Nr. 437 Ministerrat, Wien, 25. November 1882 - (PDF)
RS.Reinschrift; P. Jaeger; VS.Vorsitz Taaffe; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Taaffe 25. 11.), Ziemiałkowski, Falkenhayn, Pražák, Conrad, Welsersheimb, Dunajewski, Pino; außerdem anw.anwesend Kubin.
- I. Hilfsaktion für Tirol. Instruktion für den Statthalter.
- II. Die vom niederösterreichischen Landtage beschlossene Loyalitätskundgebung anlässlich der Feier der 600-jährigen Herrschaft der Ah. Dynastie.
- III. Erwirkung je des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Lloyd-Agenten Pius Terenzio und für den Lloyd-Kapitän Johann Verona.
- IV. Einbringung des Gesetzentwurfes betreffend die Bewilligung der Rekrutenkontingente.
- V. Einbringung eines Nachtragskredites für den Bau der Arlbergbahn pro 1882.
- VI. Rechtfertigung gegenüber dem Reichsrate der Verfügung der Einstellung der Geschwornengerichte im Kreisgerichtssprengel Cattaro.
- VII. Au. Danksagungen für Ah. Auszeichnungen des Abtes Leopold Wakarz und des Dr. Carl Herrmann.
- VIII. Wegen Sanktionierung des vom böhmischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Einbringung des Schulgeldes.
- IX. Wegen Sanktionierung des vom kärntnerischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Erhöhung der Gehalte der Bürgerschullehrer.
- X. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für Maler Eduard Charlemont.
- I. Hilfsaktion für Tirol. Instruktion für den Statthalter
- II. Die vom niederösterreichischen Landtage beschlossene Loyalitätskundgebung anlässlich der Feier der 600-jährigen Herrschaft der Ah. Dynastie
- III. Erwirkung je des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Lloyd-Agenten Pius Terenzio und für den Lloyd-Kapitän Johann Verona
- IV. Einbringung des Gesetzentwurfes betreffend die Bewilligung der Rekrutenkontingente
- V. Einbringung eines Nachtragskredites für den Bau der Arlbergbahn pro 1882
- VI. Rechtfertigung gegenüber dem Reichsrate der Verfügung der Einstellung der Geschwornengerichte im Kreisgerichtssprengel Cattaro
- VII. Au. Danksagungen für Ah. Auszeichnungen des Abtes Leopold Wakarz und des Dr. Carl Herrmann
- VIII. Wegen Sanktionierung des vom böhmischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Einbringung des Schulgeldes
- IX. Wegen Sanktionierung des vom kärntnerischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Erhöhung der Gehalte der Bürgerschullehrer
- X. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für Maler Eduard Charlemont
KZ. 113 – MRZ. 93
Protokoll des zu Wien am 25. November 1882 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.
I. Hilfsaktion für Tirol. Instruktion für den Statthalter
I. ℹ️Der Ministerpräsident bringt zur Sprache die gestern stattgehabte Komiteeberatung über die in Tirol bezüglich der Hilfsaktion gehegten Wünsche und [Ab]sichten1. Die Desiderien wurden dabei in eingehende Erwägung gezogen und wurde die Stellungnahme zur Angelegenheit so weit schon präzisiert, um dem Statthalter die nötigen Instruktionen zu erteilen, damit vom Landtage nicht Beschlüsse gefasst werden, welche dann der Regierung das Vorgehen erschweren.
Sektionschef Freiherr v. Kubin referiert und teilt mit, dass aufgrund der Berichte des Statthalters sowie aufgrund des aus der Anlage ersichtlichen Berichtes und der daran anknüpfenden Anträge des Landesausschussesa in Beratung gezogen wurden folgende Punkte:
a. Die Frage der Beschließung eines Landesgesetzes, wornach ein Landesanlehen bis zum [Höchstb]etrage von drei Millionen [Gul]den zu 4½% verzinslich und in 50 Jahren aus den Mitteln des Getreideaufschlagsfonds2 vom Jahre 1900 angefangen rückzahlbar, im Wege der Hinausgabe von Teilschuldverschreibungen kontrahiert werden soll (Punkt VI Alinea 1 der Anträge des Landesausschusses);
b. die Frage der Gewährung von Begünstigungen für dieses Landesanlehen (Punkt VI Alinea 2 der Anträge des Landesausschusses);
c. die Frage der Gewährung von unverzinslichen, frühestens vom Jahre 1890 an zurückzuzahlenden Staatsvorschüssen an Gemeinden, Konkurrenzen und Private im Mindestbetrage von drei Millionen Gulden, für deren Rückzahlung das Land dem Staate gegenüber die Haftung übernehmen will (zweites Desiderium des Alinea 2 des Punktes VII der Anträge des Landesausschusses);
d. die Frage der Staatsbeiträge zu den Flussregulierungen und Herstellungen, wobei erwartet werde, dass der Staat zu den fraglichen Kosten mit ⅗ (gegenüber dem Lande mit dem Beitrage von ⅖) konkurriere. Darunter sind begriffen: Regulierung der Etsch mit Einschluss der Eisackeinmündung (Punkt I der Anträge des Landesausschusses); dringende Schutzbauten in den der Statthaltereiabteilung Trient unterstehenden politischen Bezirken (Punkt II der Anträge des Landesausschusses); Drau- und Rienzregulierung, forstliche Schutzbauten und all[gemein]e Schutzbauten im Etsch- [und] Eisacktale (Punkt III der Anträge des Landesausschusses);
e. die Frage der Gewährung einer weiteren allgemeinen nicht zurückzuzahlenden Staatsaushilfe, worüber im Statthaltereiberichte gesagt werde, dass man diesfalls einen Betrag von fünf Millionen Gulden wünsche (erstes Desiderium des zweiten Alinea des Punktes VII der Anträge des Landesausschusses).
Das Komitee habe sich über die vorläufige Stellungnahme gegenüber diesen Punkten vollkommen geeinigt und proponiere daher der Ministerpräsident, auf Grundlage der Komiteebeschlüsse dem Statthalter in Tirol (in gleichzeitiger Erledigung des Sonderberichtes desselben) die aus der Anlage ersichtlichen Weisungen über die vorne angeführten Fragen zu gebenb . Der Erlass wird zur Verlesung gebracht.
Minister Freiherr v. Ziemiałkowski gibt zu erwägen, ob nicht, indem man hier für Regulierungen von Flüssen und Bächen, welche nicht Staatsgewässer sind, die Hälfte der Kosten als Staatsbeitrag zugestehe, damit ein für andere künftige Fälle bedenkliches Präjudiz geschaffen werde, nachdem der Staat bei solchen Regulierungen bisher in der Regel nur mit ⅓ konkurrierte.
Sektionschef Freiherr v. Kubin macht darauf aufmerksam, dass bei den hier infrage stehenden Regulierungen das sonst übliche Drittel der Interessenten entfalle. Übrigens könne auch schon nach der von der Regierung eingebrachten Vor[lage be]treffend die Förderung [der] Landeskultur auf dem Gebiete des Wasserbaues der Staatsbeitrag unter Umständen bis auf die Hälfte der Kosten hinaufgehen.
Der Ackerbauminister bemerkt, dass der letzterwähnte eventuelle Konkurrenzmaßstab für Herstellungen im Quellengebiete angenommen werde und dort deshalb gerechtfertigt sei, weil solche Regulierungen entweder gar nicht oder nur zum geringsten Teile zum Vorteile der Adjazenten selbst gereichen, sondern der Nutzen der Herstellungen weit entfernt vom Regulierungsgebiete und häufig in andern Ländern empfunden werde.
Der Minister für Kultus und Unterricht regt an, ob nicht in Anbetracht des Umfanges der im Ganzen notwendig werdenden Hilfsaktion es entsprechend wäre, hinsichtlich derselben eine besondere Finanzoperation und zwar am besten im Vereine mit der vom Lande beabsichtigten Operation vorzunehmen.
Der Finanzminister hält eine solche Operation immerhin für möglich, bemerkt aber, dass der Zeitpunkt jetzt ungünstig sei und dass das diesfällige Zusammengehen mit dem Lande wohl auch lange Verhandlungen erheischen würde.
Der Ministerrat erklärt zur proponierten Instruktion an den Statthalter seine Zustimmung3.
II. Die vom niederösterreichischen Landtage beschlossene Loyalitätskundgebung anlässlich der Feier der 600-jährigen Herrschaft der Ah. Dynastie
II. ℹ️Der Ministerpräsident bringt zur Sprache den in der Sitzung [des nied]erösterreichischen Landta[ge]s vom 23. Oktober 1882 über Antrag des Abgeordneten Freiherrn v. Villa-Secca gefassten Beschluss, wornach aus Anlass des 27. Dezember 1882, an welchem Tage sechs Jahrhunderte der glorreichen Herrschaft der Ah. Dynastie zum Abschlusse kommen, der Landmarschall und der Landesausschuss im Namen des Landes und der Bevölkerung Niederösterreichs Sr. k. u. k. apost. Majestät neuerdings das Gelöbnis der unwandelbaren Treue und unerschütterlichen Anhänglichkeit ehrfurchtsvollst unterbreiten sollen4. Der Landmarschall von Niederösterreich habe sich nun bei ihm angefragt, wie es sich hinsichtlich der au. Vorbringung der fraglichen Loyalitätskundgebung zu benehmen sein dürfte, ob eine au. Adresse Sr. Majestät zu unterbreiten oder zu diesem Behufe von Sr. Majestät eine Audienz zu erbitten wäre.
Der Ministerpräsident glaube, dass es nicht am Platz wäre, von seiner Seite in dieser Angelegenheit einen au. Antrag zu stellen und möchte er daher nur die Angelegenheit sowie die Anfrage des Landmarschalls zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät bringen, damit Se. Majestät die Ah. Entscheidung fällen könne. Der Ministerpräsident wisse auch nicht, ob Se. Majestät zu dem betreffende Zeitpunkte in Wien sein werden, obgleich nach der Meinung des Ministerpräsidenten der Empfang einer bezüglichen Deputation nicht gerade auf den 27. Dezember zu fallen brauchte, sondern auch einige Tage früher stattfinden könnte, wenn die Ah. Entscheidung Sr. Majestät [in d]ieser Weise getroffen würde. In diesem Falle beabsichtigte auch der Erzbischof von Wien mit dem Episkopate der Kirchenprovinz Sr. Majestät die Huldigung darzubringen5.
Ferner teilt der Ministerpräsident mit, dass der Fürsterzbischof von Wien behufs der würdigen kirchlichen Feier des erwähnten Gedenktages ein solennes Hochamt abzuhalten und hiezu wie bei den üblichen jährlichen Anlässen die Behörden einzuladen beabsichtige. Ein solches Vorhaben, sowie auch die feierliche Beteiligung der Beamten an der kirchlichen Feier, könne selbstverständlich keinem Anstande unterliegen. Doch wolle er auch hievon an Se. Majestät au. Meldung erstatten.
Der Ministerrat erklärt sich mit dem vom Ministerpräsidenten beabsichtigten Vorgehen einverstanden6.
III. Erwirkung je des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Lloyd-Agenten Pius Terenzio und für den Lloyd-Kapitän Johann Verona
III. ℹ️Der Ministerpräsident referiert über die vom Ministerium des Äußern ins Auge gefasste bzw. befürwortete Erwirkung je des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Lloyd-Agenten in Port Saïd Pio Terenzio und für den Lloyd-Kapitän Johann B. Verona wegen der von diesen beiden Persönlichkeiten während der Ereignisse in Ägypten7 im Interesse österreichischer und ungarischer Staatsangehöriger bewiesenen sehr verdienstlichen Haltung. Nachdem die Statthalter von Triest und von Dalmatien die Auszeichnungswürdigkeit dieser beiden Persönlichkeiten bestätigen, [bea]bsichtige de[r] Ministerpräsi[dent] dem Ministerium des Äußern [z]u erklären, dass vom hierseitigen Standpunkte gegen deren Berücksichtigung kein Anstand obwalte und, dass man, nachdem es sich um im Auslande erworbene Verdienste handle, die diesfällige au. Vortragerstattung dem Ministerium des Äußern anheimstelle.
Der Handelsminister hat nur das Bedenken, ob nicht der proponierte Auszeichnungsgrad namentlich für Verona relativ zu hoch gegriffen sei, und hält er es für entsprechend, dass man sich diesfalls noch näher informiere. Es wird die nähere Information über diesen Punkt durch den Handelsminister vorbehalten und erklärt sich der Ministerrat mit der Erledigungsproposition für den Fall einverstanden, als von Seite des Handelsministers nicht bezüglich des Grades ein Gegenantrag vorgebracht werden würde8.
IV. Einbringung des Gesetzentwurfes betreffend die Bewilligung der Rekrutenkontingente
IV. ℹ️Der Landesverteidigungsminister erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zur Einbringung des Gesetzentwurfes betreffend die Bewilligung zur Aushebung der Rekrutenkontingente im Jahre 1883 nach der aufgrund der Volkszählung vom 31. Dezember 1880 erfolgten und bereits mit dem Gesetze vom 16. Februar 1882, RGBl. Nr. 19, behufs der Rekrutenaushebung für 1882 genehmigten Feststellung9. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung10.
V. Einbringung eines Nachtragskredites für den Bau der Arlbergbahn pro 1882
V. ℹ️Der Handelsminister bringt vor, dass wegen der großen Fortschritte, die der Bau der Arlbergbahn genommen habe, ein Nachtragskredit von zwei Millionen [Gulde]n pro 1882 erforderlich sei. [N]achdem der Finanzminister mit der Einbringung der Nachtragskreditforderung prinzipiell einverstanden sei, so erbitte sich der Handelsminister die Zustimmung des Ministerrates zur fraglichen Einbringung vorbehaltlich der hinsichtlich der näheren Modalitäten des Vorgehens mit dem Finanzminister zu treffenden Vereinbarung. Der Ministerrat erklärt unter diesem Vorbehalte seine Zustimmung11.
VI. Rechtfertigung gegenüber dem Reichsrate der Verfügung der Einstellung der Geschwornengerichte im Kreisgerichtssprengel Cattaro
VI. ℹ️Der Leiter des Justizministeriums Minister Freiherr v. Pražák erinnert, dass in Gemäßheit der Bestimmung des Alinea 3 des § 1 des Gesetzes vom 23. Mai 1873 über die zeitweise Einstellung der Geschwornengerichte12, die Regierung verpflichtet sei, die während der Vertagung des Reichsrates erlassene Verordnung des Gesamtministeriums vom 20. Juni 1882 RGBl. Nr. 77 betreffend die Einstellung der Wirksamkeit der Geschwornengerichte für den Kreisgerichtssprengel Cattaro in Dalmatien, dem Reichsrate unmittelbar nach dessen Zusammentritte unter Darlegung der Gründe der Verfügung vorzulegen13.
Der Minister produziert die aus der Anlage ersichtlichen zum Zwecke der Vorlegung verfassten Gründec und erbittet sich die Entscheidung des Ministerrates darüber, ob die Vorlegung durch den Ministerpräsidenten oder durch ihn (Leiter des Justizministeriums) [erfolgen] solle. Der Ministerpräsident hält es für entsprechend, dass die Vorlegung durch den Leiter des Justizministeriums erfolge, weil der Ressortminister die Verfügung zu vertreten habe.
Der Ministerrat erklärt sich für diesen Antrag und genehmigt die vorgelegten Gründe14.
VII. Au. Danksagungen für Ah. Auszeichnungen des Abtes Leopold Wakarz und des Dr. Carl Herrmann
VII. ℹ️ Der Minister für Kultus und Unterricht erlaubt sich, im Wege des Ministerratsprotokolles zur Ah. Kenntnis Sr. k. u. k. apost. Majestät zu bringen den au. Dank des Abtes des Zisterzienserstiftes Hohenfurt Leopold Wackař für die demselben durch die Ag. Verleihung des Sternes zum Komturkreuze des Franz-Joseph-Ordens zuteilgewordene Ah. Auszeichnung15, ferner den au. Dank des am 16. d. M. an der deutschen Karl-Ferdinands-Universität in Prag sub auspiciis Imperatoris zum Doktor der Rechte promovierten Carl Herrmann für die ihm hiedurch zuteilgewordene Ah. Auszeichnung16.
VIII. Wegen Sanktionierung des vom böhmischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Einbringung des Schulgeldes
VIII. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben der Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom böhmischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der Bestimmung des Landesgesetzes vom 24. Februar 1873 über die Einbringung des [Schulgeld]es an [ö]ffentlichen Volks[schu]len17. Der Entwurf stimme in Wesenheit mit der hiefür eingebrachten Regierungsvorlage überein. Die einzige hievon prinzipiell abweichende Beschlussfassung des Landtages, wornach zur Entscheidung über Schulgeldbefreiungen anstatt der Gemeindebehörden die Schulbehörden kompetent erklärt werden, könne vom Regierungsstandpunkte aus nur als erwünscht betrachtet werden.
Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung18.
IX. Wegen Sanktionierung des vom kärntnerischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Erhöhung der Gehalte der Bürgerschullehrer
IX. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, die Ah. Sanktion zu erwir[k]en für den vom kärntnerischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Erhöhung der Gehalte der Bürgerschullehrer (Abänderung des § 25d des Landesgesetzes vom 27. Oktober 1871)19. Prinzipiell walte gegen den Entwurf kein Anstand ob. Was aber die finanzielle Frage anbelange, so habe man sich schon jetzt, um die verhältnismäßig niedrig dotierten Lehrkräfte zu erhalten, veranlasst gesehen, denselben Personalzulagen zuzuwenden, sodass nach Einziehung der Letzteren der jährliche Mehraufwand nach dem Inslebentreten des Gesetzes sich nur auf 190 fl. belaufen würde.
Der Finanzminister bemerkt, dass, wenn nunmehr anstatt der Personalzulagen die Gehaltserhöhung eintrete, [doch d]er Einfluss hinsichtlich der [Pens]ionsbezüge in Betracht zu nehmen komme, wornach der finanzielle Effekt sich bedeutender darstellen dürfte. Der Minister gibt dies zu bedenken, namentlich mit Rücksicht auf die über Kärnten hereingebrochene Kalamität und den Umstand, dass die finanziellen Verhältnisse des Landes, welches nicht imstande sei, für die Grundentlastungsschuld aufzukommen, überhaupt schlechte seien. Im Allgemeinen hält es der Finanzminister für entsprechend, dass man bei Ländern, welche schlechte Finanzen haben, trachte, dort, wo es möglich sei, der Beschließung von neuen Aufwänden entgegenzutreten.
Der Minister für Kultus und Unterricht bemerkt, dass das Land mit den beschlossenen Gehalten erst auf die Höhe der in anderen Ländern bereits bestehenden diesfälligen Gehalte hinaufkomme und daher die Erhöhung notwendig sei, weil sonst die tüchtigen Lehrkräfte auswärts gingen. Die faktische Mehrauslage sei minimal und das Gesetz würde jetzt nur auf das Lehrpersonale der einzigen Bürgerschule Kärntens in Klagenfurt Anwendung finden.
Der Ministerrat erklärt zum Vorhaben des Ministers für Kultus und Unterricht seine Zustimmung20.
X. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für Maler Eduard Charlemont
X. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, für den in Paris befindlichen österreichischen [Maler Eduard] Charlemo[n]t in [Ane]rkennung seiner vorzüglichen künstlerischen Leistungen das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens zu erwirken und teilt aus dem Inhalte des diesfalls zu erstattenden au. Vortrages die wesentlichsten Verdienstmomente mit. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung21.
Wien, am 25. November 1882. Taaffe.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 11. Dezember 1882. Franz Joseph.