MRP-3-0-04-1-18820710-P-0404.xml

|

Nr. 404 Ministerrat, Wien, 10. Juli 1882 - (PDF)

RS.; P. Klaps; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 10. 7.), Ziemiałkowski, Pražák, Dunajewski; abw. Falkenhayn, Conrad, Welsersheimb, Pino.

KZ. 73 – MRZ. 60

Protokoll des zu Wien am 10. Juli 1882 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Wegen Einberufung des Landtages in der Bukowina für die ersten Tage des Monats August

I. ℹ️Der Ministerpräsident als Minister des Innern bringt ein Schreiben des Landespräsidenten in der Bukowina zur Ver|| || [lesung,]1 [] [der]selbe []eist, welche [die Einberu]fung des Bukowi[naer La]ndtages für die ersten Tage des Monats August sehr erwünscht erscheinen lassen. Se. k. u. k. apost. Majestät haben nämlich mit der Ah. Entschließung vom 19. Juni 1882 den Kirchenkongress für die griechisch-orientalische Bukowinaer erzbischöfliche Diözese auf den 26. Juli 1882 nach Czernowitz Ag. einzuberufen2 und hiebei den Ah. Willen bekanntzugeben geruht, dass der Kongress seine Aufgabe in kürzester Zeit löse und zwar seine Verhandlungen ohne Unterbrechung führe und spätestens binnen 14 Tagen, das ist bis zum 8. August, beendige. || || Viele Kongressmitglieder seien gleichzeitig Landtagsabgeordnete und müssten daher die bereits für Juli und August beabsichtigt gehabte Badereise ganz aufgeben, wenn der Landtag erst im September einberufen werden würde, da die Zwischenzeit dann zu kurz ausfallen würde. Auch sei eine Kollision zwischen den Beratungen des Kongresses und jenen des Landtages nicht zu befürchten, da erfahrungsgemäß die ersten 8 Tage eines Landtages mit der Wahl der Ausschüsse usf. vergehen. Was die Arbeiten des Landtages anbelangt, so habe sich derselbe in der heurigen Session lediglich in den Voranschlägen für das Jahr 1883 und mit den Rechnungsabschlüssen für das Jahr 1881 || || [] aBrückenmaa utgebührb []en und würde [er seine] Tätigkeit jedenfalls zwischen dem 15. und 20. August schließen können. Der Landespräsident berufe sich auch darauf, dass der Landeshauptmann sowohl als auch der griechisch-orientalische Erzbischof und Metropolit als Vorsitzender des Kongresses mit der Einberufung des Bukowinaer Landtages für den 1. August vollkommen einverstanden sind und dass der Landesausschuss bis dahin mit sämtlichen einzubringenden Landtagsvorlagen fertig sein wird. Der Ministerpräsident glaubt, unter diesen Umständen bei Sr. k. u. k. apost. Majestät die Erlassung des diesbezüglichen || || [ka]iserlichen Patentes au. beantragen zu sollen, zumal angenommen werden kann, dass, wenn dem vielseitig geäußerten Wunsche entsprechend der Landtag auf diese Zeit einberufen werden würde, auch die Arbeiten schnell erledigt und die Verhandlungen baldigst beendigt sein werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden3.

II. In Angelegenheit der Bestätigung der Wahl des Dr. Richard Bazzoni als Podestà in Triest

II. ℹ️Der Ministerpräsident als Leiter des Ministeriums des Innern teilt der Konferenz ein Schreiben des Statthalters in Triest mit4, zufolge welchem es jetzt, nachdem die Neuwahlen für den Triester Stadtrat, zugleich Landtag, durch || || [] des Podestà []rden wird. [Da] mit Bestimmtheit vorauszusehen ist, dass der bisherige Podestà, Dr. Richard Bazzoni, mit überwiegender Majorität zum Podestà wiedererwählt werden wird5, und da derselbe während der letzten dreijährigen Funktionsdauer ein korrektes Benehmen beobachtet und keinen Anlass zu unliebsamen Wahrnehmungen gegeben habe, so habe Statthalter Freiherr v. Pretis geglaubt, schon jetzt um die Erwirkung der Ah. Bestätigung bitten zu sollen, zumal es von besonderem Werte sei, dass die Ah. Bestätigung der Wahl Bazzonis noch vor der Vornahme der bevorstehenden Muni|| || zipaldelegationswahl erfolge und dass schon bei dieser Wahl der neue Bürgermeister den Vorsitz im Stadtrate übernehmen könne. Der Ministerpräsident glaubte nun, die Ah. Bestätigung wohl nicht früher einholen zu können, als bis nicht die Wahl auch wirklich stattgefunden hat. Heute habe nun die Wahl stattgefunden, weshalb er (Ministerpräsident) sich zunächst die Zustimmung des Ministerrates einhole, übrigens den au. Vortrag bereits habe vorbereiten lassen, sodass derselbe heute noch abgehen und die Ah. Bestätigung, um deren Ag. Bekanntgabe im telegrafischen Wege gebeten wird, bis morgen erfolgen könne. || || [] [Zustimm]ung []en.

Die Konferenzmitglieder nehmen diese Mitteilung zustimmend zur Kenntnis6.

III. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Direktor des Zentraltaxamtes, Hofrat Georg Zimmermann

III. ℹ️Der Finanzminister teilt der Konferenz seine Absicht mit, für den mit dem Titel und Charakter eines Hofrates bekleideten Oberfinanzrat und Direktor des Zentraltax- und Gebührenbemessungsamtes in Wien, Georg Zimmermann, ein sichtbares Zeichen der Ah. Anerkennung seiner ausgezeichneten Dienstleistung erwirken zu wollen. Zimmermann diene im 32. || || [Ja]hre und habe sich als Leiter des ihm anvertrauten wichtigen Amtes wie auch in seiner früheren langjährigen Dienstleistung stets auf das Vorzüglichste bewährt. Ebenso habe derselbe auch als Landtagsabgeordneter von Niederösterreich unbeschadet seiner eigentlichen Berufspflicht in verschiedenen Landesangelegenheiten namentlich in Schulsachen sehr Ersprießliches geleistet und durch seine korrekte und vermittelnde Haltung die Interessen des Landes und der Regierung in anerkennenswerter Weise zu fördern gestrebt. Der Statthalter als Finanzlandesdirektor stelle nun hinsichtlich des Auszeichnungsgrades einen alternierenden Antrag, nämlich das Ritterkreuz des Leopoldordens oder den || || [Orden der Eisernen Krone III. Klasse.] [] [leiten]der Sek[tionschef des Finanzmin]isteriums, [habe für] den höheren Grad, [d]as Ritterkreuz des Leopoldordens plädiert. Der Finanzminister glaube nun sich für den minderen Grad, den Orden der Eisernen Krone III. Klasse aussprechen zu sollen, da Zimmermann bloß Titularhofrat ist und sonst noch mit keiner Ordensdekoration geziert ist.

Der Ministerpräsident bemerkt, dass wohl hier zunächst in Berücksichtigung zu ziehen komme, dass Zimmermann nicht wirklicher Hofrat, sondern nur mit dem Titel und Charakter eines solchen bekleidet ist, dann dass er noch keinen österreichischen Orden besitze und dass er endlich in Aktivität || || [bl]eibe und noch fortdiene. Wenn nun die erste Auszeichnung der Leopoldorden wäre, was würde dann eventuellen Falles für ein Auszeichnungsgrad nachfolgen müssen. Graf Taaffe glaubt, sich daher im Sinne des Antrages des Finanzministers für den Orden der Eisernen Krone III. Klasse aussprechen zu müssen. Die übrigen Konferenzmitglieder treten dieser Ansicht gleichfalls bei7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 21. Juli 1882. Franz Joseph.