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Nr. 68 Ministerrat, Wien, 8. April 1872

RS. und bA.; P. Weber; VS. Auersperg; BdE. und anw. (Auersperg 8. 4.); Lasser 13. 4., Banhans (bei V bis VII) 14. 4., Stremayr, Unger, Chlumecký, Pretis, Horst; außerdem anw. Bezecny (bei I); abw. Glaser.

KZ. 1386 – MRZ. 53

Protokoll des zu Wien am 8. April 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.

I. Entschädigung des Lehenbesitzers Grafen Borelli aus Anlass der Einführung der Grundsteuer in Dalmatien

I. ℹ️Der Finanzminister bringt die Angelegenheit betreffend die Entschädigung des Lehenbesitzers Conte Borelli aus Anlass der Einführung der Grundsteuer in Dalmatien vor die Konferenz.1

Nach einem einleitenden Vortrag, aus welchem der Ministerrat ersah, dass es sich um die Schlussfassung über einen sehr umfangreichen und verwickelten, für eine Detailberatung in pleno weniger geeigneten Gegenstand handelt, wurde über Antrag des Unterrichtsministers einhellig beschlossen, diesen Gegenstand einem aus dem Minister des Innern, dem Justizminister und dem Finanzminister bestehenden Komitee zu überweisen, auf dessen Entscheidung, falls sich gegen die Anträge des Finanzministers keine wesentliche Meinungsverschiedenheit ergibt, die Konferenz submittiert, welches dagegen im Falle von Differenzen, die Schlussfassung des Ministerrates einzuholen haben wird.2

II. Au. Antrag auf Verleihung des Adels an die nach dem verstorbenen Major Johann Breymann hinterbliebene Familie

II. ℹ️ Der Minister des Innern referiert über ein der Ah. Bezeichnung gewürdigtes Gesuch, mit welchem Johann Breymann, Major des Armeestandes und Abteilungsvorstandsstellvertreter im Militärgeographischen Institute, im Vorgefühle seines nahen Todes, unter Hinweisung auf seine vieljährige, tadelfreie, auch im Kriege bewährte Militärdienstzeit, um Ag. Verleihung des Adelsstandes bittlich geworden ist.

Das um die Wohlmeinung angegangene Reichskriegsministerium hat eröffnet, dass Major Breymann einen systemmäßigen Anspruch auf Verleihung des Adels zwar nicht besitzt, jedoch im Hinblick auf seine militärischen, insbesondere in wissenschaftlicher Beziehung hervorragenden Leistungen der Ah. Gnade völlig würdig erscheint. Zugleich fügte das Reichskriegsministerium bei, dass Major Breymann mittlerweile verstorben ist. Da Breymann offenbar die Absicht hatte, die Vorteile des Adelsstandes nicht sowohl sich, als vielmehr seiner Familie zuzuwenden, so wurde die Verhandlung zugunsten der hinterlassenen Familie fortgesetzt, und Erhebungen über deren persönliche Verhältnisse gepflogen. Die Witwe, eine geborene Gräfin Triangi, befindet sich in ganz geordneten Verhältnissen und nimmt eine geachtete soziale Stellung ein. Von den hinterbliebenen zwei Kindern ist der Sohn Gustav (1855 geboren) Zögling der technischen Militärakademie mit gutem Erfolge, die 1858 geborene Tochter Mathilde befindet sich bei ihrer Mutter und erhält daselbst eine sorgfältige Erziehung. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass wenn Major Breymann noch einige Jahre gelebt hätte, ihm der normalmäßige Anspruch auf die Verleihung des Adels zugekommen wäre, dass ferner Se. Majestät durch die Ah. Signierung des Gesuches schon die Intention erkennen zu geben geruhten, der Familie die erbetene Ah. Gnade zuzuwenden, und mit Rücksicht auf die befürwortende Äußerung des Reichskriegsministeriums, will sich der Minister des Innern den au. Antrag erlauben, Se. Majestät geruhe, in Anerkennung der von dem verstorbenen Major des Armeestandes Johann Breymann während seiner vieljährigen Dienstleistung und namentlich durch hervorragende wissenschaftliche Leistungen erworbenen Verdienste aus besonderer Gnade seiner hinterbliebenen Witwe Antonia und seinen beiden Kindern Gustav und Mathilde den Adelsstand mit Nachsicht der Taxen Ag. zu verleihen.

Der Ministerrat stimmt diesem Antrag einhellig bei.3

III. Au. Antrag auf Verleihung des Freiherrnstandes an den Bankier Max Ritter von Springer

III. ℹ️ Der Minister des Innern weist auf die nicht bloß in neuerer Zeit, sondern im Laufe des Jahrhunderts bestehende Übung hin, dass die Chefs der hervorragendsten Bankhäuser höhere Adelsgrade erreichen. Wenn man einen Zeitraum von 50 Jahren zurückblickt, so finde man, dass die damaligen Finanzbarone Sina, Arnstein, Eskeles, Geymüller u. a. mehr oder weniger vom Schauplatze verschwunden, und im letzten Dezennium andere, die Wodianer, Todesco, Schey, Königswarter usw. an ihre Stelle getreten sind.4

Er sei nun von hervorragender Seite auf den hohen finanziellen Rang aufmerksam gemacht worden, welchen das Großhandlungshaus Max Springer in der Wiener Geschäftswelt einnimmt. Der Chef dieses Hauses, Max Ritter v. Springer, Ritter der Eisernen Krone III. Klasse5, kaiserlicher Rat, Kurator und Verwaltungsmitglied zahlreicher Institute, hat sich, nachdem er als Spiritus- und Pressgermfabrikant begonnen, durch Talent, Betriebsamkeit und glückliche Benützung und glückliche Benützung finanzieller Konjunkturen, in die ersten Reihen der Finanzgrößen Wiens emporgearbeitet. Wo immer es sich um patriotische Aufgaben oder Akte der Wohltätigkeit handelt, sei Springer immer unter den mit namhaften Beiträgen Mitwirkenden zu finden. Die vorliegenden polizeilichen Notizen betonen den bei jeder Gelegenheit bewährten Wohltätigkeitssinn Springers dessen loyale, gut österreichische Gesinnung und die geachtete Stellung, die derselbe unter seinen Standesgenossen einnimmt. Im Hinblick auf die eingangs erwähnte Übung und in der Überzeugung, dass eine neuerliche Ah. Gnade zur Belebung des Wohltätigkeitssinnes und der patriotischen Opferwilligkeit des Genannten beitragen wird, beantragt der Minister des Innern, Se. Majestät um die Ag. taxfreie Verleihung des österreichischen Freiherrnstandes an Max Ritter v. Springer au. zu bitten, womit die Konferenz einhellig einverstanden ist.6

IV. Erhöhung der Hofstaatsdotation und Vorsorge für eine außerordentliche Dotation aus Anlass der Weltausstellung

IV. ℹ️ Der Finanzminister teilt das Ergebnis der Besprechung mit, welche vorgestern zwischen dem Obersthofmeister Sr. Majestät Fürsten Hohenlohe, dann den Ministern des Innern, des Handels und der Finanzen, in Betreff der Erhöhung der Hofstaatsdotation, dann in Betreff des Extraordinariums aus Anlass der Weltausstellung stattgefunden hat.7

Fürst Hohenlohe habe die Eröffnung des Finanzministers, dass die Regierung beschlossen hat, die Erhöhung der Hofstaatsdotation auf neun Millionen Gulden, beziehungsweise, soweit dieselbe die diesseitige Reichshälfte trifft, auf 4,500.000 fl., dem im Mai l. J. wieder zusammentretenden Reichsrate vorzulegen, mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, und beigefügt, dass Graf Lónyay den Wunsch ausgesprochen hat, mit dem Ministerium, bevor die Vorlage eingebracht wird, diesfalls noch Rücksprache zu nehmen. Die Minister haben hiezu, obwohl sie die Notwendigkeit einer weiteren Rücksprache über eine so plane Angelegenheit nicht absehen, ihre Bereitwilligkeit erklärt. Was die außerordentliche Dotation für den Bedarf des Ah. Hofstaats aus Anlass der Weltausstellung anbelangt, welche mit einer Summe von drei Millionen Gulden veranschlagt worden ist, so habe sich aus der Erörterung der einzelnen vom Fürsten Hohenlohe dargelegten Posten herausgestellt, dass ein großer Teil der Summe für Auslagen auf Bauherstellungen in der kaiserlichen Hofburg und in Schönbrunn in Aussicht genommen ist, welche schwer auf Rechnung der Weltausstellung geschrieben werden könnten, weil sie mit derselben nicht in unmittelbarer Verbindung stehen, und ihre Wirkungen weit über die Dauer der Weltausstellung hinausreichen. Deshalb und um die Zustimmung des Reichsrates zu erleichtern, wurde zu dem Auswege gegriffen, für die Hälfte dieser Auslagen den Stadterweiterungsfonds heranzuziehen, welcher ohnedies bestimmt ist, für den Ausbau der Hofburg eine Summe zur Verfügung zu stellen. Wenn angenommen wird, dass der für den letzteren Zweck in Aussicht genommene Betrag von acht Millionen Gulden der wirklichen Notwendigkeit entspricht, so wird es noch immer möglich sein, für die gegenwärtig in Rede stehenden Baurestaurationen eine ansehnliche Summe zu erübrigen, sofern bei dem Bau des Burgtheaters und der Museen mit der durch die Sachlage gebotenen Ökonomie vorgegangen wird. Da Fürst Hohenlohe zugestand, dass auf die bezeichnete Weise ohne Schwierigkeit die Summe von eineinhalb Millionen gewonnen werden könne, so einigte man sich, die Bedeckung der Auslagen für die Herstellungen in der Hofburg und in Schönbrunn dem Stadterweiterungsfonds zu entnehmen, und die weitere Summe von eineinhalb Millionen als außerordentliche Hofstaatsdotation aus Anlass der Weltausstellung vom Reichsrate mit dem Budget pro 1873 in Anspruch zu nehmen. Vom Obersthofmeister Sr. Majestät werde diesfalls eine schriftliche Mitteilung an das Ministerratspräsidium gelangen, welche, wenn die Konferenz zustimmt, mit der Erklärung der Bereitwilligkeit die letzterwähnte Summe vom Reichsrate in Anspruch zu nehmen, zu beantworten wäre.

Der Minister des Innern bemerkt, der Titel dieser außerordentlichen Dotation beruhe hauptsächlich auf der Notwendigkeit, die Gäste des Ah. Hofes, dessen und ihrem eigenen Range entsprechend zu bewirten, während die dem Stadterweiterungsfonds zu entnehmenden Mittel zunächst zur Durchführung baulicher Herstellungen bestimmt sind. Er selbst habe die Heranziehung des Stadterweiterungsfonds zur Bedeckung dieser Auslagen für zweckmäßig gehalten, weil die Verwendung desselben für bauliche Herstellungen in den kaiserlichen Residenzen dem Geiste der auf Grund einer Ah. Entschließung, wornach alles, was auf den Bau der Museen und des Theaters erübrigt, für den Bau der kaiserlichen Burg verwendet werden darf, bereits feststehenden Widmung entspricht.

Er könne bei dieser Gelegenheit nur neuerdings die absolute Notwendigkeit hervorheben, dass bei dem Bau der Museen und des Burgtheaters auf die strikteste Einhaltung des Voranschlags gedrungen werde. Wenn für diese beiden Objekte nicht mehr als zehn höchstens zwölf Millionen zur Verwendung gelangen, so dürften für den Burgbau seinerzeit mindestens noch zehn Millionen Gulden erübrigen. Sollten aber nach den bei andern Bauten gemachten Erfahrungen große Überschreitungen, sei es bei der Programmsverfassung, sei es bei der Ausführung nicht hintangehalten werden, wie dies z. B. bei dem mit dreieinhalb Millionen präliminierten, aber mit dem doppelten Betrage durchgeführten Opernhausbau der Fall war, dann würde schließlich für den Bau der kaiserlichen Burg wenig bleiben. Der Schlüssel der Frage liege also in der Tat in der strengsten Einhaltung des Programms und Voranschlags für die Museen und das Burgtheater.

Nachdem die Konferenz den vom Finanzminister mitgeteilten Vereinbarungen einhellig zugestimmt, erklärt der Ministerpräsident die in Aussicht gestellte Note des Fürsten Hohenlohe in diesem Sinne beantworten zu wollen.8

V. Ausscheidung der Forst-, Domänen- und Montanverwaltung (mit Ausschluss der Salinen) aus dem Finanzministerium und Zuweisung derselben zum Ackerbauministerium

V. ℹ️ Der Finanzminister eröffnet, dass in Vollziehung der Ah. Entschließung, welche die oberste Verwaltung der Staatsforste, Domänen- und Montanwerke – mit Ausschluss der Salinen – dem Ackerbauministerium überweist, das nötige Einvernehmen zwischen den beiden Ressortministern, und die Verständigung über die Teilung der diesfälligen Agenden erfolgt ist.9

Demgemäß sollen zwei Departements des Finanzministeriums, welche bisher die Referate über die gedachten Verwaltungszweige besorgten, mit der entsprechenden Anzahl von Konzepts-, Kanzlei- und Rechnungsbeamten an das Ackerbauministerium übergehen. Als Termin für die Aktivierung der getroffenen Vereinbarungen wurde der 20. April 1872 angenommen, vorausgesetzt, dass bis dahin Se. Majestät den au. Vortrag zu resolvieren geruhen, welcher von den Ressortministern in dieser Angelegenheit erstattet worden ist.

Die Konferenz nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis, wobei der Ministerpräsident die Notwendigkeit der möglichst baldigen Aktivierung betont, indem er auf die Nachteile hinweist, welche ein längeres Übergangsstadium in Betreff der Tätigkeit der Vollzugsorgane erzeugt.10

VI. Beschlüsse des ungarischen Ministeriums in Betreff des Unteroffiziersversorgungsgesetzes

VI. ℹ️ Der Landesverteidigungsminister, welcher bereits in einer früheren Konferenz ermächtigt wurde, den vom Reichsrat beschlossenen Entwurf des Unteroffziersversorgungsgesetzes zur Ah. Sanktion vorzulegen, eröffnet, dass er von dieser Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht habe, weil er es für notwendig hielt, sich vorher zu versichern, dass auch das ungarische Ministerium den Gesetzentwurf adoptiert, beziehungsweise für die Durchbringung eines in der Wesenheit gleichen Gesetzentwurfes in den ungarischen gesetzgebenden Körperschaften einzustehen bereit ist.11

Der Vorstand der Militärzentralkanzlei Sr. Majestät Oberst Beck12 hat nun dem Landesverteidigungsminister im Ah. Auftrage mitgeteilt, das ungarische Ministerium habe sich aufgrund eines Ministerratsbeschlusses dafür ausgesprochen, dass die Sanktion des Unteroffiziersversorgungsgesetzes von Sr. Majestät erfolgen sollte, ohne das diesbezügliche ungarische Gesetz abzuwarten.13 Das ungarische Ministerium habe weiter den sehr wichtigen Beschluss gefasst, das im österreichischen Reichsrate beschlossene Gesetz möglichst analog als Verordnung hinauszugeben, um dessen Einführung wenigstens bei allen vom Staate besoldeten Ämtern, sowie bei allen vom Staate subventionierten Eisenbahnen sofort zu gewährleisten.14 Durch diesen Beschluss dürfte auch das k. k. Ministerium soweit beruhigt sein, dass die Annahme des Gesetzes [unter] gleichen Prinzipien in Ungarn nicht mehr in Zweifel gezogen wird, wenngleich die verfassungsmäßige Behandlung desselben wegen Auflösung des Reichstages, den Neuwahlen, den Delegationen etc. wohl erst nach Monaten erfolgen kann. Oberst Beck fügt noch bei, dass Se. Majestät der Vortragserstattung nunmehr entgegen sieht, und dass die Ah. Sanktionierung des Gesetzes also gleich nach Vorlage desselben erfolgen wird.

Demgemäß wird der Landesverteidigungsminister den au. Vortrag wegen Sanktionierung des gedachten Gesetzentwurfes sofort erstatten, wovon er dem Ministerrate die Mitteilung macht.15

VII. Einsetzung eines Komitees zum Studium der Narentaregulierungsfrage

VII. ℹ️ Der Ackerbauminister hebt die dringende Notwendigkeit hervor, in der Frage der Narentaregulierung möglichst rasch vorwärts zu kommen.16

Da der Weg der Korrespondenzen zwischen den einschlägigen Ministerien hiezu nicht das geeignete Mittel ist, so erlaubt er sich die Bestellung einer aus Vertretern des Handels, Finanz- und Ackerbauministeriums und Ministeriums des Innern zusammenzusetzenden Kommission vorzuschlagen, welche unter dem Vorsitze des Handelsministers die Narentaregulierungsfrage zu studieren, die in legislativer, finanzieller und administrativer Beziehung diesfalls einzuleitenden Schritte zu vereinbaren, und die vereinbarten Anträge dem Ministerrat vorzulegen hätte. Der Handelsminister erklärt sich bereit, den Vorsitz in dieser Kommission zu übernehmen, und ersucht um die Namhaftmachung der Vertreter der beiden andern Ministerien. Der Finanzminister ist mit dem Antrage des Ackerbauministers einverstanden, und glaubt sich im Vorhinein dafür aussprechen zu können, dass diese Angelegenheit, soweit es deren finanzielle Seite betrifft, nicht im Wege des Budgets, sondern in Form eines Spezialgesetzes geordnet werde. Zugleich bringt er in Anregung, ob nicht für das in Rede stehende Unternehmen in erster Linie – allerdings unter Ägide der Regierung und unter Zugestehung staatlicher Subvention – die Privatspekulation heranzuziehen wäre. Der Ackerbauminister ist auch der Ansicht, dass es notwendig sein wird, ein Privatunternehmen für die, nicht bloß die Schiffbarmachung der Narenta, sondern auch die Urbarmachung der angrenzenden Ländereien bezweckende Flussregulierung zu interessieren. Ebenso ist er aber von der Unausweichlichkeit der staatlichen Subventionierung überzeugt, da es bei der beschränkten Konkurrenz der Grundkäufer eine sanguinische []ung wäre, wenn man von der Urbarmachung einen unmittelbaren Ersatz der Kosten erwarten wollte. Der Minister des Innern sieht in der Narentaregulierung eine nicht bloß aus sanitären Rücksichten für die adjacenten Gründe, sondern eine an sich politisch und kommerziell wichtige Angelegenheit, weil die Narenta die einzige Wasserstraße ist, welche die Möglichkeit bietet, in das Innere der türkischen Provinzen zu gelangen. Die Narentaregulierung wäre daher, wenn auch nicht im vorhinein als Staatenunternehmen zu bezeichnen, so doch als ein solches Unternehmen anzusehen, wozu der Staat vermöge der ihm vom Gesichtspunkt der Schiffbarmachung eines Flusses obliegenden Aufgabe, gleichwie er bei allen derlei für die Allgemeinheit nützlicher Unternehmungen unterstützend eintritt, soweit die Kräfte der Einzelnen, der Gemeinden oder eines Landes nicht ausreichen. Er teilt daher gleichfalls die von den beiden Vorvotanten ausgesprochene Ansicht.

Der Antrag des Ackerbauministers wird einhellig genehmigt.17

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 20. April 1872. Franz Joseph.