Nr. 155 Ministerrat, Wien, 11. Juni 1917
RS.Reinschrift fehlt; Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkten II und IV; Wortlaut der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1917.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Baernreither; anw.anwesend Georgi, Forster, Hussarek, Trnka, Spitzmüller, Handel, Schenk, Urban, Höfer, Seidler; abw.abwesend Clam-Martinic.
- I. Einbringung eines Gesetzentwurfes, betreffend das Dienstverhältnis der Lehrerschaft an staatlichen mittleren und niederen Unterrichtsanstalten (Lehrerdienstpragmatik).
- II. Ingerenz des Finanzministers auf alle Aktionen der Verwaltung.
- III. Einbringung eines Gesetzentwurfes, betreffend die Kriegsgewinnsteuer von höheren Geschäftserträgnissen der Gesellschaften und vom Mehreinkommen der Einzelpersonen aus dem Jahre 1917 .
- IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Bankier Georg Hermann Loewy in Rawitsch, Bezirk Posen.
- V. Erwirkung der Ah. Sanktion für den von beiden Häusern des Reichsrates beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die Geschäftsordnung des Reichsrates.
- VI. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für mehrere Persönlichkeiten, die sich um die Militärkrankenanstalt im Reichsratsgebäude besonders verdient gemacht haben.
- VII. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne für den Hofrat bei der Statthalterei in Linz, Wolfgang Grafen Chotek.
- VIII. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für das Mitglied des Landesausschusses in Oberösterreich Advokaten Dr. Max Mayr.
- IX. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für das Mitglied des Landesausschusses in Tirol Reichsratsabgeordneten Professor Dr. Aemilian Schöpfer.
- X. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Gebäudeinspektor des Reichsratsgebäudes, Regierungsrat Karl Erhart.
- XI. Erwirkung einer Gnadenzulage jährlicher 700 K für den pensionierten Titular-Oberlandesgerichtsrat Jakob Hren.
- XII. Vertagung der Hauptverhandlung gegen Katharina Zilich und 41 Genossen wegen Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit anlässlich der Hungerkrawalle in Hainburg.
- XIII. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Inhaber der Firma R. Lechner, Hofbuchhandlung und Hofmanufaktur für Fotografie in Wien, Wilhelm Müller.
- XIV. Einbringung des Meliorationsfondspräliminares für das Verwaltungsjahr 1916/17.
- I. Einbringung eines Gesetzentwurfes, betreffend das Dienstverhältnis der Lehrerschaft an staatlichen mittleren und niederen Unterrichtsanstalten (Lehrerdienstpragmatik)
- Zu II. Ingerenz des Finanzministers auf alle Aktionen der Verwaltung
- Zu IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Bankier Georg Hermann Loewy in Rawitsch, Bezirk Posen
- V. Erwirkung der Ah. Sanktion für den von beiden Häusern des Reichsrates beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die Geschäftsordnung des Reichsrates
I. Einbringung eines Gesetzentwurfes, betreffend das Dienstverhältnis der Lehrerschaft an staatlichen mittleren und niederen Unterrichtsanstalten (Lehrerdienstpragmatik)
[I. fehlt.]
Zu II. Ingerenz des Finanzministers auf alle Aktionen der Verwaltung
Zu II. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )a .
Vortragender Minister: Finanzminister.
Die Ministerratsbeschlüsse vom 4. April 1883, dann vom 17. und 30. September 18961 über nicht präliminierte Staatsausgaben und Kreditüberschreitungen werden dahin ergänzt, dass alle Ressorts gehalten sind, das Einvernehmen mit dem Finanzministerium bei allen finanziell irgendwie erheblichen Aktionen, soweit für diese in einem früheren oder späteren Zeitpunkte die Präliminierung neuer oder die Erhöhung bereits bestehender Kredite beansprucht werden soll, in der Weise zu pflegen, dass Verhandlungen irgendwie präjudizierlichen Charakters mit außenstehenden Faktoren weder eingeleitet noch Aktionen in irgendeiner Form der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden, bevor das Finanzministerium, und zwar in einem möglichst frühen Stadium, Gelegenheit erhält, seine Meinung vom Standpunkte der Staatsfinanzen abzugeben. Insoweit eine Zentralstelle mit anderen Ressorts hinsichtlich einer Aktion der bezeichneten Art in Verhandlung tritt, ist das Finanzministerium in entsprechender Weise auf dem Laufenden zu erhalten. Sollte das Finanzministerium seine Zustimmung zu derartigen Aktionen verweigern, das betreffende Ressort aber auf seinem Standpunkte beharren, so müsste die Entscheidung des Ministerrates eingeholt werden.
ℹ️Auch haben alle Ministerien das Finanzministerium in seinem Bestreben nach Einschränkung des Personal-, Verwaltungs- und Regieaufwandes zu unterstützen und dort, wo eine solche Einschränkung in Frage kommen kann, rechtzeitig mit dem Finanzministerium das Einvernehmen herzustellen2.
Zu IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Bankier Georg Hermann Loewy in Rawitsch, Bezirk Posen
Zu IV. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in FA., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )b .
Vortragender Minister: Finanzminister.
Georg Hermann Loewy ist im Jahre 1878 in Rawitsch als Sohn des dortigen Kaufmannes Hermann Loewy geboren. Nach Absolvierung eines Realgymnasiums trat er im Jahre 1893 in das von seinem Vater gegründete Bankiergeschäft ein und ist dermalen Alleininhaber dieses Hauses.
Loewy, welcher als Mitglied der Handelskammer für den Regierungsbezirk Posen sowie des Ausschusses des Hansabundes für Gewerbe, Handel und Industrie und des Vorstandes des Verbandes der Privatbankhäuser in Schlesien und Posen maßgebenden Einfluss besitzt, hat mit großem Eifer und erfreulichem Erfolge die Platzierung österreichischer Kriegsanleihen im Deutschen Reiche gefördert. Loewy soll sich auch in der deutschen Fachpresse publizistisch betätigen und hiebei wiederholt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Monarchie mit gründlicher Sachkenntnis und in einer der Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen der Monarchie zum Deutschen Reiche förderlichen Weise erörtert haben.
In Würdigung der Verdienste, welche sich Loewy auf diese Weise erworben hat, beabsichtige ich an den Herrn k. u. k. Minister des Äußern das Ersuchen zu stellen, die erforderlichen Einleitungen zur Erwirkung einer Ah. Auszeichnung für den Bankier Georg Hermann Loewy in Rawitsch zu treffen und ersuche ich hiezu die Zustimmung des Ministerrates. Was den Auszeichnungsgrad betrifft, so dürfte für Loewy das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens in Betracht kommen3.