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Nr. 440 Ministerrat, Wien, 4. Dezember 1882 - (PDF)

RS.; P. Jaeger; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 4. 12.), Ziemiałkowski, Falkenhayn, Pražák, Conrad, Welsersheimb, Dunajewski, Pino; außerdem anw. Steinbach.

KZ. 118 – MRZ. 96

Protokoll des zu Wien am 4. Dezember 1882 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Mitteilung an das Abgeordnetenhaus über die Überschwemmungskalamitäten in Tirol und Kärnten

I. ℹ️Der Ministerpräsident teilt dem Ministerrate das aus der Anlage ersichtliche Konzept der dem Abgeordnetenhause über die Überschwemmungskalamitäten in Tirol und Kärnten zu machenden Eröffnung mita . Der Ministerrat spricht seine Zustimmung aus1.

II. Das Benehmen der niederösterreichischen Landesschulbehörde gegenüber der Entscheidung des Unterrichtsministeriums bezüglich der Errichtung einer böhmischen Privatschule in Wien

II. ℹ️Der Ministerpräsident bringt zur Erwähnung das Verhalten der Unterbehörden gegenüber der jüngst erflossenen Entscheidung des Unterrichtsministeriums, mit welcher die Errichtung einer böhmischen Privatschule in Wien bewilligt wurde2. Der Ministerpräsident war erstaunt, dass diese Angelegenheit, anstatt von der Statthalterei kurrent erledigt zu werden, vor den Landesschulrat gebracht wurde und dass daselbst der Referent [und die] Beamtenmitglieder dieser Behörden dem Beschlusse einer Vorstellung beitraten, welche den Charakter einer Remonstration gegen die Entscheidung des Ministers an sich trage3. Nach dem Erachten des Ministerpräsidenten könne die Regierung in Rücksicht auf die Aufrechthaltung ihrer Autorität ein solches Verhalten der untergeordneten Organe nicht hinnehmen, weshalb es ihm geboten erschiene, zunächst den Statthalter zur Rechtfertigung aufzufordern, und dass der Minister für Kultus und Unterricht in Erwägung nehme, in welcher Weise gegen die fraglichen Beamten vorzugehen sei.

Der Minister für Kultus und Unterricht kann den ganzen Vorgang, der übrigens mit argen Verstellungen in die Öffentlichkeit gedrungen sei4, gleichfalls nur ernstlich beklagen. Anderseits müsse er allerdings hervorheben, dass eine Vorstellung des Landesschulrates an sich zulässig sei und dass zahlreiche diesfällige Präzedenzien vorhanden seien. Etwas anderes sei die Frage, ob hier überhaupt ein Gegenstand der Beschlussfassung des Landesschulrates vorgelegen sei, welche Frage er verneine. Mit der Vorstellung blieb sich der Landesschulrat jener Äußerung konsequent, welche er 14 Tage vorher gutächtlich gegen die Errichtung der fraglichen Schule ausgesprochen hatte5. Die Vorstellung sei in ihrem Tenor zahm gehalten. Selbstverständlich gehe der Minister darauf nicht ein. Er könne aber nicht umhin, [darauf a]ufmerksam zu machen, dass die ganze Sache, abgesehen von diesem Vorgange und abgesehen von der Demonstration der Gemeinde6, ihre missliche Tragweite habe.

Nach der Lage des Gesetzes war es ganz unmöglich, die Errichtung der fraglichen Privatschule zu verweigern7. Dieser Umstand könne jedoch nicht behindern, zu erkennen, dass es von einem Vereine, hinter welchem kein Teil der Bevölkerung Wiens und auch nicht die böhmische Bevölkerung der Stadt stehe, sehr unklug gewesen war, ein solches Verlangen zu stellen. Denn als im vorigen Jahre anlässlich der vom Grafen Harrach vorgebrachten Motion Erhebungen eingeleitet wurden, stellte es sich heraus, dass die Eltern der böhmischen Kinder keine böhmischen Schulen wollen8. Gegenüber dieser Tatsache, ferner bei der in der Bevölkerung Wiens inveterierten Abneigung gegen das Tschechische, endlich angesichts der Konklusionen, welche von anderer Seite an den ersten Schritt geknüpft werden dürften, könne es, seines Erachtens, für die Regierung nicht gleichgiltig sein, wenn die an Loyalität ohne Vergleich dastehende Bevölkerung Wiens in einem ihrer empfindlichsten Gefühle verletzt werde. Deshalb war es wenig klug, wenig taktvoll und wenig freundlich für die Regierung, dass ein solches Verlangen gestellt wurde, dessen Konsequenzen nicht in der Linie der Friedensförderung liegen.

Minister Freiherr v. Pražák glaubt, es sei schwer, so vorweg über das Bedürfnis abzuurteilen. Er möchte nicht zuge[ben, dass] in Wien kein Bedürfnis nach böhmischen Schulen vorhanden sei, nachdem die böhmische Bevölkerung in Wien sehr groß sei und in Wirklichkeit gewiss das Doppelte der bei der Volkszählung ausgewiesenen Anzahl betrage9. Man habe sich über das diesfällige Bedürfnis früher immer getäuscht. Mit denselben Argumenten trat man gegen die Errichtung böhmischer Mittelschulen in Mähren auf und nun erweise sich das Gegenteil durch den zahlreichen Besuch dieser Anstalten10. Seines Erachtens wurde in Wien nur durch das Auftreten des Gemeinderates und des Landesschulrates eine Aufregung provoziert. Was das unbegreifliche Vorgehen des Letzteren anbelange, so sei auch er dafür, dass eingeschritten werde.

Der Finanzminister will die beiden Fragen, die Opportunität der Sache und das Benehmen der Unterbehörde, auseinandergehalten wissen. Gewiss war es, was Ersteres anbelange, nicht klug, vor Eröffnung des Parlamentes einen neuen Zündstoff hineinzuwerfen. Was das Benehmen der Unterbehörden anbelange, so teile der Finanzminister die Anschauung des Ministerpräsidenten und findet es namentlich unbegreiflich, dass die Sache vom Statthalter nicht kurrent erledigt wurde. Auch in verschiedenen anderen Zweigen der Verwaltung habe er gefunden, dass Beamte und auch einige Statthalter nicht jene Linie einhalten, welche ihnen der Amtseid auferlegt. Er wünsche, dass dieselben endlich zur Rechenschaft gezogen [w]erden.

Der Ackerbauminister schließt sich der Anschauung des Ministerpräsidenten an.

Der Handelsminister teilt die Meinung, dass der Verein mit seinem Ansuchen der Regierung keinen Dienst erwiesen habe. Was das Benehmen der Unterbehörde anbelange, so hätte der Landesschulrat eine Entscheidung wie die vorliegende, welche nach dem Gesetze nicht anders gefällt werden konnte, einfach zur Kenntnis nehmen müssen. Jedenfalls hätte es aber der Vorsitzende11 in seiner Macht gehabt, jede Remonstration namentlich seitens der Beamten hintanzuhalten. Das Geringste, was zu geschehen habe, sei daher, dass der Statthalter zur Rechtfertigung über den ganzen Vorgang aufgefordert werde.

Der Minister für Kultus und Unterricht muss noch hervorheben, dass im niederösterreichischen Landesschulrate die Einrichtung besteht, dass jedes einlaufende Geschäftsstück zur Bearbeitung für die Sitzung einer Sektion zugewiesen wird, in welcher der Obmann der Sektion die Referatszuteilung vornimmt. Demzufolge komme der Vorsitzende des Landesschulrates gar nicht mehr in die Lage, den Referenten zu bestimmen oder auf das Referat Einfluss zu nehmen. Der Hauptfehler wurde also dadurch begangen, dass der Gegenstand nicht kurrent behandelt wurde. Der Umstand, dass er eben als Beratungsgegenstand in die [Verhandlu]ng gebracht wurde, mache die Mo[vier]ung einer Vorstellung und den Anschluss an dieselbe entschuldbar.

Minister Freiherr v. Ziemiałkowski ist dafür, dass der Statthalter wegen des Verschuldens der nicht kurrenten Behandlung zur Rechtfertigung aufgefordert werde.

Der Landesverteidigungsminister kann von seinem Standpunkte aus nur für das strengste Vorgehen gegenüber dem Benehmen der Unterbehörde sein. Der Minister ergreift diesen Anlass, um im Interesse der bewaffneten Macht sein Bedauern darüber auszudrücken, dass die nationale Bewegung im Unterrichtswesen immer weiter und weiter Platz greift und bereits bis in die Armee hineindringe, wo sie die größten Gefahren für die Einheit der Armee bringe. Er glaube daher, dass es dringende Aufgabe der Regierung sei, solchen Agitationen überhauptb, die sich im Kreise ihrer Organe abspielen, mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten.

Der Ministerrat beschließt, dass seitens des Ministers für Kultus und Unterricht der Statthalter zur Rechtfertigung aufzufordern und dass von dem Resultate dem Ministerrate Mitteilung zu machen sei12.

III. Gesichtspunkte für einen Entwurf über die Haftpflicht bei Unfällen in gewerblichen Unternehmungen

III. ℹ️Der Leiter des Justizministeriums Minister Freiherr v. Pražák bringt zur Verhandlung die Gesichtspunkte für einen Gesetzentwurf über die Haftpflicht bei Unfällen [in ge]werblichen Unternehmungen13. Sektionsrat Dr. Steinbach bringt über die diesfälligen Gesichtspunkte die aus der Anlage ersichtliche Darlegung „Zur Haftpflichtfrage“ vorc .

Der Ackerbauminister hält die Unfallversicherung für eine Frage, die bei uns insoferne noch nicht reif für eine Regelung im Wege der Gesetzgebung sei, als in den Massen das Bedürfnis nach einer solchen Einrichtung noch nicht empfunden werde. Der Minister glaubt, dass sich die Regierung zu einer solchen Vorsorge umso mehr drängen lassen müsse, als sonst in den betreffenden Volkskreisen mit der Reform die Meinung erzeugt werden dürfte, dass man sie bis jetzt habe warten lassen auf etwas, das ihnen von jeher gebührte und man ihnen jetzt doch nur eine Abschlagszahlung darauf gewähre. Wenn man aber die Zeit gekommen erachte, um auf diese Weise darzulegen, dass der Staat eine Obsorge für die Sicherheit und den Unterhalt der Arbeiter zu treffen habe, so frage er, weshalb man auf dieser Linie nur bei einem Anlasse der Vorsorge stehen bleibe und nicht zugleich weitergehend auch die Invaliditätsversorgung überhaupt damit in Verbindung bringe, zumal die Versorgungsbedürftigkeit wegen Unglücksfällen nur ein sehr geringes Prozent der Invalidität darstelle. Er glaube also, dass, wenn man schon so vorgehe, man begründeter sich auf die gedachte breitere Basis zu stellen hätte.

Was den Modus des Vorgehens anbelange, so glaube er, dass es, anstatt sich diesfalls [an di]e deutsche Gesetzgebung an[zule]hnen14, geeigneter wäre, das bei uns schon eingelebte und bewährte Institut der Bruderladen, welches die fraglichen Versorgungszwecke bei den Gewerkschaften schon jetzt nahezu vollkommen versieht, zum Vorbilde zu nehmen. Es könnten sich, analog wie bei den Gewerkschaften, für jede Fabrik oder für mehrere Fabriken zusammen Bruderladen bilden, bei welchen die Versicherung für Invalidität und Unfall zu geschehen hätte. Die Bruderladen hätten wegen der Freizügigkeit sich gegenseitig zu versichern. Allenfalls könnte in diesem Versicherungsverbande die Unfallsversicherung besonders und direkt bei der Zentralkasse geschehen. Bei der Bruderlade wäre bei der bestehenden Kontrolle durch die Teilnehmer keine besondere Vorsorge wegen Simulation usw. nötig. Eine solche Organisation schlösse nicht aus, dass die Beiträge der Arbeitsgeber auch gesetzlich geregelt würden. Indessen bemerke er schon jetzt, dass bei der Invalidenversorgung im Ganzen der Grund wegfalle, weshalb der Arbeitgeber bei der Unfallsversicherung allein mehr zahlen solle als der Arbeiter, da ja dann auch die Beiträge für Kranken- und Invalidenversorgung im Allgemeinen vom Besitzer gleichmäßig mitgetragen werden, was jedenfalls zweckmäßiger sei, als nur eine Invaliditätsursache allein herauszuziehen. Für alle Fälle sei aber keine Veranlassung vorhanden, die Bergarbeiter in die eventuelle allgemeine Unfallsversicherung einzubeziehen15.

Der Handelsminister leugnet nicht, dass es gut wäre, wenn man alle Versorgungsarten zu gleicher Zeit regeln könnte, weil man damit zugleich der sozialen Frage ein kräftiges Paroli böte. Da jedoch die richtige Lösung eine Auseinanderhaltung der nach verschiedenen Gesichtspunkten zu regelnden Versorgungsarten erheische, so bleibe nichts übrig, als schrittweise vorgehen, weil man so eher vorwärtskomme, als wenn man eine Reform deshalb aufhalte, um eine andere daran anschließen lassen zu können. Die Krankenversorgung sei mit der Gewerbeordnung angebahnt16 und bei den Fabriken schon vielfach in Angriff genommen. Nun müsse naturgemäß als Nächstes die Unfallsversicherung kommen. Die Invaliditätsversorgung werde sich dann als drittes Entwicklungsglied anzuschließen haben.

Was die Prinzipien für die Unfallsversicherung anbelange, so halte er das obligatorische System für richtig, ebenso den Wegfall des Beweises der Schuldlosigkeit, und möchte nur die evidente Bosheit als einen Ausschließungsgrund von der Versorgung gelten lassen. Die Beitragsleistung zur Versicherungsprämie hätte zwischen Arbeitgeber und Arbeiter im Verhältnisse von ⅔ zu ⅓ zu stehen. Für die Versicherungsaktion halte er eine Konzentrierung nach gleichartigen Industrien für zweckmäßiger als nach gewissen Gebietsbezirken. Endlich möchte er jetzt schon angeregt wissen, dass in die Unfallsversicherung, wie dies in der Schweiz geschehe, [auch] die Berufskrankheiten ein[bez]ogen werden17.

Der Minister für Kultus und Unterricht ist mit den Prinzipien des Justizministeriums einverstanden und wünscht nur, dass ein besonderes Augenmerk auch darauf gerichtet werde, dass der Fabriksbesitzer dafür haftbar gemacht werde, dass in der Fabrik jene Präventivvorkehrungen getroffen werden, durch welche Unfälle und akute Erkrankungen verhindert werden können.

Minister Freiherr v. Pražák hebt gegenüber den Ausführungen des Ackerbauministers hervor, dass gerade die Vorsorge für Unfälle in der ersten Linie der Forderungen der arbeitenden Kreise stehe und die Agitation für die fragliche Haftpflicht veranlasst durch die Zunahme des Maschinenbetriebes seit vielen Jahren vorbereitet sei. Auch bemerkt der Minister, dass es bisher keiner Gesetzgebung gelungen sei, alle Versorgungsfragen unter einem zu regeln. Wenn sich die Bergarbeiter mit der Bruderladenversorgung für alles zufriedengeben, so könne man sie ja ausnehmen.

Minister Freiherr v. Ziemiałkowski bemerkt, es handle sich um die Lösung sozialer Fragen. Bei den Schwierigkeiten, welche jede solcher Fragen darbietet, gestalte sich die Aufgabe viel schwieriger, wenn man mehrere dieser Fragen auf einmal zur Lösung bringen will. Außerdem komme zu beachten, dass der Unfall ein spezielles Versorgungsmoment bilde, während Krankheit [und I]nvalidität allgemein zu[tref]fende Momente seien, daher die Unfallsversorgung wegen ihrer speziellen Basis eine aparte Regelung erheische. Zu den Gesichtspunkten regt der Minister an, ob nicht auch der Maschinenbetrieb durch Tierkräfte einzubeziehen wäre und ob nicht auch für die Lage vorzusorgen wäre, wo landwirtschaftliche Arbeiter vorübergehend bei einer Maschine verwendet werden.

Sektionsrat Steinbach hält die beiden angeregten Spezialmomente erwägenswert für die Verfassung des Entwurfes. Es komme aber hiebei die Frage der Ausdehnung der Versicherung in Betracht zu nehmen. Referent kommt auf die Bruderladen zu sprechen, indem er betont, dass diese Organisation wohl für das konservative Element der Bergarbeiter ausreichen, keineswegs aber heute mehr eine Organisationsbasis für das bewegliche Arbeiterelement der anderen Industrien bilden könnte und es bei der herrschenden Anschauung auch nicht denkbar sei, dass sich die anderen Kreise damit begnügten.

Der Finanzminister erklärt sich mit den Gesichtspunkten des Justizministeriums vollkommen einverstanden. Für die spezielle Regelung der Unfallsversicherung spreche vor allem das vom Minister Freiherrn v. Ziemiałkowski angeführte Moment. Die Invaliditätsversorgung sei zugleich eine Frage, welche schon in den Kreis der allgemeinen polizeilichen Armenversorgung hinübergreife und jedenfalls im Zusammenhange mit derselben werde ins Auge gefasst werden müssen.

[Vo]m Ministerrate werden die Prinzipien des Justizministeriums genehmigt und wird zugleich beschlossen, dass die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes darnach unter Mitwirkung der Ministerien der Justiz, des Innern, des Ackerbaues und des Handels zu geschehen habe18.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 26. Dezember 1882. Franz Joseph.