nach dem Kriege über derartige Fragen gesprochen werden könnte. Der Kriegsminister pflichtet dieser Auffassung bei. Es handle sich nur darum, eine entsprechende Formel zu finden, die es der ungarischen Regierung ermögliche, die weitere Verfolgung des Projektes vorläufig zurückzustellen.
Der [österreichische] Minister für Landesverteidigung erörtert die Rückwirkung der Maßnahme auf die Armee und auf die politischen Verhältnisse in Österreich. Die Schaffung einer selbstständigen österreichischen Armee und die Notwendigkeit in dieser die entsprechende Einheitlichkeit aufrecht zu erhalten, würde die verantwortlichen Faktoren vor unlösbare Probleme stellen. In politischer Hinsicht befürchtet er die unangenehmsten Folgen. Die Angelegenheit könnte nur im gesetzlichen Wege geregelt werden, eine solche Regelung würde aber in Österreich auf unüberwindbare Schwierigkeiten stoßen.
ℹ️Der österreichische Ministerpräsident führt aus, die gemeinsame Verteidigung bilde das Fundament der pragmatischen Sanktion speziell auch nach dem Wortlaute des ungarischen Textes, sie sei gewiss die pragmatischeste aller pragmatischen Angelegenheiten7. Auch im Jahre 1867 wurde diese Gemeinsamkeit sowohl im österreichischen als auch im ungarischen Gesetze8 aufrechterhalten und zwar nicht bloß das Prinzip der gemeinsamen Verteidigung, sondern auch seine Verwirklichung im Wege der gemeinsamen Armee. Der sprechende Minister erinnert daran, dass Deák9 im Jahre 1867, als von der ungarischen Armee die Rede war, gemeint habe, es gebe keine ungarische Armee, es gebe nur ungarische Regimenter. In der Folge sei wohl einiges geschehen, was scheinbar eine Lockerung des Gefüges mit sich gebracht habe, in Wahrheit sei aber an der Gemeinsamkeit und Einheitlichkeit der Armee festgehalten worden, wie dies unter anderem auch im Ah. Handschreiben vom Jahre 1889 über die Einführung der Bezeichnung „kaiserlich und königlich“ ausdrücklich betont wurde10. Jedem Österreicher sei die gemeinsame Armee ans Herz gewachsen, er erblicke in ihr das höchste Symbol und das stärkste Instrument für die Großmachtstellung der Monarchie. Es würde daher dem Empfinden des Österreichers am besten entsprechen, jede Anregung der Lockerung der Gemeinsamkeit der Armee einfach a limine abzuweisen. Der sprechende Minister wolle sich aber nicht auf einen so schroffen Standpunkt stellen, er möchte unbedingt objektiv sein und daher, ebenso wie er voraussetze, dass, falls Österreich eine Abänderung der Ausgleichsgesetze für notwendig halten würde, Ungarn bereit wäre, sich an den Beratungstisch zu setzen, auch im gegenwärtigen Falle ein analoges Vorgehen befürworten. Nachdrücklichst müsse er aber davor warnen, dass in dieser Angelegenheit in irgendeinem Stadium von Ungarn selbstständig und einseitig vorgegangen werde. Dies wäre übrigens auch vom ungarischen Standpunkte irrationell, weil dadurch in Österreich ein unüberwindlicher Widerstand ausgelöst würde und zwar auch bei solchen Elementen, die an und für sich zu einem Kompromiss geneigt wären. Ein solcher Widerstand wäre übrigens gerechtfertigt. Denn während die Frage der Kommandogewalt in die Sphäre der Kronrechte falle, sei die Schaffung zweier Heere eine legislative Angelegenheit. Man müsste unbedingt das österreichische Ausgleichsgesetz ändern und — ohne dass der sprechende Minister sich dabei erlauben wollte, eine interne Frage des ungarischen Staatsrechts zu beurteilen, — ℹ️nach seiner Meinung doch wohl auch das ungarische Gesetz. Der einzige Weg bestehe daher in der Einleitung von Verhandlungen zwischen Österreich und Ungarn unter Anteilnahme und eventueller Führung des Kriegsministers. Diese Verhandlungen wären aber erst nach Friedensschluss zu führen und man müsste schon während der Verhandlungen mit den beiden Parlamenten entsprechend Fühlung nehmen, um die Aufnahme der einheitlich vorzubereitenden Vorlage sicherzustellen, die dann an Se. Majestät als den zuletzt entscheidenden höchsten Faktor der Monarchie zu gelangen hätten.
ℹ️Der ungarische Honvédminister konstatiert, es bestehe Übereinstimmung darüber, dass die Durchführung der in Rede stehenden Projekte jedenfalls erst nach Friedensschluss erfolgen wird. Vorbereitet müsse aber diese Durchführung schon jetzt werden, denn in der Übergangszeit würden eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen auf dem Gebiete des Heereswesens notwendig sein, so insbesondere die Vorsorge für den Friedenspräsenzstand der nächsten Jahre. ℹ️Bei den bezüglichen Verhandlungen würden die Parlamente sich natürlich auch mit der Frage der Heeresteilung befassen und für diesen Fall müssen die Regierungen eben gerüstet sein. Hiezu seien aber sehr umfassende Vorarbeiten nötig, die man unbedingt schon jetzt in Angriff nehmen müsste.
Der gemeinsame Finanzminister erkennt die Vorteile des ungarischen Projektes unbedingt an. Was die Bedenken anbelangt, so möchte er konstatieren, dass auch heute schon die gemeinsame Armee die doppelte Wurzel zeige. Nach den in Erwägung stehenden Projekten, die der sprechende Minister allerdings nicht genau kenne, würde wohl diese Gabelung etwas höher ansetzen als bisher, aber die einheitliche Disposition im Kriege und die Möglichkeit einheitlicher Verfügungen wichtiger Natur im Frieden bliebe gewahrt. Es würde also die Einheitlichkeit nicht nur im Wesen erhalten sein, sondern auch bis zu einem gewissen Grade in die Erscheinung treten. Ernster erscheine dem sprechenden Minister die Frage der Rückwirkung auf die künftige Gestaltung der militärischen Beziehungen zu Polen und es wäre daher zweckmäßig, schon vorher das Verhältnis der Wehrkraft zwischen Österreich und Ungarn klarzustellen. Auch er halte es aber für schwierig, schon während des Krieges an die Durchführung zu schreiten. Er möchte daher resümieren, dass er in der geplanten Reform grundsätzlich keine Gefahr für die Wehrfähigkeit der Monarchie erblicke, dass durch Verhandlungen eine entsprechende Vorstufe für die schließliche Entscheidung Sr. Majestät geschaffen werden könnte, dass aber die Durchführung oder auch eine weitgehende Vorbereitung der Maßnahmen während des Krieges bedenklich wäre.
ℹ️Der ungarische Ministerpräsident konstatiert, dass nach dem ungarischen Texte die pragmatische Sanktion nicht von der Gemeinsamkeit sondern von der Gegenseitigkeit der Verteidigung und die 67er Gesetzgebung nicht von einem gemeinsamen, sondern von einem ganzen Heere spreche. Er wolle aber aus dieser Feststellung keineswegs Argumente gegen die Gemeinsamkeit ableiten, sein Bestreben sei vielmehr, das Wesentliche der Gemeinsamkeit zu stärken, und unter diesem Gesichtspunkte fasse er auch die Unifizierung von Heer und Landwehr beziehungsweise Honvéd ins Auge. Was den modus procedendi anbelangt, so sei der ungarische Standpunkt bekanntlich der, dass die 67er Gesetzgebung auf einem Abkommen zwischen Krone und Nation beruhe. Er wolle aber gewiss praktisch nicht die Konsequenzen dieses Standpunktes ziehen und denke nicht daran, Österreich in diesem Zusammenhange auszuschließen. Auch er halte die Durchführung der geplanten Reform im gegenwärtigen Zeitpunkte nicht für möglich, sehe aber nicht ein, warum man jetzt nicht sollte verhandeln können. Auch in Hinkunft werde man ja übereinstimmende Wehrgesetze schaffen, an deren Vorbereitung man ja ebenfalls in naher Zeit werde schreiten müssen.
Der österreichische Ministerpräsident will auf die kritische Betrachtung der grundlegenden Texte in der österreichischen und ungarischen Gesetzgebung und auf die alten Kontroversen hierüber nicht näher eingehen, zumal ja auch der ungarische Ministerpräsident daraus keine praktischen Konsequenzen ableite. Er nehme mit herzlichem Dank zur Kenntnis, dass Österreich auch nach den ungarischen Intentionen nicht präkludiert werden solle. Was aber die Einleitung von Verhandlungen im gegenwärtigen Zeitpunkte anbelangt, so würde sie in der österreichischen Öffentlichkeit große Aufregung hervorrufen.
ℹ️Se. Majestät geruhen zu betonen, dass die Verhandlungen jedenfalls streng geheim geführt werden müssten.
ℹ️Der österreichische Ministerpräsident meint, dass die Angelegenheit in der Öffentlichkeit schon zu viel besprochen sei, als dass nicht wenigstens die Tatsache der Führung von Verhandlungen bekanntb werden würde, und konstatiert auf eine Zwischenbemerkung des ungarischen Ministerpräsidenten, wonach die österreichische Presse sich gerade in den letzten Tagen auffallend viel mit der Angelegenheit beschäftige11, dies sei ohne jedes Zutun und geradezu gegen das von der österreichischen Regierung ausgegebene mot d’ordre geschehen.
Se. Majestät geruhen hervorzuheben, dass alle großen Fragen in der Welt schließlich durch ein [sic] Kompromiss gelöst werden müssen und dass es sich daher auch hier darum handle, einen Weg zu finden, der den verschiedenen in Betracht kommenden Standpunkten möglichst gleichmäßig gerecht werde. Nun sei seitens der berufenen Faktoren der Armee Sr. Majestät die Bitte unterbreitet worden, dass während des Krieges von den konstitutionellen Faktoren keine konkrete Auslassung über den Gegenstand erfolgen möge, ein Wunsch, den Se. Majestät nicht übergehen könne. Se. Majestät würden nun einen gangbaren Weg darin erblicken, dass die offizielle Berufung auf das bezügliche Programm nur in einer ganz allgemeinen, auf die Leistungen der ungarischen Nation Bezug nehmenden Form zu erfolgen hätte, in welcher Richtung Se. Majestät den Entwurf eines einschlägigen Textes zu verlesen geruhen. Sollte dies nicht genügen, so könnte der ungarische Ministerpräsident sich in vertraulichen Besprechungen mit den Repräsentanten der ungarischen Parteien etwas näher äußern, jedoch nur in dem Sinne, dass nach der mit dem Kriegsminister gepflogenen Fühlung sich das den gegenwärtigen Vorschlägen entsprechende Bild der künftigen eventuellen Reform ergeben würde.
ℹ️Der ungarische Ministerpräsident könnte nicht die Verantwortung übernehmen, dass der Inhalt solcher Besprechungen nicht in die Öffentlichkeit dringen würde, zumal ja die bezüglichen Projekte in den politischen Kreisen Ungarns schon zu bekannt seien. Er möchte sich jedoch jedenfalls die Sache noch überlegen und demgemäß sich seine Stellung zu dem von Sr. Majestät gekennzeichneten Kompromissvorschlage vorbehalten.
Se. Majestät geruhen, dies zur Ah. Kenntnis zu nehmen. Allerhöchstdieselben wünschen ferner, dass die Konferenz sich auch noch mit der Frage der Kroatisierung des XIII. Korps und der Rückwirkung dieser Maßnahme auf die südslawische Frage befasse.
ℹ️Der ungarische Ministerpräsident meint, es gebe keine südslawische Frage, wenn man sie nicht selbst aufwirft. Nach dem Stande des ungarischen Staatsrechtes könnte er jedenfalls das objektive Vorhandensein dieser Frage nicht zugestehen.
ℹ️Der österreichische Ministerpräsident vermöchte die ungarische Regierung nur zu beglückwünschen, wenn sie in der Lage sei, sich auf einen so einfachen Standpunkt zu stellen. Er müsse leider sagen, er kenne eine südslawische Frage und vermöge nicht zu leugnen, dass die Kroatisierung des XIII. Korps für die Entwicklung dieser Frage in Österreich mancherlei Gefahren bringe12.
ℹ️Der ungarische Ministerpräsident meint, es sei notwendig, wie er es schon öfter angeregt habe, die so genannte südslawische Frage einmal gründlich durchzusprechen, ein Programm für ihre Behandlung gemeinsam festzustellen und dieses Programm dann gleichmäßig und einheitlich durchzuführen. Auf diese Weise werde man die Frage ihrer politischen Bedeutung und Bedenklichkeit entkleiden.
ℹ️Der gemeinsame Finanzminister betrachtet die südslawische Frage heute mehr als ein Problem der politischen Ideologie. Es gebe kein einheitliches Südslawentum und man müsse daher die verschiedenen südslawischen Stämme richtig einreihen, ehe bei ihnen unter der Einwirkung politischer Agitationen ein gemeinsames südslawisches Bewusstsein ganz durchgedrungen ist. Die Monarchie besitze glücklicherweise die Voraussetzungen, um eine Lösung der Frage zu ihrem Nachteile zu verhindern. ℹ️Die Kroatisierung des XIII. Korps halte er für einen günstigen Schritt im Sinne einer korrekten Behandlung des südslawischen Problems. Die kroatische Landwehr habe ja ohnedies die kroatische Kommandosprache13 und eine Ausbreitung der kroatischen Sprache in der Armee würde die südslawische Entwicklung in gesündere Bahnen lenken. Der österreichische Ministerpräsident erblickt in einer solchen Maßnahme ein bedenkliches Präjudiz für die österreichischen Slowenen. Der gemeinsame Finanzminister könnte sich eher Schwierigkeiten gegenüber den Böhmen als gegenüber den Slowenen denken.
ℹ️Der österreichische Ministerpräsident ersucht sich gegenwärtig zu halten, dass die Einführung der kroatischen Kommandosprache für den kroatischen Heeresteil jedenfalls bei den österreichischen Slowenen den Wunsch nach ähnlicher Berücksichtigung ihrer Sprache auslösen würde. Damit aber stünde man vor dem Verlangen nach Einführung der böhmischen, ukrainischen, rumänischen, italienischen und vielleicht auch polnischen Kommandosprache.
ℹ️Der ungarische Ministerpräsident verweist auf den wesentlichen Unterschied, dass das Ungarische und Kroatische eben Staatssprachen seien. Würde man in Österreich das Problem der Staatssprache gesetzlich regeln, so wäre damit auch diese Frage geregelt. Andernfalls hätte es eben für Österreich beim gegenwärtigen Zustande zu verbleiben.
ℹ️Der österreichische Ministerpräsident bezeichnet die gesetzliche Regelung der Staatssprachenfrage in Österreich derzeit als nicht möglich. Die Anerkennung der ungarischen Staatssprachen als Kommandosprachen würde aber als ein Präjudiz für die analoge Berücksichtigung der österreichischen Landessprachen ausgenützt werden.
ℹ️Der österreichische Minister für Landesverteidigung meint, dass in dem Augenblicke, wo die einheitliche Kommandosprache falle, das Problem der Vielfältigkeit der Kommandosprachen aufgerollt werde. Nach den in Rede stehenden Projekten würde man es mit vier Armeen zu tun haben, mit der österreichischen, der ungarischen, der kroatischen und dem bosnisch-herzegowinischen Heereskontingente. Nach Kroatisierung des XIII. Korps könnte auch im bosnisch-herzegowinischen Kontingente nicht die deutsche Kommandosprache bleiben und damit wäre einerseits die südslawische Frage, andernfalls die Sprachenfrage für die österreichisch-ungarische Armee aufgeworfen. Der sprechende Minister hält aber die Aufrollung dieser Fragen für ein Unglück für die Monarchie und für Österreich.
ℹ️Se. Majestät geruhen eine Äußerung der Konferenz über die Rückwirkung der Kroatisierung des XIII. Korps auf Bosnien und die Herzegowina zu wünschen.
ℹ️Der gemeinsame Finanzminister glaubt, dass wenn es zu einer endgiltigen Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse Bosniens und der Herzegowina kommen würde, auch die Frage der Kommandosprache für diese Gebiete mitgelöst werden müsste, und dass dabei Bosnien und die Herzegowina national nicht schlechter gestellt werden dürfen als Kroatien.
ℹ️Der ungarische Ministerpräsident erinnert daran, es sei bei der Annexion Bosniens und der Herzegowina der Standpunkt eingenommen worden, dass diese Gebiete stets als ein corpus separatum behandelt werden müssen. An diesem Standpunkte müsse man auch künftighin unbedingt festhalten. Auf eine Zwischenbemerkung des österreichischen Ministers für Landesverteidigung, dass eine Lösung der bosnischen Frage wohl auch auf Dalmatien zurückwirken müsste, meint der ungarische Ministerpräsident, dass eine Einbeziehung Dalmatiens von österreichischer Seite nie zugegeben werden würde. Fortfahrend bemerkt er, er höre seit vielen Jahren immer wieder bei Erörterung jeder einschlägigen Maßnahme, sie berge die Gefahr, dass schließlich alles auseinandergehen werde. Diese Gefahr bestehe aber in Wirklichkeit dann, wenn man nicht rechtzeitig zweckmäßige Reformen einleitet, sondern sich ihrer Notwendigkeit so lange verschließt, bis die entsprechenden Bedürfnisse mit elementarer Kraft eruptiv hervortreten.
ℹ️Se. Majestät geruhen zu konstatieren, dass, wenn die Kroatisierung des XIII. Korps auch ähnliche Maßnahmen für Bosnien und die Herzegowina im Gefolge hätte, man schließlich mit zwei oder vielleicht drei kroatischen Korps zu rechnen hätte, was allerdings nicht unbedenklich wäre.
ℹ️Auf die Ag. Frage, wie der Kriegsminister darüber denke, konstatiert Letzterer, dass insolange die Stellung Bosniens und der Herzegowina dieselbe bleibt wie bisher, es auch für diese Gebiete bzw. für die betreffenden Heereskontingente bei der deutschen Heeressprache bleiben müsste.
Se. Majestät geruhen, zu konstatieren, dass Allerhöchstdieselben nunmehr alle Meinungen gehört hätten und sich deren entsprechende Würdigung vorbehalten, worauf Se. Majestät die Konferenz Ag. zu schließen geruhen14.
Wien, am 9. Jänner 1918. [Keine Unterschrift.]
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Standort, 2. Februar 1918. Karl.