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VORWORT

Mit Nummer VIII/2 der Edition „Die Protokolle des cisleithanischen Ministerrates 1867–1918“ wird zum sechsten Mal ein Band dieser Reihe vom Institute for Habsburg and Balkan Studies vorgelegt. Der vorliegende Band behandelt die zweijährige Regierungszeit Kaiser Karls, die nach dem Tod Kaiser Franz Josephs am 21. November 1916 begann und mit der Verzichtserklärung Kaiser Karls an der Anteilnahme an allen Regierungsgeschäften am 11. November 1918 endete. Das erste Protokoll (das nicht einliegt), hält den Ministerrat II vom 22. November 1916 fest, der nur einen Tagesordnungspunkt auf seiner Agenda hatte: „Mitteilungen des Ministerpräsidenten über den österreichisch-ungarischen Ausgleich“; das letzte Protokoll den Ministerrat II vom 11. November 1918. Auch dieser hatte nur einen Tagesordnungspunkt: „Erlassung einer Ah. Proklamation wegen Verzichtes auf die Anteilnahme an den Staatsgeschäften“.

Wie beim Band VIII/1 sind die Zäsuren also selbsterklärend. In der letzten Sitzung wurde auch konstatiert, dass die Tätigkeit des cisleithanischen Gremiums „hiemit sein Ende zu finden habe“, worauf der Ministerrat „beschließt, dass angesichts der vollzogenen Tatsachen sämtliche Minister von Sr. Majestät die Ag. Enthebung vom Amte au. erbitten“. Dieser Moment war für die anwesenden Minister so emotional, dass der Protokollführer Robert Freiherr Erhart v. Erhartstein zu den obligatorischen Dankesworten des dienstältesten Regierungsmitglieds, Eisenbahnminister Karl Freiherr v. Banhans, an Ministerratspräsident Heinrich Lammasch wegen des Rücktritts der Regierung festhielt: „Seine Ergriffenheit mache es ihm fast unmöglich zu sprechen.“

Die Zeit der Regierungstätigkeit Kaiser Karls war geprägt von den Folgen des Krieges, besonders dem zunehmenden Mangel an allem und jedem, den zu verwalten Aufgabe der Regierungen war. Die daraus resultierende Unzufriedenheit der Bevölkerung durch Reformen abzubauen, wurde immer schwieriger – und gleichzeitig schwanden die Machtmittel, sie zu unterdrücken. Sozialpolitisch entfalteten die Regierungen folglich eine bedeutende Tätigkeit, was auch zu neuen Verwaltungszweigen führte: das im Dezember 1916 eingerichtete Amt für Volksernährung, dessen Leiter auch zum Minister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde, sowie zwei neue Portefeuilles − das im Dezember 1917 geschaffene Ministerium für soziale Fürsorge und das im Juli 1918 geschaffene Ministerium für Volksgesundheit. Doch der Versorgungsprobleme, besonders der Nahrungsmittelkrise, konnte die Regierung auch dadurch nicht Herr werden.

Die zweite Ebene, auf der die Regierungen besonders aktiv wurden, war die staatsrechtliche, angefangen mit der Wiedereinberufung des Reichsrates im Mai 1917, über Kreisreformdiskussionen in Böhmen, um Deutsche und Tschechen konsequenter voneinander zu trennen (darunter die Errichtung des Kreisgerichtes Trautenau), bis zur großen Verfassungsrevision, die im Völkermanifest vom 16. Oktober 1918 endete. Statt aber eine Befriedung zu erreichen, läutete das Völkermanifest den endgültigen Zerfall sowohl Cisleithaniens als auch Österreich-Ungarns ein. Noch am selben Tag verkündete der ungarische Ministerpräsident Sándor Wekerle im Repräsentantenhaus des ungarischen Reichstages das Ende des österreichisch-ungarischen Ausgleichs von 1867 und damit der Realunion der beiden Staaten der Monarchie. Kurz darauf folgten schließlich die Gründungsakte der Nachfolgestaaten Cisleithaniens.

In den zwei Jahren von November 1916 bis November 1918 traf sich die cisleithanische Regierung zu 150 regulären Sitzungen mit zusammen 1.339 Tagesordnungspunkten sowie fünfmal (mit je einem Tagesordnungspunkt) in Form des Ministerrates mit erweitertem Wirkungskreis. Von den 1.339 Tagesordnungspunkten der regulären Sitzungen sind 339 (25,3%) erhalten, 176 in Form von Originalprotokollen, 106 in Form von Abschriften und 56 in Form von Vorträgen des Finanzministers im Ministerrat. Die fünf Tagesordnungspunkte der Ministerratssitzungen mit erweitertem Wirkungskreis sind alle im Original erhalten.

Wie auch bei Band VIII/1 ist Wladimir Fischer-Nebmaier der Bandbearbeiter. Die Einleitung stammt von ihm und Anatol Schmied-Kowarzik. Die für die digitale Darstellung notwendigen Verlinkungen hat Georg Vavra erledigt. Stephan Kurz hat den Drucksatz der Printversion und die digitale Version dieses Bandes erstellt, die unter https://mrp.oeaw.ac.at online publiziert und so in hybrider Erscheinungsweise aus einer einzigen frei lizensierten XML-Datenquelle erstellt wurden. Das Transkript haben Matthias Kaltenbrunner, Karin Kaltenbrunner und Patrick Swoboda besorgt, für das Lektorat danken wir Astrid Hauer. Wertvolle fachliche Unterstützung kam von Richard Kurdiovsky und Richard Lein.

Als Einführung in diese 3. Serie der Edition „Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie“ verweisen wir auf den Beitrag „Zur Edition der cisleithanischen Ministerratsprotokolle 1867–1918“ im ersten Band der Serie, der auch die Editionsrichtlinien enthält.

Die Fortsetzung des Editionsprojektes und damit auch den vorliegenden Band hat die öffentliche Hand ermöglicht. Ihr, und damit auch den Steuerzahlenden, sei dafür herzlich gedankt. Ein ebensolcher Dank gebührt der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, an der das Projekt seit nunmehr über 15 Jahren angesiedelt ist. Auch dem Österreichischen Wissenschaftsfonds FWF, der diesen Band durch ein Einzelprojekt und eine Publikationsfinanzierung gefördert hat, sei ebenso herzlich gedankt wie der DDr. Franz-Josef Mayer-Gunthof Wissenschafts- und Forschungsstiftung. Eine besondere Freude für die Editionsbearbeiter ist es, allen Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs und allen seinen Mitarbeitenden zu danken, die immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Mitarbeitenden der Edition hatten und haben.

Wien, im Winter 2025

Franz Adlgasser

Wladimir Fischer-Nebmaier

Anatol Schmied-Kowarzik