Nr. 421 Ministerrat, Wien, 10. Oktober 1882 – Protokoll II - (PDF)
RS.Reinschrift; P. Jaeger; VS.Vorsitz Taaffe (I), Ziemiałkowski (I–II); BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Taaffe 10. 10.), Ziemiałkowski, Pražák, Conrad, Welsersheimb, Pino; außerdem anw.anwesend Ender, Wittek; BdE und abw.abwesend Falkenhayn, Dunajewski.
- I. Frage der Konzessionierung der Eisenbahnlinie Klostergrab–Mulde als Lokalbahn.
- II. Wegen Bestätigung der Wahl des Dr. Haase zum Superintendenten der mährisch-schlesischen Superintendenz.
KZ. 94 – MRZ. 77
Protokoll II des zu Wien am 10. Oktober 1882 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.
I. Frage der Konzessionierung der Eisenbahnlinie Klostergrab–Mulde als Lokalbahn
I. ℹ️Der Handelsminister bringt zur Sprache, dass anlässlich der innerhalb der Res[sorts] []ts abzuwickelnden Sanierung der Prag-Duxer Bahn die Frage der Neukonzessionierung der Bahnstrecke Klostergrab–Mulde zur Erörterung gebracht wurde. Die im Jahre 1872 für die Strecke Klostergrab–Mulde infolge gesetzlicher Ermächtigung erteilte Konzession sowie die damit gewährten Steuerbegünstigungen seien erloschen1. Nachdem nun jetzt die Konzessionierung behufs des Ausbaues der Strecke die Lokalbahn angestrebt werde, glaube das Handelsministerium, dass die Konzession von der Regierung in Gemäßheit des Lokalbahngesetzes vom 25. Mai 1880 erteilt werden könne, nachdem die Strecke unter Gesichtspunkte eines Lokalbahnunternehmens falle2. Es handle sich jetzt noch nicht um die Erwirkung der Konzessionskunde selbst, sondern [um] die Erörterung der Zu[lässigke]it der Konzessionierung nach dem Lokalbahngesetze überhaupt, nachdem der Finanzminister gewünscht habe, dass hierüber vorerst der Ministerrat befragt werde3.
Sektionschef Freiherr v. Ender bemerkt, dass das Finanzministerium die Ingerenz auch schon hinsichtlich der prinzipiellen Erörterung aufgrund der Durchführungsvorschrift zum Lokalbahngesetze in Anspruch nehmen zu können glaube, indem mit der Durchführung des Gesetzes vom 25. Mai 1880 der Handelsminister, der Minister des Innern und der Finanzminister betraut seien4. In materieller Beziehung habe das Finanzministerium das Bedenken, ob es sich hier in der Tat um eine Lokalbahn handle. Das Lokalbahngesetz enthalte keine Definition für die [Lokalbahn, es] werde dort im [Artike]l I nur von der „Konzessionierung neuer Lokalbahnen (Sekundärbahnen, Vizinalbahnen und dergl.)“ gesprochen. In den Motiven finde sich aber die Hindeutung, dass es sich um Bahnen von „örtlicher Bedeutung“ und „zur Befruchtung der Hauptbahnen“ handle5. Die infrage stehende Strecke bilde nun die Fortsetzung einer Hauptbahn. Außerdem sei die Strecke bestimmt, die Prag-Duxer Bahn mit einer Bahn im Auslande in Verbindung zu bringen. Es frage sich deshalb, ob eine solche Bahn als Lokalbahn betrachtet werden könne.
Der Ministerpräsident bemerkt, dass er über besonderen Wunsch des Finanzministers zur Verhandlung dieses Gegenstandes den Sektionschef Freiherrn v. Ender als Vertreter [des F]inanzministeriums ein[gelad]en habe. Wie er wisse, gehe das Bedenken des Finanzministers auch dahin, ob es möglich sei, diese Strecke, welche früher als Teil einer Hauptbahn konzessioniert worden war, nunmehr als Lokalbahn zu konzessionieren.
Minister Freiherr v. Ziemiałkowski bemerkt, dass es vor der Erlassung des Lokalbahnengesetzes vom 25. Mai 1880 in Hinsicht auf die Konzessionierung keinen Unterschied zwischen Hauptbahn und Lokalbahn gab, indem für jede Erteilung einer Bahnkonzession die gesetzliche Ermächtigung eingeholt werden musste. Nachdem die frühere Konzession hinsichtlich der bezüglichen Strecke erloschen sei, handle es sich um ein ganz neues Objekt und könne man heute nicht mehr sagen, dass man es mit dem Teil einer Haupt[bahn zu tun habe,] sondern müs[se sich] lediglich fragen, ob auf dieser Strecke eine Lokalbahn überhaupt errichtet werden solle und könne. Der Umstand also, dass die Strecke einst den Teil einer Hauptbahn bildete, könne jetzt nach der Erlassung des Lokalbahngesetzes nicht mehr in Betracht kommen.
Der Minister für Kultus und Unterricht bedauert, dass das Lokalbahngesetz keine Definition der von demselben gemeinten Bahnen enthalte. Das mit dem Ausdrucke „Lokalbahnen“ bezeichnete örtliche Moment sei keineswegs ausreichend zur Darlegung der Intention des Gesetzes. Entsprechender werde dieselbe erklärt mit der in parenthesi des Artikels I des Gesetzes gebrauchten Bezeichnung „Sekundärbahnen“, als Bahnen von geringerer Bedeutung, für welche Erleichterun[gen] am Platze sind. Der Be[g]riff der Sekundärbahn müsse daher bei der Betrachtung der Sache in den Vordergrund gestellt werden, nicht der geografische Begriff der Lokalbahna .
Der Handelsminister bemerkt, dass das, was bei uns Lokalbahn heiße, eben nur dasjenige sei, was man im Auslande als Sekundärbahn bezeichne, in der Bedeutung, wie sie vom Vorredner betont wurde. Im Sinne dieser Auffassung sei man auch bisher bei der Handhabung des Lokalbahngesetzes vorgegangen. Bei der infrage stehenden Strecke handle es sich nun um die Herstellung einer solchen Sekundärbahn. Die Anlage der Bahn solle die einer Sekundärbahn sein. Eine Bahn in der Länge von 13 Kilometern, welche wie projektiert eine Spitzkehre haben soll, []dent den [Charakt]er einer Sekundärbahn an sich. In Gemäßheit der früheren nun mehr erloschenen Konzession hätte die Strecke anders gebaut werden sollen. Die Strecke bilde wohl eine Fortsetzung der als Hauptbahn gebauten Prag-Duxer Bahn. Aber der Zweck und die Bedeutung der Bahn liege nicht darin, eben eine Fortsetzung der Hauptbahn zu sein, sondern ihre Aufgabe sei nach der Lage der Verhältnisse die, für die jetzt nicht prosperierende Hauptbahn eine Zufahrtsstraße zu bilden (b behufs der Förderung der Ausbeutung der nächst der herzustellenden Linie gelegenen industriellen Etablissements)c .
Was endlich die Verbindung der herzustellenden Strecke mit einer Bahn im Auslande anbelange, so müsse er bemerken, dass die ausländische Bahn, an [welc]he der Anschluss geschehen so[ll], [a]uch nur eine Lokalbahn sei und dass unser Lokalbahngesetz die Verbindung einer Lokalbahn mit einer solchen im Auslande keineswegs ausschließe.
Minister Dr. Pražák glaubt, dass, nachdem die projektierte Strecke keine Hauptbahnrichtung verfolge und im Auslande wieder nur an eine Lokalbahn anschließe, der Konzessionierung nach dem Lokalbahngesetze kein Hindernis entgegenstehe.
Der Ministerrat beschließt, dass prinzipiell kein Hindernis obwalte, die Strecke Klostergrab–Mulde als Lokalbahn zu konzessionieren. Der Vorsitzende Minister Freiherr v. Ziemiałkowski erinnert, dass es jedoch notwendig sein werde, vorher die Erlöschung der früheren Konzession [auszusprechen]. Der Handelsminister sagt die bezügliche Verfügung zu6.
II. Wegen Bestätigung der Wahl des Dr. Haase zum Superintendenten der mährisch-schlesischen Superintendenz
II. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht referiert über die Neuwahl des Superintendenten der mährisch-schlesischen Superintendenz Augsburger Konfession. Die Presbyterien der betreffenden Kirchengemeinden repräsentieren 39 Wahlstimmen. Bei der am 27. August l. J. stattgehabten Wahl entfielen 23 Wahlstimmen, also mehr als die absolute Majorität, auf den evangelischen Pfarrer und Senior in Teschen Dr. Theodor Haase, acht Stimmen fielen auf Senior Szepessy in Zauchtl und fünf Stimmen auf Senior Trautenberger in Brünn, drei Stimmen wurden [ungül]tig erkannt. Somit wur[de] Dr. Haase zum Superintendenten gewählt.
Infolge der diesbezüglichen übereinstimmenden Anträge des evangelischen Oberkirchenrates und des Landeschefs in Schlesien sowie in Anbetracht des verdienstlichen Wirkens Haases auf kirchlichem Gebiete und im Schulwesen und endlich in Rücksicht auf dessen in sittlicher und sonstiger Beziehung bewährte tadellose Haltung habe der Minister bei Sr. Majestät die Ah. Bestätigung der Wahl Haases au. beantragt7. Dieser au. Antrag sei mit der Ah. Weisung herabgelangt, die Angelegenheit im Ministerrate vorzutragen und dann wieder Sr. Majestät vorzulegen8.
In dem au. Vortrage wurde auch an[gesprochen, daß] Haase als Reichs[rats]abgeordneter der Vereinigten Linken angehöre. Ob es die politische Parteistellung Haases als Abgeordneter oder der Umstand sei, dass ein Superintendent einem Bischofe gleichzuhalten komme, weshalb Se. Majestät den Vortrag der Angelegenheit in der Ministerkonferenz anzuordnen geruht haben, wisse er nicht anzugebend . Er erbitte sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem au. Antrage auf die Ah. Bestätigung der Wahl Haases, da er diese Wahl als eine sehr zufriedenstellende betrachten müsse und auch kein anderer möglicher Kandidat für die Stellung vorhanden sei. Auch der Ministerpräsident als Minister des Innern habe [sich] zustimmend zu dem Bestä[tigu]ngsantrage ausgesprochen.
Ohne Diskussion erklärt der Ministerrat zu dem Antrage des Ministers für Kultus und Unterricht seine Zustimmung9.
Wien, am 10. Oktober 1882. Taaffe.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 4. November 1882. Franz Joseph.