Nr. 189 Ministerrat, Wien, 12. Dezember 1917
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift des Tagesordnungspunktes XX; Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkt XXII; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung, Hhsta., Kab. Kanzlei, Protokoll 1917 .
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Seidler; anw.anwesend Höfer, Toggenburg, Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Žolger, Czapp, Twardowski, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca.
- I. Einschränkung der au. Anträge auf Verleihung von Ah. Auszeichnungen.
- II. Hinausgabe eines Erlasses des Ministers des Innern an die Landeschefs, mit welchem die Beamten auf den Ah. Armee- und Flottenbefehl betreffend das Verbot des Zweikampfes in der Armee aufmerksam gemacht werden.
- III. Empfang einer Abordnung des ukrainischen Klubs bei Sr. Majestät.
- IV. Sicherstellung des rollenden Materiales für die Armee.
- V. Einbringung eines Gesetzentwurfes, womit den Mitgliedern des Herrenhauses der Anspruch auf Jahresfreikarten eingeräumt wird.
- VI. Erwirkung der Ernennung des Ministerialrates im Ministerium des Innern Dr. Julius Kaan zum Sektionschef.
- VII. Erwirkung der ad personam-Einreihung des Sektionschefs im Ministerium für Kultus und Unterricht Milos v. Fesch in die III. Rangsklasse.
- VIII. Erwirkung des Offizierskreuzes des Franz-Joseph-Ordens für das Mitglied der Gesellschaft Jesu Heinrich Abel in Wien.
- IX. Erwirkung einer Gnadenzulage zum normalmäßigen Ruhegenusse für den pensionierten Hauptlehrer in Lemberg Hofrat Alexander Barwiński.
- X. Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Verbesserung des Schutzes der Ehre.
- XI. Erwirkung der Ah. Sanktion für den Gesetzentwurf über die Verwendung von Teilen der Gebarungsüberschüsse der gemeinschaftlichen Waisenkassen.
- XII. Erwirkung der Ah. Sanktion für den Gesetzentwurf über die Überprüfung der von den Militärgerichten im Feldverfahren oder im standrechtlichen Verfahren gefällten verurteilenden Erkenntnisse.
- XIII. Erwirkung der Bewilligung einer Gnadenzulage zum normalmäßigen Ruhegenusse für den Ersten Präsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Dr. Ignaz Freiherrn v. Ruber für den Fall seines Übertrittes in den Ruhestand.
- XIV. Erwirkung der Ernennung der Hofräte des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Dr. Georg Schwager und Franz Wallner zu Senatspräsidenten und der Verleihung des Titels und Charakters eines Senatspräsidenten an den Hofrat des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Artur Fangor.
- XV. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Ersten Staatsanwalt Dr. Karl Mager in Wien.
- XVI. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Notar Dr. Franz Mayrhofer in Wien.
- XVII. Erwirkung der ad personam-Einreihung des Sektionschefs im Justizministerium Dr. Franz Ritter Homma v. Ammanshof in die III. Rangsklasse.
- XVIII. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste für Beamte des Justizressorts.
- XIX. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Stern für den Ministerialrat im Justizministerium Dr. Ernst Durig.
- XX. Papierbeschaffung für die Hof- und Staatsdruckerei.
- XXI. Bericht des Finanzministers über die Finanzlage des Staates.
- XXII. Erwirkung der ad personam-Einreihung des Sektionschefs im Finanzministerium Dr. Eugen Ritter Beck v. Mannagetta und Lerchenau in die III. Rangsklasse.
- I. Einschränkung der au. Anträge auf Verleihung von Ah. Auszeichnungen
- XX. Papierbeschaffung für die Hof- und Staatsdruckerei
- XXI. Bericht des Finanzministers über die Finanzlage des Staates
- Zu XXII. Erwirkung der ad personam-Einreihung des Sektionschefs im Finanzministerium Dr. Eugen Ritter Beck v. Mannagetta und Lerchenau in die III. Rangsklasse
XX. Papierbeschaffung für die Hof- und Staatsdruckerei
XX. ℹ️ Quelle: Abschrift in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917) a .
Der Finanzminister gibt dem Ministerrate bekannt, dass die Hof- und Staatsdruckerei infolge Nichtbefriedigung ihres Bedarfes an gewissen Halbfabrikaten unmittelbar vor der Gefahr der Betriebseinstellung steht.
Es handelt sich in erster Linie um das Stocken der Papiererzeugung (von den 18 Papierlieferanten der Hof- und Staatsdruckerei haben bereits sechs ihren Betrieb ganz oder zum Teile eingestellt) aber auch um die Lieferungen von Leim, Kupfer und anderen Hilfsstoffen. Besonders peinlich ist die Stilllegung der Papierfabriken, die auf den Mangel an Kohle und Rohstoffen, letzten Endes aber auf die Transportkrise zurückzuführen ist1. Der sprechende Minister verweist darauf, dass sogar das Papier für die Kriegsanleihe sowie für die Stempel- und Postwertzeichen, dessen Bedarf vertragsmäßig bis Ende Juni 1918 sichergestellt erscheint, nicht mehr geliefert werden kann und die Gefahr besteht, dass bereits in den nächsten Wochen die Drucklegung der Kriegsanleihe2 und der erwähnten Wertzeichen vollständig zum Stillstande kommt. Auch bezüglich der für die Herstellung der militärischen und sonstigen staatlichen Druckwerke und Drucksorten bestimmten Papiere, deren Lieferung bloß bis Ende des laufenden Jahres sichergestellt ist, liegen die Verhältnisse ähnlich. Dazu kommt, dass die zur Vergebung des Bedarfes an gewöhnlichen Druckpapieren für das 1. Halbjahr 1918 vor einigen Tagen durchgeführte Offertverhandlung das Resultat ergeben hat, dass auf mehr als die Hälfte dieser Papiere überhaupt nicht offeriert wurde und sich bezüglich der anderen Hälfte die Offerenten ausdrücklich die Bedingung der Möglichkeit der Lieferung, d. h. der Beistellung der erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe und der Transportmittel vorbehalten haben. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Bedingung würde daher die Papierlieferung für das 1. Semester 1918 entfallen und damit die Hof- und Staatsdruckerei vollständig zum Stillstande gelangen.
Der Finanzminister verweist auf die ernsten Folgen, die hieraus für die Militär- und Zivilverwaltung und nicht in letzter Linie für den Staatsschatz entstehen würden, und bezeichnet es als ein Gebot der unbedingten Notwendigkeit, seitens der kompetenten Zentralstellen die Lieferung der zur Herstellung des Papieres und der anderen Halbfabrikate erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe (für die Papierfabrikation kommen insbesondere Holzstoff, Harz, Chlorkalk, Kaolinstein, für die Leimfabriken Knochen und Lederabfälle in Betracht), vor allem aber die Lieferung der Kohle und die Verfrachtung der Roh- und Hilfsstoffe zu den liefernden Fabriken, sowie der Transport der Halbfabrikate von diesen Fabriken zur Hof- und Staatsdruckerei sofort sichergestellt werden.
Der sprechende Minister bittet daher den Handelsminister, den Minister für öffentliche Arbeiten und den Eisenbahnminister, sofort die nötigen Weisungen zu erlassen3, damit von der Hof- und Staatsdruckerei im eigenen Namen gestellten oder von ihr als dringend bestätigten Anforderungen der liefernden Firmen wegen Beistellung von Roh- und Hilfsstoffen und von Waggons ohne jeden Verzug berücksichtigt werden. Zur Sicherstellung der in der letzten Offertverhandlung für das 1. Semester 1918 unbedeckt gebliebenen Papiere müsste seitens des Handelsministers auf Grund der Ministerialverordnung vom 12. Februar 1917, RGBl. Nr. 59, der Auftrag zur Erzeugung des für die Hof- und Staatsdruckerei erforderlichen Papieres an bestimmte4, dem Handelsministerium noch bekanntzugebende Fabriken erteilt und diesen zugleich die Preise fixiert werden. Eine ähnliche Maßnahme wäre auch bezüglich aller übrigen vertragsmäßig zwar bis Ende 1918 sichergestellten Krediteffekten- und Wertzeichenpapiere sowie der anderen für das 1. Semester 1918 in der Offertverhandlung gedeckten Papiersorten für den Fall notwendig, dass nicht sämtlichen vertragsmäßigen Lieferanten die Bereitstellung der erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe sowie der Transportmittel garantiert werden könnte. Für diesen Fall dürfte es sich zur Erleichterung des An- und Abtransportes empfehlen, mit der Herstellung der für staatliche Zwecke erforderlichen Papiermengen einige wenige Fabriken auf Grund der vorerwähnten Ministerialverordnung durch den Handelsminister beauftragen zu lassen.
Der Finanzminister wird veranlassen, dass den berufenen Zentralstellen seitens des Finanzministeriums schriftliche Anträge übermittelt werden, um deren dringendste und aufrechte Erledigung er ersuchen müsse5.
Zu XXII. Erwirkung der ad personam-Einreihung des Sektionschefs im Finanzministerium Dr. Eugen Ritter Beck v. Mannagetta und Lerchenau in die III. Rangsklasse
Zu XXII. ℹ️ Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917) b .
Vortragender Minister: Finanzminister
[Dr. Eugen Ritter] Beck [v. Mannagetta und Lerchenau] ist seit mehr als zwei Jahren der rangsälteste Sektionschef im Finanzministerium und steht seit zehn Jahren an der Spitze der Gebührensektion. Er hat sich um die Entwicklung des Gebührenwesens sehr verdient gemacht. Die administrative Verwaltung dieses vielgestaltigen Zweiges des Finanzdienstes erheischt neben voller Beherrschung des umfangreichen Vorschriftenmaterials große Umsicht, während andererseits die Notwendigkeit einer ständigen Anpassung der Gesetzgebung an die wirtschaftlichen Verhältnisse und die richtige Wertung der ausgebreiteten einschlägigen Judikatur der Gerichtshöfe eine ausgesprochene legislatorische Begabung zur Voraussetzung hat. Beide Momente sind in Beck glücklich vereint. Auf seine Initiative ist eine Reihe in der Praxis bestens bewährter administrativer Reformen zurückzuführen und seiner eindringlichen Überwachung des Geschäftsganges ist es zu danken, dass die im Gebührendienste nicht minder als bei den direkten Steuern unerlässliche Kontrolle klaglos und mit zweckentsprechendem Erfolge ausgeübt wird. Auf legislativem Gebiete hat er bei zahlreichen gesetzlichen Maßnahmen und bei den parlamentarischen Verhandlungen sich jederzeit als gewiegter Fachmann hervorragend bewährt6. Beck steht im 57. Lebens- und 35. Dienstjahre; er besitzt das Kommandeurkreuz des Leopoldordens (1916) und ist seit März 1917 Geheimer Rat. In Würdigung seiner prominenten Stellung beabsichtigt der Finanzminister für Beck die Ag. Verleihung der III. Rangsklasse ad personam zu beantragen und erbittet hiezu die Zustimmung des Ministerrates7.