Nr. 123 Ministerrat, Wien, 25. November 1916
RS.Reinschrift fehlt; Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkt XXVII; Wortlaut der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1916.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Koerber; anw.anwesend Klein, Georgi, Hussarek, Trnka, Schwartzenau, Bobrzyński, Stibral, Marek, Schaible, Clam-Martinic.
- I. Ag. Dank Sr. Majestät für die au. Trauerkundgebung des Ministerrates anlässlich des Ablebens weiland Sr. Majestät Kaiser Franz Joseph I.
- II. Erwirkung einiger Ernennungen im Stande des Verwaltungsgerichtshofes.
- III. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für mehrere Räte des Verwaltungsgerichtshofes.
- IV. Einstellung der Wirksamkeit der Geschwornengerichte.
- V. Mitteilung des Justizministers betreffend au. Amnestieanträge aus Anlass des Ah. Regierungswechsels.
- VI. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für den Professor an der Konsularakademie Generalprokurator Dr. Hugo Hoegel.
- VII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Hofrat und Kreisgerichtspräsidenten Karl Tschurtschentaler in Bozen.
- VIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Oberlandesgerichtsrat des Oberlandesgerichtes in Brünn Anton Seka.
- IX. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Hofrat und Landesgerichtsvizepräsidenten Karl Waisar in Brünn.
- X. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für den Oberrechnungsrat Ludwig Lackner und den Rechnungsrat Josef Praller.
- XI. Schaffung von Bestimmungen über die körperliche Ertüchtigung der Jugend.
- XII. Erwirkung einer gnadenweisen Erhöhung der Pension für die Witwe nach dem Landesschulinspektor Dr. Josef Alton in Innsbruck.
- XIII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Stiftskämmerer des reg. lat. Chorherrnstiftes Klosterneuburg, Norbert Süss.
- XIV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den evangelischen Pfarrer und Senior in Graz, Karl Eckardt.
- XV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor am Staatsgymnasium im XIII. Wiener Gemeindebezirke Schulrat Dr. Rudolf Löhner.
- XVI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor am Staatsgymnasium in Klagenfurt Johann Gessler.
- XVII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Direktor der Lehrerbildungsanstalt in Salzburg, Regierungsrat Karl Vogt.
- XVIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Direktor der Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalt in Linz, Regierungsrat Johann Habenicht.
- XIX. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Direktor des Staatsgymnasiums im XVIII. Wiener Gemeindebezirke, Regierungsrat Dr. Karl Kreipner.
- XX. Erwirkung des Sternes zum Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens für den Dechanten des Kathedralkapitels in Brünn Jakob Kapusta und für den Archidiakon dieses Kathedralkapitels Dr. Josef Pospišil.
- XXI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Ministerialrat im Ministerium für öffentliche Arbeiten Dr. Rudolf Freiherrn Mensi v. Klarbach.
- XXII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Staatsgewerbeschuldirektor Regierungsrat August Grau in Wien.
- XXIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den ordentlichen öffentlichen Professor der Technischen Hochschule in Wien Dr. Max Bamberger und des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den mit dem Titel eines ao. Professors bekleideten Adjunkten dieser Hochschule Dr. techn. Friedrich Böck.
- XXIV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Direktor der gewerblichen Fachschule in Pola, Spiro Nachich.
- XXV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Hofrat des Staatsbaudienstes für Galizien Rainer Sopuch und des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Oberbaurat des Staatsbaudienstes in Galizien Theophil Dujanowicz.
- XXVI. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste II. Klasse für mehrere Funktionäre der Kohlenversorgungskommission des Ministeriums für öffentliche Arbeiten.
- XXVII. Gewährung von Teuerungszulagen an die aktiven Staatsbediensteten und Pensionisten.
- XXVIII. Erwirkung einiger Ah. Auszeichnungen für Beamte des Ackerbauministeriums.
I. Ag. Dank Sr. Majestät für die au. Trauerkundgebung des Ministerrates anlässlich des Ablebens weiland Sr. Majestät Kaiser Franz Joseph I
[I.–XXVI. fehlt.]
Zu XXVII. Gewährung von Teuerungszulagen an die aktiven Staatsbediensteten und Pensionisten
Zu XXVII.a ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 66 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1916)b .
Vortragender Minister: Finanzminister.
Die anhaltenden und drückenden Teuerungsverhältnisse erheischen dringend weitere Vorsorgen zugunsten der aktiven und pensionierten Staatsangestellten1. Unter den obwaltenden Umständen ist nicht bloß eine Fortzahlung der mit den Verordnungen vom 9. Februar und 17. August 1916, RGBl. Nr. 33 und 259, für das laufende Jahr vorgesehenen Zulagen, sondern auch eine entsprechende Erhöhung derselben unerlässlich geworden, wie dies schon die frühere Regierung in Aussicht genommen hatte. Das Ausmaß der in Ungarn sowie in Bosnien und der Herzegowina bereits seit 1. November 1916 bewilligten Erhöhungenc weist darauf hin, dass auch bei uns mit einer bedeutenden, zum Teil einer Verdoppelung gleichkommenden Steigerung gerechnet werden muss. Nicht zuletzt diese Erwägung legt es nahe, bei dieser Gelegenheit einen Reformpunkt unseres Besoldungssystems zu verwirklichen, für den sich in letzter Zeit auch der Oberste Rechnungshof eingesetzt hat, nämlich die Auflassung der Gehaltsabzüge und die Auszahlung des Gehaltes nebst Aktivitätszulage in monatlichen Nettobeträgen. Mitbestimmend für die Verquickung dieser Reform mit einer Ausgabenerhöhung ist auch die Tatsache, dass durch die Übernahme sämtlicher Abzüge durch den Staat sich namhafte Ersparungen erzielen lassen, welche durch sehr bedeutende Vereinfachungen des Liquidierungsgeschäftes und in weiterer Folge durch beträchtliche Personalreduzierungen ermöglicht werden. Hinsichtlich der Arbeiterschaft kann ein gleicher Vorgang nicht beobachtet werden, weil bei den Arbeitern die Einkommensteuer nicht im Abzugswege, sondern durch Vorschreibung zur Selbstzahlung eingehoben wird, daher das Motiv der Vereinfachung nicht gegeben ist und weil übrigens nur ein Teil der Arbeiter obligatorische Provisionsbeiträge entrichtet, sodass die Übernahme diese Beiträge nicht gleichmäßig alle Arbeiter entlasten würde. Der aus der Übernahme der Abzüge dem Staate erwachsende Aufwand bzw. Einnahmenentgang beläuft sich für sämtliche Abzüge auf zusammen 33,7 Millionen Kronen und setzt sich aus folgenden Jahresbeträgen zusammen:
1. Stempelgebühren 2,5 Millionen Kronen
2. Einkommensteuer 14,0 Millionen Kronen
3. Besoldungssteuer 1,2 Millionen Kronen
4. Diensttaxe und Dienstverleihungsgebühr 6,0 Millionen Kronen
5. Pensionsbeiträge 10,0 Millionen Kronen
Letztere ausschließlich der Eisenbahner, für die in der später zu nennenden totalen Aufwandssumme ein separater Betrag von 3½d Millionen Kronen in Anschlag gebracht werden muss.
Die Auflassung der Abzüge bietet ein wirksames Mittel für die Aufbesserung der Lage der Staatsbediensteten, ohne nach außen hin in die Erscheinung zu treten. Bei der Ermittlung der den aktiven Bediensteten und Pensionisten pro 1917 zu gewährenden Zulagen wurde von dem Gedanken ausgegangen, die Erhöhung in Anbetracht der Teuerung und der während des Jahres 1916 gemachten Erfahrungen möglichst ausgiebig zu gestalten. Trotzdem bleiben auch die künftigen Beträge, wie die Tabelle D zeigt, im Allgemeinen hinter jenen Ungarns und vielfach auch Bosniens und der Herzegowina zurück; nur bei unseren niedrigeren Kategorien, bei denen das Fehlen der in Ungarn sowie in Bosnien und der Herzegowina bestehenden Familienzulagen sich in stärkerem Maße geltend macht, musste über die ungarischen Sätze hinausgegangen werden, um den Unterschied gegenüber den Zulagen der höher Besoldeten abzuschwächen. Das ganze Material wurde in interministeriellen Konferenzen am 20. und 21. d. M. eingehend besprochen und haben die Ressortvertreter den vorliegenden Verordnungsentwürfen und Tabellen im Wesentlichene zugestimmt2. Das Schema A/1 enthält die pro 1917 ermittelten Bruttobeträge, das sind jene Beträge, die bewilligt werden sollten, wenn die Abzüge nicht in Rechnung gezogen würden. Schema A/2 zeigt in Rotschriftf die durchschnittliche Höhe der Abzüge in den einzelnen Rangsklassen und darüber jenen Betrag der Zulage, der sich ergibt, wenn man die Abzüge von der untenstehenden Bruttoziffer aus Schema A/1 subtrahiert. Aus diesen Beträgen sind sodann nach Auf- bzw. Abrundung auf durch 12 teilbare Beträge die Sätze des Schema B gewonnen und in den Verordnungsentwurf eingestellt worden. Die Tabelle C zeigt die durchschnittlichen Abzüge sowie die Zulagen der Pensionisten. Der Gesamtaufwand für die aktiven Staatsbediensteten setzt sich folgendermaßen zusammen:
Der Aufwand für die Pensionisten stellt sich pro 1917 auf rund 37 Millionen, somit um 17 Millionen Kronen höher als im Jahre 1916g . Gegenüber der geltenden Verordnung zeigt der vorliegende Entwurf für die aktiven Bedienstetenh folgende Neuerungen:
Im § 1 wird die den Staatsbediensteten durch die Übernahme der Abzüge zugewendete Begünstigung in bestimmter Weise umschrieben und findet hiedurch die Bedeutung dieser Maßnahme ihren entsprechenden Ausdruck. An Stelle des früheren Dreiklassensystems3 sind vier Klassen aufgestellt, um dem Familienstande besser Rechnung zu tragen4. Im § 2, Absatz 2, ist im Sinne einer Anregung des Eisenbahnministeriums auch auf Stief- und Adoptivkinder Bedacht genommen; auf die von diesem Ministerium gleichfalls befürwortete Gleichstellung der unehelichen Kinder konnte nicht eingegangen werden. Die Änderung im 3. Absatze des § 2 hinsichtlich der geschiedenen Bediensteten ist eine Konsequenz des neuen Klassensystems.
§ 6, Absatz 2 entspricht einer Anregung des Justizministeriums. § 7 und 8 sind unverändert übernommen. § 9 sieht eine Nachzahlung pro Dezember 1916 vor, was insoferne billig ist, als ja ursprünglich Anschaffungsbeiträge in Aussicht genommen waren, deren Aufwand mindesten 30 Millionen erfordert hätte und als in Ungarn, Bosnien und der Herzegowina die Erhöhung bereits seit 1. November 1916 wirksam ist. In dem Entwurfe für die Pensionisten wären folgende Änderungen hervorzuheben: Das Erfordernis der Mittellosigkeit wurde fallen gelassen und demgemäß die amtswegige Flüssigmachung vorgesehen. Die Grenzbeträge wurden von 3.000 auf 9.440 K, das ist die Pension eines Beamten der VI. Rangsklasse, 4. Gehaltsstufe, ferner von 2.400 auf 6.000 K, das ist die Witwenpension nach Beamten der III., II. und I. Rangsklasse, und von 1.200 auf 3.000 K als Maximum einer Waisenpension nebst allfälliger Gnadenzulage bzw. von 480 auf 600 K als Maximum eines Erziehungsbeitrages nebst allfälliger Gnadenzulage hinaufgesetzt und die Grenzbeträge bei der Dienerschaft und Arbeiterschaft gänzlich eliminiert. An Stelle des 14. Lebensjahres wurde in § 2, IV b das Normalalter gesetzt. Sub V des § 2 wurden auch mit Gnadengaben aus staatlichen Mitteln beteilten Personen bescheidene Aushilfsbeträge zugedacht. Im § 4 sind auch die Gattinnen und Kinder von vermissten Staatsbediensteten einbezogen und im § 5 ist auch hier eine Nachzahlung pro Dezember vorgesehen. Der Minister beabsichtigt, diese Verordnungsentwürfe der Ah. Kenntnisnahme zu unterbreiten und erbittet hiezu die Zustimmung des Ministerrates5.
| Zulagen exklusive der Arbeiter | 117 Millionen Kronen |
| Für Arbeiter unter Voraussetzung einer Verdoppelung der jetzigen Zulage | 44 Millionen Kronen |
| Übernahme der Abzüge exklusive Arbeiter | 34 Millionen Kronen |
| Zusammen | 195 Millionen Kronen |
| Hievon ab der Aufwand für die Zulagen pro 1916 und Arbeiter von dem pro 1916 bereits vom Staate übernommenen Besoldungsstande (1,2 Millionen) | 93,2 Millionen Kronen |
| Ergibt einen Mehraufwand pro 1917 von | 101,8 Millionen Kronen |
| bzw. mit Hinzurechnung der vorerwähnten Pensionsbeiträge der Eisenbahner per | 3,5 Millionen Kronen |
| [Ergibt] einen Mehraufwand von | 105,3 Millionen Kronen |
[XXVIII. fehlt.]