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Nr. 21 Ministerrat, Wien, 10. Jänner 1872

RS. und bA.; P. Artner; VS. Kaiser Franz Joseph; BdE. und anw. (Auersperg 10.1.); Lasser 22. 1., Banhans 15. 1., Stremayr, Glaser 19. 1., Unger 18. 1., Chlumecký, Horst 22. 1.; abw. Holzgethan.

KZ. 88 – MRZ. 6

|| || Protokoll des zu Wien am 10. Jänner 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Adressentwurf des Abgeordnetenhauses – diesfälliges Vorgehen der Regierung

[I.] ℹ️ Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen dem Ministerrate zu eröffnen, dass Se. Majestät von || || dem Entwurfe der Adresse des Abgeordnetenhauses Ah. Kenntnis zu nehmen geruht haben.1

Se. Majestät konnten Ah. Sich damit nichts weniger als befriedigt finden, und wollen deshalb die Sache mit den Ministern besprechen. Se. Majestät wollen Ah. Sich nicht weiter darüber auslassen, dass in der ganzen Adresse jeder Moment ergriffen worden, wo Unangenehmes hat gesagt werden können, was Nebensache sei. Auch die böhmische Angelegenheit2 sei in einer durchaus nicht taktvollen Weise besprochen, welche den einschlägigen Kundgebungen der Ah. Thronrede gegenüber sehr auffalle. Allein auch darauf falle das Gewicht nicht. Wohl aber handle es sich um drei wichtige Punkte, welche im prinzipiellen Gegensatze mit dem Programme der Regierung stehen:

Der erste Punkt sei der || || [] betreffende, in welchem [] präzis hingestellt wer[de], dass die galizische Frage [] gleichzeitig mit der Wahl[reform] zum Abschlusse kommen könne.3 Das stehe mit dem Regierungsprogramme nicht im Einklange, nach welchem, wie [dies] auch in der Ah. Thronrede markiert wurde, die galizische Frage separat und die Wahlreform separat zu behandeln seien.4

Der zweite Punkt betreffe die infolge des Entfalles des Konkordates notwendig gewordenen Gesetze.5 In dieser Beziehung lasse sich die Fassung der betreffenden Stelle der Adresse mit dem Programme und mit dem nicht vereinigen, woran Se. Majestät nach den Ah. Kundgebungen bei der ersten Ministerkonferenz und bei der Beratung der Ah. Thronrede grundsätzlich fest[ge]halten wissen wollen, näm[lich], dass es sich nur um die || || Ausfüllung entstandener Lücken der Gesetzgebung handeln könne.6 Die Fassung des Adressentwurfes deute auf darüber Hinausgehendes.

Ebenso lasse sich die, die Verbesserung der Stellung des niederen Klerus betreffende Stelle, insbesondere im Nachsatze, mit dem eben Ah. angedeuteten prinzipiellen Standpunkte nicht vereinigen, in so ferne darin die Mitwirkung des Staates in dieser Angelegenheit von der gesetzlichen Sicherstellung und Erweiterung der Einflussnahme des Staates bei Besetzung der Seelsorgepfründen und bei Heranbildung des Klerus abhängig gemacht wird.7

Mit Rücksicht auf den in diesen drei Punkten sich manifestierenden prinzipiellen Widerspruch mit dem Regierungsprogramme, wollen Se. Majestät, anknüpfend an frühere Ah. Andeutungen nur aufmerksam machen, dass es sich zeige, wie das Abgeordnetenhaus die Stellung einer || || [Regierungs]partei nicht begrei[fen] könne und zu beab[sichtigen] scheine, die Regierung vorwärts zu drängen. Se. Majestät geruhen erneuert und in bestimmter Weise darauf aufmerksam zu machen, dass solchen Tendenzen gegenüber an dem Programme entschieden festzuhalten sein werde, an welchem sich durch irgend ein Drängen von Seite des Abgeordnetenhauses nichts ändern könne. In Beziehung auf die von Sr. Majestät hervorgehobenen Stellen der Adresse lassen sich nur zwei Fälle denken. Entweder seien dieselben ohne Zustimmung des Ministeriums zustande gekommen, dann stehe das Abgeordnetenhaus auf einem anderen Standpunkte als die Regierung. Oder aber es haben die Minister zugestimmt, was übrigens Se. Majestät durchaus nicht glauben wollen, dann würde dies zu dem ganz unzulässigen Verhältnis führen, || || wie unter dem Bürgerministerium, dass der Krone die Kammer und das Ministerium vereint entgegenstehen. Se. Majestät geruhen noch zu erwähnen, dass Ah. Denselben auch aufgefallen sei, dass in der Adresse die Steuerreform betont werde, was in der Ah. Thronrede nicht geschehen sei.

Der Ministerpräsident erlaubt sich aufzuklären, dass in der Ah. Thronrede der Steuerreform zu erwähnen nur wegen des Provisoriums bezüglich des Finanzministers unterlassen wurde, um dem künftigen Finanzminister nicht vorzugreifen.8 Dass das Abgeordnetenhaus diesfalls Wünsche laut werden lasse, sei natürlich. Der Minister des Innern spricht sich in dem gleichen Sinne aus, indem er darauf hinweiset, dass die Vorlage wegen der Erwerbsteuer || || [im Abgeordneten]hause bereits zur Beratung reif war, als [eine] Unterbrechung der Session [ein]trat, nach deren Wieder[auf]nahme das zwischenweilig neu eingetretene Ministerium Potocki den Entwurf zur Umarbeitung zurückzuziehen sich veranlasst gefunden hat.9

In Bezug auf das Vorgehen des Ministeriums in Beziehung auf die Adresse erlaubt sich der Ministerpräsident zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät zu bringen, dass schon bei den Vorberatungen des Adressausschusses des Abgeordnetenhauses, in welchen die Grundzüge der Adresse festgestellt werden sollten, und zu welchen das Ministerium eingeladen wurde, sämtliche Minister wiederholt das Wort ergriffen und dahin gewirkt haben, Rekriminationen möglichst abzuschwächen. Seitens der Minister wurde wiederholt mit Nachdruck betont, dass dem Ministerium || || der willkommenste Beweis des Vertrauens würden gegeben werden, wenn über Vergangenes mit Stillschweigen hinweg gegangen würde. In dieser Weise sei die Regierung auch im Ausschusse des Herrenhauses vorgegangen. Ebenso habe das Ministerium in den Ausschussverhandlungen den Standpunkt der Regierung hinsichtlich der beabsichtigten Vermengung der galizischen Frage und der Wahlreform klar betont und erklärt, an dem, in der Ah. Thronrede zum Ausdrucke gelangten Standpunkte festzuhalten. Es wurde seitens der Regierung wiederholt hervorgehoben, dass sie die Einbringung der Wahlreform dem hiefür geeigneten Zeitpunkte vorbehalte, und dass sie sich nicht drängen lasse. Mit Entschiedenheit wurde das Eingehen auf das Notwahlgesetz begehrt.10 Nachdem die Grundzüge || || [] im Ausschusse des [Abgeordneten]hauses durchbe[raten] und Dr. Herbst zum [Be]richterstatter gewählt,11 den Entwurf der Adresse verfasst hatte, war dem Ministerpräsidenten gleich nach der erste Durchsicht des Entwurfes die Notwendigkeit klar, auf abschwächende Modifikationen der von Sr. Majestät Ah. erwähnten Punkte hinzuwirken. Er habe sich diesfalls mit den Ministern beraten und den Auftrag übernommen, mit Dr. Herbst jene Punkte zu besprechen, gegen deren Fassung vom Standpunkte der Regierung sich Bedenken ergaben und deren Abschwächung als wünschenswert betrachtet wurde.

Er habe mit Dr. Herbst eine längere Besprechung gehabt und von ihm die Zusage von Änderungen in dem gewünschten Sinne erhalten. Namentlich habe Dr. Herbst die Weglassung des Wortes „zugleich“, in dem die galizische Frage und die Wahlreform || || betreffenden Passus in Aussicht gestellt. Die zugesicherten abschwächenden Modifikationen seien auch großenteils erfolgt, nur bezüglich der Abschwächung des Konnexes der galizischen und der Wahlreformfrage dürfte Dr. Herbst selbst nicht den Mut gehabt haben, in der im Abgeordnetenhause als brennend geltenden Angelegenheit der direkten Wahlen der vorwaltenden Strömung entgegen zu treten. In dieser Beziehung späterhin noch Einfluss zu nehmen sei nicht tunlich gewesen, einmal weil nach dem bestehenden Usus das Ministerium an den behufs der stilistischen Feststellung von Adressen der Häuser stattfindenden Ausschussberatungen nicht Teil nehme, welchem Usus er sich fügen zu sollen glaubte, und dann, weil bei der Starrheit des Berichterstatters auch jeder weitere Versuch voraussichtlich nutzlos gewesen wäre. || || [] wäre es, wenn die [Regie]rung im Ausschusse für [] erwünschte Textierung [der] bettreffenden Stelle wei[ter] eingetreten wäre, kaum zu vermeiden gewesen, sich über ihren Standpunk in der galizischen Angelegenheit auszusprechen. Dieser Standpunkt sei wohl klar und korrekt, indem die Regierung entschlossen sei für das von ihr als zulässig erkannte Maß von Gewährungen in der Richtung einer autonomen Stellung Galiziens unter Voraussetzung der Zustimmung der Polen zu dem Notwahlgesetze mit ihrem vollen Einflusse eventuell bis zur Kabinettsfrage einzutreten, unter den gegebenen Umständen wäre es aber sehr gefährlich, sich darüber seitens der Regierung auszusprechen, wozu es hätte kommen müssen. Der Ministerpräsident glaubt, gestützt auf diese Schilderung des Vorganges des Ministeriums, darauf hinweisen || || zu dürfen, dass nichts unterlassen und alles getan worden sei, was unter den obwaltenden Verhältnissen in der Sache zu tun möglich war. Er glaubt auf den Vorgang der Regierung auch in der Beziehung hinweisen zu dürfen, dass sich aus demselben wohl kein Anhaltspunkt für die Annahme ergeben dürfte, dass sich die Regierung vom Abgeordnetenhause schieben lassen wolle. Das Ministerium sei entschlossen, sein Programm nach allen Seiten hin vollinhaltlich aufrecht zu halten und zur Durchführung zu bringen und lieber seine Demission zu geben, als einer den Schwerpunkt der Regierung in die Reichsvertretung verlegenden Pression des Abgeordnetenhauses je Folge zu geben.

Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass Sr. Majestät diese Erklärung des Ministerpräsidenten nur zur höchsten Befriedigung gereichen könne, und dass Se. || || [Majestät] dieselbe mit dem voll[sten] Ah. Vertrauen [entge]gennehmen. Hiedurch werde aber an dem Eindrucke nichts geändert, welchen die Adresse mache, dass die Partei, welche die Regierung stützen solle, eine Regierungspartei eben nicht sein wolle. Auch sei zu besorgen, dass einzelne Punkte, wie namentlich der Galizien betreffende, im Hause Anlass zu erregten Szene geben werden. Der Ministerpräsident erlaubt sich aufmerksam zu machen, dass über die Haltung der Partei als solcher jetzt wohl schwer Bestimmtes sich sagen lasse, da die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder augenblicklich noch abwesend sind. Der Minister des Innern schickt voraus, dass hier abweichend von der Sitte in England die Adresse nicht bloß eine Erwiderung auf die Thronrede, || || sondern eine Enunziation sei, in welcher die Reichsvertretung das was ihr am Herzen liegt, nicht bloß an die Krone sondern auch der Bevölkerung gegenüber zum Ausdrucke bringe. Das habe seine guten aber auch seine schlimmen Seiten insoferne man es mit einer Art Programm der Reichsvertretung zu tun habe. Die galizische Angelegenheit betreffend, so konnte das Abgeordnetenhaus nach der Reihenfolge der diesfälligen Verhandlungen, welche ihm als damaligen Mitgliede des betreffenden Ausschusses und als Obmann des von diesem eingesetzten Subkomitees auf das Genaueste bekannt seien, eben nur darauf geführt werden, was in der Adresse Ausdruck gefunden. Die Konnexität der galizischen und der Wahlreformfrage beruhe auf einem Prinzipe, dessen Richtigkeit nicht wohl bestritten werden könne. Wenn man nämlich etwas || || [] die Reichsgewalt []strebt man von Seite [] der Konzentrierung der [Reichs]gewalt zugeneigten Seite [regel]recht darnach, die Zentralgewalt auf einem anderen Wege zu kräftigen. Dieses Prinzip, auf welchem eigentlich der Konnex beider Fragen beruht, gelangte in den Verhandlungen der letzten Session und zwar mit Hilfe solcher Elemente, die keiner der beiden Maßnahmen zugeneigt waren, nicht bloß im Subkomitee sondern auch im 24er Ausschusse soweit zur Geltung, dass man den Versuch machte, beide Angelegenheiten [in] einem und demselben Gesetzentwurfe zu regeln. Das war die Situation von damals. Der Verfassungsausschuss trat in die Diskussion ein, dieselbe führte jedoch zu keinem Resultate weil zwei neue Momente hinzugetreten waren. Einmal warf die bejahende Beantwortung der Interpellation, [o]b die für Galizien in Aussicht || || genommenen Zugeständnisse auch auf andere Länder würde ausgedehnt werden wollen, auf die Sache in so ferne ein anderes Licht als man sich in der Tat den Anfängen einer föderalistischen Gestaltung gegenüber sah. Zweitens erklärten die Polen über Befragen sich mit den Zugeständnissen der Hohenwartschen Vorlage wohl als einzelne Personen befriedigt ohne jedoch für die Befriedigung des Landes, beziehungsweise des Landtages irgendwie einstehen zu können, an welchen die Sache wegen der Inartikulierung jedenfalls gelangen müsste. Man sah also damals, dass man mit der Hohenwartschen Vorlage nicht weit kommen würde.12 Vielleicht, dass Anklänge an diese Situation für die Formulierung der vorliegenden Adresse mitbestimmend waren. Ein weiterer Erklärungsgrund liege darin, dass die Galizianer den Andeutungen der Ah. Thronrede über die mögliche Befriedigung || || [] wünsche wie über die []ung des Systems der []ten Wahlen und über [] Notwahlgesetz dadurch [Folge] zu leisten glaubten, indem sie die ganze Resolution einbrachten somit Forderungen stellen, welche schon über die Hohenwartsche Vorlage aber noch weit mehr über die einschlägigen Punkte des gegenwärtigen Regierungsprogrammes hinausgehen. Wenn die Galizianer daher jetzt mit dem Extreme ihrer Forderungen hervorgetreten seien, so stehe diesem Extreme die Adresse des Abgeordnetenhauses, auch [] Extrem gegenüber, was begreiflich [] sobald sich jeder Teil auf dem Standpunkt des Paktierens gestellt habe.

Anders sei es im Herrenhause, wo man in der Sache keineswegs soweit engagiert sei, daher dort auch eine der Ah. Thronrede mehr anschließende Fassung der einschlägigen Punkte erzielt worden sei.13

|| || Betreffend die Haltung der Regierung der Adresse des Abgeordnetenhauses gegenüber würde der Minister des Innern meinen, dass die Regierung ihren Standpunkt genügend wahren würde, wenn sie eine Erklärung abgäbe, dass sie an dem, was in der Ah. Thronrede gesagt wurde, festhalte und den Passus der Adresse in dem Sinne auffasse, dass dadurch den dem Standpunkte der Ah. Thronrede entsprechenden Intentionen der Regierung nicht vorgegriffen werde, welche darzulegen sie sich vorbehalte, bis zu der Verhandlung über die Frage ein konkreter Anlass vorliegen würde. Bei dieser Erklärung in irgendein Detail einzugehen scheine nicht rätlich. Durch eine solche Erklärung, von welcher vorher Ah. Kenntnis zu nehmen Se. Majestät Ah. Sich || || [] finden dürften, [] die prinzipiellen [Schran]ken beseitigt und [er]möglicht werden, in [der] praktischen Behandlung der Sache die dem Programme entsprechende Vorgangsweise zur Geltung zu bringen. Werde ein Verfassungsausschuss gewählt, so werden demselben selbstverständlich die galizische Angelegenheit, die direkten Wahlen und das Notwahlgesetz zugewiesen werden. Damit werde aber nicht ein prinzipieller sondern nur ein geschäftlicher Nexus der drei Angelegenheiten konstatiert. Die Regierung werde programmmäßig darauf dringen, dass vor allem das Notwahlgesetz beziehungsweise wegen der notwendigen Zweidrittel Majorität hiefür die galizische Frage in Angriff genommen werde. || || Werde der Ausschuss wie vorauszusehen auf die vorjährigen Beschlüsse aus Anlass der Hohenwartschen Vorlage zurückkommen wollen, dann werde für die Regierung Veranlassung vorliegen, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen.14 Allein auch dann scheine es klug, dass eine Verhandlung mit den Galizianern vorausgehe, da die Regierung bloßgestellt wäre, wenn die Galizianer mit dem, was die Regierung intendiere, nicht befriedigt wären. Diese Verständigung wäre durch den Kontakt des Ministerpräsidenten mit maßgebenden Mitgliedern der galizischen Delegation erreichbar, mit welcher, seit Graf Wodzicki die Verhandlungen wegen seines Eintrittes in das Kabinett unterbrochen15, ein offizieller Verkehr nicht stattgefunden habe. || || [] privativen Äu[ßerungen] der Abgeordneten Zyblikiewicz16 und [Czerk]awski17 habe er zu [ent]nehmen Gelegenheit gehabt, dass auf Seite der Galizianer wohl der gute Wille obwalte, zu einer Verständigung zu gelangen, andererseits aber die Meinung vorzuwalten scheine, dass dasjenige, worüber mit dem Grafen Wodzicki gesprochen worden, für Galizien viel zu wenig sei. Es werde sich daher jedenfalls empfehlen, mit Grafen Wodzicki die seinerseits keineswegs [de]finitiv abgebrochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen, und zwar um so mehr, als es möglich wäre, dass diejenigen Parteifraktionen, welche die direkten Wahlen wollen, den Galizianern einen größeren Kaufpreis für ihre Einwilligung geben würden.18

Der Minister des || || Innern glaubt in Bezug auf die Fassung des Adressentwurfes bezüglich Galiziens nur noch andeuten zu sollen, dass in so ferne die Ah. Thronrede die Absicht ausspreche, die galizische Angelegenheit zum „endgiltigen Abschlusse zu bringen“, dies in der Tat die Finalisierung der Verhandlungen über die direkten Wahlen voraussetze. Denn da ein Punkt der vorjährigen Vorlage für Galizien ausnahmslos die Beschickung des Reichsrates aus dem Landtage festsetze, so wäre dies ohne eine gleichzeitige allgemeine Regelung der direkten Wahlen für die übrigen Länder nicht möglich. Es erscheine daher in diesem Sinne eine Trennung der galizischen Angelegenheit von den direkten Wahlen in der Tat materiell || || [zweckmä]ßig. Etwas anderes wäre es, wenn in der Adresse gesagt [wor]den wäre, auf die galizische Frage überhaupt einzugehen ehe die Galizianer nicht in die direkten Wahlen eingewilligt hätten. Einer solchen Fassung hätte natürlich die Regierung entschieden entgegentreten müssen. Wenn das Notwahlgesetz in das Auge gefasst werde, so sei die Regierung nach sorgfältiger Erwägung der vielseitigen Schwierigkeiten eines solchen Gesetzes zu [der] Meinung gelangt, dass in so ferne es sich um auf die Verhinderung der Reichsratsbeschickung abzielende Akte der Landtage handle, im § 7 des Staatsgrundgesetzes über die Reichsvertretung bei einer vollkommen rechtfertigbaren Auslegung die nötigen Korrektivmittel gefunden werden können.19 || || Es werde sich also das Notwahlgesetz nur auf die Mittel für jene Fälle zu beschränken haben, wo durch Akte der Gewählten die vollständige Beschickung des Reichsrates verhindert würde also entsprechend dem Wortlaute der Ah. Thronrede um die Mittel in Fällen des Misstrauens des Wahlmandates, welche Fälle aber in der Regel nur eintreten, wenn schon die direkten Wahlen angeordnet sind. Aber auch in dieser beschränkten Auffassung könne das Notwahlgesetz nicht ohne Zweidrittelmajorität also nicht gegen einen direkten Widerspruch der Galizianer durchgebracht werden. Die Verfassungspartei werde sich daher der Zustimmung derselben versichern müssen. Dies aber werde es || || [der Regi]erung ermögli[chen] auf die Behandlung [der] galizischen Frage zu []gen. Andererseits werde der Verfassungspartei dadurch, dass durch den § 7 und durch das Notwahlgesetz die Reichsratsbeschickung aus Galizien vollkommen gesichert erscheint, es erleichtert, auf die Separatstellung Galiziens bezüglich der indirekten Wahl zum Reichsrate einzugehen.

Se. Majestät geruhen zu bemerken, dass diese Auseinandersetzung des Ministers des Innern sehr richtig und der von ihm angedeutete Weg als sehr zweckmäßig betrachtet werden müsse, insbesondere wenn eine Erklärung der Regierung bezüglich Galiziens in dem angegebenen Sinne erfolge. Das hindere aber nicht, dass die Sache || || nicht so in der Adresse zu behandeln gewesen wäre, was gewiss von Nachteil sein werde. Jedenfalls sei die Methode, dass das Abgeordnetenhaus ein eigenes Programm haben müsse, sehr fatal und unbequem. Der Minister des Innern erlaubt sich aufmerksam zu machen, dass erst jetzt Anfänge zur Bildung einer ministeriellen Partei gemacht werden, was mit umso größeren Schwierigkeiten verbunden sei, als vor noch nicht langer Zeit die Bezeichnung „ministeriell“ gewissermaßen einen levis notae maculam20 involvierte. Jetzt zeige man wenigstens in Worten Vertrauen, zu weiterem sei es aber bisher nicht gekommen. Minister Dr. Unger teilt vollkommen die || || [] Vorstimme, [] Regierungspartei [] in der Tat erst im [werden] [und zwar im lang]samen Werden begriffen sei. Eine wesentliche Schwierigkeit liege unter den hier gegebenen Verhältnissen darin, dass sich die Regierungspartei zunächst aus Männern rekrutieren müsse, welche früher der Regierung angehört haben, und welche sich daher um [so] schwerer entschließen können, sich ihres bisher überwiegend gewesenen persönlichen Einflusses im Sinne der Unterordnung unter die Leitung der Regierung zu begeben. Tatsache sei, dass die vorgenommenen Änderungen der ursprünglichen Fassung der Adresse nur dem persönlichen Einflusse der Minister gelungen sei. Insbesondere sei || || die Aufnahme des Passus über Wehrkraft ein Erfolg der persönlichen Einwirkung des Ministerpräsidenten auf den Berichterstatter. Der Ministerpräsident bemerkt, dass in der Tat Dr. Herbst sich über seine Einflussnahme herbeiließ, die diesfällige von der Regierung gebrachte Formulierung zu akzeptieren, was bei seiner Starrheit sehr hoch angeschlagen werden müsse. Die angedeuteten Anknüpfungspunkte mit Galizien betreffend, so habe er Schritte in dieser Richtung bereits vorgehabt. Er bekenne aber, dass es seinem Charakter wenig entspreche, seine Ziele auf dem Wege von Intrigen irgendwelcher Art zu verfolgen. || || [Er habe] mit Grafen Wodzicki [] gesprochen, und so [] aus seinen Äußerungen entnommen, habe derselbe weniger gegen das Maß der beabsichtigten Konzessionen als dagegen Bedenken gehabt, dass [sich] die Galizianer bezüglich des Notwahlgesetzes binden [würden]. Dass von den Galizianern seither niemand an ihn herangekommen sei, lasse ihn vermuten, dass sie das Ministerium für einen unwichtigen Faktor halten. Sie seien unrecht daran, denn namentlich in dem Herrenhause, wo für die galizische [Sache] gar keine Sympathien vorhanden seien, werde es dem Ministerium sehr viele Mühe und einen harten Kampf kosten, zugunsten der Galizianer durchzudringen. Er könne nur bedauern, dass die galizischen Herren sich ihm nicht genähert haben. Seinen Grundsätzen entspreche es nicht, den Leuten nachzulaufen. || || Übrigens gedenke er mit Grafen Wodzicki zu sprechen, wiewohl er ihm nichts Neues zu sagen habe. Allerdings habe derselbe sein letztes Wort nicht gesprochen. In den früheren Pourparlers schien es dem Grafen Wodzicki insbesondere um eine Garantie für den Erfolg von Seite der Regierung zu tun. Er (Ministerpräsident) habe die Demission als eine solche Garantie bezeichnet, ein Vorgang, der an Offenheit und Loyalität kaum etwas zu wünschen übriglassen dürfte.

Minister Dr. Unger macht aufmerksam, dass nach den Blättern, in Galizien selbst bezüglich dieser Frage die verschiedensten Strömungen vorhanden zu sein scheinen.21 Ein Organ stelle den in der Sache einzuhaltenden Vorgang so dar, wie der Minister des Innern empfohlen habe. Zurückkommend auf das || || [] des Ministeriums [] auf die Abschwächung [] Rückblicken auf Vergangenes und in Absicht auf andere Modifikationen der Adresse [ge]schehen, bemerkt Minister Dr. Unger, eine wesentliche Schwierigkeit für den Einfluss der Regierung liege in der Art, [wie] die Adresse hier gemacht werde. Die Herren seien von einer Autorenempfindlichkeit, die jede andere Art von Empfindlichkeit weit hinter sich lasse. Der Justizminister weiset darauf hin, dass die Verfassungspartei im Hause auch ihre Vergangenheit habe und sich [von] einer gewissen Rücksichtnahme auf allerhand persönliche Verhältnisse nicht frei machen könne. Worauf gerechnet werden könne, sei, dass im Ganzen und Großen auf die von der Regierung proponierten Maßregeln werde eingegangen werden, dabei werde man sich [aber] die Freiheit nehmen, sehr || || viel Überflüssiges zu reden, um den Rückzug von früher eingenommenen Standpunkten zu maskieren. Vielleicht habe das auch seine gute Seite.

Der Minister für Kultus und Unterricht hat von dem Augenblicke der Wahl des Dr. Herbst zum Berichterstatter über die Adresse vorausgesehen, dass es außerordentliche Schwierigkeiten geben werde. Bei der geringen Auswahl von Persönlichkeiten konnte aber dagegen nichts geschehen, da wenn die Wahl auf Dr. Giskra22 oder auf Baron Tinti23 gefallen wäre, welche als frühere Adressberichterstatter hätten in Frage kommen müssen, man in Beziehung auf Taktlosigkeit wohl noch Ärgeres erfahren hätte. Die Regierung habe ihren Standpunkt insbesondere was die Rekriminationen betrifft, wiederholt sehr entschieden betont, gleichwohl sei es aber bei einem schärferen Passus geblieben.

Bei Dr. Herbst musste man eben darauf gefasst sein, dass || || [] [dem] Anlasse aller der [] Ausdruck geben [] von welcher er erfüllt sei. Die ärgsten Stellen seien [übri]gens doch eliminiert worden. [Me]hr sei bei der Disziplinlosigkeit der Partei auch nicht zu erreichen. Die Herren denken bei [], dass so ferne es auf Taten ankommen werde, sie ihre Regierungsfreundlichkeit zu bewähren Gelegenheit haben werden. Jetzt glauben sie vorerst den Phrasen nachjagen zu müssen. Gewiss sei, dass der Ton der Adresse ein so gearteter ist, dass ihr ein staatsmännischer [Wert] durchaus nicht beige[legt] werden könne. In Beziehung auf die sein Ressort berührenden Punkte habe er schon im ersten Adressausschusse den Standpunkt der Regierung in entschiedener Weise betont. Gleichwohl seien [in] den Adressentwurf Phrasen aufgenommen worden, über deren Tragweite man sich nicht klar ist. || || Allein, da schon so viele Stellen über den Wunsch der Regierung geändert worden, war es nicht möglich, in dieser Beziehung weitere Resultate zu erzielen. Was insbesondere den Standpunkt betreffe, dass nur durch den Entfall des Konkordates entstandene Lücken der Gesetzgebung ausgefüllt werden sollen, so erscheint derselbe im Entwurfe anerkannt. Es konnte jedoch nicht vermieden werden, dass die Sicherstellung der Rechte des Staates noch insbesondere betont wurden. Den offenbar im Hinblick auf die Agitation für eine dem []schen Gesetze analoge Anordnung aufgenommenen Exkurs gegen die Missbräuche des kirchlichen Einflusses zu eliminieren, war bei der Persönlichkeit des Dr. Herbst geradezu unmöglich. In dem Passus wegen Verbesserung der materiellen Lage des niederen Klerus wurde die ursprüngliche Fassung, welche geradezu auf das Kirchenvermögen hinwies, weggelassen. || || [] jetzt gefasst sei, [] [wes]entlich doch nur die [Aufrech]thaltung eines bestehenden gesetzlichen Zustandes anstrebt. Die Hinweisung auf die Ver[]rung der Bildung des Kurat[klerus] sie nicht bedenklich, da die [] bereits aus der Mitte des Epis[kopates] selbst moviert wurde. Was die Erweiterung des staatlichen Einflusses bei Besetzung der Seelsorgepfründen betreffe, so habe Dr. Herbst gestützt auf die namentlich in Böhmen aus der Mitte des Großgrundbesitzes laut gewordenen Wünsche nach einer [Be]freiung von den sehr bedeutenden Patronatslasten, eine Ablösung [der] Patronatsrechte durch den Religionsfonds im Sinne, wodurch dann [die] Rechte des Staates in Bezug auf [die] Besetzung der Pfründen allerdings erweitert würden. Wie aber die Sache in der Adresse stehe, sei sie nicht zu verstehen.

Se. Majestät geruhen anzudeuten, dass eine Erweiterung des Einflusses des Staates auf die [Pfarr]pfründenvergebung, wie sie || || in der Adresse hingestellt sie, ohne Einvernehmen mit dem Episkopate doch gewiss ebenso wenig von Staats wegen allein durchführen lasse, als eine Änderung des Systems für die Ausbildung des Klerus. Der Ministerpräsident bemerkt, es sei jedenfalls ganz unstaatsmännisch, solche Dinge in einer Adresse, namentlich einem Ministerium gegenüber zu betonen, welches in dieser Richtung durchaus nicht aggressiv vorgehen wolle. Überhaupt könne er sich bezüglich der Schwierigkeiten einer Einwirkung auf die Redaktion der Adressen nur unbedingt dem anschließen, was Minister Dr. Unger ausgesprochen. Ein sprechender Beleg der Empfindlichkeit der Autoren sei vom Grafen Auersperg im Herrenhause heute geliefert worden, der wegen der Änderung eines Wortes nahe daran war, die Berichterstattung niederzulegen.24 Der Ministerpräsident stellt hiernach die Bitte, dass Se. Majestät die Gnade haben || || [möchte zu ge]statten, dass die Mi[nister] [] die vom Minister [des Innern] angeregte Erklärung überhaupt über die weitere Vorgangsweise der Regierung in Bezug auf die Adresse in Beziehung treten und das Ergebnis derselben Sr. Majestät [zur] Genehmhaltung unterbreite.

Se. Majestät geruhen, [die] angedeuteten weiteren Beratungen als sehr zweckmäßig zu erkennen, worauf Se. Majestät die Sitzung zu schließen geruhen.25

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 24. Jänner 1872. Franz Joseph.