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Nr. 438 Ministerrat, Wien, 29. November 1882 - (PDF)

RS.; P. Jaeger; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 29. 11.), Ziemiałkowski, Falkenhayn, Pražák, Conrad, Welsersheimb, Dunajewski, Pino.

KZ. 115 – MRZ. 94

Protokoll des zu Wien am 29. November 1882 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Über die vom Ministerpräsidenten in der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses beabsichtigten Mitteilungen über den Notstand in Tirol

I. ℹ️Der Ministerpräsident bringt vor, dass er, um allen etwaigen Anfragen oder Anträgen seitens des Abgeordnetenhauses in Angelegenheit [des Tiro]ler [N]otstandes zuvorzukommen, die Absicht habe, gleich in der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses, und zwar beim Beginne derselben, noch vor der Mitteilung der Einläufe sich das Wort zu erbitten und dem Hause eine entsprechende Darlegung über die Tiroler Katastrophe zu machen1. Er gedenke, dabei in der Weise vorzugehen, dass er zuerst eine übersichtliche Darstellung der Kalamitäten und der eingetretenen Schäden vorbringe, dann unter gleichzeitiger Produzierung der beiden Notstandsverordnungen2 darlege, welche Verfügungen die Regierung behufs der Gewährung der dringendsten Hilfe bereits getroffen habe, endlich auf die mit der Einberufung des Tiroler Landtages im Zusammenhange stehenden weiteren Hilfsabsichten hinweise3. Zum Schlusse [beabsichtige] er einen Appell an [das] Haus des Sinnes zu richten, [d]ass die Regierung erwarten zu können glaube, bei ihrer Hilfsaktion vom ganzen Hause, wie dies auch in früheren ähnlichen Fällen geschehen sei, die kräftigste Unterstützung zu erhalten. Er erbitte sich die Zustimmung des Ministerrates zu einem solchen Vorgehen, indem er sich vorbehalte, den näheren Inhalt der so beabsichtigten Ansprache im Ministerrate zur Verlesung zu bringen.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorhaben des Ministerpräsidenten einverstanden4.

II. Verlängerung der Ausnahmsgerichtsbarkeit für Dalmatien. Einbringung eines bezüglichen Gesetzentwurfes

II. ℹ️Der Leiter des Justizministeriums Minister Freiherr [v.] Pražák referiert bezüglich der dem Reichsrate vorzulegenden kaiserlichen Verordnung vom 25. Juni 1882, RGBl. Nr. 82, wodurch die Geltung des Gesetzes vom 28. Februar 1882 betreffend die Einführung von Ausnahmsgerichten in Dalmatien bis Ende Dezember 1882 verlängert wurde5. Zugleich mit der Vorlage dieser Verordnung wolle er im Reichsrate auch den aus der Anlage ersichtlichen Gesetzentwurfa einbringen, welcher bezwecke, die fragliche Ausnahmsgerichtsbarkeit abermals und zwar bis Ende Juni 1883 zu verlängern. Der Minister teilt die aus der Beilage 2 ersichtlichen, dem Entwurfe beizugebenden „Erläuternden Bemerkungen“b mit, mit welchen die Gründe dargelegt werden, welche sowohl den Erlass der Verordnung vom [25. Juni] 1882 erheischten als [auc]h die weitere Verlänge[r]ung der Ausnahmsgerichtsbarkeit notwendig machen.

Auf eine Anfrage des Landesverteidigungsministers bemerkt Minister Freiherr v. Pražák, dass im Falle der Notwendigkeit einer weiteren Verlängerung vom Ende Juni 1883 ab, dieselbe anstandslos wieder mittelst einer kaiserlichen Verordnung erfolgen könne.

Der Ministerrat erklärt zu dem Vorhaben des Leiters des Justizministeriums seine Zustimmung.

Minister Freiherr v. Pražák bemerkt, dass hiemit auch die dem Ackerbauminister in Ragusa überreichte und vom Ministerpräsidenten an den Leiter des Justizmini[ste]riums übermittelte Eingabe der Gemeindevertretung von Ragusa um die Einstellung der Wirksamkeit der Militärgerichte, in welcher Eingabe diese Ausnahmsgerichtsbarkeit als eine für Ragusa unnötige Maßregel dargestellt werde, ihre Erledigung finde6.

III. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Statthaltereirat Klimesch

III. ℹ️Der Ministerpräsident als Leiter des Ministeriums des Innern erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, für den Statthaltereirat und Vorstand des Rechnungsdepartements der Statthalterei in Brünn, Anton Klimesch, in Anerkennung seiner 50-jährigen treuen und ersprießlichen Dienstleistung den Or[den] der Eisernen Krone III. Klasse [zu] erwirken und teilt aus dem Inhalte des diesfalls zu erstattenden au. Vortrags die wesentlichsten Verdienstmomente mit. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung7.

IV. Wegen Sanktionierung der vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe betreffend die Basis der Volksschulumlagen auf die direkten Steuern

IV. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, die Ah. Sanktion zu erwirken für die vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe betreffend die Abänderung des § 53 des niederösterreichischen Landesgesetzes vom 5. April 18708 und betreffend die Abänderung des § 5 des niederösterreichischen Landesgesetzes vom 18. Dezember 18719. Die beiden Gesetzentwürfe stellen hinsichtlich der Umlagen für Volksschulen die infolge der Änderung der Steuergesetze notwendig gewordene Bestimmung auf, dass nunmehr die fraglichen Umlagen auf die direkten Steuern einschließlich aller Staatszuschläge umzulegen sind. Außerdem ordne ersterer Entwurf an, dass die Deckung des Mehrbedarfes dann schon aus dem Landesfonds zu geschehen habe, wenn die Umlagsziffer bei Grund- und Gebäudesteuer 8% und bei Erwerb- und Einkommensteuer 6% übersteigen müsste. Gegen die Entwürfe walte kein Anstand ob.

Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung10.

V. Wegen Nichtsanktionierung des vom Istrianer Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend das Halten und Weiden von Ziegen. Einbringung eines bezüglichen neuen Entwurfes

[V. ℹ️De]r Ackerbauminister be[ab]sichtigt, bei Sr. k. u. k. apost. Majestät au. zu beantragen, dass dem vom Istrianer Landtage beschlossenen Gesetzentwurfe betreffend das Halten und Weiden von Ziegen die Ah. Sanktion nicht erteilt werde, und zwar aus dem Grunde, weil zufolge der vom Landtage vorgenommenen Abänderung des § 11 der Regierungsvorlage die Anwendbarkeit des Feldschutzgesetzes auf gewisse nicht besonders qualifizierte Übertretungen des vorliegenden Gesetzes ausgeschlossen würde, ohne dass zugleich für die fraglichen Übertretungen eine direkte Strafsanktion ausgesprochen erschiene11. Zugleich beabsichtige er, sich die Ah. Ermächtigung zur Einbringung eines neuen, die erwähnte, vom Landtage, in den bezüglichen Konsequenzen offenbar nicht beabsichtigte, Änderung korrigierenden Entwurfes zu erbitten.

Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung12.

VI. Betreffend die Vorsorge für die Bedeckung der Nachtragsforderung zu dem gemeinsamen Aufwande für das Jahr 1880

VI. ℹ️Der Finanzminister teilt mit, dass nach den Delegationsbeschlüssen bezüglich des gemeinsamen Staatsaufwandes pro 1883 sich eine Herabminderung des Voranschlages für diesseits um 54.879 fl. ergebe13, dass jedoch hingegen infolge der durch die Delegationen geschehenen Genehmigung des gemeinsamen Rechnungsabschlusses pro 1880 sich die Notwendigkeit der [] einer gemeinsamen [Nach]tragsforderung für das Jahr 1880 herausstelle14, wovon auf die diesseitige Reichshälfte die Summe von 2,046.450 fl.15 entfalle. Darnach werden gegenüber dem Präliminare die Kosten der Beitragsleistung zu den gemeinsamen Auslagen für das Jahr 1883 um 1,991.571 fl. erhöht. Der Finanzminister beabsichtige, sich die Ah. Ermächtigung behufs der diesem Mehrerfordernisse entsprechenden Voranschlagsänderung zu erbitten und ersuche um die Zustimmung des Ministerrates zu diesem Vorhaben.

Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung16.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 11. Dezember 1882. Franz Joseph.