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Nr. 167 Ministerrat, Wien, 18. Juli 1917

RS. fehlt; Abschrift der Tagesordnungspunkte I und X; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1917.

P. Ehrhart; VS. Seidler; anw. Toggenburga, Höfer, Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Ertl, Wimmer, Czapp, Twardowski; außerdem anw. Pinschof (bei I.).

  • I. Handhabung der Zensur.
  • II. Abänderung des Gesetzentwurfes über die Unterhaltsbeiträge.
  • III. Parlamentarische Angriffe gegen die kriegswirtschaftlichen Zentralen.
  • IV. Erwirkung von Kriegskreuzen für Zivilverdienste für mehrere Angestellte des Ministerratspräsidiums.
  • V. Erwirkung von Kriegskreuzen für Zivilverdienste für mehrere Funktionäre des Verwaltungsgerichtshofes.
  • VI. Erwirkung der ad personam-Einreihung des Rates des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Friedrich Tezner in die IV. Rangsklasse.
  • VII. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für mehrere Funktionäre des Amtes für Volksernährung.
  • VIII. Regelung der Getreidepreise.
  • IX. Parlamentarische Beratung des Entwurfes eines Flüchtlingsgesetzes.
  • X. Wirkungskreis des Kriegsüberwachsungsamtes.
  • XI. Sanktionierung des Gesetzentwurfes, betreffend die Verlängerung der Wahlperiode der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrates.
  • XII. Legitimationszwang für Reisen nach und aus Baden, Vöslau und Gainfarn.
  • XIII. Sanktionierung des vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes, betreffend die Befreiung der Neubauten im Gebiete der Stadtgemeinde Olmütz von Landes- und Gemeindezuschlägen.
  • XIV. Erwirkung der Würde eines Geheimen Rates für den Landespräsidenten in Kärnten, Dr. Karl Grafen Lodron-Laterano.
  • XV. Erwirkung der Würde eines Geheimen Rates für das erbliche Mitglied des Herrenhauses des Reichsrates und Landtagsabgeordneten Gotthard Grafen Trapp sowie den Landtagsabgeordneten Dr. Johann Grafen Larisch-Mönnich.
  • XVI. Maßnahmen zur materiellen Besserstellung der Hochschullehrkräfte.
  • XVII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor am Staatsgymnasium im III. Wiener Gemeindebezirke Josef Lindenthal.
  • XVIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Direktor des Staatsgymnasiums im VIII. Wiener Gemeindebezirke, Regierungsrat Dr. Josef Jacob.
  • XIX. Erwirkung des Elisabeth-Ordens II. Klasse für die Äbtissin des adeligen Benediktiner-Frauenstiftes Nonnberg in Salzburg, Maria Anna Johanna Scherer.
  • XX. Erwirkung einer Gnadenzulage jährlicher 800 K zum normalmäßigen Ruhegenusse für den mit dem Titel und Charakter eines Hofrates bekleideten Leiter des Gradmessungsbüros, Dr. Robert Schram.
  • XXI. Erwirkung des Adelstandes für den Chefingenieur Viktor Alder, des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse, eventuell des Offizierskreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Direktor, Ingenieur August Nussbaum, und des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den technischen Beamten Rudolf Karollus, sämtliche der Chemischen Produkten- und Kapselfabrik Alder in Oberlaa.
  • XXII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für den Sektionschef im Handelsministerium Robert Kreutzbruck v. Lilienfels.
  • XXIII. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Großindustriellen Demetrius Freiherrn Economo v. San Serff in Triest.
  • XXIV. Erwirkung des Offizierskreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Großindustriellen Friedrich Leopold Popper in Chrudim.
  • XXV. Ernennung des Ministerialrates im Ministerium für öffentliche Arbeiten Dr. Richard Borkowski zum Sektionschef und ad personam-Einreihung des Ministerialrates in diesem Ministerium Dr. Franz Meinzinger Edlen v. Meinzingen in die IV. Rangsklasse.
  • XXVI. Erwirkung Ah. Auszeichnungen für mehrere Funktionäre des Ministeriums für Landesverteidigung.

KZ. 48 – MRZ. 38

I. Handhabung der Zensur

I. ℹ️Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy).

Der Ministerpräsident teilt mit, dass das Eingreifen der Zensur gegenüber den Verlautbarungen über die Verhandlungen des deutschen Parteitages in Prag1 in der Öffentlichkeit Verstimmungen hervorgerufen habe und zwar insoferne nicht ganz mit Unrecht2, als dieses Eingreifen im Einzelnen auch nach der Auffassung des sprechenden Ministers nicht am Platze gewesen sei. Er beabsichtige daher gegenüber dem Reichsratsabgeordneten Pacher3, der in dieser Angelegenheit Vorstellungen erhoben habe4, den Sachverhalt entsprechend aufzuklären und auf diese Weise wieder Beruhigung herbeizuführen5.

Weiters ersucht der sprechende Minister, in Hinkunft bei Konfiskationen dem Ministerratspräsidium rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, oder, insoweit dies wegen Dringlichkeit in concreto nicht möglich sein sollte, wenigstens dieser Stelle sofort eine Information über die getroffene Verfügung zukommen zu lassen.

In einer längeren Erörterung, an der sich fast alle Mitglieder des Kabinetts beteiligen und in deren Verlaufe Sektionschef Dr. Pinschof fachliche Aufklärungen erteilt, wird den Absichten des Ministerpräsidenten zugestimmt. Hiebei tritt auch die Auffassung zu Tage, dass es notwendig erscheine, über die Handhabung der Zensur neue Weisungen zu erlassen, und zwar in dem Sinne, dass zwar alles inhibiert werden müsse, was eine Schädigung der Kriegführung und der damit zusammenhängenden Interessen bedeute, dass aber hinsichtlich der inneren Politik die largeste Praxis anzuwenden sei, wobei selbstverständlich immer noch das Korrektiv bleibe, dass irgendwelche Pressverfehlungen gegen strafgesetzliche Bestimmungen hintangehalten werden6.

II. Abänderung des Gesetzentwurfes über die Unterhaltsbeiträge

[II.–IX. fehlt.]

X. Wirkungskreis des Kriegsüberwachsungsamtes

X. ℹ️Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy).

Der Minister des Innern teilt mit, dass in der nächsten Sitzung des Verfassungsausschusses des Abgeordnetenhauses die Frage des Kriegsüberwachungsamtes zur Verhandlung gelangen werde. Er verliest sohin den Entwurf einer Erklärung, die er bei dieser Gelegenheit abzugeben beabsichtige7. In einer längeren Erörterung, an der sich insbesondere der Ministerpräsident und der Leiter des Ministeriums für Landesverteidigung beteiligen, wird die Frage ventiliert, ob nicht bei dem Umstande, als das Kriegsüberwachungsamt seine Wirksamkeit auf Ungarn nicht erstrecke, somit keine gemeinsame Einrichtung darstelle, seine Eingliederung in das Kriegsministerium eigentlich der sachlichen Berechtigung entbehre und ob nicht die Konzentration dieser Agenden im Ministerium für Landesverteidigung pro futuro vorzuziehen wäre. Die Mitteilungen des Ministers des Innern werden zustimmend zur Kenntnis genommen, die weiterhin gegebene Anregung einer abgesonderten Erwägung vorbehalten8.

XI. Sanktionierung des Gesetzentwurfes, betreffend die Verlängerung der Wahlperiode der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrates

[XI.–XXVI. fehlt.]

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Laxenburg, 31. Dezember 1917. [Karl.]