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Nr. 32 Ministerrat (erweiterter Wirkungskreis), Wien, 8. August 1917

RS.; P. Ehrhart; VS. Seidler; BdE. und anw. (Seidler 8. 8.); Toggenburg, Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Czapp, Twardowski; abw. Höfer, Ertl.

KZ. 52 – MRZ. 2

Protokoll des zu Wien am 8. August 1917 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ritter v. Seidler.

I. Neuerliche Erstreckung des Termines für die Herstellung und Inbetriebsetzung der Kahlenbergbahn

[I.] ℹ️Der Leiter des Eisenbahnministeriums erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Abänderung der Konzession für die Kahlenbergbahn. Mit der Kundmachung des Eisenbahnministeriums vom 5. August 1912, RGBl. Nr. 158, wurde der Aktiengesellschaft Kahlenberg-Eisenbahn-Gesellschaft S.R. in Wien die Konzession zum Bau und Betrieb einer mit elektrischer Kraft zu betreibenden normalspurigen Kleinbahn von der Station Nussdorf der Kahlenbergbahn im XIX. Wiener Gemeindebezirk auf das Plateau des Kahlenberges erteilt1; im § 2 dieser Kundmachung wurde die Frist für die Herstellung und Inbetriebsetzung dieser Eisenbahn mit zwei Jahren, vom Tage der Konzessionserteilung an gerechnet, festgesetzt. Infolge verschiedener technischer und finanzieller Schwierigkeiten sowie der Verquickung dieser Angelegenheit mit anderen auf dem Kahlenberg durchzuführenden Reformen, endlich insbesondere infolge der Forderung der Gemeinde Wien, gleichzeitig mit dem Bau der elektrischen Kleinbahn auch einen Flügel nach dem Kobenzl zu erbauen, hat sich die Einhaltung dieser Frist als unmöglich erwiesen, weshalb mit Kundmachung des Eisenbahnministeriums vom 23. Juli 1914, RGBl. Nr. 177, diese Frist um 3 Jahre, d. i. bis 4. August 1917 erstreckt wurde2. Durch den seither eingetretenen Krieg haben sich die erwähnten technischen und finanziellen Schwierigkeiten beträchtlich erhöht. Die Gesellschaft hat daher um eine neuerliche Erstreckung des Termines für die Herstellung und Inbetriebsetzung, und zwar um fünf Jahre gebeten. Es ist in Aussicht genommen, eine neuerliche Fristerstreckung zu bewilligen, doch ist gemäß dem Gutachten der Gemeinde Wien (Stadtratsbeschluss) die Erstreckung um weitere drei Jahre vollständig ausreichend3.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Laxenburg, am 31. Dezember 1917. Karl.