Nr. 159 Ministerrat, Wien, 28. Juni 1917
RS.Reinschrift fehlt; Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkt III; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1917.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Seidler; anw.anwesend Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Ertl, Wimmer, Czapp, Twardowski; abw.abwesend Höfer, Toggenburg.
- I. Erwirkung der Ah. Sanktion für die vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrstandes an den öffentlichen Volksschulen bzw. betreffend Bestimmungen über die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volksschulen in Niederösterreich.
- II. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für eine Reihe von Persönlichkeiten der Firma Škodawerke AG in Pilsen.
- III. Einbringung eines Gesetzentwurfes, betreffend die Zuerkennung der Pupillarsicherheit für ein Landesanlehen in Krain von über 4 Millionen K .
- I. Erwirkung der Ah. Sanktion für die vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrstandes an den öffentlichen Volksschulen, bzw. betreffend Bestimmungen über die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volksschulen in Niederösterreich
- Zu III. Einbringung eines Gesetzentwurfes, betreffend die Zuerkennung der Pupillarsicherheit für ein Landesanlehen in Krain von über 4 Millionen K
I. Erwirkung der Ah. Sanktion für die vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrstandes an den öffentlichen Volksschulen, bzw. betreffend Bestimmungen über die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volksschulen in Niederösterreich
[I.–II. fehlt.]
Zu III. Einbringung eines Gesetzentwurfes, betreffend die Zuerkennung der Pupillarsicherheit für ein Landesanlehen in Krain von über 4 Millionen K
Zu III. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in FA., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )a .
Vortragender Minister: Finanzminister.
Einem Ansuchen des krainischen Landesausschusses entsprechend beabsichtigt der Finanzminister im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Justizminister, den vorliegenden, mit einigen erläuternden Bemerkungen versehenen Gesetzentwurf einzubringen, wonach auch den Teilschuldverschreibungen des zur Gänze an die Krainische Landesbank begebenen, mit 4½% verzinslichen, in 30 Jahren rückzahlbaren Landesanlehens im Nominalbetrage von 4,400.000 K die bei Landesanlehen übliche Pupillaranlagenqualifikation zugebilligt werden soll. Behufs Einholung der Ah. Vorgenehmigung erbittet der Finanzminister einen Beschluss des Ministerrates1.