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Nr. 155 Ministerrat, Wien, 11. Juni 1917

RS. fehlt; Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkten II und IV; Wortlaut der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1917.

P. Ehrhart; VS. Baernreither; anw. Georgi, Forster, Hussarek, Trnka, Spitzmüller, Handel, Schenk, Urban, Höfer, Seidler; abw. Clam-Martinic.

KZ. 35 – MRZ. 26

I. Einbringung eines Gesetzentwurfes, betreffend das Dienstverhältnis der Lehrerschaft an staatlichen mittleren und niederen Unterrichtsanstalten (Lehrerdienstpragmatik)

[I. fehlt.]

Zu II. Ingerenz des Finanzministers auf alle Aktionen der Verwaltung

Zu II. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )a .

Vortragender Minister: Finanzminister.

Die Ministerratsbeschlüsse vom 4. April 1883, dann vom 17. und 30. September 18961 über nicht präliminierte Staatsausgaben und Kreditüberschreitungen werden dahin ergänzt, dass alle Ressorts gehalten sind, das Einvernehmen mit dem Finanzministerium bei allen finanziell irgendwie erheblichen Aktionen, soweit für diese in einem früheren oder späteren Zeitpunkte die Präliminierung neuer oder die Erhöhung bereits bestehender Kredite beansprucht werden soll, in der Weise zu pflegen, dass Verhandlungen irgendwie präjudizierlichen Charakters mit außenstehenden Faktoren weder eingeleitet noch Aktionen in irgendeiner Form der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden, bevor das Finanzministerium, und zwar in einem möglichst frühen Stadium, Gelegenheit erhält, seine Meinung vom Standpunkte der Staatsfinanzen abzugeben. Insoweit eine Zentralstelle mit anderen Ressorts hinsichtlich einer Aktion der bezeichneten Art in Verhandlung tritt, ist das Finanzministerium in entsprechender Weise auf dem Laufenden zu erhalten. Sollte das Finanzministerium seine Zustimmung zu derartigen Aktionen verweigern, das betreffende Ressort aber auf seinem Standpunkte beharren, so müsste die Entscheidung des Ministerrates eingeholt werden.

ℹ️Auch haben alle Ministerien das Finanzministerium in seinem Bestreben nach Einschränkung des Personal-, Verwaltungs- und Regieaufwandes zu unterstützen und dort, wo eine solche Einschränkung in Frage kommen kann, rechtzeitig mit dem Finanzministerium das Einvernehmen herzustellen2.

Zu IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Bankier Georg Hermann Loewy in Rawitsch, Bezirk Posen

Zu IV. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in FA., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917 )b .

Vortragender Minister: Finanzminister.

Georg Hermann Loewy ist im Jahre 1878 in Rawitsch als Sohn des dortigen Kaufmannes Hermann Loewy geboren. Nach Absolvierung eines Realgymnasiums trat er im Jahre 1893 in das von seinem Vater gegründete Bankiergeschäft ein und ist dermalen Alleininhaber dieses Hauses.

Loewy, welcher als Mitglied der Handelskammer für den Regierungsbezirk Posen sowie des Ausschusses des Hansabundes für Gewerbe, Handel und Industrie und des Vorstandes des Verbandes der Privatbankhäuser in Schlesien und Posen maßgebenden Einfluss besitzt, hat mit großem Eifer und erfreulichem Erfolge die Platzierung österreichischer Kriegsanleihen im Deutschen Reiche gefördert. Loewy soll sich auch in der deutschen Fachpresse publizistisch betätigen und hiebei wiederholt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Monarchie mit gründlicher Sachkenntnis und in einer der Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen der Monarchie zum Deutschen Reiche förderlichen Weise erörtert haben.

In Würdigung der Verdienste, welche sich Loewy auf diese Weise erworben hat, beabsichtige ich an den Herrn k. u. k. Minister des Äußern das Ersuchen zu stellen, die erforderlichen Einleitungen zur Erwirkung einer Ah. Auszeichnung für den Bankier Georg Hermann Loewy in Rawitsch zu treffen und ersuche ich hiezu die Zustimmung des Ministerrates. Was den Auszeichnungsgrad betrifft, so dürfte für Loewy das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens in Betracht kommen3.

V. Erwirkung der Ah. Sanktion für den von beiden Häusern des Reichsrates beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die Geschäftsordnung des Reichsrates

[V.–XIV. fehlt.]

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Laxenburg, 30. November 1917. [Karl.]