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Nr. 2 Ministerrat, Wien, 26. November 1871

RS. und bA.; P. Artner; VS. Se. Majestät; BdE. und anw. (Auersperg 26. 11.), Lasser 4.12., Banhans 5.12., Stremayr, Glaser 6.12., Unger 6.12., Chlumecký 6.12., Horst 7.12.; abw. Holzgethan.

KZ. 3791 – MRZ. 127

|| || Protokoll des zu Wien am 26. November 1871 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Ah. Ansprüche Sr. Majestät an die Minister wegen des Vorgehens in Bezug auf einzelne Punkte

I. ℹ️Ah. Se. k. u. k. apost. Majestät geruhen die Ah. Absicht zu äußern, heute, wo Se. Majestät zum ersten Male einer Sitzung des [neu] ernannten Ministeriums || || präsidieren, einige Punkte mit den Ministern zu besprechen, welche Ah. denselben am Herzen liegen. Von dem Gesichtspunkte aus, dass Offenheit wünschenswert, wollen Se. Majestät immer in Kenntnis der laufenden Fragen erhalten werden, um Überraschungen vermieden zu sehen.

ℹ️Aus dem Protokolle der gestrigen Ministersitzung haben Se. Majestät die der Konferenz vom Ministerpräsidenten nahe gelegten Rücksichten wegen eines stets einklängigen und solidarischen Vorgehens und der möglichsten Vorsicht und Zurückhaltung der Presse gegenüber zu entnehmen geruht.1 Se. Majestät können die diesfälligen Mahnungen des Ministerpräsidenten von Ah. Ihrer Seite nur billigen und appuyieren. Was das Programm betreffe, so werde daran unerschütterlich festzuhalten sein. Innerhalb desselben dürfen sich die Minister || || [] [gung] von Se. [Majestät] versichert halten, woge[gen] Se. Majestät ein Hinaus[gehen] über das Programm un[bedingt] ausgeschlossen wissen wollen.2 Von den speziellen Punkten, [wor]über Se. Majestät Ah. Sich auszusprechen geruhen wollen, betreffe:

ℹ️ 1) der erste die konfessionellen Angelegenheiten. Sr. Majestät sei sehr darum zu tun, dass programmmäßig die Vorlagen nur auf das beschränkt bleiben, was als Konsequenz der Aufhebung des Konkordates dringend notwendig erscheine, und dass nichts geschehe, was als Konzession gegenüber weiter gehender Tendenzen im Reichsrate oder in der Presse aufgefasst werden könnte.3

ℹ️ 2) Galizien belangend, sei es erwünscht, dass diese Angelegenheit, welche im Reichsrate [öfter] zur Sprache kommen werde, zu einem Abschlusse gebracht werde, weil es sehr gut sei, || || wenn die Abgeordneten aus Galizien zur Regierung stehen und weil es überhaupt im Interesse gelegen sei, im Lande die endliche Beruhigung herbeizuführen.4

ℹ️ 3) Die mit dem heute veröffentlichten Ah. Patente bereits genehmigte Auflösung der Landtage wollen Se. Majestät nur deswegen berühren, weil Ah. Dieselben bezüglich der Motivierung dieser Maßregel nach außen hin unbedingt nur den Opportunitätsstandpunkt festgehalten und den Gesichtspunkt der Illegalität ganz bei Seite gelassen wissen wollen, da für Se. Majestät sonst eine schwierige Stellung geschaffen würde, nachdem einige Gesetze dieser Landtage die Ah. Sanktion erhalten haben, deren eventuelle Zurückziehung der Würde der Ah. Krone nicht entsprechend erschiene.5

ℹ️ 4) Weiters geruhen Se. Majestät noch auf die besonderen || || [] Ländern auf[merksam zu] machen und vor [Schritten] dringend zu warnen, welche unter den gegebenen Umständen leicht zu bedenklichen Konsequenzen führen können. Es handle sich einmal um Dalmatien wo die Erfahrung gezeigt habe, dass wenn nicht genau erwogene Maßregeln getroffen werden, es leicht zu Konflikten und Gewaltakten kommen könne, welchen vorzubeugen sich umso mehr empfehle, als bei der Unmöglichkeit, erneuert Truppen in größerem Maße zu verwenden, auf den Erfolg einer militärischen Repression nicht zu rechnen sein würde, eine solche daher entschieden ausgeschlossen bleiben muss, um Kompromittierungen zu vermeiden. Se. Majestät wollen deswegen darauf besonders aufmerksam machen, weil vorauszusehen sei, dass man von verschiedenen Seiten versuchen werde, auf die Regierung oder einzelne Mitglieder derselben einzuwirken. Nun sei es aber gerade || || Dalmatien gegenüber für die Regierung notwendig, sich über den Parteien zu halten.6 Das zweite Land sei Tirol, wo ebenfalls die Konfiguration des Terrains und die Analogie des gleich feindlichen Gegenüberstehens der Partien zu besonderer Vorsicht dringend auffordere. Übrigens wollen Se. Majestät in dieser Beziehung auf die genaue Kenntnis der Landesverhältnisse des gegenwärtigen Ministers des Innern kompromittieren.7 Se. Majestät wollten auf diese beiden Länder zunächst deswegen hinweisen, weil Se. Majestät dieselben genau zu kennen glauben und der Ansicht sind, dass dort besondere Vorsicht seitens der Regierung am Platze sei.

ℹ️ Se. Majestät geruhen weiters die Landwehr zu berühren. Das Institut sei zwar gesetzlich festgestellt, tatsächlich sei aber zunächst wegen des Mangels an Mitteln für dasselbe wenig geschehen. Der || || Leiter des Ministeriums für Landesverteidigung [sei] gewiss der Mann, [zu] erzielen, was zu er[reichen] möglich. Der Erfolg sei aber wesentlich von der Unterstützung der anderen [Kol]legen bedingt, in so ferne die Notwendigkeit einer ausgiebigeren Dotierung in die erste Reihe tritt. Überhaupt wollen Se. Majestät den Ministern empfehlen, in allen Fragen, welche die Wehrhaftigkeit des Reiches betreffen, sich möglichst bereitwillig zu stellen und für die nötigen Mittel zu sorgen.

Über das Ah. Befragen ob von Seite der Minister bezüglich eines oder des andern dieser Punkte sich zu äußern gewünscht werde, erlaubt sich der Ministerpräsident zu bemerken, dass in Hinsicht auf die konfessionellen Dinge auch [er] sich darüber klar sei, dass man [sich] verschiedenen Gegnern und [zwar] unversöhnlichen und ver|| || söhnlichen gegenüber befinde. Was die unversöhnlichen betreffe so könne diesen gegenüber eben nur das Gesetz zur Geltung gebracht werden. Mit den versöhnlichen Gegnern aber zu einem Abkommen zu gelangen, liege im Bereiche der Möglichkeit, ja der Wahrscheinlichkeit, da sie sich ohne Zweifel anschließen dürften, wenn sie die Überzeugung gewinnen, dass nicht weiter gedrängt werde.

Hinsichtlich Galiziens glaubt der Ministerpräsident, dass ebenfalls zu einem Resultate zu kommen sein dürfte, wenn das Ministerium mit voller Offenheit und Entschiedenheit vorgeht. Die Galizianer würden die Sache gewiss im Reichsrate wieder vorbringen. Wenn dann die Regierung mit Offenheit erkläre, was sie ihrerseits als akzeptierbar betrachte, so dürfte das Erreichbare erzielt werden, und wäre es sehr zu bedauern, wenn die Sache an weiter gehenden Forderungen der Galizianer || || [scheitern würde.]8

II. Erneuerte Ah. Sanktion des Gesetzes über Änderungen der Landtagswahlordnung in Mähren

II. ℹ️ Der Minister des Innern bringt die Angelegenheit wegen der Ah. Sanktionierung einiger Abänderungen der Landtagswahlordnungen für Böhmen und Mähren zur Sprache.9

Die betreffenden Landes- und Reichsgesetze hatten im Laufe dieses Jahres bereits die Ah. Sanktion erhalten, welche indes nicht publiziert wurde und welche letztlich über Antrag des vorangegangenen Ministeriums mit Rücksicht auf die allgemeinen Vorlagen wegen Änderung der Landtagswahl[o]rdnung zurückgezogen wor[de]n ist. Der Minister des Innern [m]öchte sich nun die Bitte erlau[ben], die damalige Ah. [Sa]nktion zunächst für Mähren [wi]eder in Wirksamkeit tre[te]n zu lassen. Es wäre nämlich möglich, Mähren die betreffenden || || Änderungen schon bei den jetzigen Wahlen in Anwendung zu bringen, da es sich nur um drei oder vier Gemeinden handle, die in die Städtegruppe einbezogen werden sollen. Da nun Se. Majestät in der Sache selbst einverstanden waren und da der Grund des Zurückziehens der Ah. Sanktion lediglich in der beabsichtigten allgemeinen Landtagswahlreform gelegen gewesen, dieser Grund aber nun mehr entfallen sei, dürften Se. Majestät keinen Anstand haben, die bereits erfolgte Ah. Sanktion wieder aufleben zu machen. Für Böhmen liege für die Aktivierung der betreffenden Änderungen der bisherigen Wahlordnung ein Anlass augenblicklich nicht vor, daher er sich vorbehalte, auf das böhmische Gesetz in gelegener Zeit zurückzukommen.

Nach einer den Sachverhalt bezüglich des mährischen Gesetzes klarstellenden Erö|| || [rterung, bei der] der Mini[ster des Inn]ren insbesondere [die Notwe]ndigkeit darlegt, [dass die] Ah. Sanktion [mit] einem neuen Datum von [heute] erfolge, weil es gegenteiligenfalls als inkorrekt auffallen würde, dass zwischenwei[lig] ohne Rücksicht auf das (nicht publizierte) sanktionierte Gesetz Wahlen in Mähren vorgenommen wurden, geruhe Se. Majestät den Minister des Innern zur Einbringung eines erneuerten diesfälligen au. Vortrages zu ermächtigen, worauf Se. Majestät die Sitzung zu schließen geruhen.10

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 15. Dezember 1871. Franz Joseph.