Nr. 393 Ministerrat, Wien, 30. Mai 1882 - (PDF)
RS.Reinschrift; P. Jaeger; VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Taaffe 30. 5.), Ziemiałkowski, Falkenhayn, Pražák, Conrad, Welsersheimb, Dunajewski, Pino; außerdem anw.anwesend Kálnoky.
- I. Frage der künftigen Behandlung der Bewohner der Crivoscie.
- II. Über den Antrag des Leiters des Justizministeriums auf die Ernennung des Landesgerichtsrates Michael Pithey zum Oberlandesgerichtsrate in Czernowitz.
- III. Ah. Anerkennung des Wirkens des Ministeriums.
KZ. 59 – MRZ. 49
[Protokoll des zu Wien am 30. Mai 1882 abgehaltenen] Minister[rates] unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
I. Frage der künftigen Behandlung der Bewohner der Crivoscie
I. ℹ️Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen zur Beratung zu bringen die Frage der Behand[lung] []ße [] An[] []t nunmehr [unter B]eiziehung des Ministers des [Äu]ßern zu besprechen1. [S]e. Majestät geruhen die im Protokolle der Ministerkonferenz vom 26. d. M. zusammengefassten Beschlüsse der Reihe nach in Betracht zu nehmen. Der erste Beschlussabsatz lautet: „Gegenüber den Bewohnern der Crivoscie ist im Allgemeinen an dem in der Ministerkonferenz vom 10. d. M. markierten Gesichtspunkte festzuhalten, sonach die Rückkehr der Flüchtigen nicht zu begünstigen und keine Amnestie azu gewähren.“a []n das strafgerichtliche Verfahren einzuleiten sein werde. Der Ministerpräsident erklärt, dass dies die Intention des Ministerrates sei.
Se. Majestät geruhen zu bemerken, dass dann nur zu wünschen wäre, wenn die Gerichte und speziell eben auch die Militärgerichte etwas kräftiger eingriffen, als dies bisher geschehen sei. Der Leiter des Justizministeriums Minister Dr. Pražák erlaubt sich auch darauf hinzuweisen, dass wenn es sich nunmehr mit Ende Juni um die Verlängerung der Wirksamkeit der Militärgerichte han[delt]2 [] ihnen []fallen keine [] Milde walten [lassen] dürften.
Se. Majestät geruhen den zweiten Beschluss des Ministerrates vom 26. d. M. auszuführen, welcher lautet: „Hinsichtlich der Maßnahmen der Steuerexekution und der Sequestrierung nach der Verordnung vom 5. Oktober 1854 ist dem Statthalter anheimzugeben, diese Maßnahmen dort anzuwenden, wo er glaubt, von ihnen ein entsprechendes Resultat erwarten zu können.“ Der Ministerpräsident be[merkt] [] [gen]ommenen Gesichtspunkte weiche, als man nunmehr die Anwendung der fraglichen Maßnahmen nicht mehr allgemein, sondern nur für jene Fälle in Aussicht nehme, in welchen damit sowohl in politischer als in materieller Beziehung ein nennenswerter Erfolg zu erzielen sein würde.
Se. Majestät geruhen hervorzuheben, dass es nicht klargestellt sei, ob die Sequestrierungsverordnung vom 5. Oktober 1854 auch von den Militärgerichten anzuwenden komme. Der Leiter des Justizministeriums Minister Dr. Pražák bemerkt, dass es allerdings nicht klar sei, wie es mit der Anwen[dung] []chten [].
[Se.] Majestät erachten es für notwendig, dass die Anwendbarkeit in dieser Weise seitens der Militärgerichte diesen ausdrücklich mittelst eines Erlasses bekannt gegeben werde. Der geeignete Weg wäre der, dass man sich an das Reichskriegsministerium wendete, damit im Wege der oberen Militärgerichte die Anwendbarkeit angeordnet würde3.
Se. Majestät geruhen auf den dritten Beschluss der Ministerkonferenz vom 26. d. M. zu kommen, welcher [lautet: „]bDer Ministerb präsident wird ermäcc htigt, wegen einer diplomatischen Vermittld ung zu dem Zwecke der Ermöglichung einer definitiven Ansiedlung der Crivoscianer in einem von der österreichischen Grenze entfernten Gebiete Montenegros sich an das Ministerium des Äußern zu wenden.“
Der Minister des Äußern Graf Kálnoky bemerkt, dass sich auch unser Ministerresident in Cetinje bereits mit der Frage der Ansiedlung der Crivoscianer in Montenegro beschäftige und dass er (Graf Kálnoky) einem diesbezüglichen Berichte entgegensehe4. Der Minister des Äußern würdigt das Interesse, welches die Regierung dem Zustandekommen eines solchen Arran[gements] [] auf die [Schwierigkeiten] aufmerksam [zu machen,] welche der Sache [in den] Weg treten könnten. Zunächst müsse man sich vor Auge[n] halten, dass Montenegro ein sehr armes Land sei, wenig kultivierbaren Boden habe und mit seinen Mitteln kaum ausreiche, die jetzige Bevölkerung zu erhalten. Es dürfte daher der Fürst von Montenegro vielleicht gar nicht in der Lage sein, den Leuten ein Land zu geben, von dem sie sich ernähren könnten. Andererseits sei es auch denkbar, dass man sich sogar scheute, diese rabiaten Elemente, welche Montenegro schon jetzt Verlegenheiten [] [mögli]cherweise dürfte nach der Rückkehr der auch aus Bosnien und der Herzegowina nach Montenegro Geflüchteten hinsichtlich deren Behandlung hier andere Gesichtspunkte obwalten5, die Sache für die Ansiedlung der Crivoscianer sich etwas erleichtern, sodass diese etwa dann doch in den gegen Albanien gelegenen Gegenden untergebracht werden könnten. In Bezug auf die Stellungnahme im Allgemeinen gegenüber den flüchtigen Crivoscianern halte der Minister des Äußern den eingenommenen Standpunkt zwar gerechtfertigt, indessen schiene es ihm doch geboten, eine Art Sommation hinsichtlich ihrer Rückkehr zu er[] [Was] die Steuer[exekution] anbelange, so glaubt [der Mi]nister des Äußern [b]emerken zu sollen, dass es entsprechend wäre, Exekutionen wegen minimaler Rückstände zu vermeiden, weil es einen ungünstigen Eindruck machen würde, wenn das Ärar wegen einiger schuldiger Kreuzer den Leuten die Besitztümer wegnähme, von denen sie sich bisher ernährt haben.
Se. Majestät geruhen zu bemerken, dass sonach in Bezug auf die Ansiedlungsfrage zunächst der Bericht des Ministerresidenten in Montenegro []ige habe, für ganz entspr[echend], damit die Leute die Folgen kennen. Wenn mit dieser Sommation keine Amnestie zugesichert werde, so bleibe es selbstverständlich, dass gegen diejenigen, welche zurückkehren, nichtsdestoweniger das strafgerichtliche Verfahren eingeleitet werde. Der Gesichtspunkt, dass gegenüber den Crivoscianern keine Amnestie Platz greife, sei begründet und sei es auch vollkommen gerechtfertigt, dass diesfalls zwischen diesen und den Aufständischen Bosniens und der Herzegowina ein Unterschied gemacht werde. Nicht nur die in staatsbürgerlicher Beziehung und hinsichtlich der vorausgegangenen Verhältnisse obwaltende Verschiedenheit recht[fertigen] [] [Crivosc]ianern [] während die [anderen Aufst]ändischen nur in [wenigen] Ausnahmsfällen jene [U]nmenschlichkeiten begingen, welche bei den Crivoscianern in Regel vorkommen. Was endlich die Steuerexekutionen anbelange, so erachten Se. Majestät, dass diese Maßregel wesentlich nur von dem Gesichtspunkte einer Stellvertretung der nicht zulässigen Güterkonfiskation aufzufassen und zu handhaben sein werde, bei der Anwendung nach dieser Auffassung und nach der vorausgegangenen Aufforderungen zur Rückkehr werde sich die Maßregel anders charakterisieren. Se. Majestät finden es daher auch für notwendig, dass []ung und des Inhaltes der [Som]mation und dann hinsichtlich der Anwendung der Steuerexekution hinausgegeben werde.
Der Ministerpräsident hält die Erlassung einer Aufforderung zur Rückkehr in dem Sinne, wie ihn Se. Majestät anzudeuten geruht haben, um so entsprechender, als dabei dem Vorgehen nach der Strenge des Gesetzes kein Abbruch geschehen solle. Die Rückkehrenden werden jedenfalls der strafgerichtlichen Behandlung zu unterziehen sein, hingegen werde man auf sie nicht die ganzen Härten der Steuerexekution anwenden.
Der Minister für Kultus und [Unterricht] [] solchen [] auch für die [weiteren] Folgen sich schon [auf das] Auswanderungsge[s]etz stützen zu können, welches Gesetz er, wie er bereits in der letzten Ministerkonferenz angedeutet habe, nicht in seiner Gänze und namentlich nicht hinsichtlich des Verfahrens gegenüber unbefugt Ausgewanderten als aufgehoben ansehen könne. Der Minister rechtfertigt das diesbezügliche Einschreiten aus der der Regierung auferlegten Schutzpflicht und gibt zu bedenken, dass etwa im Falle einer Auswanderung im großen Maßstabe, wodurch ein ganzes Landesgebiet entvölkert [werde] []. Seines Erachtens könnte auf die Nichtrückkehr die Folge des Eigentumsverlustes gesetzt werden. Er sei also für die Sommation und fände es am geeignetsten, wenn der Statthalter unter Verbindung seiner Gewalten als Landeschef mit denen, welche ihm die militärische Okkupation an die Hand gebe, die Folgen nach seinem Ermessen zöge. Der Minister kann sich übrigens kaum denken, dass Montenegro, zumal dessen Verhältnisse sehr beschränkt seien, das arbeitsscheue Volk der Crivoscianer sich dort ansiedeln lassen dürfte.
Minister Dr. Pražák bemerkt, []wisse [] abgespro[chen werden] könne, als zuge[standen] werden müsse, dass [im] Falle von solchen Auswanderungen im großen Maßstabe jedenfalls Maßnahmen zu treffen wären. Doch könnte man für die Abwesenden nun Kuratoren bestellen, deren Güter bewirtschaften und endlich dieselben für die Eigentümer verkaufen. Das begreife eine lange, umständliche und für die Crivoscie kaum anwendbare Prozedur. Eine Einziehung der Güter zugunsten des Staates wäre wegen der Auswanderung nicht möglich.
Se. Majestät geruhen fer[ner] [] [M]ontenegro zu ermöglichen, [wenn] Geldopfer nicht zu scheuen wären. Der Minister des Äußern glaubt, dass Montenegro, wenn es darauf eingehe, für die Ansiedlung jedenfalls Geld verlangen würde. Der Ministerpräsident bemerkt, durch eine diesfällige Leistung an Montenegro für die Gewährung der Ansiedlung würde zugleich auch die unangenehme Seite der Steuerexekution abgeschwächt.
Se. Majestät geruhen die Frage der Entäußerung der hierländigen Besitztümer der Crivoscianer im Falle der Ansiedlung derselben in Montenegro [] von [] Bemer[kung hinweise]n, dass in Dal[matien ei]ne Verordnung in [Anwe]ndung stehe, wornach im Falle der Auswanderung nach Montenegro die Veräußerung der diesländigen liegenden Güter erzwungen werden könne.
Der Handelsminister bemerkt, dass eine alte Verordnung bestehe, wornach den Montenegrinern der Besitz liegender Güter in Österreich nicht gestattet ist6. Er wisse jedoch nicht, ob dieselbe jetzt noch als wirksam betrachtet werden könne. Minister Dr. Pražák ist gleich[falls] [] [be]gründet erschien. In [diesem] Falle würde man aber im Falle der Ansiedlung in Montenegro die hierländigen Besitztümer verkaufen müssen. Der Ackerbauminister betont, dass jedenfalls das Ärar die Sache in die Hand bekommen müsste, damit sich nicht wieder fremde, unliebsame Elemente ansiedeln.
Aus der weiteren Diskussion ergibt sich noch Übereinstimmung dahin, dass die eventuelle Ansiedlung in Montenegro möglichst weit von der österreichischen Grenze entfernt zu erfolgen hätte und dass dem Statthalter von dem wegen der Ansiedlung einzuleitenden []7
[Se. Majestät geruhen auf den vierten] Beschluss [des Ministerra]tes vom 26. Mai [zu ko]mmen, welcher lautet:
[„]Der Landesverteidigungsminister wird ermächtigt, gegenüber stellungsflüchtigen Landwehrdienstverpflichten der nach Artikel III des Wehrgesetzes privilegierten Gebiete Süddalmatiens nach § 46 des Wehrgesetzes vorzugehen.“
Se. Majestät geruhen zu fragen, ob hievon dem FML. Baron Jovanović bereits Mitteilung gemacht worden sei. Der Landesverteidigungsminister bemerkt, dass heute anlässlich des bereits vorliegenden [] Jovanović [] obigen Anwendungs[fällen] nun als Norm für die Entscheidung in den einzelnen kommenden Fällen angenommen hat.
Se. Majestät geruhen sonach die Beratung über den Gegenstand der Behandlung der Bewohner der Crivoscie mit der Bemerkung zu schließen, dass es also bei den in der Ministerkonferenz vom 26. Mai 1882 gefassten Beschlüssen mit dem zu verbleiben habe, dass der Anwendung der in Aussicht genommenen Maßnahmen eine Aufforderung zur Rückkehr der Flüchtigen vorauszugehen habe und dass dem Statthalter für sein Vorgehen []e,8.
II. Über den Antrag des Leiters des Justizministeriums auf die Ernennung des Landesgerichtsrates Michael Pithey zum Oberlandesgerichtsrate in Czernowitz
[II. ℹ️S]e. k. u. k. apost. Majestät geruhen zur Sprache zu bringen den Vortrag des Leiters des Justizministeriums wegen der Besetzung der Stelle des Oberlandesgerichtsrates und Leiters des Strafgerichtes beim Landesgerichte in Czernowitz9. Der Leiter des Justizministeriums schlage für diese Stelle den Landesgerichtsrat in Czernowitz Reichsratsabgeordneten Michael Pithey vor, während von allen Gerichtsinstanzen primo loco der Lemberger Oberlandesgerichtsrat []en würde. Se. Majestät haben unter diesen Umständen die Besorgnis, dass es bei einem Vorgehen nach dem Antrage des Leiters des Justizministeriums den Anschein gewönne, als wären nicht sachliche, sondern politische Gründe für die Ernennung bestimmend gewesen, zumal Pithey schon im Jahre 1877 vom damaligen Justizminister Dr. Glaser für eine Oberlandesgerichtsratsstelle in Lemberg ausersehen war und infolge der vom Minister Freiherrn v. Ziemiałkowski dawider erhobenen Einwendung die Mehrheit des Ministerrates sich gegen die Beantragung Pitheys ausgesprochen hatte10. Insbesondere legen Se. Majestät []ge [].
[Der Leiter] des Jusitzmini[steriums] Minister Dr. Pražák [erlau]bt sich zu bemerken, dass die Haltung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Lemberg wie früher so auch jetzt auf die persönliche gereizte Stimmung desselben gegen Pithey zurückführen lasse. Sachlich sei dieselbe nicht begründet. Die Disziplinaraffäre, von welcher Pithey im Jahre 1866 betroffen worden war, könne nicht mehr hervorgezogen werden, nachdem Pithey nachher bereits zweimal avanciert sei11. Der im Jahre 1877 durchgeführte Verleumdungsprozess habe aber die Haltlosig[keit] [] bei der im Jahre 1877 wegen des Vorschlages für die Lemberger Oberlandesgerichtsrats-Stelle gepflogenen Verhandlung im Ministerrate zwei der Votanten, welche sich gegen die damalige Berücksichtigung Pitheys aussprachen, sich in dem Sinne geäußert haben, dass für einen anderen Fall und wenn es sich nicht um den Eintritt in das Gremium des Oberlandesgerichtes in Lemberg handelte, die Berücksichtigung Pitheys nicht auszuschließen wäre. Nun sei der Fall eines Avancements in Czernowitz gegeben und Pithey habe alle Eignung für den Posten. Es würde eine schwere Kränkung für denselben sein, wenn man ihn jetzt nicht berück[sichtigte] [].
[Der Ministerpr]äsident [bringt zur] Verlesung die [in der] Ministerkonferenz [am] 19. Dezember 1877 gepflogene Beratung über die damalige Kompetenz Pitheys um eine Oberlandesgerichtsrats-Stelle in Lemberg. Minister Freiherr v. Ziemiałkowski bemerkt, dass er sich im damaligen Falle, wo es sich um den Eintritt Pitheys in das Oberlandesgerichtsgremium handelte, namentlich deshalb gegen den Vorschlag ausgesprochen habe, weil sich nicht nur der Präsident, sondern auch der gesamte betreffende Senat des Oberlan[desgerichtes] [] er damals gehört, dass Pithey sich mit einem förmlichen Häuserhandel beschäftigte, sodass man besorgen musste, in ihm keinen unparteiischen Richter zu erhalten, indem er bei dieser Beschäftigung leicht, ohne dass die Sachlage nach außen klar würde, in die Lage kommen könne, über seine eigenen Angelegenheiten zu entscheiden. Was die jetzige Stelle anbelange, sei der Minister jedoch nicht in dem Falle etwas darüber zu bemerken.
Der Handelsminister bemerkt, dass ihm aus der Zeit seiner Amtswirksamkeit in der Bu[kowina]12 []esen []gkeit [] ziehen. Insbe[sondere] sei ihm auch darüber, [dass] Pithey einen über eine gewisse Grenze hinausgehenden Handel mit Häusern getrieben habe, nicht bekannt geworden. Wenn man diesfalls Gründe gehabt hätte, hätte man dem Landespräsidenten darüber gewiss Schauergeschichten erzählt, zumal Pithey zu jener Zeit auf einem der damaligen Regierung gegnerischen Standpunkt gestanden war. Eine gegnerische Stellungnahme der Richter gegenüber der aktuellen Regierungsrichtung komme übrigens öfters [vor.] []artei mag[e]r, war aber nach dem Erachten des Handelsministers zugleich der Hauptgrund des unangenehmen und sozusagen bissigen Verhältnisses, in welches Pithey mit dem Oberlandesgerichtspräsidenten und mit dem Gremium des Oberlandesgerichtes geriet. Zugleich sei Pithey dem Oberlandesgerichtspräsidenten auch persönlich nicht sympathisch. Dem Handelsminister sei es daher ganz begreiflich, dass Pithey beim Oberlandesgerichte nicht beliebt sei. Nachdem im Jahre 1877 die politische Stellung Pitheys der Regierung bekannt war und schon damals die Verhältnisse so lagen, dass der Justizminister sich veranlasst sah, Pithey []hts][] [e]rlang[t, kann er nun]mehr Oberlan[desgericht]srat werden. End[lich s]ei es wünschenswert, dass für die Stelle nicht ein Beamter aus Galizien herüber genommen werde.
Der Ministerpräsident bemerkt, auf ihn mache den größten und bestimmenden Eindruck der Umstand, dass vor fünf Jahren der damalige Justizminister Dr. Glaser die Berücksichtigung Pitheys als einen Akt der Gerechtigkeit bezeichnete und, obwohl ihm die regierungsfeindliche politische Gesinnung Pitheys bekannt war, doch warm für den[selben] [] Pithey der [er]ste der av[en]cementsfähigen Räte in Czernowitz sei und dass es wünschenswert erscheine, wenn für die Stelle nicht unmittelbar jemand aus Galizien herüber genommen werde. Der Ministerpräsident wolle gar nicht auf den Reichsrat und auf die politischen Verhältnisse reflektieren, doch zu bedenken geben, dass man gewiss erfahren haben dürfte, dass der ehemalige Justizminister Dr. Glaser sich seinerzeit warm für Pithey eingesetzt habe. Auch wolle er betonen, dass man nicht oft in die Lage komme, für einen Rumänen etwas zu tun.
Der Leiter des Justizmini[steriums Minister Dr. Pražák] [] über [] wurde. Dass Pithey [von den] Landsleuten geehrt [werd]e, bezeugen die Wahlen desselben in die Gemeindevertretung und den Reichsrat13. Indessen würde Pithey, wenn er die infrage stehende Stelle erlangte, sein Reichsratsmandat niederlegen.
Se. Majestät geruhen zu bemerken, dass dies gewiss notwendigf wäre. Nachdem über die von Sr. Majestät gestellte Umfrage von keinem der Minister eine Bemerkung gegen den Vorschlag des Leiters des [Justizministeriums] [] [Cz]ernowitz [] dem Antrage nicht entgegen sein werden14.
III. Ah. Anerkennung des Wirkens des Ministeriums
III. ℹ️Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen schließlich reflektierend auf den Ausgang des Sessionsabschnittes des Reichsrates dem Ministerium Anerkennung und wärmsten Dank für die bei seiner Aktion bewährte Geduld, Ausdauer und große Konsequenz sowie die Befriedigung über die in diesem Sessionsabschnitte erzielten bedeutenden Resultate auszusprechen. Se. Majestät können nur wünschen, dass auch die nächsten Sessionen [] [M]ajorität [für die Regierung zu erhalt]en wusste, [ohne durch] die Erzielung dieses Erfolges dem Interesse des Staates Eintrag zu tun15.
Sonach geruhen Se. Majestät die Konferenz zu schließen.
Wien, am 30. Mai 1882. Taaffe.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 27. Juni 1882. Franz Joseph.